Vermisste Sophia L. in Spanien tot aufgefunden
19.06.2018 um 22:39
Hier die einschlägige deutsche Norm zum Sinn und zur Verpflichtung der Verwendung von Fahrtenschreibern in einem LKW. Sie ist entstanden in Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie, an die jeder EU-Staat, zB auch Spanien, gebunden ist.
„Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 21a Beschäftigung im Straßentransport
(1) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EG Nr. L 102 S. 1) oder des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 1. Juli 1970 (BGBl. II 1974 S. 1473) in ihren jeweiligen Fassungen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit nicht die folgenden Absätze abweichende Regelungen enthalten. Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des AETR bleiben unberührt.
(2) Eine Woche im Sinne dieser Vorschriften ist der Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr.
(3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:
1.
die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,
2.
die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;
3.
für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.
Für die Zeiten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt dies nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist. Die in Satz 1 genannten Zeiten sind keine Ruhezeiten. Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Zeiten sind keine Ruhepausen.
(4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.
(5) Die Ruhezeiten bestimmen sich nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften für Kraftfahrer und Beifahrer sowie nach dem AETR. Dies gilt auch für Auszubildende und Praktikanten.
(6) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1.
nähere Einzelheiten zu den in Absatz 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Satz 2 genannten Voraussetzungen zu regeln,
2.
abweichend von Absatz 4 sowie den §§ 3 und 6 Abs. 2 die Arbeitszeit festzulegen, wenn objektive, technische oder arbeitszeitorganisatorische Gründe vorliegen. Dabei darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten nicht überschreiten.
§ 7 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2a gilt nicht. § 7 Abs. 3 gilt entsprechend.
(7) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer auf Verlangen eine Kopie der Aufzeichnungen seiner Arbeitszeit auszuhändigen.
(8) Zur Berechnung der Arbeitszeit fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich auf, ihm eine Aufstellung der bei einem anderen Arbeitgeber geleisteten Arbeitszeit vorzulegen. Der Arbeitnehmer legt diese Angaben schriftlich vorA.
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Vermisste Sophia L. in Spanien tot aufgefunden
19.06.2018 um 22:40
Erstaunlich, dass der Mann noch nicht vernommen wurde, aber man davon
ausgeht, dass SL tot ist und er der Mörder ist. Die Polizei weiß nun mal mehr als wir hier.
Sogar wo man suchen muss...
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Vermisste Sophia L. in Spanien tot aufgefunden
19.06.2018 um 22:58
Ich kenne die Gegend um das Hermsdorfer Kreuz gut... viel Wald, Feld und nicht unweit viele Seen. Die Suche könnte schwierig werden...
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Vermisste Sophia L. in Spanien tot aufgefunden
19.06.2018 um 23:08
HansAlbers schrieb:
Erstaunlich, dass der Mann noch nicht vernommen wurde, aber man davon
ausgeht, dass SL tot ist. Die Polizei weiß nun mal mehr als wir Spekulanten hier.
E_M schrieb:Dann wird man wohl im LKW eindeutige Spuren gefunden haben, die die Polizei glauben lassen, dass er sie umgebracht hat...
man könnte an ihm abwehrspuren gefunden haben
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Vermisste Sophia L. in Spanien tot aufgefunden
19.06.2018 um 23:10
Also in der Zeit von Flixbus, blablacar und Uber und co wundert mich das echt das man noch trampt .. in den 70ern ok oder in den 80ern aber 2018? Also da muss man echt GROßES vertrauen haben :/
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Vermisste Sophia L. in Spanien tot aufgefunden
19.06.2018 um 23:11
Ich <--- bin mega erschrocken drüber,dass hier schon diskutiert wird wo die Leiche abgelegt wurde!!!! Es gibt seitens der Polizei nicht mal ein offizielles Statement darüber! Leute :/
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Vermisste Sophia L. in Spanien tot aufgefunden
19.06.2018 um 23:14
Oder auch etwas von ihr (handy, Kleidung...) im LKW...Es gab mal einen Fall, da wurde eine Frau in einem Auto misbraucht, um Beweise zu hinterlassen die den Täter nachher überführen können hat sie wärend der Tat in die Gummilippe des Seitenfensters gebissen/ihre Zähne reingedrückt, so konnte man den Täter anhand der Bissspuren im Auto überführen...! 🤷♀️
Will meinen: möglich ist alles, wir müssen halt abwarten was die Polizei sagt! 😉
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