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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

07.03.2024 um 21:09
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Glück
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:@96594TT
Dann heißt es zu spät. Wenn jemand von jeglicher Schuld freigesprochen wurde u. eine Woche später kommt jemand mit dem entscheidenden Beweis um die Ecke? Warscheinlich Glück für den Täter. Frei wie ein Vogel im Wind. Es gab 21‘ eine Reform der Strafprozessordnung. Da ging es um Wiederaufnahme von Strafverfahren. Im Jahr 23‘ klagte ein Betroffener wg eines, gegen ihn angestrebten Wiederaufnahmeverfahren. Und das BVerfG kassierte die Reform. Also keine Wiederaufnahme nach Freispruch.
Wie gesagt, ich bin Laie und möchte nur verstehen. Rechtssicherheit würde ich dann annehmen, wenn ein Täter auch tatsächlich verurteilt werden kann, eben auch später nach einer ersten erfolglosen Anklage, weil neue Erkenntnisse vorliegen.
Wie kann man von Rechtssicherheit reden, wenn evtl sogar bewiesen ist, dass jemand Täter ist, und der wegen einer vorangegangenen erfolglosen Anklage nicht mehr belangt werden kann?
Umgekehrt kann es ja doch zu einer Wiederaufnahme kommen, wenn jemand vermeintlich zu Unrecht verurteilt wurde.

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07.03.2024 um 21:36
Zitat von lemysterelemystere schrieb:nämlich die Befürchtung seinerseits, dass ihm - mit seiner Vorgeschichte! - keiner glaubt, dass es ein Unfall gewesen ist, und daraus folgende Vertuschung des Unfalls, indem er R. "verschwinden" liess.
Da hätte ihm sein Rechtsbeistand aber gewiss erklärt, dass, wenn R einem ohne Zutun von F erfolgten Unfall zum Opfer gefallen wäre und F bloß die Leiche hätte verschwinden lassen, er weniger Probleme gehabt hätte als jetzt ein nun schon jahrelanges Ermittlungsverfahren wegen eines Tötungsdelikts am Hals zu haben
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:Rechtssicherheit würde ich dann annehmen, wenn ein Täter auch tatsächlich verurteilt werden kann, eben auch später nach einer ersten erfolglosen Anklage, weil neue Erkenntnisse vorliegen.
Wie kann man von Rechtssicherheit reden, wenn evtl sogar bewiesen ist, dass jemand Täter ist, und der wegen einer vorangegangenen erfolglosen Anklage nicht mehr belangt werden kann?
Das hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich aus Anlass des Falles Frederike von Möhlmann entschieden.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesverfassungsgericht-kippt-reform-zur-wiederaufnahme-von-strafverfahren-a-eb891c55-81e8-454a-9363-773f283f8f3e

Ist jemand also rechtskräftig freigesprochen, kann er hinterher wegen derselben Sache nicht noch mal angeklagt werden, auch wenn später Beweise auftauchen, die das freisprechende Gericht nicht kannte oder, wie im Fall Möhlmann, es durch DNA-Analysen möglich wäre, den Freigesprochenen voraussichtlich ziemlich sicher als Täter zu überführen.

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu Ungunsten eines Freigesprochenen ist damit gesetzlich (§ 362 der Strafprozessordnung) nur möglich, wenn eine im Prozess vorgelegte, den Angeklagten günstige Urkunde gefälscht war, wenn ein Zeuge oder Sachverständiger zu Gunsten des Angeklagten falsch ausgesagt hat, wenn bei dem freisprechenden Urteil ein Berufsrichter oder Schöffe mitgewirkt hat, der Rechtsbeugung oder Ähnliches begangen hat oder wenn der der Freigesprochene ein glaubwürdiges Geständnis abgelegt hat.

Aber neue Beweise oder neue Untersuchungsmethoden, die den Freigesprochenen nun belasten, sind laut Bundesverfassungsgericht kein Grund, den Prozess neu aufzurollen.

Das heißt hier: Würde F von der StS angeklagt, Rebecca umgebracht zu haben, und würde er von Gericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen, könnte er hinterher wegen dieser Sache nicht noch mal angeklagt werden, selbst wenn irgendwann Rebeccas Leiche und/ oder andere Beweise auftauchen, woraus sich ein Täterschaft von F ziemlich sicher ergeben würde.


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07.03.2024 um 21:45
Zitat von AndanteAndante schrieb:dass, wenn R einem ohne Zutun von F erfolgten Unfall zum Opfer gefallen wäre und F bloß die Leiche hätte verschwinden lassen
Wer macht denn so etwas? Man ruft den Notarzt, Polizei, informiert die Familie. Ich wüsste keinen plausiblen Grund, eine Leiche verschwinden zu lassen.
Das liest man hier in der Rubrik so oft und ich kann diese Gedankengänge einfach nicht nachvollziehen.


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07.03.2024 um 21:54
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:Rechtssicherheit würde ich dann annehmen, wenn ein Täter auch tatsächlich verurteilt werden kann, eben auch später nach einer ersten erfolglosen Anklage, weil neue Erkenntnisse vorliegen.
Rechtssicherheit muss aber auch für die andere Seite gegeben/gewährleistet sein. Zumindest nachdem ein Urteil rechtskräftig geworden ist.

Man muss sich da auch in die Lage der Angeklagten und später dann rechtskräftig Freigesprochenen hineinversetzen können - auch wenn es schwerfallen mag.

Letztendlich kann es aber auch jeden Menschen betreffen. Mich, dich - alle.

Zumal das sicherlich auch eine allgemeine symbolische Wirkung hat, zu wissen, dass der Staat nicht quasi ständig Hü-Hott sagen kann.


Ps.

@Andante
Danke für die genaue Auflistung der Ausnahmen bzw. unter welchen Voraussetzungen es dennoch zulasten eines Freigesprochenen eine Wiederaufnahme geben kann.


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07.03.2024 um 21:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber neue Beweise oder neue Untersuchungsmethoden, die den Freigesprochenen nun belasten, sind laut Bundesverfassungsgericht kein Grund, den Prozess neu aufzurollen.

Das heißt hier: Würde F von der StS angeklagt, Rebecca umgebracht zu haben, und würde er von Gericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen, könnte er hinterher wegen dieser Sache nicht noch mal angeklagt werden, selbst wenn irgendwann Rebeccas Leiche und/ oder andere Beweise auftauchen, woraus sich ein Täterschaft von F ziemlich sicher ergeben würde.
Verstanden habe ich das Prinzip. Mir erschließt sich nur der Sinn nicht. Was für eine Rechtssicherheit soll das sein, wenn ein nachträglich eindeutig überführter Täter keine Strafverfolgung fürchten muss? Das ist ja gerade das Gegenteil von Rechtssicherheit, nämlich dass das Recht nicht sicher angewandt wird.
Im Endeffekt führt dieses juristische Prinzip ja in Fällen wie hier dazu, dass vorsichtshalber auf eine Anklage verzichtet wird, wenn sich die Ermittler nicht ganz 100-prozentig sicher sind und damit die Indizien letztendlich juristisch gar nicht geprüft werden.
Also, was ist Sinn und Zweck des Wiederaufnahmeverbots? Es erschließt sich mir bisher einfach nicht.


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07.03.2024 um 22:05
Zitat von InterestedInterested schrieb:Wer macht denn so etwas? Man ruft den Notarzt, Polizei, informiert die Familie. Ich wüsste keinen plausiblen Grund, eine Leiche verschwinden zu lassen.
Ich auch nicht. Das war nur ein Eingehen auf Unfalltheorien und einen angeblich furchtbar verschreckten Schwager, der weit eher heimlich seine tödlich verunfallte Schwägerin entsorgt als den Notarzt zu rufen oder der Familie zu sagen, was passiert ist, so dass die sich seit 5 Jahren Hoffnung auf die Rückkehr einer lebenden Rebecca macht. Alles völlig plausibel…..


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07.03.2024 um 22:14
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:Also, was ist Sinn und Zweck des Wiederaufnahmeverbots? Es erschließt sich mir bisher einfach nicht.
Der Mehrheit des Bundestages hat sich das ja auch nicht erschlossen, deshalb hatte sie ein Gesetz gemacht, wonach bei Auftauchen neuer sehr starker Beweise ein neues Strafverfahren gegen einen Freigesprochenen möglich sein muss. Dieses Gesetz hat aber nun das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, also ist es nicht anwendbar.

Es gibt einen Thread bei allmy, in dem der Fall mit seinen Argumenten und Gegenargumenten ausgiebeig diskutiert wurde, vielleicht magst du bei Gelegenheit hereinschauen:

Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann


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07.03.2024 um 23:47
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber neue Beweise oder neue Untersuchungsmethoden, die den Freigesprochenen nun belasten, sind laut Bundesverfassungsgericht kein Grund, den Prozess neu aufzurollen.
Zitat von 96594TT96594TT schrieb:Verstanden habe ich das Prinzip. Mir erschließt sich nur der Sinn nicht. Was für eine Rechtssicherheit soll das sein, wenn ein nachträglich eindeutig überführter Täter keine Strafverfolgung fürchten muss? Das ist ja gerade das Gegenteil von Rechtssicherheit, nämlich dass das Recht nicht sicher angewandt wird.
Im Endeffekt führt dieses juristische Prinzip ja in Fällen wie hier dazu, dass vorsichtshalber auf eine Anklage verzichtet wird, wenn sich die Ermittler nicht ganz 100-prozentig sicher sind und damit die Indizien letztendlich juristisch gar nicht geprüft werden.
Also, was ist Sinn und Zweck des Wiederaufnahmeverbots? Es erschließt sich mir bisher einfach nicht.
Nun ja, möglicherweise irrt hier mal ganz einfach unser höchstes Gericht bzw. wäre es notwendig die Verfassung diesbezüglich mal zu ändern. Denn diese Entscheidung ist einfach weltfremd. Wir alle wissen nicht, was zukünftig an Ermittlungsmethoden möglich ist. Stichwort DNA. Vor 50 Jahren undenkbar. Aber ist es wirklich im Sinne eines Rechtsstaates, die Belange von Tätern, über die von Opfern zu stellen? Ich denke mal nicht.


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08.03.2024 um 00:22
@canisrex

Es gibt nichts, was es nicht gibt. Hier ein Beispiel für einen Unfall, den der Verursacher durch einen Mord(sic!) zu vertuschen versuchte. Er hat das Kind, das er betrunken angefahren hatte, grausam umgebracht - aus Angst um den endgültigen Verlust seines Führerscheins und seines Jobs.

https://www.nachrichten.at/nachrichten/ticker/Suedkoreaner-toetete-Kind-zur-Vertuschung-von-Verkehrsunfall;art449,202572


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08.03.2024 um 01:02
Hallo zusammen. Auch ich habe alles zu diesem Fall gelesen und bleibe immer wieder bei dem Grundrauschen dieser Nacht/dieses Morgens hängen. Ich rede von der Atmosphäre die ich persönlich dabei wahrnehme. Soll heißen, ich versetze mich, teils aus eigenen Erfahrungen, in die Situation des TV. Dh. ich bin in den 20ern, habe noch nicht ganz das innere Ende meiner Sturm und Drangzeit erreicht, möchte trotz Ehe noch eine Wirkung bei anderen Mädels erzielen. Testosteron und sexuelle Triebe werden durch Alkohol schnell in die Höhe getrieben, und gerade Weihnachtsfeiern lassen mich hemmungslos werden. Zuhause angekommen, lässt man sich in seinem Revier gehen, will den aufgestauten Druck ablassen. Pornos auf dem Laptop/Handy können helfen, oder aber das Verlangen eher anheizen. Denn da ist ja noch Rebecca, in diesem Moment ein absolut begehrenswertes Ziel. Auf einmal ist man im Tunnel, setzt sich über Grenzen hinweg und als die eigene Frau aus dem Haus ist, kommt es zu einer übergriffigen Situation, welche von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Doch vom Alkohol und den Hormonen gesteuert, lässt man es entgegen besseren Wissens auf eine Annäherung weiter ankommen, überschreitet schneller als man denkt und merkt, jegliche Grenzen, und ist Augenblicke später in einer ausweglosen Lage. Somit kommt nun eins zum anderen, wobei am Ende Rebecca zum Schweigen gebracht wird. Jetzt ist man natürlich wieder hellwach, Adrenalin hoch 100 lässt das Gehirn auf Hochtouren laufen und der Selbstschutzmechanismus übernimmt die Kontrolle. Dh. statt nach einem langen Tag und einer nächtlichen feucht fröhlichen Weihnachtsfeier, todmüde und erschöpft ins Bett zu fallen, ist man jetzt dabei seine Haut zu retten. Dazu muss man also mit den Auto los, in einer Zeit wo man tief und fest schlafen müsste. Natürlich gibt man das auch hinterher erstmal genauso zu Protokoll, alles andere wäre ja absolut unlogisch. Blöd nur, das bewiesen wird, das man an jenem Morgen mit dem Auto auf der Autobahn unterwegs war.
Naja, ich könnte das Szenario, das sicherlich für die meisten deckungsgleich ist, noch weiter und weiter fortführen, da ich wie Eingangs beschrieben, dieses Szenario absolut nachempfinden kann, es ist förmlich greifbar.
Und als der TV damals abgeführt wurde, konnte man ihn kurz im Fernsehen sehen. Das Gesicht und der Hals waren übersäht mit Stresspickeln, der Körper reagiert natürlich auf eine solche Situation. Und ich rede hier nicht von Stress, den man fühlt, wenn man falsch verdächtigt wird. Sondern von dem Stress, den man selber empfindet, wenn man genau weiss, das man eine riesengrosse Katastrophe verschuldet hat. Das zerfrisst einen im Inneren.
Das am Ende keine ausreichenden Beweise gefunden werden ist unglaubliches Glück auf der einen Seite, und dass die Familie weiter zu einem hält, ist noch weniger nachvollziehbar.
Wie bei Frauke Liebs, kommen die Täter auch in der heutigen Zeit noch irgendwie davon und können nicht ermittelt/angeklagt werden.

Tatsächlich glaube ich übrigens, das gerade die Mädels/Frauen, welche hier mitschreiben, sich nicht in die Situation hineindenken können, die meines Erachtens nach stattgefunden hat. Das ist an dieser Stelle aber wertfrei gemeint.

Hoffen wir, das durch einen Fund das Ganze doch noch zu Ende ermittelt werden kann.


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08.03.2024 um 07:46
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Zitat von KariRedKariRed schrieb:Hallo zusammen. Auch ich habe alles zu diesem Fall gelesen und bleibe immer wieder bei dem Grundrauschen dieser Nacht/dieses Morgens hängen
Ich lese von Anfang an hier mit. Du schreibst mir aus der Seele. Zusätzlich hatte ich gleich zu Beginn ein merkwürdiges Gefühl, als es um die Beschreibung der Beziehung zwischen R und F ging. Auch aus Sicht einer 15 Jährigen könnte ich nachvollziehen, dass das Verbotene reizvoll ist. Wer weiß schon, wie diese Neckereien und die Geheimsprache tatsächlich abliefen und was womöglich dahinter steckte. Und dann könnte eine Grenze überschritten worden sein… mit 15 fühlt man sich oft schon sehr erwachsen, aber definitiv noch nicht in der Lage die Tragweite solcher Spielchen abschätzen zu können. Musste sie ja auch nicht, weil sie noch ein Kind war. Das hätte in der Aufgabe des TV liegen müssen. Hat es möglicherweise aus o.g. Gründen aber nicht.


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08.03.2024 um 08:53
Zitat von lemysterelemystere schrieb:Es gibt nichts, was es nicht gibt.
Das ist in der Tat drastisch.
Der Täter hat allerdings bereits eine schwerwiegende Straftat begangen (betrunken Auto gefahren, ohne Führerschein, Unfall verursacht), die einen schweren Einschnitt in seinem Leben bedeuten würde (Jobverlust).

Man beachte hier auch, dass der erste Gedankengang offenbar "helfen" war und erst mit der Zeit (im Auto nach der Krankenhausabweisung (!)) der folgenschwere Gedanke kam.

Der Fall passt also eigentlich zu meiner Ansicht, dass der erste Reflex "Rettung" ist und erst mit etwas Zeit zum Nachdenken so eine Handlung in Betracht gezogen wird.


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08.03.2024 um 08:57
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Die StA sagt Kameraaufnahme des Twingo war wohl ab 8.36 Uhr, nicht 8.24. Die Kamera ging also zeitlich komplett falsch, nicht genau um eine Stunde oder so wie mal von der Bild angeblich wegen Zeitumstellung suggeriert.
Danke Dir.
Dann wäre der zeitliche Ablauf natürlich etwas anders, ungefähr:

5:45 Uhr F kommt von der Weihnachtsfeier nach Hause
7.00 Uhr Die Schwester und Nichte verlassen das Haus (Angabe Zeit ca.)
7.15/20 Uhr Anruf Rebeccas Mama bei Rebecca, Handy aus oder Flugmodus
7:46 Uhr Von Rebeccas Snapchat Account wird ein Bild an ihre Cousine geschickt
8:25 Uhr Anruf Rebeccas Mama bei Rebecca, Handy aus oder Flugmodus
8:25 Uhr Rebeccas Mama ruft beim Schwager an, welcher sie wegdrückt
8:26 – 8:35 Telefonat zwischen Rebeccas Mama und F (Schlussfolgerung)
8:36 Uhr Zeitstempel Aufnahme Kamera vom Nachbarn (weg vom Haus)
8:42 Uhr Rebeccas Mama schickt eine WA an Rebecca, welche zugestellt wird
9:22 Uhr Zeitstempel Aufnahme Kamera vom Nachbarn (Zurück zum Haus)
9:40 Uhr ca. müsste F dann erneut losgefahren sein (Schlussfolgerung)
10:47 Uhr Aufzeichnung KESY A12 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder)

Angenommen, der Snap an die Cousine (7:46Uhr) wurde "live" aufgenommen - also am fraglichen Tag, dann ist anzunehmen dass Rebecca schon eine Weile munter war. Eventuell wurde sie doch durch ihre Schwester & Nichte wach, morgens ein Kind lautlos fertigzumachen für die Kita ist ja eher unmöglich + normalerweise würde sich Rebecca ja auch eher fertig machen, also kann sie auch ihr Biorythmus geweckt haben. Soweit man hört, war sie auf dem Foto bereits "ready-to-go". Mädels brauchen frühs schon ein paar Minuten für alles.

Weiß man ob es bei der Schwester im Haus Alexa´s gibt?
Ich kenne keinen Teenager der morgens nicht Musik hört beim fertig machen. Ich denke auch das könnte man nachverfolgen, wann welche Alexa aktiv war. Zum Beispiel: Alexa lief im Bad oder Küche um ss:mm
Sie könnte natürlich auch offline Musik bei z.B. Spotify gehört haben über ihr Handy. Was dahingehen pasen würde, da sie ja - weiß leider nicht mehr wo ich das gelesen habe - keine mobilen Daten hatte. Wenn dem so ist, müsste sie es ja gewohnt sein offline zu gehen, sonst könnte sie untwegs nie Musik hören. Was weniger zu einem Teenager passt der Musik sehr gern mag.

Laut Staatsanwaltschaft bringt die erste Fahrt des besagten Tages von F (Kameraaufnahme Nachbarn) keine neuen Erkennnisse. Er war nur kurz weg, aber auch das müsste man ja erklären können - wo man war. Zumal er ja nicht lange zuhause gewesen sein kann, wenn man die zeitliche Begrenzung durch die Kennzeichenerkennung berücksichtigt.


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08.03.2024 um 09:04
Zitat von 1802202018022020 schrieb:Nun ja, möglicherweise irrt hier mal ganz einfach unser höchstes Gericht bzw. wäre es notwendig die Verfassung diesbezüglich mal zu ändern.
Vermutlich nicht ganz so einfach, den 103 Abs. 3 GG so einfach zu ändern, da er ein grundlegender Ausfluss des Rechtsstaatsprinzip in Art 20 Abs 3 GG sein dürfte, sodass auch die Ewigkeitsgarantie des Art 79 GG entgegen stehen könnte (danach dürfen die Art 1-20 auch nicht mit 2/3 Mehrheit geändert werden). Zudem ist der Grundsatz, nach dem keiner zweimal wegen der selben Tat verfolgt werden darf (ne bis in idem), aus dem das Prinzip des Strafklageverbrauchs folgt, auch in der EMRK verankert und wohl - wobei die Interpretationen/Anwendungen hiervon schon weltweit sehr unterschiedlich sind - so ne Art allgemeines Menschenrecht. Man muss ja auch beachten, dass man in früheren, dunkleren Zeiten manches für eindeutige Beweise gehalten hat (auch zB unter fragwürdigen Methoden erlangte Geständnisse und ähnliches), das heute zurecht nicht mehr als eindeutig gilt. Insofern ist die Einstufung, unter welchen ein einmal freigesprochener inzwischen eindeutig überfuhrbar wäre, gar nicht so einfach und für immer gesetzt. Das Grundgesetz schützt gerade auch vor Gesetzesänderungen, die von weniger rechtsstaatlichen zukünftigen Regierungen ausgenutzt werden könnten. Im Übrigen hat das BVerfGE die gekippte Änderung der StPO vor allem auch wegen Verstoß gegen das Ruckwirkungsverbot gekippt (sie sollte unzulässig auch auf bereits vor der Änderung freigesprochene Anwendung finden).

Aber das ist jetzt ein ziemlicher Exkurs. Für den hier zu besprechenden Fall gilt nur, dass die Sta gut überlegen muss, wann sie anklagt und das Gericht, wann sie die Anklage zulassen. Stellt die StA das Verfahren nach §170 StPO ein, kann sie es auch wieder aufnehmen bei neuen Indizien /Beweisen.


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08.03.2024 um 09:15
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:so ne Art allgemeines Menschenrecht.
@abgelenkt
Das glaube ich nicht. Da würde ich widersprechen.
Ich erinnere mich das vor ein paar Monaten ein europäisches Land diesen Grundsatz gekippt hat. Ich meine, das war GB.
Müsste heute nochmal nachgucken. Auf jeden Fall ist das nicht lange her und hat für großes Aufsehen gesorgt.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Man muss ja auch beachten, dass man in früheren, dunkleren Zeiten manches für eindeutige Beweise gehalten hat
Das ist Rechtsgeschichte. Wie du schreibst war die Wahrheitsfindung damals eine andere. (Gottesbeweis etc)
Es geht ja gerade darum, dass die techischen Möglichkeiten inzwischen so wahnsinnig verbessert werden konnten. Spuren, die vor Jahrzehnten nicht ausgelesen konnten, sind heute verwertbar und eindeutig zuordenbar.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Aber das ist jetzt ein ziemlicher Exkurs. Für den hier zu besprechenden Fall gilt nur, dass die Sta gut überlegen muss, wann sie anklagt und das Gericht, wann sie die Anklage zulassen. Stellt die StA das Verfahren nach §170 StPO ein, kann sie es auch wieder aufnehmen bei neuen Indizien /Beweisen.
Und genau darum wird nur angeklagt, wenn die Sttatsanwaltschaft sicher ist, das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugen zu können. Es gibt nur einen Versuch.


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08.03.2024 um 09:21
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Es geht ja gerade darum, dass die techischen Möglichkeiten inzwischen so wahnsinnig verbessert werden konnten. Spuren, die vor Jahrzehnten nicht ausgelesen konnten, sind heute verwertbar und eindeutig zuordenbar.
Ich würde mal behaupten, dass es heute möglich ist die technischen Daten des Providers auszuwerten um in Erfahrung zu bringen, wo Rebeccas Handy eingeloggt war, so dass die WA von der Mama um 08:42Uhr zugestellt werden konnte.

Es hieß ja immer wieder, dass ihr Handy mindestens 1x im heimischen Router von ihrer Schwester un ihrem Schwager zwischen 06:00-08:00 Uhr eingeloggt war. 08:42Uhr ist ja nun in jedem Falle später.

8:36 Uhr Zeitstempel Aufnahme Kamera vom Nachbarn (weg vom Haus)
8:42 Uhr Rebeccas Mama schickt eine WA an Rebecca, welche zugestellt wird
9:22 Uhr Zeitstempel Aufnahme Kamera vom Nachbarn (Zurück zum Haus)[/quote]

Rebecca könnte dann auch im Auto gewesen sein und ihr Handy hat sich dort in ein offenes wlan eingeloggt.
Das würde aber vorraussetzen, dass das Handy nicht mehr im Flugmodus war. Wenn R damit beschäftigt war etwas zu vertuschen, wozu dann während der Fahrt das Handy von Rebecca anschalten? Das Handy müsste ja dann mindests einige Meter vom Haus entfernt gewesen sein um sich eben nicht in das heimische wlan einzuloggen, sondern in ein anderes öffenlich zugängliches.

Das Rebecca sich daran erinnert, dass sie den Modus nicht gewechselt hatte und ihr Handy wieder in den normalen Modus schaltet (auf dem Beifahrersitz sitzend) macht irgendwie etwas mehr Sinn.


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08.03.2024 um 10:22
@Foxie123

Vermutlich war der Flugmodus so eingestellt, dass das WLAN dennoch aktiviert ist. Auch Bluetooth ist oft nach dem Upgrade immer aktiv, obwohl es zuvor ausgeschaltet war.
I- Phone Besitzer berichten oft das sie obwohl der Flugmodus eingeschaltet war , noch WhatsApp Nachrichten weiterhin bekommen.
War dies am Morgen der Fall , könnte das vielleicht erklären das F dachte das Handy befände sich sowieso im Flugmodus und kann keine Nachrichten mehr empfangen und er nicht mit rechnete das die WhatsApp der Mutter noch zugestellt werden konnte , kurz nach verlassen des Hauses.


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08.03.2024 um 10:36
Zitat von Shadow1970Shadow1970 schrieb:Vermutlich war der Flugmodus so eingestellt, dass das WLAN dennoch aktiviert ist.
Interessant. Dank Dir.

Dennoch müsste sich herausfinden lassen, in welches Wlan sich ihr Handy 8:42Uhr eingeloggt hat.
8:25Uhr war Rebeccas Handy aus bzw Flugmodus, weshalb sie ihre Mutter nicht erreichte.

Aber in dem heimischen Wlan hat sich ihr Handy ja scheinbar nach 8Uhr nicht nochmal eingeloggt.
Mobile Daten hatte Rebecca wohl nicht, aber selbst wenn wäre es ja eine Verbindung die man beim Provider erfragen kann.

Wo war ihr Handy um 8:42Uhr einloggt?


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08.03.2024 um 11:00
@Foxie123
Das ist die Frage der Fragen wo war das Handy zuletzt eingeloggt. ( Haus Router ausgeschlossen)

Das Public WI - FI Berlin ist auf jedenfall gut vernetzt.

Übersichtskarte Freifunk „ Public Wi-Fi Berlin Neukölln“

https://berlin.freifunk.net/de/map/?fbclid=IwAR1YnBo-m5HN-7XzpFuQKV0p1rErXwcVthx7tSeLpOml7us4WFDZdsCY7R0@Foxie123


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08.03.2024 um 11:03
@Foxie123
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Mobile Daten hatte Rebecca wohl nicht, aber selbst wenn wäre es ja eine Verbindung die man beim Provider erfragen kann.

Wo war ihr Handy um 8:42Uhr einloggt?
Man kann davon ausgehen, dass im Rahmen der Ermittlungsarbeit alle in Frage kommenden Daten beschafft, akribisch ausgewertet und abgeglichen wurden.

Nur ein Einblick in diese Datenprotokolle, die das Ergebnis dieser Recherchen beinhalten, kann dir deine Fragen beantworten.


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