Badewannenunfall von Rottach-Egern
22.08.2019 um 00:12Anzeige
BoobSinclar schrieb:Also doch nicht nur durch ein Foto?die Leiche war bereits eingeäschert gewesen. Daher ohne Leiche, ja. Ansonsten gibt es ja auch die Fotos vom "Tatort".
Andante schrieb:Die Uhr?so wie ich das verstanden habe, ist die fehlende Uhr erst Frau Rick aufgefallen.
Venice2009 schrieb:so wie ich das verstanden habe, ist die fehlende Uhr erst Frau Rick aufgefallen.Die Uhr gehört aber nicht zu den „offiziellen“ Gründen des WA-Antrages. Frau Rick weiß auch ganz genau, dass die Uhr keine „neue“ Tatsache im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO ist, weil sie bereits in den zwei Tatsacheninstanzen zuvor hätte thematisiert werden können und müssen. Wie schrieb ich neulich? Fehler seines Rechtsanwalts werden rechtlich dem Mandanten zugerechnet.
Andante schrieb:Unabhängig davon möchte ich im Originalurteil lesen, was da zu der Uhrda wird nichts dazu stehen. Dann schau dir den Beitrag an Minute 24:54 da werden auch Auszüge der Dokumente (Leichenauffindungsbericht) eingeblendet.
Venice2009 schrieb:Diese Uhr hat es nachweislich gegeben, daher ist es schon ein Ding, dass diese verschwunden ist. Findest du das nicht auch ungeheuerlich?Ungeheuerlich finde ich eher, dass das sämtlichen Verteidigern von G bisher nicht aufgefallen ist, selbst einer Koryphäe wie Widmaier nicht.
Andante schrieb:Ungeheuerlich finde ich eher, dass das sämtlichen Verteidigern von G bisher nicht aufgefallen ist, selbst einer Koryphäe wie Widmaier nicht.tja auch eine Koryphäe ist nur ein Mensch aus Fleisch und Blut und kann somit etwas übersehen.
Venice2009 schrieb:tja auch eine Koryphäe ist nur ein Mensch aus Fleisch und Blut und kann somit etwas übersehen.Natürlich. Die Crux bei alldem ist aber, dass, auch das schrieb ich neulich, manche Anwaltsfehler eben dem Mandanten zugerechnet werden (weshalb Anwälte da ja auch pflichtversichert sind, sonst gibt es keine Anwaltszulassung).
Andante schrieb:Ist so, steht im Gesetz, und wem das nicht passt, der kann sich gerne persönlich oder per Petition an den Gesetzgeber wenden, Adresse Deutscher Bundestag Berlin. Das Gericht ist der falsche Adressat.das kann ja gut möglich sein.
Venice2009 schrieb:ich sehe eher den Menschen hinter den Paragraphen und was das für ihn und seine Familie bedeutet. MG hat 2 Kinder, seine jüngste Tochter kennt ihn nicht anders als aus dem Strafvollzug.Ach, @Venice2009, das ist doch bei fast jedem zu einer Haftstrafe Verurteilten der Fall, dass dieser Familie hat und diese mitleidet. Persönlich halte ich G zwar für schuldig, er ist in meinen Augen, soweit darüber öffentliche Informationen zugänglich sind, rechtskräftig zu Recht verurteilt, aber er ist kein Serienkiller, nicht gemeingefährlich und wohl kein Wiederholungstäter. Ich wäre ja zufrieden damit, dass er jetzt rauskommt, vielleicht durch Begnadigung.
Venice2009 schrieb:Die Uhr war nicht wasserdicht gewesen. Somit wäre sie stehengeblieben, wenn sie mit Wasser in Berührung gekommen wäre.Woher weiß man eigentlich, dass die Uhr nicht wasserdicht war?
Andante schrieb:Die Uhr gehört aber nicht zu den „offiziellen“ Gründen des WA-Antrages.Es wird aber im Fernsehbeitrag suggeriert, dass Frau Rick im Rahmen des WAA genau diese Uhr besonders beschäftigt.
Venice2009 schrieb:naja wenn man ein Sturzgeschehen komplett auschließt, es jedoch nicht schlüssig begründet`? Wie kann man ausschließen, dass jemand unglücklich fällt, den Sturz nicht aufhalten kann und sich nicht mehr selber aus der Lage befreien kann? Immerhin war die Dame 87 Jahre alt gewesen.Es hat ja keiner ausgeschlossen dass alte Damen stürzen können. Man hat auf Grundlage der Spurenlage nur ausgeschlossen, dass diese spezielle alte Dame in diesem speziellen Moment gestürzt ist.
Venice2009 schrieb:-Medizinische Gründe als Auslöser für einen Sturz der 87jährigen Frau Kortüm seien auszuschliessen (UA S. 50 ff.). Insbesondere sei ausgeschlossen, dass sie eine TIA oder eine Synkope erlitten habe; letztere sei insbesondere deshalb auszuschließen, da die bekannte Sturzneigung im Jahr 2008 nachgelassen habe (UA S. 55). Ausgehend davon, dass ein Sturzgeschehen auszuschliessen sei (UA S. 78), wertete das erkennende Gericht als weitere Indizien für die Täterschaft des Antragstellers, dass-der Antragsteller ein Motiv für die Tat gehabt, nämlich es einen Streit gegeben habe (UA S. 91 ff.)@falstaff
Seps13 schrieb:Woher weiß man eigentlich, dass die Uhr nicht wasserdicht war?wahrscheinlich weil sie keine moderne Uhr besessen hat und die Uhren somit grundsätzlich nicht wasserdicht gewesen sind?
Seps13 schrieb:Bleibt eine nicht wasserdichte Uhr sofort stehen, wenn sie ins Wasser fällt oder kann sie auch noch eine Weile weiter funktionieren, wenn ja, wie lange?kommt wahrscheinlich darauf an, wie dich diese war. Wahrscheinlich hätte man es, wäre die Uhr nicht unglücklichlicherweise verschwunden, herausfinden können. So kann man nur spekulieren.
Andante schrieb:les richtig, aber das Gesetz differenziert nicht danach, ob das Opfer eines Mordes jung, alt, krank, gesund, Ausländer, behindert, hochbegabt, schwachsinnig, sportlich, musikalisch etc. war. Im Mordparagraphen des BGB ist nur „vom Menschen“, der ermordet wird, die Rede, und das ist mE auch völlig richtig so.So sollte es auch sein.
Venice2009 schrieb:wahrscheinlich weil sie keine moderne Uhr besessen hat und die Uhren somit grundsätzlich nicht wasserdicht gewesen sind?
Venice2009 schrieb:kommt wahrscheinlich darauf an, wie dich diese war.Das sind ja scheinbar auch nur Spekulationen.
Venice2009 schrieb:aus dem WAA, doch ein Sturzgeschehen wurde ausgeschlossen, weil die Sturzneigung kurz zuvor nachgelassen hatte....Nicht ganz.
Seps13 schrieb:Der Sprecher berichtet von einem verschwundenen Asservat, das möglicherweise die Todeszeit anzeigt.wovon man ausgehen kann. Wie ich schon schrieb, kommt es auf die Dichtigkeit der Uhr an. Das hätte man anhand eines gleichen Models nachprüfen können. So ist es jedoch unmöglich. Es existiert nicht einmal ein Foto dieser Uhr, obwohl jede Socke fotografiert wurde, laut Frau Rick.
Seps13 schrieb:un kann man einmal feststellen, dass hier ein Fehler passiert ist, die Behauptung, es wurde entlastendes Beweismaterial entwendet, halte ich für sehr gewagt, ob dieser Vorwurf im Prozess eingebracht und geprüft wurde, wissen wir nicht.Ich arbeite nicht tagtäglich mit der Staatsanwälten, Ermittlern zusammen. Frau Rick schon. Daher kann sie sich wohl eher eine Meinung darüber bilden.
Seps13 schrieb:in Sturzgeschehen wurde in erster Linie ausgeschlossen, weil Endposition der Leiche,obwohl ein anderer Gutachter davon ausgeht, dass die Endlage möglich ist. Daher bin ich bei dieser Aussage etwas unsicher. Was genau wurde unternommen, um dieses auszuschließen? Die nachgebaute Pappbadewanne? Ein Gutachter, der weder dem Alter, der Statur noch die Gebrechen der Frau K. hat? Das hälst du also für realistisch und überzeugend? Wenn dieser sich in eine Badewanne stürzt und somit einen Sturz für ausgeschlossen hält, weil er anders fällt?
Seps13 schrieb:Zusätzlich gab es für Frau K. keinen erkennbaren Grund, den Wasserhahn aufzudrehen.doch, um Wasser für die verkotete Wäsche einzulassen. Wo ist diese denn nun abgeblieben? Scheinbar wurde die Existenz dieser von mehreren Personen bestätigt.
Seps13 schrieb:Zusätzlich gab es für Frau K. keinen erkennbaren Grund, den Abfluss zu verschließen.üblicherweise verschließt man diesen, wenn man Wäsche einweichen möchte.
Seps13 schrieb:Zusätzlich gab es keine besonderen Anzeichen für eine Sturzneigung in letzter Zeit, obwohl sie in der Vergangenheit schon gestürzt ist.das Alter alleine spricht schon für eine erhöhte Sturzneigung. Weil jemand 3 Wochen lang nicht stürzt, bedeutet es nicht zwangläufig, dass er in der 4. Woche nicht doch stürzen könnte. Was ist das denn für eine Logik?
Seps13 schrieb:Zusätzlich gab es bei der Obduktion keine morphologischen Befunde, die aus medizinischer Sicht ein sturzauslösendes Moment belegen.Frau Rick hat diesbezüglich selber ein Gutachten erstellen lassen. Das wohl zu einem anderen Schluß kommt.
Venice2009 schrieb:Das hätte man anhand eines gleichen Models nachprüfen können.Wenn die Uhr überhaupt stehengeblieben ist. Das weiß man nicht. Auch die Möglichkeit und Validität eines Nachstellens mit einem ähnlichen Modell ist rein spekulativ. Dieser Punkt ist aber - wie schon gesagt - gar nicht Gegenstand des WAA.
Venice2009 schrieb:Daher kann sie sich wohl eher eine Meinung darüber bilden.Die dann lautet, dass Ermittlungsbehörden durchaus mal entlastendes Beweismaterial verschwinden lassen? Nunja, dieser Unterstellung stehe ich weiterhin sehr skeptisch gegenüber.
Venice2009 schrieb:Das hälst du also für realistisch und überzeugend?
Venice2009 schrieb:doch, um Wasser für die verkotete Wäsche einzulassen
Venice2009 schrieb:das Alter alleine spricht schon für eine erhöhte Sturzneigung.Das Alter, ihre Gangbehinderung und sonstigen Grunderkrankungen wurden auch als mögliche Gefahr berücksichtigt. Es war schon klar, dass sie eher ausrutscht und hinfällt als ein 20jähriger, aber besondere Hinweise auf einen erkrankungsbedingten Sturz gab es nicht.
Venice2009 schrieb:Frau Rick hat diesbezüglich selber ein Gutachten erstellen lassen. Das wohl zu einem anderen Schluß kommt.Gegengutachten sind allerdings keine neuen Beweismittel im Sinne des § 359 Abs. 5 StPO.