Hanna W. tot aus der Prien geborgen
gestern um 21:14Das ist ein Scheinargument. Ein Hydromechniker ist Physiker und kein Gerichtsmediziner. Deshalb hat man ihn als Sachverständigen bestellt. Selbst das Gericht gibt ihn so wieder (Rn. 817):XluX schrieb:Wenn man da frei übersetzen wollte, müsste man eigentlich sagen: Der Hydromechaniker hat keinerlei Erfahrung mit Wasserleichen geschweige denn mit deren Verletzungsmustern. Dennoch hält er es für möglich, dass die Verletzungen im Wasser entstanden sind.
Er habe keine medizinische Ausbildung, insbesondere keine vertieften Kenntnisse von Anatomie und Rechtsmedizin.Aber er sagt auch:
Er habe betreffend das Verhalten von Körpern in Gewässern Forschung betrieben.Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699
Das aufgehobene Urteil enthält dann sehr detaillierte Überlegungen zum Treiben der Leiche und welche äußeren Kräfte im Wasser wie auf sie eingewirkt haben könnten. Natürlich bemisst er das auch anhand der Feststellungen der Rechtsmedizin.
Zudem war neben einem Rechtsmediziner (der auch typische Treibeverletzungen an der Leiche Hannas identifiziert hat) ein Biomechaniker als Sachverständiger beteiligt. Dass sich alle drei Gutachter auch aufeinander beziehen, ist ihre Aufgabe. Es macht ja keinen Sinn, wenn sich die Sachverständigen isoliert und abstrahiert von den anderen Ergebnissen im luftleeren Raum bewegen.
Meine Sachkunde für Wasserleichen reicht bislang leider nicht aus, um dem seriös eine andere Expertise entgegensetzen zu können. Die E-Mail des Hydromechanikers an die Vorsitzende ist bislang auch nur in Auszügen bekannt (Zitat der Verteidigung). Mir fehlen da weitere Informationen, um daraus eine Besorgnis der Befangenheit des Gutachters ableiten zu wollen.

