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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.993 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 19:00
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Aber eine kurze Meinungsverschiedenheit, nachdem ein Angreifer merkt, dass seine Avancen nicht auf Gegenliebe stoßen, ein Zurückweichen des Opfers und ein anschließendes Schubsen in den reißenden Bärbach wäre (ich benutze ausdrücklich den Konjunktiv) in weniger als einer Minute möglich.

Das entspricht natürlich nicht dem im aufgehobenen Urteil festgestellten Sachverhalt. Aber der stand ohnehin auf wackeligen Füßen.
Was allerdings nicht zwangsläufig bedeutet, dass sich im Prozess nach Überzeugung des Gerichts kein anderer Sachverhalt zu Lasten des ST ergeben wird.
über diese Version hatte ich auch mal spekuliert:
Zitat von bla_blabla_bla schrieb am 10.06.2025:bla_bla schrieb am 20.04.2025:
Nehmen wir mal folgendes rein hypothetisches Szenario: Hanna läuft, alkoholbedingt leicht schwankend, den Weg entlang. ST trifft auf sie und vielleicht kennt er sie vom Sehen, vielleicht hat sie ihm mal einen Korb gegeben, vielleicht erinnert sie ihn aber auch nur an ein anderes Mädchen, welches ihn mal abgelehnt hat. Er denkt "doofe Kuh" und versetzt ihr einen Stoss oder Fusstritt und sie stürzt in den Bach. Statt ihr rauszuhelfen, läuft er einfach weg. Hanna kommt nicht mehr raus und ertrinkt, alle weiteren Verletzungen sind Treibverletzungen. So könnte es immerhin gewesen sein. Kann ich nicht beweisen, ist aber nicht weniger plausibel als die Tathypothese der Staatsanwaltschaft.
Problem dabei: selbst wenn es so war, ist es praktisch nicht nachzuweisen.
Ob Hanna von alleine unfallbedingt, zB. aufgrund ihrer Alkoholisierung, in den Bach gefallen ist, oder ob sie vor ST geflohen ist und dabei in den Bach fiel oder ob ST sie in den Bach schubste, kann bei Fehlen von Augenzeugen, Überwachungsvideos und ohne entsprechendes Geständnis nie geklärt werden. Es stünde aber auch im Widerspruch zu dem in der Anklage und im ersten Urteil angenommenen Tatverlauf und insbesondere im Widerspruch zu den als belastend gewerteten Aspekten, speziell der Spekulation über Stein als Tatwaffe und dem angeblichen Geständnis gegenüber dem Knastzeugen.
In einem solchen Fall muss ST freigesprochen werden, selbst wenn er sich in Wahrheit allermindest der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht hätte...
ich sehe nicht, was sich daran geändert haben sollte. Selbst wenn es so war, es wird nicht gelingen, ST auf Grundlage eines solchen Szenarios zu verurteilen!
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Trotz der überschaubaren Fähigkeiten der Schauspieler ist es ein widerliches frauenverachtendes Machwerk.
richtig. Würde es in diesem Prozess darum gehen, ob ST frauenverachtende Pornos geschaut hat, dann wäre der Schuldspruch wohl klar. Aber in dem Prozess geht es um die Frage, ob er Hanna umgebracht hat. Und in diese Richtung ist der Konsum des Pornos kein Indiz.
Das war ursprünglich etwas anderes, als davon ausgegangen wurde, dass Hanna erwürgt worden sei. Dann hätte die Tatsache, dass der Tatverdächtige einen Porno geschaut hat, wo eine Frau gewürgt wird (bzw. dies mehr schlecht als recht schauspielert), ein Indiz sein können. Nur hat das Gutachten ja ergeben, dass die entsprechenden Verletzungen durch Hannas Kette beim Treiben im Fluss entstanden sind.
Damit hat der Porno seine Relevanz im Prozess verloren.
Zitat von XluXXluX schrieb:Da würde es sich ja fast anbieten, von Ls Aussage auch ein aussagepsychologisches Gutachten anfertigen zu lassen. Ich denke, dann wäre diese Aussage auch vom Tisch.
da sehe ich keinen Sinn drin. Ich glaube nicht, dass Lea vorsätzlich lügt und sich davon einen Gewinn verspricht, wie es wohl bei dem Knastzeugen gewesen sein könnte. Ebenso wie Verena aber könnte sie sich irren. Es könnte sich hingegen auch Raffi irren.
Ein aussagepsychologisches Gutachten kann nicht den objektiven Wahrheitsgehalt einer Aussage prüfen. Es kann nur Indizien dafür oder dagegen finden, dass der Zeuge eventuell eine eigene Agenda bei der Aussage verfolgt, bewusst etwas falsch wiedergibt, dazuerfindet, verschweigt oder tatsächlich der Sache gar nicht so sicher ist o.ä..
Wenn Lea das so wirklich in Erinnerung hat, dann sagt sie das ja auch ehrlich und ein aussagepsychologisches Gutachten würde das im Idealfall bestätigen. Selbst wenn es tatsächlich anders war.
Das gilt genauso umgekehrt auch für Raffi. Auch bei ihm glaube ich nicht, dass er vorsätzlich lügt und sich davon irgendeinen Gewinn verspricht. Daher würde bei ihm ebenso gelten, dass ein aussagepsychologisches Gutachten dies bestätigen würde.

Dann aber hätte man zwei konträre Aussagen, die beide von glaubwürdigen Zeugen getätigt wurden. Damit wäre nichts gewonnen. Diese Sache kann einzig und allein durch eine unabhängige technische Prüfung geklärt werden.

In diesem Kontext noch hierzu:
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Stimmt, wobei man so nur die Diskrepanz hinsichtlich des Datums (ggf Ort, welches Strandbad) prüfen kann. Wenn man seine Handydaten noch hat. Oder ihre weiter ausgewertet werden könnten. Falls sich bestätigt, dass es am 3.10. ein Treffen in Übersee der ganzen Clique gab, müsste man immer noch würdigen, ob die Tatsache, dass R und V das Reden über den Mord nicht gehört haben (wollen) der Glaubhaftigkeit entgegen steht (könnte aber nachvollziehen, wenn man diese Diskrepanz für unerheblich hält).
sollte eine Prüfung des Handys von Raffi ergeben, dass er mit zum Tischtennisspielen war, dass Leas Aussage richtig ist, dann würde dies für sich natürlich noch nicht beweisen, dass der Rest von Leas Aussage, nämlich die vom Reden über den Mord, so stimmt. Aber man müsste dann davon ausgehen, dass Raffis Erinnerungsvermögen extrem schwach ist und daher seiner Aussage nicht viel Wert beigemessen werden kann. Und Verena hat ja schon zvuor bewiesen, sich falsch zu erinnern, insoweit kann man ihrer Aussage sowieso nicht viel Wert beimessen.
Ja, aus meiner Sicht steht und fällt alles im Grunde alleine an der Auswertung von Raffis Handy.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 19:16
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Der unbekannte Dritte scheidet meiner Meinung nach auch komplett aus. Hinsichtlich der Unfalltheorie wird diese Kammer hoffentlich in der Lage dazu sein, die zukünftigen Ausführungen der Sachverständigen, die sich bisher teilweise widersprochen haben, zutreffend zu werten.
Die Freilassung erfolgte ohne Überprüfung der Unfalltheorie. Die wäre erst am 26.06. zur Sprache gekommen. Momentan wird das Gericht noch von der Möglichkeit eines Tötungsdelikts ausgehen. Trotzdem hat es den Angeklagten entlassen.
Der "Tatort" war für fast jeden zugänglich. Es gibt Häuser mit Bewohnern drumherum. Daher kann man bei einem Tötungsdelikt einen anderen Täter nicht ausschließen. Der Angeklagte ist nur auf dem Weg nach Hause gesehen worden. Der "Tatort" hätte für den Jogger ein Umweg bedeutet. Das SmartPhone-Spiel wurde relativ passgenau gespielt ohne als 100%iges Alibi zu dienen. Selbst bei der Annahme eines Tötungsdelikt wäre der Angeklagte als Täter unwahrscheinlich.

Das nun folgende Verfahren wird man sich um die Unfallversion genauer kümmern. Dieser Fall verlangt eine gründliche Untersuchung. Da der Angeklagte nun endlich entlassen wurde, steht diese Untersuchung auch nicht mehr unter diesem Zeitdruck. Nun können die bisher beteiligten Gutachter in sich gehen und überlegen, ob die neu aufgezeigten Möglichkeiten nicht doch der Wahrheit näher kommen. Der Hydromechaniker muss sich mit dem Sturz aus 2,2m Höhe und dem Mutter am Schütz befassen. Frau Mützel muss sich nun mit der Form der Wunden befassen. Und her Adamec mit den Folgen eines Sturzes aus 2,2m Höhe, so wie ihn die Verteidigung vermutet). Bei einem unklaren Bild werden vielleicht auch noch andere Gutachter herangezogen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 19:25
Es ging ja oft um die Aussage von Raffi W. Das hat er wohl tatsächlich ausgesaft. Artikel in der Süddeutschen Zeitung
Nur einmal habe er mit Sebastian T. Tischtennis gespielt. Von einem Mord habe dieser dabei nichts erzählt. Und sie hätten sich auch nicht am Nachmittag getroffen, sondern, wie Raffi W. sagte, „auf d’Nocht“. (Nachfrage des Gerichts: Wann es auf d’Nocht sei? – Antwort des Zeugen: „Auf d’Nocht is’, wenn’s finster wird.“) Er wisse das, weil er immer seinem Onkel im Stall helfe, vor 20 Uhr habe er nie Zeit. Außerdem habe Sebastian T. fluoreszierende Bälle dabeigehabt, die im Dunkeln leuchten, und ihre Handys, die hätten sie als Scheinwerfer genutzt.
Quelle: https://archive.ph/icmtp#selection-873.0-873.550


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 19:33
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Wenn Lea das so wirklich in Erinnerung hat, dann sagt sie das ja auch ehrlich und ein aussagepsychologisches Gutachten würde das im Idealfall bestätigen. Selbst wenn es tatsächlich anders war.
In einem aussagepsychologischen Gutachten geht es nicht primär darum, ob Personen lügen oder nicht, sondern, ob deren Aussage glaubhaft ist. Eine Zeugin muss überhaupt nicht bewusst gelogen haben, trotzdem kann das Gutachten ergeben, dass ihre Aussage nicht ausreichend glaubhaft ist. Deshalb wird diese Form der Begutachtung ja häufig bei Kindern eingesetzt, die in den wenigsten Fällen bewusst lügen, aber bei denen es durch Suggestion, Unreife oder durch andere Einflüsse zu falschen Erinnerungen und Eindrücken kommt.

Aber letztendlich bin ich persönlich eh der Meinung (wie auch schon mehrmals gesagt), dass man schon aus den objektiven Daten herauslesen kann, dass Ls Aussage so nicht stimmen kann. Und Raffis Handydaten würden da nochmal mehr Licht ins Dunkle bringen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 19:47
Zitat von lupidalupida schrieb:Es bedarf keiner entlastenden Alternativtheorie.
Das sehe ich etwas anders. Ähnlich wie im Fall Genditzki. Die Frage ist Tötung oder Unfall. Alternative Täter waren in beiden Fällen nicht ersichtlich. Bei Hanna wäre es theoretisch noch möglich, da die Ursache ihres Todes auf offener Straße gesetzt wurde. Aber es gab ja noch nicht einmal ansatzweise Ermittlungen gegen eine andere Person die zur besagten Zeit in unmittelbarer Umgebung des vermeintlichen Tatorts gesehen wurde.
Die Frage im kommenden Prozess wird also nicht sein "Wer war es", sondern "Tötungsdelikt oder Unfall" und falls das Gericht bei Anhörung der von ihm bestellten Gutachter von einem Tötungsdelikt ausgeht, ist es Sache der Verteidigung die Alternativtheorie "Unfall" als zumindest "denkbar" oder eben "höchstwahrscheinlich" (wie im Badewannenfall) erscheinen zu lassen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 19:49
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Die Freilassung erfolgte ohne Überprüfung der Unfalltheorie. Die wäre erst am 26.06. zur Sprache gekommen. Momentan wird das Gericht noch von der Möglichkeit eines Tötungsdelikts ausgehen.
Nicht unbedingt. Die drei neuen Gutachten, die einen Unfall nahelegen, liegen dem Gericht schon vor. Am 26. Juni wären die während des Haftprüfungstermins wohl nur nochmal mündlich grob skizziert worden.
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb am 30.05.2025:Die Verteidigung im Mordfall Hanna aus Aschau hat drei neue Gutachten eingereicht. Das bestätigte das Landgericht Traunstein gegenüber dem OVB.
Dr. Yves Georg mit einem kurzen Statement zu den aktuellen Entwicklungen:
Klarheit im Fall Hanna W. wird wohl erst der erneute Prozess am Landgericht bringen. Georg äußert sich mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen gegenüber LTO optimistisch: "Wir sind zuversichtlich, dass unser Mandant freigesprochen werden wird."
Beschul­digter wird aus Haft ent­lassen (LTO)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 19:56
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Aber es gab ja noch nicht einmal ansatzweise Ermittlungen gegen eine andere Person die zur besagten Zeit in unmittelbarer Umgebung des vermeintlichen Tatorts gesehen wurde.
Doch, die gab es (wurde hier auch schon diskutiert), aber man hat sich schnell auf ST eingeschossen (der übrigens gar nicht in unmittelbarer Nähe gesehen wurde, sondern dem nur unterstellt wurde, dass er in unmittelbarer Nähe war).
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Die Frage im kommenden Prozess wird also nicht sein "Wer war es", sondern "Tötungsdelikt oder Unfall"
Davon gehe ich aus. Alles andere wäre abwegig angesichts der drei anderen Gutachten, die noch auf ihren Einsatz warten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:26
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Ein aussagepsychologisches Gutachten kann nicht den objektiven Wahrheitsgehalt einer Aussage prüfen. Es kann nur Indizien dafür oder dagegen finden, dass der Zeuge eventuell eine eigene Agenda bei der Aussage verfolgt, bewusst etwas falsch wiedergibt, dazuerfindet, verschweigt oder tatsächlich der Sache gar nicht so sicher ist o.ä..
Wenn Lea das so wirklich in Erinnerung hat, dann sagt sie das ja auch ehrlich und ein aussagepsychologisches Gutachten würde das im Idealfall bestätigen. Selbst wenn es tatsächlich anders war.
Ich bin auch der Ansicht, dass das Gericht die Aussagekraft und den Wahrheitsgehalt wohl ohne Gutachten ebenso kritisch hinterfragen kann, zumal sie offenbar ja keine problematische Persönlichkeitsstörung oder ähnliches hat, wofür das Gericht ggf nicht genug Wissen hat. In derartigen Fällen verlangt der BGH jedenfalls kein Gutachten.

Dennoch können sich Aussagegsychologische Gutachten prinzipiell auch mit der Frage beschäftigen, ob ein Irrtum oder Scheinerinnerungen vorliegen - das ist wohl schwieriger als das Aufdecken potentieller Lügen aber auch Aufgabe /Fachgebiet solcher Gutachter. Ich verlinkte nochmal einen ganz interessanten Interviewpodcast mit Max Steller der auch dazu ausführt (und wohl der Verantwortliche für das Gutachten über A. M. ist) :

https://open.spotify.com/episode/6SF5x4qa6JAA7HucXuoLGP?si=FWJaO3_ESVa8Tuy90JS-hQ


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:39
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Das sehe ich etwas anders. Ähnlich wie im Fall Genditzki. Die Frage ist Tötung oder Unfall. Alternative Täter waren in beiden Fällen nicht ersichtlich. Bei Hanna wäre es theoretisch noch möglich, da die Ursache ihres Todes auf offener Straße gesetzt wurde. Aber es gab ja noch nicht einmal ansatzweise Ermittlungen gegen eine andere Person die zur besagten Zeit in unmittelbarer Umgebung des vermeintlichen Tatorts gesehen wurde.
Wenn es ein Tötungsdelikt war, erfolgte es auf offener Straße. Dadurch ist der Täterkreis erst mal sehr hoch. Bei einem Zufallstäter tut man sich da äußerst schwer diesen Täterkreis zu verringern. Man hat die Eiskellerbesucher untersucht, weil die zu der Zeit unterwegs waren, aber man wird sehr viel andere nicht untersuchen können. Wenn es keine DNA-Spuren oder anderweitige Spuren des Täters gibt und auch in unmittelbarer Nähe niemand gesehen wurde, kann man nicht gegen jeden beliebigen ermitteln.
Das Fehlen von "ansatzweisen" Ermittlungen ist in einem solchen Fall dann allein darauf zurückzuführen. Für die Frage der Täterschaft des Angeklagten ist das daher für den vorliegenden Fall belanglos.
Der Angeklagte wurde auch nur deshalb befragt, weil er gesehen wurde. Gesehen wurde er aber auf einem ganz anderen Weg.

Im Badewannenfall kam fast ausschließlich G in Frage.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:41
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Aber es gab ja noch nicht einmal ansatzweise Ermittlungen gegen eine andere Person die zur besagten Zeit in unmittelbarer Umgebung des vermeintlichen Tatorts gesehen wurde
Es war Nacht. Da können theoretisch diverse Personen unterwegs gewesen sein, die nicht gesehen wurden. Es dürfte einige ungeklärte Tötungsdelikte geben, bei denen niemand sich an eine konkrete Person erinnern kann (man merkt sich sowas auch eher nicht, wenn man nicht weiß, dass es relevant wird). Etwaige andere Personen werden vielleicht nicht auffällig mit ner Stirnlampe durch die Gegend gejoggt sein. Nur dieses Verhalten wird der Grund sein, warum man sich an ST erinnerte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:11
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Aber es gab ja noch nicht einmal ansatzweise Ermittlungen gegen eine andere Person die zur besagten Zeit in unmittelbarer Umgebung des vermeintlichen Tatorts gesehen wurde
Rn.700
Die Kommunikation bezieht sich zudem darauf, dass es auch zwei andere Verdächtige gäbe (Sprachnachricht vom 24.11.2022, 21:09 Uhr: … Verdächtigen, mit dem zweiten, der eine heißt …, der andere … …).
Wobei ich es schon immer extrem auffällig und seltsam fand, dass die Polizei einer Zeugin verrät, wen sie sonst noch verdächtigt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:15
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Nicht unbedingt. Die drei neuen Gutachten, die einen Unfall nahelegen, liegen dem Gericht schon vor. Am 26. Juni wären die während des Haftprüfungstermins wohl nur nochmal mündlich grob skizziert worden.
Das ist zwar richtig, aber man darf nicht vergessen, das Gericht ist in diesen Dingen kein Experte. Keins der Gutachten kann das Gericht überprüfen. Zur Haftprüfung hätten nur die Anwälte vortragen können, die ebenfalls nicht vom Fach sind. Die Gutachter wären nicht befragt worden. Das Gericht hatte diese Terminverschiebung selbst vorgeschlagen, weil es wahrscheinlich dem sich bewusst war. Sicher wird das Gericht nun an die ursprünglichen Gutachter entsprechende Fragen stellen. Das wird noch dauern. Ich gehe eher davon aus, dass die neuen Gutachten bei der Entlassungsfrage noch keine Rolle gespielt haben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:15
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Es war Nacht. Da können theoretisch diverse Personen unterwegs gewesen sein, die nicht gesehen wurden.
Zumal ST ja auch nicht dort gesehen wurde und trotzdem dort gewesen sein soll.


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gestern um 21:21
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Das ist zwar richtig, aber man darf nicht vergessen, das Gericht ist in diesen Dingen kein Experte.
Umso bemerkenswerter ist es, dass die 1. Jugendkammer in diesem Fall schon wenige Stunden nach Erhalt des aussagepsychologischen Gutachtens entschieden hat, dass ST aus der Haft entlassen wird. Das kann eigentlich nur bedeuten, dass das Gutachten extrem eindeutig war und absolut keine Zweifel mehr zugelassen hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:39
Hier sieht man das erste Foto von ST nach der Haft.
Er wirkt irgendwie "gereift". Aber klar, sind ja auch zweieinhalb Jahre vergangen.

https://www.tz.de/bayern/wende-im-mordfall-hanna-aus-aschau-sebastian-ist-frei-93794779.html


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:55
Was glaubt ihr, wird Frau Rick in der neuen Verhandlung ihrem Mandanten empfehlen vehement seine Unschuld zu beteuern oder wird er weiterhin schweigen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:08
Zitat von XluXXluX schrieb:Die Kommunikation bezieht sich zudem darauf, dass es auch zwei andere Verdächtige gäbe (Sprachnachricht vom 24.11.2022, 21:09 Uhr: … Verdächtigen, mit dem zweiten, der eine heißt …, der andere … …).
Wobei ich es schon immer extrem auffällig und seltsam fand, dass die Polizei einer Zeugin verrät, wen sie sonst noch verdächtigt.
Danke, das hatte ich so nicht mehr auf dem Schirm, obwohl ich es gelesen hatte. Und irgendwie verlief das ja auch im Sande, ein junger Mann wurde ja bereits dadurch quasi entlastet, weil er zu einem Zeitpunkt von der Eiskeller-Kamera erfasst wurde, in dem Hanna die Stelle, an der sie mutmaßlich in den Bärbach gelangte, schon längst erreicht haben musste.

Ich hatte mich vorhin auch unklar ausgedrückt und dachte an ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen eines Anfangsverdachts .

Ansonsten stimme ich dir natürlich zu; eine solche Äußerung von Polizeibeamten ist unbegreiflich.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:19
Im Zuge der Suche nach der o.g. Textstelle bin ich auch nochmal über eine andere Stelle gestolpert, die mir schon mal seltsam vorkam, die ich aber anscheinend wieder verdrängt hatte - ein Auszug aus der Aussage von AM:
493
Im Rahmen des Gespräches habe T. schließlich auch thematisiert, dass er es doof finde, dass seine Mutter nicht glauben würde, dass er unschuldig wäre. Er/… habe daraufhin zum T. gesagt: „Bist d ja nicht, du hast es mir ja erzählt gehabt!“.
Eigentlich ist das ja völlig unglaubwürdig. STs Mutter hat nie den Anschein erweckt, dass sie ST nicht glauben würde.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:22
Zitat von XluXXluX schrieb:Umso bemerkenswerter ist es, dass die 1. Jugendkammer in diesem Fall schon wenige Stunden nach Erhalt des aussagepsychologischen Gutachtens entschieden hat, dass ST aus der Haft entlassen wird. Das kann eigentlich nur bedeuten, dass das Gutachten extrem eindeutig war und absolut keine Zweifel mehr zugelassen hat.
Ja, das ist definitiv bemerkenswert.

Wenn man sich ein Zitat von Dr. Georg anschaut, wird aber klar, wie es dazu kommen konnte:
Daran werde sich auch nichts mehr ändern. Verteidiger Georg sagt: „Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass sich auch aus einer etwaigen künftigen persönlichen aussagepsychologischen Untersuchung nicht ergeben könnte, dass die Aussage doch glaubhaft wäre. Hinter den Befund der Unglaubhaftigkeit kommt man nicht mehr zurück.“
Vermeintlicher Mörder von Hanna Wörndl kommt frei (Süddeutsche Zeitung)

Heißt im Klartext: egal, was der JVA-Zeuge bei einer möglichen persönlichen Begutachtung und/oder einer Aussage im Revisionsprozess von sich geben würde, der Psychologe Max Steller wird ihm kein Wort glauben.

Als Vergleich mal die Einschätzung eines Hobbypsychologen aus dem Forum, die diametral entgegengesetzt zur Einschätzung des renommierten Berliner Psychologen ist.
Zitat von ManateeManatee schrieb am 25.05.2025:Wieso das denn, er kann doch einfach bei seiner Aussage bleiben und diese wahrheitsgemäss wiederholen.
Zitat von ManateeManatee schrieb am 23.05.2025:Gefahr sehe ich weniger. Er wird einfach bei der Wahrheit bleiben und seine Aussage wiederholen.
Ernüchternd.


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gestern um 23:22
Zitat von MabuhayMabuhay schrieb:Was glaubt ihr, wird Frau Rick in der neuen Verhandlung ihrem Mandanten empfehlen vehement seine Unschuld zu beteuern oder wird er weiterhin schweigen?
Schweigen.
Warum sollte er jetzt plötzlich auf Anraten seiner Anwältin seine Unschuld beteuern? Frau Rick geht von einem Unfall aus und will das mit den Gutachten untermauern. Was sollte ST dazu zu sagen haben?


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