Zunächst einmal ein Dankeschön an
@Rick_Blaine für die überzeugenden Einschätzungen zum Thema Entpflichtung von Pflichtverteidigern.
kegelschnitt schrieb:Ich verstehe nicht, wieso du aus der Absicht der neuen Kammer, AMs Glaubwürdigkeit gutachterlich zu prüfen, auf ein "weiterreichendes Einlenken auf Positionen der Verteidigung" schließt.
Ich habe nicht auf ein weiterreichendes Einlenken der Verteidigung geschlossen, sondern die Frage aufgeworfen, ob sich mit der in Aussicht gestellten gutachterlichen Prüfung der Glaubwürdigkeit von AM ein weiterreichendes Einlenken auf Positionen der Verteidigung andeuten könnte. Oder ob die Kammer damit nur „gut Wetter“ machen wolle mit Blick auf die Atmosphäre im neuen Prozess.
Das ist, wie ich finde, eine ebenso berechtigte wie zurückhaltend formulierte Fragestellung.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die neue Kammer damit Entgegenkommen zeigen und die Bereitschaft signalisieren will, zusätzliche Klärungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Andererseits könnten Kritiker befürchten, ein solcher Schritt würde womöglich ein erstes Einknicken vor dem Druck derer darstellen, die massiv die Unschuld von Sebastian T. beschwören.
Ich bin juristischer Laie. Als solcher denke ich, dass es Aufgabe von Richtern ist, auf der Basis der Beweiserhebung zu beurteilen, ob die Indizien einschließlich der Aussage von Zeugen eine Verurteilung rechtfertigen oder nicht.
Dazu können sie Sachverständige und Gutachter zu Rate ziehen; letztendlich bleibt es jedoch dem Gericht überlassen zu bewerten, wen es für überzeugend hält.
Es wäre doch fatal, wenn künftig die Glaubwürdigkeit jedes Zeugen von einem Gutachter testiert werden müsste. Und wenn Sachverständige auch noch mal die Kompetenz und Überzeugungskraft von Gutachtern zu bewerten hätten.
Da fehlte nur noch, dass auch bei uns nicht mehr Berufsrichter, sondern Juroren das letzte Wort haben sollten…