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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.292 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.06.2025 um 10:10
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Zumal weder Du noch ich und selbst die Richter nicht mehr feststellen können, auf welche Frage das Wort gefallen ist.Nicht mal ob es überhaupt gefallen ist.
Ein Argument für Wortprotokolle oder Videoaufzeichnung im Strafprozess (Wunschdenken).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.06.2025 um 10:14
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 12.11.2023:Da ging es wieder länger hin und her.
Für mich ist übrigens nicht klar ersichtlich, dass @fass inder1925 damit etwas zusammenpasst, was er weglässt. Genauso vorstellbar ist für mich, dass er damit den nächsten Absatz zusammenfasst. Insofern ist aus meiner Sicht auch dieser Ablauf genauso plausibel wie ein weiteres "hin und her":
S: wussten sie dass V von S mit dem Messer bedroht würde?
R. Ja
S: hat V ihnen das erzählt?
R. Ich glaube ja.

Da sähe ich nun wirklich keinen besonderen Druck. Vielleicht weiß @fassbinder1925 ja noch wie es von ihm gemeint war.
Alternativ ist natürlich sowohl denkbar, dass R. sich von Anfang an klarer oder weniger klar äußerte. An meinem Hauptproblem (und ja anscheinend auch dem der Richterin) ändert das natürlich alles wenig.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.06.2025 um 10:27
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Mein Hauptproblem ist ja, dass es für mich schwer vorstellbar ist, das Besagte nicht zu wissen, was völlig unabhängig vom Ablauf der Verhandlung ist. Insofern hänge ich mich auch nicht an dem Wort auf.
Das ist das Problem. Du glaubst also, er hätte es wissen müssen. Die Gerichtsverhandlung war 1 Jahr nach den Ereignissen, an die er sich erinnern musste. In der Zwischenzeit sind viel andere Eindrücke auf ihn geprasselt. Da vermischt sich vieles. Ich wäre mir bei diesem Wust an Information nicht sicher, ob mir das jemand gesagt hat, ob er es aus den Medien hat.

Ich will hier nochmal die Passage aus der Prozessbeobachtung erwähnen:
Dann ging es um den Themenpunkt, dass Verena von Sebastian mit einem Messer bedroht worden sei. Da ging es wieder länger hin und her. Da der Zeuge zwar angab, davon Kenntnis zu haben. Und auf Nachfrage auch glaubte, dass es ihm erzählt wurde. Bei der Fragerunde durch die Verteidiger, ob er es jetzt einfach aus den Medien haben kann, meinte er das kann auch sein.

Das Gericht wurde ärgerlich, da es meinte, dass man sich doch erinnern kann, wenn eine Freundin erzählt, dass ihr ein Messer an den Hals gehalten wird.
Fassbinder schreibt da gar nicht, dass er sagte es von seiner Freundin (Verena) gehört habe, er sagt es allgemein, die Person steht nicht fest. Was macht die Richterin draus: Er müsse sich doch erinnern, ob er es von seiner Freundin gehört habe. Ich weiß natürlich nicht, wie gut die Prozessbeobachtung hier ist, aber das was Du hier annimmst, hat nach dem Prozessbeobachter der Zeuge nicht gesagt.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Ein Argument für Wortprotokolle oder Videoaufzeichnung im Strafprozess (Wunschdenken).
Genau, mir ist schleierhaft, warum Richter so dagegen sind. Wie die Diskussion zeigt: Es wäre so hilfreich einzelne Passagen nochmals zu hören.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.06.2025 um 10:33
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Alternativ ist natürlich sowohl denkbar, dass R. sich von Anfang an klarer oder weniger klar äußerte.
Es ist ggf noch zu berücksichtigen, dass der Zeuge glaube ich recht jung war, möglicherweise nur durchschnittlich gebildet (Vermutung, wurde wohl nicht berichtet/festgestellt, aber ggf ähnlich wie alle im Freundeskreis) und sicherlich das erste Mal vor Polizei und Gericht aussagte und dass dann gleich in einem Mordprozess betreffend einen Freund oder guten Bekannten. Unter diesen Umständen ist folgendes denkbar: Verena berichtet vor der Polizei aus welchen Gründen auch immer von einer Messerbegebenheit mit dem Angeklagten, die Presse bekommt davon Wind (sowieso erstaunlich und für die Bewertung von Zeugenaussagen ungünstig, wieviele Details frühzeitig in der Presse waren...), der Freundeskreis beginnt mehrfach darüber zu reden (hast du gehört, dass er V mit einem Messer bedroht hat...). Das Bild will Rafi nicht aus dem Kopf... Irgendwann kann er nicht mehr richtig einordnen, ob er das direkt von Verena gehört hat und ob das vor oder nach den ersten Presseberichten war. Vielleicht wiederholt Verena die Geschichte nicht vollständig aber erzählt ein paar Dinge die irgendwie ins Bild passen oder sie erzählt einfach von ihrer Vernehmung. Ich nehme an Raffi wurde erst nach Verena von der Polizei vernommen, oder? Ggf erzählte er da sowas wie : und er hat ihr ja auch ein Messer an den Hals gehalten. Ohne dort überhaupt schon einzuordnen, woher er das hat.

Normalerweise wäre es eigentlich egal, ob Rafi das nun von Verena hat, über drei Ecken oder aus der Presse hat, wenn man Verenas Angaben bei der Polizei berücksichtigt und verwertet. Konnte und wollte das Gericht aber aus Rechtsgründen offenbar nicht. Insofern versuchte man die Erkenntnis über Raffi zu erlangen, was nicht in einer aussagekräftigen Weise gelungen ist.

Letztlich werden wir es ohne Protokoll nicht raus finden.


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18.06.2025 um 10:46
@abgelenkt

Du hast vollkommen Recht. Unter der Voraussetzung, dass diese Prozessbeobachtung zutrifft und das wesentliche wiedergibt:

Aus der Prozessbeobachtung erkennt man genau diese Intention der Richterin. Rafi konnte sich an die Quelle dieser Information nicht erinnern. Er sagte nur, dass er es gehört habe, schloss aber auch nicht aus, dass er es aus den Medien hatte. Eine spezielle Person nannte er nie.

Dann kommt dieser Satz der Richterin und schickt ihn raus. Für mich ist die Frage allein schon suggestiv, in dem darauffolgenden raus schicken wird das dann noch verstärkt. Also für mich ein eindeutiges Fehlverhalten der Richterin, sie wollte mit Macht das hören was sie brauchte. Glücklicherweise ist der Zeuge trotzdem standhaft geblieben. Da muss man an den BGH-Beschluss denken, auch dadurch wird er bestätigt.

@rabunsel hat die Problematik dieser Art der Befragung gut erkannt.


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18.06.2025 um 10:49
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Was macht die Richterin draus: Er müsse sich doch erinnern, ob er es von seiner Freundin gehört habe.
Also wenn es dazu passt, dass die Richterin sich falsch verhält, dann ist die Zusammenfassung von Fassbinder wieder ganz wörtlich zu nehmen?
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:In der Zwischenzeit sind viel andere Eindrücke auf ihn geprasselt.
Das ist mir klar. Aber es geht hier eben nicht um irgendwas an das er sich erinnern soll. Aber ja, wir sehen das unterschiedlich und da wird man kaum weiterkommen.


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18.06.2025 um 10:55
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Also wenn es dazu passt, dass die Richterin sich falsch verhält, dann ist die Zusammenfassung von Fassbinder wieder ganz wörtlich zu nehmen?
Das war die Voraussetzung für meine Ausführungen.

Ich denke will sollen uns auf eins einigen, wir wissen hier nicht mal, ob Rafi jemals Verena genannt hat. Du hast aus der Prozessbeobachtung mehr raus gelesen, als ihr zu entnehmen war. Damit hatte Deine Kritik an dem Zeugen in Wirklichkeit keine Grundlage. Das ist mir jetzt erst im Laufe der Diskussion klar geworden.

Wenn man von dem Hintergrund der Befragung ausgeht , so wie ihn @abgelenkt beschreibt, dann kann man sich schon vorstellen, was die Richterin in Wirklichkeit hören wollte. Und das passt dann doch sehr genau zu dieser Prozessbeobachtung.


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18.06.2025 um 11:04
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Damit hatte Deine Kritik an dem Zeugen in Wirklichkeit keine Grundlage.
Ich habe kritisiert, dass man den Zeugen zu einem der besten Zeugen des Verfahrens erklärt und die Richterin verdammt und zwar auf eine Art und Weise die sich aus der Prozessbeobachtung nicht ergibt. Ich habe nicht aus dem Nichts den Zeugen kritisiert. Ich habe auch geschrieben:
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Mit der Position dass wir nicht genau wissen wie es war bin ich auch okay.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Das war die Voraussetzung für meine Ausführungen.
Bisher ja nicht.
Dass du jetzt erstmal ewig dafür argmuentierst, dass man das alles nicht wörtlich nehmen darf und gar nicht genau weiß wie es war machst du jetzt aber schon eine schnelle Kehrtwende. Da scheint doch auch festzustehen, was das Ergebnis sein soll.


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18.06.2025 um 11:31
@AusLeipzig

Ich glaube, dass wir hier diese Diskussion abschließen sollen.

Ähnlich wie Du hatte ich ursprüngliche die Prozessbeobachtung nicht genau gelesen. Ich war sogar selbst davon ausgegangen, er hat Verena erwähnt. Leider war die genaue Vorgeschichte des Wortes "glaube" der Prozessbeobachtung nicht zu entnehmen. Ich hatte deshalb erst mal nur darauf verwiesen, dass man einem Wort "glaube" nicht gleich diese Bedeutung zuweisen darf.

Nun hat sich geklärt, dass wir beide diesen Fehler gemacht hatten. Er hatte Verena nicht erwähnt.

Was dann folgte, ist in der Prozessbeobachtung gut beschrieben. Vielleicht ist es sehr ungewöhnlich einen Zeugen raus zu schicken, dadurch detailierter. Und erst da kommt Verena ins Spiel. Trotz dieses Raus-Schickens ist der Zeuge bei seiner Aussage geblieben und hat sich nicht einschüchtern lassen.

Wenn man die anderen Zeugen sieht Verena, wo die WhatsApp-Nachrichten belegen, dass sie sich hat einschüchtern lassen und ein falsches Datum genannt hat? Laura, deren Aussagen nicht zu den anderen Zeugenaussagen passt? Der JVA-Zeuge?

Ich glaube im Vergleich zu den anderen Zeugen trifft Rabunsels Beobachtung voll zu.


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18.06.2025 um 13:05
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Es ging hier glaube ich auch eigentlich nicht wesentlich um die Relevanz von Raffis Aussage (gering) sondern darum, ob es nachvollziehbar war, dass die Richterin ihn so anfuhr. Menschlich nachvollziehbar vielleicht, psychologisch sinnvoll vielleicht eher nicht.
Ich verstehe nicht, warum hier immer wieder davon ausgegangen wird, dass ein Richter Zeugen mit Samthandschuhen anfassen muss und keinen Druck ausüben darf. Sicher ist das nicht die Vorstellung für den Ablauf eines idealen Prozesses und in einer idealen Welt hätten alle Zeugen alles gehört und gesehen, würden sich alle Zeugen absolut zuverlässig an all dies erinnern können, wären intelektuell und vom Wortschatz und ihrer Eloquenz her in der Lage, das gesehene und gehörte von alleine, flüssig und für alle verständlich wiederzugeben und würden sich zudem noch freuen, etwas zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen zu dürfen.
Das ist aber ja nicht so und elbstverständlich gehört es zur Aufgabe eines Richters, nachzuhaken, nachzufragen, vielleicht auch "Fangfragen" zu stellen, wenn ihm Ungereimtheiten, Widersprüche und Unlogiken auffallen. Den der Prozess dient dazu, einen Sachverhalt möglichts umfangreich aufzuklären.

Alle Zeugen werden belehrt, das bedeutet aber nicht, dass allen Zeugen auch die Tragweite und Bedeutung ihrer Ausage bewusst ist. Immerhin geht es hier darum, ob jemand wegen eines Mordes verurteilt wird und ob er ggfls. lebenslänglich in Haft wandern wird. Wenn ein Richter den Eindruck hat, der/die Zeuge/Zeugin würde seine Aussage auf die leichte Schulter nehmen, dann ist es eben seine Aufgabe, den Zeugen mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass das kein Plauderstündchen ist und man von ihm erwartet, dass er seine Erinnerung ein bisschen angestrengter bemüht oder eben deutlich sagt, dass er sich nicht erinnert, dass er etwas nicht mitbekommen hat, dass er etwas nur vom Hörensagen weiß etc.


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18.06.2025 um 13:33
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich verstehe nicht, warum hier immer wieder davon ausgegangen wird, dass ein Richter Zeugen mit Samthandschuhen anfassen muss und keinen Druck ausüben darf
Genauer dieser Fall zeigt diese Problematik. Verena wurde von den Ermittlern zu stark unter Druck gesetzt, so dass sie sich an ein falsches Datum erinnerte. Das beweisen die WhatsApp-Nachrichten. Muss man das noch weiter erörtern? Wenn man Druck ausübt, muss man sich auch bzgl. deren Folgen im klaren sein.


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18.06.2025 um 14:38
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Genauer dieser Fall zeigt diese Problematik. Verena wurde von den Ermittlern zu stark unter Druck gesetzt, so dass sie sich an ein falsches Datum erinnerte. Das beweisen die WhatsApp-Nachrichten. Muss man das noch weiter erörtern? Wenn man Druck ausübt, muss man sich auch bzgl. deren Folgen im klaren sein.
Da vermengst Du jetzt aber eine Zeugenaussage bei der Polizei mit der vor Gericht. Das sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Das eine ist weitgehende freiwillig, man muss da nicht mal hingehen, wenn man von der Polizei gebeten wird zu erscheinen. Das andere ist verbindlich, man kann sich dieser Pflicht nihct entziehen, in dem man einfach nicht erscheint oder so tut, als würde man sich nicht erinnern.

Und wenn ein Zeuge zunächst bei den polizeilichen a gesagt hat und vor Gericht dann b erzählt, dann muss das Gericht selbstverständlich herausfinden, woran das liegt.


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18.06.2025 um 16:38
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Und wenn ein Zeuge zunächst bei den polizeilichen a gesagt hat und vor Gericht dann b erzählt, dann muss das Gericht selbstverständlich herausfinden, woran das liegt.
Richtig. Nur war das mit a und b so? Leider ist nirgends berichtet und im Urteil steht es auch nicht, was der Zeuge Rafi von sich aus oder ggf auf welche Fragen bei der Polizei gesagt hat. Vermutlich gab es Unstimmigkeiten oder Diskrepanzen,anders kann ich mir die Situation mit dem rausgeschickt werden nicht erklären. Ich weiß nicht, ob ein Polizist dazu im Prozess vernommen worden ist (@fassbinder1925 kannst du dich erinnern?). Im Urteil steht dazu insgesamt leider nichts. Vielleicht war die Protollierung oder Fragestellung der Polizei auch ungenau und dadurch ist der Anschein von Diskrepanzen entstanden.

Diese Diskrepanzen gab es offenbar ja auch bei Lea (dazu wer die Aussage beim "Tischtennis" gehört hat, zudem Angaben zu der Aussage des ST bei der "Hausparty" erst in einer zweiten Polizeivernehmung). Solche Diskrepanzen können diverse Gründe haben :

-Zeuge lügt
- Zeuge erzählt durcheinander /ungenau
-Vernehmungperson fragt ungenau
-Vernehmungsperson fragt suggestiv
- Erinnerung des Zeugen ändert sich durch spätere Einflüsse

Es gibt wahrscheinlich in entsprechenden Fachbüchern zu Beweiswürdigung noch eine Anzahl weiterer Fehlerquellen. Diese müssen für eine vernünftige Beweiswürdigung abgeklärt werden so gut es geht. Jedenfalls aber bedeuten sie, dass Zeugen ein schwaches Beweismittel sind und man eine perfekte oder überhaupt nur "gute" Zeugenaussage kaum erwarten kann. Ich nehme an, insoweit sind wir uns einigt.

@Grillage Ob man mit Druck die Fehlerquellen reduzieren kann, hängt wohl von der Persönlichkeit des Zeugen und der Art der Fehlerquelle ab.


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18.06.2025 um 16:49
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Da vermengst Du jetzt aber eine Zeugenaussage bei der Polizei mit der vor Gericht. Das sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Das eine ist weitgehende freiwillig, man muss da nicht mal hingehen, wenn man von der Polizei gebeten wird zu erscheinen. Das andere ist verbindlich, man kann sich dieser Pflicht nihct entziehen, in dem man einfach nicht erscheint oder so tut, als würde man sich nicht erinnern.
Hier geht es allgemein um Druck. Laut Deiner Sicht ist der Druck vor Gericht sogar von Anfang an höher, weil man dem sich nicht entziehen kann. Zusätzlich ist es einen öffentliche Befragung. Was kann passieren, wenn man dann noch weiteren Druck ausübt? Das wirst Du Dir wohl selbst vorstellen können.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Und wenn ein Zeuge zunächst bei den polizeilichen a gesagt hat und vor Gericht dann b erzählt, dann muss das Gericht selbstverständlich herausfinden, woran das liegt.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Leider ist nirgends berichtet und im Urteil steht es auch nicht, was der Zeuge Rafi von sich aus oder ggf auf welche Fragen bei der Polizei gesagt hat. Vermutlich gab es Unstimmigkeiten oder Diskrepanzen,anders kann ich mir die Situation mit dem rausgeschickt werden nicht erklären.
Wir wissen gar nicht, ob Rafi zu dem Thema Messer den Ermittlern irgendetwas gesagt hat. Es kann sein, dass es erst Thema vor Gericht wurde. Wahrscheinlich war das der Fall. Hätte er es schon den Ermittlern gegenüber gesagt, wäre das weit vor den Medienmeldungen erfolgt. Das Gericht hätte an diesem Punkt nachgehakt, dass er das gar nicht aus den Medien erfahren haben konnte. Fassbinder schreibt jedoch darüber nichts, ihm wäre das sicher aufgefallen.

@fassbinder1925: Hast Du dazu noch etwas in Erinnerung?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.06.2025 um 19:08
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Welche wichtigen Zeugen haben ihre Aussagen denn falsch ausgeschmückt, damit sie glaubwürdiger wirkt?
Meiner Meinung nach, gibt es da mehrere Beispiele, aber zum Beispiel hat Lea ihre "Täterwissen"-Aussage (mal abgesehen davon, dass ich gar nicht davon ausgehe, dass das Tischtennisspielen am 03.10. stattgefunden hat) ausgeschmückt, indem sie noch zusätzlich eine Beschreibung der geschockten Reaktion der anderen lieferte und erklärte die Bemerkung von ST sei hinterher besprochen worden, das dann aber auf Vorhalt relativiert hatte, da niemand ihre Aussage bestätigt hatte. Falls sich Leas Aussage doch noch bestätigen würde, könnte man sicherlich argumentieren, dass sie von sich auf die anderen schloss, also einfach vermutete, dass die anderen geschockt reagiert hätten, weil es ihr auch so ging. Aber dafür, dass nur sie eine Erinnerung an die darauffolgende Besprechung haben will, fällt mir keine andere Erklärung ein, als dass sie das nur als Ausschmückung erwähnte, weil sie glaubte, dass das eine entsprechende Reaktion auf eine derartige Bemerkung sei.
Bei Verenas Aussage denke ich bei Ausschmückung zum Beispiel an die Hoodie-Geschichte, es kann schon sein, dass ST am Tag des Spazierens einen Hoodie getragen hat, auch dass er sonst nicht häufig einen trägt. Aber, dass sie das energisch herausgestrichen hat, sollte meiner Meinung nach einen Zweck erfüllen. Sie wollte mM nach beim Gegenüber den Eindruck erwecken, dass ST am Spaziertag nicht nur einfach so „Täterwissen“ preisgab, sondern sich insgesamt komisch verhalten habe.
Beim Knastzeugen denke ich da unter anderem daran, dass er berichtete, H hätte ST im Vorfeld bekorbt. Ich gehe davon aus, dass es dem Knastzeugen nich wahrscheinlich genug erschien, dass sich ST beim Joggen ein so großes Zufallsopfer ausgescuht haben soll und deshalb hat er seine Aussage um ein, für ihn selbst nachvollziehbareres, Motiv (Rache) erweitert/ausgeschmückt. Ich glaub einfach nicht, dass sich in diesem Punkt alle anderen Zeugen irren, wenn sie sagen, ST habe H nicht gekannt.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Sonst wäre quasi jede Aussage im Polizeiverhör latent unfreiwillig.
Da im Normalfall die Vernehmung schon nicht ganz freiwillig ist, kann man schon davon ausgehen, dass auch die Aussagen latent unfreiwillig sind. Zusätzlich sollte man auch immer im Hinterkopf haben, dass eine Aussage bei der Polizei eine Ausnahmesituation darstellt, die verschiedenste Gefühle von Stress, Angst, Druck und Trauer hervorruft.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Das Wort "Veruteilungsquote" kommt da leider nicht vor.
Mit der selbst erwarteten Verurteilungsquote wollte ich ihre Befangenheit überbetonen;
Ich wollte die Hypothese aufstellen, dass sie, da befangen, sich schon frühzeitig für einen Schuldspruch entschieden hatte und diesen dann schon in ihre mentale Verurteilungsquote (Quotient zwischen Verurteilung und Freispruch) aufgenommen hatte. Aussagen die einem Schuldspruch entgegen standen, widersprachen dann ihrer Erwartung. Ganz ehrlich was verstehst du denn unter Befangenheit oder fehlender Neutralität?
Für mich ist es nun Mal ein Zeichen von Befangenheit, wenn man wiederholt sauer auf Aussagen reagiert, die nicht wie erwartet vorgetragen werden.

Dass die Richterin zurecht sauer wäre, weil es verwerflich wäre, dass er so etwas für die Freundin Traumatisches vergessen würde, würde voraussetzen, dass die Richterin schon beschlossen hätte, Lea zu glauben (Verena konnte sich an die Messergeschichte in ihrer ersten Aussage im Prozess selbst nicht mehr erinnern), was vor Ende der Beweisaufnahme wieder eine Zeichen von Befangenheit wäre (Vorsicht Konjunktiv, ich behaupte nicht, dass das so gewesen ist!)

Einer Richterin sollte es doch während dem Prozess recht egal sein, was bei der Polizei ausgesagt wurde. Ihr Job ist es ja nicht zu überprüfen ob sich die Aussagen bei der Polizei und die vor Gericht möglichst decken, sie ist auch nicht verantwortlich dass die Zeugen möglichst ehrlich zu Polizisten sind, sondern sie soll nur anhand der Beweismittel (auch Zeugenaussagen) die im Prozess vorgetragen werden entscheiden. Nur wenn auch die Vernehmungsbeamten als Zeugen geladen werden (somit zu Beweismittel werden) und im Prozess sagen, dass die Aussage bei ihnen und im Prozess sehr unterschiedlich ist, kommt das Gericht in die Verantwortung den Grund für die Diskrepanz rauszufinden oder zu entscheiden welcher Zeuge glaubwürdiger ist. Aber auch das ist halt ihr Job und kein Grund sauer zu werden.
Bitte erkläre mir, was eine wirklich neutrale Richterin für einen Grund haben könnte, sauer auf die Aussage von R zu reagieren.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:In Bezug auf das Wort bin ich hauptsächlich der Meinung, dass man nicht einfach so tun kann als stünde da das Wort "vorstellen".
Ich möchte dir hier Recht geben, ich hätte die beiden Ausdrücke „glaubte“ und „das kann auch sein“ nicht zu „vorstellen“ zusammenfassen/umdichten sollen. Für mich ist da kein großer Unterschied, für dich offenbar schon.
Dennoch halte ich es, wie auch schon @Rigel92, für wichtig herauszustreichen, dass laut Prozessbericht R angab „Kenntnis zu haben“ und auf Nachfrage „auch glaubte, dass es ihm erzählt wurde“ und eben nicht wie du mehrfach geschrieben hast, dass er angab, er glaube Verena habe ihm das erzählt Spoiler
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Wenn mich jemand fragt, ob eine gute Freundin mir innerhalb der letzten zwei Jahre erzählt hat, dass ihr jemand ein Messer an den Hals gehalten hat, dann weiß ich ob das passiert ist. Hundertprozentig.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:"Freundin erzählt, dass sie mit Messer bedroht wurde"
. Ich würde dir schon darin zustimmen, dass ein Zwiegespräch mit dem Opfer über eine Messerbedrohung potentiell im Gedächtnis bleiben müsste, da sie ihm aber offensichtlich nicht im Gedächtnis geblieben ist, wird es dieses Gespräch vielleicht einfach nicht gegeben haben.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Ich habe kritisiert, dass man den Zeugen zu einem der besten Zeugen des Verfahrens erklärt und die Richterin verdammt
Ich habe hier gar nichts erklärt, ich habe ausgeführt, warum ich R für einen der besten Zeugen halte und warum ich die Richterin für befangen halte.
Du kannst gern anderer Meinung sein, aber wie kommst du denn dazu zu kritisieren, wen ich für einen guten Zeugen halte und ob ich die Richterin für befangen halte.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Ein Argument für Wortprotokolle oder Videoaufzeichnung im Strafprozess (Wunschdenken).
Ich fände es ja auch super, wenn es eine Live-Übertragung aus dem Gericht gäbe, wie in den USA.


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18.06.2025 um 19:24
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Einer Richterin sollte es doch während dem Prozess recht egal sein, was bei der Polizei ausgesagt wurde. Ihr Job ist es ja nicht zu überprüfen ob sich die Aussagen bei der Polizei und die vor Gericht möglichst decken
Naja, wenn sie sich nicht decken, muss man herausfinden warum nicht und welche Variante - wenn überhaupt eine - stimmt. Kriegt man das nicht zur eigenen Überzeugung raus, sind die Aussagen halt im Ergebnis unergiebig.


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18.06.2025 um 19:28
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Nur wenn auch die Vernehmungsbeamten als Zeugen geladen werden (somit zu Beweismittel werden) und im Prozess sagen, dass die Aussage bei ihnen und im Prozess sehr unterschiedlich ist, kommt das Gericht in die Verantwortung den Grund für die Diskrepanz rauszufinden
Die sollten dann m. E. geladen werden oder soweit zulässig Vorhalte aus protokollierten Aussagen gemacht werden. In dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen in der Anklage oder jedenfalls in der Akte müsste ja drin stehen, was die Polizei protokolliert /zusammen gefasst hat, was die jeweiligen Zeugen sagten.


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18.06.2025 um 19:29
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Richtig. Nur war das mit a und b so? Leider ist nirgends berichtet und im Urteil steht es auch nicht, was der Zeuge Rafi von sich aus oder ggf auf welche Fragen bei der Polizei gesagt hat.
Ich denke dem R. kommt in dem Prozess eine "besondere Rolle" zu , da er eigentlich nicht für so ein wichtiger Zeuge gehalten wurden. Die Relevanz hat sich erst im Prozess gezeigt, als sich abzuzeichnen begann, dass die Indizien von V ("Täterwissen", Messergeschichte etc.) wegfallen könnten. Ich könnte mir daher vorstellen, dass R erst im Prozess als potentieller Zeuge für die Messergeschichte in Betracht kam und von der Polizei zu dem Punkt noch gar nicht befragt wurde.


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18.06.2025 um 19:33
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Die ganze Messergeschichte spielt auch keine Rolle, den die Zeugenaussagen dazu waren unergiebig. Wessen Schuld das ist, ist letztlich fast egal. Entweder der Zeuge konnte sich nicht erinnern, wollte es nicht oder hat halt nichts relevantes selbst erlebt. Es ging hier glaube ich auch eigentlich nicht wesentlich um die Relevanz von Raffis Aussage (gering) sondern darum, ob es nachvollziehbar war, dass die Richterin ihn so anfuhr.
@abgelenkt hat Recht. Die tatsächliche oder angebliche Messerattacke von Sebastian T. auf Verena R. spielte für den Kerngegenstand des Prozesses ebenso wie die Aussage von Raffi R. nur eine untergeordnete Rolle.

Warum ich die Vernehmung dieses Zeugen gleichwohl aufgespießt habe, lag allein an dem Unverständnis darüber, warum man dieses äußerst defensive Aussageverhalten von Raffi W. hier noch vehement verteidigt hat.

Und @rabunsel hat ja jetzt noch einmal wieder die Aussage dieses Zeugen, die eigentlich eher eine Nichtaussage darstellt, in höchsten Tönen gelobt und Raffi W. geradezu als Musterzeugen in den Himmel gehoben:
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich halte R. für einen der wenigen wichtigeren Zeugen, die wirklich nach bestem Wissen ausgesagt haben. Trotz Gegenwind hatte er die Nerven dazu zu stehen, wenn er etwas nicht sicher wusste und hat sich nicht dazu hinreißen lassen, etwas zu erzählen, von dem er glaubte, das werde von ihm erwartet und das dann verteidigt, weil er dann Angst hatte aufzufliegen. Er hat auch seine Geschichten nicht irgendwie ausgeschmückt, damit sie glaubwürdiger wirken, nur um sich dann später in allerlei Widersprüche zu verwickeln. Er hat einfach gesagt was er wusste und wenn er sich nicht sicher war, hat er sich nicht festnageln lassen, weder von der StA , der Verteidigung noch der Vorsitzenden.
Das ist geradezu eine Verhöhnung all jener Zeugen, die sich wirklich nach bestem Wissen darum bemüht haben, zur Aufklärung eines Verbrechens beizutragen.

Auf mich wirkt das Verhalten von Raffi W. in dem ganzen Fall so, als wollte er am liebsten aus dieser Geschichte rausgehalten werden und gar nichts sagen. Das war ja schon so in Bezug auf den Ausflug zum Chiemsee: Ob er überhaupt dabei war und gegebenenfalls mit wem, und ob er an diesem Tag oder an einem anderen dort mit Freunden an irgendeinem Strandbad Tischtennis spielte - Raffi W. hielt sich da, um es mal zurückhaltend zu formulieren, sehr bedeckt.

Und als er dann in der Verhandlung zur vermeintlichen Messerattacke vernommen wurde, musste man ihm offensichtlich alle Angaben förmlich aus der Nase ziehen. Ob ihm der Vorgang bekannt sei? Ja. Ob man es ihm erzählt habe? Er glaube ja. Oder ob er es aus den Medien erfahren habe? Ja, könnte auch sein. Und schließlich: Nein, er könne sich nicht mehr an die Erzählung einer Bedrohung erinnern.

Natürlich muss grundsätzlich Zeugen zugebilligt werden, dass nach einem Jahr Erinnerungen verblassen können. Im vorliegenden Fall aber ging es nicht darum, ob Raffi W. an einem bestimmten Tag Eis gegessen oder Kakao getrunken hat, sondern darum, wie er Kenntnis davon erlangte, dass sein Bekannter Sebastian T. seiner Freundin Verena R. ein Messer an den Hals gehalten haben soll.

Das ist ein solch einschneidendes Ereignis, dass man eigentlich nicht vergessen kann, auf welche Weise man davon erfahren hat. Vor allem dann, wenn er es laut Vorhalt der Richterin (doch wohl auf Akten gestützt?) vom Opfer Verena selbst erfahren haben sollte.

Daraus leite ich den Verdacht ab, dass der Zeuge Raffi W. ganz gezielt nichts sagen wollte und auf Erinnerungslücken setzte. Womöglich wollte er weder Sebastian T. belasten noch Verena R. mit einer Aussage in Schwierigkeiten bringen. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang: Auch Lea R. weigerte sich, zum Fall der Messerattacke auf ihre Schwester vor Gericht auszusagen.

Kurzum: Für mich erscheint absolut nachvollziehbar, dass das Gericht mit Unmut auf das Zeugenverhalten von Raffi W. reagierte. So etwas hätten sich auch viele andere Richter nicht bieten lassen.

Absolut nicht nachvollziehbar ist es hingegen für mich, wenn die Raffi-Aussage hier als geradezu vorbildlich glorifiziert wird.

Frage an @rabunsel: Wo hat Raffi R. denn mit bahnbrechenden Aussagen zur Aufklärung beigetragen? Wann und wo hat er überhaupt präzise Angaben gemacht?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.06.2025 um 19:35
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Naja, wenn sie sich nicht decken, muss man herausfinden warum nicht und welche Variante - wenn überhaupt eine - stimmt. Kriegt man das nicht zur eigenen Überzeugung raus, sind die Aussagen halt im Ergebnis unergiebig.
Übernimmt das nicht eher die StA und die Verteidigung und wenn sich zuviele Widersprüche durch die Nachfragen ergeben, sind das halt wieder neue Aussagen. In dem Prozess wurde dann ja auch häufig nur gefragt, ob der/die ZeugIn glaubt, dass ihre Erinnerung damals oder heute besser ist.


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