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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

3.031 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2018, Kind Tot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

08.05.2018 um 19:04
Zitat von Sonnenschein81Sonnenschein81 schrieb:Wenn es so wäre, wäre sie auf freiem Fuß. Bitte welche Flucht- und Verdunklungsgefahr siehst du bei einer 69-jährigen Rentnerin (oder meinst du, dass die Staatsanwaltschaft bei eben solcher sieht)???
Flucht- und Verdunklungsgefahr ist selbstverständlich u.a. ein Grund für eine U-Haft und Dein Argument ist doch Schwachsinn, schließlich hat eine 69 jährige Rentnerin vermeintlich ein Kind getötet, da kann so eine Frau sicherlich auch das Weite suchen.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Meine Güte, man muss aus der Frau doch nicht gleich ne Alkoholikerin machen, weil sie nach der Tat anscheinend angetrunken von einer Nachbarin gesehen wurde.
Mein Gott, es sind Spekulationen!

Kriegt Ihr hier alle langsam Schaum vor'm Mund?


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

08.05.2018 um 19:05
@Indina
Kann diese Zeugin hellsehen, oder hat sie der alten Frau eine Blutprobe entnommen und den Promillewert bestimmt? Ansonsten kann sie doch gar nicht sagen, dass die Frau wirklich betrunken war, sondern nur, dass sie einen betrunkenen Eindruck machte. Und einen betrunkenen Eindruck machen unter anderem auch unterzuckert Diabetiker. Meine Mutter war mal unterzuckert, und jeder, der sie so gesehen hätte, hätte gedacht, dass sie sturzbesoffen ist. Es war auch nur ein Beispiel. Es gibt viele Gründe, warum Menschen betrunken wirken können. Und mehr als den äußeren Anschein konnte die Zeugin doch gar nicht beurteilen. Das will ich damit sagen. Auf dieser Basis kann man doch nicht davon ausgehen, dass sie Alkoholikern ist und/oder das Kind bereits im Suff erwürgt hat. Ich sehe mich auch außerstande, auf Grundlage dessen, was bisher bekannt ist, einen Tatablauf zu konstruieren. Das wäre wilde Spekulation, und die ist hier nicht erlaubt. Außerdem sehe ich keinen Sinn darin. Die weiteren Ermittlungen werden schon Licht ins Dunkle bringen, davon bin ich überzeugt.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

08.05.2018 um 19:06
Zitat von Sonnenschein81Sonnenschein81 schrieb:Wenn es so wäre, wäre sie auf freiem Fuß. Bitte welche Flucht- und Verdunklungsgefahr siehst du bei einer 69-jährigen Rentnerin (oder meinst du, dass die Staatsanwaltschaft bei eben solcher sieht)???
Geht's vielleicht auch mal ne Nummer kleiner?!

Ob es dir passt oder nicht, spielt null Rolle.
Für U-Haft reicht ein dringender Tatverdacht nicht aus. Es muss zusätzlich ein Haftgrund bestehen - wie hier mehrere User bereits anmerkten.

Nachzulesen u.a. hier:

https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html


Ergo: so wie es aussieht, sehen die Ermittlungsbehörden einen solchen Haftgrund als vorliegend an^^ - sonst säße sie nicht in U-Haft


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

08.05.2018 um 19:49
Wo fang ich nur an...

1. Peter Madsen ist keinesfalls Thema des Threads. Die Parallelen zwischen den Fällen, sofern es sie in irgendeiner anderen Raumzeit-Dimension geben sollte, sind hier irrelevant. Die können dann in der anderen Dimension thematisiert werden.

2. Es gibt keine Anhaltspunkte, die den Schluss zulassen, dass es sich bei der Tatverdächtigen um eine Alkoholikerin, oder Diabetikerin handelt. Wie in allen anderen Thread, gilt auch hier
—> keine Ferndiagnosen!

3. Verdächtigungen rund um Angehörige werden umgehend zu einer Sperre führen


4. Nein, nicht alle Spekulationen sind erlaubt. Die Regeln sind diesbezüglich klar definiert. Wer die Regeln noch nicht gelesen hat, sollte dies umgehend nachholen!
Allmystery-Wiki: Kriminalfälle - Die Regeln

5. Wer ein Problem mit manchen Spekulationen hat und der Meinung ist, dass diese unangebracht sind, hat diese zu melden. Wer Hilfsmoderator spielt, läuft ebenfalls Gefahr gesperrt zu werden.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

08.05.2018 um 20:10
Bei dringendem Tatverdacht auf Mord, Totschlag, schwerer Körperverletzung und schwerer Brandstiftung braucht es keinen
Haftgrund wie Flucht- oder Verdunklungsgefahr, da reicht ein konkreter Verdacht aus.




(3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 oder § 13 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den §§ 211, 212, 226, 306b oder 306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.

https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html


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08.05.2018 um 20:56
@Kerry
Auch das ist nicht korrekt. Der Wortlaut des Abs. 3 ist laut Bundesverfassungsgericht verfassungskonform auszulegen, ein Haftgrund nach Abs. 2 darf also nicht ausgeschlossen werden. Könnte man nämlich - wie manche meinen - hier alle Haftgründe nach Abs. 2 definitiv ausschließen, hätte die Untersuchungshaft Verdachtsstrafcharakter und wäre damit verfassungswidrig.


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08.05.2018 um 20:58
Zitat von KerryKerry schrieb:Bei dringendem Tatverdacht auf Mord, Totschlag, schwerer Körperverletzung und schwerer Brandstiftung braucht es keinen Haftgrund wie Flucht- oder Verdunklungsgefahr, da reicht ein konkreter Verdacht aus.
Ein konkreter Verdacht reicht nie für einen Haftbefehl. Es muss ein dringender Tatverdacht vorliegen. Es müssen darüber hinaus Umstände vorliegen, die die Gefahr begründen, dass ohne Verhaftung des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat infrage gestellt sein könnte.


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08.05.2018 um 21:10
(1) 1Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. 2Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.
(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).

https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html


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08.05.2018 um 21:21
@pasdenom
"dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht."


Ich habe hier den §112 StPO verlinkt und einkopiert und da gehe ich doch von Verfassungskonformität aus.



@KBEE
Ich schrieb ja "bei dringendem Tatverdacht auf...", ich streiche das Wörtchen "konkret".


Es ist ohnehin müßig, darüber zu diskutieren. Die TV sitzt in Untersuchungshaft, ob nun mit oder ohne Haftgrund.


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08.05.2018 um 21:29
Zitat von KerryKerry schrieb:Ich habe hier den §112 StPO verlinkt und einkopiert und da gehe ich doch von Verfassungskonformität aus.
Genau das ist der Punkt, du hast verlinkt und einkopiert und ich habe das studiert (und mache exakt das beruflich außerdem jeden Tag). Es reicht hier tatsächlich, nur ganz kurz Google zu bemühen und du wirst sehen, dass ich damit Recht habe. Vielleicht könnten wir dann auch mal langsam damit aufhören, hier fröhlich irgendwelche §§ zu zitieren. Oft ist es halt gerade nicht so, wie es dem normalen Sprachverständnis nach scheint.


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08.05.2018 um 21:49
Zitat von pasdenompasdenom schrieb:Genau das ist der Punkt, du hast verlinkt und einkopiert und ich habe das studiert (und mache exakt das beruflich außerdem jeden Tag).
Okay, ich habe kurz gegoogelt. Dann sollte der Kollege Rechtsanwalt über seinen Fauxpas mal informiert werden ;)
Aber dieser Satz hier zeigt, daß die beiden Journalistinnen auch juristisch unsauber gearbeitet haben:
Für einen Haftbefehl müssten zudem Gründe wie Fluchtgefahr vorliegen, was in diesem Fall nicht zutrifft.
Dabei erschließt sich auch einem juristischem Laien, der sich nicht scheut, mal kurz ins Gesetz zu schauen, sofort: Für Mord und Totschlag braucht es keine Fluchtgefahr, wenn die Untersuchungshaft angeordnet werden soll. Der dringende Tatverdacht allein reicht.
Quelle: https://www.kanzlei-hoenig.de/2013/nicht-erforderlich-fluchtgefahr-bei-mord-und-totschlag/


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08.05.2018 um 22:41
Zitat von SparkleCatSparkleCat schrieb:Okay, ich habe kurz gegoogelt. Dann sollte der Kollege Rechtsanwalt über seinen Fauxpas mal informiert werden ;)
Nein, weil es völlig richtig ist, was er schreibt. Es gibt einen Unterschied zwischen "zwingend vorliegen müssen" und "nicht mit Sicherheit ausschließen können". Wird jemandem eine Tat nach Abs. 3 vorgeworfen, sind die Anforderungen an Abs. 2 zwar niedriger, aber dennoch vorhanden.

Ich finde diese Diskussion langsam ermüdend und kann auch nicht nachvollziehen, weshalb man sich als juristischer Laie dann trotzdem noch so aus dem Fenster lehnen muss, anstatt eine Erklärung einfach mal hinzunehmen. Zumal es im Ergebnis sowieso vollkommen irrelevant ist, die TV sitzt in Untersuchungshaft und das zu Recht.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

08.05.2018 um 23:48
Zitat von SparkleCatSparkleCat schrieb:Okay, ich habe kurz gegoogelt. Dann sollte der Kollege Rechtsanwalt über seinen Fauxpas mal informiert werden ;)
Keine Ahnung, was der Artikel letztlich aussagen soll. Der sagt schlicht, dass es keine Haftgründe im technischen Sinne braucht, erwähnt dabei aber nicht, dass durchaus gewisse Gründe für die Untersuchungshaft erforderlich sind. Pasdenom hat jedenfalls völlig Recht und beruft sich dabei lediglich auf eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluß vom 15.12.1965 - BVERFG Aktenzeichen 1 BvR 513/65)


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