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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

4.119 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Bundespolizist, Groß Döhren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

02.11.2022 um 12:25
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Es ist die alte Crux: @Papaya64 blendet aus, dass jedes einzelne Indiz nicht für sich Beweiskraft erlangen muss, sondern dass die Summer der Indizien Beweischarakter haben kann. Das ist nun mal Wesen eines Indizienprozesses; sonst dürfte es gar nicht mehr solche Verfahren geben und Angeklagte, die nicht geständig sind oder nicht quasi in flagranti ertappt wurden, gar nicht erst angeklagt werden.
Das ist schlicht nicht so. Es gibt überzeugende Indizienketten und nicht überzeugende.

Hätte jemand der Nachbarn G erkannt (wieso eigentlich nicht, wenn er im Dorf bekannt war und man über die Affäre tuschelte?), gäbe es Erkenntnisse über eine angemietete Garage etc mit einer Badewanne und einer nicht handelsüblichen Menge Rohrreiniger im Regal, gäbe es einen Nachweis des Handy in den Expo-Funkzellen am Morgen des 13. April gegen 9:30, gäbe es eine Leiche mit Armbrustpfeilen, die Armbrust liegt daneben und womöglich noch das nach Othfresen adressierte Paket, dann, ja dann...

Aber nichts davon gibt es.

Die Diskussion ist geprägt von Emotionen, einen Mörder seiner gerechten Strafe zuzuführen. Letzteres ist gut so. Aber der Rechtsstaat muss die Unschuldsvermutung wahren und die Unschuldigen schützen. Keinesfalls darf ein Unschuldiger bestraft werden.

Manchmal wird dann ein Schuldiger nicht angemessen bestraft. Aber wie würdet ihr argumentieren, wenn ihr unschuldig angeklagt wärt?

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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

02.11.2022 um 12:38
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:@Retsiemfoh
Das Thema "Freund" ist in diesem Falle mehrdeutig zu sehen. Wenn schon der Spruch
Ja das Wort “ Freund“ muss man hier wirklich in Häkchen setzen.
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Wie dem auch sei, das Gericht hat zumindest in diesem Punkt aus gutem Grund nicht auf Heimtücke erkannt
Verstehe ich zwar nicht aber es war so.
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Ich mache 3 Kreuze wenn der BGH entschieden hat. Vielleicht verschafft das dann ein wenig mehr Klarheit.
Bis dahin drehen sich sowieso alle Diskussionen im Kreis.
Da hast du Recht.


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02.11.2022 um 12:47
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Ich mache 3 Kreuze wenn der BGH entschieden hat. Vielleicht verschafft das dann ein wenig mehr Klarheit.
Bis dahin drehen sich sowieso alle Diskussionen im Kreis.
Da hat @ExilHarzer recht. Aber bei der Gelegenheit: Weiß jemand, ob inzwischen die Urteilsbegründung des Gerichts vorliegt? Auf deren Basis müsste dann auch die begründete Revision eingelegt - oder darauf verzichtet worden sein.

Gibt es nicht eine bestimmte Frist für die Zustellung der Urteilsbegründung?
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Es gibt überzeugende Indizienketten und nicht überzeugende.
Das stimmt. In diesem Fall ist sie für mich überzeugend, für andere wohl nicht.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

02.11.2022 um 14:30
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:Aus juristischer Sicht mag das ja so sein, aber eigentlich ist es Unsinn weil A ja arglos ist auch wenn er B sieht.
Und genau das hat MG hier doch ausgenutzt.
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:Natürlich war KM arglos denn schließlich turnte da kein Fremder in seinem Garten herum sondern sein Freund. Da kann man sich dann höchstens wundern, aber man ahnt doch nicht das es zu einem Angriff kommt.
Ich verstehe durchaus, dass man sozusagen eine soziale oder emotionale Komponente berücksichtigen möchte, basierend auf der eigenen Lebenserfahrung. Aber das Gericht kann sich zunächst gar nicht anmaßen zu behaupten, dass KM mit Freude oder Erleichterung oder einem Gefühl der Sicherheit reagiert hätte, wenn er MG morgens im dunklen Garten begegnet. Der Fokus der juristischen Heimtücke zielt einzig auf die Tatausübung ab und da zitiere ich gern den von @Retsiemfoh selbst verlinkten Wikipedia-Artikel:
Arglosigkeit liegt vor, wenn das zum Argwohn fähige Opfer bei Versuchsbeginn nicht mit einem Angriff auf sein Leben oder einen schweren Angriff auf seine körperliche Unversehrtheit rechnet.
Quelle: Wikipedia: Heimtücke

"Versuchsbeginn" = Der Moment, in dem MG seinen Mordversuch startet. Nicht der Moment, wo er im Garten erscheint! Versuchsbeginn = Erstes Ausholen mit einem Baseballschläger oder eben das Ansetzen und Zielen mit einer Armbrust + Abdrücken. Wenn die beiden sich bei Beginn des Tötungsversuchs also theoretisch Auge in Auge gegenüberstanden und evtl. sogar miteinander redeten, so wird man keine Arglosigkeit nachweisen können. Für 1, 2 oder 3 Sekunden oder vielleicht auch länger wusste KM höchstwahrscheinlich, dass ihm nun Übles widerfährt, um es mal laienhaft auszudrücken.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

02.11.2022 um 16:09
Zitat von AlktanzlerAlktanzler schrieb:Für 1, 2 oder 3 Sekunden oder vielleicht auch länger wusste KM höchstwahrscheinlich, dass ihm nun Übles widerfährt, um es mal laienhaft auszudrücken.
Oder KM hat die Lage bzw Gs Entschlossenheit völlig falsch eingeschätzt, sich lachend abgewendet und das Ganze nicht ernst genommen? Sein "Freund" (der Helfer, der sich bei Renoarbeiten und Steuererklärung nicht zweimal bitten liess) würde niemals ernst machen? Als Polizist, als gestandener Mann, als Familienvater...
(Ich gebe jetzt Ruhe und vertraue auf die rechtliche Würdigung.)


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

02.11.2022 um 20:22
Immer wieder wird hier darauf abgestellt, dass sich eine Anwesenheit von MG am 13. April 2021 auf dem Expogelände, eine Fahrt mit einem Taxi oder auch eine Zugfahrt von MG von Hannover nach Salzgitter-Ringelheim an diesem Vormittag nicht belegen lasse.

Zur Begründung wird stets darauf verwiesen, keines der von MG genutzten Handys sei im fraglichen Zeitraum in einer Funkzelle erfasst worden. Es lägen auch keine einschlägigen Videoaufnahmen vor, die MG etwa in Bahnhöfen oder in einem Zug zeigten.

Tatsächlich erfolgte Taxibestellungen um 9.36 Uhr in der Taxizentrale Laatzen zum Expogelände und um 11.43 Uhr zum Bahnhof Ringelheim wurden und werden zudem oft als zweifelhaft oder gar unbewiesen dargestellt.

Worauf ich hinaus will: Ist es ausgeschlossen, dass sich MG in relevanten Zeitraum in den genannten Bereichen aufgehalten und auch telefoniert hat - dies aber nur deswegen nicht beweiskräftig registriert werden konnte, weil Funkzellen und andere Überwachungseinrichtungen zum Teil gar nicht oder zu spät ausgewertet wurden?


Ich füge in diesem Zusammenhang zwei frühere Beiträge von @Papaya64 und von @MettMax an, die ich diesbezüglich für aufschlussreich halte.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb am 25.02.2022:Ich habe irgendwo gelesen, man habe nur zwei von deutlich mehr möglichen Funkzellen ausgewertet, warum auch immer.
Zitat von MettMaxMettMax schrieb am 11.02.2022:Das man ihn auf der Heimfahrt mit der Bahn nicht auf den Überwachungsbildern der Bahnhöfe entdeckte, ist der Nachlässigkeit seiner Kollegen geschuldet, ebenso die nur teilweise Auswertung der infrage kommenden Funkzellen.
Der Text von @Papaya64 findet sich unter dem 25.2. 2022, der von @MettMax unter dem 11.2. 2022.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

02.11.2022 um 20:41
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Worauf ich hinaus will: Ist es ausgeschlossen, dass sich MG in relevanten Zeitraum in den genannten Bereichen aufgehalten und auch telefoniert hat - dies aber nur deswegen nicht beweiskräftig registriert werden konnte, weil Funkzellen und andere Überwachungseinrichtungen zum Teil gar nicht oder zu spät ausgewertet wurden?
Wo sind wir hier eigentlich?

Rechtsstaat für Anfänger: die Staatsanwaltschaft muss dem Angeklagten NACHWEISEN, dass er schuldig ist.

Nein, natürlich ist nicht ausgeschlossen, dass G da war. Aber wenn die Behörden die Ermittlungen versemmeln und die potentielle Anwesenheit nicht beweisen können, dann ist es eben nicht bewiesen!

Will denn hier ernsthaft wieder jemand einen Unrechtsstaat, in dem man nach Lust und Laune denunziert, angeklagt und als Hexe verbrannt werden kann, weil man seine Unschuld nicht beweisen kann?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

02.11.2022 um 22:31
Mit meinem Beitrag wollte ich nicht den Rechtsstaat ins Wanken bringen, wie @Papaya64 in seiner geharnischten Reaktion augenscheinlich vermutet.

Mir ging es vielmehr darum, dass hier in diversen Einlassungen quasi kategorisch ausgeschlossen wurde, dass MG am Vormittag des 13. April am Expogelände war, per Zug von Hannover nach Ringelheim fuhr und telefonisch Taxen orderte. Selbst die in Taxizentralen de facto registrierten Anrufe um 9.36 Uhr und 11.43 Uhr wurden zum Teil negiert.

Der stets dafür angeführte Beleg: Keines der Handys war im fraglichen Zeitraum in Funkzellen eingeloggt. In der Tat lässt sich wegen offenkundig lückenhafter Ermittlungen kein Nachweis dafür erbringen, dass MG zum Beispiel vom Expogelände oder deren Umgebung telefoniert hat. Aber definitiv ausschließen lässt es sich eben auch nicht - dafür hätten etwa ausnahmslos alle in Betracht kommenden Funkzellen ausgewertet werden müssen. Und das ist offenbar nicht geschehen.

In der Konsequenz scheint das Gericht den Vorgang „Verbringung des Caddy nach Hannover“ inklusive der Frage, ob MG den Wagen nach dort gefahren hat und per Zug in den Harz zurückkehrte, nicht zum Gegenstand tieferer Betrachtungen gemacht zu haben. Für die Urteilsfindung hatten diese nicht klar ausermittelten Umstände offenbar keine Entscheidungsrelevanz.

Ich für meinen Teil bleibe allerdings bei der Überzeugung, dass es MG als Mörder von KM war, der höchstes Interesse daran haben musste, nach der Verfrachtung des Opfers schleunigst auch das Transportfahrzeug an einem möglichst unauffälligen und entlegenen Ort zu entsorgen. Und zwar noch am Vormittag der Tat.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 11:04
Ich stelle mir gerade mal die Frage, wie dies alles im lockdown so möglich gewesen ist, man brauchte damals einen, nennen wir es mal, passierschein, zum Nachweis, das man berechtigt unterwegs ist, und dies wurde auch kontrolliert, wenn man untwegs war, das zauberwort lautete systemrelevant.
In manchen bundesländer durften baumärkte geöffnet sein, aber in den meisten nicht. Shopping war auch sogut wie nur online möglich.

Fährt man unter diesen Bedingungen wirklich einmal oder gar mehrfach mit einer Leiche durch die Gegend?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 11:10
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich für meinen Teil bleibe allerdings bei der Überzeugung, dass es MG als Mörder von KM war, der höchstes Interesse daran haben musste, nach der Verfrachtung des Opfers schleunigst auch das Transportfahrzeug an einem möglichst unauffälligen und entlegenen Ort zu entsorgen. Und zwar noch am Vormittag der Tat.
Ich hätte es irgendwo in der Pampa abgestellt, oder einem heruntergekommen Viertel, mit eingeschlagenen Scheibe und vorherigendem kurzschließen. Damit es aussieht wie gestohlen, und drauf gehofft, das es schnell ausgeschlachtet wird.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 12:49
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:man brauchte damals einen, nennen wir es mal, passierschein, zum Nachweis, das man berechtigt unterwegs ist, und dies wurde auch kontrolliert, wenn man untwegs war, das zauberwort lautete systemrelevant.
Das wäre mir neu. Klar haben sich einige Bundesländer gegen Touries abgeriegelt, aber reines Verbot in Deiner Umgebung rumzufahren gab es doch nicht?
Ich hab mir immer nur unseren Gewerbeschein für Einkäufe in Baumärkten etc. mitgenommen.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 13:05
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Selbst die in Taxizentralen de facto registrierten Anrufe um 9.36 Uhr und 11.43 Uhr wurden zum Teil negiert.
Gibt es denn dazu eine Quelle? Womöglich eine, die belegt ob es Gs "eigenes" oder das auf die Identität des gefundenen Personalausweis angemeldete war?
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:Ich stelle mir gerade mal die Frage, wie dies alles im lockdown so möglich gewesen ist, man brauchte damals einen, nennen wir es mal, passierschein, zum Nachweis, das man berechtigt unterwegs ist, und dies wurde auch kontrolliert, wenn man untwegs war, das zauberwort lautete systemrelevant.
In manchen bundesländer durften baumärkte geöffnet sein, aber in den meisten nicht. Shopping war auch sogut wie nur online möglich.
Ich habe jetzt eine ganze Weile erfolglos nach einer sauberen Übersicht gesucht, was in Niedersachsen Mitte April genau galt. Es wäre sehr hilfreich, wenn hier jemand noch etwas finden könnte. Davon hängt ja auch ab, wieviel auf den Parkplätzen an der Expo los gewesen sein dürfte; vermutlich nicht das rege Treiben des Normalzustands.

Ich habe widersprüchliche Infos gefunden, wonach im März Friseure wieder öffneten, im April Baumärkte, und der Lockdown im Mai endete. Wann ein striktes Ausgehverbot bzw ein Ladenschluss außer Supermärkten, Apotheken etc herrschte, bekomme ich nicht mehr rekonstruiert, zumal ich nicht in Niedersachsen wohne.

Mir erscheint die weite Fahrt nach Hannover aus vielen Gründen ebenfalls schwer erklärbar. Ein möglicher Grund wäre natürlich, es wie eine normale Fahrt zur Arbeit aussehen zu lassen, was angesichts der Blutspuren im Garten und zurückgelassener Geldbörse /Handy jedoch bereits ungewöhnlich ist.

Der Arbeitgeber von KM ist leider bis heute nicht bekannt, abgesehen davon hätte ja sein Einsatzort an dem Morgen nicht zwingend der Standort sein müssen. In der Finbox, dem ehemaligen finnischen Pavillon in unmittelbarer Nähe des Abstellplatzes ist die Firma Gebäudeservice aktivv ansässig https://www.aktivv.de/

Wie schon oft gesagt, bleibt zwischen 5:40 und (angeblich) 9:30 nur ein überschaubares Zeitfenster für die Verbringung und Tarnung der Leiche, Reinigung des Caddy, Umziehen etc. Anderseits dauert die reine Fahrt von GD selbst über die neue Idee Vechelde zur Expo "nur" etwa 1.5 Stunden, so dass immerhin noch gut zwei Stunden für solche Aktivitäten verbleiben würden.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 13:20
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:aber reines Verbot in Deiner Umgebung rumzufahren gab es doch nicht?
Es galt
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, sind alle Bürgerinnen und Bürger dazu angehalten, ihr Haus nur aus wichtigen Gründen zu verlassen, wie dem Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, die Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft. Demnach sind unnötige Fahrten mit dem Auto zu unterlassen, auf private Reisen und Besuche ist zu verzichten.
Quelle: https://www.rnd.de/gesundheit/auto-fahren-carsharing-und-taxi-was-fur-die-corona-zeit-gilt-2K44NYOA6RBDDMFIWYYSAACHEY.html

Daher ergaben Kontrollen allein schon zur Einschüchterung, wenn sie auch mangels konkreter Überprüfbarkeit über Ermahnungen und Appelle nicht hinaus gingen, aus Sicht des Staates durchaus Sinn und wären für G in seiner Situation eine reale Gefahr gewesen.

Mir wurde (in Hessen) durch meinen Arbeitgeber vorsorglich eine Bescheinigung über meinen Arbeitsplatz und ggf erforderliche Fahrten zur Arbeit ausgestellt, auch wenn ich faktisch 100% im Home Office war.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 13:35
Hier im Norden hat es keine Sau interessiert. Ich bin nicht einmal kontrolliert worden.

Ich glaube auch das keiner großartig Lust hatte Kontrollen durchzuführen. Allein schon aus Selbstschutzgründen.

Auf der einen Seite stand vielleicht das Risiko für Gaschler, auf der anderen Seite aber viel weniger potentielle Zeugen, wenn die Bürger im Harzraum schön brav waren.


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03.11.2022 um 14:08
@Papaya64 hatte um eine Quelle dafür erbeten, dass am 13. April Anrufe in Taxizentralen in Laatzen (9.36 Uhr)und Salzgitter-Ringelheim (11.43 Uhr) von einem der von MG genutzten Handys erfolgt sind.
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb am 03.03.2022:Um 9:36 Uhr hatte es vom Handy des Angeklagten einen Anruf bei einer Taxizentrale in Laatzen gegeben. "Wir gehen davon aus, dass dann von dort aus ein Taxi benutzt worden ist", so der Ermittler. Gegen 11:43 Uhr habe es dann einen weiteren Anruf vom Bahnhof in Ringelheim gegeben. Auch hier sei ein Taxi bestellt worden, das eine Person nach Groß Döhren gebracht haben soll. "Das heißt also, von 10 bis 13 Uhr war er irgendwie mit dem Taxi oder mit dem Zug unterwegs.
Quelle: https://regionalheute.de/wolfenbuettel/manczak-prozess-bringen-zeugen-die-anklage-ins-wanken-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1646319747/
Es handelt sich hier also um die Aussage eines Kripobeamten, der dazu befragt wurde, wo sich MG an dem Tattag zwischen 10 und 13 Uhr aufgehalten haben dürfte.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 17:54
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Es handelt sich hier also um die Aussage eines Kripobeamten
Du hast zwar mein Zitat zitiert, aber ich bin mir selbst nicht (mehr) sicher, was genau die Aussage ist und was die Presse dazugedichtet hat. Ob der Beamte selbst sagte
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb am 03.03.2022:vom Handy des Angeklagten einen Anruf bei einer Taxizentrale in Laatzen
Oder ob nur die Taxiverfügbarkeit angefragt wurde mit Start im "Nahbereich der Expo"
dass am Dienstag, dem 13.04.21, kurz nach 09.30 Uhr, aus dem Nahbereich des Abstellortes ein Taxi geordert wurde. Diese Anforderung wurde über die zentrale Taxenvermittlung an ein Taxi weitergeleitet.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56518/4917387
Diese Meldung war vom 18.05. 8 Uhr. Da dürfte eigentlich die "richtige" HandyNr des G schon bekannt gewesen sein?!


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 18:12
Hier findet ihr die historischen Regelungen für APRIL 2021 ua
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-201461.html
Natürlich wurde nicht immer alles eingehalten und war bei "Grenzübertritt" ins andere Bundesland (bei mir 7km) völlig anders geregelt. Aber aus meinem und dem Nachbarfreistaat kann ich sagen, dass streng kontrolliert wurde und Strafen ausgesprochen wurden. Besonders, wenn man mit dem Auto unterwegs war und schon am Kennzeichen erkannt wurde, aus welchem Freistaat oder Landkreis man kommt!
Also bitte nicht weglächeln, was @blacklady2309 oben gefragt hatte. Weil bei uns die kontrollierten Fahrzeuge nach Kennzeichen ausgewählt wurden, frage ich mich jetzt, wie damals wohl mit Mietwagen- oder Leasing- Kennzeichen verfahren wurde (bei uns die WOBs, obwohl 300km entfernt).
Ob (zumindest 2020 im November vorstellbar) bei einer Kontrolle des "fremden" Kennzeichens gereicht hätte, auf den Hauptsitz der Mietwagenfirma zu verweisen, statt alle Detail der privaten Fahrt angeben zu müssen!


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 18:14
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Du hast zwar mein Zitat zitiert, aber ich bin mir selbst nicht (mehr) sicher, was genau die Aussage ist und was die Presse dazugedichtet hat.
Danke @Kuno426 für die Anmerkungen und @Tiergarten für die Quelle.

Richtig ist auch, dass obiger Artikel nicht aus dem frühen Prozessverlauf stammt, sondern vom März 2022 im Zusammenhang mit dem "blauen Klaus", wo die Ermittlungen der Polizei im allgemeinen und die zeitlichen Abläufe im speziellen vom Verteidiger Martin Nitschmann scharf in Frage gestellt wurden.

So steht im gleichen Artikel:
Erneut gab es Kritik seitens der Verteidigung an der Ermittlungsarbeit der Polizei. Dabei seien aus Sicht der Verteidigung wichtige Zeugen nicht vernommen worden.

[So] sieht die Verteidigung abermals Versäumnisse bei der Ermittlungsarbeit.

Für Verteidiger Martin Nitschmann waren diese widersprüchlichen Aussagen Grund genug, abermals seine Kritik an den Ermittlungen loszuwerden. Er wollte wissen, warum die Uhrzeit nicht genau ermittelt werden konnte.

Die Antwort lieferte Nitschmann selbst: "Passt ja alles ganz wunderbar ins Bild. Nur die Uhrzeit nicht. Kann es sein, dass Sie gar kein großes Interesse an der Uhrzeit hatten", so der Bonner Anwalt und will von dem Ermittler wissen, wo seiner Meinung nach der Angeklagte am mutmaßlichen Tattag zwischen 10 und 13 Uhr war.

In dieser Zeit habe es zwei Anrufe vom Handy des Angeklagten gegeben, an denen sich nachvollziehen lasse, dass dieser am Bahnhof Hannover und später am Bahnhof Salzgitter Ringelheim gewesen sein muss. [...] "Das heißt also, von 10 bis 13 Uhr war er irgendwie mit dem Taxi oder mit dem Zug unterwegs. Das heißt mit anderen Worten, wenn der blaue VW Caddy, mit Herrn G. am Steuer um die Mittagszeit gesehen worden sein soll, passt hier irgendwas nicht zusammen", so Nitschmann.

Weiter räumte er [der Ermittler] ein, dass in einem Fall der Hinweis wohl "durchgerutscht" sein muss, jedenfalls könne er sich nicht an solch einen Hinweis erinnern, erklärte der Ermittler, was Nitschmann mit dem Satz: "Wissen Sie, was mir auffällt? Aber irgendwie rutschen Ihnen immer die Dinge durch, die möglicherweise ein bisschen entlastend sein könnten", quittierte. Nitschmann zeigte sich höchst verwundert darüber, dass aus seiner Sicht sehr genauen Hinweisen nicht nachgegangen wurde.
Quelle: https://regionalheute.de/wolfenbuettel/manczak-prozess-bringen-zeugen-die-anklage-ins-wanken-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1646319747/

Am Ende scheinen diese ganzen Unstimmigkeiten und Pannen das Gericht nicht gestört zu haben; wieder bleibt nur, auf die Revision zu warten.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 18:24
Bevor ein falscher Eindruck entsteht:

Die Existenz der zwei Telefonate würde ich nicht bestreiten. Ich kann mir nur weiterhin nicht vorstellen, was in aller Welt nach 5:40 Uhr passiert ist. Noch weniger als vor 5:40.

Gerade weil das Argument von @blacklady2309 und @Kuno426, dass exzessives Herumfahren im April 2021 vielleicht noch riskanter war, nicht von der Hand zu weisen ist.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

03.11.2022 um 18:33
Es passte ja noch mehr nicht, denn er kann nicht 9:30 am Expo sein und 10 Uhr in Salzgitter den Mietwagen abgeben.

Und ja bei uns wurde streng kontrolliert, so streng, daß es Kolleginnen von mir, manchmal mehrmals täglich erwischte.
Und mein Mann sogar nachts beim gassigehen mit unserem Hund angehalten wurde zur adressprüfung.


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