Rigel92 schrieb:Wie ich schon sagte, das Verfahren ist nun endlich auf dem richtigen Weg, das hat lang genug gedauert.
Dem stimme ich aus vollstem Herzen zu, ich hoffe auch wirklich, dass die Traunsteiner Exekutive und Judikative daraus lernt, und sich zukünftig nicht mehr zu einem so leichten Betrugsopfer macht, nur weil es dem blinden Verurteilungseifer erlegen ist. Anders kann ich mir einfach nicht erklären, wie man dem Knastzeugen so vertrauen konnte.
Fridolin31 schrieb:Das darf man natürlich. Schwierig wird es dann halt, wenn man behauptet, dass man hoffte, auf der Joggingstrecke Bekannte zu treffen, die sich kaum an einen erinnern können.
Kann ich nicht nachvollziehen, was das Problem daran sein sollte, oder wieso es dadurch schwierig wird. Er wollte joggen, weil er nicht schlafen konnte und eh für einen Marathon trainieren wollte, während dem Laufen hat er sich halt die Wege danach ausgesucht, ob er eventuell Lust hatte auf jemanden zu treffen, oder eben nicht so gern gesehen werden wollte. (Ja man kann auch Personen treffen wollen, denen man evtl. eher egal ist.) Für mich ist das ziemlich gut nachvollziehbar, so ähnlich suche ich mir auch meine Gassiwege aus.
Fridolin31 schrieb:Aber eine kurze Meinungsverschiedenheit, nachdem ein Angreifer merkt, dass seine Avancen nicht auf Gegenliebe stoßen, ein Zurückweichen des Opfers und ein anschließendes Schubsen in den reißenden Bärbach wäre (ich benutze ausdrücklich den Konjunktiv) in weniger als einer Minute möglich.
Das entspricht natürlich nicht dem im aufgehobenen Urteil festgestellten Sachverhalt. Aber der stand ohnehin auf wackeligen Füßen.
Was allerdings nicht zwangsläufig bedeutet, dass sich im Prozess nach Überzeugung des Gerichts kein anderer Sachverhalt zu Lasten des ST ergeben wird.
Deine Hypothese würde mehr Ungereimtheiten hinterlassen, als ein Unfall oder ein Alternativtäter. Wieso sollte man sie dann priorisieren?
bla_bla schrieb:sollte eine Prüfung des Handys von Raffi ergeben, dass er mit zum Tischtennisspielen war, dass Leas Aussage richtig ist, dann würde dies für sich natürlich noch nicht beweisen, dass der Rest von Leas Aussage, nämlich die vom Reden über den Mord, so stimmt. Aber man müsste dann davon ausgehen, dass Raffis Erinnerungsvermögen extrem schwach ist und daher seiner Aussage nicht viel Wert beigemessen werden kann.
Ganz so einfach wäre es meiner Meinung nach nicht. Ich finde schon, dass L trotzdem die Widersprüche in ihrer Aussage aufklären müsste. Wieso verändert L ihre Aussage auf Vorhalt, sie hätte ja auch bei ihrer Version bleiben können und sagen „die hätten das aber schon mitkriegen müssen, wir haben ja schließlich darüber geredet.“
Ich denke man könnte in ihrem gespiegelten Handy auch prüfen, ob sie tatsächlich eine Internetrecherche getätigt hat, wie ausgesagt. Sie müsste auch aufklären, wieso ihre Beschreibung nicht zu dem Strandbad der GPS-Daten passt.