@Bulbjerg Nein, bei deinem Link geht es nur um Ermittlungen bei Straftaten. Das BKA leistet aber ggfs. (überregionaler bzw. internationaler Bezug).auch Unterstützung bei Fahndungen nach Vermissten und zB auch Gegenständen. Bei Personenfahndungen (Erwachsene) dann, wenn eine Gefahr für Leib oder Leben (z.B. Opfer einer Straftat,
Unfall, Hilflosigkeit, Selbsttötungsabsicht) angenommen werden kann.
Wurde hier schon gepostet:
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/Vermisstensachbearbeitung/vermisstensachbearbeitung_node.htmlEine Online-Schaltung bzw. Nicht-Online-Schaltung ist mMn. aber - wenn - nur ein öffentlicher Indikator dafür, dass eine Gefahr für Leib und Leben nicht bzw. nicht mehr gegeben ist. Speziell dann, wenn eine bestehende Anzeige entfernt wird. Auf non-public-Systeme, wie INPOL, hat ja nicht jeder Zugriff, ne