Tötungsdelikt an Nadine E. (36) in Ludwigsburg
15.01.2017 um 21:17Anzeige
Hammurapi schrieb:Fasern von grauen Radhandschuhen an Leiche, Caddy, Küchentuch und verschiedenen Orten im HausWurden diese Fasern nicht auch in den Jackentaschen des TV gefunden? Ich meine, das irgendwo gelesen zu haben. Abgesehen davon bin ich immernoch der Ansicht, dass wir noch nicht sämtliche Indizien, die den TV belasten, präsentiert bekommen haben. Abwarten.
Eine Rechtsmedizinerin der Universität Tübingen geht in ihrem Gutachten davon aus, dass Nadine E. nicht unmittelbar nach ihrem Verschwinden am 12. Oktober 2015 getötet wurde, sondern erst einige Tage später. Nach Ansicht der Expertin wurde das Opfer erst erwürgt und danach wurde ihm die Kehle durchgeschnitten. Die Gutachterin sprach vor dem Stuttgarter Landgericht von massiven Verletzungen bis zur Wirbelsäule....
Ein Gutachter der Universität Bonn sagte dagegen aus, dass das Opfer bereits am 12. Oktober umgebracht worden sein könnte, bevor es in einem Gebüsch in der Nähe der S-Bahn-Haltestelle "Favoritepark" in Ludwigsburg abgelegt worden sei.
Staatsanwaltschaft verdächtigt den Ehemann
Damit haben die Gutachter keinen entscheidenden Hinweis zur Klärung des Falls gebracht.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage weiterhin auf verschiedene Spuren des Ehemannes, die an der unbekleideten Leiche von Nadine E. gefunden worden waren. Dabei handelt es sich um ein Haar, das laut einem Biologe des Landeskriminalamts dem Ehemann oder seinen Brüdern zugeordnetet werden kann. Außerdem gebe es Faserspuren an der Leiche, die zu einer Weste und Handschuhen des Ehemanns gehören sollen. Die Verteidigung führt das darauf zurück, dass Nadine E. und ihr Mann zusammen mit den zwei gemeinsamen Kindern im gleichen Haus gewohnt habenneun weitere Verhandlungstage
"Allein um festzustellen, wie lange die Leiche in der Reuteallee gelegen hat, wurden vier Gutachten angefertigt"http://www.lkz.de/lokales/stadt-kreis-ludwigsburg_artikel,-Fall-Nadine-Ungeklaerte-Spur-am-Auto-_arid,403047.html (Archiv-Version vom 13.01.2017)