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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.10.2019 um 10:13
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Leben wir in einem Rechtsstaat oder einer Bananenrepublik, wo man anhand dessen verurteilt wird, was jemand denkt oder annimmt?
Deine Einwände wären gerechtfertigt, wenn wir hier über ein Urteil wegen Unterschlagung reden würden. Wir reden aber über ein Mordurteil und in dem spielte die angenommene Unterschlagung nur eine untergeordnete Rolle und wurde später sogar ganz aus der Motivrekonstruktion herausgenommen.

Was ich oben geschrieben habe waren nur meine Überlegungen, zum Thema Unterschlagung.

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.10.2019 um 12:16
Das Verfahren wegen der ursprünglich mitangeklagten Unterschlagung wurde im Laufe des Prozesses bekanntlich vorläufig eingestellt, weil die insoweit zu erwartende Strafe gegenüber eine Strafe wegen Mordes nicht mehr ins Gewicht gefallen wäre.


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18.10.2019 um 13:16
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Verfahren wegen der ursprünglich mitangeklagten Unterschlagung wurde im Laufe des Prozesses bekanntlich vorläufig eingestellt,
tatsächlich wurde es deswegen eingestellt, oder weil man nicht in der Lage gewesen ist eine Unterschlagung nachzuweisen? Deshalb auch das seltsame neue Motiv, es sei zu einem Streit gekommen, in dem jemand der als absolut friedlebend beschrieben wird, auf einmal derartig ausrastet, dass er eine ältere Frau nicht nur niederschlägt sondern auch noch tötet. Wen das überzeugt...


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18.10.2019 um 13:20
@falstaff
Es hiess es sei das Mordmotiv. Insofern ist es dann doch relevant.

Erst recht, weil es dann doch keine Unterschlagung gab und man ein anderes Motiv unterstellt hat, für das es ebenfalls keinen Nachweis gibt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.10.2019 um 13:25
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Erst recht, weil es dann doch keine Unterschlagung gab und man ein anderes Motiv unterstellt hat, für das es ebenfalls keinen Nachweis gibt.
Wer sagt denn dass es keine Unterschlagung gab? Das entsprechende Verfahren wurde nur aus aus prozessökonomischen Gründen eingestellt, nicht weil es keine Beweise dafür gab. Außerdem wurde ja eine Körperverletzung im Verlauf eines Streit um Besuchszeiten angenommen, mit anschließendem Verdeckungsmord. Die Unterschlagungen tauchten da nicht mehr auf.


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18.10.2019 um 13:52
Der Streit ist nicht bewiesen. Sondern nur angenommen worden.

Und die Unterschlagungen gab es schlicht nicht. Niemand lässt ein Motiv fallen, weil der Mord schlimmer ist.

Es ging ja nicht um 2 Verfahren.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.10.2019 um 15:13
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Es ging ja nicht um 2 Verfahren.
In gewisser Weise schon. In einem einzigen Strafprozess können durchaus mehrere selbstständige Straftaten verhandelt werden. Man muss nicht für jede einzelne Straftat einen eigenen Prozess machen.

Hier wurden zunächst sowohl Mord wie Unterschlagung von der StA mit einer einzigen Anklageschrift angeklagt, und es gab nur einen Prozess, aber der eben mit 2 Tatvorwürfen. Das Verfahren wegen des Tatvorwurfs Unterschlagung wurde eingestellt, das Verfahren wegen des Tatvorwurfs Mord wurde weitergeführt.


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19.10.2019 um 19:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Verfahren wegen der ursprünglich mitangeklagten Unterschlagung wurde im Laufe des Prozesses bekanntlich vorläufig eingestellt, weil die insoweit zu erwartende Strafe gegenüber eine Strafe wegen Mordes nicht mehr ins Gewicht gefallen wäre.
Das ist grober Unfug, eine "vorläufige" Einstellung ist in keiner Weise mit dem Rechtsgrundsatz "Ne bis in idem" vereinbar. Auch eine Änderung der Anklage in diese Form ist nach Stattgabe der Anklage nicht mehr möglich. Es ist noch immer Sache des Gerichts, ob sie hier weiter verhandeln will oder nicht.
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Und die Unterschlagungen gab es schlicht nicht. Niemand lässt ein Motiv fallen, weil der Mord schlimmer ist.
So dürfte es gewesen sein. Das angebliches "Einstellen" dürfte höchstwahrscheinlich nur eine Flucht nach vorn gewesen sein.

Dem Urteil kann man entnehmen, dass man die Vermögensverhältnissen von G umfangreich untersucht hatte und keine nicht erklärbaren Geldzuflüsse gefunden wurde. Da war offenbar eine Beweisaufnahme erfolgt. Wo sollen da angeblich die Beweise nun plötzlich herkommen? Auf wenn die StA hier auf eine der Behandlung im Strafverfahren nicht mehr bestanden hat, hat sich das Gericht diese Frage auch im 2. Verfahren gestellt. Das ist auch rechtlich nicht zu beanstanden. Im Strafverfahren kann auch das Gericht weiter auf eine mögliche Unterschlagung untersuchen, auch wenn die StA darauf nicht mehr besteht. Unterschlagung wäre sicher tausendmal ein naheliegenderes Motiv als ein Streit, wie den es weder Zeugen noch irgendwelche Spuren gab und sich das Gericht mit mehr als mageren "Indizien" aus dem Finger gesaugt hat.

Wie gesagt, hier gilt die Unschuldsvermutung und die Spekulationen andere Richtung sind eigentlich ein Nogo, für Leute, die vorgeben etwas von Recht zu verstehen.


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19.10.2019 um 19:59
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wie gesagt, hier gilt die Unschuldsvermutung und die Spekulationen andere Richtung sind eigentlich ein Nogo, für Leute, die vorgeben etwas von Recht zu verstehen.
dem kann ich nur zustimmen. Aber so lange man nicht selber betroffen ist, macht es nichts. Trifft ja jemand anderen, dann ist das alles nicht so schlimm.

Ich hatte hier auch schon mal die Frage gestellt, ob man genauso von der Schuld überzeugt wäre, wenn es den eigenen Vater, Mann oder das eigene Kind getroffen hätte. Darauf gab es natürlich keine Antwort, ,weil man ein solches Verfahren mit Sicherheit für sich und sein enges Umfeld, nicht haben wollen würde, wo sich fast alles nur auf Annahmen des Gerichts stützt.


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19.10.2019 um 21:35
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Das ist grober Unfug, eine "vorläufige" Einstellung ist in keiner Weise mit dem Rechtsgrundsatz "Ne bis in idem" vereinbar.
Als bloßer Hobbyjurist soltest du dich etwas zurückhalten. Du weißt zu wenig. Selbstverständlich sieht die StPO vorläufige Einstellungen vor. Und genau das ist hier auch passiert. Siehe Randnummer 14 des Links unten.

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/10/1-582-10.php

Du kannst auch direkt § 154 Abs. 2 StPO lesen.


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19.10.2019 um 21:47
@JosefK1914-2

ne bis in idem (also Art. 103 Abs. 3 des Grundgesetzes) verbietet die mehrmalige Bestrafung.

Bei einer vorläufigen Einstellung ist es aber noch gar nicht zu einer Bestrafung gekommen, so weit war man ja noch gar nicht. Also kann ein vorläufig eingestelltes Verfahren grundsätzlich irgendwann nach den maßgeblichen Regeln auch bis zu einem (erstmaligen) Urteil weitergeführt werden.
Ist es dir jetzt klarer geworden?


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19.10.2019 um 21:56
@Andante
warum wurde überhaupt eingestellt, das ist die Frage. Wohl kaum deswegen, weil die Unterschlagung nachweisbar war. Dann hätte man nicht nach einem an den Haaren herbeigezogenen Motiv suchen müssen.


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19.10.2019 um 22:03
Hab ich doch schon geschrieben und steht so in dem von mir verlinkten BGH-Beschluss: .Weil die zu erwartende Strafe in Bezug auf die mitangeklagte veruntreuende Unterschlagung gegenüber der zu erwartenden Strafe wegen des ebenfalls angeklagten Mordes nicht ins Gewicht gefallen wäre. in solchen Fällen kann eine Teileinstellung erfolgen.


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19.10.2019 um 22:14
Zitat von AndanteAndante schrieb:Hab ich doch schon geschrieben und steht so in dem von mir verlinkten BGH-Beschluss: .Weil die zu erwartende Strafe in Bezug auf die mitangeklagte veruntreuende Unterschlagung gegenüber der zu erwartenden Strafe wegen des ebenfalls angeklagten Mordes nicht ins Gewicht gefallen wäre. in solchen Fällen kann eine Teileinstellung erfolgen.
Das mag innerhalb des Verfahrens gelten, da man aber eine Anklage im nachhinein nur erweitern und nicht reduzieren kann, dürfte mit Urteil auch über die Unterschlagung endgültig entschieden sein. Eine Wiederaufnahme von Ermittlungen dürfte nach einem Urteil nicht mehr möglich sein.

Und wie gesagt, wenn einen StA einen Unterschlagung ursprünglich als Motiv hatte und dann das Motiv austauscht und mit Austausch plötzlich die Unterschlagung quasi nicht mehr im Verfahren verfolgen will, spricht in Wirklichkeit Bände. Man muss schon recht naiv sein, wenn man annimmt, dass die StA die Unterschlagung in Wirklichkeit noch hätte beweisen können.

Wie gesagt, aus dem Strafurteil geht hervor, dass die Vermögensverhältnisse von G im Einzelnen geprüft wurden.


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19.10.2019 um 22:22
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Eine Wiederaufnahme von Ermittlungen dürfte nach einem Urteil nicht mehr möglich sein.
Ob man dies tatsächlich macht oder nicht, ist eine ganz andere Frage. Aber dass es die Möglichkeit einer vorläufigen Einstellung gibt, von der man im Fall Genditzki auch Gebrauch gemacht, ist jetzt wohl klar.

Die Fortführung des Strafverfahrens (streng zu unterscheiden von einer Eiederaufnahme des Verfahrens!) wegen der veruntreuenden Unterschlagung wird in praxi kaum erfolgen, denn was sollen ggf. eine Geldstrafe oder ein paar Monate Haft obendrauf wegen dieser Straftat, wenn sie denn überhaupt nachweisbar wäre, zur bereits verhängten Haftstrafe wegen Mordes noch bringen? Da kommt nichts mehr, davon gehe ich auch aus.


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19.10.2019 um 22:28
Eideraufnahme = Wiederaufnahme


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19.10.2019 um 22:30
@Andante
Wie gesagt, nach dem Urteil dürfte es auch grundsätzlich nicht mehr möglich sein.
Zitat von AndanteAndante schrieb:eine Geldstrafe oder ein paar Monate Haft obendrauf wegen dieser Straftat, wenn sie denn überhaupt nachweisbar wäre,
Eben, wenn sie überhaupt nachweisbar wäre. Hier wurde aber behauptet, dass es evtl. doch Beweise gäbe. Den Umständen nach, da eine Unterschlagung ein offensichtlich viel tragfähiges Motiv ist, als nur ein angenommen Streit, liegt es viel viel näher, dass die StA genau wusste, dass sie eine Unterschlagung nicht mehr beweisen konnte. Da laut Urteil auch die Vermögensverhältnisse umfangreich betrachtet wurden, muss man sich auch fragen, wie sie das hätte bewerkstelligen sollen.

Hier gilt schlicht und einfach nun die Unschuldsvermutung und wie gesagt, Leute, welche von sich behaupten rechtlich etwas bewandert zu sein, sollten diese auch respektieren und nicht etwas ins Blaue behaupten, das ist jedenfalls meine Meinung.


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20.10.2019 um 20:24
Ja, Kortüm konnte ohne Eingriff eines Dritten in die Wanne fallen, hat eine Computersimulation ergeben. Ja, Kortüms Hämatome könnten bei einem Sturz entstanden sein. Vor allem: Der Freiburger Thermodynamiker Niels Hansen hat mit modernsten Methoden ermittelt, dass die alte Frau am vermeintlichen "Tattag" zwischen 16.50 und 17.20 Uhr starb. Gutachten aus Instituten in Jena und Hamburg bestätigen eine ähnlich späte Todeszeit. Da war Manfred Genditzki auch nach Annahmen des Gerichts im Jahr 2012 längst nicht mehr in der Wohnung.
@Katinka1971
Aus dem Link

Das ist doch ein recht interessanter Punkt. Dass auch ein Unfall, der diese Hämatome verursacht hat, vorliegen KÖNNTE - habe ich schon überlegt. Sollte der Todeszeitpunkt tatsächlich in diesem Bereich liegen und Genditzki zu der Zeit ein stichhaltiges Alibi aufweisen, dann muss das Gericht reagieren. In dubio pro reo!


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20.10.2019 um 22:18
Zitat von InterestedInterested schrieb:Sollte der Todeszeitpunkt tatsächlich in diesem Bereich liegen und Genditzki zu der Zeit ein stichhaltiges Alibi aufweisen, dann muss das Gericht reagieren. In dubio pro reo!
Die Todeszeitpunktbestimmung ist eine Schätzung. Absolute Gewissheit gibt es da nicht, aber Näherungswerte mit Berechnungsmodellen und gemessenen Ausgangswerten, die hier auch nicht vorhanden waren, sondern wiederum errechnet werden mussten. Es gibt also einige Ungewissheiten und Fehlerquellen, wodurch die Schätzung weniger valide ist.

In der Berechnung des Gutachtens der Verteidigung wurde der Toleranzbereich zudem komplett unterschlagen und wenn das Wasser anfangs etwas wärmer war, haut die Berechnung auch nicht mehr hin, dann muss man nicht mal mehr den Toleranzbereich bemühen.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb am 08.09.2019:Insbesondere deswegen, weil im WAA-Auszug als frühstmöglicher Todeszeitpunkt 15:27 Uhr "Erwartungswert" angegeben ist, ohne die Toleranz +/- 2,8 Stunden zu benennen, was ich nicht gerade seriös finde. Im vollen WAA wird das natürlich anders sein, trotzdem mMn. eine Irreführung der Öffentlichkeit, wie man hier sieht: Forensic Science - Todeszeitpunkt(Blog von Sector7)

Solange die vom Gericht zu Grunde gelegte Todeszeitpunktschätzung immer noch möglich ist, und das ist sie definitiv, hat dieses Gutachten im Rahmen eines Wiederaufnahmeantrags so gut wie keine Beweiskraft. So etwas führt die Verteidigung natürlich nicht näher aus, es geht ja darum, dass das Publikum mit Unverständnis und Kopfschütteln reagiert.


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