behind_eyes schrieb:Ich weiß das wir es nicht wissen aber ich persönlich gehe davon aus das den EB die Providerdaten vorliegen, was auch immer sie aussagen.
Davon gehe ich auch aus, da dies wohl gleich eine der ersten Maßnahmen war, die nach der Übernahme des Falles durch die Kriminalpolizei veranlasst wurde.
Dr.Doyle schrieb:Meinst du nicht dass, wenn man die Eltern bei ihrer Anzeige gefragt hätte ob sie
diese Kosten nötigenfalls aus eigener Tasche zahlen würden,
diese sofort gesagt hätten: Egal was es kostet, tun sie es, finden sie unsere Tochter!
Selbst wenn sie dies gesagt hätten, so wäre dies nicht möglich gewesen, da die Kosten für Ermittlungen auf Seiten des Staates, also in diesem Fall zu Beginn bei der Polizei und im weiterem Verlauf bei der Staatsanwaltschaft liegen. Von privater Seite kann man zum Beispiel die Auslobung zur Ergreifung eines Täters erhöhen. Dies wird dann aber auch immer explizit mit angeführt.
Der Grund, warum dies so gehandhabt wird ist ziemlich simpel. Es sollen alle Personen vor dem Gesetz gleich behandelt werden und nicht die, deren finanzielle Mittel gefühlt mehr möglich machen würden, eine Sachbearbeitung "+" bekommen.
Dr.Doyle schrieb:Warum fällt es dir so schwer von einem überlasteten Beamten auszugehen?
Der bekommt die Vermissten Anzeige auf den Tisch. Ah, schon wieder ein abgängiger Teenager.
Schon der Fünfte heute, mann mann mann...
Hierzu musst du den Ablauf einer Vermisstenanzeige kennen. Dem Beamten, dem die Aussage mit der "Überlastung" vorgeworfen wurde, hatte den Fall definitiv nicht zu Beginn in den Händen und war somit auch nicht für die ersten Sofortmaßnahmen verantwortlich. Eine Vermisstenanzeige hat persönlich auf der Wache oder bei den anzeigenden Personen vor Ort zu erfolgen, um einen möglichen Missbrauch, wie z. B. der Ehemann dem die Frau davongelaufen ist, vorzubeugen. Es kommt gar nicht so selten vor, dass versucht wird, die Polizei so für seine eigenen Zwecke zu missbrauchen. Eine Ausnahme stellen sicherlich Kinder dar, wo man bereits erste Schritte einleitet, ohne die anzeigenden Personen, in der Regel die Eltern, persönlich vor sich zu haben. Trotzdem ist dies auch da einer der unmittelbar zu erfolgenden Schritte.
Somit sind also zu Beginn uniformierte Beamte für die Vermisstenanzeige zuständig, die dann auch nach eigenem Ermessen, in den meisten Bundesländern auch durch Anwendung des Vieraugenprinzips mittels Überprüfung durch einen Vorgesetzten, die ersten Maßnahmen setzen. Hierzu gehört neben der Nachschau des Wohnortes und relevanter Örtlichkeiten, an denen sich die vermisste Person aufhalten könnte, auch die Prüfung, ob die Ortung des mitgeführten Mobiltelefons sinnvoll erscheint.
Positive Faktoren sind hier z. B. ein medizinischer Notstand, eine psychische Ausnahmesituation (z. B. Suizidgedanken), aber auch die Möglichkeit einer im Raume stehenden Straftat, die ursächlich für das Verschwinden der Vermissten sein könnte. Es ist richtig, dass eine Handyortung hierbei zu Beginn oftmals verneint wird, da eben Erfahrungswerte dafür sprechen könnten, dass die Person aufgrund der bekannten Umstände zeitnah wieder auftauchen könnte. Natürlich kommt dann auch noch der Kostenfaktor ins Spiel, der in Berlin definitiv eine Rolle spielen wird.
Der erst aufnehmende Beamte gibt dann den Fall, insbesondere wenn es sich um Minderjährige handelt, sehr zeitnah an die zuständige Stelle ab. Diese kann bei der Ermittlungsgruppe auf dem eigenen Revier liegen oder eben auch bei der Kriminalpolizei. Die Handhabung ist hier bei den Bundesländern unterschiedlich.
Im Fall von Rebecca wurde relativ zeitnah die Kripo involviert, da das Verhalten ihrer Person wohl als ungewöhnlich und nicht begründet angesehen wurde. Ich will deshalb nicht ausschließen, dass eine Ortung des Handys erst zu dieser Zeit wirklich ernsthaft in Erwägung gezogen und dann möglicherweise, da das Mobiltelefon schon über mehrere Stunden offline war, als nicht mehr sinnvoll erachtet wurde. Trotzdem wird man umgehend die Verbindungs- und Logdaten angefordert haben, um eine Übersicht über die letzten Bewegungen des Gerätes zu gewinnen.
Deshalb nochmals zusammenfassend, ja, es ist möglich, dass zu Beginn keine Ortung des Gerätes stattfand, da es eben für die aufnehmenden Beamten, nachdem das Gerät offline war, nicht sinnvoll erschien. Dies sehe ich nicht als Fehler an, sondern einfach dem Umstand geschuldet, dass die Erfahrungswerte über verschwundene Jugendliche in diesem Alter nur in sehr geringer Prozentzahl auch mit einem Verbrechen in Zusammenhang stehen. Würde man eine Ortung bei jeder Vermissung, unabhängig davon, ob man weiß, ob das Handy nun auf Empfang ist oder nicht, durchführen, würde dies einen erheblichen Kostenaufwand für ein Bundesland bedeuten, der aufgrund der Statistik nicht gerechtfertigt ist. Das dies eine nicht gerade zufriedenstellende Aussage für die Personen darstellt, die eben unter die geringe Anzahl mit einem Verbrechenstatbestand im Hintergrund fallen, ist mir durchaus klar und vollkommen nachvollziehbar. Aber unter objektiver Betrachtung ist dieser Ablauf nun mal die Regel.