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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.292 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 14:27
Zusätzlich zur Tatsache, dass der Fall und dessen juristische Aufarbeitung sehr spannend ist, ist auf einer Metaebene auch dieser Thread sehr interessant.

Einige Nutzer hier, die sich besonderes juristisches Fachwissen auf die Fahnen schreiben wollen und sich lauthals über das Fehlen eines solches bei anderen beschweren, sowie stets bemüht sind im Fachjargon zu schreiben und gerne akademisch-fachlichen Quellen verlinken, scheinen hier auf Schritt und Tritt absolut jedes Ereignis falsch vorherzusagen, beinahe bewundernswert. Ich maße mir nicht an, zu wissen, woran das jetzt genau liegt. Aber eine gute Erinnerung daran, mit Internet-Expertenwissen vorsichtig umzugehen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 14:29
Zitat von Justitia96Justitia96 schrieb:Eine spektakuläre Wendung
Was genau? Dass ST vor der angesetzten Haftprüfung freigelassen wurde, oder dass der Knastzeuge unglaubwürdig ist. Letzteres hätte tatsächlich niemand vermutet.
Zitat von Justitia96Justitia96 schrieb:Ohne den formalen Fehler (E-Mail von Richterin an Staatsanwalt) wäre das Urteil nicht angetastet worden.
Persönliche Einschätzung oder hast du Fähigkeiten wie bei „Butterfly Effekt“?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 14:36
Würde mich mal interessieren, was er nun macht.
In Aschau rumlaufen als wäre nichts passiert vermutlich nicht.
Wahrscheinlich bei Verwandten unterkommen.

Ein Fragezeichen bleibt bei mir: Der ursprüngliche Haftbefehl basiert ja nicht auf der Aussage des Knastzeugens, da sich ST zu dem Zeitpunkt schon lange in U-Haft befand, also inwiefern kann dieses Aussage dann ursächlich für die Aufhebung sein. Der dringende Tatverdacht musste ja auf anderen Tatsachen basieren?

Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen.
Zitat von TroelstraTroelstra schrieb:Einige Nutzer hier, die sich besonderes juristisches Fachwissen auf die Fahnen schreiben wollen und sich lauthals über das Fehlen eines solches bei anderen beschweren, sowie stets bemüht sind im Fachjargon zu schreiben und gerne akademisch-fachlichen Quellen verlinken, scheinen hier auf Schritt und Tritt absolut jedes Ereignis falsch vorherzusagen, beinahe bewundernswert. Ich maße mir nicht an, zu wissen, woran das jetzt genau liegt. Aber eine gute Erinnerung daran, mit Internet-Expertenwissen vorsichtig umzugehen.
Das ist eben so.
Jura ist nicht wie Mathe, dass es nur Ergebnis XY gibt, nicht umsonst heißt es immer ,,Es kommt drauf an".
Sicher ist nur, dass Justitia ein Frau ist ;)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 14:48
Ein Fragezeichen bleibt bei mir: Der ursprüngliche Haftbefehl basiert ja nicht auf der Aussage des Knastzeugens, da sich ST zu dem Zeitpunkt schon lange in U-Haft befand, also inwiefern kann dieses Aussage dann ursächlich für die Aufhebung sein. Der dringende Tatverdacht musste ja auf anderen Tatsachen basieren?

Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen.
Die Aussage des Knastzeugen hat entscheidend zur späteren Verurteilung beigetragen und war damit ein wichtiges Element für die Annahme eines fortbestehenden dringenden Tatverdachts in der laufenden Untersuchungshaft.
Sobald dieser Zeuge als unglaubwürdig eingestuft wurde, begann die gesamte Beweiskonstruktion zu wackeln – so sehr, dass nun nicht einmal mehr die Voraussetzungen für U-Haft erfüllt sind. Andere Indizien (wie Spuren, Verhalten) reichen allein nicht mehr aus, um einen dringenden Tatverdacht aufrechtzuerhalten.

Es ist auch kein Zufall, dass die Richerin explizit in der E-Mail an die SA darauf hingewiesen hat, wie wichtig das "Geständnis" ist. Daran hängt entscheidend das Urteil. Und deshalb ist aus meiner Sicht auch ein Freispruch sehr wahrscheinlich.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 14:51
Zitat von greenmachinegreenmachine schrieb:Ich bin schockiert, dass der S.T. wieder frei ist. (Laut Rosenheim24)
Wenn er es gewesen ist, muss er damit leben. Ob im Gefängnis oder außerhalb.

Warum musste er ausgerechnet in dieser Nacht joggen gehen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 14:54
Bitte nicht vergessen, dass bedeutet noch nicht, dass ST unschuldig ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 14:57
Zitat von LindströmLindström schrieb:Warum musste er ausgerechnet in dieser Nacht joggen gehen?
Willst Du selbst nach der Freilassung mit diesen ekelhaften Vorverurteilungen weitermachen?

Warum sollte man in einem freien Land nicht joggen können wenn man Lust hat und sich dafür rechtfertigen müssen?
Zitat von KoernchenKoernchen schrieb:Bitte nicht vergessen, dass bedeutet noch nicht, dass ST unschuldig ist.
Doch, genau das bedeutet das! Das Urteil ist aufgehoben, also gilt wieder die Unschuldsvermutung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 14:57
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Der dringende Tatverdacht musste ja auf anderen Tatsachen basieren?
Ursprünglich war V die Hauptbelastungszeugin und ihre Zeugenaussage vom 17.11. letztendlich auch der Grund für den Haftbefehl noch am selben Tag. Nachdem aber sogar das Gericht ganz von allein recht schnell erkannt hat, dass es mit ihr als Zeugin nicht weiterkommt (die Ermittler fanden sie anscheinend noch glaubwürdig genug), wurde sie durch L ausgewechselt, die dem immensen Druck vermeintlich besser standhielt. Auf die Idee, dass vielleicht der Haftgrund schon lange keiner mehr war und die Zeugenaussage von V nie zu dem Haftbefehl hätte führen dürfen, musste das Gericht ja gar nicht kommen, weil im richtigen Moment AM wie Phönix aus der Asche schoss.
Andere Tatsachen gab es doch letztendlich gar nicht mehr. Erst recht nicht, wenn man das Urteil nochmal durchgearbeitet hat. Ich gehe davon aus, das hat die 1. Jugendkammer getan.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 14:59
Welche Indizien sind denn jetzt aktuell noch gegeben?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 15:02
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:könnte es je nach Verfahrensstand sogar die Eröffnung der HV ablehnen oder das Verfahren einstellen.
Das geht nicht mehr, da die Hauptverhandlung bereits eröffnet worden war. In dieser Lage, nach erfolgreicher Revision, kommt nur noch ein Freispruch (oder nochmalige Verurteilung, wenn man doch wieder Erwarten nach erneuter Beweisaufnahme zu dem Schluss käme, er sei schuldig). Der Angeklagte hat in einer derartigen Situation auch ein Recht auf Freispruch, wenn man ihm nichts nachweisen kann.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 15:10
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Der ursprüngliche Haftbefehl basiert ja nicht auf der Aussage des Knastzeugens, da sich ST zu dem Zeitpunkt schon lange in U-Haft befand, also inwiefern kann dieses Aussage dann ursächlich für die Aufhebung sein. Der dringende Tatverdacht musste ja auf anderen Tatsachen basieren?
Der ursprüngliche Haftbefehl basierte im Wesentlichen auf Aussagen von der Zeugin Verena über einen angeblichen Spaziergang am 3.10.,wo er bereits von dem Todesfall gewusst haben will. Ihre Aussage stürzte in der Verhandlung in sich zusammen, der Spaziergang war offenbar erst am Abend des 4.10.,sie hatte sich im Tag geirrt, und das Gespräch mit ihr war daher relativ unverfänglich. Er wurde während der Verhandlung aber dann nicht aus der Haft entlassen, weil man in Zusammenschau Aussage Lea über angebliches Täterwissen bei angeblichem Tischtennisspiel und der Aussage des neuen Zeugen Adrian M der dringenden Tatverdacht weiter bejahte (obwohl Verenas Aussage nicht mehr berücksichtigt wurde).

Nachtrag : sehe gerade @XluX hat ähnlich geantwortet


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 15:12
Zitat von Justitia96Justitia96 schrieb:Eine spektakuläre Wendung. Ohne den formalen Fehler (E-Mail von Richterin an Staatsanwalt) wäre das Urteil nicht angetastet worden. Jetzt läuft alles auf einen Freispruch hinaus.
Dass der BGH den zahlreichen anderen Verfahrens- und Sachrügen auf den 1700 Seiten nicht stattgegeben hätte, weißt du woher?
Zitat von Justitia96Justitia96 schrieb:Tatsächlich sind die Indizien ohne das Geständnis relativ dünn. Für mich jedoch noch immer ausreichend.
Und welche Indizien in diesem Fall hältst du für ausreichend, um jemanden 9 Jahre wegzusperren? Für die extra Joggingrunde gibt es ja nichtmal welche. Außerdem hätte man wohl kaum in kürzester Zeit einen ungeplanten Mord begehen können ohne auch nur den Hauch einer DNA-Spur zu hinterlassen oder mitzunehmen - schon gar nicht bei einem Kampfgeschehen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 15:13
Ich finde es schon bemerkenswert, wie hier einige suggerieren, dass das LG komplett daneben lag mit seinem Urteil. Bitte mal komplett durchlesen. Und dann würde ich mal gerne wissen, welche alternative Theorie denn glaubwürdiger ist? Ricks Unfalltheorie scheidet doch aus so vielen Gründen aus. Der unbekannte Dritte? Dafür gibt es 0 Anhaltspunkte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 15:15
Zitat von Justitia96Justitia96 schrieb:Und dann würde ich mal gerne wissen, welche alternative Theorie denn glaubwürdiger ist?
Das wurde jetzt hier 720 Seiten lang durchgekaut, und dann kommt so eine Frage???


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20.06.2025 um 15:16
Zitat von Justitia96Justitia96 schrieb:Ricks Unfalltheorie scheidet doch aus so vielen Gründen aus
Nun ist es ja nicht mehr nur Ricks Unfalltheorie, sondern auch die Theorie eines Rechtsmediziners, der in Essen wirkt. Da darf man denke ich schon gespannt sein. Zumal diese Gutachten ja dem Gericht auch schon vorliegen. Ich könnte mir vorstellen, dass man jetzt daraus schließen könnte, dass das Gericht diese nicht als wertlosen Bierdeckel ansieht.


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20.06.2025 um 15:19
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Ein Fragezeichen bleibt bei mir: Der ursprüngliche Haftbefehl basiert ja nicht auf der Aussage des Knastzeugens, da sich ST zu dem Zeitpunkt schon lange in U-Haft befand, also inwiefern kann dieses Aussage dann ursächlich für die Aufhebung sein. Der dringende Tatverdacht musste ja auf anderen Tatsachen basieren?
Zu dem damaligen Zeitpunkt belastete ST vor allem die Aussage von Verena, die sich aber später als Irrtum herausgestellt hat.
Zitat von LindströmLindström schrieb:Welche Indizien sind denn jetzt aktuell noch gegeben?
@Tiergarten hatte mal die Indizien sehr schön zusammengestellt (nochmal ein Danke dafür). Das muss man nun mal aktualisieren:
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb am 25.05.2025:1.
Spekulation bei der Polizei

ST wurde während seiner ersten Zeugenbefragung bei der Polizei gebeten, einmal auszumalen, wie denn ein Überfall auf Hanna abgelaufen sein könnte. Auf dieses aus meiner Sicht eigenartige Ansinnen hätte ST einfach sagen können: „Ich weiß es nicht, keine Ahnung“.

Stattdessen hat er sich zu Spekulationen verleiten lassen, dass der Täter Hanna „eine draufgehauen“ haben könnte, eventuell mit einem Stein - was womöglich aber nicht gleich zum Tod von Hanna geführt habe.

Das kann Täterwissen gewesen sein - aber auch reine Phantasie. Daher:

Indizwert: eher schwach.
das ist und bleibt schwach und jedenfalls für eine Begründung einer Verurteilung ungeeignet
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb am 25.05.2025:2.
„Kronzeugin“ Verena

Sie galt einst als eine Art Kronzeugin, doch dann brach dieses Indiz zusammen: Die Schilderung von Verena R., dass Sebastian T. ihr am Abend des Tattages 3.10. 2022 bei einem längeren Spaziergang von der Ermordung einer jungen Frau in Aschau berichtet habe, liess sich nicht aufrecht erhalten.

Zwar war Verena R. am 3.10. frühabends kurzzeitig in Aschau eingeloggt (wohl um ST nach einem Ausflug an den Chiemsee wieder heimzubringen), doch den Abend über war die junge Frau zu Hause bei Traunstein, was durch Chats und Anrufe belegt ist.

Verena R. korrigierte das Treffen mit T. dann auf den 5.10.; später erwies sich der 4.10. als der korrekte Termin. Im Prozess machte Verena R. von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Indizwert: Null
wie @Tiergarten richtig schreibt, inzwischen völlig wertlos
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb am 25.05.2025:3.
Aussage Lea R.

Die Schwester von Lea R. erwies sich als wesentlich robuster. Sie blieb bei der Polizei und vor Gericht konstant bei der Aussage, dass Sebastian T. bei einem Ausflug zum Chiemsee unvermittelt erklärt habe, in Aschau sei in der Nacht ein Mädel umgekommen. Das war zu einem Zeitpunkt am 3.10. 2022, als die Kunde vom Todesfall noch nicht die Öffentlichkeit erreicht hatte.

Die Begleiter von Lea R. und Sebastian T. gaben allerdings zu verstehen, sie hätten eine solche Preisgabe von Täterwissen nicht gehört. Das Vorgängergericht stufte die Aussage von Lea R. gleichwohl als voll glaubwürdig ein.

Indizwert: eher stark
das dürfte jetzt das entscheidende Indiz sein. Es muss geprüft werden, ob Lea oder Raffi sich irrt. Hätte das Gericht im ersten Prozess eine Prüfung des Handys von Raffi nicht unterlassen, wüsste man nun mehr.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb am 25.05.2025:4.
„Spassgeständnis“

Während einer sogenannten Hausparty am 17.11. 2022 bei der Familie R. In Bernhaupten, als die Sprache auf den Mord an Hanna kam, bekannte sich Sebastian T. zu dem Verbrechen. Sinngemäss sagte er. „Ja, ich war’s. Ich habe Hanna umgebracht“.

Die Teilnehmer reagierten geschockt, aber auch ungläubig. Weil man ihm einen Mord nicht zutraute, sprach man von einem (schlechten) Scherz. Später machte das Wort „Spassgeständnis“ die Runde, um das Mordbekenntnis des an diesem Abend auch stark alkoholisierten Sebastian T. herunterzuspielen.

Allerdings: Als er das Geständnis zum besten gab, war T. wohl noch nüchtern. Frau R., die wie ihre Töchter zugegen war, sah sich veranlasst, T. spontan zu anwaltlichen Beistand zu raten - was bei einem „ Spassgeständnis“ ja völlig überzogen und unsinnig gewesen wäre. Ein Kumpel von T. machte das Mordbekenntnis so zu schaffen, dass er in der Folge mit psychosomatischen Belastungen einen Arzt aufsuchte.

Aus meiner Sicht hat Sebastian T., der tags darauf verhaftet wurde, das iGeständnis nicht spaßig, sondern ernst gemeint.

Indizwert: hoch
an der Stelle bin ich anderer Meinung als @Tiergarten. Ich halte dieses "Spassgeständnis" (oder eher "Frustgeständnis") für unverwertbar. Wie das Gericht das sieht, wird man erleben. Eventuell werden dazu ja auch nochmal die Zeugen eingehender befragt, um die Natur dieses Geständnisses besser kennenzulernen.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb am 25.05.2025:5.
Schilderung des „Knastzeugen“

Viel Wirbel löste Adrian M., zeitweilig Mithäftling von Sebastian T., mit der Behauptung aus, T. habe ihm in der Zelle gestanden, dass er Hanna W. umgebracht habe.

Er, T.,habe die junge Frau aus sexuellen Motiven überfallen und sie geschlagen, um sie bewusstlos und wehrlos zu machen, berichtete Adrian M. unter Berufung auf seinen Mithäftling. Später habe T. Hanna dann nach eigenen Angaben in den reißenden Bärbach geworfen, wo sie ertrank.

Die Verteidigung brandmarkt Adrian M. als „notorischen Lügner“ und wirft ihm vor, das angebliche Geständnis erst Monate später gemeldet und dabei auf Vorteile im eigenen Prozess (mit derselben Vorsitzenden Richterin) geschielt zu haben.

Während die vorherige Kammer dem „Knastzeugen“ Glaubwürdigkeit attestierte und dessen Aussage zulasten von Sebastian T. verwertete, reagierte das neue Gericht und gab ein Gutachten in Auftrag, um die Glaubwürdigkeit von Adrian M. Prüfen zu lassen.

Wenn M. als glaubwürdig eingestuft wird und bei seinen Aussagen bleibt, könnte das ein maßgeblicher Stützpfeiler für die Anklage sein - andernfalls geriete eine erneute Verurteilung wohl eher ins Wanken.

Indizwert: hoch, aber wackelig.
richtig, wackelig, und jetzt umgefallen und wertlos


In Summe: aus meiner Sicht dreht sich jetzt alles darum zu schauen, ob datentechnische Überprüfung Leas oder aber Raffis Aussage stützen. In der Position der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts würde ich bereits jetzt das Versäumnis aus dem ersten Prozess, eine Prüfung von Raffis Handy, nachholen. Wenn diese Leas Aussage stützt, dann würde ich weiterhin einen dringenden Tatverdacht sehen.
Sollte aber die Prüfung von Raffis Handy der Aussage von Lea entgegenstehen, meine ich, dass es unverantwortlich wäre, überhaupt noch einen neuen Prozess zu starten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 15:22
Eine gute Nachricht, etwas anderes hatte ich eigentlich nicht erwartet. Dieser Teil des JVA-Zeugens zeigte mir, dass da ein Gericht über den Tisch gezogen wurde.

Das es schon heute erfolgt, zeigt, wie wenig haltbar auch die anderen Indizien sind.

Eine große Erleichterung für die Familie des Angeklagten und ich denke auch für die Familie des Opfers.

Wie ich schon sagte, das Verfahren ist nun endlich auf dem richtigen Weg, das hat lang genug gedauert.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 15:24
Er ist schon zuhause.
Regina Rick, die Anwältin des Beschuldigten, berichtete inzwischen, dass der junge Mann noch am Freitag, dem Tag des Gerichtsbeschlusses, wieder frei kam. Er sei zu Hause, sagte sie auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. Ein Sprecher der Justizvollzugsanstalt bestätigte die Haftentlassung am frühen Nachmittag.
Mordfall Hanna: Gericht hebt Haftbefehl gegen 23-Jährigen auf (Merkur)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 15:29
Zitat von Justitia96Justitia96 schrieb:, wie hier einige suggerieren, dass das LG komplett daneben lag mit seinem Urteil.
Falls Du mich meinst: Woraus liest Du, dass ich das suggeriere? Ich habe doch schon rel. lange nicht mehr suggeriert, sondern es ganz offen gesagt, dass aus meiner Sicht das Gericht komplett daneben lag.
Ich kann das Urteil gerne nochmal lesen, aber das wird nicht besser, kann ich Dir versichern.
Zitat von Justitia96Justitia96 schrieb:Ricks Unfalltheorie scheidet doch aus so vielen Gründen aus.
Welche Gründe waren das nochmal? Nur für den Fall, dass ich nicht mehr auf dem Laufenden bin...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.06.2025 um 15:30
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Das geht nicht mehr, da die Hauptverhandlung bereits eröffnet worden war. In dieser Lage, nach erfolgreicher Revision, kommt nur noch ein Freispruch (oder nochmalige Verurteilung, wenn man doch wieder Erwarten nach erneuter Beweisaufnahme zu dem Schluss käme, er sei schuldig). Der Angeklagte hat in einer derartigen Situation auch ein Recht auf Freispruch, wenn man ihm nichts nachweisen kann.
Hast natürlich recht, war mir nicht ganz sicher bezüglich des Verfahrensstands.


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