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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.01.2021 um 18:19
Zitat von HeinzHaferkampHeinzHaferkamp schrieb:Bezüglich der Beziehung zwischen WM und KPs Frau: Wie man auf S.138 des Urteils lesen kann, durfte der Vermieter auch mal ran. So eng scheint man das im Hause P nicht gesehen zu haben 😉
Sodom und Gomorrha in Oberbayern. Vielleicht hat sich Frau P. ja von einem der Filme inspirieren lassen, die sie geschnitten hat ;-)

Wikipedia: Madame Bovary (1969 film)

Auch interessant: der Vermieter hatte damals auch hohe Schulden, war später auch kriminell aufgefallen und Pfaffinger hatte auch eine Pistole.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.01.2021 um 19:35
Zitat von HeinzHaferkampHeinzHaferkamp schrieb:Bezüglich der Beziehung zwischen WM und KPs Frau: Wie man auf S.138 des Urteils lesen kann, durfte der Vermieter auch mal ran. So eng scheint man das im Hause P nicht gesehen zu haben 😉
Da steht:
Er gab an, ein
Räumungsurteil gegen erwirkt zu haben, nachdem über
ein Jahr lang keine Miete mehr gezahlt habe. Er schilderte auch, dass die
Auseinandersetzung einmal eskaliert sei, weil er wegen seiner
Mietrückstände nicht mehr in das Haus hineinlassen wollte, woraufhin
dann sogar eine Pistole geholt habe. ^ ^ ^ ^ räumte auch ein,
dass sein Hund einmal Frau gebissen habe und er sich
einmal von Frau habe „ins Bett ziehen“ lassen. Dies zeigt,
dass der Zeuge sein Verhältnis zu den Eheleuten durchaus
differenziert darstellt.
Der Zeuge war auch in persönlichen Dingen
ehrlich, indem er auf Vorhalt der Verteidigung einräumte, nach einem
Konkurs im Jahr 1979 Schulden in Höhe von gehabt zu haben,
die er allerdings teilweise durch den Verkauf seines Hause beseitigt haben
will, sowie wegen im Jahr 2003 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt
worden zu sein.
Im Ernst? Die Ehefrau des Belastungszeugen KP hatte ein Techtelmechtel mit WM, der von KP beschuldigt wurde
und mit dem Vermieter, der wiederum ihren Mann beschuldigte.

Potztausend. Und das Gericht schließt auf ein differenziertes Verhältnis. Ließ er sich also in Naturalien bezahlen.
Das avanciert ganz klar in Richtung Slapstick.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.01.2021 um 19:57
Mir fällt an dem Zitat von Seite 138 auf:
Zitat von julina32julina32 schrieb:^ ^ ^ ^ räumte auch ein,
dass sein Hund einmal Frau gebissen habe und er sich
einmal von Frau ... habe „ins Bett ziehen“ lassen.
Etwas "einräumen" tut doch nur der, der einen entsprechenden Vorhalt bekommen hat. Hier vermutlich auf Vorhalt des Verteidigers (siehe Zitat am Ende).

Warum das dann zu einer differenzierten Darstellung führt, kann nur beurteilen, wer die Aussage vollständig und mit eigenen Sinnen wahrgenommen hat. Ich glaube nicht, dass das Gericht gelacht hat.

Wir beurteilen nur anhand der sicher extrem stark gerafften Darstellung im Urteil. Und da wirkt das "Verhältnis zu den Eheleuten" wie auch zu M. doch reichlich grotesk.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.01.2021 um 20:03
Zitat von monstramonstra schrieb:Etwas "einräumen" tut doch nur der, der einen entsprechenden Vorhalt bekommen hat. Hier vermutlich auf Vorhalt des Verteidigers (siehe Zitat am Ende).
Ja, eingeräumt wird bestenfalls nur im Minimalmodus und besser nicht vollständig. Die Frau des Vermieters wird ja auch noch im Gerichtssaal sitzen. Oder musste Frau P auch aussagen?

Bei diesem nebulösen Vierecksverhältnis von der Cutterin zu 3 Männern, die entweder als Täter oder als Zeuge oder beidem etwas zu sagen hatten, bekommt das Wort "Belastungseifer" aber doch tatsächlich eine neue Dimension.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.01.2021 um 20:06
Zum Urteil S.076, Gras-Einsaat zur Tarnung des Vergrabungsortes.

Die Kammer nimmt an, dass die Täter nach dem Eingraben der Kiste den übrig gebliebenen Erdaushub zur Tarnung mit Gras eingesät haben. Zu dem Zeitpunkt war die Kiste also bereits vollständig vergraben.

Urteil, S. 30

30 Gras markierung

Zur mehrfachen Bestätigung des Vergrabungs-Termins wurde versucht, Angaben über das Graswachstum, der Veränderung des Moosrasens unter dem Erdaushub und K.P.s Spatenfahrten in Übereinstimmung zu bringen. Absicht war es offenbar, möglichst viele Indizien in das Urteil einzuführen.

Urteil, S. 76 und 77

76 Gras markiertOriginal anzeigen (0,2 MB)

77 Gras markiert

Das führte jedoch zu einem Widerspruch. Die Zeitpunkte des Einsäens und des Auskeimens des Grassamens wurden gleichgesetzt. Die meisten Gartenbesitzer werden nach Einsäen ihres Grassamens ungeduldig, weil der Auskeimvorgang länger als erwartet dauert. Bei Lolium perenne sind es ein bis zwei Wochen.
www.meine-rasenwelt.de/rasensaatgut/keimung-keimdauer-von-rasengraesern (Archiv-Version vom 27.01.2021)

Das Ausbringen des Grassamens und damit vergraben der Kiste liegt demnach mindestens 5 und maximal 8 Wochen vor dem Auffinden der Kiste. Der kürzeste Zeitraum von 5 Wochen dürfte unrealistisch sein, weil der Samen weder regelmäßig feucht gehalten wurde, noch das für eine schnelles Auskeimen und Wachsen nötige Licht im Dickicht vorhanden war. Realistisch dürften 6 bis 7 Wochen sein.

Das bedeutet, die Kiste wurde nicht wie von K.P. behauptet am 10.09.1981 eingegraben, sondern bereits am 25.08.1981 oder früher. Damit können K.P.s Spatenfahrten nicht mit dem Graben des Loches im Zusammenhang stehen.

Die Grafik liefert einen Überblick über die zur Diskussion stehenden Zeitpunkte.

Kalender


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.01.2021 um 20:09
Einräumen kann man auch etwas auf Vorhalt des Gerichts oder des Staatsanwalts, nicht nur auf Vorhalt des Verteidigers.

Was wohl die Mitangeklagte, die Ehefrau von WM, die ihm ursprünglich beim Alibi geholfen hatte, gedacht hat, als die Besuche ihres Mannes bei Frau P thematisiert wurden? Hat sie da zum ersten Mal davon gehört?

Ja, ja, sehr seltsame Verflechtungen allseits, wenn man genau hinschaut.


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25.01.2021 um 20:13
Zitat von julina32julina32 schrieb:Bei diesem nebulösen Vierecksverhältnis von der Cutterin zu 3 Männern, die entweder als Täter oder als Zeuge oder beidem etwas zu sagen hatten, bekommt das Wort "Belastungseifer" aber doch tatsächlich eine neue Dimension.
Das kann man nicht so sagen. Sonst wären Zeugenaussagen in komplexen Beziehungsgeflechten, bei sexuellen Kontakten oder innerhalb von Freundes- und Verwandtschaftsverhältnissen nie verwertbar.

Eine solche Regel gibt es aber nicht. Sondern es sind immer Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit zu prüfen. Und auch Krimineller wie P. ist nicht per se unglaubwürdig.

Für Belastungseifer müsste es schon wie auch immer geartete Anhaltspunkte geben. Z.B. der Zeuge gibt zu (fiktiv), er habe sich an M. rächen wollen, weil der ihm die Frau des P. ausgespannt habe. Oder der Zeuge versucht, seine eigene Verantwortung abzuschieben und beschuldigt daher einen Dritten. Häufig ist es auch das Auftreten eines Zeugen, der sich in einen Erregungszustand hineinversetzt und Dritte immer vehementer und schlimmerer Taten beschuldigt. Daher das Wort "Belastungseifer". Letzteres hat das Gericht im Verhältnis zwischen P. und M. geprüft. Ob das überzeugend gelungen ist, ist eine andere Frage.


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25.01.2021 um 20:13
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das Ausbringen des Grassamens und damit vergraben der Kiste liegt demnach mindestens 5 und maximal 8 Wochen vor dem Auffinden der Kiste. Der kürzeste Zeitraum von 5 Wochen dürfte unrealistisch sein, weil der Samen weder regelmäßig feucht gehalten wurde, noch das für eine schnelles Auskeimen und Wachsen nötige Licht im Dickicht vorhanden war. Realistisch dürften 6 bis 7 Wochen sein.

Das bedeutet, die Kiste wurde nicht wie von K.P. behauptet am 10.09.1981 eingegraben, sondern bereits am 25.08.1981 oder früher. Damit können K.P.s Spatenfahrten nicht mit dem Graben des Loches im Zusammenhang stehen.

Die Grafik liefert einen Überblick über die zur Diskussion stehenden Zeitpunkte.
Sehr gut @robernd. Das liefert die Antwort, warum XY im Oktober 1982 von der Vergrabung im August spricht. Und der Dr. der Botanik offensichtlich im Oktober ´81 ´nen schlechten Job gemacht hat, obwohl er 4 Monate für seine Ergüsse in Anspruch genommen hat.


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25.01.2021 um 20:20
@Andante: Es gibt eine Aussage von WMs Frau, noch aus der Zeit vor dem Prozess. Man kann nicht sagen, dass sie seine Behauptungen einfach abgenickt hat.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb am 25.02.2018:Ich glaube die Aussage stammte von seiner Frau. Aus einer juristischen Fachzeitschrift, paraphrasiert von einem user:
Ein weiterer Kriminalbeamter wird geladen. Er hatte die Ehefrau und Mitangeklagte im Mai 2008 verhört. Der Aussage zufolge hat Gabriele F.-M. vorübergehend selbst an der Unschuld ihres Mannes gezweifelt. Sie sagte, dass sie es ihm zutraut. In einer Vernehmungspause habe sie geäußert, sie sei so wütend, dass sie nichts essen könne, weil sie sich von ihrem Mann und dessen beiden Alibizeugen "verarscht" fühle. Sie hat wohl mitbekommen, dass verschiedene Umstände für die Täterschaft ihres Mannes sprechen, die dieser ihr verheimlicht hatte. Sie zweifle an dessen Unschuld, obwohl sie das nicht wolle, weil sonst die Welt für sie zusammenbräche. Im weiteren Verlauf der Vernehmung habe Gabriele F.-M sich dann aber doch wieder von der Unschuld ihres Mannes überzeugt gezeigt. Sie meinte bei der Vernehmung, wenn ihr Mann die Kiste gebaut hätte, dann wäre es nicht zu diesem Unfall gekommen, weil dann die Lüftung funktioniert hätte.
Außerdem bestätigte sie, dass Werner M. zum Zeitpunkt der Tat im Besitz eines Fernglases war, das genau dem ähnelte, das in der Nähe des Entführungsortes aufgefunden worden war. In früheren Vernehmungen hatte Werner M. den Besitz eines solchen Fernglases immer bestritten.
http://azxy.communityhost.de/t298189111f354157108-FF-Kripo-Fuerstenfeldbruck-MORDFALL-URSULA-HERRMANN-GEKL-RT-5.html



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25.01.2021 um 20:28
@Andante
@Palio


Ich zähle euch hier zu den Wiederaufnahmeexperten. Der gute Pfaffinger schwebt ja seit ´92 auf Wolke 7 und singt Hosianna.
Wie sieht das folglich aus, wenn man die "Säule KP Aussagen" angreifen würde. Muss er persönlich von der Wolke herunterflattern und die Wahrheit sagen,
müsste es Augenzeugen und/oder ein weiteres Geständnis geben oder würden auch indirekte Beweise reichen, die zeigen, dass die Annahme des Gerichts bei der Tatsachenfeststellung Humbug sind, wie z.B. der Vergrabungszeitraum (was noch nicht beweist das KP
nicht auch im Juli/August gegraben haben könnte)?


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25.01.2021 um 20:37
Zitat von AndanteAndante schrieb:Besuche ihres Mannes bei Frau P thematisiert wurden? Hat sie da zum ersten Mal davon gehört?

Ja, ja, sehr seltsame Verflechtungen allseits, wenn man genau hinschaut.
Naja, das nennt man heute offene Beziehung. Die waren 44 geboren und somit 1968 voll im Saft gestanden.
Ich hatte immer wieder den Eindruck, dass Frau M. nicht unbedingt von der Sache wusste. Sie zweifelt ja auch, laut Urteil S.56, an ihren eigenen Alibiabsprachen. Dass sie ihm, wie du schreibst, die Tat zutraut, stammte das nicht von der geschiedenen Frau?
So oder so, eines fällt mir auf: Wenn Frau M sagt, dass die Belüftung funktioniert hätte, wenn Herr M. sie gebaut hätte und ER sagt dann, dass sei ein Betriebsunfall, passt das nicht zam. Dann müsste er sagen: „Ja, wirklich. Welcher Vollidiot konstruiert so etwas? Ist zu blöd eine Belüftung zu bauen.“.


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25.01.2021 um 20:43
@HeinzHaferkamp

Gut, dass du den Link von Erwins Posting noch mal geschickt hast. @Andante hatte sich doch immer gefragt, wie die Anklageschrift wohl lauten mag.

Unter dem Link wird sie weitestgehend aufgeführt:
Anklageschrift: (nahezu ungekürzt)


Die Staatsanwaltschaft wirft den gelernten Fernsehtechniker Werner M. und dessen Ehefrau Gabriele folgenden Sachverhalt zur Last:

Der Angeschuldigte M. plante im Frühjahr/Frühsommer 1981 die Entführung eines Kindes zur Erlangung von Lösegeld in Höhe von zwei Millionen Mark. Aus diesem Zweck soll M. eine Holzkiste, Maße 136 mal 59,5 mal 72 Zentimeter, gezimmert haben. An den Außenseiten habe er ein fast drei Meter langes PVC-Rohr mit einem Durchmesser von 50 Millimetern angebracht. Die Rohre sollten die Kiste mit Sauerstoff versorgen. Dann habe er diese Kiste mit einem Plastikeimer, einer Beleuchtung, einem Transistorradio sowie Getränken, Lebensmitteln, Lesestoff und kindgerechter Kleidung ausgestattet Die Holzkiste habe M. dann im Waldgebiet Weingarten zwischen Eching und Schondorf am Ammersee in Oberbayern in einem Erdloch vergraben.
Am 15. September 1981 soll der Angeklagte am Uferweg auf Ursula Herrmann gewartet haben. Die Anklage unterstellt ihm, er habe gewusst, dass die Schülerin um diese Zeit mit ihrem Fahrrad nach Hause fährt. Es war der erste Schultag nach den Sommerferien. M. riss das Mädchen vom Rad, schleppte sie durch den Wald zu der vergrabenen Kiste und sperrte sie darin ein. Wenige Stunden später erstickte die Schülerin mangels Sauerstoffzufuhr in der Kiste. Die Belüftungsrohre waren mit Laub verstopft, dass Kind hatte somit keine Überlebenschance. Sie wurde lebendig begraben und musste grausam sterben.
Am zweiten und dritten Tag nach dem Verschwinden von Ursula klingelt bei den Eltern neunmal das Telefon. Aber niemand meldet sich. Nur ein Rauschen und Knacken sind zu hören und die Erkennungsmelodie vom Verkehrsfunksender „Bayern 3“. Am 18. und 21. September liegen zwei Erpresserbriefe im Briefkasten. Aus zusammengeschnipselten Zeitungsbuchstaben forderte der Angeschuldigte für die Freilassung des Kindes zwei Millionen Mark Lösegeld. Nach Übergabe des Geldes sollte das Kind innerhalb weniger Stunden freigelassen werden. Die Eltern sollten über den Ort der Freilassung informiert werden.
Nachdem die Eltern über die Medien einen Lebensnachweis ihrer Tochter fordern, bricht der Kontakt zu den vermeintlichen Entführern ab. Nur ein Telegramm, das am 23. September von einer Frau in Landshut aufgegeben wird, ermuntert die Eltern: „Weitersuchen. Raffinierter Plan ermöglicht ihr durchzuhalten“ so der Inhalt der Botschaft. Am 4. Oktober, fast drei Wochen nach der Entführung, finden Polizisten die vergrabene Kiste im Waldboden und darin die tote Ursula. Ursula Herrmann kauerte am Boden der Kiste, den Kopf nach oben gerichtet und die Augen offen – aber starr.
Fernsehmechaniker Werner M., der auch eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker durchlief, war zu dieser Zeit ständig in Geldnot. Mit einem Werkstattladen für Radio und Fernsehen war er Pleite gegangen. Banken und Gläubiger forderten von ihm 140- 150 000 Mark zurück. „Man müsste mit einem Schlag, mit einem Geschäft, zwei Millionen machen, dann hätte man ausgesorgt“, hatte M. häufiger im Freundeskreis gesagt.
Gegenüber einem Zeugen soll M. geäußert haben, „dass für den Fall, eine Familie könne das Geld nicht auftreiben, bei einer Entführung mit Lösegeldforderung der Staat oder die Kirche einspringen würde.“ Einem anderen Zeugen gegenüber soll er erwähnt haben, „dass man schon eine Entführung machen müsse, wenn man zu Geld kommen wolle – und keinen Einbruch. Das sei für M. ein Motiv, schnell zu Geld zu kommen.
Schnell geriet der Anklagte in den Fokus der Beamten. Werner M. konnte sich bei seiner ersten Vernehmung knapp vier Wochen nach der Tat nicht erinnern, was er am Tag der Entführung gemacht habe. Einen Tag später erschien er bei der Polizei und diktierte genaue Angaben über den Ablauf des Entführungstags und der darauffolgenden Tage. Es soll am 15 September mit Freunden das Spiel „Risiko“ gespielt haben. Diese Aussagen erscheinen der Anklage jedoch als unglaubhaft. Die Freunde haben auf Initiative des Angeschuldigten über den Ablauf des 15. September besprochen, um ein falsches Alibis abzusprechen. Auch deren Vernehmungen ist es zu Widersprüchen gekommen.
Trotzdem reichten die Bewiese damals nicht für eine Anklage. Nicht einmal die Aussage eines Freundes, der gegenüber der Polizei behauptet hatte, in dem Waldgebiet für den Angeklagten eine Grube ausgehoben zu haben. Als der Zeuge den Ermittlern die Stelle im Wald zeigen sollte, findet er sie nicht mehr. 4 Monate nach der Tat wurde das Haus des Angeklagten das erste Mal durchsucht.
Die Polizisten fanden in der Wohnung Tonbandkassetten. Darauf waren mitgeschnittene Musikstücke und dazwischen die typische Erkennungsmelodie von „Bayern 3“, wie sie bei den Schweigeanrufen zwei Tage nach der Entführung zu hören waren.
Werner M. zog zwischenzeitlich mit seiner Familie weg aus Eching, zuerst in die Oberpfalz und dann nach Schleswig-Holstein. Im Spätherbst 2007 wurde vom Angeklagten eine Speichelprobe abgenommen und dessen Haus in Kappeln durchsucht und diesmal entdeckten sie ein altes Grundig-Tonbandgerät vom Typ TK 248, das sie bei früheren Durchsuchungen übersehen hatten oder das irgendwo in einem geheimen Versteck war.
Ein Vergleich mit den mitgeschnittenen Aufzeichnungen der Schweigeanrufe, die nach der Entführung bei den Eltern eingegangen waren, zeigten gewisse Übereinstimmungen. Die Techniker vom Landeskriminalamt entdeckten drei individuelle Knackmerkmale und schließen daraus, dass dieses Grundiggerät TK 248 für die Erpresseranrufe benutzt wurde. So schließt sich der Kreis. Die Anklage ist 100% von der Schuld es Angeklagten überzeugt.
Die Staatsanwaltschaft klagt jedoch M. nur wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge, eine Mordabsicht ist nicht nachzuweisen. Die Beschaffenheit der Kiste lässt den Schluss zu, dass der Angeklagte vorhatte, dass Mädchen nach der Geldübergabe freizulassen. Eine Bereicherungsabsicht stand bei ihm im Vordergrund, nicht eine Tötungsabsicht. Wir müssen zugunsten des Angeklagten davon ausgehen, dass er das Verstopfen der Belüftungsrohre mit Laub nicht beabsichtigt hat bzw. dieses Verstopfen erst nach dem Einsperren passiert ist. Gleichwohl trägt Werner M. die Verantwortung für den Tod der kleinen Ursula. Die Wahrscheinlichkeit eines Todeseintritts, wenn ein Mensch unter der Erde gefangen gehalten wird, ist sehr groß. Die Maßnahmen, welches ein Sterben verhindern sollte, haben versagt. Dies ist ein ganz klarer Fall der Leichtfertigkeit, so wie es das Gesetz in § 239a StGB vorschreibt. Da er die Erfolgsqualifikation somit zumindest verursacht hat, sprich mit einer erhöhten Fahrlässigkeit, ist er wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge anzuklagen.
Die Anklage geht weiter davon aus, die Frau des Angeklagten in die grausamen Pläne eingeweiht gewesen sein muss. Sie wurde auch von einer Zeugin, die inzwischen verstorben ist, dabei beobachtet, wie Gabriele M. eine Zeitung zerschnipselte. Es ist somit nicht ausgeschlossen, dass die Angeklagte auch jene Frau ist, die 8 Tage nach dem Verschwinden das Telegramm bei einem Postamt in Landshut aufgegeben hat. Näheres muss die Beweisaufnahme. Die Anklage geht jedoch nur von Beihilfe aus, Tatausführungen und Tatplanung oblagen Werner M. Die Anklage ist deshalb wegen der Beihilfe zum wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge angeklagt.

Der Richter gibt bekannt, dass der Hauptangeklagte laut Gutachten verhandlungsfähig ist. Gabriele M. ist chronisch krank und befindet sich laut ihrem Hausarzt in sehr labilem Zustand. Das Gericht empfiehlt, alle zwei Stunden eine Pause zu machen.
Die Verteidigung beantragt nach Verlesung der Anklageschrift die Aussetzung des Verfahrens für 2 Monate. Grund: Einen Teil der Akten habe die Verteidigung viel zu spät erhalten, insgesamt handelt es sich um 270 Bände mit mehr als 50.000 Blatt. Das Gericht selbst kann keinen Überblick über die Aktenlage haben. Zudem wird das Hauptindiz der Staatsanwaltschaft in Frage gestellt, nämlich das Tonbandgerät. Auch weist die Verteidigung auf weitere Verdächtige hin. Bereits in den 90er Jahren sei bei einem Verdächtigen ein Tonbandgerät gefunden worden, das dieselben Tonmerkmale vorweise, wie das, das bei Werner M. gefunden wurde. Das Gerät wurde zurückgegeben, aber die Kassetten wurden 14 Jahre später, also 1998, dem Bayerischen Landeskriminalamt zur Begutachtung vorgelegt. Sie enthielten unter anderem das Erkennungssignal des Radiosenders Bayern 3, das auch in den Erpresseranrufen zu hören war. Weiter war auf den Kassetten ein Schaltimpuls zu hören, der so hohe Übereinstimmung mit den Erpresseranrufen aufwies.
Eine sorgfältige Auseinandersetzung der Akten sei damit Bedingung für ein faires Verfahren gegen seinen Mandanten, dies erfordert jedoch mehr Zeit.

Die Anklage fordert die Zurückweisung der Anträge. Der von der Verteidigung in Vordergrund gestellte Verdächtige scheide als Täter aus, da damals nachweislich im Ausland gelebt habe.

Die Verhandlung wird für Beratungen unterbrochen, dieser Antrag jedoch abgelehnt. Der Angeklagte sitze seit 28. Mai 2008 in Untersuchungshaft, jetzt müsse das Verfahren beschleunigt werden. Den Vorwurf, selbst die Richter würden die umfangreichen Akten nicht ausreichend kennen, wird abgestritten. Auch die Kammer werde sich während der Beweisaufnahme mit der gebotenen Sorgfalt allen Beweisen unter Berücksichtigung sämtlicher Akten widmen.

Erneut stellt die Verteidigung den Antrag, das Verfahren aussetzen, diesmal bis nächsten angesetzten Termin (26. Februar).

Auch dieser Antrag wird nach Beratung abgelehnt. Die Verteidigung fordert einen schriftlichen Beschluss, um evt. Revisionsgründe dokumentieren zu können.

Der Angeklagte nimmt Stellung zu den Vorwürfen. Zunächst liest das Gericht allgemein den Werdegang der Angeklagten vor.
Werner M., 58, ist in Oberhausen geboren und aufgewachsen. Er ist ausgebildeter Kfz-Mechaniker und Fernsehtechniker. 1971 kam er mit seiner damaligen Ehefrau nach München. Von 1973 bis zum Oktober 1982 wohnte er in Eching am Ammersee, etwa 300 Meter entfernt vom Wohnhaus der Familie Herrmann. 1976 gründete er in Utting einen Reparaturbetrieb für Fernsehgeräte. 1980 musste er seine Firma wegen erheblicher Schulden verkaufen. Im selben Jahr wurde seine erste Ehe geschieden. 1981 zog seine jetzige Ehefrau Gabriele F. bei ihm ein. 1982 zog das Ehepaar nach Gschwend. Später ließ sich Werner M. in Kappeln in Schleswig-Holstein nieder. Dort betrieb er bis zu seiner Festnahme im Mai 2008 ein Geschäft für Bootsbedarf.
Gabriele F.-M., 62 Jahre alt, ist in München geboren und gelernte Schneiderin. 1976 lernte sie über gemeinsame Bekannte Werner M. kennen. 1979 erlitt sie bei einem Verkehrsunfall eine schwere Hüftverletzung; seitdem ist sie auf den Rollstuhl angewiesen.

Danach beteuert der Angeklagte seine Unschuld. Er habe mit der Tat nichts zu tun. Er bedauere den Tod von Ursula Hermann, und er bedauere das Schicksal der Familie Hermann. Heute stehe er aber hier und muss um sein Leben und das seiner Frau kämpfen – und das werde er tun. An jenem 15. September 1981 habe er nichts Außergewöhnliches getan, und erst recht kein Verbrechen begangen.
Er kannte zwar die Familie Herrmann, seine Frau habe bei dieser Familie als Putzfrau gearbeitet. Ursula habe gelegentlich mit seiner Tochter gespielt, die Familienverhältnisse habe er nicht gekannt. Ein enger Kontakt zu der Familie wurde trotz der räumlichen Nähe nicht gepflegt.
Er müsse wahrscheinlich herhalten, der wahre Täter sei längst tot. Am Tatabend waren er und seine Frau zu Gast bei Freunden. Man habe etwas getrunken und dabei Risiko gespielt. Bis ungefähr Mitternacht. Natürlich habe er seine Frau und seine Freunde konsultieren müssen, um diese Abläufe zu rekapitulieren - versuchen Sie doch einmal, präzise zu erklären, was Sie vor 26 Tagen gemacht haben.
Er und seine Frau hätten keine finanzielle Not. Seine Frau hatte ohnehin keine Schulden. Er hatte welche, aber sie drückten die Familie nicht."
Dass er die Kiste gebaut haben solle, sei ein Unding - noch das kleinste Holzstäubchen aus meiner Werkstatt wurde untersucht, und nicht ein Fitzel einer Übereinstimmung war zu erkennen. Auch das Tonbandband sei kein Beweis gegen ihn. Er habe es in der Tat erst 2007 auf einem Flohmarkt gekauft, und wenn die Verkäufer dort jetzt nichts mehr davon wissen wollten, sei das doch kein Wunder - wer will schon ein Gerät verkauft haben, das möglicherweise einem Verbrecher gehört hat?
Dass er in einem abgehörten Telefongespräch mit einem seiner Alibizeugen den Tod Ursula Herrmanns als "Betriebsunfall" bezeichnet habe, könne man ihm übelnehmen, aber wegen meiner Sprache bin ich noch lange nicht der Täter.
Die Staatsanwältin wird alles vorbringen, um mich als wahrlich schlechten Menschen darzustellen. Die in den Vernehmungen gemachten Aussagen anderer bzgl. der Sache mit dem Hund stimmen. Er gebe zu, dass er, "was den Hund betrifft", nicht anständig gehandelt habe.

(Anm meinerseits: Werner M. hat das Tier 1975 aus Verärgerung darüber, dass es den Mülleimer in der Küche gefleddert hatte, lebendig in die Tiefkühltruhe gesteckt und dort erfrieren lassen. Der Hund verstarb.)

Er sei sicherlich kein braver Bürger, er war gelegentlich rücksichtslos und in seiner Sprache grob und nicht so fein, wie man es gerne sähe. Aber er habe das Leben dieses Kindes nicht auf dem Gewissen. Er werde versuchen, dem Gericht den wahren Täter zu präsentieren. Der damalige Bekannte, durch dessen Aussage er belastet wurde, sei nicht glaubwürdig. Er hätte es alleine auf die Belohnung abgesehen. Für Geld würde der jeden verdächtigen. Klaus P. sei ein leicht beeinflussbarer und haltloser Alkoholiker, der alles macht, um seine Alkoholsucht zu befriedigen.
Kurz nach dem Verbrechen hatte die Polizei eigentlich den wahren Täter, nämlich den Ex- Polizisten Harald W. Zeugen hatten ihn doch am Tattag am Versteck im Wald gesehen. Allerdings waren die Beamten unfähig, diesem Mann die Tat nachzuweisen. Jetzt, aufgrund des Erfolgsdrucks und der Gefahr der Verjährung, müsse ein Unschuldiger die Suppe auslöffeln. Das könne er nicht verstehen.
Er sei sicher, dass dies ein sehr langer Prozess werden wird, er werde jedoch am Schluss freigesprochen, ganz sicher. Er habe Ursula Herrmann nicht getötet.

Die Ehefrau sagt auch aus. Sie bestätigt lediglich die Angaben über ihren persönlichen Werdegang und beteuert ebenfalls ihre Schuld. Sie und ihr Mann seien nicht der Lage, solch ein grausames Verbrechen zu verüben.

Die Anmerkung der Staatsanwaltschaft, das sie bei den ersten Vernehmungen an der Unschuld ihres Mannes gezweifelt haben soll, weist sie zurück.
Quelle: http://azxy.communityhost.de/t298189111f354157108-FF-Kripo-Fuerstenfeldbruck-MORDFALL-URSULA-HERRMANN-GEKL-RT-5.html


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25.01.2021 um 20:45
Zitat von roberndrobernd schrieb:Die Grafik liefert einen Überblick über die zur Diskussion stehenden Zeitpunkte.
Im Gutachten steht aber, das der Moosrasen nicht viel länger als 4 Wochen mit Erde bedeckt war und dass man nicht schließen kann, dass das Gras angesät wurde.


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25.01.2021 um 20:54
@JosephConrad

Du musst schon die richtige Seite zur Begutachtung der Moosproben posten. Und jetzt das Beste. Der Dr. der Botanik will ein Ansäen der Grassorte nicht ausschließen. D.h. es könnte auch über andere Wege dort hin gekommen sein. Diese können auch einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen haben.


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25.01.2021 um 20:56
Zitat von julina32julina32 schrieb:Du musst schon die richtige Seite zur Begutachtung der Moosproben posten. Und jetzt das Beste. Der Dr. der Botanik will ein Ansäen nicht ausschließen. D.h. es könnte auch über andere Wege dort hin gekommen sein. Die können auch länger gedauert haben.
Das mit dem Moosboden wissen doch schon alle.

Ich bin kein Gärtner, aber der Täter kann mMn. den Samen vorgekeimt, oder die Schicht fertig darauf plaziert haben.

https://ernte-reich.de/aussaat-tipps/wie-man-samen-zum-keimen-bringt/


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.01.2021 um 21:02
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das mit dem Moosboden wissen doch schon alle.
Mich würde das genauer interessieren. Die Kiste wird also in einem Bereich eingegraben an der eine geschlossene Moosdecke
die Geländeroberkante bildet. Wie hoch war denn die oberste Schicht die angehäuft das Moos bedeckte?
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ich bin kein Gärtner, aber der Täter kann mMn. den Samen vorgekeimt, oder die Schicht fertig darauf plaziert haben.
Vielleicht aus dem Olympiastadion entwendet?


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25.01.2021 um 21:07
Zitat von julina32julina32 schrieb:Bereits in den 90er Jahren sei bei einem Verdächtigen ein Tonbandgerät gefunden worden, das dieselben Tonmerkmale vorweise, wie das, das bei Werner M. gefunden wurde. Das Gerät wurde zurückgegeben, aber die Kassetten wurden 14 Jahre später, also 1998, dem Bayerischen Landeskriminalamt zur Begutachtung vorgelegt. Sie enthielten unter anderem das Erkennungssignal des Radiosenders Bayern 3, das auch in den Erpresseranrufen zu hören war. Weiter war auf den Kassetten ein Schaltimpuls zu hören, der so hohe Übereinstimmung mit den Erpresseranrufen aufwies.
Eine sorgfältige Auseinandersetzung der Akten sei damit Bedingung für ein faires Verfahren gegen seinen Mandanten, dies erfordert jedoch mehr Zeit.

Die Anklage fordert die Zurückweisung der Anträge. Der von der Verteidigung in Vordergrund gestellte Verdächtige scheide als Täter aus, da damals nachweislich im Ausland gelebt habe.
Ist damit HW gemeint?
Zitat von julina32julina32 schrieb:Nur ein Telegramm, das am 23. September von einer Frau in Landshut aufgegeben wird, ermuntert die Eltern: „Weitersuchen. Raffinierter Plan ermöglicht ihr durchzuhalten“ so der Inhalt der Botschaft.
Das war mir neu. Gibt es noch weitere Infos zu der Frau?


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25.01.2021 um 21:14
Zitat von julina32julina32 schrieb:Vielleicht aus dem Olympiastadion entwendet?
Mir egal, Hauptsache er hatte Erfolg.

Jedenfalls kam der Moosrasen unter dem Aushub mit dem Gras zum Vorschein (letzter Satz).

1y49cakql3fz IMG 20201214 2223461Original anzeigen (2,1 MB)

Und wenn der Moosrasen nur 4 Wochen bedeckt war, so muss der Böse fertigen Rasen oder Keimlinge aufgebracht haben. Kann doch sein?

@robernd Eine Bitte: vielleicht könnt ihr ja das komplette Gutachten einstellen, ich glaube da muss nicht viel anonymisiert werden.


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