Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.398 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 10:13
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Überraschung: Der JVA-Zeuge wird wohl tatsächlich erneut aussagen und Anfang Oktober die heiligen Hallen des Amtsgericht Laufen betreten.
Ich glaube, das darf man nicht überinterpretieren. Ich glaube zwar, auch sein Anwalt meinte noch nach dem das Gutachten schon raus war, dass sein Mandant wahrscheinlich trotzdem aussagen und dabei bleiben wird, aber das kein Weg dran vorbei führt, sehe ich nicht.

Mit so einem Gutachten, kann man ja eigentlich niemanden den Paragraph 55 verwehren, also ich denke, es wird noch spannend, ob er aussagt, oder nicht.

Ich denke nicht, dass Ippen in dem Fall, das aufgrund irgendwelcher konkreten neuen Insider-Infos so geschrieben hat.


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 12:32
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich glaube, das darf man nicht überinterpretieren. Ich glaube zwar, auch sein Anwalt meinte noch nach dem das Gutachten schon raus war, dass sein Mandant wahrscheinlich trotzdem aussagen und dabei bleiben wird, aber das kein Weg dran vorbei führt, sehe ich nicht.

Mit so einem Gutachten, kann man ja eigentlich niemanden den Paragraph 55 verwehren, also ich denke, es wird noch spannend, ob er aussagt, oder nicht.
Wir müssen hier zwischen § 55 Auskunftsverweigerungsrecht und § 52 Zeugnisverweigerungsrecht unterscheiden.

Der Knastzeuge hat kein Zeugnisverweigerungsrecht, er muss aussagen, wenn das Gericht das so bestimmt.

Was er hat, das ist ein Auskunftsverweigerungsrecht, und das bezieht sich lediglich auf die Beantwortung solcher Fragen, bei deren wahrheitsgemäßer Beantwortung er sich selbst einer Straftat bezichtigen würde.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 55 Auskunftsverweigerungsrecht
(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__55.html
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 52 Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt

1. der Verlobte des Beschuldigten;
2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
3. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

(2) SpoilerHaben Minderjährige wegen mangelnder Verstandesreife oder haben Minderjährige oder Betreute wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung von der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechts keine genügende Vorstellung, so dürfen sie nur vernommen werden, wenn sie zur Aussage bereit sind und auch ihr gesetzlicher Vertreter der Vernehmung zustimmt. Ist der gesetzliche Vertreter selbst Beschuldigter, so kann er über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht entscheiden; das gleiche gilt für den nicht beschuldigten Elternteil, wenn die gesetzliche Vertretung beiden Eltern zusteht.
(3) Die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Personen, in den Fällen des Absatzes 2 auch deren zur Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts befugte Vertreter, sind vor jeder Vernehmung über ihr Recht zu belehren. Sie können den Verzicht auf dieses Recht auch während der Vernehmung widerrufen.


https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__52.html



2x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 12:52
Zitat von emzemz schrieb:Was er hat, das ist ein Auskunftsverweigerungsrecht, und das bezieht sich lediglich auf die Beantwortung solcher Fragen, bei deren wahrheitsgemäßer Beantwortung er sich selbst einer Straftat bezichtigen würde.
Aber würde es nicht reichen, dass er denken würde, dass wenn er im zweiten Prozess wahrheitsgemäß aussagen müsste, er sich entlarven würde, dass er im ersten Prozess im Zeugenstand gelogen hat, was ja strafbar ist?
Ist das nicht der Grund, warum Verena sagen konnte, dass sie nicht aussagen will? Ich hatte das so verstanden, bin mir aber nicht sicher.


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 13:16
Zitat von emzemz schrieb:Was er hat, das ist ein Auskunftsverweigerungsrecht, und das bezieht sich lediglich auf die Beantwortung solcher Fragen, bei deren wahrheitsgemäßer Beantwortung er sich selbst einer Straftat bezichtigen würde.
Strafprozeßordnung
Das kann aber durchaus auch die gesamte Aussage umfassen. Hat man ja bei Verena gesehen und Lea, die hat davon halt keinen Gebrauch gemacht.


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 13:19
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber würde es nicht reichen, dass er denken würde, dass wenn er im zweiten Prozess wahrheitsgemäß aussagen müsste, er sich entlarven würde, dass er im ersten Prozess im Zeugenstand gelogen hat, was ja strafbar ist?
Erstmal weiß ich nicht, ob das noch strafbar wäre, bzw. ob eine StA überhaupt daran Interesse hätte, dies zu verfolgen.

In jedem Fall aber hat er auszusagen. Er wird wohl einen Anwalt an seiner Seite haben und der wird ihm schon sagen, auf welche Fragen er gegebenenfalls besser nichts sagt.


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 13:24
Beitrag von rabunsel (Seite 770)

@rabunsel @XluX @Tiergarten

Meint ihr, es macht Sinn, diese Zeitleiste auch ins Wiki zu übernehmen, oder ist sie auch Gegenstand der Diskussion, also nicht von den Usern allgemein anerkannt? Bin nicht so im Fall drin wie ihr ;)


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 13:42
Zitat von emzemz schrieb:Erstmal weiß ich nicht, ob das noch strafbar wäre, bzw. ob eine StA überhaupt daran Interesse hätte, dies zu verfolgen.
Nachdem die Aussage abgeschlossen wurde,sehe ich keinen Grund, warum das nicht strafbar sein sollte. Allein die Verjährungsfrist für uneidliche Falschaussage beträgt schon 5 Jahre.

Ob die STA dann Interesse an einer Strafverfolgung hat, tut dazu erstmal nichts zur Sache, ob das Gericht dem Zeugen zubilligt, die Auskunft zu verweigern.

Weiter, wäre das kaum mit dem Rechtsempfinden zu vereinbaren, wenn jemand so eine schwere Straftat begeht und die STA das einfach einstellt. Zumal auch noch falsche Verdächtigung und schwere Freiheitsberaubung im Raum stehen würde. Letzteres, ist sogar ein Verbrechen und kein Vergehen.
Zitat von emzemz schrieb:In jedem Fall aber hat er auszusagen
Und woraus schließt du das so sicher. Wie @Grillage und ich angemerkt haben, wurde ja auch Verena und Lea angeboten, ab einem gewissen Zeitpunkt komplett zu verweigern. Warum sollte das bei Adrian, unter diesen neuen Umständen, zwingend anders sein?


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 13:45
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Weiter, wäre das kaum mit dem Rechtsempfinden zu vereinbaren, wenn jemand so eine schwere Straftat begeht und die STA das einfach einstellt. Zumal auch noch falsche Verdächtigung und schwere Freiheitsberaubung im Raum steht. Letzteres ist sogar ein Verbrechen und kein Vergehen.
Jetzt übertreibst Du meiner Meinung nach. Der Basti ist ja nicht allein auf Basis der Aussage vom Adrian verurteilt worden, insofern wird man ihm wohl keine Freiheitsberaubung anhängen können.


3x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 13:49
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das kann aber durchaus auch die gesamte Aussage umfassen. Hat man ja bei Verena gesehen und Lea, die hat davon halt keinen Gebrauch gemacht.
Wenn du das sagst, dass das Auskunftsverweigerungsrecht § 55 StPO einen komplett von einer Aussage entbinden kann, dann wird das halt so sein. Und wenn der Staatsanwalt im Interview auf die Frage "Wird der JVA Zeuge nochmals auftreten?" sagt, "Ja. Dran führt kein Weg vorbei." Der wird halt auch nicht alles wissen :troll:


2x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 13:56
Zitat von LeocadiaLeocadia schrieb:Meint ihr, es macht Sinn, diese Zeitleiste auch ins Wiki zu übernehmen, oder ist sie auch Gegenstand der Diskussion, also nicht von den Usern allgemein anerkannt? Bin nicht so im Fall drin wie ihr ;)
Der Basti ist und bleibt einfach ein Pechvogel. In seinem direkten Umfeld meinen gleich mehrere Leute, dass er Täterwissen preisgegeben hat. Und dann stellt sich raus, dass zwei sich im Tag geirrt haben und ein dritter ein notorischer Lügner ist. Zusätzlich versäumen Ermittler, StA, das Gericht und seine eigenen Verteidiger auch noch, die Aussagen der Sichtungszeugen anhand der Kamerabilder zu überprüfen. Zwei, drei Minuten könnten den Basti ja ein Alibi geben und keiner kommt drauf.
Wär schon gut, wenn die korrigierte Zeitleiste im Wiki ständ, weil man sie dort einfach finden kann. Wenn der Prozess wieder so daneben läuft, kann man dem Gericht dann einfach einen Link auf das Wiki schicken mit einem Hinweis, dass die da die korrigierte Zeitleiste finden können. Vielleicht erspart es dem Basti paar Tage auf der Anklagebank und uns Steuerzahler ein paar sinnlose Prozesstage!
Zitat von emzemz schrieb:Wenn du das sagst, dass das Auskunftsverweigerungsrecht § 55 StPO einen komplett von einer Aussage entbinden kann, dann wird das halt so sein. Und wenn der Staatsanwalt im Interview auf die Frage "Wird der JVA Zeuge nochmals auftreten?" sagt, "Ja. Dran führt kein Weg vorbei." Der wird halt auch nicht alles wissen :troll:
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das so einfach ist. Es kann doch nicht reichen, dass man einfach sagt, ich will mich nicht selbst belasten, ich sage nichts. Das Gericht kann ja auch nicht nachboren, womit man denn denkt, dass man sich belasten könnte.
Hat mich sehr erstaunt, dass Verena sich da so einfach aus der Zeugenpflicht winden konnte, zumal es bei ihr eigentlich offensichtlich war, dass sie nicht absichtlich gelogen hat, sondern einfach nur total durch den Wind war und zudem nicht die hellste Kerze, weswegen sie bei ihren ersten Auftritten alles durcheinander gewurstelt hatte.


3x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 14:01
Zitat von emzemz schrieb:Wenn du das sagst, dass das Auskunftsverweigerungsrecht § 55 StPO einen komplett von einer Aussage entbinden kann, dann wird das halt so sein
Es ist ja auch so. Ob es bei AM so sein wird, vermag ich noch nicht sicher zu beurteilen. Ich gehe aber davon aus.

Aber da ich natürlich deinen sarkastischen Unterton raushören kann, gehe ich davon aus, du widersprichst mir und bist der Meinung, dass es das nicht gibt.

Deswegen wollte ich ja darüber mit dir diskutieren. Irgendwie müsstest du mir ja dann das Gegenteil aufzeigen können.
Zitat von emzemz schrieb:Und wenn der Staatsanwalt im Interview auf die Frage "Wird der JVA Zeuge nochmals auftreten?" sagt, "Ja. Dran führt kein Weg vorbei." Der wird halt auch nicht alles wissen
Also laut Artikel, führt am „auftreten“ kein Weg vorbei.

Natürlich muss er auftreten. Er muss auch seine Personalien angeben.


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 14:08
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Deswegen wollte ich ja darüber mit dir diskutieren. Irgendwie müsstest du mir ja dann das Gegenteil aufzeigen können.
Nachzulesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__55.html


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 14:11
Zitat von GrillageGrillage schrieb:In seinem direkten Umfeld meinen gleich mehrere Leute, dass er Täterwissen preisgegeben hat. Und dann stellt sich raus, dass zwei sich im Tag geirrt haben und ein dritter ein notorischer Lügner ist.
Na ja. Bei Verena haben wir doch durch die Whatsapps recht klar belegt, dass sie sich im Tag geirrt hat. Da hatte er also definitiv Pech, scheint ja aber auch nicht zur Verurteilung beigetragen zu haben.
Der Knastzeuge ist wohl kaum aus seinem direkten Umfeld. Bei Lea hat er halt das Glück, dass R sich an nichts erinnern kann und Lea wohl allenfalls spontan mitkam und er sich am betreffenden Tag ursprünglich nur mit Verena treffen wollte. Hat ihm im ersten Prozess auch nicht viel gebracht, aber zumindest im Forum.
Zitat von emzemz schrieb:Nachzulesen:
Was genau soll damit bitte belegt sein? Wenn seine Aussage eine Erfindung war wäre ja jede Aussage dazu selbstbelastend. Nun gehen wir beide nicht davon aus, aber @fassbinder1925 ja schon und aus der Sicht würde den Zeugen doch sicherlich jede Aussage belasten.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Jetzt übertreibst Du meiner Meinung nach. Der Basti ist ja nicht allein auf Basis der Aussage vom Adrian verurteilt worden, insofern wird man ihm wohl keine Freiheitsberaubung anhängen können.
Meiner Ansicht im nach ist das nicht so eindeutig. Er wurde nicht nur deswegen verurteilt, aber wäre er auch ohne die Aussage verurteilt worden? Zumindest das neue Gericht sah ohne den Knastzeugen keinen dringenden Tatverdacht mehr.


1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 14:17
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Jetzt übertreibst Du meiner Meinung nach. Der Basti ist ja nicht allein auf Basis der Aussage vom Adrian verurteilt worden, insofern wird man ihm wohl keine Freiheitsberaubung anhängen können.
Deswegen habe ich das ja auch ein bisschen von der unendlichen Falschaussage abgespalten und von „im Raum stehen“ gesprochen. Es ist richtig, dass das wahrscheinlich schwer nachzuweisen sein wird, weil ja in der Gesamtschau verurteilt wurde.

Aber auch eine uneidliche Falschaussage ist zwingend mit Freiheitsstrafe bedroht. Das wegen Geringfügigkeit einzustellen ist eher unwahrscheinlich.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das so einfach ist. Es kann doch nicht reichen, dass man einfach sagt, ich will mich nicht selbst belasten, ich sage nichts
So einfach geht es auch nicht. Das Gericht muss natürlich konkrete Anhaltspunkte haben, dass sich der Zeuge in die Strafbarkeit reiten könnte.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Was genau soll damit bitte belegt sein? Wenn seine Aussage eine Erfindung war wäre ja jede Aussage dazu selbstbelastend
Genau, hat auch mit der „Mosaiktheorie“ des BGH zu tun.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:. Nun gehen wir beide nicht davon aus, aber @fassbinder1925 ja schon und aus der Sicht würde den Zeugen doch sicherlich jede Aussage belasten.
Wobei man da unterscheiden muss, ich habe meine Vermutung dem Zeugen könnte vollumfänglich 55 zugestanden werden, nicht deswegen, weil ich ihm nicht glaube oder höchste Zweifel habe, sondern wegen den Umständen.


5x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 14:21
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wobei man da unterscheiden muss, ich habe meine Vermutung dem Zeugen könnte vollumfänglich 55 zugestanden werden, nicht deswegen, weil ich ihm nicht glaube oder höchste Zweifel habe, sondern wegen den Umständen.
Das stimmt natürlich. Und auch ich gehe davon aus, dass ihm das theoretisch in Anbetracht der Umstände zustünde. Wobei ich nicht davon ausgehe, dass er es nutzt. Selbst wenn er tatsächlich falsch ausgesagt haben sollte, denke ich, dass er eher seine Falschaussage wiederholen würde. Aber wir werden sehen.


2x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 14:36
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Deswegen habe ich das ja auch ein bisschen von der unendlichen Falschaussage abgespalten und von „im Raum stehen“ gesprochen. Es ist richtig, dass das wahrscheinlich schwer nachzuweisen sein wird, weil ja in der Gesamtschau verurteilt wurde.
Ich glaube nicht, dass es eine unendliche Falschaussage war, sondern dass mindestens Teilaspekte der Aussage wahr waren.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber auch eine uneidliche Falschaussage ist zwingend mit Freiheitsstrafe bedroht. Das wegen Geringfügigkeit einzustellen ist eher unwahrscheinlich.
Ganz so einfach, wie Du es darstellst ist es aber auch nicht. Wenn der Zeuge sich drauf beruft, dass er sich falsch erinnert hat, muss man ihm erst mal nachsagen, dass er gelogen und sich nicht nur falsch erinnert hat. Das ist in den meisten Fällen eben nicht möglich, weswegen solche Falschaussagen zwar strafrechtlich verfolgt, die Verfahren aber dann meist eingestellt werden.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Selbst wenn er tatsächlich falsch ausgesagt haben sollte, denke ich, dass er eher seine Falschaussage wiederholen würde. Aber wir werden sehen.
Genau das erwarte ist auch. Ich denke, dass er seine Aussage wiederholen wird. Wenn er ein notorischer Lügner ist, dann will er auch nicht beim Lügen auffliegen. Wenn er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, ist das praktisch ein Eingeständnis, dass er bei der ersten Aussage gelogen hat, auch wenn das nicht strafverfolgbar ist, weil er ja eben seine Ausage damit nicht abändert.
Ihm dürfte ja aber, unabhängig von der Frage, ob er dafür belangt werden kann oder nicht, daran gelegen sein, nicht als Lügner dazustehen. Angeblich hat ihn ja - so die einhellige Meinung hier im Thread - die Hoffnung, bei Frau Aßbichler ein paar Sympathiepunkte für sein anstehendes Verfahren bewogen, die Story vom angeblich falschen Geständnis des Basti ihm gegenüber zu erfinden. Nach der Logik wäre er sich auch nicht zu schade, die gleiche erlogene Story zu wiederholen, um selber in besserem Licht dazustehen.

Ich glaube nicht, dass die Aussage im ersten Prozess gelogen war.


2x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 14:44
Viele empfinden es ja als hochspannend, wie die zweite Verhandlung im Fall Hanna ausgeht. Bei mir allerdings hält sich die Spannung in Grenzen: Alles andere als ein Freispruch für Sebastian T. wäre für mich eine Riesenüberraschung. Und das liegt nicht etwa daran, dass ich ST plötzlich als Verantwortlichen für den Tod von Hanna W.
ausschliessen würde.

Programmiert scheint mir ein Urteil zugunsten von ST nicht zuletzt durch die Entscheidung der jetzt zuständigen 1. Jugendstrafkammer, aufgrund eines selbst initiierten Glaubwürdigkeitsgutachtens zulasten des JVA-Häftlings Adrian M. den dringenden Tatverdacht gegen den Angeklagten aufzuheben und den jungen Aschauer aus der Haft zu entlassen.

Wer glaubt denn ernsthaft, dass dieses Gericht nun noch einmal ST für schuldig halten und erneut wegen Mordes verurteilen könnte? Das würde ja in der Konsequenz das Eingeständnis der Richter bedeuten, dass sie einen Mörder zu früh und fahrlässig auf freien Fuss gesetzt hätten - mit dem Risiko, dass dieser zwischenzeitlich wieder rückfällig werden könnte.
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Das Ziel der Verteidigung ist klar: am Ende der Verhandlung soll der Freispruch aus erwiesener Unschuld stehen, indem nachgewiesen wird, dass H. verunfallt ist.
Was für mich noch ein klein wenig Spannung verheisst, ist die Frage, ob der Freispruch wegen erwiesener Unschuld oder aus Mangel an Beweisen erfolgt. Und da hat @LackyLuke77 Recht: Am besten kann die Verteidigung einen totalen Freispruch erreichen, indem die Kammer zu der Überzeugung gelangt, dass Hanna durch einen Unfall ums Leben kam.

Denn es kann ja wohl niemand wegen Mordes verurteilt werden, der nachweislich verunglückt ist - ohne jedwedes Zutun eines anderen Menschen.

Die Frage ist nur, ob und wie dieser Nachweis erbracht werden kann. Die Verteidigung bietet dazu neue Gutachten auf, die belegen sollen, dass Hanna sich ihre spezifischen Verletzungen sehr wohl durch Treiben im Wasser zugezogen haben könnte, und dass der Notruf nicht von ihr, sondern durch andere Einflüsse ausgelöst worden sein dürfte.

Widerlegt werden müssten dafür aber erst einmal die Stellungnahmen der bisherigen Sachverständigen, die im Kern besagen: kein Unfall, eher Mord. Fraglich erscheint mir besonders, wie sich die im (vom BGH aufgehobenen) Urteil dargelegte Version des Notrufversuch aushebeln lässt:
37
H. W. gelang es noch bei Bewusstsein um 02:32:09 Uhr die als Notfallkontakt hinterlegte Nr. des Festnetzes der Heimatadresse mittels zweifachen Drückens der Schaltfläche „Notruf“ auf dem Display ihres Handys und anschließendem Auswählen des Kontaktes „home“ zu aktivieren. Ein Rufaufbau kam jedoch aus technischen Gründen nicht zustande.
Quelle: Urteil, Randnummer 37.

Zweifaches Drücken der Schaltfläche Notruf auf dem Handy-Display und anschließendes Auswählen des Kontaktes Home - wie das außer von Menschenhand bewerkstelligt worden sein könnte, erscheint.wohl nicht nur mir völlig schleierhaft. Wenn es dafür aber keine schlüssige Erklärung gibt, ist die Mordthese nicht vom Tisch.

Es bliebe in diesem Fall jedoch noch die Möglichkeit, aufgrund aller neu vorgebrachten Argumente und in Abwägung mit den alten Gutachten darauf zu erkennen, dass ein Unfall zumindest nicht auszuschließen sei. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke, ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld wäre aber ohne klaren Unfall-Nachweis wohl schwer erreichbar.

Allerdings gäbe es ja dann immer noch die Chance, nachzuweisen, dass ST trotz unbelegten Unfalls und sogar bei vermutetem Mord nicht als Täter in Frage kommt. Und da hat sich die Ausgangslage seit der ursprünglichen Mordanklage spürbar verschoben.

Damals galt Verena R. noch als Kronzeugin, weil sie schilderte. Sebastian T. habe ihr am Abend nach Hannas Verschwinden von der Tötung eines Mädchens in Aschau berichtet (gleichbedeutend mit der Preisgabe von Täterwissen). Verena R. verwickelte sich jedoch in Widersprüche und konnte (oder wollte) nichts Handfestes mehr zur Aufklärung des Falles beisteuern.

Weiter ins Wanken gerieten die Anklagesäulen Geständnisse/Täterwissen durch den vernichtenden Befund des Berliner Wissenschaftlers Prof. Max Steller im Auftrag des neu zusändigen Gerichts, dem JVA-Zeugen AM jedwede Glaubwürdigkeit abzusprechen.

Selbst wenn der Häftling jetzt noch einmal beteuern würde, ST habe ihm im Knast den Mord an Hanna gestanden, und er dafür auch Täterwissen beisteuern könnte: Das neue Gericht hat sich ja bereits die Einschätzung von Steller zueigen gemacht und die Aussagen des Zeugen für Schall und Rauch erklärt.

Als nächste Belastungszeugin wegzubrechen droht (aus Sicht der Anklage) Lea R. Die Schwester der einstigen Kronzeugin Verena steht noch als Einzige für die Behauptung, dass ST am 3.10. 2022 bei einem Ausflug an den Chiemsee mit dem Hinweis auf eine getötete Frau in Aschau Wissen preisgegeben habe, das zu diesem Zeitpunkt nur der Mörder haben könnte.

Lea R. steht nun unter immensem Druck. Nicht nur die Verteidigung dürfte sich auf sie einschiessen; auch hier im Forum gibt es reichlich Vorstöße, ihre Glaubwürdigkeit und ihr Erinnerungsvermögen in Zweifel zu ziehen. Nur ein Beispiel aus den letzten Tagen:
Zitat von JuLe2402JuLe2402 schrieb am 24.09.2025:Der unglaubwürdige Knastzeuge und Lea, deren Aussage sich als totaler Müll erwiesen hat setzen dem ganzen noch die Krone auf.
Ich bezweifle stark, dass Lea R. dieser Belastung standhält. Man muss ja zusätzlich noch berücksichtigen, dass der von ihr Belastete nun wieder frei herumläuft. Ich könnte mit gut vorstellen, dass diese Zeugin sich zurückzieht - etwa mit dem Versuch, Zeugnisverweigerung zu beanspruchen, oder mit der Erklärung, sie könne sich nun doch nicht mehr so genau erinnern.

Dann bliebe aus diesem Bereich der Indizien nur noch das eigene Geständnis von ST im Freundeskreis. Das ist ja von seinen Fans bereits liebevoll als „Spassgeständnis“ verharmlost worden, das er quasi halb launig, halb frustriert in den Raum geworfen habe. Welcher der Teilnehmer der „Hausparty“ würde es heute noch wagen, das anders darzustellen?

Ob die verbleibenden Indizien dann noch einen Freispruch blockieren könnten? Dass ST zeitlich und räumlich die Tat verüben konnte, weil er zum Tatzeitpunkt im Bereich des Tatorts war; dass er ein auffälliges Nachtatverhalten an den Tag legte mit heftigem Alkoholkonsum und Fehlen am Arbeitsplatz; dass er über ein Motiv verfügt haben könnte (Kombination aus Frust über fehlgeschlagene sexuelle Beziehungen zu Mädchen) und überbordender Konsum gewaltstrotzender Pornos), und dass er sich anfänglich nicht als gesuchter Jogger outen, dafür aber die Polizei mit falscher Kleidung aus der Todesnacht narren wollte - ob all das zusammen noch für einen Schuldspruch reichen dürfte, wenn Geständnisse und Nachweise von Täterwissen „ausgebootet“ sind, erscheint doch eher zweifelhaft.

Im Übrigen: Ein Freispruch läge ja auch ganz in dem von Regina Rick maßgeblich mit befördertem Mainstream, der mittlerweile in der Beurteilung des Falles Hanna herrscht - von Leitmedien wie Zeit, SZ und Spiegel (TV) über juristische Zirkel bis zu Diskussionsforen im Internet.

Und passen würde ein Freispruch (und im Vorfeld die Öffnung der Kammer für Positionen der Verteidigung) auch blendend zum offenkundigen Bestreben des Landgerichts Traunstein, sein zuletzt arg ramponiertes Image wieder etwas aufzupolieren.

Sebastian T. als unschuldig einzustufen, würde sicherlich weitgehend goutiert und vielleicht sogar als Auswetzen jener Scharte gewertet, für die man das vom BGH einkassierte Urteil der Assbichler-Kammer hält.

Und noch eines zur Klarstellung: Natürlich darf niemand verurteilt werden, wenn ein Gericht nicht eindeutig von seiner Schuld überzeugt ist. Selbstverständlich gilt der Grundsatz, dass im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden ist.

Schrecklich wäre es jedoch, wenn in diesem Fall ein Mörder nicht zur Rechenschaft gezogen würde und der Tod von Hanna ungesühnt bliebe. Gift auf dem Weg zu einem sachgerechten, objektiven Urteil können Pressionen von außen und unangemessene Interessen behördlicher oder sonstiger Art sein.



1x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 14:47
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich glaube nicht, dass es eine unendliche Falschaussage war, sondern dass mindestens Teilaspekte der Aussage wahr waren
Eine unendliche Falschaussage definiert sich nicht darüber, ob die Aussage in Teilaspekten wahr ist. Was anderes ist es natürlich, wenn sie im Kern richtig ist und nicht vorsätzlich gelogen wurde.

Es geht ja im Moment aber nicht darum, ob er nun wirklich gelogen hat, oder die Wahrheit gesagt hat.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ganz so einfach, wie Du es darstellst ist es aber auch nicht. Wenn der Zeuge sich drauf beruft, dass er sich falsch erinnert hat, muss man ihm erst mal nachsagen, dass er gelogen und sich nicht nur falsch erinnert hat. Das ist in den meisten Fällen eben nicht möglich, weswegen solche Falschaussagen zwar strafrechtlich verfolgt, die Verfahren aber dann meist eingestellt werden
Ich habe gesagt, nicht nach Paragraph 153. Dass man eine Falschaussage einstellen kann, weil man den Schuldnachweis denkt nicht bringen zu können, ist ja was anderes.

Man kann sich aber auch nicht einfach darauf berufen, dass man sich falsch erinnert.

Auch hier wieder, es ist nicht leicht jemand sicher zu überführen. Das ist ja auch der Grund warum Unschuldige oft freigesprochen werden, wenn Beschuldiger für unglaubwürdig gehalten werden. Oft werden diese aber trotzdem nicht wegen Falschaussage oder falscher Verdächtigung verurteilt.

Das liegt aber nicht daran, weil sie sagen, sie haben sich falsch erinnert. Man kann sich mit der Uhrzeit oder einer Personenschreibung vertun, aber nicht, ob jemand einen Mird gestanden hat, oder nicht.


melden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 15:00
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wobei man da unterscheiden muss, ich habe meine Vermutung dem Zeugen könnte vollumfänglich 55 zugestanden werden, nicht deswegen, weil ich ihm nicht glaube oder höchste Zweifel habe, sondern wegen den Umständen.
Was für ein Unsinn. Das Recht hat er und keiner muss ihm das zugestehen.
Im § 55 StPO steht hierzu: "Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren."
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wenn er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, ist das praktisch ein Eingeständnis,
Er hat kein Zeugnisverweigerungsrecht.


2x zitiertmelden

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 15:06
Zitat von emzemz schrieb:Was für ein Unsinn. Das Recht hat er und keiner muss ihm das zugestehen.
Spielen wir jetzt Wortklauberei (wobei das darüber hinaus geht) ?

Ich rede von dem Recht, nach seinen Personalien schon jegliche Auskunft zu verweigern.

Ich frag mich, was dieser Quatsch immer soll.

Und immer dieses runterbeten dieser drei lumpigen Sätze.

Mittlerweile weiß jeder, was hier drin steht. Lies du lieber mal die Linie des BGH ab wann dieser überall zu tragen kommt. Ist halt ein bisschen umfangreicher und da hast du wahrscheinlich keinen Bock drauf.


3x zitiertmelden