spiky73 schrieb:Es handelt sich um einen Angelweiher, der nicht mal abgelegen liegt. Und die Autos, so stand es in anderen Artikeln, waren 10 bzw 20 Jahre in dem Gewässer.
Ja, aber nochmal, wie bereits oben auf gefühlt 100 Seiten gesagt: 1) Es muss ein Gewässer sein, das nahe eine Straße liegt und mit dem Auto erreichbar ist, denn das Auto muss ja irgendwie hinkommen. 2) Das Gewässer muss schon am Rand direkt sehr tief sein, praktisch senkrechte Wände, so dass das Auto direkt untergeht. Sonst bleibt das Auto nach ein paar Metern im Wasser stehen und ist noch sichtbar. 3.) Es darf keine Bäume oder Büsche, Zäune oder Leitplanken am Rand geben, weil diese das Auto aufhalten würden oder zumindest durch das Auto so beschädigt würden, dass auffällt, was da passiert ist.
Irgendein Fluss oder Bach kommt da nicht in Frage. Schon dagegen, wie in Deinem Beispiel, ein Angelweiher oder sonstwie ein künstliches Gewässer auf das zudem die genannten Kriterien zutreffen.
Und die Polizei ist ja nicht blöd, die werden alle in Frage kommenden Gewässer abgesucht haben.