emz schrieb:Aber wenn ich in meinem Beitrag schreibe, dass ich aus dem Urteil zitiere, meine aber eigentlich den Beschluss, ist es dann wirklich Aufgabe der Verwaltung, erst mal zu prüfen, ob ich einfach nur die Begriffe nicht auseinander halten kann? Also erst mal den Link öffnen und nachschaun soll, bevor sie löscht? Schon ein bisschen viel verlangt.
Das sehe ich anders als du, ich denke es geht zu weit Beiträge zu melden oder zu löschen, in denen nur juristische Begriffe falsch verwendet werden. Wo soll das hinführen, dass nur noch Juristen in diesem Forum schreiben können, das ist glaube ich nicht im Sinne von Allmy. Außerdem gibt es klare Regeln, die falsche Verwendung von juristischen Begriffen wird in den Regeln nicht erwähnt. Was aber in den Regeln erwähnt wird, ist „Userbezug und Sticheleien sind zu unterlassen“:
emz schrieb:Wir wissen zwar nicht, ob es irgendwelche Melder gibt, aber machen wir doch erst mal ein riesen Fass auf.
Und das Ganze nur, weil jemand nicht in der Lage ist, richtig zu lesen und abzuschreiben.
Wenn dir also so viel daran liegt der Verwaltung Arbeit zu ersparen, dann halte dich doch selbst an die Regeln und unterlasse die Sticheleien.
Leocadia schrieb:Wie ist deine Aussage genau zu verstehen? Plädierst du dafür, KI einzusetzen, oder worin siehst du genau die Schwachpunkte des menschlichen Gehirns, wenn es um den Umgang mit Zeugen geht? Willst du anregen, den Lügendetektor wieder zuzulassen? Oder was genau ist dein Kritikpunkt?
Sollten nicht im besten Fall Menschen (hier: Staatsanwaltschaft und Richter) versuchen, das Verhalten anderer Menschen (hier: der Angeklagte) zu ergründen und zu beurteilen, unterstützt durch Gutachter? Und während eines Strafprozesses die logischen Denkgesetze anwenden? Dass auch Fehler passieren, dort wo Menschen arbeiten, ist allerdings auch klar.
Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, wie du aus meinem Beitrag auf KI oder Lügendetektor kommst. Lügendetektoren sind wissenschaftlich längst überholt und die KI ist mM nach noch nicht soweit, aber ehrlich gesagt, kenn ich mich damit nicht aus und die KI per se ist auch kein wichtiges Ziel psychologischer Forschung. Vielleicht fragt man diesbezüglich einen Informatiker? Soll jetzt natürlich auch nicht heißen, dass ich gegen den Einsatz technischer Hilfsmittel bin. Ich persönlich hielte es für sinnvoll Befragungen und Prozesse komplett auf Video aufnehmen, damit Verzerrungen durch Gedächtnisprotokolle oder Interpretationsfehler vermieden werden. Mit der heutigen Technik, könnte man sogar einen oder zwei der fünf Richter nur die Videoaufnahmen zeigen und den Täter geschlechtsneutral und mit neutraler Kleidung darstellen und überprüfen, ob diese Richter zu einer andern Beurteilung gelangen. (In einem Mordfall in den USA wurden die Jurymitglieder explizit dazu aufgefordert, sich die kleine, blonde Tatverdächtige als 300 Pfund schweren schwarzen Mann vorzustellen, wenn sie über das Urteil beraten. Damit wollte der Richter verhindern, dass die Täterin wegen ihres Aussehens zu milde bestraft wird. Hannah Stevenson Case)
Mittlerweile gibt es genug Forschung zur Urteilsbildung, Wahrnehmung, Gedächtnisleistung, Beeinflussung etc., dass es absurd ist zu behaupten, einem Richter könne es möglich sein, die logischen Denkgesetze ohne diese verschiedensten Einflüsse von innen und außen, anzuwenden, geschweige denn echte Neutralität (es ist nicht der juristische Begriff von Befangenheit gemeint) zu wahren. Genauso absurd ist es davon auszugehen, ein Zeuge könne die Realität ohne Verzerrungen, und verschiedenste Einflüsse wiedergeben. Mich wundert, wieso diesen Forschungsergebnissen nicht mehr Rechnung getragen wird und zumindest versucht wird, die Einflüsse zu minimieren und damit dafür zu sorgen, dass weniger Fehler passieren. (Die öfter schon angesprochene bayrische Justizlaufbahn wirkt für mich auch eher Einfluss maximierend.)
Ich glaube, in den meisten Fällen ist es trotz der menschlichen Schwächen hervorragend möglich richtige/gute Urteile zu sprechen, aber in besonderen Fällen (besonders emotional, belastend, mit großem öffentlichen Interesse oder mit hohem erwarteteten Strafmaß oder was auch immer) würde ich es für besser halten, dass man sich nicht nur auf die Brillanz der Prozessbeteiligten, die sicherlich häufig vorliegt, verlassen muss, sondern noch ein paar Sicherheitsstufen einbaut.
Leocadia schrieb:Woher nimmst du diese zahlenmäßigen Beurteilungen, „der überwiegende Teil“, „im Normalfall“, „häufig“, „meist"? In der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 habe ich keinerlei statistische Auswertung diesbezüglich gefunden. Also z.B. wie oft sich ein Täter selbst stellt oder noch am Tatort festgenommen wird.
Also eigentlich hab ich keine „zahlenmäßigen“ Beurteilungen abgegeben, da ich auch keine einheitlichen Zahlen kenne. Meine mengenmäßigen Angaben beruhten tatsächlich eher auf der Analyse der alltäglichen, nichtskandalösen Tötungsdelikte, aber im
Spoiler
Österreichische Studie, Morde 201825,5 % aller Täter verblieb jedoch am Tatort und führte teilweise noch Verständigungen
durch. Neun Täter begingen nach der Tatausführung Suizid (16,4 %).
Quelle: https://ales.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/p_ales/Projekte/STUDIE_Screening_Mordfaelle_FINAL.pdf
Einzugsgebiet Rostock und Schwerin, vorsätzliche Tötungsdelikte 2002-2021 Etwa jeder zweite der 96 Täter (n = 49 = 51 %) floh nach der von ihm begangenen Tat.
Von ihnen stellten sich 11 (11,5 %) Beschuldigte im Nachhinein. Eine Festnahme
tatzeitnah am Tatort erfolgte bei 23 (24 %) Personen. Nach der Tat veränderten 13
(13,5 %) Täter vorsätzlich den Tatort. Hierbei wurden zum Beispiel der Tatort und die
Tatwaffe gereinigt bzw. die Leiche gebettet. Weiterhin versteckten Straftäter
Spurenträger wie z. B. blutige Kleidung. Im Anschluss an die von ihnen begangenen
Homizide vollzogen 13 (13,5 %) Tatverdächtige einen Suizid und 3 (3,1 %)
unternahmen einen Suizidversuch. Eine Verbringung der Leiche vom Tat- zum Fundort
fand in 6 (6,3 %) Fällen statt und 4 (4,2 %) Täter wählten nach der Tat einen Notruf.
...
Einzugsgebiet Rostock und Schwerin, Intimizide 2002-2021 Bei 25 (89,3 %) Personen der 28 Täter lagen Angaben zum Nachtatverhalten vor. Von
dieser Teilmenge vollzogen 12 (48 %) Täter nach dem Intimizid einen Suizid, weitere
3 (12 %) scheiterten bei ihrem Suizidversuch. In 4 Fällen nahm der Täter
Veränderungen am Tatort vor. Dabei kam es u. a. zur Reinigung des Opfers, des
Tatortes und der Tatwaffe, zum Betten der Leiche bzw. zum Verbringen des Opfers.
In 4 Fällen wählte der Täter einen Notruf, in 4 Fällen meldete er die Tat bei einem
Bekannten und in ebenfalls 4 Fällen stellte er sich der Polizei. In 2 Fällen flüchteten
die Täter und ebenfalls in 2 Fällen konsumierten die Täter Psychopharmaka bzw.
Betäubungsmittel (Mehrfachnennungen waren möglich).
Quelle:https://rosdok.uni-rostock.de/file/rosdok_disshab_0000003148/rosdok_derivate_0000221654/Arnold_Dissertation_2024.pdf
Femizide Österreich 2010-2020 Ermittlungsverfahren
Für 25 der 137 Morde gab es Augenzeug:innen (18,2%). 106-mal (77,4%) standen Fingerabdrücke oder DNA-Spuren zur Verfügung, schriftliche Beweise wie Social Media Kommunikation in 78 Fällen (56,9%).
35 Verfahren wurden eingestellt: eines nach § 190 Z 1 StPO aus dem Grunde der Zurechnungsunfä-
higkeit der Täterin nach § 11 StGB, die übrigen wegen des Selbstmords der Täter:innen. Insgesamt
34 der 124 Täter:innen (27,4%) begingen Selbstmord, darunter eine Frau. Weitere 17 Männer unter-
nahmen einen Selbstmordversuch.
...Der Notruf oder die Information der Polizei erfolgte relativ am häufigsten durch den Täter, etwas seltener durch Familienmitglieder (andere als Kinder von Opfer und/oder Täter) sowie durch Nachbar:innen. „Andere Personen“ waren zum Beispiel ein Taxifahrer, eine Flüchtlingsberaterin, ein Arbeitgeber und Mitarbeiter:innen der Rettung, der Feuerwehr, der ÖBB oder eines Schlüsseldienstes.
... 35 (57,4%) der 61 Täter legten ein Geständnis ab, zwölf (19,7%) ein Teilgeständnis und 14 (23,0%) leugneten ihre Tat.
Die Angeklagten die anfangs leugnen, geben im Prozessverlauf offensichtlich noch teilweise Auskunft zur Tat und äußern sich zum Tatmotiv.Motivlage
Von den 61 Angeklagten äußerten sich 56 (91,8%) vor Gericht zu ihrem Tatmotiv bzw. stand bei fünf von ihnen (8,2%) eine psychische Erkrankung hinter der Tat. Eifersucht oder eine erfolgte/ angekündigte Trennung sind bei fast jedem zweiten Täter Tatmotiv (47,5%).
Quelle: https://www.bmi.gv.at/bmi_documents/3033.pdf
findest du ein paar Studien die sich mit dem Nachtatverhalten, Aussageverhalten und Beweisen beschäftigen.
Leocadia schrieb:Im vorliegenden Fall war es so: Hätte die Mutter ST nicht selbst quasi bei der Polizei „gemeldet“, dann wäre die Suche nach einem Verdächtigen möglicherweise anders abgelaufen.
Ja vermutlich. Was glaubst du, was hätte das geändert?
Leocadia schrieb:Im vorliegenden Fall war es so: Hätte die Mutter ST nicht selbst quasi bei der Polizei „gemeldet“, dann wäre die Suche nach einem Verdächtigen möglicherweise anders abgelaufen.
Überhaupt nicht, da ich es auch nicht behauptet habe. Bitte beachte „falls“.
Bezüglich Befangenheitsantrag: Danke
@XluX für das Herausssuchen der Quelle.