Hanna W. tot aus der Prien geborgen
gestern um 19:00über diese Version hatte ich auch mal spekuliert:Fridolin31 schrieb:Aber eine kurze Meinungsverschiedenheit, nachdem ein Angreifer merkt, dass seine Avancen nicht auf Gegenliebe stoßen, ein Zurückweichen des Opfers und ein anschließendes Schubsen in den reißenden Bärbach wäre (ich benutze ausdrücklich den Konjunktiv) in weniger als einer Minute möglich.
Das entspricht natürlich nicht dem im aufgehobenen Urteil festgestellten Sachverhalt. Aber der stand ohnehin auf wackeligen Füßen.
Was allerdings nicht zwangsläufig bedeutet, dass sich im Prozess nach Überzeugung des Gerichts kein anderer Sachverhalt zu Lasten des ST ergeben wird.
ich sehe nicht, was sich daran geändert haben sollte. Selbst wenn es so war, es wird nicht gelingen, ST auf Grundlage eines solchen Szenarios zu verurteilen!bla_bla schrieb am 10.06.2025:bla_bla schrieb am 20.04.2025:
Nehmen wir mal folgendes rein hypothetisches Szenario: Hanna läuft, alkoholbedingt leicht schwankend, den Weg entlang. ST trifft auf sie und vielleicht kennt er sie vom Sehen, vielleicht hat sie ihm mal einen Korb gegeben, vielleicht erinnert sie ihn aber auch nur an ein anderes Mädchen, welches ihn mal abgelehnt hat. Er denkt "doofe Kuh" und versetzt ihr einen Stoss oder Fusstritt und sie stürzt in den Bach. Statt ihr rauszuhelfen, läuft er einfach weg. Hanna kommt nicht mehr raus und ertrinkt, alle weiteren Verletzungen sind Treibverletzungen. So könnte es immerhin gewesen sein. Kann ich nicht beweisen, ist aber nicht weniger plausibel als die Tathypothese der Staatsanwaltschaft.Problem dabei: selbst wenn es so war, ist es praktisch nicht nachzuweisen.
Ob Hanna von alleine unfallbedingt, zB. aufgrund ihrer Alkoholisierung, in den Bach gefallen ist, oder ob sie vor ST geflohen ist und dabei in den Bach fiel oder ob ST sie in den Bach schubste, kann bei Fehlen von Augenzeugen, Überwachungsvideos und ohne entsprechendes Geständnis nie geklärt werden. Es stünde aber auch im Widerspruch zu dem in der Anklage und im ersten Urteil angenommenen Tatverlauf und insbesondere im Widerspruch zu den als belastend gewerteten Aspekten, speziell der Spekulation über Stein als Tatwaffe und dem angeblichen Geständnis gegenüber dem Knastzeugen.
In einem solchen Fall muss ST freigesprochen werden, selbst wenn er sich in Wahrheit allermindest der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht hätte...
richtig. Würde es in diesem Prozess darum gehen, ob ST frauenverachtende Pornos geschaut hat, dann wäre der Schuldspruch wohl klar. Aber in dem Prozess geht es um die Frage, ob er Hanna umgebracht hat. Und in diese Richtung ist der Konsum des Pornos kein Indiz.Fridolin31 schrieb:Trotz der überschaubaren Fähigkeiten der Schauspieler ist es ein widerliches frauenverachtendes Machwerk.
Das war ursprünglich etwas anderes, als davon ausgegangen wurde, dass Hanna erwürgt worden sei. Dann hätte die Tatsache, dass der Tatverdächtige einen Porno geschaut hat, wo eine Frau gewürgt wird (bzw. dies mehr schlecht als recht schauspielert), ein Indiz sein können. Nur hat das Gutachten ja ergeben, dass die entsprechenden Verletzungen durch Hannas Kette beim Treiben im Fluss entstanden sind.
Damit hat der Porno seine Relevanz im Prozess verloren.
da sehe ich keinen Sinn drin. Ich glaube nicht, dass Lea vorsätzlich lügt und sich davon einen Gewinn verspricht, wie es wohl bei dem Knastzeugen gewesen sein könnte. Ebenso wie Verena aber könnte sie sich irren. Es könnte sich hingegen auch Raffi irren.XluX schrieb:Da würde es sich ja fast anbieten, von Ls Aussage auch ein aussagepsychologisches Gutachten anfertigen zu lassen. Ich denke, dann wäre diese Aussage auch vom Tisch.
Ein aussagepsychologisches Gutachten kann nicht den objektiven Wahrheitsgehalt einer Aussage prüfen. Es kann nur Indizien dafür oder dagegen finden, dass der Zeuge eventuell eine eigene Agenda bei der Aussage verfolgt, bewusst etwas falsch wiedergibt, dazuerfindet, verschweigt oder tatsächlich der Sache gar nicht so sicher ist o.ä..
Wenn Lea das so wirklich in Erinnerung hat, dann sagt sie das ja auch ehrlich und ein aussagepsychologisches Gutachten würde das im Idealfall bestätigen. Selbst wenn es tatsächlich anders war.
Das gilt genauso umgekehrt auch für Raffi. Auch bei ihm glaube ich nicht, dass er vorsätzlich lügt und sich davon irgendeinen Gewinn verspricht. Daher würde bei ihm ebenso gelten, dass ein aussagepsychologisches Gutachten dies bestätigen würde.
Dann aber hätte man zwei konträre Aussagen, die beide von glaubwürdigen Zeugen getätigt wurden. Damit wäre nichts gewonnen. Diese Sache kann einzig und allein durch eine unabhängige technische Prüfung geklärt werden.
In diesem Kontext noch hierzu:
sollte eine Prüfung des Handys von Raffi ergeben, dass er mit zum Tischtennisspielen war, dass Leas Aussage richtig ist, dann würde dies für sich natürlich noch nicht beweisen, dass der Rest von Leas Aussage, nämlich die vom Reden über den Mord, so stimmt. Aber man müsste dann davon ausgehen, dass Raffis Erinnerungsvermögen extrem schwach ist und daher seiner Aussage nicht viel Wert beigemessen werden kann. Und Verena hat ja schon zvuor bewiesen, sich falsch zu erinnern, insoweit kann man ihrer Aussage sowieso nicht viel Wert beimessen.abgelenkt schrieb:Stimmt, wobei man so nur die Diskrepanz hinsichtlich des Datums (ggf Ort, welches Strandbad) prüfen kann. Wenn man seine Handydaten noch hat. Oder ihre weiter ausgewertet werden könnten. Falls sich bestätigt, dass es am 3.10. ein Treffen in Übersee der ganzen Clique gab, müsste man immer noch würdigen, ob die Tatsache, dass R und V das Reden über den Mord nicht gehört haben (wollen) der Glaubhaftigkeit entgegen steht (könnte aber nachvollziehen, wenn man diese Diskrepanz für unerheblich hält).
Ja, aus meiner Sicht steht und fällt alles im Grunde alleine an der Auswertung von Raffis Handy.