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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.12.2017 um 23:37
P77 schrieb:
aber Dein Ausweichen und das bloße das Verstecken hintger der StPO hat mir klar gemacht, dass Du in Wirklichkeit auch keine andere Möglichkeit siehst.
Verstecken?? Mein lieber SCM, ein Strafprozess (und bei der vorliegenden Frage auch ein ZP) wird nach den Regeln der StPO geführt und nach nichts anderem. Was da drinsteht gilt und Punkt. Und was da bezüglich des vorliegenden Falles drinsteht habe ich jetzt lang und breit ausgeführt. Das ist kein "Ausweichen", sondern das sind die rechtsstaatlich festgesetzten Bestimmungen. Oder haben Sie ein Problem damit?

Und wenn Vorsitzender Dr. Meyer aufgrund der Aktenlage entschieden hat, dass ein zweites Gutachten nicht notwendig oder das radonmaster-Gutachten nicht ausreichend ist, dann hat er als Einzelrichter aufgrund der fr BW das Recht dazu. Wir spekulieren hier im übrigen alle, weil wir keine vollständige Akteneinsicht haben. Das heißt aber noch lange nicht, dass man keine Aussagen zu grundsätzlichen Zusammenhängen machen kann. "Spekulieren" heisst aber nicht, eine Gutachterin mit nicht beweisbaren Behauptungen anzupatzen!

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.12.2017 um 18:32
@ErwinKöster

Ich glaube, dass wir hier kein Streit vom Zaune brechen sollten. Ich denke, dass Du mich auch ganz gut verstehst, @Heidi71 tut es jedenfalls, wobei ich nicht ihrer Ansicht bin, dass man da keinen anderen Experten gefunden hätte. Die zu begutachtenden Dinge sind in Wirklichkeit für Fachleute eigentlich trivial und ältere "Semester" der entsprechenden Insitute werden sicherlich noch genug Erfahrung mit dem Umgang mit Tonbandgeräten haben. Diese werden deutlich häufiger in früherer Zeit diese Geräte für Ihre Aufgaben benötigt haben, weil es nichts besseres gab.

Und hier auf die StPO zu verweisen, dürfte Dir selber bewusst sein, dass das Unsinn ist. Denn die verbietet es nicht, dass der Richter ein zweites Gutachten einfordert. Es gibt ihm (leider) nur die Macht ein zweites abzulehnen. Außerdem hat der Richter natürlich auch das Grundgesetz einzuhalten, und ist damit an Gesetz und Recht gebunden, er muss daher die Gesetze so anwenden, dass auch Recht gesprochen wird.

Und wie ich schon sagte, Du hast hier auch einen zweite Stimme zurückgreifen müssen um ansatzweise (aber in Wirklichkeit eher nur spekulativ) das Gegengutachten zu versuchen zu bewerten, das hast Du letztendlich sehr deutlich zugegeben.

Und das zeigt, um wirklich Recht sprechen zu können, müssten auch Richter eine zweite Stimme hören. Die Argumentation von @Heidi71, dass es da Differenzen geben könnte ist keine Entschuldigung erst gar kein Zweite zu hören, erst recht nicht, wenn es um eine lange Freiheitsstarfe geht.

So, das Thema ist für mich jetzt erledigt und ich glaube auch, dass Dir klar ist, was ich meine und Du wissen dürftest, dass meine Ansicht auch mit Recht und Gesetz ganz klar vereinbar ist.

Und noch eins.

Wir spekulieren hier nicht, weil die Aufnahmesituation von der Gutachterin ausreichend beschrieben wurde und sie hat auch die angebliche Besonderheit des Gerätes genannt, die 0,3ms Differenz beider Stereokanäle, auf dass sie wohl hier halbes Gutachten baut. Diese Information reicht aus, um darüber nicht nur spekulieren zu können. Und es ist hier überdeutlich, dass sei nicht die Mikrophonaufstellung nicht berücksichtigt hatte. Ihre Behauptung, dass die Dämpfung des 6. Oberones des 6. Tones durch vom Tonbandgerät stammt, ist in Wirklichkeit nicht belegbar, es kann eine Kombination einer ganz anderen Differenz eines ganz anderen Tonbanfgerätes mit einer nicht mittige Mikrophonauftellung gewesen sein.

Worüber wir nur spekulieren können, sind die angebliche Besonderheit der Schaltgeräusche. Aber hier kann mir die Gutachterin eben auch nicht wirklich weiß machen, dass andere der gleichen Familie wirklich unterscheidlich klingen, zumal davon insgesamt 250.000 Geräte gebaut wurden. Auch über das Gegengutachten kan @Heidi76 nur spekulieren.

Als Fazit wird dann vielleich auch rauskommen, dass ein Tonbandgerät dieser Familie verwendet wurde, mehr aber auch nicht. Es ist durchaus möglich, dass das trotzdem zu einer Verurteilung ausreicht.

Ich persönlich weiß nicht, ob M der Täter ist. ich vermute es eher, aber die Zweifel bleiben eben, wenn man sich dieses Gutachten ansieht und mit dem Geständnis habe ich eben auch gewisse Probleme. Wie gesagt, ich kann da den Bruder des Opfers eben voll und ganz verstehen, dass er diese Zweifel ausgeräumt haben will. Und ein Urteil basierend auf einem zusätzlichen zweiten Gutachten würde ihm vieleicht diese Zweifel nehmen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

24.12.2017 um 00:57
@ die juristisch versierteren: Grundsätzlich wäre die Tat am 15.9.2011 verjährt. Weiss jemand, ob diese Frist im vorliegenden Fall gem. § 78 c StPO unterbrochen wurde bzw. ob diese Bestimmung überhaupt anwendbar ist und im Falle des Falles eine Neuaufnahme des Prozesses mit neuen Beweismitteln zu Lasten des Täters möglich wäre? Gruss EK


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2018 um 01:08
Es gibt im übrigen eine Verurteilung zu lebenslang wegen Mordes (nicht rk!) aus dem Vorjahr, bei der es keinen einzigen Beweis, aber dafür eine schlüssige Indizienkette gab (Motiv war auch hier Habgier wegen Verschuldung)

http://www.pnn.de/pm/1208166/


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.01.2018 um 19:25
Hallo zusammen,
ich habe einen Hinweis auf dieses Forum und die Diskussion über den Fall Ursula Herrmann erhalten. Deshalb habe ich mich hier angemeldet, um euch mit einigen Informationen zu versorgen und außerdem Rede und Antwort zu stehen.

Ich bin der Verfasser der Gegendarstellung zum Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamts über das Grundig Tonbandgerät TK 248. In den letzten Stunden habe ich eure Argumente so sorgfältig es ging durchgelesen. Mutet mir aber bitte nicht zu, der Reihe nach zu Allem Stellung zu nehmen.

Nachdem mir bei der ersten Zeugenvernehmung in Zivilprozess Herrmann (ich war bei beiden bisherigen Verhandlungen anwesend) gegen Mazurek klar wurde, dass das Gericht auf Zeit spielt, habe ich mich entschlossen, möglichst viele Details an die Öffentlichkeit zu geben. Eine Ambition dabei ist es, möglichst objektive Informationen an die Medien zu geben. Diese Infos habe ich auf meiner Internetseite www.werner-mazurek.de untergebracht. Diesen Namen habe ich gewählt, weil er leicht zu merken ist. Ich bin keineswegs ein "Kämpfer für Mazureks Freilassung". Ich stehe schlicht auf dem Standpunkt "Recht muss Recht bleiben", auch für verurteilte Straftäter.

Begonnen hat mein Interesse bereits während des Strafprozesses. Bereits damals hatte ich mir überlegt, der Verteidigung meine Hilfe anzubieten. Damals habe ich es sein lassen. Jetzt habe ich mich dennoch dafür entschieden, weil die bekannt gewordenen Informationen über das TK 248 mir doch zu abenteuerlich vorkamen.

Ich bin kein irgendwie akkreditierter Gutachter. Ich bin reiner Privatmann, der sich in seiner Freizeit damit beschäftigt hat (das sollte weitgehend abgeschlossen sein). Insofern kann ich auch kein Gutachten schreiben. Deshalb bezeichne ich meine Ausführungen als Gegendarstellung zum LKA-Gutachten. Auch Mazureks Verteidiger kann deshalb meinen Text nicht bei Gericht einreichen.

Natürlich habe ich Erfahrungen mit Elektronik und speziell der Tonbandtechnik. So habe ich bereits in den 1960ern meine eigene Elektronik für ein Tonbandgerät entwickelt und gebaut. Danach habe ich mich noch lange mit dieser Technik intensiv beschäftigt, bis ich um 1985 endlich auf digitale Aufzeichnungen umsteigen konnte.

Zunächst möchte ich auf einige Fragen eingehen, die mir nach dem Mitlesen im Forum im Kopf geblieben sind:

Verschiedene Einträge von meiner Internetseite waren plötzlich verschwunden, warum?
Sie sind nicht verschwunden. Ich habe die Seite jedoch erweitert. Deshalb sind sie von der Hauptseite auf eine untergeordnete Seiten verschoben. Die alten Links weisen deshalb ins Leere. Allerdings habe ich kurzzeitig vorhandene Wahrscheinlichkeitsabschätzungen wieder entfernt, weil sie Verwirrung gestiftet haben.

Warum wurde das Gutachten von einer Phonetikerin angefertigt, obwohl weder Elektronik noch Elektroakustik zum Studiengang gehören? https://www.studycheck.de/studium/phonetik
Angeblich gibt es in Deutschland keinen fachlich besser geeigneten Gutachter für die konkrete Problemstellung. Deshalb gab es auch kein zweites Gutachten. Aus Meiner Sicht war der Bruder Michael Herrmann der einzige im Gerichtssaal, der von der Materie Ahnung hatte. Aber für seine Zweifel saß er auf der falschen Seite (er war Kläger).

Gibt es außer dem Gutachten noch weitere Dokumente?
Es dürften insgesamt knapp 100 zusätzliche Stellungnahmen des LKA geben. Z.B. auf jeden Beweisantrag der Verteidigung eine neue.

War von vornherein klar, dass ein TK 248 zur Tatvorbereitung verwendet wurde?
Nein. Erst nachdem das TK 248 bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurde, hat das LKA dieses als Tatwerkzeug identifiziert. Aus meiner Sicht wurde so lange herumexperimentiert, bis sich eine Besonderheit finden ließ, mit der sich (angeblich) eine passende "Sendevorlage" für den Telefonanruf herstellen ließ.

Welche Rolle soll das TK 248 gespielt haben?
Natürlich hat niemand behauptet, dass das TK 248 in eine Telefonzelle geschleppt wurde. Mit dem TK soll ein Radiomitschnitt eines Bayern-3 Jingles (Verkehrsfunkkennung) aufgenommen worden sein. Diese sei anschließend zweimal hintereinander auf einen Kassettenrecorder oder ein Diktiergerät überspielt worden sein. Erst damit sei der Täter in die Telefonzelle gegangen, um die Kassette dort abzuspielen.

Auf welche Weise wurde die Überspielung ausgeführt?
Wie der Täter das gemacht hat ist unbekannt. Das LKA hat eine Digitalkopie einer vom Bayerischen Rundfunk gelieferten Tonträgervorlage analog auf das TK 248 auf beide Kanäle parallel (Stellung Stereo) überspielt. Anschließend wurde die Aufzeichnung durch die vier Lautsprecher des TK abgespielt. 10 cm vor dem TK stand ein Kassettenrecorder mit Mikrofon, der das aufgenommen hat.

Was ist die Besonderheit des beschlagnahmten TK 248 und wie wirkt sich die aus?
Das TK hat getrennte Aufnahme- und Wiedergabeköpfe. Der Aufnahmekopf steht etwas schräg (sog. Fehlstellung). Die Stellung des Wiedergabekopfes soll einwandfrei sein. Die Stellung des Wiedergabekopfs wurde in der Vergangenheit verändert. Vermutlich standen ursprünglich beide Köpfe gleich schräg. Die Justierschrauben des Wiedergabekopfs weisen zwei Schichten Sicherungslack auf. Die des Aufnahmekopfs nur eine. Die Kopfspalte stehen nicht mehr parallel. Dadurch gibt es einen Zeitversatz von (angeblich) 0,36 ms zwischen beiden Stereospuren (Viertelspurtechnik). Weil die B3-Töne maximal 1100 Hz haben, ist die Schrägstellung im Frequenzgang nicht erkennbar. Die Lautsprecher des TK liefern ein unübersichtliches Gemisch von Interferenzen (Schallwellenüberlagerungen). Gemeinsam mit dem Zeitversatz liefern die 10 cm vor dem TK eine Abschwächung des 6. Tons und eine Verstärkung der Nachbartöne.

Wirkt sich die Fehlstellung des Aufnahmekopfs auf alle Arten von B3-Jingles gleich aus?
Nein. Der durch die Interferenzen erzeugte spezielle Frequenzgang wirkt in der beschriebenen Form nur auf die Tonhöhen der Tonträgervorlage des BR. Auf die Frequenzen der Tätertonfolge (Telefonmitschnitt im Hause Herrmann) hat er gerade die gegenteilige Wirkung: der 6. Ton wird lauter und die Nachbarn leiser.

Wie habe ich den Frequenzgang des TK 248 festgestellt?
Ich habe ein Vergleichsgerät TK 248. Dessen Aufnahmekopf habe ich so justiert, dass der Zeitversatz den Angaben des LKA entspricht. Damit konnte ich entsprechende akustische Frequenzgangmessungen machen.

Was sind die Frequenzen der Tätertonfolge und der Tonträgervorlage?
Die insgesamt sieben Töne haben vier unterschiedliche Frequenzen:
Tonträgervorlage: 536, 713, 886, 1064 Hz
Tätertonfolge: 436, 615, 762, 917 Hz
Die Angaben stammen vom LKA und stimmen mit meinen Untersuchungen praktisch überein.
Es finden sich noch ähnliche Jingles, die sich von der Tonträgervorlage mehr oder weniger unterscheiden. Ich habe bislang keinen Jingle gefunden, der die Frequenzen der Tätertonfolge aufweist.

Sind die originalen Tonaufzeichnungen verfügbar?
Ja, auf https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/tondokumente/ sind eine Telefonaufzeichnung und die vom Bayerischen Rundfunk angelieferte Tonträgervorlage verfügbar.

Warum halte ich die Tonträgervorlage für falsch?
Die Tonträgervorlage unterscheidet sich nicht nur in der Tonhöhe von der Tätertonfolge. Außerdem gibt es noch Unterschiede im Einschwingverhalten der einzelnen Töne und in der Obertonzusammensetzung.
Auffallend in der Tonträgervorlage ist, dass der 6. Ton schneller einschwingt (seine endgültige Lautstärke erreicht) als die anderen Töne. Alle (zumindest mehrere) Töne der Tätertonfolge schwinge ebenso schnell ein wie der 6. Ton der Tonträgervorlage.
Die Tätertonfolge enthält alle Obertöne, also die geradzahligen und die ungeradzahligen Harmonischen. Die Tonträgervorlage enthält in einigen Tönen überhaupt keine geradzahligen Harmonischen. Es sind zwar technische Möglichkeiten denkbar, in der Übertragungsstrecke Obertöne hinzuzufügen. Dafür sind speziell designte quadratische Übertragungskennlinien erforderlich. Mit jeder Kennlinie lässt sich aber immer nur einer der vier unterschiedlichen Töne auf passende Weise verändern, niemals alle vier gemeinsam.
Deshalb ist die Tonträgervorlage des BR definitiv nicht die Vorlage der Tätertonfolge.

Warum suche ich eine B3-Vorlage mit den Tonhöhen der Tätertonfolge?
Das LKA bietet eine abenteuerliche Konstruktion an, die Tonhöhe und Laufzeit der Tonträgervorlage in die Tätertonfolge zu transformieren. Dafür soll die aufgenommene Kassette aus einem Gerät herausgenommen und in ein anderes mit anderer Geschwindigkeit eingesetzt werden. Das LKA hat diesen Vorgang nicht realisiert, obwohl es angeblich über eine Vielzahl von Diktier- und Kassettengeräten verfügt.
Es gibt Geräte mit verstellbarer Geschwindigkeit. Ich habe bislang lediglich Daten von dafür eingerichteten Geräten gefunden, die nach 1982 auf den Markt gekommen sind. Wenn man es darauf anlegt, lassen sich mit einem Schraubenzieher alle Geräte mit Gleichstrommotor verstellen. Warum aber soll der Täter das gemacht haben?
Wenn schon die Tonträgervorlage nicht infrage kommt, gibt es auch keinen Grund an deren Tonhöhe festzuhalten. Wenn sich also ein B3-Jingle findet, der in Tonhöhe, Einschwingverhalten und Obertonzusammensetzung zur Tätertonfolge passt, sollte dieser auch die vom Täter verwendete Vorlage sein. Damit funktioniert die Auswirkung der Fehlstellung des Aufnahmekopfs jedoch nicht wie vom LKA beschrieben.

Unter welchen Betriebsbedingungen funktioniert die LKA-Theorie?
Das Alleinstellungsmerkmal Fehlstellung des Aufnahmekopfs wirkt sich unter bestimmten Bedingungen aus wie vom LKA beschrieben:
- Bandgeschwindigkeit 9,5 cm/s
- Aufnahme eines Monosignals in Stellung Stereo und Abspielen in Stereo
- Mikrofon 10 cm vor dem Gerät
Darüber hinaus bietet das TK noch andere Möglichkeiten:
- Bandgeschwindigkeit 19 cm/s
- Abspielen in Mono
- Abspielen beider Kanäle zusammen geschaltet
- Mikrofon an anderer Stelle
Speziell die Mikrofonposition 10 cm vor dem Gerät ist exotisch, aber wahrscheinlich vom LKA mühsam ausprobiert. Das TK enthält vier Lautsprecher. Rechts und Links gibt es je einen Breitbandlautsprecher. Die vorderen Lautsprecher sind Hochtonlautsprecher, die erst weit oberhalb von 1000 Hz ihre volle Lautstärke liefern. Zum akustischen Überspielen ist die seitliche Positionierung wesentlich sinnvoller.

Was hat es mit den Schaltgeräuschen auf sich?
Beim (angeblichen) Überspielen vom TK zum Mobilgerät wurden Schaltgeräusche mit aufgezeichnet. Wenn das TK der Zuspieler ist, müssen die Schaltgeräusche ebenfalls in 10 cm Abstand aufgenommen sein. An der Stelle sind die Geräusche des TK aber brutal laut. Bei Zimmerlautstärke wären die Schaltgeräusche um den Faktor 10 (20 dB) lauter als die Geräusche der Telefonmitschnitte. In einem anderen Forum hat ein netter Mensch das mit seinem TK 600 ausprobiert. Er musste mit das Mikrofon 2 m vom TK entfernen, damit das Lautstärkenverhältnis passt.
Die Gutachterin meint das Geräusch der TK 248 Play-Taste zu erkennen. Sie räumt aber ein, dass das nur auditiv ist (also durch Zuhören). Konkreter wird sie beim Drücken der Pause-Taste. Dumm nur, dass das TK damit nicht läuft. Das Zurücknehmen (Lösen) der Pausetaste liefert ein anderes Geräusch. Außerdem müsste es auch noch Geräusche der Stop- und Rücklauftaste geben. - Nix!
Insgesamt bleiben dem Benutzer nur 2 sec, um das laufende Spulenband anzuhalten, auf Anfang zurück zu fahren und neu zu starten. Versucht einmal, das mit Tonbandspulen zu schaffen! Der Aufnahmerecorder ist dabei durchgelaufen. Eine Unterbrechung (Aufnahme-Pause) ließe sich erkennen.

Welche Geräte und Tonbänder gab es bei Mazurek noch?
Natürlich hat die Polizei bei Mazurek fieberhaft nach weiteren Beweisstücken gesucht. Bei der Hausdurchsuchung Anfang der 1980er wurden sieben Kassettenrecorder sichergestellt, die er später wieder zurückerhalten hat, weil sie nicht für den erwarteten Zweck geeignet waren.
Gemeinsam mit dem TK 248 wurde auch ein Kassettendeck beschlagnahmt, von dem das LKA ebenfalls die Verwendung ausgeschlossen hat.
Zusammen mit dem TK 248 wurden 22 Spulentonbänder beschlagnahmt. Die wurden mit gigantischem Aufwand analysiert. Ergebnis: Keines wurde mit dem TK 248 aufgenommen.

Und die Hitachi-Kassette mit dem B3-Jingle?
Natürlich hat sich das LKA auch darauf gestürzt. Ergebnis: Die Laufzeit war zu kurz. Nach Anpassung der Laufzeit war die Tonhöhe zu niedrig. Höchster Ton 880 Hz statt 917 Hz.

Damit möchte ich es für heute gut sein lassen. Sicher habt ihr noch weitere Fragen, die ich gerne beantworten werde, wenn ich kann.
Natürlich habe ich auch einige zusätzliche Infos aus dem Fall. Schaut doch mal auf meine Infoseite www.werner-mazurek.de, dort findet ihr z.B. einen Auszug der Urteilsbegründung aus dem Fall Böhringer, der sich ausführlich mit der DNA-Spur beschäftigt. Kurz: Die Schraube aus der Ursula-Kiste wurde zwischenzeitlich gereinigt, so dass da keine Spur aus 1981 dran sein kann.

Ach ja, Werner Mazurek hatte sich vor ein paar Jahren erfolgreich einem Lügendetektortest unterzogen. Einen Bericht darüber werdet ihr in ein paar Wochen auch auf meiner Internetseite finden.

Gruß RoBernd


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.01.2018 um 22:49
@robernd

Danke für Deine Erläuterungen.

Ich habe mich ja schon in einigen Beiträgen kritisch mit Deiner Gegendarstellung auseinandergesetzt und hätte da noch ein paar Fragen:

1. Woher stammen Deine Original-Telefonmitschnitte?

2. Wie wurde das Tonbandgerät zur Aufzeichnung der Erpresseranrufe im Hause Hermann an den Telefonanschluss angeschlossen?
Galvanisch (unwahrscheinlich), kapazitiv (RC-Glied) oder induktiv (Ankoppelspule)?

3. Hast Du mal versucht, die vom LKA theoretisch beschriebene Vorgehensweise mit einem wie von mir beschriebenen Diktiergerät mit um 15 % reduzierter Geschwindigkeit nachzuvollziehen?

4. Das Geräusch bei Sekunde 43 des Erpresseranrufs halte ich für das Auslösegeräusch eines Münzfernsprechers, wie er in einer Telefonzelle verwendet wurde. Wenn man den Hörer wieder einhängt bzw. die Hörergabel herunterdrückt um das Gespräch zu beenden und die nicht verbrauchten Münzen wieder ausgeworfen werden, hörte sich das meiner Erinnerung nach so an.
Das kurze Geräusch im Anschluss daran könnte das Auslösezeichen sein.
Geht das LKA-Gutachten auf diese Geräusche ein?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2018 um 09:47
Hallo Heidi71,
es ist schön, das du mitdenkst. Davon gibt es leider nicht viele Leute. ich freue mich über jede Kritik, auch wenn sie noch so negativ ist. Es kommt immer mal vor, dass man sich vergaloppiert.

1. Die Telefonmitschnitte stammen von der Verteidigung. Insgesamt habe ich Aufzeichnungen von fünf Anrufen, die ich aber nicht veröffentliche, weil die Stimmen der Opfer einen großen Teil einnehmen.
Die Kopie der Tonträgervorlage stammt vom Bayerischen Rundfunk und ist unverkennbar die gleiche, mit der auch das LKA gearbeitet hat. Prinzipiell hat der BR keine B3-Jingles archiviert, weil das keine redaktionellen Beiträge waren. Ein
2. Das Uher 4000 (4,75 cm/sec) war mit einem Telefonadapter Uher A261 an das Telefon angeschlossen. Der A261 enthält einen Transformator und ein HF-Filter. Weil die damalige Deutsche Bundespost auch die Polizei nicht an ihre Leitungen ließ, erfolgte der Anschluss nicht an die Telefonzuleitung sondern an die Hörkapsel. Ich habe mir sagen lassen, dass die nötigen Drähte in die Verschraubung der Hörmuschel geklemmt waren. Das Telefonsignal wurde also durch den Telefonapparat hindurch geleitet. Ich habe mich gefragt, ob der Telefonapparat den Frequenzgang beeinflussen könnte. Deshalb habe ich mir einen FeTAp 611-2a (1979) besorgt und ausgemessen. Das hat keine Besonderheit ergeben. Allerdings habe ich das ohne Gleichstromversorgung gemacht. Das will ich noch nachholen. Es könnte theoretisch sein, dass ein funktionierendes Mikrofon das Signal (akustisch) beeinflusst. Dort war übrigens kein Kohlemikrofon mehr eingebaut sondern ein TS9 (Transistor-Sprechkapsel). Die damaligen Telefonautomaten sollen auch keine Kohlemikrofone gehabt haben.

3. Ich habe kein Diktiergerät mit Geschwindigkeitsveränderung. Theoretisch hätte ich es mit meinem Braun TG1000 machen können, das wollte ich aber nicht verstellen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es neue Erkenntnisse gebracht hätte. Es hätten sich sicher Laufzeit und Tonhöhen entsprechend verändert. Der Einfluss des speziellen TK 248 hätte sich vorher bemerkbar gemacht. Das habe ich mit einer im Audio-Editor veränderten Tonträgervorlage ausprobiert.

4. Das Geräusch am Ende des Anrufs sehe auch ich als Münzfallgeräusch. Daraus ließe sich sicher der Typ des Telefonautomaten feststellen. Das LKA hat sich dafür nicht interessiert. Bemerkenswert ist, dass du den kurzen Ton am Ende als Auslösezeichen bezeichnest. Das lässt auf ein Insiderwissen der Telefontechnik schließen. Habe ich Recht?

Über diesen Ton gab es Diskussionen, die aber zu keinem konkreten Ergebnis führten. Es wurden nicht nur die Entführeranrufe aufgezeichnet sondern auch mehrere private Telefongespräche, von denen angeblich mehrere mit so einem Ton endeten. Kann es sein, dass bei Ferngesprächen (z.B. von München in das Ortsnetz Eching) über eine Trägerfrequenz-Verbindung damit die Verbindung letztlich abgeschaltet wurde?

Die Polizei hat übrigens nicht nur im Hause Herrmann Telefongespräche aufgezeichnet. In der Ortsvermittlungsstelle Eching war ein schwarzes Kästchens (in Polizeikreisen "Neger" genannt) angeschlossen. Bei einem Telefongespräch zu Herrmanns hat dieses Kästchen eine Verbindung zur zuständigen Kriminalpolizei in Fürstenfeldbruck gewählt. Dort wurde ebenfalls aufgezeichnet. Kennst du diesen "Neger"? Ich habe bisher vergeblich versucht, an diese Aufzeichnungen aus FFB zu gelangen. Offiziell hätte es auch keine von den Entführeranrufen geben dürfen, weil die gerichtliche Genehmigung dafür erst später ausgestellt wurde. Ich frage ich mich, ob dieses Auslösezeichen eventuell von diesem "Neger" stammt, der damit die Verbindung zur Polizei abgeschaltet hat.

Weiteres später
Gruß RoBernd


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2018 um 18:56
Hallo zusammen,
über einige Dinge möchte ich mich noch auslassen, ohne speziell danach gefragt zu werden. Sie haben nicht mit dem Tonbandgerät zu tun. Wer sich monatelang damit beschäftigt, lernt dabei auch andere Leute und andere Fakten kennen.

War Ursula Herrmann ein geplantes Opfer?
Sehr wahrscheinlich nicht. Die Täter hatten der Ursula zu große Jungenkleidung mitgegeben. Außerdem befanden sich in der Kiste Comics die eher für ältere Jungen geeignet wären.
Nicht weit von dem Waldgebiet Weingarten entfernt (in Schondorf) gibt es ein Landschulheim, in dem Kinder wohlhabender Eltern wohnten. Der Tatzeitpunkt war der letzte Ferientag. Das ist der Tag, an dem die Schüler anreisen. Ein fehlendes Kind hätte man möglicherweise erst wenige Tage später vermisst.
Die Schüler aus diesem Heim haben regelmäßig in dem Wald gespielt. Sie wurden dort öfter vom Jagdberechtigten Harald W. vertrieben. Und sie haben im Wald auch den hier schon erwähnten Klingeldraht gefunden.

Was hat der Klingeldraht mit Harald W. zu tun?
Harald W. war ein ehemaliger Polizist und Jagdberechtigter im Waldgebiet Weingarten. Deshalb konnte er ohne Verdacht zu erregen dort beliebig agieren. Selbst das Ausheben einer Grube wäre völlig normal gewesen, weil Jäger nicht nur Hochsitze sondern auch unterirdische Jägerstände bauen. Einige Zeit nach der Tat haben Schüler des nahen Landschulheims der Polizei den hier schon erwähnten Klingeldraht gezeigt, den sie im Wald gefunden hatten. Er soll als Signalleitung der Täter gedient haben. Der Klingeldraht hatte mehrere Verbindungsstellen, die auf eine für Elektriker ungewöhnliche Weise ausgeführt waren:
Drahtoesen
Die blanken Drahtenden waren zu Ösen gebogen, ineinander gehängt und dann verdrillt worden (siehe Bild). Unter normalen Bedingungen gäbe diese Verbindung keinen vernünftigen Kontakt. Für Freileitungen mit kräftigem Zug funktionieren sie aber. Genau diese Art von Verbindung wurde in einem Fernmeldelehrgang der Polizei gelehrt, den Harald W. besucht hatte.

Wie kommen die Widersprüche über den Vergrabungsort zustande?
Auch ich habe anfangs die Stelle, an der Ursula vergraben war, nahe des Ammersees erwartet. Das Waldgebiet Weingarten liegt zwischen dem Uferweg am Ammersee und dem Beginn der Ammersee Westuferstraße (Staatsstraße 2055). Die Ausdehnung in SO-NW-Richtung beträgt knapp 1000 m. Am Uferweg wurde das Mädchen gefangen und in den Wald geschleppt. Es wurde tatsächlich durch den größten Teil des Waldes geschleppt bis kurz vor die St 2055. Der Uferweg ist für KFZ gesperrt. Die andere Seite ist aber zugänglich. Dort wurde der Transporter von Harald W. beobachtet. Von dort bis zum Vergrabungsort sind es nur 200 m. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass der selbsternannte Kronzeuge Klaus P., der für Werner M. das Loch gegraben haben wollte, dieses nicht gefunden hatte. Verwirrung stiftete die Pressemitteilung der Polizei mit der Ortsbezeichnung "600 m östwärts der Aumühle" (Seite 2 letzter Absatz). Richtig müsste es heißen "800 m westlich des Ammersees" oder 200 m östlich der Aumühle.

Wie gräbt man ein 2 m tiefes Loch?
Der selbsternannte Kronzeuge Klaus P. wurde öfter mit einem Spaten an seinem Moped gesehen. Er behauptete, mit diesem Spaten im Auftrag von Werner M. ein Loch gegraben zu haben. Versucht das doch einmal selbst! Ab einer gewissen Tiefe rutscht die Erde hinten vom Spaten herunter. Auch ist es schwierig aus dem Loch heraus zu kommen. Und wo lässt man die ausgegrabene Erde? Nun, die Erde wurde tatsächlich in der Umgebung des Lochs im Wald verteilt.
Ein Sachverständiger hatte sich damals geirrt. Deshalb war die Polizei zunächst der Meinung, dort könne nicht alle Erde liegen. Damit unter Druck gesetzt „gestand“ Klaus P., sich einen Leiterwagen geliehen zu haben und die Erde bis in den Ammersee gefahren zu haben (800 m durch den Wald). Später stellte sich heraus, dass die Erde tatsächlich nicht abtransportiert wurde. Die Polizei fand auch eine Schaufel mit abgesägtem Stiel nahe der Vergrabungsstelle und eine aus Latten zusammengenagelte Leiter. Davon wusste Klaus P. offenbar nichts.
Warum ist Klaus P. mit einem Spaten umeinander gefahren? Spekulation: Er war seinem Vermieter Miete schuldig, weil er kein Einkommen hatte. Wahrscheinlich wollte er ihm damit andeuten, dass er jetzt eine Verdienstmöglichkeit hätte.

Welche Indizien gab es außer dem Tonbandgerät noch?
Eure Vermutungen sind richtig. Das Tonbandgerät war nicht das einzige Indiz zur Verurteilung von Werner M. Es war auch noch die Aussage von Klaus P., der im Auftrag Werner M.s ein Loch im Wald gegraben haben wollte. Dieses „Geständnis“ eines selbst ernannten Kronzeugen kam für die Polizei unerwartet und wurde ebenso unerwartet widerrufen. Das ist wohl der Hauptgrund, warum es darüber kein vernünftiges Protokoll gab. Der damalige Chefermittler S. stand auch im Ruf, zunächst alles nur seinem kleinen Notizbuch anzuvertrauen und die vorgeschriebenen Schriftsätze erst später danach anzufertigen.
Niemand bei der Polizei empfand Klaus P. als glaubwürdig. Chefermittler S. hat das auch in der letzten Verhandlung im Nov. 2017 noch betont.
Trotzdem hat das Gericht Klaus P.s Aussagen im Nachhinein geglaubt. Klaus P. ist vor dem Strafprozess (1995) gestorben. Andere Indizien gab es meines Wissens nicht. Das Gericht hat 300 Seiten Urteilsbegründung verfasst. Ungefähr 3x so viel wie in solchen Fällen üblich ist. Ich habe sie nie gelesen. Ich kann nicht einmal sagen, ob sie in meinem riesigen Aktenhaufen vorhanden ist.
Die unübersichtlichen Aktenhaufen (man spricht von 35000 bis 100000 Seiten) sind dem ewig währenden Kriminalfall ein großes Problem. Der einzige, der sie wohl alle gelesen hat, ist Werner M. Immer wieder waren Akten verschwunden und später wieder aufgetaucht. Wer intensiv in dem Aktenhaufen sucht, findet manchmal wundersame Dinge. Jüngst z.B. die Pressemitteilung über die Auffindung der Holzkiste. Während des Strafprozesses war sie meiner Kenntnis nach nicht bekannt.

Gruß RoBernd


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2018 um 19:11
@robernd

Vielen Dank für die ausführlichen Informationen.

Das zeigt sehr deutlich, dass in den Akten viele Informationen schlummern, die diesen und womöglich auch andere Sachverhalte in einem anderen Licht erscheinen lassen!

Ich denke die Schwierigkeit liegt darin die Information von Seite 2471 zu erinnern und in Einklang zu bringen mit der Information auf Seite 14791!

Ich hoffe du verstehst was ich meine?

Wenn dich nun richtig verstanden habe hatte man gegen WM lediglich das TK248 und den vermeintlichen Kronzeugen als Indizien bzw Aussage!??


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2018 um 07:35
Ja, so ist es. Zumindest kenne ich keine weiteren Indizien. Deshalb wurde in den 1980ern auch keine Anklage erhoben.

Damit wären wir bei den Mysteries dieses Falls. Nehmen wir einmal an, Werner M.s Aussage über den Erwerb des TK 248 auf dem Flohmarkt ist richtig.

Warum wurde bei M. die Durchsuchung ausgeführt, wenige Tage nachdem er das Gerät (angeblich) nach Hause gebracht hatte? Dort wurde es offen in seinem Zimmer gefunden. Meine alten Spielzeuge stehen nicht offen im Raum. Außerdem war noch ein Band eingefädelt, das aber nicht mit dem Gerät aufgenommen wurde.

Insgesamt waren drei VE (Verdeckte Ermittler, V-Leute) auf M angesetzt.
Der erste hat sich mit ihm angefreundet und war auch in seiner Wohnung. Natürlich hat er ein dabei erfolglos nach einem Tonbandgerät Ausschau gehalten. Seinen Bericht gibt es.

Als M.s Urlaubsreise anstand, waren von der Polizei zwei weitere VE beantragt und gerichtlich genehmigt. Ob es die wirklich gegeben hat, ist nicht bekannt. Zumindest gibt es außer der Genehmigung nichts darüber in den Akten. Wenn ein Mann ständig beobachtet wurde, sowie Wohnung und Auto* verwanzt waren, warum wurden die Beobachtung gerade während seiner Urlaubsreise mit dem Wohnmobil ausgesetzt? Während dieser Reise hat er das TK 248 (unter den Augen der Polizei?) erworben.

In der JVA hat M. privat ermittelt. Dabei hat er über einen Mithäftling (angeblich) den Namen des Verkäufers der TK erfahren und genannt. Das hat aber bisher niemanden interessiert.

* Um Gespräche in einem Auto mitzuhören, müssen die Ermittler (verdeckt oder nicht) ganz in der Nähe gewesen sein. Es wurde ja schließlich keine Sendeantenne installiert.

@Ma_Ve
Dein Spiel mit den Seitennummern erschließt sich mir nicht ganz. Falls es symbolisch die Nummern der Fall-Akten sein sollen, ist es noch viel schlimmer: Die Akten wurden immer wieder umsortiert und anders nummeriert. Jede Seite hat um die drei verschiedene Nummern.

Gruß RoBernd


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2018 um 09:37
Zitat von roberndrobernd schrieb:Speziell die Mikrofonposition 10 cm vor dem Gerät ist exotisch, aber wahrscheinlich vom LKA mühsam ausprobiert. Das TK enthält vier Lautsprecher. Rechts und Links gibt es je einen Breitbandlautsprecher. Die vorderen Lautsprecher sind Hochtonlautsprecher, die erst weit oberhalb von 1000 Hz ihre volle Lautstärke liefern. Zum akustischen Überspielen ist die seitliche Positionierung wesentlich sinnvoller.
Das ist es eben. Das ganze Gutachten baut auf einer rein theoretischen Möglichkeit der Mikrophon Aufstellung exakt in der Mitte zwischen den Lautsprechern und offenbar in einem ganz bestimmten Abstand.

Eine solche Aufstellung darf man aber nicht von vornherein annehmen, man müsste den Nachweis führen, das diese so erfolgt sein soll, denn die angeblichen 0,36ms können eben schon durch eine andere Mikrophon-Aufstellung mit einem anderem Gerät bedingt worden sein.

Welche Belege will die Gutachterin denn haben, dass genau so die Aufnahme erfolgt sein soll?
Zitat von roberndrobernd schrieb:Angeblich gibt es in Deutschland keinen fachlich besser geeigneten Gutachter für die konkrete Problemstellung. Deshalb gab es auch kein zweites Gutachten.
Das halte ich für kompletten Unsinn. Die Grundlagen für eine solche Untersuchung sind eigentlich trivial, ich würde eher sagen, man hat nur extremst halbherzig gesucht.

So hat die Phonetikerin letztendlich nur ihre eigene Arbeit bewertet, das ist fast so, als wenn Schüler ihre eigenen Arbeiten korrigieren, dass da u.U. nichts vernünftiges bei rauskommt liegt auf der Hand und ist hier aus meiner Sicht auch deutlich erkennbar.


Das andere Einschwingverhalten kommt dann noch dazu, was wirklich ein Hinweis sein könnte, dass das Gutachten mit einem nicht richtigen Jingle erfolgte. Die andere Zusammensetzung der Obertöne würde ich aber nicht zu stark bewerten. Die können durch die Telefonübertragung zustande gekommen sein, oder die Aufnahme wurde auf dem Weg auch übersteuert.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2018 um 11:07
@robernd
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das lässt auf ein Insiderwissen der Telefontechnik schließen. Habe ich Recht?
Ja, da hast Du recht.
Zitat von roberndrobernd schrieb:War Ursula Herrmann ein geplantes Opfer?Sehr wahrscheinlich nicht. Die Täter hatten der Ursula zu große Jungenkleidung mitgegeben. Außerdem befanden sich in der Kiste Comics die eher für ältere Jungen geeignet wären.
Ich hatte selbst auch schon spekuliert, dass UH entweder ein Zufallsopfer oder das Opfer einer Verwechslung gewesen sein könnte:
Zitat von Heidi71Heidi71 schrieb am 21.06.2016:Auch gehe ich davon aus, dass der Täter gewusst hat, dass potentielle Opfer in der Nähe vorbeikommen, ob er es speziell auf UH abgesehen hatte, ist jedoch eine andere Frage, zumal ihre Familie anscheinend nicht vermögend war. Insofern könnte ich mir auch vorstellen, dass er es ursprünglich auf ein anderes Kind abgesehen hatte, dessen Familie wohlhabender war und UH sozusagen das "Reserve-Opfer" war, weil andere Kinder aus wohlhabenderen Familien nicht greifbar (im wahrsten Sinne des Wortes) waren. Interessant wäre, ob evtl. in der Nähe eine Familie mit irgendeiner Beziehung zum Bayerischen Rundfunk lebte, dann würde das BR3-Jingle als Erkennungszeichen bei den Anrufen für mich Sinn machen.
Da Du Dich mit dem Fall durch zumindest teilweise Akteneinsicht offenbar gut auskennst hätte ich noch ein paar Fragen:

1. Gab es irgendeine Verbindung zwischen Werner M. und Harald W. zur Tatzeit oder davor?

2. Wie genau wurde die vergrabene Kiste gefunden? Erhielt die Polizei einen Hinweis auf den Vergrabungsort? Ich halte eine rein zufällige Entdeckung für relativ unwahrscheinlich, UH hätte ja auch ganz woanders sein können.

3. Was hat Harald W. sinngemäß und zusammengefasst ausgesagt? Wie hat er erklärt, dass ihm die Grabungsaktion und die Kiste in seinem gepachteten Waldstück nicht aufgefallen ist?

4. Werner M. soll in einem abgehörten Telefongespräch kurz vor seiner Verhaftung zu seiner Frau gesagt haben, der Tod von UH sei ein "Betriebsunfall" gewesen? Ist das korrekt?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.01.2018 um 17:33
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Die andere Zusammensetzung der Obertöne würde ich aber nicht zu stark bewerten. Die können durch die Telefonübertragung zustande gekommen sein, oder die Aufnahme wurde auf dem Weg auch übersteuert.
So ähnlich klang die Antwort der Gutachterin auf Einwände des Bruders während des Strafprozesses auch.

Ich halte die Obertöne für das stärkste Argument, weil sie nicht so einfach beliebig zu erzeugen sind. In der Tonträgervorlage fehlen im Wesentlichen die geradzahligen Harmonischen (2-, 4-, 6-fache Grundtonfrequenz). Die entstehen, durch eine quadratische (parabelförmige) Kennlinie während der Übertragung. Symmetrische Kennlinien wie übersteuertes Tonband oder Lautstärkenbegrenzung während der Übertragung liefern ungeradzahlige Harmonische (3-, 5-, 6-fache Grundtonfrequenz).
Der B3-Jingle besteht aus vier unterschiedlichen Tönen. Mit einer geeigneten Übertragungskennlinie lässt sich immer nur der nötige Obertonanteil eines der Töne der Tätertonfolge anpassen.

@Heidi71
Du hast ebenso wie andere (Polizei) nicht recht glauben wollen, dass Ursula gezielt ausgesucht wurde. Das hast du genau richtig getroffen, nur wusstest du nicht, wer sonst infrage kommen könnte.

Ich habe nur sehr selten in die umfangreichen Akten gesehen (in meinem PC sind es 1,3 GByte gescannte pdf-Dokumente). Das kostet in dem unübersichtlichen Haufen wahnsinnig viel Zeit.
Meine weniger technischen Informationen habe ich erst nach und nach von Leuten mitbekommen, die sich auch um den Fall bemühen. Vor einem Jahr habe ich weder den Namen Werner M. gekannt noch geahnt, dass der Vergrabungsort der Ursula ungefähr 250 m von einer neuen Aldi-Filiale entfernt ist, in der ich häufiger einkaufe.

Das erste, das ich noch vor dem LKA-Gutachten erhalten habe, nachdem ich dem Verteidiger meine Hilfe angeboten hatte, war ein dicker Brief von Werner M. aus der JVA. Der enthielt um die 100 handschriftliche Seiten von einem durchaus fachkundigen Verwandten des Verteidigers, der sich mit dem Gutachten auseinandergesetzt hatte. Leider hatte der keine experimentellen Möglichkeiten. Der resignierende Schlusssatz in M.s Begleitbriefs lautete: "Einfach wird die Sache nicht, Frau Dr. B. ist die beste Gutachterin weltweit, sagt das Augsburger Gericht."

Ach ja, ich würde dir gerne eine PN schicken, nur lässt du das leider nicht zu. Könntest du die Sperre vielleicht für ein paar Tage aufheben?

Jetzt also zu deinen Fragen.

1. Mir ist nichts von keiner Verbindung zwischen Werner M. und Harald W. bekannt.

2. Soweit wir der Polizei glauben können, wurde die Kiste durch eine extrem aufwendige und akribische Suche der Polizei gefunden. Näheres in deren Presseerklärung. Weil das Waldstück relativ klein ist (2 km x 1 km) und es bis zum Auffinden drei Wochen gedauert hat, ist das für mich plausibel.

3. Ich weiß nicht, ob Harald W. dazu befragt wurde. Die Kiste war offenbar in einem Bereich des Waldes vergraben, in dem nicht gejagt wurde. Falls er der Täter war, hätte er dazu sicher wenig gesagt.

4. Werner M. hat in der Tat in einem Telefongespräch von einem "Betriebsunfall" gesprochen. Wahrscheinlich weil er erstaunt war, dass es sich nicht um Mord handelt.

Lies dir doch einmal die Erwiderung von Werner M. auf die Anklageschrift durch. Darin geht er der Reihe nach auf seine Bekannten, Harald W. und den "Betriebsunfall" ein. Für den Wahrheitsgehalt kann ich natürlich nicht garantieren. Für mich klingt es aber durchgehend plausibel.

Gruß RoBernd


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18.01.2018 um 23:32
@robernd
Zitat von roberndrobernd schrieb:Ich halte die Obertöne für das stärkste Argument, weil sie nicht so einfach beliebig zu erzeugen sind. In der Tonträgervorlage fehlen im Wesentlichen die geradzahligen Harmonischen (2-, 4-, 6-fache Grundtonfrequenz).
Ja, Du hast recht. Bei einer Übersteuerung o.ä. gleicht sich das Signal immer mehr einer Rechteckform an, dadurch entstehen dabei hauptsächlich nur die ungraden Obertöne.

Gut, wenn es auch so ist, dass der BR damals die Jingle nicht auf Band gespeichert hat, dürfte eine Rekonstruktion in Wirklichkeit gar nicht möglich sein. Hier fehlt dem Gutachten somit jegliche Grundlage, unabhängig davon, dass die ursprüngliche Mikrofonstellung unbekannt ist. Einfach eine bestimmte anzunehmen zeigt deutlich die fehlende Objektivität.

Aber erkennen können das nur Leute, die etwas davon verstehen, nicht die,welche darüber zu richten haben.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2018 um 07:53
Hi SCMP77,
ich gehe davon aus, dass die Gutachter nicht einfach nur eine bestimmte Mikrofonstellung angenommen haben. Auch wenn sie es etwa so begründet haben. Wahrscheinlich haben sie langwierig experimentiert, bis sie eine Stellung gefunden haben, die den gewünschten Effekt liefert.
Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, andere Stellungen auszuprobieren. Mir geht es darum zu zeigen, dass auch diese Stellung (10 cm davor) nicht geeignet ist.
Das Ergebnis ist ja lediglich eine Tonbandkassette, die ein Audio ähnlich der Tätertonfolge enthält. Hinzukommt noch die Übertragung durch das Telefon, die überhaupt nicht berücksichtigt wurde.

Gruß RoBernd


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2018 um 18:17
@robernd
Wenn man erst mit der Aufstellung lange rum experimentieren muss, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten, kann man erstmal nur ein möglich behaupten. Eigentlich ist das aber auch schon zuviel, denn letztendlich hätte man mit jedem beliebiges Wiedergabegerät mit 2 Lautsprechern diese Verzögerung erhalten können. Diese Feststellung ist letztlich ohne Wert und dann ist es auch egal, was für ein Jingle benutzt wurde.

Übrig bleibt nur die Bewertung der Schaltgeräusche, hierauf müsste man sich konzentrieren. Wenn man hier belegen kann (durch ein Gutachten), das die Ansicht der ursprünglichen Gutachterin nicht haltbar ist, hätte man Chancen, Ohne ein weiteres Gutachten wird man da aber auf verlorenem Posten stehen, da man Richtern hier kaum auf sachlicher Ebene kommen kann, die haben von der Sache keinerlei Ahnung, die entscheiden letztendlich nur nach dem Bauchgefühl, das ein Gutachter immer Recht hat und ein Nichtgutachter Unrecht.

Wie gesagt, das ist ein rechtliches Dilemma, gegen das nur gesetzliche Änderungen etwas helfen würden, aber hier gibt es kein wirkliches Interesse von politische Seite.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2018 um 20:23
Der Richter hat hier Gesicht gezeigt. Ich lese den Fall hier mit. Wer einen Hund in eine Gefriertruhe steckt und ihn dort verenden lässt, der ist kein guter.

Manch einer überlebt im Knast länger als in Freiheit, weil man dort Ordnung und einen geregelten Tagesablauf hat, nicht immer aber doch oft.

Der Richter ist ein intelligenter Mensch, er hört sich immer alle Meinungen an und er hat so entschieden.

Eines der grausamsten Verbrechen unserer Zeit. Gabriele Schmidt dürfte hier auch noch zu nennen sein. Dieses Kind wurde in einem Kanal (Abfluss) grausam zu Tode geprügelt. Menschen, hier in Person von Polizisten konnten danach zum Teil ihren Dienst nicht mehr antreten, so grausam waren die Eindrücke.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2018 um 21:36
Ich will hier keinem etwas andichten. Ich habe auch das mit dem ehemaligen Polizisten gelesen.

Diese Variante ist auch verständlich und gibt einem Spielraum zum grübeln. Nichts desto trotz, wissen viele, dass Funkgeräte immer eine Unsicherheit in sich bergen, weil man nie sicher sein kann, dass die Frequenz doch nicht mitgehört wird.

( Ich erinnere hier nur an den Fall, wo der alte pflegebedürftige Mann von der Frau mit einer PET Flasche malträtiert wurde und das per Zufall mitgeschnitten wurde.)

Eine Aktion, von Laien, die womöglich im Suff mit einer verrückten Idee, ein Kind in eine Situation gebracht haben, die eben im Suff entstanden sein mag und über deren Ausgang wir hier auch noch nach der langen Zeit zu Recht reden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.01.2018 um 12:30
Ja, brutaler ging es kaum. 36 Jahre nach der Tat treibt es mir die Tränen in die Augen, wenn ich speziell den Mitschnitt des letzten Telefonanrufs höre. Hier kämpft eine Mutter verzweifelt um eine menschliche Regung des Entführers, um den leisesten Hinweis auf ihr verschwundenes Kind.

Ihre Worte haben nicht viele Leute gehört. Wahrscheinlich auch der Entführer nicht. Auffallend ist, dass die beiden letzten Anrufe auf die Sekunde genau gleich lang waren. Der Täter hat vermutlich direkt nach dem Abspielen der B3-Kennung, die Telefonzelle verlassen. Erst viel Später hat der Automat dann das Gespräch beendet, nachdem das eingeworfene Geld verbraucht war.
Zitat von krimifan.krimifan. schrieb:Der Richter ist ein intelligenter Mensch, er hört sich immer alle Meinungen an und er hat so entschieden.
Auch das treibt mir Tränen in die Augen.

Ich wäre niemals in der Lage, einen Hund lebendig einzufrieren. Es gibt aber genügend Leute, die ihre Hunde (und auch Kinder) verprügeln, wenn sie "ungehorsam" sind. Zur Dressur bekommen die armen Viecher ein Elektroschock-Halsband umgehängt. Ein alter Nachbar von mir hat seinen Hund auf alle Katzen in der Nachbarschaft gehetzt. Mit Begeisterung hat er zugesehen, wie sein Hund sie zerfetzt hat. Ich stand als Kind einmal daneben und habe geweint. Ist das alles so viel besser als ein Hund in der Gefriertruhe?

Es ist nicht zu übersehen, dass es eine regelrechte Hexenjagd auf Werner M. gegeben hat. Die Medien haben keine Möglichkeit ausgelassen, Werner M. als "keinen Guten" darzustellen. Offenbar mit Erfolg. In einem Radiobeitrag von Bayern 1 hieß es z.B. kurz nach seiner Verhaftung:
"Das Verbrechen, monströs. Ein Kind wird in einer im Wald vergrabenen Holzkiste eingesperrt. Nach wenigen Stunden ist es qualvoll erstickt."
Ursulas Bruder legt immer wieder Wert auf die Feststellung, dass Ursula keinen Todeskampf hatte. Sie habe sich in der Kiste keinen Millimeter bewegt. Die Plastiktüte mit Ersatzgewand lag noch auf ihrem Schoß. Es sei naheliegend, dass sie betäubt wurde und aufgrund des Sauerstoffmangels nicht mehr aufwachte. Mit diesem Wissen gelang es ihm, seinen inneren Frieden zu finden.

Die Entdeckung der toten Ursula war offenbar ein spektakuläres Event für viele. Fast alle, die mit dem Fall zu tun hatten, waren im Wald versammelt. Einige sind in die Kiste gestiegen, um selbst einen Eindruck vom Verlies zu gewinnen. Die Beamten der Spurensicherung haben tatenlos zugesehen, obwohl sie ihre Arbeit noch nicht einmal begonnen hatten. So hat es mir ein ehemaliger Polizeibeamter erzählt.
Zitat von krimifan.krimifan. schrieb:Nichts desto trotz, wissen viele, dass Funkgeräte immer eine Unsicherheit in sich bergen, weil man nie sicher sein kann, dass die Frequenz doch nicht mitgehört wird.
Jedes damals übliche CB-Funkgeräte hatte eine Ruftaste, die lediglich einen kurzen Ton gesendet hat. Kaum anders als ein Klingelknopf im Wald, jedoch ohne etwas Bleibendes zu hinterlassen (Klingeldraht).
Diese Signalleitung beweist, dass es mehr als ein Täter war. Geht so etwas in das Hirn eines Richters nicht hinein?

Gruß RoBernd


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.01.2018 um 20:11
Zitat von roberndrobernd schrieb:Diese Signalleitung beweist, dass es mehr als ein Täter war. Geht so etwas in das Hirn eines Richters nicht hinein?
Er wird es genau umgekehrt auslegen.
Werner M. war und ist Elektriker. Er sagte in dem Einspieler, dass es doch mit Funkgeräten viel einfacher zu Händeln gewesen wäre.
Warum einfach wenn es auch umständlich geht. Das kann nur einer wissen, der sich da auskennt.

Und überhaupt...

Und schon ist der Einwand ad Acta


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