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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.03.2018 um 10:34
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Das hieße also die Ermittler haben dem Klingeldraht bzw. Einzeldraht auch dann keine Beachtung geschenkt als die Entführung feststand? Und es gibt keinen genauen Aktenvermerk mit Bildern? Das ist aber nicht so toll.Meine Frage wäre nämlich gewesen ob man Erdungen gefunden hat, ohne die geht es normalerweise nicht. Das Profi-Equipment seht ihr oben im Handbuch, man kann aber auch einen langen Mannschaftszelt-Herring nehmen optimalerweise mit ein paar Löchern drin.
Nachdem die Schüler die Leitung mitgenommen haben, war vor Ort wohl nicht mehr viel davon zu sehen. Allerdings wurde ermittelt, dass entlang des Verlaufs Zweige der Bäume abgeschnitten waren. Die Leitung war wohl immer mal wieder um vorstehende Äste gewickelt. Ich kann mich an Leitungen der U.S. Army erinnern, die über Astgabeln gehängt waren. Dieser Aufwand ist sicher größer.

Die Leitung war kein Einzeldraht sondern zwei miteinander verdrillte Adern (die Neudeutsche Bezeichnung ist da vielleicht anschaulicher: twisted pair). Dafür ist eine Erde weder erforderlich noch üblich. Das Kriegsspiel hat inzwischen längst auf YouTube Einzug gehalten. Wie sich zwei Feldtelefone mit zwei Drähten verbinden lassen, zeigt diese Anleitung.

@ErwinKöster
Die Abkürzung PA ist in der Radio- und Funktechnik durchaus geläufig. Sie bedeutet aber nicht Privat Apparat sondern Power Amplifier (Leistungsverstärker/Endstufe).
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Von einer Erdung ist mir nichts bekannt. Aber wäre der Klingeldraht nicht tauglich gewesen für ein optisches Signal? Mit einer kleinen Glühbirne?
Ja, selbstverständlich. Glühbirne, Klingel, Summer oder Babyphone - alles was das Herz begehrt.

Gruß RoBernd

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19.03.2018 um 11:40
@robernd

www.yamahaproaudio.com/europe/de/products/poweramps/ma_pa/index.jsp

Sowas wie die MA PA Serie von Yamaha?

Zur Installation des Kabels gibt es bestimmtel Knoten, die verhindern dass das Kabel vom Stamm rutscht. Die kennt aber nicht jeder. Deshalb wäre es interessant gewesen darüber Bescheid zu wissen.


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19.03.2018 um 15:59
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Sowas wie die MA PA Serie von Yamaha?
In der Branche heißen sie alle PA, völlig egal, ob es die Senderöhre des Deutschlandsenders 1935 ist, des Polizeifunkgeräts im Streifenwagen oder aber die Endstufe deines Stereoverstärkers. Na ja, 1935 war "Power Amplifier" vielleicht nicht arisch genug für den Deutschlandsender. Dann eben ein Sender der BBC.


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19.03.2018 um 23:59
PA sind für mich Lautsprecher für ein größeres Publikum.
"Senderöhren" sind Vorgänger von Transistoren. Das hat mit Lauten nicht viel zu Tun.
Und ich meine mich zu erinnern den Polizeifunk früher im Autoradio ohne PA abhören haben zu können.

Verliert Ihr beiden @robernd & @ErwinKöster vielleicht gerade in etwas?


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20.03.2018 um 00:29
@SCMP77
@robernd
@ErwinKöster

Der Hauptpunkt hier ist doch, dass jemand dieses Radio erkennen koennte, auch heute noch, egal, was diese Buchstaben mal bedeutet haben. Das ist eigentlich einer der besten Ansatzpunkte in diesem Fall.

Es war ein abgelebtes Radio mit Merkmalen, die es sonst nirgends gab. Es ist der einzige Baustein, der eindeutig erkennbar ist.

Ich glaube uebrigens weiterhin, dass der Fall noch loesbar ist, und damit meine ich eindeutig loesbar, nicht ein wackliger Indizienprozess mit extrem duenner Grundlage.

Je nachdem, wie sich die Kumpanen weiter entwickelt haben, koennten sie auch weitere Verbrechen begangen haben, vielleicht bis heute unerkannt. Wenn es drei waren, aendert sich uebrigens meiner Ansicht nach die Rechtslage auch, denn dann ist es eine kriminelle Vereinigung. Aber da sollte mal wirklich besser ein Jurist ran...


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.03.2018 um 10:42
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Der Hauptpunkt hier ist doch, dass jemand dieses Radio erkennen koennte, ..... Es war ein abgelebtes Radio mit Merkmalen, die es sonst nirgends gab. Es ist der einzige Baustein, der eindeutig erkennbar ist.
Dazu habe ich inzwischen auch einige Überlegungen:
Das Sound Admiral 4 war damals ein sehr modernes Radio. Es dürfte nicht älter als ein Jahr gewesen sein, auch wenn man es anhand seines Zustands für älter halten würde.

Gegenüber seinem Vorgänger Sound Admiral 2 (im Handel bis 1980) verwendete es eine neue Technik mit einem Integrierten Schaltkreis (UKW-Zwischenfrequenz, MW-Empfangsteil, Audioverstärker). Die heute auffindbaren Datenblätter der laut Beschreibung verwendeten Schaltkreise TDA1522 oder ULN2204-21 sind alle wesentlich neueren Datums (1996, 1988). In der Branche ist es nicht ungewöhnlich, dass Hersteller ihre Schaltkreise und Datenblätter überarbeiten oder neu auflegen.

Das Radio ist für sein Alter sehr angeschlagen. Das lässt darauf schließen, dass es von Kindern wenig pfleglich behandelt wurde oder auf einer Baustelle verwendet wurde. Wahrscheinlich wurde dabei auch die Antenne abgebrochen, weshalb sie dann durch einen Draht ersetzt wurde. Die eingeritzten Buchstaben PA MA lassen auf Kinder schließen (SCMP77:
Papa, Mama).

Falls das Radio tatsächlich aus einem Kinderzimmer stammt, ist anzunehmen, dass die inzwischen ältere Person sich an das Radio noch erinnern kann. Daraus wiederum schließe ich, dass es ursprünglich nicht aus dem Umkreis des Täters stammt. Als Quelle kämen ein Schrottplatz oder eine Mülldeponie infrage.

Gruß RoBernd


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.03.2018 um 20:30
@robernd

Wuerde jemand mit Kindern, die so in etwa sechs oder sieben Jahre alt sind, ein arg gebeuteltes aber ansonsten funktionsfaehiges Radio nach einem Jahr wegwerfen, nachdem er vorher noch eine neue Antenne angeloetet hat? Oder wuerde er es noch weiter behalten, sozusagen den Kindern zum Frass vorwerfen, bis sie es komplett zerlegt haben?

Die innen angeloetete Antenne hoert sich fuer mich eher nach Haushalt mit kleinen Kindern als nach einer Baustelle an, aber man weiss nie.

Auf jeden Fall hat jemand so ein auffaellig zerkratztes Radio besessen und wahrscheinlich auch repariert. Man kann nicht ausschliessen, dass es der Taeter war.

Oder der Taeter hatte kleine Kinder, oder kleine Geschwister?


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20.03.2018 um 22:48
@robernd

Ich verstehe die Sache mit dem Tonbandgeraet weiterhin ueberhaupt nicht. Der Taeter (ich verwende mal der einfachheit halber den Singular) hat generell meistens nicht die logische, einfache Variante bei der Ausfuehrung dieses Verbrechens gewaehlt. Das kann man mal als gegeben hinnehmen.

Aber selbst fuer jemanden, der normalerweise nicht geradaus denkt, waere es doch extrem umstaendlich ein Tonbandgeraet zu verwenden. Der direkt Weg waere gewesen, die Jingle mit einem Radio aufzunehmen, welches auch ein Kassetenlaufwerk hatte. Diese Kassette haette er dann ueber einen kleinen batteriebetriebenen Recorder ganz einfach in der Telephonzelle abspielen koennen, das waere nicht weiter aufgefallen.

Alternativ haette er einen Kassettenrecorder an ein Radio halten koennen und so die Tonfolge aufnehmen koennen.

Wenn er unbedingt ein Tonbandgeraet verwenden wollte, dann haette er damit auch alles moegliche zusammenschneiden koennen. Analog waere das ein ziemlicher Aufwand gewesen, mehr als Worte aus der Bild Zeitung auszuschneiden, aber definitiv machbar.

Wie kam man eigentlich auf ein Tonbandgeraet, bevor man es bei M auf dem Speicher fand? War es nur das Geraeusch der an/aus Taste? Weshalb sollte jemand hier ein Tonbsndgeraet verwenden, und damit alles schwieriger machen? Einen Kassettenrecorder hatte er ja offensichtlich.

Dann verstehe ich gerade ueberhaupt nicht, wieso diese bestimmte Gutachterin gewaehlt wurde. Fuer eine solche Aufgabe braucht man ein bis zwei Personen, jemanden, der sich mit der Phonetik auskennt, und jemanden, der sich mit der damals ueblichen Elektrotechnik auskennt. Vielleicht findet man eine Person, die beides kann. Hier haette ich als aller erstes an einen Tontechniker gedacht. Aber nun gut, es wurde eine Phonetikerin bestellt. Davon gibt es viele. Aber wieso wurde dann eine Phonetikerin ausgewaehlt, die befangen war? Hat sie das angegeben, oder kam es erst durch den Fernsehbeitrag heraus?

So schwierig ist es uebrigens nicht, sich da einzudenken. Ich habe selbst frueher mal einen Job gehabt, bei dem ich mit alten Tonbandgeraeten zu tun hatte und auch geschnitten habe. Das war allerdings dann auf digitaler Ebene. Ich komme generell gut mit technischen Dingen zurecht, und ich bin halbwegs musikalisch. Das waren die einzigen Einstellungsvoraussetzungen. Nach zwei Tagen kannte ich mich mit dem Wichtigsten aus, und kannte auch die Macken aller Geraeteschaften. Das ganze ist wirklich kein Hexenwerk.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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20.03.2018 um 23:19
@AnnaKomnene
Da sprichst du etwas wichtiges an. Die Idee mit dem Tonbandgerät gibt es erst, seitdem man eins bei Mazurek gefunden hat. Seitdem glaubt alle Welt, dass ein Tonbandgerät vom Typ Grundig TK 248 notwendig gewesen wäre für die Vorbereitung der Tätertonfolge. Das ist Schwachsinn. Aber wenn man sich nicht auskennt, glaubt man das. Noch dazu, wenn es von einem konkurrenzlosen Gutachter kommt.
In Wirklichkeit kam die Gutachterin vom LKA, also der Behörde, die Mazurek ins Gefängnis bringe wollte. Das finden auch alle ok. Nur weil es eine Behörde ist.
Ich bin sehr froh darüber, dass @robernd den richtigen Ansatz gefunden hat, die Aussagen des Gutachtens zu hinterfragen. Ich habe das Gutachten schon 2009 als unzureichend und einseitig kritisiert, wurde aber nicht gehört, weil ich als Nebenkläger auf der falschen Seite saß.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.03.2018 um 23:19
Nur noch mal zum Fahrrad, laut der Pressemitteilung lag es auf dem Boden:

https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_zivilverfahren/Presseerklaerung_05-10-1981.pdf

Aber dieser Bericht enthaelt ja anscheinend auch einige andere Fehler.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

20.03.2018 um 23:21
@AnnaKomnene
Die Aussage ist falsch. Es lehnte an einem Baum, in meiner Erinnerung wenige bis ca. 20 Meter vom Weg entfernt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.03.2018 um 09:17
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Ich habe das Gutachten schon 2009 als unzureichend und einseitig kritisiert, wurde aber nicht gehört, weil ich als Nebenkläger auf der falschen Seite saß.
Das hätte gerade im Strafprozess eigentlich keine Rolle spielen dürfen. Hier geht es - im Gegensatz zum Zivilprozess - nicht nur um den Vortrag der Parteien sondern um die Wahrheitsfindung. Da von Gesetz her die Wahrheit gefunden werden soll, muss der Richter auch von Amts wegen Beweise erheben, die u.U. von keiner der Seiten vorgetragen werden, wenn sie der Wahrheitssuche dienlich sind.

Bisher hat der BGH mit dieser Pflicht immer erreicht, dass in den meisten Fällen das Beweisverwertungsverbot nicht zum Tragen kam, weil das dieser gesetzlichen Verpflichtung zuwider laufen würde.

Bei dem Gericht damals, ist es daher überhaupt nicht zu verstehen, dass er auf solche mit dem Gesetz nicht zu vereinbarenden Punkte beharrte. Auch die pauschale Behauptung, dass das Gutachten so üblich sein, passt eigentlich in diese Richtung.

Auch der Urteilausschnitt, den @robernd vor ein paar Seiten zitiert hatte, passt dazu:
Nach den Ausführungen der Sachverständigen Dr. xxx verfügt das fragliche Tonbandgerät TK248 über separate Tonköpfe für die Aufnahme und die Wiedergabe. Eine Untersuchung des Schraubensicherungslacks, der den Zweck hat, dass sich die Schrauben nicht von selbst verstellen, habe lediglich ergeben, dass die Befestigungsschraube des Wiedergabekopfes über mehrere Lackschichten verfügte. Daraus könne der Schluss gezogen werden, dass ganz sicher irgendwann einmal an der Befestigungsschraube des Wiedergabekopfes herumgeschraubt worden ist, Der Wiedergabekopf habe aber keinerlei Relevanz für ihre gutachterliche Äußerung, die sich auf den Aufnahmekopf beziehe.
Ich glaube, dass sich diese Urteilspassage auf folgenden Prozessteil bezieht, von dem im folgenden Artikel geschrieben wird:
Auch Nebenkläger Michael Herrmann, der Bruder des Opfers, befragte Dagmar Boss. So sei es für ihn erstaunlich, dass der Aufnahmekopf des Gerätes, das man bei Werner M. fand, nie rejustiert werden musste. Die Schrägstellung des Aufnahmekopfes war ein zentrales Indiz im Gutachten gewesen. Boss erklärte, dass ein pfleglich behandeltes Gerät durchaus ohne Reparaturen auskommt.[Oder nie wieder verwendet wurde? Anm EK] Auch die Frage nach der möglicherweise verfälschenden Positionierung des Aufnahmegerätes bei der Versuchsanordnung der Ermittler entkräftete die Gutachterin. Die für das Tonbandgerät charakteristischen Normabweichungen seien in einem sehr breiten Positions-Spektrum nachgewiesen worden.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bayern-ursula-herrmann-die-schlinge-zieht-sich-zu.2cd454b7-abb1-4b79-9d37-b17b538f14a9.html

Man sieht hier, Boss hat einzig und allein die Frage von @2r2n beantwortet, was nur die Sache mit der Stellung des Aufnahmekopfes betraf. Dass der Wiedergabekopf auf die ganze Kette aber den gleichen Einfluss besitzt, hat sie nicht gewusst oder verschwiegen. Diese Nichtberücksichtigung ist auf jeden Fall zumindest fahrlässig, denn schon aus den Justiervorschriften der Serviceanleitung dieses Geräts und auch die allgemeinen Vorgehensweise bei der Justierung der Tonköpfe ist die Bedeutung des Lackes am Wiedergabekopf, der eine Nachjustierung beweist, eigentlich offensichtlich.

Die allgemeine Vorgehensweise der Justierung ist die, dass zuerst der Wiedergabekopf mit Hilfe eines Referenztonbandes möglichst auf eine senkrechte Position des Kopfspaltes eingestellt wird. Erst danach wird der Aufnahmekopf justiert, dabei nimmt man den Wiedergabekopf als Sensor für die Senkrechtstellung des Aufnahmekopfes. Durch diese Justierungsart würde sich eine fehlerhafte Einstellung des Wiedergabekopfes in der gleichen Weise auf eine Fehlstellung des Aufnahmekopfes übertragen, beide Fehler würden sich bei *Eigenaufnahmen* gegenseitig kompensieren.

Man kann daher mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass zum Zeitpunkt des Kaufes die beiden Köpfe parallel standen und der von der Gutachterin beobachtete Effekt damals nicht vorhanden war. Das zeigt die Abgleichvorschriften in Kombination mit dem späteren Reparaturversuch. Ich kann auch überhaupt nicht verstehen, dass die Gutachterin dem Gericht diesen Satz mit dem "pfleglich behandelten Gerät" aufgetischt hat. Ein Reparaturversuch hat nachweislich stattgefunden, das zeigen die verschiedenen Lackschichten auf dem Wiedergabekopf. Ich hatte mich hier im Forum schon vor vielen Seiten über diese Aussage von Boss gewundert, weil hier ein Allgemeinplatz versucht wurde, der für ein spezielles Gerät keinerlei Aussagekraft besitzt und hatte damals nach den Lackschichten gefragt. Und jetzt muss ich lesen, dass ein Reparaturversuch ausgerechnet an dieser alles entscheidenden Stelle erfolgt ist. Für ein solches Gebaren der Gutachterin habe ich jedenfalls keinerlei Verständnis und das regt mich nur auf, da es hier um den Freiheitsentzug eines Menschen geht.

Normalerweise merkt man bei normaler Benutzung einen solchen Dejustierfehler auch nicht, wenn beide Köpfe in der gleichen Weise verstellt sind, was durch die Justiervorschrift bedingt ist. Ein leichter Höhenabfall wird man in den höchsten Höhen schon haben, aber das dürfte man kaum registrieren und würde man nur bei einem direkten Vergleich erkennen. Ob man dazu überhaupt das geeignete Tonmaterial damals hatte (bei analogem Rundfunk wird alles ab ca. 15 kHz abgeschnitten) oder überhaupt noch aus Altersgründen in der Lage dazu war, ist stark zu bezweifeln.

Fest steht jedenfalls, irgendwann ist diese Fehlstellung erkannt worden. Das dürfte zu einem Zeitpunkt gewesen sein, wo der Besitzer von einem anderen Tonbandgerät aufgenommene Bänder auf diesem Gerät abspielen wollt und dabei ein starker Höhenabfall registriert hatte. Ich könnte mir da einen Besitzerwechsel vorstellen.
Interessant ist aber, dass nur die Fehlstellung des Wiedergabekopfes entsprechend korrigiert wurde. Man muss daher davon ausgehen, dass das Gerät nach dem Reparaturversuch zur Aufnahme nicht mehr verwendet wurde. Man kann daraus schließen, dass dieser Reparaturversuch erst zu einem recht späten Zeitpunkt erfolgte (vielleicht als man alte unwiederbringliche Aufnahmen zwecks Archivierung und leichterer Zugänglichkeit digitalisierte, was dann deutlich nach 1990 anzusetzen wäre). Den Zeitpunkt hätte man vielleicht durch eine Analyse der Lackschichten eingrenzen können, falls hier ein besonderer Lack genutzt wurde, den es vor 1981 in dieser Form evtl. noch nicht gab.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.03.2018 um 11:34
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Aber selbst fuer jemanden, der normalerweise nicht geradaus denkt, waere es doch extrem umstaendlich ein Tonbandgeraet zu verwenden. Der direkt Weg waere gewesen, die Jingle mit einem Radio aufzunehmen, welches auch ein Kassetenlaufwerk hatte. Diese Kassette haette er dann ueber einen kleinen batteriebetriebenen Recorder ganz einfach in der Telephonzelle abspielen koennen, das waere nicht weiter aufgefallen.
Ich habe in meiner Gegendarstellung zum Gutachten auch einen Weg gezeigt, mit minimalem Auswand die Tätertonfolgen durch das Telefon zu übertragen. Mehr als ein Kassettenrecorder ist dafür nicht nötig.
Wenn man schon eine große Trickmaschine wie das TK 248 einigermaßen sachgerecht verwenden würde, gäbe es gar keine Schaltgeräusche in der Telefonübertragung.

Alles deutet darauf hin, dass statt TK 248 ein recht aufwendiges Kassettengerät für die Überspielung verwendet wurde. Ich nehme an, dass es ein Gerät mit einer Wiederholfunktion war, das einen programmierten Bereich beliebig oft automatisch wiederholen konnte.

Erschwerend ist allerdings der Umstand, dass Tonhöhe und Geschwindigkeit aller von mir gefundenen Verkehrsfunksignale aus der verwendeten Familie nicht mit der übertragenen übereinstimmen. Obwohl ich es anfangs ausgeschlossen habe, finde ich mich inzwischen damit ab, dass die Abspielgeschwindigkeit vom Täter verändert wurde. Das ist schwer zu erreichen, ohne einen Kassettenrecorder oder ein Diktiergerät bewusst zu manipulieren.
Die Gutachterin hat dafür eine allerdings nur theoretische Lösung: Aufnehmen mit einem Gerät, abspielen mit einem anderen. Als Abspielgerät hat sie ausgerechnet ein Olympus T2020 mit veränderlicher Geschwindigkeit angepriesen. Der Knackpunkt ist, dass dieses Gerät nicht aufnehmen kann und zum Abspielen eine Steckdose benötigt. Es ist für diesen Zweck also überhaupt nicht geeignet.

@SCMP77
Schön, dass nicht immer nur ich auf die massiven Widersprüche hinweisen muss.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb: Den Zeitpunkt hätte man vielleicht durch eine Analyse der Lackschichten eingrenzen können, falls hier ein besonderer Lack genutzt wurde, den es vor 1981 in dieser Form evtl. noch nicht gab.
Danach hatte ich einen der ehemaligen Ermittlungsbeamten gefragt. Fehlanzeige. Falls es zu einem neuen Strafprozess kommt (und falls ich das noch erleben sollte), und ich einen Einfluss darauf habe, werde ich genau darauf bestehen. Vielleicht ist das TK 248 dann aus anderen Gründen überhaupt kein Thema mehr.

Man kann es mal mit einer einfachen Wahrscheinlichkeitsüberlegung versuchen: Das TK 248 stammt ungefähr von 1971. Die Tat war 10 Jahre später, das Gutachten 35 Jahre später. Die Veränderung des Wiedergabekopfes hätte also im Zeitfenster der ersten 10 Jahre erfolgen müssen. Wenn wir sonst nichts wissen, ist die Wahrscheinlichkeit dafür weniger als 30 % (10 aus 35). Die Gutachterin hat die Glaubwürdigkeit ihrer Überlegungen mit "wahrscheinlich" also um die 75 % angegeben. Real hätte diese allein wegen des veränderten Wiedergabekopfes kleiner als 30 % sein müssen.

Es ist richtig, dass im LKA-Gutachten nur um den Aufnahmekopf herum philosophiert wurde. Seine Fehlstellung wurde mit einem optisch-mechanischem Verfahren (Ausmessen der Muster magnetischer Kristalle auf einem bespielten Band) ermittelt. Ein Elektroniker macht das am Gerät bei laufendem Band. Nur in einem Satz wurde festgestellt, dass der Wiedergabekopf Normstellung hat (die allerdings irgendwann nachträglich eingerichtet wurde). Die Richter haben wahrscheinlich draus fehlgeschlossen, dass der Wiedergabekopf keinen Einfluss hat.

Wenn im Urteilstext eine Anhäufung objektiver Fehlinformationen steckt, glaubt man nichts mehr. Im Zorn stehen Richter dann auf derselben Stufe wie Politiker.

Gruß RoBernd


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.03.2018 um 12:56
Zitat von roberndrobernd schrieb:Wenn im Urteilstext eine Anhäufung objektiver Fehlinformationen steckt, glaubt man nichts mehr. Im Zorn stehen Richter dann auf derselben Stufe wie Politiker.
Schuld hat hier mehr die Gutachterin. Wenn ich so ein Gutachten anfertige und man sieht, dass am Wiedergabekopf nachweislich justiert wurde, dann schaut man doch mindestens in den Serviceunterlagen dieses Geräts nach, was es für eine Bewandtnis damit haben könnte. Alles andere ist höchst fahrlässig. Und wenn man diese Unterlagen nicht versteht, muss man ein Gutachten darüber wegen fehlender fachlichen Eignung ablehnen.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Es ist richtig, dass im LKA-Gutachten nur um den Aufnahmekopf herum philosophiert wurde. Seine Fehlstellung wurde mit einem optisch-mechanischem Verfahren (Ausmessen der Muster magnetischer Kristalle auf einem bespielten Band) ermittelt.
Für ein Vortrag vor einem Gericht ist diese Darstellung geeigneter, da eine optische immer subjektiv besser aufgenommen wird als ein Messprotokoll. Aber damit wird der Einfluss des Wiedergabekopfes - zumindest für Laien - unsichtbar, worauf es im vorliegenden Fall jedoch - zumal er im Laufe der Zeit nachweislich nachjustiert wurde - gerade ankommt.


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21.03.2018 um 16:25
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Wenn ich so ein Gutachten anfertige und man sieht, dass am Wiedergabekopf nachweislich justiert wurde, dann schaut man doch mindestens in den Serviceunterlagen dieses Geräts nach, ...
Dafür muss man aber wissen, dass es so etwas gibt. Hier steht nicht nur drin, wie Geräte einzustellen sind, sondern auch dass die Loudness-Filter der Endverstärker den höchsten Ton gegenüber den anderen abschwächen. Diese Information ist schon interessant, wenn das gesamte Gutachten auf der Abschwächung des höchsten Tons aufbaut.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.03.2018 um 17:07
Zitat von roberndrobernd schrieb:Dafür muss man aber wissen, dass es so etwas gibt.
Wenn man das schon nicht wissen soll, ist man in keiner Weise geeignet, überhaupt eine solche Untersuchung durchzuführen. Da hat man dann einfach die Finger von zu lassen.

Jemand der sich mit der Materie beschäftigt und über zu justierende Schrauben vor Gericht etwas vorträgt, muss sich ganz klar bewusst sein, dass es für die Einstellung dieser Schrauben gerade in der Produktion oder später im Service des Gerätes bestimmte Vorschriften gegeben haben MUSS. Es war daher von ihr zu erwarten, sich hier entsprechende Informationen (vom Hersteller o.ä.) zu besorgen. Auch wenn Grundig 2003 in Konkurs gegangen war, entsprechende Einstellvorschriften hätte man damals sich auch von anderen Firmen holen können, zumal diese Justierschrauben jedes Tonbandgerät besitzt. Dieses Unterlassen ist jedenfalls zumindest fahrlässig.


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21.03.2018 um 18:51
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Der Hauptpunkt hier ist doch, dass jemand dieses Radio erkennen koennte, auch heute noch, egal, was diese Buchstaben mal bedeutet haben. Das ist eigentlich einer der besten Ansatzpunkte in diesem Fall.
Deshalb hier noch mal einige Fotos des Radios, aus Aktenzeichen XY vom 1.10.1982.

Screenshot-2018-3-21 149 Aktenzeichen xy

Screenshot-2018-3-21 149 Aktenzeichen xy

Screenshot-2018-3-21 149 Aktenzeichen xy

Und zur Erinnerung:
Zitat von roberndrobernd schrieb am 16.03.2018:Welcher Sender eingestellt war, ist nicht ganz eindeutig. Der Bereichsschalter stand auf AM (Mittelwelle). Im AM-Bereich soll aber kein brauchbarer Empfang möglich gewesen sein. In Stellung FM (UKW) war 101 MHz eingestellt. Die Polizei hatte aber eine Markierung bei 103 MHz angebracht. Erst in dieser Stellung soll Bayern3 und abends der BR-Gastarbeiterfunk zu hören gewesen sein. Die wahre Empfangsfrequenz soll gegenüber der Skalenbeschriftung um 4 MHz verschoben sein (Richtung?).
Wenn das Radio so wie beschrieben eingestellt war, welcher Sender hätte das sein können, und wo wäre dieser zu empfangen gewesen? Könnte vielleicht ein Hinweis darauf sein, wo dieses Radio zuvor im Einsatz war.

Und noch eine Frage an die Fachmenschen hier: Da das Radio nicht auf einen empfangbaren Sender eingestellt war, wäre es irgendwie möglich, dass dieses Radio als eine Art "Walkie Talkie" oder "Gegensprechanlage" gedacht war, um mit der Person in der Kiste zu kommunizieren, vielleicht auf einer individuellen Frequenz? Oder vielleicht auch mit Hilfe eines Klingeldrahtes?
Zitat von roberndrobernd schrieb am 16.03.2018:Wahrscheinlich war die Antenne unabhängig von der Entführung für einen anderen Zweck ersetzt worden. Die Polizei deutete an, dass dies bei Häftlingen der JVAs üblich sei.
@robernd, könntest du diese Passage nochmal erläutern? Ich hab nicht verstanden, was genau üblich bei Häftlingen der JVAs sein soll.


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21.03.2018 um 20:30
Zitat von yasumiyasumi schrieb:Wenn das Radio so wie beschrieben eingestellt war, welcher Sender hätte das sein können, und wo wäre dieser zu empfangen gewesen? Könnte vielleicht ein Hinweis darauf sein, wo dieses Radio zuvor im Einsatz war.
Damit hast du einen Schwachpunkt erwischt, der mir bislang entgangen ist. Ich habe mich zwar über die Angabe der Frequenzverschiebung um 4 MHz gewundert (das ist sehr viel).
Eingestellt wurde das Radio mit Sicherheit am Ammersee. Das Gutachten wurde in München erstellt. Ich kann mir nicht recht vorstellen, dass der Gutachter extra an den Ammersee gefahren ist, um festzustellen, welcher Sender damit vielleicht empfangen wurde. Die Sender in München waren/sind auf dem Olympiaturm oder auf dem Wendelstein. Der Ammersee ist im Bereich des Senders Hohenpeißenberg. Der verwendet sicher andere Sendefrequenzen. Nur aus den Skalenangaben samt Verschiebung von 4 MHz lässt sich die Empfangsfrequenz kaum einer Sendertabelle zuordnen.

Theoretisch ist es möglich, ein Radio als Empfänger eines selbst gebastelten Senders zu verwenden. So einen Sender zu basteln, ist recht schwierig und braucht große Fachkenntnis. Wenn das Kind die Sendereinstellung des Radios verstellt, ist der Empfang nicht mehr möglich. Zur Gegensprechanlage lässt sich so ein Radio nicht umfunktionieren, weil es niemals senden könnte.
Zitat von yasumiyasumi schrieb:... könntest du diese Passage nochmal erläutern? Ich hab nicht verstanden, was genau üblich bei Häftlingen der JVAs sein soll.
Ich kenne mich in JVAs auch nicht aus. Hier der Wortlaut aus einem Ermittlungsbericht:

Aufgrund der am Radio festgestellten Veränderungen, insbesondere
- Fehlen der Teleskopantenne
- Anbringung einer flexiblen Antenne
- Einkratzen der Buckstabenkombination "PA MA"
mußte davon ausgegangen werden, daß das Radio einmal in einer JVA Verwendung gefunden hat. Bekanntlich werden in Justizvollzugsanstalten von den Häftlingen meist die Antennen entfern und dafür ein Draht oder Kabel angebracht.
Desweiterein ist bekannt, daß Häftlinge in vielen Fällen die Angewohnheit haben, ihr Eigentum besonders zu kennzeichnen (Buchstabenkombination PA MA).
Aus diesem Grund wurde es notwendig, Ermittlungen in Justizvollzugsanstalten einzuleiten.

Es wurde ein sehr großer Aufwand betrieben, um Hinweise auf dort einmal vorhandene derartige Radios zu erlangen. Der war aber nicht erfolgreich.

Wie es um manche Aussagen bestellt ist, zeigt folgende Begebenheit:
Aufgrund der Sendung XY hat sich ein Zeuge gemeldet, der fest behauptet hat, in der JVA München-Stadelheim bei einem Mitgefangenen im Mai 1980 exakt dieses Radio (mit genau den Einritzungen) gesehen und sich sogar ausgeliehen zu haben.
Der angebliche Besitzer hatte Glück, weil der Importeur dieser Radios mehrmals bestätigt hatte, die gesamte Lieferung erst im Oktober 1980 erhalten zu haben.

Gruß RoBernd


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

21.03.2018 um 21:39
@robernd

Im Besitz von M befanden sich doch auch noch andere Tonbänder. Ist bekannt, ob diese auf die Schrägstellung des Aufnahmekopfes untersucht wurden? Dem Gutachten habe ich darüber nichts entnehmen können.

Sollten diese korrekt aufgenommen gewesen sein, wäre das ein deutlicher Hinweis, dass TK 248 nur dafür hergerichtet wurde, Aufnahmen von diesen Bändern wiedergeben zu können. Wenn dann z.B. Nachrichten o.ä. mitgeschnitten worden sind, hätte man den Aufnahmezeitpunkt u.U. auf den Tag genau bestimmen können. Das Herrichten des TK248 dürfte dann später erfolgt sein. Gibt es da irgendwelche Unterlagen?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

22.03.2018 um 07:44
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Im Besitz von M befanden sich doch auch noch andere Tonbänder. Ist bekannt, ob diese auf die Schrägstellung des Aufnahmekopfes untersucht wurden? Dem Gutachten habe ich darüber nichts entnehmen können.
Über insgesamt 32 bei Werner M. gefundene Tonbänder gibt es separate Gutachten. Demnach ist keines dieser Bänder mit dem Beschlagnahmten TK 248 aufgenommen, auch das nicht, das damals eingefädelt war. Es war kein einziges Band zu finden, das damit aufgenommen war. Über die Inhalte stand in den Gutachten nichts. Viele Bänder waren völlig leer, andere waren in Halbspur aufgenommen.

Es sind Kleinigkeiten, die Gutachtern niemals auffallen: Ich habe noch nie in einem Bandgerät über längere Zeit (mehr als zwei Tage) ein Band eingefädelt gelassen. Das bestätigt aus meiner Sicht, dass M. dieses Gerät wirklich erst kurz davor erworben hat.
Im Urteil ist eine Aussage erwähnt, dass der Rücklauf des TK 248 nur sehr zögerlich funktioniert hat. So war es auch bei meinem Vergleichsgerät. Auch im Vergleichsgerät war ein Band eingefädelt, als ich es bekommen habe. Man hat es nicht auf einfache Weise herausbekommen. Erst nach Reinigen verschiedener Gummirollen funktionierte der Rücklauf. Mit einem nicht funktionierenden Rücklauf lässt sich übrigens auch keine "Sendevorlage" für das Telefon erzeugen. Das hat die Gutachterin auch nicht gemacht.

Gruß RoBernd


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