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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.988 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:23
Zitat von XluXXluX schrieb:Im Rahmen des Gespräches habe T. schließlich auch thematisiert, dass er es doof finde, dass seine Mutter nicht glauben würde, dass er unschuldig wäre. Er/… habe daraufhin zum T. gesagt: „Bist d ja nicht, du hast es mir ja erzählt gehabt!“.

Eigentlich ist das ja völlig unglaubwürdig. STs Mutter hat nie den Anschein erweckt, dass sie ST nicht glauben würde.
Für mich klingt das danach, als hätte man in der Presse gelesen, dass STs Mutter ihn bei der Polizei als den Jogger gemeldet hat, und das dann versucht hat, weiter zu spinnen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:55
Beitrag von XluX (Seite 722)

Wäre ich der Vater eines Mordverdächtigen und mein Sohn hätte mir seine Unschuld beteuert, dann würde ich jeden Tag vor dem Gericht stehen und ein Schild hochhalten, auf dem steht: MEIN SOHN IST UNSCHULDIG!!!
Und als Verteidigerin würde ich meinem Mandanten raten, wenn ich überzeugt wäre, dass er Unschuldig ist, an jedem Verhandlungstag seine Unschuld zu beteuern…

Ich bin mal gespannt, wie der neue Prozess abläuft und wünsche der Familie von Hanna, dass ihr irgendwann Gerechtigkeit zuteil wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:07
Zitat von MabuhayMabuhay schrieb:Wäre ich der Vater eines Mordverdächtigen und mein Sohn hätte mir seine Unschuld beteuert, dann würde ich jeden Tag vor dem Gericht stehen und ein Schild hochhalten, auf dem steht: MEIN SOHN IST UNSCHULDIG!!!
Und dann schaust Du Dir an, was in diesem Thread schon abging, wenn es jemand gewagt hat, an STs Schuld zu zweifeln. Oder wie sehr gegen die Familie gehetzt wurde. Dann weißt Du vielleicht, wie viel schlimmer die Angriffe gegenüber jemandem vor dem Gerichtssaal wären.
Ich will nicht wissen, welchen Angriffen die Familie seit 2,5 Jahren ausgesetzt ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:09
Zitat von MabuhayMabuhay schrieb:Wäre ich der Vater eines Mordverdächtigen und mein Sohn hätte mir seine Unschuld beteuert, dann würde ich jeden Tag vor dem Gericht stehen und ein Schild hochhalten, auf dem steht: MEIN SOHN IST UNSCHULDIG!!!
Was würde das bringen, außer das der Vater seinen Job verliert?
Zitat von MabuhayMabuhay schrieb:Und als Verteidigerin würde ich meinem Mandanten raten, wenn ich überzeugt wäre, dass er Unschuldig ist, an jedem Verhandlungstag seine Unschuld zu beteuern…
Nachdem eine reine von den Ermittlern verlangte Spekulation bzgl. eines möglichen Tathergangs sowohl die Ermittler, die StA und das 1. Gericht gegen ihn verwendet hat? Aus Erfahrung wird man klug. In solchen Situationen ist diesem Apparat nicht zu trauen. Die meisten Anwälte raten davon ab, @Rick_Blaine hat das auch anhand dieses Falles erläutert.

Beitrag von Rick_Blaine (Seite 576)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:39
Zitat von MabuhayMabuhay schrieb:wird er weiterhin schweigen?
Er wird weiterhin schweigen, alles andere wäre grob fahrlässig, denn teilweises Schweigen, zB Weigerung auf Fragen zu antworten, darf gegen ihn verwendet werden. Er wäre Fragen der StA-egal ob tatsächlich schuldig oder unschuldig - kaum gewachsen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 01:36
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Wie ich schon sagte, das Verfahren ist nun endlich auf dem richtigen Weg, das hat lang genug gedauert.
Dem stimme ich aus vollstem Herzen zu, ich hoffe auch wirklich, dass die Traunsteiner Exekutive und Judikative daraus lernt, und sich zukünftig nicht mehr zu einem so leichten Betrugsopfer macht, nur weil es dem blinden Verurteilungseifer erlegen ist. Anders kann ich mir einfach nicht erklären, wie man dem Knastzeugen so vertrauen konnte.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Das darf man natürlich. Schwierig wird es dann halt, wenn man behauptet, dass man hoffte, auf der Joggingstrecke Bekannte zu treffen, die sich kaum an einen erinnern können.
Kann ich nicht nachvollziehen, was das Problem daran sein sollte, oder wieso es dadurch schwierig wird. Er wollte joggen, weil er nicht schlafen konnte und eh für einen Marathon trainieren wollte, während dem Laufen hat er sich halt die Wege danach ausgesucht, ob er eventuell Lust hatte auf jemanden zu treffen, oder eben nicht so gern gesehen werden wollte. (Ja man kann auch Personen treffen wollen, denen man evtl. eher egal ist.) Für mich ist das ziemlich gut nachvollziehbar, so ähnlich suche ich mir auch meine Gassiwege aus.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Aber eine kurze Meinungsverschiedenheit, nachdem ein Angreifer merkt, dass seine Avancen nicht auf Gegenliebe stoßen, ein Zurückweichen des Opfers und ein anschließendes Schubsen in den reißenden Bärbach wäre (ich benutze ausdrücklich den Konjunktiv) in weniger als einer Minute möglich.

Das entspricht natürlich nicht dem im aufgehobenen Urteil festgestellten Sachverhalt. Aber der stand ohnehin auf wackeligen Füßen.
Was allerdings nicht zwangsläufig bedeutet, dass sich im Prozess nach Überzeugung des Gerichts kein anderer Sachverhalt zu Lasten des ST ergeben wird.
Deine Hypothese würde mehr Ungereimtheiten hinterlassen, als ein Unfall oder ein Alternativtäter. Wieso sollte man sie dann priorisieren?
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:sollte eine Prüfung des Handys von Raffi ergeben, dass er mit zum Tischtennisspielen war, dass Leas Aussage richtig ist, dann würde dies für sich natürlich noch nicht beweisen, dass der Rest von Leas Aussage, nämlich die vom Reden über den Mord, so stimmt. Aber man müsste dann davon ausgehen, dass Raffis Erinnerungsvermögen extrem schwach ist und daher seiner Aussage nicht viel Wert beigemessen werden kann.
Ganz so einfach wäre es meiner Meinung nach nicht. Ich finde schon, dass L trotzdem die Widersprüche in ihrer Aussage aufklären müsste. Wieso verändert L ihre Aussage auf Vorhalt, sie hätte ja auch bei ihrer Version bleiben können und sagen „die hätten das aber schon mitkriegen müssen, wir haben ja schließlich darüber geredet.“
Ich denke man könnte in ihrem gespiegelten Handy auch prüfen, ob sie tatsächlich eine Internetrecherche getätigt hat, wie ausgesagt. Sie müsste auch aufklären, wieso ihre Beschreibung nicht zu dem Strandbad der GPS-Daten passt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 08:39
@Fridolin31

Ich frage mich, warum Du auf den Angeklagten fixiert bist. An dem Ort des Geschehens sind sehr viel Leute in Frage gekommen, auch welche, die nicht im Fokus der Ermittlung waren. Das ist bei den Örtlichkeiten unvermeidbar.

Ich habe daher etwas Deine bisherigen Beiträge zurückverfolgt und bin auf folgenden Beitrag gestoßen:
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb am 03.04.2024:Es muss aber doch irgendeinen, uns möglicherweise noch nicht bekannten Anhaltspunkt geben, weswegen die Ermittler ST darauf aufmerksam gemacht haben, dass die von ihm zunächst angegebene Laufstrecke nicht stimmen könne. Danach hat ST ja die Laufroute um den Abschnitt zwischen Eiskeller und Abzweigung Kampenwandstr./Burgweg erweitert und die kaum glaubhafte Begründung mit dem sehr entfernten Bekannten vorgebracht.

Ich frage mich halt, weswegen er dies hätte tun sollen, falls er vom Eiskeller direkt nach Hause gelaufen wäre. Dann hätte er doch darauf bestehen können, dass seine erste Angabe korrekt war. Hat er aber nicht.
Laut Urteil war diese Ungenauigkeit auf dem Hinweg.
Dabei gab S. T. zum einen an, zwischen 02:00 Uhr und 03:00 Uhr am 03.10.2022 gejoggt zu sein. Er legte seine Joggingstrecke, wie von der Vernehmungsbeamtin referiert, dar. Hinsichtlich des Beginnes der „Joggingrunde“ zeigten sich zwischen beiden Vernehmungen leichte Abweichungen. Betreffend das „Zurücklaufen“ schilderte er bei beiden Vernehmungen eine gleiche Route: Nachdem er von A. Kommend an der Hauptstraße (Bahnhof- bzw. K.-Straße) Richtung HohenA. lief, überquerte er, nach Passieren eines Durchbruches in der dortigen Mauer, den Festhallenparkplatz.
(Hervorhebung von mir)

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699

Der von Dir damals angenommene Unterschiede in der Beschreibung der Joggingrunde auf dem Rückweg traf nicht zu. Für die Frage der Täterschaft spielt der Hinweg keine Rolle. Entsprechend trifft Deine Schlussfolgerung bzgl. der Gründe der Korrektur nicht zu.

Vielleicht hilft Dir das bei den weiteren Betrachtungen.


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