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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

2.735 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, FBI, Magier ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

20.10.2016 um 18:39
Zitat von FinchenFinchen schrieb:Welcher Lebensgefährte würde seinen Partner absichtlich so belasten, sich dann ins Ausland verdrücken...
Tja, man könnte sich auch fragen, warum Rouven im Prinzip eingeräumt hat, Kinderpornografie konsumiert zu haben:
During the interview, post-Miranda, JAN ROUVEN FUECHTENER stated that he had seen child pornography before
Beide hätten wohl besser den Mund gehalten.

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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

20.10.2016 um 19:29
Was ich auch sehr wichig finde: Wie alt waren die Kinder in den Filmen die Jan Roueven sich ansah?
Unter 18 kann auch 14 oder 16 sein-das wären dann ja keine Kinder sondern Teens

Die Strafe sollte am härtesten ausfallen für ihn falls es sich um Kinder im Sinne von Grundschulkindern oder gar Kindergartenkindern gehandelt habe (also so zwischen 6-12)

JR sollte mal gefragt werden vom Richter ob er als Kind sexuell mißbraucht wurde oder ob er das "schön gefunden hätte" wenn es seinen Körper betrifft...

Sorry,aber ich habe seit Jahren den Eindruck gehabt das JR irgendwie ein verschlagenes raffiniertes Gesicht hat-so einen teuflischen Ausdruckhat er auf manchen Fotos

Was ich immer noch hoffe:
Der Typ bereut bzw. er hat sich NICHT am Leid der Kinder erregt ( mal vornehm formuliert dasmit es keiner löschen muss)
Hoffe es kommt alles ans Tageslicht.
Und falls JR schuldig ist: Ab in die Therapie und das die nächsten 15 Jahren!


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

20.10.2016 um 20:38
@LittleEagle

Vor der Frage nach dem Strafmaß steht die Feststellung der Schuld. JR sagt, er sei unschuldig. Also wird man ihm den Tatvorwurf zunächst nachweisen müssen. Ein Film mit einem 17-jährigen erfüllt den Straftatbestand ebenso wie 3000 Filme von 8-jährigen. Das ist also weitgehend irrelevant.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

20.10.2016 um 20:41
@LittleEagle
Zitat von LittleEagleLittleEagle schrieb:Die Strafe sollte am härtesten ausfallen für ihn falls es sich um Kinder im Sinne von Grundschulkindern oder gar Kindergartenkindern gehandelt habe (also so zwischen 6-12)
Aus welchen Gründen da jetzt eine Kategorisierung festgestellt werden sollte weiß ich zwar nicht, aber die Kinder waren lt. Anklageschrift unfassbarerweise sogar noch jünger. Schwer, das ganze mit gesundem Menschenverstand irgendwie greifen zu können. Geht meiner Meinung nach überhaupt nicht.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

20.10.2016 um 20:53
Ein Film mit einem 17-jährigen (solang es sich nicht um Zwang handelt) das ist aber ein himmelweiter Unterschied das hat doch nichts mit pädophil zu tun..
Manche 17 jährige sind 1,80 große Männer...


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

20.10.2016 um 21:17
@LittleEagle
Um fast Erwachsene geht es hier definitiv nicht.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.10.2016 um 03:01
@LittleEagle

Ob ein Konsument pädophil ist oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Jegliches Material, das sexuelle Handlungen an unter 18-jährigen zeigt, ist als Kinderpornografie definiert. Das gilt unvermindert auch für große, kräftige 17-jährige. Nur geht es im Fall Rouven eben um Material mit Inhalten deutlich jüngerer Kinder.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.10.2016 um 03:05
Wie man der Anklageschrift entnehmen kann, handelt es sich bei den Kindern, die in den Filmen dargestellt werden, u.a. um Jungen im Alter von 7 und 8 Jahren.

Juristisch gesehen ist es erst einmal irrelevant, wie alt die Kinder sind, solange es Kinder innerhalb der hier geltenden Definition der Gesetze sind, also unter 18 Jahren. Aber man kann davon ausgehen, dass es spätestens bei der Strafzumessung einen Unterschied macht, ob das Opfer 17 1/2 oder 7 Jahre alt gewesen ist.

Natürlich ist wie immer zu beachten, dass die Anklageschrift eben nur das ist: eine Zusammenfassung der Anklage. Alle Vorwürfe müssen noch bewiesen werden. Aber man kann wohl auch erkennen, warum die Bundesanwaltschaft recht selbstbewusst ist...


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.10.2016 um 03:14
@Rick_Blaine

Ja, so lese ich das auch. Der Computer gehört JR, also ist er auch dafür verantwortlich. Wenn er einen oder mehrere Mitnutzer zugelassen hat, dann müsste er diese schon konkret benennen und belasten, um noch den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Er müsste ebenso darlegen, dass im fraglichen Zeitraum ein oder mehrere Mitnutzer seinen Computer bedient haben könnten. Eine Alibi-Verteidigung scheint ausgeschlossen, also sollte JR in den fraglichen Zeiträumen der Tat zumindest im Haus gewesen sein.

Was das Harakiri mit der dritten Verteidigerin soll, darauf kann ich mir beim besten Willen keinen Reim machen.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.10.2016 um 06:46
Ich auch nicht. Ich bin mal gespannt, aber im Moment würde ich keine Wette auf einen Freispruch abschliessen.

Es gibt noch eine Sache, in der die Bundesanwaltschaft dem Verteidigerteam Fehlverhalten vorwirft und welches ein interessantes Licht auf diesen Fall wirft:

Es geht um einen "Dropbox account" der angeblich von Jan Rouven genutzt wurde. In diesem wurde ebenfalls Kinderpornographie gefunden, und mindestens eine Datei soll einen Zeitstempel aufweisen, der zeigt, dass Rouven der letzte war, der diese Datei aufgerufen hat.

Das pikante wiederum ist dies: Die Anklage hatte gegen den Betreiber von "Dropbox" eine gerichtliche Anordnung erlassen, den Inhalt der dropbox der Anklage zur Verfügung zu stellen. Noch bevor diese beantwortet wurde, jedoch, sandte die Verteidigung eine email an die Bundesanwaltschaft mit dem Passwort des accounts und dem Geständnis, dass sich in dieser dropbox KP befinden soll. Zu guter letzt wurde ein KP-Bild an diese email angehängt.

Aber es kommt noch schlimmer: Die Bundesanwaltschaft hat einen Durchsuchungsbeschluss bei dropbox beantragt. Das Gericht hat darüber noch nicht entschieden.

Nun aber ist herausgekommen, dass während Rouven in Untersuchungshaft sass, der dropbox account mehrfach von seinen Anwälten aufgerufen wurde, von deren Kanzlei und von der Wohnung der Anwälte aus.

Das ist ein totales no-no. Die Bundesanwaltschaft hat den account bis heute nicht angesehen, da sie noch auf den Durchsuchungsbeschluss wartet.

Das Problem ist, wie man sich denken kann nun: die Integrität des accounts ist verletzt. Niemand weiss, ob und was die Anwälte nun darin verändert haben. Die Verteidigung hätte, so die Bundesanwaltschaft, zunächst bei Gericht einen Antrag stellen müssen, dass das Gericht den Originalzustand des accounts sozusagen einfriert, bevor sie sich anschaut, was darin wohl ist. Das ist nicht geschehen. Für die Bundesanwaltschaft ein klarer Verstoss gegen einschlägige Gesetze.

Sie argumentiert nun, dass der gesamte dropbox account als Beweismittel wertlos geworden ist. Sie beantragt nun, dass das Gericht auch feststellen soll, dass die Verteidigung nun den Inhalt der dropbox nicht mehr verwenden kann.

Quelle: Government's Motion to Exclude All Evidence derived from Dropbox, Inc. for Spoiliation. (14.10.2016)

Was für ein Chaos!


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.10.2016 um 07:10
Am 6. Oktober hat die Bundesanwaltschaft eine Liste der Beweismittel bei Gericht eingereicht. Neben der Auflistung der einzelnen KP-Video und Bilder tauchen da auch Dinge auf, die einige Fragen, die hier schon gestellt wurden, beantworten. Ich kann nur die Liste einsehen, nicht die eigentlichen Beweismittel, so dass ich keine Erkenntnisse über den Inhalt habe, aber es kommen dort auch vor:

-Liste der Reise- und Abwesenheitsdaten von Jan Rouven
-Liste der Reise- und Abwesenheitsdaten von Frank Alfter
-Liste der Auftritte Rouvens im Tropicana

Es wurde ja hier schon mehrfach gefragt, wieso eigentlich Alfter nie als Verdächtiger geführt wurde. Ich vermute, die Antwort ist in diesen Listen zu finden.

Es geht ja bei der Anklage, das muss man sich immer wieder in Erinnerung rufen, nicht nur um den Besitz von KP sondern auch das Anbieten und Abgeben von KP. Es wird Rouven vorgeworfen, das an ganz bestimmten Daten gegenüber einem undercover-Agenten getan zu haben. Diese Tage und Zeiten sind protokolliert.

Auf der Liste der Beweismittel finden sich:

Protokolle von chats mittels Skype
Protokolle von chats mittels Gigatribe
Protokolle von chats mittels grindr

Alle drei Programme ermöglichen und protokollieren Echtzeit-chats.

Weiterhin findet sich ein download Protokoll von KP von einem ganz bestimmten Datum.

Und noch ein interessantes Detail: Unter den Beweismitteln finden sich auch Fotos, z.B. "photo of defendant and spouse (Frank)," aber auch ein "photo of defendant's spouse with boyfriend (Frank/Kevin.)"

Quelle: Government's exhibit list (6.10.2016)

Am gleichen Tag hat die Verteidigung ebenfalls einen Antrag gestellt, nämlich einen Antrag auf persönlichen Augenschein des Tatorts. Mit anderen Worten: das Gericht möge sich das Haus und Anwesen Rouvens selbst anschauen und nicht nur auf die Fotos verlassen.

In dem Antrag bestätigt die Verteidigung, was hier schon seit einiger Zeit vermutet wurde: Frank Alfter ist inzwischen nach Deutschland gezogen ("...Mr. Fuechtener's husband who has since moved back to Germany...").

Quelle: Defendant's Motion for Scene Viewing (6.10.2016)


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.10.2016 um 07:44
@Rick_Blaine
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das Problem ist, wie man sich denken kann nun: die Integrität des accounts ist verletzt. Niemand weiss, ob und was die Anwälte nun darin verändert haben. Die Verteidigung hätte, so die Bundesanwaltschaft, zunächst bei Gericht einen Antrag stellen müssen, dass das Gericht den Originalzustand des accounts sozusagen einfriert, bevor sie sich anschaut, was darin wohl ist. Das ist nicht geschehen. Für die Bundesanwaltschaft ein klarer Verstoss gegen einschlägige Gesetze.
Dass die Anwälte gesetzeswidrig gehandelt haben bez. der Dropbox steht ausser Frage. Allerdings kann man unter dem Menüpunkt "Ereignisse" den vergangenen Änderungsverlauf einsehen.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.10.2016 um 11:08
Hier noch ein aktueller Zeitungsbericht, darin findet sich auch eine Information zum Verbleiben von FA.
Laut Quelle wird er im Prozess nicht als Zeuge zur Verfügung stehen.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/panorama/%E2%80%9EEr-k%C3%B6nnte-im-Gef%C3%A4ngnis-sterben%E2%80%9C-article3385790.html


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.10.2016 um 11:22
Ich hab das mit dem Dropbox Account nicht verstanden.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Die Bundesanwaltschaft hat einen Durchsuchungsbeschluss bei dropbox beantragt. Das Gericht hat darüber noch nicht entschieden.
Das klingt danach, als ob der Durchsuchungsbeschluss erst vor kurzem beantragt wurde. Wann genau war das?
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:In diesem wurde ebenfalls Kinderpornographie gefunden, und mindestens eine Datei soll einen Zeitstempel aufweisen, der zeigt, dass Rouven der letzte war, der diese Datei aufgerufen hat.
In diesem Account finden sich also Beweise, die Rouven mit Kinderpornografie in Verbindung bringen.

Die Verteidigung hat das auch eingeräumt:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:sandte die Verteidigung eine email an die Bundesanwaltschaft mit dem Passwort des accounts und dem Geständnis, dass sich in dieser dropbox KP befinden soll. Zu guter letzt wurde ein KP-Bild an diese email angehängt.
Die Anwälte fummeln an dem Account rum:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Nun aber ist herausgekommen, dass während Rouven in Untersuchungshaft sass, der dropbox account mehrfach von seinen Anwälten aufgerufen wurde, von deren Kanzlei und von der Wohnung der Anwälte aus.
Was dazu führt, dass der Account als Beweis wegfällt:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Für die Bundesanwaltschaft ein klarer Verstoss gegen einschlägige Gesetze.

Sie argumentiert nun, dass der gesamte dropbox account als Beweismittel wertlos geworden ist. Sie beantragt nun, dass das Gericht auch feststellen soll, dass die Verteidigung nun den Inhalt der dropbox nicht mehr verwenden kann.
Für mich klingt das so, als ob die Bundesanwaltschaft bei den Beweisen nachbessern wollte. Weswegen der Dropbox Account wichtig wurde. Waren die bisherigen Beweise nicht stichhaltig genug?

Jetzt ist aber dieser Account für die Anklage wertlos geworden. Das dürfte doch eigentlich gut für Rouven sein, oder sehe ich da was falsch? Wo ist mein Denkfehler? Darf die Anklage trotz Zweifel an der Integrität des Accounts diesen weiterhin als Beweis nutzen?

Und dann noch die Frage: Woher weiß die Bundesanwaltschaft das mit der Kinderpornografie und dem Zeitstempel, wenn noch kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt?
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:In diesem wurde ebenfalls Kinderpornographie gefunden, und mindestens eine Datei soll einen Zeitstempel aufweisen, der zeigt, dass Rouven der letzte war, der diese Datei aufgerufen hat.
Falls Ermittler sich mit einem bei der Hausdurchsuchung gefunden Passwort eingeloggt haben, um einfach mal zu schauen, dann wäre das doch auch ein Problem in Bezug auf die Integrität des Accounts, oder nicht?


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.10.2016 um 13:11
Das Ganze ist ein wenig bizarr, ich weiss auch nur, was in dem Antrag steht. Die Erkenntnisse der Bundesanwaltschaft beruhen wohl ausschliesslich aus dem, was die Verteidigung ihr mitgeteilt hat. Die BA betont, dass sie selbst noch keinen Zugriff auf den account gehabt haben.

Mir scheint, dass im Hintergrund etwas anderes läuft, aber das ist lediglich meine Vermutung: die Verteidigung wollte den account irgendwie als Beweis nutzen, dass Rouven nicht für den Inhalt verantwortlich sein kann. Vielleicht passte der Zeitstempel nicht, oder so was. Aber durch die dilettantische Vorgehensweise soll nun der ganze account off-limits werden.


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21.10.2016 um 15:08
@Rick_Blaine
@yasumi
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das pikante wiederum ist dies: Die Anklage hatte gegen den Betreiber von "Dropbox" eine gerichtliche Anordnung erlassen, den Inhalt der dropbox der Anklage zur Verfügung zu stellen. Noch bevor diese beantwortet wurde, jedoch, sandte die Verteidigung eine email an die Bundesanwaltschaft mit dem Passwort des accounts und dem Geständnis, dass sich in dieser dropbox KP befinden soll. Zu guter letzt wurde ein KP-Bild an diese email angehängt.
Die Verteidigung sendet also ein KP-Bild per Mail an die Bundesanwaltschaft?? Ich bin entsetzt!

So ein Dropbox-Account ist ja ein externer Speicherort bei einem Unternehmen, bei dem es mir höchst fragwürdig erscheint, ob man in Bezug auf das dort befindliche Datenmaterial überhaupt von "Besitz" im engeren Sinne durch einen User sprechen kann. Man müsste beim Dropbox-Betreiber Monate später noch Logfiles aufstöbern, die dokumentieren, welche IP zu welcher Zeit welche Datei hochgeladen hat und wer darauf mglw. durch Zugriff einen Download gestartet hat. Dann wäre eine Weitergabe von KP erst belegt, wenn man dazu noch in einer Art Cache nicht nur einen verdächtig anmutenden Dateinamen, sondern auch den Dateninhalt lückenlos beweisen kann.

Das erscheint mir relativ kleinteilig und äußerst kompliziert. Wenn die Anwälte der Verteidigung schon auf dem Dropbox-Space unterwegs waren (was die Ermittler ja offenbar auch ohne gerichtliche Durchsuchung bereits herausgefunden haben!), warum haben sie nicht einfach alles abgelöscht? Der Verstoß wäre bereits durch unerlaubtes Login gegeben, aber ein Nachweis über die konkreten Dateiinhalte wäre dann futsch für die Anklage.


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21.10.2016 um 20:12
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:defendant's spouse with boyfriend
heisst das Freund oder Geliebter?


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21.10.2016 um 21:17
@oliver0815

Wenn man "boyfriend" schreibt ist normalerweise so etwas wie Geliebter gemeint. Einfach nur Freund würde mit "friend" ausgedrückt.

@Hammurapi
Ja, das Ganze ist etwas undurchsichtig, was vor allem daran liegt, dass ich ja nur diesen einen Antrag hier habe. Es handelt sich wohl auch eher um einen Nebenkriegschauplatz.

Es ist allerdings, wie Du bemerkt hast, ein Beispiel dafür, wie eigentlich klare juristische Begriffe immer wieder durch die technische Entwicklung herausgefordert werden: hier der Begriff "Besitz." Schon lange geht der ja über die ursprüngliche physische Bedeutung hinaus, dass man eine "Sache" physisch unter Kontrolle haben musste, um sie zu "besitzen." Das deutsche, wie auch das englische Wort gehen ja auf das alte lateinische possidere zurück, das von einem wörtlichen "sitzen" auf der Sache (hier Land) ausgeht.

Schlaue Köpfe wurden schon darüber zerbrochen, wie man einen Pixelbrei zu einer "Sache" machen kann und diese dann "besitzen" kann, wenn sie nur im elektronischen Nirvana irgendwo "existiert." Aber das führt jetzt OT, es sei genug gesagt, dass wenn die Verfügungsgewalt über die Datei nachgewiesen wird, also Zugang zur dropbox mit Passwort etc. man dann vom "Besitz" ausgehen kann.


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aero ehemaliges Mitglied

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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

22.10.2016 um 00:32
Also man kann nur noch mit dem kopf schütteln was die verteidigung sich da für klöpse erlaubt.

Man frägt sich ob sie denken sie hätten eine art narrenfreiheit ?

Für mich persönlich festigt sich immer mehr die vermutung das für die vt der fall klar ist, (das aufgrund der faktenlage JR schuldig ist), es aber zum einen geld von einem millionär zu verdienen gibt und vor allem aber eine große publicity mit diesem fall einhergeht.

Anders als bei anderen fällen wird hier mehr oder weniger über jede aktion, jeden justizlichen schritt sofort in den medien berichtet.

Das habe ich selten erlebt das eine verteidigung trotz solch eines gravierenden falles mehr aufmerksamkeit im negativen sinne widerfährt als der fall oder der mutmaßliche täter selber.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

22.10.2016 um 02:30
@aero

Sehe ich ganz anders. Bislang hat die Verteidigung einige unkonventionelle Schritte unternommen, die ihrem Mandanten zumindest nicht geschadet haben. Die Dropbox ist wohl verbrannt, FA konnte unbehelligt abziehen und die Verhandlung wurde weit hinausgezögert, um noch Entlastungsmaterial aufzustöbern.

Wenn es eine Taktik war, dass FA nach Auffliegen der KP-Geschichten zunächst JR belastet, dann das Haus in LV verkauft und nach Deutschland umzieht, dann hätte dieser Teil schonmal perfekt geklappt. Jetzt müsste JR im Verfahren nur FA als stets anwesenden Mitbenutzer des iMacs und der Festplatten belasten und noch einige stichhaltige Details nachschieben, schon könnte sich der Magier aus der Fesselung befreien und am Ende in Kerpen die Korken knallen lassen.


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