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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

2.735 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, FBI, Magier ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

06.04.2016 um 17:17
@Rick_Blaine

hast Du evtl. schon Neuigkeiten bzgl. der heutigen Anklageeröffnung/-verlesung? Ich sitze hier schon den ganzen Tag auf brennenden Kohlen und kann mich kaum noch auf etwas anderes konzentrieren ...

Liebe Grüße
Alex

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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

06.04.2016 um 18:39
@Alex1976

Ich bin zwar nicht @Rick_Blaine aber in Las Vegas hat der Tag gerade erst angefangen. 9 Stunden Zeitverschiebung oder so.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

06.04.2016 um 18:42
@grizzlyhai
müsste jetzt so 9.41 Uhr dort sein, stimmt *handvorstirnbatsch*


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

06.04.2016 um 19:26
@Alex1976

Ich wollte nicht, dass du vor Aufregung in den Tisch beißt :D


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

06.04.2016 um 19:27
@grizzlyhai
zu spät ;-)

Mich macht dieses ganze Verfahren völlig kirre ...


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

06.04.2016 um 19:41
@Alex1976
Mal ganz ruhig, so viel wird da heute nicht passieren.
Wurde doch alles schon erklärt.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.04.2016 um 06:55
O weia, wenn ich gewusst hätte, wie sehr Ihr diesen Fall verfolgt... Ich komme immer erst nach der Arbeit dazu allmy zu besuchen, und bin ja auch noch 9 Stunden hinter Deutschland her, daher kommt der Bericht erst jetzt.

Heute also war Anklageeröffnung, wobei nichts aussergewöhnliches passiert ist: Rouven hat auf "nicht schuldig" plädiert (not guilty), was bedeutet, sofern er das nicht noch ändert, wird es eine Hauptverhandlung (trial) geben.

Bis zur Hauptverhandlung kann es allerdings durchaus noch Verhandlungen mit der Bundesanwaltschaft geben, was bedeutet, das "not guilty" kann sich noch ändern.

Interessant ist eher, dass bisher die Verteidigung keine Anstalten macht, einen recht frühen Prozessbeginn zu vermeiden. Im Gegenteil. Anwalt Marchese hatte ja schon vor knapp zwei Wochen angekündigt, dass er auf dem Recht auf einen schnellen Prozess (speedy trial) bestehen wolle, und dabei blieb er bisher auch.

Der Prozesstermin ist heute auf den 6. Juni festgesetzt worden.

Ich persönlich bin skeptisch, ob es dabei bleiben wird und muss zugeben, dass mich diese Strategie sehr überrascht. Es bleibt eine extrem geringe Zeit für die Verteidigung, Gutachten, Zeugen usw. einzuholen.

Nicht überrascht, sondern erwartet habe ich, dass seit heute ein zweiter Verteidiger hinzugezogen wurde: Mike Sanft aus Las Vegas.

Beide, Marchese und Sanft sind keine über Vegas hinaus bekannten Namen. Das überrascht mich etwas, wobei die Bedeutung Rouvens wohl in Deutschland leicht überschätzt wird. Ich muss zugeben, ich kannte ihn vorher gar nicht, und in den USA ist er auch weitgehend unbekannt. Dementsprechend reisst sich kein Rechtsanwalt um diesen Fall, wie das bei tatsächlichen celebrities manchmal der Fall ist.

Rouven wird genug Geld haben um seine Anwälte bezahlen zu können, allein sein Haus hat einen Marktwert von ca. 1.9 Millionen Dollar, wobei ich aber nicht weiss, wie weit das Haus bereits komplett abbezahlt ist. Aber das nur einmal zur Frage, ob Rouven sich die Anwälte leisten kann.

Vegas ist sowieso ein recht eigenartiges Pflaster wenn es um Justizdinge geht. Ich habe ab und zu mal Fälle dort und habe festgestellt, dass die Atmosphäre dort ganz anders ist als in Los Angeles, wo ich sonst meistens arbeite. Vielleicht kommt mir deshalb auch manches etwas merkwürdig vor, was in Vegas vielleicht ganz normal ist.

Jedenfalls hat Vegas im Hinblick auf die Justiz etwas sehr Provinzielles, so dass ich nicht beurteilen mag, ob nun die Wahl von Marchese und Sanft die "richtige" ist oder nicht. Ich kenne keinen von beiden. Ich bin nur sehr erstaunt über die bisherige Strategie.

Am 19. April gibt es jetzt noch eine Anhörung vor dem Vorsitzenden Richter des Bundesbezirksgerichts für Nevada, wo es noch einmal um die Untersuchungshaft gehen wird. Das heisst, die Anwälte können vor einem anderen Richter noch einmal die Argumente für die Freilassung Rouvens bis zum Prozess wiederholen.

Sollte alles so bleiben wie es bisher geplant ist, bleiben nicht viele Wochen Zeit um den Prozess vorzubereiten. Beide Seiten werden jetzt sehr damit beschäftigt sein, alle möglichen Anträge vorzubereiten, die noch vor Prozessbeginn gestellt werden sollen (pre-trial motions) und die zumeist den Umfang der Beweisaufnahme betreffen.

Beweise einschliesslich Zeugenaussagen unterliegen im amerikanischen Bundesprozessrecht ja mehrfachen Bedingungen: die wichtigste davon ist, dass der Beweis relevant sein muss. Der Richter kann Indizien und Zeugen zurückweisen, wenn er das Gefühl hat, diese sind nicht für die Wahrheitsfindung relevant.

Die zweite Hürde ist, dass ein Indiz oder eine Aussage nicht überwiegend zur Voreingenommenheit führen darf: die Relevanz muss überwiegen, der schlechte oder gute Eindruck, den Indiz oder Aussage bei der Jury hinterlassen können, muss gegenüber der Relevanz immer zurücktreten.

Der nächste Abschnitt in diesem Verfahren heisst "discovery," soviel wie "Beweisentdeckung." Beide Seiten müssen ihre Indizien etc. der anderen Vorlegen. Sinn des Ganzen ist, dass man keine Überraschungsmomente im Prozess haben möchte: der Angeklagte soll genug Zeit haben, sich um eine Verteidigung zu kümmern, dazu muss er wissen, was gegen ihn vorliegt. Der Fairness halber muss aber auch er seine Indizien und Zeugen der Anklageseite mitteilen.

Dieser Teil des Verfahrens, der normalerweise eben viel länger dauert, ist sehr oft der allerwichtigste Teil überhaupt.

Ist eine Seite unzufrieden mit dem Verhalten der anderen, kann der Richter um Schlichtung gebeten werden. Der Richter kann in den pre trial motions auch gebeten werden, den einen oder anderen Indiz oder Zeugen vom Verfahren auszuschliessen oder eine Aussage auf bestimmte Dinge zu beschränken (motion in limine).

All das findet im nun folgenden Vorverfahren statt. Am Ende dieses Vorverfahrens steht dann zum Prozessauftakt die Auswahl der Jury, die durchaus auch länger dauern kann. Man wird sehen.
Former Strip illusionist Jan Rouven pleaded not guilty in federal court Wednesday to four child pornography charges.

Rouven, 38, the former star of the “The New Illusions” show at the Tropicana, was charged under his full name, Jan Rouven Fuechtener, with possession of child pornography, receipt of child pornography, distribution of child pornography and advertising of child pornography.

He is being held in federal custody without bail and has a hearing April 19 before Chief U.S. District Judge Gloria Navarro on a motion by defense lawyer Jess Marchese seeking his release.

When U.S. Magistrate Judge Bill Hoffman asked Rouven Wednesday how he wanted to plead to the charges, Rouven simply said, “not guilty.”

Hoffman set a June 6 trial date for the German-born Rouven, who appeared in court in chains and jail garb.

Afterward, Marchese said he plans a rigorous defense.

“We’re looking forward to trial,” he said. “We’re locked and loaded.”

Rouven added a second veteran lawyer to his defense team, Michael Sanft, who also was in court.

The Tropicana dropped Rouven’s show and severed ties with him in March after the Las Vegas Review-Journal reported that he was arrested by FBI agents. The case attracted international media attention, primarily in Germany.

Rouven had been a headliner at the Tropicana since November 2014.

Last month, federal prosecutors alleged graphic images of child pornography involving young children were found at Rouven’s Las Vegas home during a court-approved FBI search.

According to a criminal complaint, the investigation of Rouven began in August when an undercover FBI agent from Buffalo, New York, infiltrated an Internet file-sharing group dealing in child pornography.

Some of the files linked to Rouven, who used the alias Lars Schmidt, had videos of young boys engaging in sex with men, the complaint alleges.

In January, FBI agents seized computers and an external hard drive from Rouven’s home. An analysis of the hard drive found 3,235 videos and 105 images depicting child pornography, the complaint alleges.
http://www.reviewjournal.com/crime/sex-crimes/ex-strip-illusionist-pleads-not-guilty-child-porn-charges


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.04.2016 um 07:54
@Rick_Blaine

Es stand in einigen Artikeln, dass Rouven nach dem Leben getrachtet wird (von Mitgefangenen), kann das ein Grund sein, den Prozess so schnell wie möglich durchzuziehen ?
Der Jan Rouven hat seine Anfangszeit in Las Vegas bzw. den Weg dorthin von VOX begleiten lassen. Nur deshalb kannte ich ihn.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.04.2016 um 07:57
Zitat von grizzlyhaigrizzlyhai schrieb:Es stand in einigen Artikeln, dass Rouven nach dem Leben getrachtet wird (von Mitgefangenen), kann das ein Grund sein, den Prozess so schnell wie möglich durchzuziehen ?
Ich persönlich würde das nicht zu einem Kriterium machen. Erst mal muss man solche Berichte mit einer gehörigen Skepsis sehen, und dann vor allem ist es in diesem Fall m.E. so, dass der Verteidigung eher schadet, wenig Zeit zur Vorbereitung zu haben.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.04.2016 um 08:34
@Rick_Blaine
bzgl. der Verteidigungsstrategie würde ich Dich gern Folgendes fragen: Marchese und Sanft wollen ja ganz offensichtlich einen schnellen Prozessbeginn. Wäre es evtl. denkbar, dass die Verteidigung möglicherweise schon jetzt über entlastendes Beweismaterial verfügt und deshalb auf einen schnellen Prozessbeginn hinwirkt? Ansonsten würde das Ganze doch gar keinen Sinn machen, denn gerade Anwälte handeln ja eher rational, oder?? ;-) Warum sollte man solch eine Strategie verfolgen, wenn man sich nicht sicher ist, die Unschuld des Mandanten beweisen zu können?! Gibt es im US-Recht keine andere Möglichkeit, das Verfahren "vorzeitig" zu beenden? D.h., wenn man konkrete Beweise für die Unschuld des Mandanten hat, muss man dennoch zwingend in die Hauptverhandlung?

Bzgl. des Alias "Lars Schmidt" hatte ich folgende Überlegungen: Es gibt ja solche Name-Generators (u.a. fantasynamegenerators.com). Dort werden wild irgendwelche (u.a. deutsche) Namen zusammengewürfelt und andere Seiten wiederum generieren komplette Lebensläufe für Phantasie-Personen etc. Es wäre also quasi für jedermann möglich, sich über solche Seiten einen "typisch deutschen" Namen zusammenstellen zu lassen ...


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.04.2016 um 09:03
@Alex1976

Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Verfahren zu beenden, wobei es sehr auf die Details ankommt, welche ich wählen würde. Grob gesagt stellen sich diese drei vor:

1) Ich gehe zum Staatsanwalt und sage ihm: schau, ich habe diesen und jenen Beweis hier, es ist unmöglich, dass mein Mandant etwas mit der Tat zu tun hat. Nehmen wir als Beispiel einmal: Ursula ist angeklagt, bei Ottokar am 1.4. um 10 Uhr eingebrochen zu haben, Ottokar wohnt in Adorf, in der Hauptstrasse. Ich habe 10 Zeugen, darunter den ehrenwerten Pfarrer von Bdorf, den Dorfpolizisten von Bdorf, lauter ehrenwerte Bürger, die alle bezeugen, dass Ursula am 1.4. um 10 Uhr bei der Beerdigung von Zenzi auf dem Friedhof von Bdorf anwesend war. Bdorf ist 50 km von Adorf entfernt.

Der Staatsanwalt erkennt, dass er keine Chance hat und beantragt bei Gericht die Einstellung des Verfahrens.

2) Der Staatsanwalt glaubt, dass Pfarrer, Dorfpolizist und Gemeinde von Bdorf an jenem Morgen schon vor der Beerdigung gewaltig gebechert haben um ihren Schmerz über das Ableben von Zenzi zu betäuben, daher die Beerdigung erst gegen 11 Uhr begonnen hat und die Zeugen unter den schwarz verschleierten Frauen eh niemanden erkannt haben.

Inzwischen hat ja die grand jury der Anklageerhebung zugestimmt und der Richter hat den Termin angesetzt. Nun muss ich tatsächlich bis zu Beginn der Verhandlung warten, aber ich kann gleich am Anfang den Antrag auf Abweisung der Klage erneut stellen, mit den oben genannten Zeugen, in dem ich behaupte, es gibt keine Möglichkeit, dass die Jury hier Ursula schuldig sprechen wird. Mit anderen Worten: ich kann dem Richter sagen: eine Hauptverhandlung ist Zeitverschwendung. Folgt der Richter meiner Meinung, wird es ein "directed verdict" geben, die HV wird direkt am Beginn wieder beendet, Ursula ist frei.

3) In einer Variante von 2) kann ich die Hauptverhandlung abwarten, in welcher der Staatsanwalt zuerst an der Reihe ist, kann am Ende seiner Darstellung des Falles aufstehen und sagen: Er hat ausser dem miesen Lügner Leo, den in Adorf jeder als Lügner kennt, keinen anderen Zeugen. Mit so einem schwachen Sachverhalt wird er die Jury nicht überzeugen, wir können uns den Rest der HV sparen: sprechen Sie Ursula direkt frei.

4) Ich kann auch warten, bis ich in der HV dran bin, kann nun stolz Pfarrer, Dorfpolizist, die Frau Gmeinwisser, die neben Ursula auf der Beerdigung sass und ihr ihr Spitzentaschentuch geliehen hat um die Tränen abzuwischen und eine Reihe weiterer Zeugen bringen. Die Jury spricht Ursula nun sofort frei.

Was ist die beste Strategie? Das Problem mit 1) ist, dass wenn der Staatsanwalt das Verfahren einstellt, er es meistens auch wieder neu in Gang bringen kann. Im Schlimmsten Fall macht er sich weiter auf die Suche nach neuen Zeugen, findet diese auch, und klagt Ursula wieder an.

Bei 2 und 3 und 4 dagegen kann ich einen Freispruch erreichen, der in den USA sofort rechtskräftig ist und Ursula für immer davor schützt, noch einmal wegen diesem Einbruch angeklagt zu werden, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die Honorigen Herren in Bdorf tatsächlich sich um eine Stunde vertan haben.

Andererseits, wenn ich bis 4) warte und sich herausstellt, dass die Jury die Pappenheimer aus Bdorf besser kennt als der Richter und der Staatsanwalt und ihnen kein Wort glauben, kann es sein, dass ich einen strategischen Fehler gemacht habe.

Daher kommt es sehr stark auf die Einzelheiten des Falles an.

Hier im Rouven Fall kann es tatsächlich so sein, dass Rouven bereits seit jener Hausdurchsuchung eifrig an seiner Verteidigung arbeitete und sein Anwalt inzwischen meint, er habe genug entlastendes Material um den Prozess beginnen zu können. Dann freilich hat er Recht, denn ansonsten kann schnell ein halbes Jahr oder mehr vergehen bis der Prozess startet und Rouven würde höchstwahrscheinlich diese Zeit in der unangenehmen U-Haft verbringen.

Allerdings bin ich mit nicht sicher, ob eine solche selbstbewusste Verteidigung bereits möglich war. Da die Staatsanwaltschaft bisher noch keine Verpflichtung hatte, ihr Beweismaterial zur Verfügung zu stellen, wäre die Gefahr gross, dass die Verteidigung bisher in die falsche Richtung gearbeitet hätte und auf bestimmte wichtige Details z.B. in der Technik bisher nicht genug Antworten besitzt.

Beurteilen können wir das hier nicht. Wie schon viele hier angemerkt haben, wäre es merkwürdig, wenn Rouven in den Monaten gar nichts getan hätte. So kann es sein, dass die Verteidigung bereits etwas in der Hand hat, was ihr dieses Selbstbewusstsein gibt. Man wird sehen.

Es kann aber auch durchaus sein, dass in den nächsten Wochen noch das Gegenteil passiert und die Verteidigung einen Antrag stellt, den Prozess doch noch nach hinten zu verschieben.

Zu "Lars Schmidt:" Ich kenne mich mit solchen Namensgeneratoren nicht aus, frage mich aber generell, wozu man den Aufwand betreiben sollte. Joe Smith wäre genauso gut, oder Alois Hupferzettl, oder Chin Wan Mai. Denn, dass hier jemand bewusst Rouven schaden wollte und deshalb einen deutschen Namen vorgab, dass erscheint mir doch zu weit hergeholt. Und selbst wenn: warum dann nicht sogar den Klarnamen verwenden um sicher zu gehen, dass das FBI auch den "Richtigen" verhaftet?

Ich denke, hier wissen wir auch zu wenig. Interessant wäre zum Beispiel, ob "Lars Schmidt" in diesem Netzwerk auch auf Deutsch kommunizierte.


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07.04.2016 um 10:09
Vielen Dank @Rick_Blaine für diese ganzen Ausführungen und Erklärungen. Für mich als Laien hast Du das wunderbar verdeutlicht.

Mir selber war JR bis zu seiner Verhaftung nicht bekannt. Interessant zu erfahren, dass er anscheinend selbst in den USA nicht der große Magier war, so, wie er jetzt in den deutschen Medien dargestellt wird.

Das ein 3. sich extra mit Lars Schmidt anmeldet, um auf den deutschen JR aufmerksam zu machen, glaube ich nicht. Aber das ist Glauben und kein Fakt. Alles ist möglich.

Generell ist es bei Kinderpornografie oft so, dass man den Tätern dies nicht zutraut. Sie als nett und freundlich beschrieben werden. Die Täter selber weisen auch alle Schuld von sich. Siehe Sebastian Edathy. Die Beweislage war noch so erdrückend, er stellte es als Kunst dar.

Ich habe daher den Eindruck, dass diese Menschen gar nicht wahr haben wollen, dass das, was sie machen, strafbar ist bzw verboten ist.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.04.2016 um 10:42
@Feelee
Gern geschehen.

Du hast da ganz Recht, die Erfahrung zeigt, dass dieses Taten sind, die in allen Schichten, unter allen Bildungsgruppen und in allen Bereichen vorkommen, und bei welchen die Täter sehr oft kein rechtes Schuldbewusstsein haben sondern vom "opferlosen" Verbrechen sprechen, in dem Sinne, dass sie ja "nur" Bilder oder Videos konsumieren. Die Gegenargumente sind sattsam bekannt, diese Frage also brauchen wir jetzt hier nicht diskutieren, eventuell kommt diese Thematik später im Prozess noch einmal zu Tage. In der Tat ist es wohl so, dass Aussenstehende in 95% der Fälle überrascht sind und "es 'dem' niemals zugetraut" hätten.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.04.2016 um 11:30
@Rick_Blaine

Die Frage, die sich generell stellt ist doch, darf man alles konusmieren, was angeboten wird (hier das Internet). Das Unrechtbewusstsein kann daher ja ausgeblendet werden, nach dem Motto, "wenn es verboten wäre, wäre es ja nicht im Internet".
O.K., ob man damit durchkommt bezweifele ich aber als Grund/Ausrede könnte ich mir das vorstellen.
In diesem Fall sollte aber jedem bekann sein, dass Kinderpornografie schon im Ansatz verboten ist.


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aero ehemaliges Mitglied

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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.04.2016 um 11:54
Ich glaube das man das gar nicht so "amtlich" ausdrücken DARF, wenn man bedenkt was kindern in solchen situationen für ihr ganzes leben angetan wird.

Und ich glaube man muß da noch weiter ausholen und zunächst einmal sagen das kinderpornografie, bzw. primär der sexuelle mißbrauch von kindern, (natürlich jede art von mißbrauch überhaupt), aber in diesem fall der sexuellle mißbrauch von kindern, eine unmenschliche schandtat ist die in absolut keinster weise durch irgendetwas zu rechtfertigen ist.

Dann kommt die gesetzliche sichtweise die aber wiederum über allem steht.

Bei diesen vergehen wird den seelen von kindern in fast allen fällen für ihr ganzes leben ein nicht mehr gut zu machender schaden angetan der ihr ganzes folgendes leben negativ beeinflußen kann.

Das kann sogar soweit führen, ich glaube da brauche ich jetzt nicht extra eine quellle zu benennen, das menschen denen als kinder so etwas angetan wurde, selber als erwachsene anderen menschen aufgrund dieser mehr oder weniger mentalen störungen, etwas zufügen oder antun.

@grizzlyhai
Zitat von grizzlyhaigrizzlyhai schrieb:In diesem Fall sollte aber jedem bekann sein, dass Kinderpornografie schon im Ansatz verboten ist.
Vermutlich meintest du mit diesem satz die sichtweise wie sie in der anklageschrift JR benannt wird.

Den erwerb, besitz, weitervertrieb etc.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.04.2016 um 12:05
@aero

Richtig, so meine ich das. Ich weiss nicht, ob Pornografie in Deutschland generell verboten ist oder in Europa, auch nach diesem Gesichtspunkt.


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aero ehemaliges Mitglied

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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.04.2016 um 12:37
@grizzlyhai
Zitat von grizzlyhaigrizzlyhai schrieb: Ich weiss nicht, ob Pornografie in Deutschland generell verboten ist oder in Europa, auch nach diesem Gesichtspunkt.
Ich poste hier einmal einen auszug aus einer fachlichen beschreibung über pornografie, ob/wo es erlaubt/verboten ist.



(Auszug aus wikipedia:Pornografie)
Quelle:
Wikipedia: Pornografie
Pornografie (auch Pornographie) ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts, in der Regel mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen. Dabei werden die Geschlechtsorgane in ihrer Aktivität häufig bewusst betont.

Darstellungsformen der Pornografie sind hauptsächlich Bilder, Filme (siehe Pornofilme), Texte und Tonträger
Die Internationale Rechtslage zu Pornografie kennt weitgehend nur zwei Extreme – ein völliges Verbot oder eine nahezu völlige Freigabe mit einem expliziten Verbot von Kinderpornografie. In einigen wenigen Ländern sind zusätzlich Tierpornos oder Darstellungen sexueller Gewalt verboten. In vielen Ländern existieren darüber hinaus Regelungen zum Mindestalter der Konsumenten.


Rechtslage in der Welt:

grün: Pornografie legal
gelb: Pornografie legal mit Einschränkungen
lila: Pornografie illegal
grau: Daten nicht vorhanden oder unzuverlässig


220px Pornography laws.svg




Deutschland
Definition

Die strafrechtliche Definition des Begriffs Pornografie basiert auf dem Fanny-Hill-Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1969. Das Gericht ging der Frage nach, ob es sich bei Schilderungen geschlechtlicher Vorgänge grundsätzlich um unzüchtige Schriften handelt, die gemäß § 184 StGB a. F. einem Verbreitungsverbot unterlagen.[36] Es kam dabei zu der Erkenntnis, dass eine solche Schrift dann nicht unzüchtig sei, „wenn sie nicht aufdringlich vergröbernd oder anreißerisch ist und dadurch Belange der Gemeinschaft stört oder ernsthaft gefährdet“ (BGHSt 23, 40).

Im Zuge der Strafrechtsreform wurde 1973 der Begriff unzüchtige Schriften durch pornografische Schriften ersetzt. Nach Auffassung des Sonderausschusses des Bundestags für die Strafrechtsreform sind Schriften, Ton- und Bildträger dann als pornografisch einzustufen, wenn sie „zum Ausdruck bringen, daß sie ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreiten“ ( BT-Drs. VI/3521 S. 60). Der Gesetzgeber geht bei Pornografie also von einer Obszönität aus.

In der deutschen Rechtsprechung wird regelmäßig[37] wörtlich oder sinngemäß eine Definition des OLG Düsseldorf aus dem Jahr 1974 genannt. Danach handelt es sich bei Pornografie um „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität.“[38]

Wissenschaftliche Schriften können nicht pornografisch sein. Dagegen ist eine strikte Trennung zwischen Kunst und Pornografie nicht möglich, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Mutzenbacher-Entscheidung festgestellt hat.

Eine im Jahr 2005 von einem deutschen Pornoanbieter eingereichte Verfassungsklage zur Aufhebung des § 184c StGB (heute: § 184d StGB), soweit er sich auf das Verbreiten weicher Pornografie in Tele- und Mediendiensten bezieht, wurde Ende 2009 abgewiesen.[39]
Verbreitung

Die Verbreitung von Pornografie (in Form von pornografischen Schriften, Bildern, Tonträgern, Filmen und Videos) unterlag zu verschiedenen Zeiten der staatlichen Zensur. Wegen des in Art. 5 Abs. 1 GG verankerten Verbots der Vorzensur ist die Verbreitung von Pornografie in Deutschland grundsätzlich nicht mehr verboten, sondern nur noch aus Gründen des Jugendschutzes stark eingeschränkt.

Verboten ist die Verbreitung von Pornografie gemäß § 184 StGB an Personen unter 18 Jahren. Lediglich „zur Sorge für die Person Berechtigte“, in der Regel also die Eltern, dürfen Minderjährigen pornografische Schriften überlassen (Erzieherprivileg), sofern sie dadurch ihre Erziehungspflicht nicht gröblich verletzen.

Pornografie ist in Deutschland automatisch indiziert und darf deswegen nur an Orten angeboten und beworben werden, die Kindern und Jugendlichen keinesfalls zugänglich sind (wie Sexshops, Erwachsenenvideotheken: Verkauf von entsprechendem Material nur „unter dem Ladentisch“ an Erwachsene). Die Rechtslage ist in anderen Staaten allerdings sehr unterschiedlich; als relativ freizügig gelten dabei vor allem die Niederlande und die skandinavischen Länder.

Der Versandhandel ist nach § 184 Abs. 1 Nr. 3 verboten. Gemäß einer Legaldefinition in § 1 Abs. 4 JuSchG handelt es sich jedoch dann nicht um einen Versandhandel, wenn ein Altersverifikationssystem eingesetzt wird. Ob diese Definition des Versandhandelsbegriffs auch auf § 184 StGB anzuwenden ist, ist umstritten.[40]
Quelle:
Wikipedia: Pornografie


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07.04.2016 um 12:50
@grizzlyhai

Ich will jetzt hier nicht auf die langen Beiträge von @aero eingehen, da das Thema den Rouven thread sprengen könnte, aber man kann darin schon die Schwierigkeit sehen, die entsteht, wenn man dem Ganzen juristisch begegnen will. Bisher gibt es wohl nirgends eine Lösung, die alle Menschen befriedigt.

Soweit zur allgemeinen Pornographie und deren Nutzung durch Erwachsene.

Ein ganz anderes Thema ist die Kinderpornographie, die wohl in allen Ländern der Erde hinsichtlich Besitz und Verbreitung verboten ist, wobei sich im Einzelfall wieder um die Definition streiten lässt. Nur, die Ansicht: "weil es im Internet zu haben ist, muss es wohl legal sein" wird wohl nirgends als Verteidigung taugen. Wer im Internet unterwegs ist, dem wird wohl unterstellt, dass er begreift, dass nicht alles, was es dort so gibt, auch legal ist.

Das ist ungefähr so wie die Argumentation Ladendiebstahl im Selbstbedienungsladen kann es nicht geben, da ich nicht wusste, dass man sich dort nicht ohne zu bezahlen bedienen kann.

Es geht hier eher um die schwierige Argumentation, dass der Konsument ja nicht an der Herstellung und so weiter beteiligt ist. Da wird immer wieder versucht eine Verteidigung aufzubauen, die aber in der Praxis bisher eben immer wieder scheitert.

Man wird sehen, ob sich Rouvens Verteidigung auf dieses Glatteis begeben will.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

07.04.2016 um 14:36
@aero

Welch eine Abhandlung auf Wikipedia. Danke für den link.


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