Hanna W. tot aus der Prien geborgen
03.06.2025 um 18:38Ich weiß nicht, wen Du alles zu besagter Fraktion rechnest...ich würde mir nicht anmaßen, dass ich hier wirklich eine fundierte Meinung abgeben könnte. Dazu bin ich in vielen Details - anders als viele andere hier - nicht drinnen, muss es ja auch nicht sein. Ich will zunächst einmal, dass Hannas Schicksal restlos aufgeklärt wird. Ob der neue Prozess gegen S. das erreichen wird können, wird sich zeigen. Jedenfalls gehen für mich Aussagen, die sinngemäß dahin gehen, dass abgesehen von dem Thema der Besorgnis der Befangenheit mit dem ersten Urteil doch alles in Ordnung war, in die falsche Richtung. Wer so argumentiert, versteht nicht, wie unser Rechtsstaat funktionieren sollte. Ein Urteil, bei dem eine Richterin mitgewirkt hat, bei der wahrscheinlich die Befangenheit nicht nur eine Besorgnis war, sondern bei der die Indizien auch für eine tatsächliche Befangenheit sprechen (als Revisionsgrund reicht die Besorgnis ja schon aus, insofern bedurfte es keiner Würdigung, ob sie tatsächlich vorlag), ist gewissermaßen "verseucht" und allein eben dadurch in seiner Gänze nicht zu gebrauchen.Tiergarten schrieb:Aber mal völlig abgesehen von meiner Wenigkeit: Vielleicht könnte der eine oder die andere auch einmal darüber nachdenken, ob dieser im Grunde hochinteressante Thread tatsächlich auf gutem Wege ist. Soll er wirklich zu einem Forum verkommen, wo die „Rettet-Basti-Fraktion“ nur noch im eigenen Saft schmort?
Für mich ist es wichtig, dass Urteile - wie sie am Ende auch immer ausgehen mögen - auf einem rechtsstaatlich sauberen Verfahren beruhen. Ein Gericht hat sehr viele Freiheiten in der Beweiswürdigung und Fehler hierbei sind angesichts einer fehlenden zweiten Tatsacheninstanz bei erstinstanzlichen Strafurteilen des Landgerichts in der Revision und den hohen Hürden für ein Wiederaufnahmeverfahren schwer anzugreifen. Umstrittene Verurteilungen bei Kapitaldelikten hat es in Bayern einige gegeben. Oftmals wurde es als Indiz gegen Angeklagte gewertet, weil sie sich nicht so verhielten, wie es die "Norm" erwartet, weil sie Empathie vermissen ließen ("Ammerseekiste") oder sonst andersartig waren ("Fall Peggy"). Das gesamte Verhalten von S. kann man teilweise zumindest auch als "schräg" oder gar geschmacklos bewerten, insbesondere auch Aussagen wie "jo, mei, da war ich es halt". Aber das dürfte nicht reichen, um jemanden des Mordes zu überführen. Sollte es zu einer erneuten Verurteilung kommen, dann hoffentlich auf Basis von etwas belastbareren Beweisen. Zeugenaussagen allein sind leider problematisch, weil schon nach kurzer Zeit das Gedächtnis Manipulationen unterworfen wird. Das ist normal, daher sind Zeugenaussagen auch mit die schwächste Form des Beweises.