rabunsel schrieb:ein schelm der sich böses bei der Ablehnung der Handy-Auswertungen denkt...
Ich habe mir nochmal die Stelle angeschaut:
fassbinder1925 schrieb am 01.02.2024:Hier fasst sich die Vorsitzende kürzer. Sinngemäß, auch wenn die GPS-Daten nicht darauf hindeuten, dass sich Raffi nicht am 3. am Chiemsee aufgehalten hat, müsse es nicht heißen, dass dieser nicht dagewesen ist. Die GPS-Daten sagen nur darüber aus, wo sich das Handy befindet.
Jetzt frage ich mich gerade, wie ich diese Begründung für das Nicht-Auswerten werten soll.
Wenn Rs Handy in Übersee eingeloggt gewesen wäre, wäre das ja zumindest ein Hinweis gewesen, dass er auch dort war.
A argumentiert, dass das Handy ja auch woanders ein kann. Stimmt, aber in diesem Fall wäre es ja dann höchstens zuhause gewesen und der Handy-Standort hätte nichts ausgesagt. Aber es bestand ja auch die Hoffnung, dass R sein Handy dabei hatte und dieses in Übersee war.
Warum also (wenn es dadurch eine Chance der Bestätigung gegeben hätte) wurde es nicht ausgewertet?
Dagegen:
Hätte A das Handy auswerten lassen - wieder zwei Möglichkeiten:
Standort bei R zuhause, dann keine Aussagekraft.
Standort in Buxtehude - R erinnert sich, dass er da bei Oma Lore war und nicht beim TT.
Das Gericht kann also nur im zweiten Fall "verlieren".
Ein Schelm, wer ...