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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

11.08.2019 um 22:20
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Eigentlich dürfte ihnen auch klar sein, warum ich in ihrem Fall bewusst das sie in Kleinschreibform wähle.
Hmm. Weil du denkst, dass @Andante aus einer Gruppe von mehreren Personen besteht, die du dich nicht traust, direkt anzusprechen? Versuch doch mal, @Andante zu duzen. Vielleicht passiert ja gar nichts Schlimmes.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Dass im Beitrag von Seps13 angesprochene Bild ist dafür nicht geeignet. sie wissen nicht, ob die Tür erst durch das Pflegepersonal geöffnet wurde.
Du meinst, die Pflegekraft hat die Tür aufgemacht und als sie befragt wurde, hat sie gesagt, dass die Tür schon offen war, in Wahrheit war die Tür aber zu und deswegen stand Frau K. auch beim Startsprung gar nicht hinter der Tür eingequetscht? Oder man hat vergessen, die Pflegekraft zu befragen und nimmt einfach so die offene Tür als Grundlage für die Computersimulation? Das kannst du gerne annehmen, es hilft aber auch nicht weiter. Denn offene Tür scheint ja (zu Recht oder zu Unrecht) als äußerer Umstand bei der damaligen Sturzsimulation zu Grunde gelegt worden zu sein.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Also kann es auch nicht offensichtlich sein, dass das Opfer mit in dieser Weise geöffneter Tür aufgefunden wurde
Naja, doch. Das nimmt man nach den Bildern so an.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Das sollte ihnen eigentlich bewusst sein, trotzdem versuchen sie hier die Simulation auf so einer unhaltbaren Weise klein zu reden.
Die Simulation ist ja auch türunabhängig hinterfragenswert. Aber vielleicht beruht die neue Erkenntnis ja auf überlegenen Forschungsmitteln und die Sache überzeugt das Gericht. Wird man dann sehen. Ich glaube noch nicht so recht daran.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wie gesagt, das Institut hatte wohl im Gegensatz zu ihnen Einblick in die relevanten Akten.
Ja und deswegen werden die entweder die Tür in der Position berücksichtigen, wie sich diese aus den Akten ergibt (offen) oder gar nicht, um die virtuelle Frau K. in ihrer Bewegungsfreiheit nicht zu sehr einzuengen ;)
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:das würde mich auch interessieren. Das Opfer war doch eine ältere Dame mit vielen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Bewegungseinschränkungen. Wurden die alle berücksichtigt? Diese Personen bezogenen Varianzen verändern die Flugbahn deutlich
Das spricht nun aber gegen besondere Drehungen und gegen ein Bein, das nach dem Fall in die Wanne nochmal wieder über den Rand katapultiert wird. Also insgesamt sind das Aspekte, deren Berücksichtigung ich bei der neuen Simulation auch infrage stelle.

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11.08.2019 um 22:56
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Du meinst, die Pflegekraft hat die Tür aufgemacht und als sie befragt wurde, hat sie gesagt, dass die Tür schon offen war, in Wahrheit war die Tür aber zu und deswegen stand Frau K. auch beim Startsprung gar nicht hinter der Tür eingequetscht?
Wer Behauptungen aufstellt hat Quellen zu liefern. Haben sie eine Quelle darüber, was die Pflegekräfte gesagt haben?

Ohne diese ist ihre Frage vollkommen substanzlos.

Wenn man keine Quelle liefern kann, kann man auch nicht wissen, was diese ausgesagt hat. Hier wird aber meist voon ihnen und von @Andante ständig Thesen aufgestellt, für die man aber die Aussagen des Pflegepersonals kennen müsste.

Also her mit der Quelle,
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Naja, doch. Das nimmt man nach den Bildern so an.
Wer nimmt das an? sie, @Andante oder wer noch? Ich denke, ob sie das annehmen, ist vollkommen irrelevant.

Auch dazu hätte ich einen Quelle, ob z.B. das Gericht das angenommen hat und
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Das spricht nun aber gegen besondere Drehungen und gegen ein Bein, das nach dem Fall in die Wanne nochmal wieder über den Rand katapultiert wird. Also insgesamt sind das Aspekte, deren Berücksichtigung ich bei der neuen Simulation auch infrage stelle.
Das ist mal wieder typisch für sie, sie haben hier vor einer Weile eine Sequenz zusammengestellt, die nicht im geringsten etwas mit der Sequenz zu tun hat, welche das Institut herausgegeben hatte. Das hat mit sachlicher Diskussion nicht das geringste zu tun. Die auf der Homepage veröffentlichte ist eine ganz anderer Bewegungsablauf. Und diese Veröffentlichung ist hier die Quelle, auf die das neue Gutachten basiert und die auch in der PK damals zu sehen war.

Ich habe ihnen schon mal mit einer PM mitgeteilt, dass ich aus diesen Gründen mit ihnen nicht mehr diskutieren werde. Was sie mit dieser Arte der Diskussion bezwecken wollen, ist mir schleierhaft. Meinungsmanipulation vielleicht? Aber damit hier nicht falsche Vorstellungen entstehen, habe ich hier ausnahmsweise nochmal geschrieben.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

11.08.2019 um 23:05
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:die nicht im geringsten etwas mit der Sequenz zu tun hat, welche das Institut herausgegeben hatte. Das hat mit sachlicher Diskussion nicht das geringste zu tun. Die auf der Homepage veröffentlichte ist eine ganz anderer Bewegungsablauf.
Na toll. Das Institut veröffentlicht einen Bewegungsablauf. Applaus.

Aber ist es auch der richtige?


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11.08.2019 um 23:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber ist es auch der richtige?
Selbstverständlich ist das der richtige Bewegungsablauf! Aus welchem auch nur denkbaren Grund sollte es denn nicht der richtige Bewegungsablauf sein? Es sprechen viel mehr Gründe dafür, dass das Tatgericht den falschen(!) Bewegungsablauf dem Urteil zugrunde gelegt hat. Das ist doch selbstverständlich. Denn so ein Institut ist seriös. Wobei so ein Gericht auch gerne mal Fehler macht und dann Unschuldige ins Gefängnis kommen.

Das ist doch nun wirklich selbsterklärend und überhaupt alles nur Mathematik. Und so. Kennt man doch. Muss man zumindest wissen.


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11.08.2019 um 23:19
Wobei ich es schon merkwürdig finde, dass der beauftragte Gutachter vorab sein Gutachten mitteilt. Wohlgemerkt der beauftragte Gutachter selber.

Im Fall Babenhausen war es wenigstens noch der Auftraggeber des Gutachters, der das Gutachten öffentlich zugänglich machte, nämlich Rechtsanwalt Strate als Verteidiger des Verurteilten.

Nun gut, im Fall Genditzki macht es der Gutachter gleich selbst. Klar, wenn man quasi die Zulassung als Gerichtsgutachter für alle vergleichbaren Fälle erstrebt. Monopol nennt man das wohl.


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11.08.2019 um 23:34
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wer Behauptungen aufstellt hat Quellen zu liefern. Haben sie eine Quelle darüber, was die Pflegekräfte gesagt haben?

Ich stelle mir das so vor: Die IT-Leute, die diese Simulation machen sollen, fragen natürlich nach, wie denn die räumlichen Gegebenheiten sind. Oder sie schauen in die Akte.
Da sagt dann die Verteidigung oder die Akte: Nach Aussage der Person, die Frau K. gefunden hat, stand die Tür zum Bad offen. Oder sie sagt: Das ist unklar, die Person, die Frau K. gefunden hat, wurde dazu von den Ermittlern nicht befragt/konnte dazu keine Aussage machen. Dann erstellen die Spezialisten am Computer je nach getroffener Aussage die Simulation und diese wurde mit offener Tür gemacht.

Daraus schließe ich zurück auf die Angaben der Pflegekraft.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ohne diese ist ihre Frage vollkommen substanzlos.
Wie ist denn deine Antwort auf die vollkommen substanzlose Frage?
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wer nimmt das an? sie, @Andante oder wer noch? Ich denke, ob sie das annehmen, ist vollkommen irrelevant.
Das nehmen sie, @Andante und ich auch an.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Das ist mal wieder typisch für sie, sie haben hier vor einer Weile eine Sequenz zusammengestellt, die nicht im geringsten etwas mit der Sequenz zu tun hat, welche das Institut herausgegeben hatte. Das hat mit sachlicher Diskussion nicht das geringste zu tun. Die auf der Homepage veröffentlichte ist eine ganz anderer Bewegungsablauf. Und diese Veröffentlichung ist hier die Quelle, auf die das neue Gutachten basiert und die auch in der PK damals zu sehen war.
Stell doch nochmal ein, dann diskutieren wir darüber auch nochmal.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ich habe ihnen schon mal mit einer PM mitgeteilt, dass ich aus diesen Gründen mit ihnen nicht mehr diskutieren werde.
Ich rede aber weiter mit dir, auch wenn ich es nicht gutheißen kann, dass du unsere PN-Differenzen an die Öffentlichkeit trägst. Aber Schwamm drüber.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Was sie mit dieser Arte der Diskussion bezwecken wollen, ist mir schleierhaft. Meinungsmanipulation vielleicht?
Wäre möglich. Und du?
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Aber damit hier nicht falsche Vorstellungen entstehen, habe ich hier ausnahmsweise nochmal geschrieben.

Welche falschen Vorstellungen befürchtest du?


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11.08.2019 um 23:53
Um jetzt mal Tacheles zu reden: Natürlich geht es bei diesen Simulationsgeschichten um handfeste wirtschaftliche Interessen. Jedes halbwegs entsprechend ausgestattete universitäre Institut ist in der Lage (und zwar auch für private Auftraggeber), Bewegungsabläufe zu simulieren, die Uni Gießen, wie ich gezeigt habe, auch unter Berücksichtigung altersbedingter Einschränkungen. Die Uni Gießen wird nicht die einzige Einrichtung sein, die so etwas kann.

Der Markt scheint riesig zu sein für so Simulationen: Reha, Leistungssport, altersbedingte Einschränkungen etc. (siehe den von mir eingestellten Link der Uni Gießen). Die Industrie wird sich dafür interessieren, um entsprechende E-Roller, zu bauen, Rollstühle, Treppenlifte, Sportgeräte für Fitnessstudios, was weiß ich.

Da konkurrieren natürlich verschiedene Simulationsanbieter, darunter das Stuttgarter Institut. Für dieses wäre es eine Granate, wenn seine Simulation im Fall Genditzki zum Freispruch führen könnte. Die Verteidigung würde schon dafür sorgen, dass das bundesweit bekannt wird.

Womit ich natürlich nicht von vornherein die Stuttgarter Simulation qualitätsmäßig in Frage stellen will. Ich frage bloß, ob diese a) von den richtigen Parametern ausgeht und b) worin ihr überlegener Wert gegenüber dem biomechanischen Gutachten aus dem Prozess eigentlich bestehen soll.


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12.08.2019 um 00:09
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich frage bloß, ob diese a) von den richtigen Parametern ausgeht und b) worin ihr überlegener Wert gegenüber dem biomechanischen Gutachten aus dem Prozess eigentlich bestehen soll.
Es müsste am Ende auch diskutiert werden, wie realistisch dieser eine nach 10 Jahren nun erfolgreich computersimulierte Sturz letztlich ist. Wenn man zu viel Untypisches unterstellen muss, ist er wohl nicht besonders wahrscheinlich und damit auch nicht unbedingt geeignet, das Urteil in Frage zu stellen.


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12.08.2019 um 00:22
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wenn man zu viel Untypisches unterstellen muss,
Das ist eben im konkreten Fall die Frage. Wie verhält sich eine betagte, auf einen Gehstock gestützte Frau, im welchem Winkel bückt sie sich, wo steht sie vor ihrer Badewanne, wenn sie Wäsche einweichen will, wie hoch ist der Wannenrand, wo sitzt die Armatur, ganz wichtige Frage: WIE KRIEGTE SIE ÜBERHAUPT DEN STÖPSEL ZU? Denn der war ja zu, es war Wasser in der Wanne. Erstaunlich, dass sie überhaupt den Stöpsel zukriegte, bewegungseingeschränkt, wie sie war. Konnte sie sich, mit Stock, so tief beugen?

Man weiß es nicht. Man darf aber zweifeln.


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12.08.2019 um 01:37
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Ich stelle mir das so vor: Die IT-Leute, die diese Simulation machen sollen, fragen natürlich nach, wie denn die räumlichen Gegebenheiten sind. Oder sie schauen in die Akte.
Da sagt dann die Verteidigung oder die Akte: Nach Aussage der Person, die Frau K. gefunden hat, stand die Tür zum Bad offen. Oder sie sagt: Das ist unklar, die Person, die Frau K. gefunden hat, wurde dazu von den Ermittlern nicht befragt/konnte dazu keine Aussage machen. Dann erstellen die Spezialisten am Computer je nach getroffener Aussage die Simulation und diese wurde mit offener Tür gemacht.
Schon sehr hanebüchen, was sie da behaupten. Das ist bisher keine Quelle. Und wenn sie nun behaupten dass die Simulation angeblich mit offener Tür gemacht worden sei, hätte ich da ebenfalls die Quelle zu. Auf den vom Institut veröffentlichten Sequenz ist keine Tür abgebildet.

Also endlich her mit der Quelle!
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wie ist denn deine Antwort auf die vollkommen substanzlose Frage?
Da sie bisher die Quelle für die Aussagen der Pflegekräfte geliefert haben, brauche ich diese Frage nicht zu beantworten. Voraussetzung wäre das Wissen, was die Pflegekräfte wirklich behauptet haben.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber ist es auch der richtige?
Ich muss ihnen mal wieder Nachhilfe in Sachen Rechtsstaat geben bzw. ich verweise auf den Beitrag von @Rick_Blaine, dem ich mich voll anschließe. In einem Rechtsstaat geht es eben um den Beweis der Schuld oder ob die Zweifel an der Schuld überwiegen. Der Gutachter des bisherigen Verfahrens hat einen Sturz mit einem Bein in dieser Lage nicht für möglich gehalten. Eine neues Gutachten KANN durchaus geeignet sein, einen Freispruch des Verurteilten zu bewirken. In einem Rechtsstaat braucht glücklicherweise der Angeklagte nicht seine Unschuld beweisen, ihre Frage zielt darauf aber ab, dass für einen Freispruch erst die Unschuld bewiesen werden müsste.

Wie gesagt, lesen sie einfach die Beiträge von @Rick_Blaine, denen ich mich voll anschließe, hier nochmal ein Link dazu:

Beitrag von Rick_Blaine (Seite 62)
Beitrag von Rick_Blaine (Seite 62)

@Andante
ich warte im übrigen immer noch auf die Quelle bzgl. der Aussagen der Pflegekräfte, aus den offensichtlich sein soll, dass die Tür angeblich offen stand. Seps13 hat die bisher auch nicht liefern können, vielleicht können sie es.

@Lichtenberg
Ich wundere mich,dass sie hier so polemisieren. Sie haben Befürchtungen, dass Einzelfälle zu Vorurteilen führen. Ich denke, ihr Verhalten werden eher das Vorurteil weiter verstärken. Andere Menschen in beleidigender Form einfach angebliches Unwissen vorzuwerfen, wird sicher nicht das Ansehen der Berufes erhöhen, dem sie wohl angehören. sie sollten einfach mal von ihrem hohen Ross runter kommen. Wie @Rick_Blaine schon richtig geschrieben hat, in anderen Ländern gibt es Geschworenengerichte, sprich das Beurteilen eines Falles ist auch ohne juristisches Wissen möglich.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Es sprechen viel mehr Gründe dafür, dass das Tatgericht den falschen(!) Bewegungsablauf dem Urteil zugrunde gelegt hat. Das ist doch selbstverständlich.
Offensichtlich haben sie sich mit dem Fall schon im Ansatz nicht beschäftigt. Der Gutachter des Tatsachengerichts hatte gemeint, dass die Lage des Opfers nicht durch einen Sturz erfolgt sein kann. Das neue Gutachten, das als Hilfsmittel eine Computersimulation zur Verfügung stand, sieht das anders. Das sie hier behaupten, dass angeblich dass das gemeint werden soll, dass das Tatsachengericht angeblich den falschen Bewegungsablauf zugrunde gelegt hat, zeigt deutlich, dass sie sich bisher mit dem Fall nicht wirklich beschäftigt haben.

Warum schreiben sie dann hier eigentlich in beleidigender und polemisierender Weise, wenn sie sich nicht mit dem Fall ausreichend beschäftigt haben und nicht mal einen der Kernpunkte kennen, und dadurch hier den Argumentationen schon im Ansatz nicht folgen können?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.08.2019 um 02:25
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Auf den vom Institut veröffentlichten Sequenz ist keine Tür abgebildet.
Und das ist jetzt der Beweis dafür, dass es keine Tür gab? Und auch keine offene Tür? Ich muss doch sehr bitten.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:In einem Rechtsstaat geht es eben um den Beweis der Schuld oder ob die Zweifel an der Schuld überwiegen. Der Gutachter des bisherigen Verfahrens hat einen Sturz mit einem Bein in dieser Lage nicht für möglich gehalten
Jessas, du hast es immer noch nicht begriffen, wie? Wir sind hier NICHT (mehr) im Prozess. Wir sind vielmehr beim Antrag auf Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens, wo DER VERURTEILTE Wiederaufnahmegründe nach § 359 StPO beibringen muss. Nicht ihm muss mehr seine Schild nachgewiesen werden, das ist sie ja schon. Sondern der Verurteilte muss Entlastungsgründe in Form von Wiederaufnahmegründen bringen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.08.2019 um 03:47
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ich muss ihnen mal wieder Nachhilfe in Sachen Rechtsstaat geben bzw. ich verweise auf den Beitrag von @Rick_Blaine, dem ich mich voll anschließe. In einem Rechtsstaat geht es eben um den Beweis der Schuld oder ob die Zweifel an der Schuld überwiegen. Der Gutachter des bisherigen Verfahrens hat einen Sturz mit einem Bein in dieser Lage nicht für möglich gehalten. Eine neues Gutachten KANN durchaus geeignet sein, einen Freispruch des Verurteilten zu bewirken. In einem Rechtsstaat braucht glücklicherweise der Angeklagte nicht seine Unschuld beweisen, ihre Frage zielt darauf aber ab, dass für einen Freispruch erst die Unschuld bewiesen werden müsste.
Prinzipiell ist das richtig, allerdings sind wir in diesem Fall bereits in einer Phase, in der ein Gericht nun die Schuld festgestellt hat. Um ein Rechtssystem überhaupt irgendwie vernünftig handhaben zu können, muss es einen Punkt geben, an dem das System sagt: so, jetzt ist Schluss, wir können nicht endlos einmal ergangene Urteile anfechten. Man sagt daher, dass der "Rechtsfrieden" verlangt, dass ein Urteil irgendwann einmal unanfechtbar wird.

Wann das ist, ist in verschiedenen Systemen verschieden geregelt, in allen modernen Rechtsstaaten gibt es sogenannte Rechtsmittel, die man gegen ein Urteil einlegen kann, in den USA zum Beispiel mehr als in Deutschland, in Italien unter ganz anderen Vorzeichen als in Deutschland und so weiter, aber alle Systeme haben wieder gemeinsam, dass sie an einem Punkt sagen: bis hierher und nicht weiter.

Allerdings: Es gibt da die drückende Last des Gefühls, dass es ja doch einzelne Fälle geben kann, in welchen wirklich auch nach Einlegen aller typischen Rechtsmittel, neue Tatsachen ein ganz neues Urteil erforderlich machen könnten. Und so hat der Gesetzgeber in Deutschland das "Wiederaufnahmeverfahren" erfunden, in anderen Staaten gibt es andere Namen, im angelsächsischen Bereich zum Beispiel "habeas corpus oder coram nobis," die Idee ist nicht neu sondern schon viele Jahre alt. Nur, um eben den "Rechtsfrieden" nicht zu gefährden sagt man: diese Wiederaufnahmeverfahren müssen Ausnahmen bleiben. Und es gibt daher eine entscheidende Wende im Gegensatz zum bisherigen Verfahren: da ein Gericht bereits die Schuld festgestellt hat muss nun der Verurteilte beweisen, dass ein WAV notwendig ist.

Man formuliert das zwar eleganter, aber im Grossen und Ganzen gilt nun: der Verurteilte muss seine Unschuld beweisen. Aus oben genannten Gründen steht das nicht im Konflikt mit der normalen Prämisse, dass im Rechtsstaat die Anklage die Schuld begründen muss.

Für alle, die historisch und rechtsphilosophisch interessiert sind mag es interessant sein, dass die heute in Deutschland geltenden Regeln weitgehend jenen entsprechen, die erstmals in dieser Hinsicht im 16. Jahrhundert eingeführt wurden, und zwar in England. Im "writ of coram nobis" (erstmals 1561 belegt) hatte zunächst der König, bzw. die ihm unterstellten Gerichte die Möglichkeit, einmal ergangene Urteile aufzuheben, wenn "Tatsachen vor ihm lagen (coram nobis)", die zeigten, dass wenn man sie zur Zeit des Urteils gewusst hätte, das Urteil anders hätte lauten müssen. Im 18. Jahrhundert wurde dann den Verurteilten das Recht gegeben, dieses Verfahren zu beantragen. Noch heute existiert dieses Verfahren z.B. in den USA.

Die entscheidenden Punkte sind genau wie in der StPO: es muss um Tatsachen gehen, nicht um rein juristische Argumente (für diese gibt es die Revision), es muss darum gehen, dass die Tatsachenerkenntnis zur Zeit des Urteils nicht vorgelegen hat (also um "neue" Erkenntnisse) und diese müssen geeignet sein zu beweisen, dass das Urteil, hätte man sie gekannt, so nicht ergangen wäre.

Vor dieser schweren Hürde steht nun der Verurteilte in diesem Fall, genauso wie Darsow, Soering und einige andere, die hier schon erwähnt wurden. Und in mehr als 90% der Fälle in Deutschland verneint das Gericht, dass diese Bedingungen erfüllt wurden.

Es ist ein Kennzeichen moderner Rechtssprechung (ob das gut ist, sei hier mal dahingestellt), dass solche Fragen im Prinzip ausnahmslos durch wissenschaftliche Gutachten vorgebracht werden. Der Streit darüber, ob ein solches "neue" Erkenntnisse bietet oder nur eine "andere Sichtweise" ist oft der zentrale Punkt.

Das ist sicherlich die Hürde, die jenes Gutachten, das jetzt im Gespräch ist erst einmal nehmen muss. Schafft es das, dann ist da aber noch die zweite Hürde.

Man wird sehen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.08.2019 um 07:09
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Das ist mal wieder typisch für sie, sie haben hier vor einer Weile eine Sequenz zusammengestellt, die nicht im geringsten etwas mit der Sequenz zu tun hat, welche das Institut herausgegeben hatte. Das hat mit sachlicher Diskussion nicht das geringste zu tun. Die auf der Homepage veröffentlichte ist eine ganz anderer Bewegungsablauf. Und diese Veröffentlichung ist hier die Quelle, auf die das neue Gutachten basiert und die auch in der PK damals zu sehen war.
Das grundsätzliches Missverständnis ist glaube ich, wie das Wort "richtig" zu verstehen ist. Wenn das Institut einen Bewegungsablauf simuliert dann ist der "richtig" bzw. "korrekt", wenn er keine physikalischen oder physiologischen Gesetze verletzt. Kein Mensch wird insofern bestreiten, dass das Institut einen Bewegungsablauf präsentiert hat, der unter den speziellen Annahmen korrekt ist. Ob dieser Bewegungsablauf auch wahrscheinlich ist und ob die Annahme die der Simulation zugrunde liegen auch Sinn machen, muss wiederum das Gericht entscheiden.

Ansonsten wird das Gutachten aber ohnehin überbewertet, den für eine Wiederaufnahme müsste man belegen, dass der ursprünglich im Urteil angenommene Bewegungsablauf sehr unwahrscheinlich oder sogar unmöglich ist. Das ist aber gerade nicht gelungen - man hat allenfalls einen alternativen Bewegungsablauf berechnet, der noch dazu auch auf ganz bestimmten, fragwürdigen Annahmen beruht (geschlossene Tür, etc.).


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.08.2019 um 07:19
Zitat von falstafffalstaff schrieb:den für eine Wiederaufnahme müsste man belegen, dass der ursprünglich im Urteil angenommene Bewegungsablauf sehr unwahrscheinlich oder sogar unmöglich ist.
Das ist in diesem Fall nicht ganz korrekt, weil das Hauptargument der Anklage (und des Urteils) war, dass es eine Fremdeinwirkung gegeben haben muss, weil ein Sturz mit Aufschlagen am Hinterkopf und der vorgefundenen Endposition gar nicht möglich ist.

Wenn nun ein Ablauf gefunden wird, der (überhaupt) möglich ist, könnte dies das Urteil erschüttern.
Es muss aber auch der alten, gebrechlichen Frau K. möglich gewesen sein und gehäufte lebensuntypische Ausnahmen dürften auch nicht als Bedingung eingebaut worden sein.


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12.08.2019 um 07:24
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Das ist in diesem Fall nicht ganz korrekt, weil das Hauptargument der Anklage (und des Urteils) war, dass es eine Fremdeinwirkung gegeben haben muss, weil ein Sturz mit Aufschlagen am Hinterkopf und der vorgefundenen Endposition gar nicht möglich ist.
Ok, dann lautete der Auftrag an das Institut wahrscheinlich "simulieren sie einen Sturz!". Das ist offenbar gelungen und ich bin gespannt ob es reicht. Wird denn bei einer Entscheidung über eine Wiederaufnahme rein formal vorgegangen, oder berücksichtigen die Richter auch die Annahmen die der Simulation zugrunde liegen, die nach deiner Analyse zum Teil lebensuntypisch sind, für eine gebrechliche alte Dame?


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