Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

1.676 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frankfurt, Messer, 2018 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 16:46
Wenn der Vorsatz nicht nachweisbar ist, dann ist es Totschlag. Zum Vorsatz "Einschüchterungsversuch" passen übrigens die Schnitte ins Gesicht. Vielleicht ist dann etwas eskaliert. Kann mir einfach nicht vorstellen, dass niemand etwas gehört hat..

Anzeige
3x zitiertmelden
E_M ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 16:49
Zitat von kreuzkuemmelkreuzkuemmel schrieb: Kann mir einfach nicht vorstellen, dass niemand etwas gehört hat..
Na da war halt nachts keiner... das war ja vielleicht genau die Idee...


melden

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 16:53
Zitat von kreuzkuemmelkreuzkuemmel schrieb:Wenn der Vorsatz nicht nachweisbar ist, dann ist es Totschlag.
Hä? Totschlag ist eine Tat, die man nur vorsätzlich begehen kann.


melden

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 16:55
Zitat von Mabel1999Mabel1999 schrieb:Du kannst nicht wissen ob die beiden sich seitdem
aus dem Weg gegangen sind.
Aus dem Weg gehen ist schwierig, bei einem solchen Arbeitsverhältnis, wie die FAZ schreibt:
Irina A., die als Kellnerin in einer von Mais Bars angestellt war,
Zitat von AnonymusxyAnonymusxy schrieb: Wie ist die Rechtslage bei Mord aus Affekt raus ?
Bei Mord immer lebenslänglich.
Mord aus dem Affekt gibt es nicht, da käme vielleicht Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht.


melden

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 16:56
Muss ich nachlesen. Gibt noch die Unterscheidung zwischen Totschlag und fahrlässiger Tötung, vielleicht meinst Du das. Sollte das als Einschüchterungsversuch geplant gewesen sein, kann man allerdings unterstellen, dass die Todesfolge zumindest in Kauf genommen wurde.

Edit: Totschlag ist zB Steine von Autobahnbrücke werfen. Gilt als Tötungsabsicht, weil der Tod in Kauf genommen wurde. Bei Mord kommen niedere Beweggründe dazu, zB Mordlust.


melden

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 16:57
Hab mal nachgeschaut, also totschlag mind: 5 Jahre in sehr schlimmen Fällen sogar bis zu 15 Jahren. Denke mit einem guten Anwalt, Geständnis und Guter Führung sind 6-7 Jahre realistisch anzusehen.


1x zitiertmelden

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 17:02
Die Tat hört sich aber schon nach Mordlust an und nicht nur nach Affekt. Stiche ins Gesicht! Verstehe auch nicht ganz, warum die Antisemitismus-These überhaupt nirgendwo mehr auftaucht. Einige Presseorgane reden ja sogar schon davon, sich sicher zu sein, dass er es war.


1x zitiertmelden

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 17:04
Zitat von kreuzkuemmelkreuzkuemmel schrieb:Wenn der Vorsatz nicht nachweisbar ist, dann ist es Totschlag.
Sorry, das ist Quatsch. Vorsatz ist auch für Totschlag Voraussetzung. Totschlag unterscheidet sich von Mord dadurch, dass bei letzterem bestimmte Mordmerkmale dazukommen, die aus einem Totschlag Mord machen.

Hier könnten beispielsweise Habgier oder Verdeckung einer Straftat im Spiel gewesen sein. Das müssen die Ermittlungen aber zeigen.


melden
E_M ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 17:06
Zitat von kreuzkuemmelkreuzkuemmel schrieb:Stiche ins Gesicht!
Es kann ja auch damit begonnen haben, dass er rumfuchtelte und drohte „ ihr hübsches Gesicht“ zu entstellen? Sie nimmt das nicht ernst, beleidigt ihn, er rastet aus...


1x zitiertmelden

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 17:07
Ja, hast Recht. Hatte es vor langer Zeit mal so gelernt, dass ein Mord ein gewisses Ausmaß an Planung voraussetzt und ausschließlich den Tod des Opfers zum Ziel hat. Und an die Stichworte "Kaltblütigkeit" und "Hinterhältigkeit" erinnere ich mich. Aber, wie gesagt, zu lange her... sorry.


melden

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 17:07
Gab es eigentlich schon mehr Informationen?


melden

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 17:09
Wir werden ja bald Gewissheit haben ob er es war oder nicht. Die Blutspur am Tatort müsste ja für die U-Haft für eine Zeit lang ausreichen. Denke nicht das er ein Geständnis ablegen würde


melden
E_M ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 17:10
Es wurde wohl Haftbefehl erlassen
Der deutsche Staatsbürger war am Freitagabend festgenommen worden. Sein Blut sei am Tatort gefunden worden, erklärte die Sprecherin. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung online über die Festnahme berichtet. Ein Richter habe nun Haftbefehl wegen Mordes erlassen, so die Sprecherin.
https://www.ffh.de/nachrichten/hessen/rhein-main/toController/Topic/toAction/show/toId/155017/toTopic/getoetete-frau-in-frankfurt-haftbefehl.html

Echt? Direkt wegen Mordes? 😳


melden

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 17:13
Zitat von AnonymusxyAnonymusxy schrieb:Denke mit einem guten Anwalt, Geständnis und Guter Führung sind 6-7 Jahre realistisch anzusehen.
Wieso man hier annehmen soll es handele sich um einen Totschlag statt eines Mordes ist mir echt ein Rätsel.


1x zitiertmelden

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 17:18
Zitat von PfolvostenPfolvosten schrieb:Wieso man hier annehmen soll es handele sich um einen Totschlag statt eines Mordes ist mir echt ein Rätsel.
Solange kein Mordmerkmal hinreichend wahrscheinlich ist, wird wegen Totschlags ermittelt.

Entweder die Pressemeldung von FFH ist schlechter Journalismus (Unterschied zwischen Totschlag und Mord wie so oft unbekannt) oder aber es gibt Erkenntnisse, die die Öffentlichkeit bislang nicht kennt.


melden
E_M ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 17:20
@Deus_ex_Machin

Ich glaube, du kennst dich aus? Mal angenommen es stimmt, dass Haftbefehl wegen Mordes erlassen wurde - was, wenn sich später raus stellen sollte, es war „nur“ Totschlag?

(Vielleicht hat FFH ja tatsächlich zu schnell geschossen? - habe es halt eben aktuell so gefunden 😳)
Die Meldung müsste dann ja demnächst noch von anderen Medien kommen, wenn es stimmt...


2x zitiertmelden

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 17:25
Zitat von E_ME_M schrieb:Es kann ja auch damit begonnen haben, dass er rumfuchtelte und drohte „ ihr hübsches Gesicht“ zu entstellen? Sie nimmt das nicht ernst, beleidigt ihn, er rastet aus...
Wenn sie ihn durch Beleidigungen provoziert hätte, das wäre dann wahrscheinlich nicht als Mord zu bewerten.

Letztendlich ist das aber auch relativ wurscht, was auf dem Haftbefehl steht. Entscheidend ist, was in der Anklage steht und noch entscheidender, was das Gericht im Urteil feststellt.


2x zitiertmelden

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 17:30
Zitat von E_ME_M schrieb:Ich glaube, du kennst dich aus? Mal angenommen es stimmt, dass Haftbefehl wegen Mordes erlassen wurde - was, wenn sich später raus stellen sollte, es war „nur“ Totschlag?
Dann würde der Angeklagte "nur" wegen Totschlags verurteilt. Es kommt regelmäßig vor, dass die Staatsanwaltschaft einen Vorwurf nicht beweisen kann. Das Gericht muss die richtige Straftat "auswählen".
Zitat von emzemz schrieb:Wenn sie ihn durch Beleidigungen provoziert hätte, das wäre dann wahrscheinlich nicht als Mord zu bewerten.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Ein Beispiel: Angenommen, der Mörder und sein Opfer treffen sich. Das Opfer droht dem Täter damit, eine Straftat, die er nachweislich begangen hat, offenzulegen. Der Mörder fleht, es nicht zu tun, das Opfer beleidigt auch noch. Der Mörder rastet aus und tötet. Das wäre Mord, weil die Tötung hauptsächlich deshalb begangen wurde, weil der Täter eine andere Straftat damit verdecken wollte.


melden

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 17:30
Zitat von emzemz schrieb:Wenn sie ihn durch Beleidigungen provoziert hätte, das wäre dann wahrscheinlich nicht als Mord zu bewerten.
Und wer wollte das bezeugen können? Das Opfer ist tot und da kann der Täter ja alles mögliche behaupten.

Wichtig ist doch erstmal nur, dass ein Tatverdächtiger gefasst wurde und die Tat recht schnell aufgeklärt wird.


1x zitiertmelden

Irina A. - Mord im Frankfurter Park

12.05.2018 um 17:31
Zitat von InterestedInterested schrieb:Das Opfer ist tot und da kann der Täter ja alles mögliche behaupten.
Das tun Täter ja auch regelmäßig vor Gericht, insbesondere nach anwaltlicher Beratung. Die Strafkammern sind erfahren genug, so etwas zu überprüfen.


Anzeige

melden