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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

4.119 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Bundespolizist, Groß Döhren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

11.02.2022 um 19:08
Zitat von ThordisThordis schrieb:Ich kann das gut nachvollziehen. Auf der Autobahn ist man kilometerlang im Nirgendwo. Da gibt es, wenn man schnell reagiert, Kilometerschilder. Ich weiß auf manchen Strecken auch nicht, bin ich näher an der oder der Stadt, obwohl ich sie hundert mal gefahren bin.

Immerhin konnte der Bereich auf die Anschlussstelle Anderten eingegrenzt werden, was ich sehr interessant finde. Dann wäre die Leiche nicht in der Nähe Liebenburgs versteckt.
Ich verstehe schon was du sagst - unter normalen Umständen rauscht man da lang und die Landschaft kommt nie über das Kurzzeitgedächtnis hinaus. Aber wenn man wirklich schockierende Nachrichten bekommt (Tod eines Verwandten, schlimmer Unfall auf der Strecke) merkt man sich das eher.

Hier kommt es vielleicht noch drauf an, ob man es erstmal nur "komisch" fand und erst hinterher durch die Medien den Zusammenhang herstellte, oder ob man die Person sofort als leblos einstufte. Dann hätte man aber doch sofort die Polizei informieren sollen.

Wie aber MettMax und ich schon anmerkten: wie will man das unter den gegebenen Umständen überhaupt sehen?

Aber ja, WENN das stimmt (und es sprechen ja auch noch Zeugen dagegen, die KM samt Auto nachmittags gesehen haben wollen), DANN wäre die Leiche vermutlich nicht mehr in Liebenburg.

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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

11.02.2022 um 19:24
@MettMax

Das Kennzeichen hat sich der Zeuge gemerkt, zumindest in Fragmenten. Mehr hätte ich mir grübelnd auch nicht merken können, wenn man nicht während der Fahrt ein Foto davon macht oder eine Sprachnachricht damit aufnimmt.

Vielleicht denkt man im ersten Moment, jemand schläft. Ich finde im Nachhinein immer schwierig, sich eine Meinung dazu zu bilden.

OT: Gestern Nacht schrie eine Frau auf der Straße. Als Allmystery-User schaute ich auf die Uhr, dann raus. Nichts zu sehen. Nirgendwo. Also sagte ich nicht nachts oder heute der Polizei Bescheid. Wenn nun in der Zeitung stünde, es wäre was passiert, wäre das anders.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

11.02.2022 um 19:30
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Aber ja, WENN das stimmt (und es sprechen ja auch noch Zeugen dagegen, die KM samt Auto nachmittags gesehen haben wollen)
Interessanterweise kommt ja nun auch noch eine dritte Sichtung dazu.
Ein weiterer Zeuge hatte berichtet, dass er den Vermissten zwei Wochen nach seinem Verschwinden noch an einer Bushaltestelle in Blankenburg gesehen haben will
Quelle: regional heute

Die Sichtung auf der Autobahn finde ich recht merkwürdig.
Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass der TV als Polizist so blöd war und mit einer Leiche auf dem Rücksitz die Strecke zurückgelegt hat. Die Gefahr entdeckt zu werden oder vielleicht auch unverschuldet in einen Unfall etc. verwickelt zu werden, scheint mir da zu groß. Andersrum wäre es interessant, ob der Zeuge G. auch als Fahrer identifiziert hat. Wenn man in so einer Situation schon keinen Notruf absetzt, guckt man sich doch wenigstens den Fahrer an, oder? Nun gut, ich hätte es wohl so gemacht.

Die Sache mit dem Ausweis finde ich interessant. G. hatte ja bekanntlich eine Kopie des Ausweises von KM auf dem Laptop.
Ich frage mich, warum ausgerechnet dieses Dokument auf dem Rechner nach einer intensiven Löschung zurückgelassen wurde.
Hatte KM vielleicht auch eine Ausweiskopie von G.? Vielleicht will man den Verdacht umlenken?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

11.02.2022 um 20:12
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Der Mann gibt an, einen blauen Caddy mit dem Kennzeichenfragment GS-KK gesehen zu haben. Auf der Rückbank soll sich eine hilflose oder leblose Person gefunden haben.
Inwieweit und innerhalb welcher Zeit kann jemand während der Fahrt beurteilen, ob diese Person hilflos oder leblos ist, oder einfach nur auf der Rückbank schläft? Ganz ab von der Tatsache, dass es sich dabei um die vermisste Person handelt?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

11.02.2022 um 20:59
Zitat von FolxveschereyFolxvescherey schrieb:JKing schrieb am 26.01.2022:
Der Pfeil sollte der aufgefunden wurde zuvor im Garten sollte sicherlich ebenfalls nur einer falschen Fährte dienen , bekräftigt damit das , dass Paket mit der Armbrust ebenfalls verweigert wurde.

Hä? Könntest du bitte deine Gedankengänge zum Tathergang etwas sortierter formulieren? 😀
Klar , war etwas schlecht formuliert wurden .

Damit meine ich das der Pfeil aus dem Garten wohl schon extra zuvor im Garten , mit dem Wissen das Dieser nicht zur späteren Tatwaffe ,die man anhand von Bildern den MG zuordnen will (die ja bewusst auf den MG , seine Adresse und seine Daten samt Kontoverbindung bestelltt wurde , von wem auch immer ) , womöglich noch extra mit Fremd/DNA versehen und abgelegt wurden ist.

Eine weitere falsche Spurenlegung aus meiner Tatdarstellung .

Das ein Pfeil im Caddy noch gefunden wurde , würde ich auch dahingehnd ableiten , das man bewusst annahm ,dass dieser wiederum nicht mit dem im Garten zusammenpasst .

( Wäre interessant ob dies noch verglichen wird , der neue Artikel von heute gibt darüber nichts her )

Dazu muss aber Jemand einiges an Firmenwissen des Armbrustverkäufers gehabt haben , sprich werden alle Bestellungen mit allen 6

gleichen Pfeilen ausgeliefert oder sind diese auch mal verschieden in der Auslieferung ?!

Gibt es den Pfeil der zuvor im Garten gefunden wurde überhaupt bei der Bestellfirma die MG zugeordnet wird.
Und welche DNA befand sich auf den aufgefundenen Pfeilen insgesamt ?

Und wenn der Tatverdächtige bewusst eine erneute falsche Fährte "mit dem Pfeil im Garten" deponiert hat , woher stammt dann dieser Pfeil , der zuvor im Garten gefunden wurde ... Welche Firmen und wer hat dazu Firmeninsiderwissen ( bspw. Chargennummern ) zu getätigten Lieferungen und zwar vorab , oder hätte dies auch vielleicht ein Bundespolizist in Erfahrungen bringen können .

Handschrift zu der Tat insgesamt spricht eher dafür , das der Täter sonst keinen Pfeil im Caddy vergessen hätte .
Und wenn ja wäre das unter anderem ziemlich ungeschickt gewesen .

Der Zeuge der durch die Heckscheibe oder wie auch immer eine Person im Caddy gesehen haben will würde ich entweder als Wichtigtuer interpretieren oder Jemanden der "WOMÖGLICH EINEN" Caddy gesehen hat mit eineer schlafenden Person hinten , muss aber nicht der von KM gewesen sein .

Den Hinweis von Jule finde ich ebenfalls merkenswert :
Zitat von jule78jule78 schrieb:Ich frage mich, warum ausgerechnet dieses Dokument auf dem Rechner nach einer intensiven Löschung zurückgelassen wurde.

Ja warum sollte er "von seinen besten Freund etwas löschen wenn er nichts zu verbergen hat " ?

Höchstwahrscheinlich ging er auch da davon aus das sein Datenlöschprogramm nicht zwingend Hinweise auf das Datum der Löschung hergibt.

Bekanntlich werden Festplatten mit 0000 & 1111 überschrieben , wann das war wohl eher etwas für Forensiker als für Laien .

In der Überlegung des Tatverdächtigen allerdings wieder kein Tatkräftiger Beweis , von der Indizienlage mal abgesehen.

Der Strafzettel aus Hockenheim am Tattag wurde ebenfalls "wohl extra" auf dem Rechner draufgelassen oder zurück kopiert .
Nachgegangen wer den Strafzettel verursacht hat wurde öffentlich bekannt nicht .

Die genannte Tochter hätte ein Angehörigen Verschwiegenheitsrecht gehabt .

Nun sprach Verteidiger Nitschmann noch im Prozess an , das es "nach einem wohl stattgefundenen Streit im Garten kein Heimtückischer Mord gewesen sein kann " .

Was war es dann , lieber doch ein Totschlag im Affekt ? Warum aber dann das mitbringen einer Armbrust ? Stimmt kann man ja so noch nicht nachweisen welche tatwaffe es gewesen ist .

Oder dann doch lieber der Rat an seinen Mandanten er habe mit einen Baseballschläger auf den KM eingeschlagen und die Indizienlast wird zu eng.

Ein Baseballschläger wäre keine geplante Mordwaffe sondern eher etwas was man für eine gefährliche KV nutzen würde.

Man könnte fast meinen der MG steht nun erheblich unter Druck von Seiten der belastenden Indizien sowie der Erörterung seines Anwalts Nitschmann er müsse bei keiner weiteren Zahlung sein Mandat niederlegen , das er vielleicht doch noch zur Sache bereitwilligt aussagen könnte.

Wobei :

Sollte man die Leiche allerdings finden und Obduzieren und dann nochmal herausfinden , das der KM doch mit einer Armbrust Ermodert wurde , wäre auch die Heimtücke wiederlegt .

Armbrust mitbringen und einsetzen wäre keine Affekttat mehr .


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

11.02.2022 um 21:18
Und was noch erwähnenswert ist , der Tatverdächtige hätte wissen müssen das man bei Verdachtsmomenten auch sein Konto überprüfen könnte , sowie ein vorhandenes Paypalkonto .

Warum tut man dann sowas und bestellt eine Waffe auf einen eigenen Namen ?

Das man dann auf seinen eigenen Namen eine Waffe bestellt war ebenfalls wahrscheinlich die Überlegung , Wer Ich als Bundespolizist ?!

Ich doch nicht ich hätte sogar ein Alibi mit den Strafzettel in Hockenheim äußere mich aber nicht der Polizei gegenüber die Unterstellen mir bereits genug , mein 15 000€ ,- Anwalt bringt die entlastende Indizienkette schon zusammen .Trotzdem ziemlich dumm und fahrlässig .

Aber wir wissen ja noch nicht direkt Wer es Wann Wie Wo war ...


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

11.02.2022 um 21:21
Sich der Polizei gegenüber nicht zu äußern ist sein gutes Recht.


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11.02.2022 um 21:24
Zitat von JKingJKing schrieb:Ja warum sollte er "von seinen besten Freund etwas löschen wenn er nichts zu verbergen hat " ?
Vielleicht hat er es bewusst nicht gemacht um zu signalisieren, dass sowas zwischen ihm und KM "normal" war und huch, nun mit der Kopie seines Ausweises eine Armbrust bestellt wurde ... Keine Ahnung, ob er soweit gedacht hat, aber ich glaube schon, dass das wenigste von der Tat ungeplant war.


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11.02.2022 um 21:25
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Sich der Polizei gegenüber nicht zu äußern ist sein gutes Recht.
Ja klar ! Ist Jedermanns der als Verdächtiger geführt wird sein Recht .

Habe es schon mehrmals erwähnt , Wer würde Nicht bei solch einen Vorwurf und inzwischen 9 monatiger U-Haft zumindest ein Alibi angeben wenn alles inordnung wäre.

Ein Unschuldiger würde sich , Aussageverweigerungsrecht hin oder her , komplett anders verhalten .

Gerade mit seinen Polizeikollegen kann man doch reden .


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

11.02.2022 um 21:29
Zitat von JKingJKing schrieb:Habe es schon mehrmal erwähnt , Wer würde Nicht bei solch einen Vorwurf und inzwischen 9 monatiger U-Haft zumindest eine Alibi angeben wenn alles inordnung wäre.
Warum sollte er was sagen und sich womöglich selbst belasten? Erst Recht nicht, wenn es keine konkreten Beweise gibt. Ggf sagt er ja noch aus, aber zum jetzigen Stand wohl eher nicht.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

11.02.2022 um 21:33
Zitat von jule78jule78 schrieb:Warum sollte er was sagen und sich womöglich selbst belasten? Erst Recht nicht, wenn es keine konkreten Beweise gibt. Ggf sagt er ja noch aus, aber zum jetzigen Stand wohl eher nicht.
Weil man so vielleicht "als Unschuldiger" schneller aus der Uhaft entlassen werden könnte.

Man könnte auch mit einen Alibi oder zumindest kleineren Erklärungen wo man sich am Tattag aufgehalten hat , schon sehr gut entlasten.

Würde glaube ich jeder tun der unschuldig in Uhaft sitzt .

Mit was sollte er sich selbst belasten , wenn er z.b vormittags am Tattag in der Bäckerei saß oder nachweislich im Ausland gewesen wäre.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

11.02.2022 um 21:44
Die Verteidiger warfen den Ermittlern abermals vor, dass diese einseitig ermittelt hätten und andere Optionen, wie das freiwillige Untertauchen oder gar ein Suizid, nicht ausreichend geprüft worden seien.
Quelle: regionalheute

Interessante Theorie. Wäre es denn strafbar, den eigenen Tod oder den eines Dritten vorzutäuschen? Was für Konsequenzen hat es, wenn man anschließend erwischt wird? Wann wäre diese evtl. Tat verjährt?

Petra P. nach 31 Jahren wieder aufgetaucht

Hier blieb das Untertauchen ungestraft.


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11.02.2022 um 21:44
Zitat von JKingJKing schrieb:Mit was sollte er sich selbst belasten , wenn er z.b vormittags am Tattag in der Bäckerei saß oder nachweislich im Ausland gewesen wäre.
Am ersten Prozesstag wurde seine Zeugenaussage bei der Polizei auseinandergenommen. Daraus ging hervor, dass er sich am Tattag neben rumgammeln auf das Treffen mit KM bzgl. der Steuererklärung vorbereitet haben will. Am späten Nachmittag hat er mit seiner Tochter telefoniert. Das wurde verifiziert, da das Telefonat vom Festnetz geführt wurde. Kurz zusammengefasst:
Er hat kein Alibi. Ganz einfach.
Und bevor er sich in der Relativierung der Indizien verrennt, hält er besser die Klappe und lässt seine Anwälte arbeiten. Alles ganz normal.


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11.02.2022 um 21:51
Eigentlich ist doch die Sache klar. ;)

Bringt man mal die bekannten Aussagen überein, würde sich folgendes Bild ergeben:

G. fährt am 13. April 2021 morgens mit dem gemieteten Fiat nach Groß Döhren, und parkt auf dem Fortunaweg vor dem Haus der Nachbarn.
Scheinbar ist G. nicht der versierteste Fahrer, da sein Unvermögen leise und zügig einzuparken, die Anwohnerin ans Fenster lockt.

Anschließend lockt er den Vermissten aus dem Haus und fügt ihm mit der Armbrust sowie dem ebenfalls verschwundenen Baseballschläger stark blutende Verletzungen zu.

Danach holt sich G. die Autoschlüssel des Caddys und fährt diesen ebenfalls hinter das Haus, was der Nachbarin aus oben genannten Gründen nicht verborgen bleibt.

Das Einladen des Opfers gestaltet sich schwierig, und geht nicht ohne lamentieren und ächzen des TV vonstatten.
So fit ist er nun auch nicht mehr. Im Zuge dessen verliert er noch etwas auf dem Grundstück, was es unbedingt in der Dunkelheit zu finden galt.
Das "Ableuchten" des Gartens blieb ja ebenfalls nicht unbemerkt, wurde aber vom Zeugen als das Suchen der Hauskatze abgetan.

Das "Chaos" in der Küche blieb wie es war, das Licht blieb an.
Die Mitnahme des Rucksacks vom Sohn war offensichtlich wichtiger als aufzuräumen.
Obwohl er die Zeit hatte.
Er wurde gesehen, als er zwischen dem Caddy und dem Mietwagen stehend auf etwas zu warten schien.

Die Abreise ging zunächst in Richtung Goslar, da der Caddy noch vor Hahndorf von Zeugen gesehen wurde.
Jedoch gab es wohl noch einen triftigen Grund, kurze Zeit später nochmals den Weg hinter dem Haus anzusteuern.
Das belegt eine Aussage einer Nachbarin, die den Wagen dort stehend, später als die Zeugen auf der Landstraße sah.

Die neuerliche Abreise führte nun aber in eine andere Richtung,- es ging jetzt in Richtung Sportplatz Groß Döhren.
Nun war es an der Zeit, den Caddy abzustellen, sich zu waschen und umzukleiden, da der Mietwagen bis etwa 10 Uhr zurückgebracht wurde.
Also parkt er den Caddy mit KM nicht ganz so abseits von Groß Döhren, und scheinbar so, das ihn (gemeint ist KM) andere Personen noch in seinem Wagen sahen.

G. kehrte zu dem Mietwagen zurück und gab in in Salzgitter ab.

Im folgenden kehrte er mit seinem eigenen(?) PKW (der in der Nähe der Autovermietung geparkt war,- irgendwie musste G. ja auch zum Autovermieter kommen) nach Groß Döhren zurück, da jetzt der Caddy samt Vermissten nach Hannover gebracht werden musste.

Dabei wurde er gegen Mittag auf der Autobahn Richtung Hannover gesehen, wie heute bekannt wurde.

Demnach wurde zwischen der Auffahrt "Anderten" und dem Expo - Gelände der Vermisste versteckt und der Caddy (grob) gereinigt.
Das man ihn auf der Heimfahrt mit der Bahn nicht auf den Überwachungsbildern der Bahnhöfe entdeckte, ist der Nachlässigkeit seiner Kollegen geschuldet, ebenso die nur teilweise Auswertung der infrage kommenden Funkzellen.

Als Alleintäter konnte er immer nur mir einem Auto fahren, ansonsten bleiben ihm nur öffentliche Verkehrsmittel.
Der Taxifahrer erkannte ihn jedoch nicht. Zudem würde die Zeit auch nicht passen.
Busfahrer etc. überprüfte man wohl gar nicht erst.

Aber nur so konnte er pünktlich am frühen Abend wieder bei der ratlosen Familie sitzen, und mit anfänglich großen Appetit zu Abend essen.

Die (spät)abendliche Heimfahrt konnte er dann regulär wieder mit seinem eigenen PKW antreten, der stand ohnehin noch irgendwo in/bei Groß Döhren.

Laut Anklage, die sich im wesentlichen auf die Zeugenaussagen stützt, kann es eigentlich nur so gewesen sein.
Ich teile diese Ansicht allerdings eher nicht.
Zitat von jule78jule78 schrieb:Das wurde verifiziert, da das Telefonat vom Festnetz geführt wurde. Kurz zusammengefasst:
Er hat kein Alibi. Ganz einfach.
Ach nö, wie baut man das jetzt noch sinnvoll mit ein? :)


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

11.02.2022 um 22:08
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Ich teile diese Ansicht allerdings eher nicht.
Ich bin erfreut das zu lesen. Ich im Übrigen auch nicht :D

Das Problem ist wohl tatsächlich, dass die Presse nur sperrlich Infos wiedergibt und über die Kleinigkeiten, die eben nur für uns interessant sind, gar nicht berichtet.
Wir brauchen einen Allmy Gerichtsreporter oder sowas.


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11.02.2022 um 22:24
Zitat von MettMaxMettMax schrieb am 05.09.2021:Diese verräterischen Spuren im Garten können doch nicht gewollt gewesen sein.
Sicher? Auf den ersten Blick deutete jedenfalls nichts auf ein freiwilliges Untertauchen hin.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

11.02.2022 um 22:30
Zitat von FolxveschereyFolxvescherey schrieb:Auf den ersten Blick deutete jedenfalls nichts auf ein freiwilliges Untertauchen hin.
@Folxvescherey

Auf den ersten Blick wussten auch die Polizeibeamten, eigenen Angaben zufolge, nicht in welche Richtung sie ermitteln sollen.

Und am 05.09.2021 war die "Faktenlage" auch noch eine ganz andere.

DeepinBildschirmfoto Bereich auswhlen 20


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

11.02.2022 um 22:43
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb am 31.08.2021:Wenn er massiv geblutet hätte würde ich eine Blutspur vom Haus bis zum Auto erwarten.
Bei einem vermuteten Toetungsdelikt sollte die Blutmenge schon lebensbedrohlich sein!
Wieviel Blut soll denn der Vermisste in etwa verloren haben? Ab welcher Menge an Blutverlust wird es lebensbedrohlich?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

11.02.2022 um 22:54
quote=MettMax id=30693513]Diese verräterischen Spuren im Garten können doch nicht gewollt gewesen sein.[/quote]

Verheiratete Katholiken??? Sollten zusammenbleiben, bis dass der Tod sie scheidet. Eine normale Scheidung ist " nicht gern gesehen".
Bei einem Vermissten könnte es Jahre dauern, bis die Ehe anuliert wird - weiss das jemand genauer?
Wenn aber der Tatort so ein Bild bietet, dass das verschwundene Opfer wahrscheinlich nicht überlebt hat, könnte es den Prozess beschleunigen, vermute ich.
Ich glaube, hier wurde fast alles inszeniert und nichts dem Zufall überlassen!
Für jede Merkwürdigkeit wird es eine Erklärung geben.


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11.02.2022 um 22:58
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Verheiratete Katholiken??? Sollten zusammenbleiben, bis dass der Tod sie scheidet. Eine normale Scheidung ist " nicht gern gesehen".
Stimmt genau, gerade wenn man sich ihr familiäres Umfeld anschaut....
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Bei einem Vermissten könnte es Jahre dauern, bis die Ehe anuliert wird - weiss das jemand genauer?
Wenn aber der Tatort so ein Bild bietet, dass das verschwundene Opfer wahrscheinlich nicht überlebt hat, könnte es den Prozess beschleunigen, vermute ich.
Stimmt ebenfalls.
§ 3
(1) Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind.
(2) Vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hätte, darf er nach Absatz 1 nicht für tot erklärt werden.
§ 7
Wer unter anderen als den in den §§ 4 bis 6 bezeichneten Umständen in eine Lebensgefahr gekommen und seitdem verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Zeitpunkt, in dem die Lebensgefahr beendigt ist oder ihr Ende nach den Umständen erwartet werden konnte, ein Jahr verstrichen ist.
Quelle: https://ra.de/gesetze/verschg


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