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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 17:29
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Was genau war denn so individuell? Das Muster? Auch das Bettlaken war Massenware.
Das Muster und der Verschleiß. Hinzu kommt das unerklärliche Verschwinden eines dreckigen Lakens, das keiner der Befragten wegnahm, die Zugang zur Halle hatten und das normalerweise auch kein Außenstehender klaut.

So und nun kommt das Nächste: Pfaffinger nutzte diese Halle. Er ging dort ein und aus.
Genau so ein Bettlaken mit diesem Muster und den beschriebenen Verschleißerscheinungen tauchte dann bei der Kiste auf.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 17:56
Zitat von roberndrobernd schrieb:@robernd hat das sehr wohl bewiesen. Und zwar eindeutig und widerspruchsfrei. Und für alle nachlesbar.

Es geht nicht darum das Wort "wahrscheinlich" durch einen anderen Wahrscheinlichkeitsgrad zu ersetzen.
Der korrekte Ersatz heißt unmöglich.

Falls ihr meinen Ausführungen nicht folgen könnt, habe ich dafür Verständnis.
@robernd hat zwei Dinge nachzuweisen versucht, denen man durchaus mit etwas technischem Verständnis folgen kann:

1. Es ist nicht möglich, von der Polizeiaufnahme aus auf eine Verwendung des TK 248 zu schließen, weil a) zu viele Unbekannte (Geräte, Schnittstellen, Leitungen) zwischengeschaltet sind und b) die Eigenschaften des TK 248 im Jahre 1981 nicht rekonstruiert wurden und werden können. Zudem ist die Quelle des Ausgangs- und Vergleichssignals (BR 3-Jingle) unklar. Auch ein LKA-Gutachten muss die physikalischen Grundlagen seiner Expertise beachten. Daran mangelt es. Ein Gutachten, dass die Grundlagen der Physik missachtet, ist obsolet.

2. Die Schaltgeräusche, wie sie auf der Polizeiaufnahme zu hören sind, können nicht vom TK 248 verursacht worden sein. @robernd kann zwar nicht ausschließen, dass ein TK 248 (irgendwo in der Kette) zur Erstellung verwendet worden ist (das geht nicht - ist aber sehr unwahrscheinlich, da es technisch keinen Nutzen hätte, so ein Tonbandgerät zu verwenden), aber widerlegen, dass die Geräusche von einem TK 248 stammen.

Das sind keine exotischen Finessen, sondern in etwa so banal oder wissenschaftlich kompliziert wie die Identifikation eines Fingerabdrucks. Ein völlig verwischter Fingerabdruck, der nur mit einem völlig verwischten anderen Fingerabdruck verglichen wird, der kann nicht anhand der verwendeten Stempelfarbe identifiziert werden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 18:03
Zitat von PalioPalio schrieb:Dafür muss man nur Hinsehen wollen.
Du meinst in Löcher von Parallelgrabungen?
Zitat von PalioPalio schrieb:Palio schrieb:
hatten eine gleiche niedrige Hemmschwelle in Bezug auf kriminelle Aktivitäten. Mazurek hat Pfaffinger als Mittäter rekrutiert.

Kannst du das mal bitte anschaulich belegen
Ich will dich ja nicht bei der Aneinanderreihung deiner "optimalen" Passungen (zum größtenteil spekulativer Natur) auf WM stören, aber kommt zu deiner o.g. Behauptung auch noch ein Beleg?
Zitat von monstramonstra schrieb:@robernd hat zwei Dinge nachzuweisen versucht, denen man durchaus mit etwas technischem Verständnis folgen kann:
D.h. das TK 248 von Mazurek ist auch für dich als Tatmittel zu 100% ausgeschlossen?


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17.01.2021 um 18:14
Zitat von roberndrobernd schrieb:Selbst das gelbe Band am Radio und am Klingeldraht war laut Gutachten nicht nachweisbar gleich.
Aus unterschiedlichen Isotopenverhältnissen lässt sich auf Ungleichheit schließen. Das funktioniert aber nicht anders herum. Aus gleichen Isotopenverhältnissen lässt sich nicht auf Gleichheit schließen.
Hier finde ich, hast Du etwas verkürzt. Die Isotopenanalyse kann nur ausschließen das zwei Klebebandproben gleich sind.
Da sie es nicht konnte wurde, so wie im Gutachten erwähnt weitere Analysemethoden eingesetzt (s.u.). da steht, dass verschiedene andere "instrumentell-analytische" Methoden angewandt wurden, die den Schluss nahe legen:

"dass es sich um ursprünglich baugleiche Produkte handeln könnte"

pxe5c32zkys5 Schlussfolgerung mark1Original anzeigen (0,9 MB)
Zitat von roberndrobernd schrieb am 18.12.2020:Aus Gutachten Dr. S., 09.02.2009



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 18:19
Zitat von monstramonstra schrieb:@robernd kann zwar nicht ausschließen, dass ein TK 248 (irgendwo in der Kette) zur Erstellung verwendet worden ist (das geht nicht - ist aber sehr unwahrscheinlich, da es technisch keinen Nutzen hätte, so ein Tonbandgerät zu verwenden), aber widerlegen, dass die Geräusche von einem TK 248 stammen.
Das sehe ich genau so.


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17.01.2021 um 18:26
Zitat von PalioPalio schrieb:Das Muster und der Verschleiß. Hinzu kommt das unerklärliche Verschwinden eines dreckigen Lakens, das keiner der Befragten wegnahm, die Zugang zur Halle hatten und das normalerweise auch kein Außenstehender klaut.
Ich hab in meiner Garage auch eine unbestimmte Zahl an alten Laken, Handtüchern und Lappen, die ab und an auch Mal entsorgt werden. Hoffentlich nagelt mich niemand darauf jemals fest, wenn eines dieser Massenprodukte irgendwann nicht mehr da sein sollte. Da hätte ich aber ein Problem, den Verbleib zu erklären, zumahl da auch mehrere Zugriff haben....

WM hat ja regelrecht Glück gehabt, dass die gleichen Butterkekse aus der Kiste nicht auch noch im Süßigkeitenschrank seiner Wohnung gefunden wurden....dann hätte man sich den umfangreichen Prozess ja gleich schenken können... (Kopfschüttel)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 18:44
Der Grund, warum ständig nach einem Gerät gesucht wird, das es schon 1980/81 gab und das eine genaue automatische Titelspielfunktion (bei Kenwood hieß das DPSS bei Sharp APLD) hatte ist der, dass die Zeitverhältnisse zwischen den Aktorgeräuschen sehr klein sind und die Aktorgeräusche zweimal auf der Aufnahme vorhanden sich aber zeitlichlich fast nicht unterscheiden. Daher liegt der Verdacht nahe, dass sie vom Prozessor des Decks gesteuert wurden, der Benuter hat die Aktion nur zwei mal durch Knopfdruck gestartet.

Bemerkenswert fand ich, wie es @robernd gelang das Rücklaufgeräusch zu extrahieren indem er das Netzbrummen zunächst herausfiltern musste. Etwas, dass Frau Boss nicht gemacht hatte und ein solches Geräusch bestritten hat.
Es steht die Überlegung zur Diskussion, ob der Zuspieler ein Gerät ist, das automatisch einen Aufzeichnungsbereich wiederholt. Die Gutachterin wies diese Theorie zurück mit dem Argument, dass dann ein Rücklaufgeräusch zu hören sein müsste, das es aber nicht gebe.
Quelle: https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_grundig-tk248/bewertung-der-schaltgerausche.pdf


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 19:11
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Nun hat das Sharp offensichtliche Features, mit den sich der Jingle hätte scheidenlassen können. Eine EDIT Funktion, Leerstellen zu setzen und APLD Funktion, bis zu 20 Titel zu finden.
Ich halte es für wichtig, ob sich die Tätertonfolge mit einem WM gehörenden Gerät realisieren lässt oder nicht.
Ich dachte, ich hätte in den letzten Tagen deutlich genug gemacht, dass das Sharp Optonica nicht geeignet ist, die akustische Überspielung auszuführen. Dafür ist die Intervallautomatik des Sharp zu ungenau. Jetzt gibt es drei Möglichkeiten. Ihr glaubt es mir, ihr lest den Beleg dazu oder ihr bemüht einen Gutachter zum Vorlesen:
Serviceanleitung S. 17
Dateianhang: sharp_optonica_rt-3838_service

Sharp ImpulseOriginal anzeigen (0,3 MB)

Die Aufwickelspule einer Kassette hat einen Durchmesser von 24 mm. Das entspricht einem Umfang von 75 mm. Je Umdrehung gibt es drei Impulse für den elektronischen Zähler. Das ist ein Impuls je 25 mm, also ungefähr je 0,5 sec (Bandgeschwindigkeit 47,5 mm/sec). Und zwar die best mögliche Genauigkeit bei leerer Wickelspule. Für die Intervallautomatik brauchen wir eine weit bessere Genauigkeit, um die geforderten 0,1 sec zu erreichen.

Jetzt werft mir bitte nicht vor, dass ich mal wieder zu sehr in Details eingestiegen bin. Finden tut man derartige Details nur, wenn auch den Gesamtüberblick hat. Nur dann weiß man, wo man danach suchen muss. Mit einer Gesamtschau wäre einem der Zusammenhang völlig verborgen geblieben.


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17.01.2021 um 19:30
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und? Die Bundweite des Gürtels wird laut Vertreter der Gürtelfirma nach der aufgedruckten Zahl 105 berechnet, also die 1050 mm Gürtellänge („laut Aufdruck“), die auch im LKA-Gutachten erwähnt ist. Beide erwähnen übereinstimmend die häufige Benutzung des vierten und fünften Lochs. Es ist derselbe Gürtel, mag der eine jetzt mit Schnalle rechnen, der andere ohne.
Auch wieder so ein Detail, über das man nicht zu streiten braucht, wenn man es kennt. Die beiden Angaben von Gericht in Symbiose mit einem Gürtelvertreter und dem Polizei-Gutachter unterscheiden sich um 100 mm. So groß sind wahrscheinlich auch deine Gürtelschnallen nicht. 10 cm sind durchaus relevant, wenn es darum geht, ob WM den Gürtel getragen hatte oder nicht.

Es gibt aber Fälle in denen es wirklich nicht auf 10 cm ankommt. Z.B. bei der Tiefe eines gegrabenen Loches. Aber in genau dem Fall beginnt das Gericht Krümel zu kacken. Urteil S. 133. Nicht weil es irgendjemanden interessiert, wie tief das Loch wirklich war, sondern weil sich daraus nur mit bestimmten Maßen ein Indiz basteln lässt.


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 19:42
Zitat von roberndrobernd schrieb:@robernd hat das sehr wohl bewiesen. Und zwar eindeutig und widerspruchsfrei. Und für alle nachlesbar.
Ja, ja, wissen wir: Beste Gegendarstellung wo gibt.

Was sagt Mazurek als Liebhaber alter Tonbandgeräte zu der Gegendarstellung? Für ihm müsste doch diese kostenlose und darüber hinaus "eindeutige und widerspruchsfreie" Gegendarstellung von unfassbarem Wert sein. Was hat er bisher daraus gemacht?

In seiner "Erklärung zum Zivilprozess" nimmt er nicht mit einem Wort Bezug auf die "eindeutige und widerspruchsfreie" Gegendarstellung. Das ist doch bemerkenswert.

Bemerkenswert ist es insofern, dass hier (in disem Thread) wieder und wieder die Gegendarstellung Bestandteil der Diskussion ist, wohingegen sie für Mazurek offensichtlich nebensächlich war und ebenso offensichtlich ist, dass sie für ihn nur von geringem bis gar keinen Wert ist. Und auch auf der sog. Unterstützerseite bei Facebook spielt die Gegendarstellung praktisch keine Rolle und wieder nur mal am Rande erwähnt.

Also: Warum ist das so? Oder habe ich etwas übersehen?

Oder weiß Mazurekt womöglich, dass diese alten Kisten, die nicht nur aus analoger Technik bestanden, die eine mehr oder weniger breite Fertigungstorleranz hatten, sondern auch tatsächlich aufgrund der verwendeten Materialen (u.a. Holz) praktisch jedes für sich einzigartig waren.

Folgender Hinweis gilt womöglich auch für jedes einzelne TK248:
Zitat von roberndrobernd schrieb:Alle Klebebänder sind gleich? Wenn du das so siehst, ist das dein Privatvergnügen.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 19:57
Zitat von roberndrobernd schrieb:Auch wieder so ein Detail, über das man nicht zu streiten braucht, wenn man es kennt. Die beiden Angaben von Gericht in Symbiose mit einem Gürtelvertreter und dem Polizei-Gutachter unterscheiden sich um 100 mm. So groß sind wahrscheinlich auch deine Gürtelschnallen nicht. 10 cm sind durchaus relevant, wenn es darum geht, ob WM den Gürtel getragen hatte oder nicht.

Der Kistengutachter kannte sich mit Gürtellängen nicht aus. Die Gürtelgröße 105 bedeutet, dass dies die Länge des Gürtels bis zum mittleren Loch (dem 3. Loch) ist. Das muss man natürlich wissen. Ein Gürtelvertreter weiß so etwas.
https://jumk.de/konfektionsgroessen/guertelgroessen.shtml

Also beträgt die Bundweite wie vom Gericht festgestellt 100 bis 102,5 mm (Gürtellänge abzgl. Lochabstand).


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 20:05
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Ja, ja, wissen wir: Beste Gegendarstellung wo gibt.
Wenn, wäre ich an echten und ernsthaften Gegenargumenten der Thesen von @robernd interessiert. Bisher gibt es sie nicht.

Hohn und Spott sind billig, der Verweis auf das Holz "der alten Kisten" zeugt von wenig Ahnung.

Dabei ist es prinzipiell möglich, einen "Fingerabdruck" eines Tonbandgerätes (ähnlich einer Schreibmaschine) zu identifizieren. Dafür bedarf es bestimmter Bedingungen. Die hier schon von vorneherein nicht gegeben waren. Zudem sind die Merkmale eines Tonbandgerätes wesentlich variabler und unterliegen Veränderungen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 20:15
Zitat von roberndrobernd schrieb:Die beiden Angaben von Gericht in Symbiose mit einem Gürtelvertreter und dem Polizei-Gutachter
Da missverstehst du was. Es handelt sich hier nicht um eine „Symbiose“, sondern das Gericht hat sich in der Hauptverhandlung etwas zum Gürtel, zur festgestellten Bundweite und zur mutmaßlichen Konfektionsgröße des Gürtelträgers erläutern lassen, und zwar von einem Fachmann, nämlich einem Vertreter der Firma, die den Gürtel hergestellt hat. Den Kistensachverständigen hat das Gericht zum Gürtel in der Hauptverhandlung anscheinend gar nicht gehört.

Die Strafkammer hat sich entschlossen, den für überzeugend gehaltenen Ausführungen den Gürtelvertreters zu folgen. Sachlich dürfte gegen die Ausführungen dieses sachverständigen Zeugen nichts einzuwenden sein.


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 20:27
Zitat von monstramonstra schrieb:Zudem ist die Quelle des Ausgangs- und Vergleichssignals (BR 3-Jingle) unklar.
Nein, die Quelle ist klar. Die Unklarheit hat @robernd in den Sachverhalt gebracht. Das LKA hat die Tonfolge vom BR bekommen. @robernd hat die "Quelle" in einem Forum erfragt.

Die Quelle des LKA ließe sich also nachprüfen. Die "Quelle" von @robernd lässt sich nicht nachprüfen. Weder lässt es sich nachprüfen, von wem er die "Quelle" aus dem Forum erhalten hat, noch woher diese "Quellen" ihre "Quellen" haben. Unter dem Gesichtspunkt einer wissenschaftlichen Nachprüfbarkeit ist es nicht möglich, die "Quelle" von @robernd und deren "Quellen" zu überprüfen.

Erstaunlich ist daran, wie viele hier schlicht auf eine Behauptung eines x-beliebigen Users vertrauen.
Zitat von monstramonstra schrieb:Ein Gutachten, dass die Grundlagen der Physik missachtet, ist obsolet.
Das ist ein Ansatzpunkt: Wo werden die Grundlagen der Physik missachtet? Und was genau hat das mit Physik zu tun, wenn es um Akkustik geht?
Zitat von monstramonstra schrieb:@robernd kann zwar nicht ausschließen, dass ein TK 248 (irgendwo in der Kette) zur Erstellung verwendet worden ist (das geht nicht - ist aber sehr unwahrscheinlich, da es technisch keinen Nutzen hätte, so ein Tonbandgerät zu verwenden), aber widerlegen, dass die Geräusche von einem TK 248 stammen.
Hierzu eine grundsätzliche Frage: Warum hat @robernd für seine Versuchsanordnung ein Gerät verwendet (Olympus Fieldrecorder), das es zur Zeit des Tatgeschehens nicht gab? Aus welchem Grund hat er überhaupt ein digitales Aufnahmegerät verwendet? Und mit welchem Programm hat er dann die Daten des Olympus ausgewertet? Und: Sind das überhaupt die Daten, die aufgezeichnet wurden? Oder hat @robernd möglicherweise manipuliert?

Will sagen: Wer hat @robernd bei seiner etwas seltsamen Versuchsanordnung und den von ihm verwendeten Materialen kontrolliert?

Oder noch mal anders: Mazurek fand die Gegendarstellung offensichtlich nicht so spannend. Warum, wo sie doch hier so gehypted wird?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 20:36
Zitat von monstramonstra schrieb:@robernd kann zwar nicht ausschließen, dass ein TK 248 (irgendwo in der Kette) zur Erstellung verwendet worden ist (das geht nicht - ist aber sehr unwahrscheinlich, da es technisch keinen Nutzen hätte, so ein Tonbandgerät zu verwenden)
Da hast du Recht. Es ist prinzipiell nicht möglich, zu beweisen, ob ein Gerät für einen beliebigen, unbekannten Zweck, verwendet wurde. Ebenso wenig wie sich beweisen lässt, dass Radioaktivität in kleinen Dosen unschädlich ist. Oder dass Handy Strahlung unschädlich ist. Oder dass Corona Impfmittel wirklich keine Nebenwirkungen haben.
Deshalb muss in Technik und Wissenschaft prinzipiell immer derjenige, der eine Behauptung oder Theorie aufstellt, diese auch beweisen. Um eine Behauptung zu widerlegen reicht EIN Gegenbeispiel. So werden regelmäßig auch bereits anerkannte Theorien mit immer noch genaueren Methoden überprüft. Dazu gehört z.B. Einsteins Relativitätstheorie.

Wir brauchen also eine gemeinsame Basis. Die ist in diesem Fall im LKA-Gutachten und im Urteil festgeschrieben: Das TK 248 wurde angeblich (von mir aus auch wahrscheinlich) verwendet, um die per Telefon übertragene Tätertonfolge zusammenzustellen. Und zwar durch akustische Überspielung vom TK auf ein zweites Gerät.
Unter der Voraussetzung lässt sich eindeutig beweisen, dass das TK 248 dafür nicht verwendet werden kann.

Ich habe nichts dagegen, wenn jemand die angebliche Verwendungsweise des TK 248 nachträglich verändert. Das hat dann mit dem Urteil natürlich nichts mehr zu tun. Ob das juristisch akzeptabel ist, interessiert mich persönlich herzlich wenig.
Ich habe mittlerweise so viele Informationen und belastbare Messdaten gesammelt, dass sich auch andere Verwendungen ziemlich schnell widerlegen lassen dürften.
Das hat es bereits mehrfach gegeben. Z.B. mit der nachträglichen Behauptung, dass die Schaltgeräusche nicht durch den Überspielvorgang entstanden sind sondern durch Aneinanderkleben von Bandstückchen. Auch ich habe verschiedene Alternativmöglichkeiten im Kopf, deren Widerlegung in meinen Ausführungen bereits berücksichtigt ist. Das ist nun einmal so, wenn man sich zwischen 1955 und 1985 mit allen denkbaren Tricks des analogen Tonbandelns beschäftigt hat (danach ist es digital geworden). Wer meine Texte sorgfältig liest, ahnt, um was es sich dabei handelt.


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17.01.2021 um 20:43
@robernd

Ich darf einmal generell darauf hinweisen, dass Sachverständige oder sachverständige Zeugen, die das Gericht in der Hauptverhandlung anhört, sich zu ihrem Thema äußern sollen. Sie haben nicht über Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu befinden und auch nicht ihre diesbezügliche Ansichten darüber öffentlich kundzutun. Offen parteiische Sachverständige sind wenig hilfreich.

Ob und in welchem Umfang das Gericht den gemachten Erläuterungen des Sachverständigen oder des sachverständigen Zeugen folgt, bleibt dann ganz allein ihm überlassen.


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17.01.2021 um 20:59
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Nein, die Quelle ist klar. Die Unklarheit hat @robernd in den Sachverhalt gebracht. Das LKA hat die Tonfolge vom BR bekommen. @robernd hat die "Quelle" in einem Forum erfragt.
www.radonmaster.de/werner-mazurek/tondokumente


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17.01.2021 um 21:12
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich darf einmal generell darauf hinweisen, dass Sachverständige oder sachverständige Zeugen, die das Gericht in der Hauptverhandlung anhört, sich zu ihrem Thema äußern sollen. Sie haben nicht über Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu befinden und auch nicht ihre diesbezügliche Ansichten darüber öffentlich kundzutun. Offen parteiische Sachverständige sind wenig hilfreich.

Ob und in welchem Umfang das Gericht den gemachten Erläuterungen des Sachverständigen oder des sachverständigen Zeugen folgt, bleibt dann ganz allein ihm überlassen.
Ja und? Fakt ist, dass ein LKA-Gutachter das anders sieht.

Ähnlich aber umgekehrt war es beim Kistengutachten. Hier hat ein Mann der Praxis (Kistenfabrikant) festgestellt, dass die Kiste fabrikmäßig hergestellt wurde. In dem Fall hat das Gericht sich für den LKA-Gutachter entschieden.

Ja und? Fakt ist, dass ein sachverständiger Zeuge es anders sieht.

Aus beiden Fällen schließe ich, dass das Gericht gerade das heraus gepickt hat, was ins Konzept passt. Ich habe niemals behauptet, dass es das Gericht es nicht gedurft hat.


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17.01.2021 um 21:12
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Will sagen: Wer hat @robernd bei seiner etwas seltsamen Versuchsanordnung und den von ihm verwendeten Materialen kontrolliert?

Oder noch mal anders: Mazurek fand die Gegendarstellung offensichtlich nicht so spannend. Warum, wo sie doch hier so gehypted wird?
Das ist keine besonders konstruktive Argumentation. Eigentlich noch nicht mal das.

Es gibt mehrere denkbare Quellen des BR 3-Jingels. Die Quellenqualität ist unbedeutend. Wozu auch, Akustik hat ja nichts mit Physik zu tun...

Es nun mal eine unverfälschte "pure" Tonfolge aus dem Rundfunkhaus (die, die der Gutachterin übergeben wurde) und nun mal eine, die Anfang der 1980er Jahre tatsächlich über UKW empfangen wurde. Nachdem sie irgendwelche Equalizer, UKW-Sender und -Empfänger passiert haben und von irgendjemand mit einem Rundfunkgerät aufgenommen, überspielt, geschnitten, überspielt, auf Diktiergerät, über Telefone zum Eingangstonband gelangt sind. Und entsprechend im Oszillographen Veränderungen aufweist.

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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.01.2021 um 21:23
Zitat von monstramonstra schrieb:Hohn und Spott sind billig,
Hast Du die sog. Gegendarstellung gelesen? Darin findet sich allenthalben "Hohn und Spott". Warum? Die Verwendung von "Hohn und Spott" ist nicht wissenschaftlich und zeugt nachgerade von fehlenden Argumenten.

Noch mal: Woher hatte @robernd das Quellematerial und wie kannst Du das überprüfen? Und woher hatten seine "Quellen" das Quellematerial und wie hat es @robernd überprüft?

Die entscheidende Frage: Wie will man die Versuchsanordnung von @robernd überprüfen? Und warum hat er dafür einen Olympus Fieldrecorder verwendet?

Anders: Wir haben auf der einen Seite die Feststellungen der Strafkammer. Diese Strafkammer hat die Gutachterin des BLKA vernommen, die nachweislich mit derlei (oder ähnlichen) Gutachten regelmäßig zu tun hat (oder hatte).

Auf der anderen Seite haben wir jemanden, der behauptet ein Diplom in Physik abgelegt zu haben und weiter behauptet, dass er Quellmaterial gehabt hätte, dessen Herkunft für niemanden (auch nicht für @robernd) überprüfbar ist. Zudem lag ihm das sichergestellte Tatwerkzeug nicht zur Verfügung.

In seiner sog. Gegendarstellung hantiert @robernd mit unbekannten Variablen. Er behauptet aber, dass dies keine Variablen seien, sondern Tatsachen.

Das mag für Dich überzeugend sein. Für Mazurek ist es das nicht, weil er weiß, dass er damit nichts anfangen kann.


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