abgelenkt schrieb:Es ging hier glaube ich auch eigentlich nicht wesentlich um die Relevanz von Raffis Aussage (gering) sondern darum, ob es nachvollziehbar war, dass die Richterin ihn so anfuhr. Menschlich nachvollziehbar vielleicht, psychologisch sinnvoll vielleicht eher nicht.
Ich verstehe nicht, warum hier immer wieder davon ausgegangen wird, dass ein Richter Zeugen mit Samthandschuhen anfassen muss und keinen Druck ausüben darf. Sicher ist das nicht die Vorstellung für den Ablauf eines idealen Prozesses und in einer idealen Welt hätten alle Zeugen alles gehört und gesehen, würden sich alle Zeugen absolut zuverlässig an all dies erinnern können, wären intelektuell und vom Wortschatz und ihrer Eloquenz her in der Lage, das gesehene und gehörte von alleine, flüssig und für alle verständlich wiederzugeben und würden sich zudem noch freuen, etwas zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen zu dürfen.
Das ist aber ja nicht so und elbstverständlich gehört es zur Aufgabe eines Richters, nachzuhaken, nachzufragen, vielleicht auch "Fangfragen" zu stellen, wenn ihm Ungereimtheiten, Widersprüche und Unlogiken auffallen. Den der Prozess dient dazu, einen Sachverhalt möglichts umfangreich aufzuklären.
Alle Zeugen werden belehrt, das bedeutet aber nicht, dass allen Zeugen auch die Tragweite und Bedeutung ihrer Ausage bewusst ist. Immerhin geht es hier darum, ob jemand wegen eines Mordes verurteilt wird und ob er ggfls. lebenslänglich in Haft wandern wird. Wenn ein Richter den Eindruck hat, der/die Zeuge/Zeugin würde seine Aussage auf die leichte Schulter nehmen, dann ist es eben seine Aufgabe, den Zeugen mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass das kein Plauderstündchen ist und man von ihm erwartet, dass er seine Erinnerung ein bisschen angestrengter bemüht oder eben deutlich sagt, dass er sich nicht erinnert, dass er etwas nicht mitbekommen hat, dass er etwas nur vom Hörensagen weiß etc.