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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.901 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

08.11.2025 um 17:56
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich habe selbst kein Iphone
Ich hab eins. Wenn mir jemand sagt wie ich das auslese, kann ichs gerne zur Verfügung stellen. Es ist _nicht_ das Besuchte-Orte-Feature, das gab es erstens damals noch nicht und selbst heute gibt es das noch nicht in Deutschland. Es muss also irgendwo aus der Tiefe von iOS ausgelesen werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

08.11.2025 um 18:37
Zitat von menonmenon schrieb:einige Wasserleichen aus dem Rhein
Zitat von menonmenon schrieb:Diese wiesen augenscheinlich keine Treibverletzungen vergleichbar mit den im Urteil beschriebenen Kopfverletzungen aus.
Nun ist der Rhein als Wasserstrasse etwas ganz anderes als die Prien, die als Wildbach beschrieben wird.
Ergo wuerde ich da ein anders Verletzungsbild erwarten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

08.11.2025 um 19:30
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich habe selbst kein Iphone und kann das leider nicht liefern, aber ich weiß das aus einem anderen Fall (Karen Read) da spielten diese Radien, die vom Iphone generiert werden auch eine große Rolle.
Ich habe mein iPhone mal eben auf das Tracking, genannt 'wichtige Orte', überprüft. Es gibt dort insgesamt 50 Einträge zwischen dem 14.9. - 1.11.2025, der letzte und einzig ohne Hilfsmittel sichtbare Eintrag ist vom 1.11.2025 und zwar am Standort einer Polizeikontrolle die mich wegen einer Geschwindigkeitsübertretung herausgewunken hatte. Die Koordinaten haben eine Genauigkeit von 2-3m, das iPhone lag im Auto in der Mittelkonsole.


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08.11.2025 um 19:38
Zitat von TinchoTincho schrieb:Ich hab eins. Wenn mir jemand sagt wie ich das auslese, kann ichs gerne zur Verfügung stellen. Es ist _nicht_ das Besuchte-Orte-Feature, das gab es erstens damals noch nicht und selbst heute gibt es das noch nicht in Deutschland. Es muss also irgendwo aus der Tiefe von iOS ausgelesen werden.
Soweit ich weiß benötigt man dafür eine bestimmte Software, die die Daten entschlüsselt und aufbereitet. Die sind aber meist recht kostspielig.
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Ich habe mein iPhone mal eben auf das Tracking, genannt 'wichtige Orte', überprüft. Es gibt dort insgesamt 50 Einträge zwischen dem 14.9. - 1.11.2025, der letzte und einzig ohne Hilfsmittel sichtbare Eintrag ist vom 1.11.2025 und zwar am Standort einer Polizeikontrolle die mich wegen einer Geschwindigkeitsübertretung herausgewunken hatte. Die Koordinaten haben eine Genauigkeit von 2-3m, das iPhone lag im Auto in der Mittelkonsole.
Wie entstehen wichtige Orte?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

08.11.2025 um 19:48
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wie entstehen wichtige Orte?
Da habe ich keine Ahnung, das ist vermutlich eines der vielen Geheimnisse von Apple. Wenn ich die anderen 49 Orte sehen würde könnte ich evtl. gemeinsame Attribute der Orte erkennen. Bei Hanna waren es aber sicher nicht diese 'wichtigen Orte' die ausgelesen wurden, dafür waren es bei ihr zu viele in kürzester Zeit. Ich tippe bei ihr eher auf Google Timeline oder etwas ähnliches.
Aber man sieht an meinem Beispiel, dass auch im Hintergrund erzeugte GPS-Daten extrem genau sind und sich auch nicht von einem Faradayschen Käfig stören lassen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

08.11.2025 um 19:52
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Aber man sieht an meinem Beispiel, dass auch im Hintergrund erzeugte GPS-Daten extrem genau sind und sich auch nicht von einem Faradayschen Käfig stören lassen.
Naja, es könnte aber auch sein, dass das Handy während es da so rumlag einerseits aufgezeichnet hat, dass es keine Bewegung gab und andererseits wurden mehrere Ortungspunkte abgefragt und daraus lässt sich dann die genauere Bestimmung berechnen.


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08.11.2025 um 19:54
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Ich habe mein iPhone mal eben auf das Tracking, genannt 'wichtige Orte', überprüft.
Ich dachte, das gab es zumindest bei iOS 15 noch nicht - und nicht in Deutschland.
Zitat von TinchoTincho schrieb:Es ist _nicht_ das Besuchte-Orte-Feature, das gab es erstens damals noch nicht und selbst heute gibt es das noch nicht in Deutschland.
Mediziner und Technik... ;-)

Ich habe diese Funktion offenbar ausgeschaltet. Sie scheint sich ja auch merkwürdig zu verhalten, wenn sie bei @GrafOskar zum letzten Mal bei einer Polizeikontrolle getrackt hat (Mittelkonsole ist jedenfalls gut für genaue GPS-Ortung). Vielleicht hat die Apple-KI mitgehört und sich gedacht: "Wichtiger Ort. Das nächste Mal langsamer fahren!"
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Aber man sieht an meinem Beispiel, dass auch im Hintergrund erzeugte GPS-Daten extrem genau sind und sich auch nicht von einem Faradayschen Käfig stören lassen.
Das Metall hat aber auch die Saugnapf-Navis nie gestört.

Vermutlich ließe sich der Stand der GPS-Satelliten in Hohenaschau am 3. Oktober 2022 gegen 02.30 Uhr bestimmen und ein Horizontabgleich (Berge ringsrum) vornehmen, damit man die theoretische Abdeckung je nach Standort berechnen kann. Vielleicht ist das auch Grundlage der Radienbestimmung im iPhone, also der jeweilige GPS-Empfang zum Zeitpunkt des Trackings.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

08.11.2025 um 19:59
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Mediziner und Technik... ;-)
Das sind tatsächlich zwei verschiedene Dinge - Wichtige Orte gabs vorher schon, Besuchte Orte sind neu. Anwälte und Sprachverständnis! ;-)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

08.11.2025 um 20:38
Zitat von TinchoTincho schrieb:Wichtige Orte gabs vorher schon, Besuchte Orte sind neu.
Das ist aber auch verwirrend:

https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/neue-iphone-funktion-ihr-telefon-weiss-wo-sie-letzte-nacht-waren-a-915486.html

Ok, der Heise-Artikel erklärt verständlich den Unterschied und dass es "Besuchte Orte" erst mit iOS 26 (2025) gibt. Hanna hatte iOS 15.

https://www.heise.de/news/Apple-Maps-Mit-iOS-26-Co-kann-sich-die-App-Orte-merken-10486840.html

Was die vom iPhone in den Log-Daten gesammelten Standortdaten betrifft, ja, dafür gibt es ein Programm zum Auslesen. Ich denke, wir kommen hier erst mal nicht weiter.

Mir ist es aber wichtig festzuhalten, dass ich bislang noch kein Argument vernommen habe, warum die polizeiliche Auswertung der iPhone-Daten in irgendeiner Weise fehlerhaft oder gar manipuliert gewesen sein könnte. Entsprechende Spekulationen sind haltlos. Gleiches gilt nach meinem Dafürhalten auch für konkrete Fluchtwege oder einen konkreten Ort, an dem das iPhone ins Wasser gefallen ist. Nur der Zeitpunkt lässt sich anhand des Notrufs und der Temperaturdaten ziemlich genau einkreisen.


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08.11.2025 um 22:37
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Um, Zitat "nicht noch mehr Chaos in die Ermittlungen zu bringen", hat man dann kurzerhand alle Datenpunkte ab Punkt 10 mit einer absurden Ungenauigkeit versehen damit der seit langem definierte Tatort und auch die Tatzeit wieder passten.
Damit wirfst Du den Beamten eine bewusste Fälschung der Beweismittel und damit eine strafbare Handlung vor. Ist das wirklich Dein Ernst?
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Aber man sieht an meinem Beispiel, dass auch im Hintergrund erzeugte GPS-Daten extrem genau sind und sich auch nicht von einem Faradayschen Käfig stören lassen.
Das ist physikalischer Unsinn. GPS-Signale liegen im Frequenzbereich von ca. 1,5 GHz, d.h. sie haben eine Wellenlänge von ca. 20 cm. Wenn Du einen engmaschigen Faradayschen Käfig hast, mit Maschengröße < 20cm, dann werden auch GPS-Signale abgeschirmt. Wenn Du auf die Wikipedia-Seite gehst, dann siehst Du einen Käfig mit einer Maschengröße von geschätzt 2 cm. Da gelangt mit Sicherheit keine GPS-Signale rein.

Wikipedia: Faradayscher Käfig


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.11.2025 um 06:56
@Origines

Hinter Deinem Beitrag steckt schon ein wahrer Kern. Wegen der Länge will ich ihn nicht erneut zitieren.

Beitrag von Origines (Seite 871)

Er wirft jedoch schwere Fragen auf, warum traut sich ein Gericht in einem solchen Fall nicht den Grundsatz eines Rechtsstaates nachzukommen und im Zweifel den Angeklagten freizusprechen? Diese Frage muss man sich auch beim Badewannenunfall stellen, warum bereitet es solche Schwierigkeiten diesen rechtsstaatlichen Grundsatz wirklich anzuwenden?

„Möglichkeiten“ sind etwas total schwammiges, wenn man nur auf Grund von „Möglichkeiten“ verurteilt werden kann, dann wird dieser Grundsatz nicht mehr ausreichend berücksichtigt. Klar heißt es immer, dass das Gericht selbst Zweifel haben müsste. Aber dieser Satz ist in Wirklichkeit (zumindest hier im Forum) so abgedroschen, dass man damit jede Willkür begründen könnte. Und damit gebe sich einige Menschen schon zufrieden. Sicher geht da auch das sogenannte Gesamtbild ein.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Natürlich nehmen die Gutachter aufeinander Bezug - und das Gericht tut es auch nochmals. Ob sich die Gutachter in ihrem Urteil wirklich so sicher waren, wie sie taten oder wie es vom Gericht dargestellt wird - wer weiß. Das ist - noch - der Stand der Erkenntnis.
Hier ignorierst Du jedenfalls den bisherigen Verlauf des Verfahrens seit dem 1. Urteil. Das erste Urteil wurde aufgehoben und hat zumindest rechtlich keinerlei Bedeutung mehr, damit kannst Du schon nicht mehr von einer „Erkenntnis“ sprechen.

Außerdem ignorierst Du das Geschehen im laufenden Verfahren. Die StA hatte die Behauptung aufgestellt, dass der JVA-Zeuge „Täterwissen“ gehabt haben soll. Das soll zur Folge gehabt haben, dass trotz psychischer Krankheit das Steller-Gutachten nicht erforderlich gewesen sein soll. Das ist mittlerweile durch die Recherche eines Beamten offiziell nicht mehr haltbar. Sämtliches Täterwissen hätte der JVA-Zeuge aus den Medien haben können. Das sind neue Fakten, welche natürlich auch neue Erkenntnisse sind. Das Steller-Gutachten ist entsprechend eine weiteres Erkenntnis. Du magst die gerichtliche Erkenntnis gemeint haben, aber diese wurde durch den BGH-Beschluss komplett aufgehoben. Selbst wenn man das ignorieren würde, dann ist diese sogenannte „Erkenntnis“ mittlerweile durch neue Fakten überholt worden. Ob durch diesen neuen Fakten das Gesamtbild des ersten Verfahrens aufrecht erhalten werden kann, ist mehr als fraglich.

Die neuen Fakten gehen natürlich auch in die Frage ob Unfall oder Tötungsdelikt ein, wenn das erste Gericht fälschlicherweise Täterwissen des JVA-Zeugen annimmt. Auch stellen sich aus den neuen Fakten schwerwiegende neue Fragen, warum erfolgte diese Recherche der Medien nicht schon im ersten Verfahren? Das sind auch keine Nebensächlichkeiten. Dann noch von "Erkenntnis" zu sprechen, ist für mich ein reines Schönreden des alten Urteils.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.11.2025 um 08:49
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Das ist physikalischer Unsinn
Ich fürchte der Unsinn liegt auf deiner Seite ;-)
Faradayscher Käfig beim Auto – was ist das und wie funktioniert es?
https://www.ruv.de/kfz-versicherung/magazin/rund-ums-fahren/fahren-bei-gewitter-was-beachten


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.11.2025 um 08:57
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Damit wirfst Du den Beamten eine bewusste Fälschung der Beweismittel und damit eine strafbare Handlung vor.
Die Beamten haben nichts gefälscht. Sie haben lediglich jedem Datenpunkt ein neues Attribut zugeordnet das im Datensatz nicht enthalten ist und das sie folglich schätzen mussten. Und da sie von ihrer Tatorthypothese seit einem halben Jahr sehr überzeugt waren mussten sie die 'Ausreisser' mit einer geeigneten Schätzung wieder einfangen und alles war gut.
Es gibt ja genügend Mordfälle bei denen weder der Ort noch der Zeitpunkt der Tat bekannt ist und trotzdem werden die Täter verurteilt. Eine Verurteilung kann also nicht davon abhängig sein ob diese Daten nun genau, ungenau oder überhaupt nicht bekannt sind. Insofern ist dieser Aspekt auch hier nicht wirklich von entscheidender Bedeutung. Er wäre es, wenn ST nicht der Täter ist und seine Smartchwatch dabei gehabt hätte. Dann hätte er nämlich beweisen können, daß er und Hanna sich zu keinem Zeitpunkt am gleichen Ort befanden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.11.2025 um 08:58
Vorab:

1. "Stand der Erkenntnis" ist nicht die richterliche Erkenntnis im zweiten Verfahren. Sondern mein Stand der Erkenntnis auf Grundlage öffentlich zugänglicher und belegbarer Informationen. Und dazu gehört das erste Urteil. Es entfaltet keine Rechtswirkung mehr, aber es existiert als Dokument und es ist nach wie vor von der Bayerischen Staatsregierung offiziell veröffentlicht. Und natürlich gleicht man das aktuelle Prozessgeschehen mit dem ersten Verfahren ab, das tun gedanklich alle hier.

2. "Stand der Erkenntnis" bezog sich auf die Gutachter, die die objektiven Spuren untersucht hatten, also an der Leiche von Hanna und die Handydaten. Andere Erkenntnisse aus dem aktuellen Verfahren sind insofern eingeflossen, als es nach derzeitigem Stand Zweifel an der Zuverlässigkeit wichtiger Zeugenaussagen gibt. Das ist für mich Grund, sich die Beurteilung der objektiven Spurenlage durch die Mediziner, Mechaniker und Techniker nochmals kritischer anzusehen.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:„Möglichkeiten“ sind etwas total schwammiges, wenn man nur auf Grund von „Möglichkeiten“ verurteilt werden kann, dann wird dieser Grundsatz nicht mehr ausreichend berücksichtigt.
Kann ich gut verstehen, ging mir anfangs auch so, als ich mir Fälle ansah, in denen der Angeklagte seine Unschuld beteuerte oder schwieg (Darsow, Toth, Gendetzki usw.). Und die vorliegenden Indizien eben nicht zwingend auf sie als Täter schließen ließen. Mir kam es so vor, als ob die Gerichte jedes interpretierbare Indiz immer zu Lasten des Angeklagten werteten. Stichwort Vorverurteilung. Und ich hatte den Eindruck, die Gerichte phantasierten irgend ein Tatgeschehen zusammen, dass sie gar nicht sicher wissen konnten. Müsste da nicht in dubio pro reo greifen? Das habe ich mich auch gefragt.

Nein. Schon x-fach durchgenudelt:
Grundlage jeder Sachentscheidung des Strafrichters ist der Tathergang, von dem der Richter überzeugt ist. Gem. § 261 StPO (...) hat das Gericht über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung zu entscheiden. Das Ergebnis der Beweisaufnahme zu würdigen, ist allein Sache des Tatrichters. Es ist die für die Schuldfrage entscheidende, ihm allein übertragene Aufgabe, ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (...). Ebensowenig wie der Tatrichter gehindert werden kann, an sich mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen, ebensowenig kann ihm vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen er zu einer bestimmten Folgerung und einer bestimmten Überzeugung kommen muß.
Quelle: BGH, Beschluß vom 7. 6. 1979 - 4 StR 441/78
https://research.wolterskluwer-online.de/document/666e6500-99f6-4d36-8523-878c4d28be3e

Es bedarf also nicht zwingender, auch nicht mehr oder weniger wahrscheinlicher Folgerungen aus bestimmten Tatsachen, sondern es ist ausreichend, wenn die Folgerung möglich ist. Es gibt Grenzen (haben wir auch schon x-fach besprochen), die waren z.B. bei "Gendetzki" überschritten, weil es außer der Möglichkeit einer Gewalttat kaum noch andere Indizien von Gewicht gab, sondern nur Kaskaden von Annahmen, die auf dieser Möglichkeit aufbauten. Oder bei "Rupp" gab es keine objektiven Spuren und die Geständnisse waren so widersprüchlich, dass man darauf mangels Tatsachen keine Überzeugung gründen konnte. Und erst recht war es keine "unbeachtliche Abweichung von angenommenen Kausalverlauf", dass man das vermeintlich verfütterte Opfer ohne Spuren von Gewalteinwirkung in seinem Auto aus der Donau zog.

Hier haben wir dergleichen nicht. Man konnte im ersten Prozess T. mit dieser Urteilsbegründung verurteilen. Man kann natürlich anderer Auffassung sein. Ein anderes Gericht wäre vielleicht auch anderer Auffassung gewesen (das nun verhandelnde Gericht scheint andere Präferenzen zu haben). Aber der BGH sagt halt: Es ist die alleine die Aufgabe des Gerichts, nur seinem Gewissen verantwortlich, zu prüfen, ob an sich mögliche Zweifel überwunden werden können und man sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann.


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09.11.2025 um 12:48
@Origines
Unsere Ansichten gehen da grundsätzlich auseinander und Deine ständigen Wiederholungen bringen da nichts.

Gerichte können immer verurteilen, das ist klar. Das allein sagt jedoch nicht über die Rechtsmäßigkleit aus. Es gibt Gerichte, die eben nicht nach entlastende Beweismittel suchen, was die Folge hat, dass sie ihre eigene Sichtweise nicht ausreichend in Frage stellen. Das traf für das erste Gericht zu, es hatte noch nicht mal untersucht, ob der JVA-Zeuge überhaupt "Täterwissen" besaß. Es war eine reine Annahme. Auch gibt es hier - im Gegensatz zum Badewannenfall - auch andere Verdächtige. das Gericht hat diesbzgl. rein nur den Ermittlern geglaubt. Nun wissen wir, dass diese Liste der verdächtigen Personen laut STA in die Akte gehört hätte. Dadurch war es im ersten Verfahren weder für die Verteidigung noch für das Gericht möglich sich konkret mit den anderen verdächtigen/beschuldigten Personen auseinanderzusetzen. Aus diesen Umständen erkennt man klar und deutlich, dass das erste Verfahren mit einem sogenannten "fairen Verfahren" nicht zu tun hatte. Auch der Beschluss des BGH zeigt, dass das Gericht notwendige Hinweise an die Verteidigung (wahrscheinlich ohne der Kenntnis der rechtlichen Grundlagen) ganz bewusst nicht weitergeben gegeben hat. Solche schweren Fehler waren im Badewannenfall nicht erfolgt. Durch die Umstände wäre nur G als Täter in Frage gekommen. Ob auch mit dem damaligen Gutachten schon 2011 ein Freispruch notwendig gewesen wäre, ist nur Deine Ansicht. Der BGH sah es anders. Im vorliegenden Fall wissen wirr nicht, wie das Urteil der BGH gesehen hätte, wenn es aus Gründen der Befangenheit nicht aufgehoben wäre. Ich wundere mich daher schon etwas, dass Du die beiden Fälle so unterschiedlich bewertest.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.11.2025 um 13:31
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Auch der Beschluss des BGH zeigt, dass das Gericht notwendige Hinweise an die Verteidigung (wahrscheinlich ohne der Kenntnis der rechtlichen Grundlagen) ganz bewusst nicht weitergeben gegeben hat.
Vorsicht mit solchen Behauptungen. Da ist man ganz schnell bei der Beschuldigung, dass hier eine Rechtsbeugung vorliegt (Ich glaube auch kaum, dass sich ein absichtliches Handeln bzw. eine absichtliche Unterlassung beweisen lässt.):
§ 339 Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html
§ 13 Begehen durch Unterlassen
(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__13.html


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09.11.2025 um 13:36
@Sherlock_H
Würdest Du den BGH-Beschluss wirklich kennen, wüsstest Du, dass das bewusst erfolgt war. Dass das in Wirklichkeit rechtlich unzulässig war, wird ihr wahrscheinlich nicht bewusst gewesen sein.


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09.11.2025 um 14:03
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Unsere Ansichten gehen da grundsätzlich auseinander und Deine ständigen Wiederholungen bringen da nichts.
Und Deine Wiederholungen, was Du Dir vom ersten Gericht gewünscht hättest, was Du für "fair" gehalten hättest, die müssen halt nicht rechtlich erheblich sein.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Ich wundere mich daher schon etwas, dass Du die beiden Fälle so unterschiedlich bewertest.
Das habe ich schon mal erläutert: Weil ich beide Urteile gelesen habe. Und das nicht die beiden ersten Urteile waren, die ich in meinem Leben gelesen habe.

SpoilerDer Fall Gendetzki hat all das, was Du beim Fall T. gerne hättest. Weil man bei Gendetzki so gar nichts in der Hand hatte. Und die Leiche nie so in der Wanne gelegen wäre, wie sie lag, wenn ein Täter das Opfer vorsätzlich ersäuft hätte. Da gab es einen "unbedingten Verurteilungswillen", der triefte quasi aus jeder Zeile der Urteilsbegründung. Man war von seiner Schuld überzeugt, sicher, aber man konnte es nicht begründen. Deshalb Annahme auf Annahme ohne jede tatsächliche Grundlage. Diese Überzeugung gründete wohl auf die ursprünglich angenommene Bezugstat (Unterschlagung), die sich als unzutreffend erwies.

Zur "Kontrolldichte" des BGH in der Praxis: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-06/bundesgerichtshof-justiz-fischer-im-recht

Hier auf einer Seite: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-06/bundesgerichtshof-justiz-fischer-im-recht/komplettansicht

M.a.W.: Wenn eine Revision beim BGH erfolglos ist, heißt das nicht, dass ein Urteil keine Rechtsfehler hat und in Ordnung ist.


Gendetzki wurde im Wiederaufnahmeverfahren wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Das dürfte T. nur dann passieren, wenn die Gutachter hier nunmehr eine Gewalttat nahezu vollständig ausschließen würden. Aber selbst dann kann man dem ersten Gericht eine falsche Einschätzung der Gutachter ebenso wenig zurechnen, wie falsche Zeugenaussagen. Oder es den Ermittlern "geglaubt" hat, was es natürlich darf. Klar, "hätte, hätte, Fahrradkette". Mein Maßstab ist aber nun mal die schriftliche Urteilsbegründung aus sich selbst heraus. Es sind halt nur Rechtsfehler entscheidend, keine Tatsachenfragen.

Wenn T. wegen Mangels an Beweisen freigesprochen werden sollte, dann sollte er trotzdem weiter schweigen. Es ist auch die Wiederaufnahme zu seinen Lasten möglich:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__362.html


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09.11.2025 um 14:16
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn T. wegen Mangels an Beweisen freigesprochen werden sollte, dann sollte er trotzdem weiter schweigen. Es ist auch die Wiederaufnahme zu seinen Lasten möglich:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__362.html
@Origines:
Beziehst du dich damit auf § 362 Pkt. 4 StPO?
wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird;
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__362.html

Ich glaube allerdings nicht, dass ST noch eine Geständnis ablegt, das glaubwürdig wäre.

Pkt. 5 wurde ja (leider) vom BVerfGE für unvereinbar mit dem GG und damit für nichtig erklärt.


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09.11.2025 um 15:41
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das habe ich schon mal erläutert: Weil ich beide Urteile gelesen habe. Und das nicht die beiden ersten Urteile waren, die ich in meinem Leben gelesen habe.
Spoiler:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der Fall Gendetzki hat all das, was Du beim Fall T. gerne hättest. Weil man bei Gendetzki so gar nichts in der Hand hatte. Und die Leiche nie so in der Wanne gelegen wäre, wie sie lag, wenn ein Täter das Opfer vorsätzlich ersäuft hätte. Das dürfte T. nur dann passieren, wenn die Gutachter hier nunmehr eine Gewalttat nahezu vollständig ausschließen würden.
Ich sehe Du machst hier schwere Logik-Fehler. Der Fall G bewertest Du anhand der neuen Gutachten, die zu den Zeiten der ersten Gutachten gar nicht vorlagen.

Trotzdem schriebst Du:
Zitat von OriginesOrigines schrieb am 06.10.2025:Das war ein Justizskandal, kollektives Versagen der bayerischen Justiz, die damals noch dem Dogma folgte: "Die bayerische Justiz irrt sich nie. Niemals. Und wenn sie sich doch einmal irren sollte, dann tun wir alles, bis zur Selbstaufgabe, das nicht zuzugeben." - Ich denke, nach Mollath und Gendetzki und einigen anderen Fällen, auch mit einer neuen Generation von Richtern, dürfte es hoffentlich nicht mehr so sein.
Mir ist schon klar, dass Du da die im Inhalt ein Teil der mündlichen Urteilsbegründung wieder gibst.

Woher hättest Du diese Weisheit ohne die neuen Gutachten und ohne das neue Urteil. Wieso wirfst Du der Justiz ein Versagen vor, obgleich die neuen Gutachten 2011 nicht existierten. Warum soll das von der freien Beweiswürdigung nicht gedeckt gewesen sein? Außerdem habe ich nirgends gelesen (auch im G-Urteil nicht), dass die Lage des Opfers angeblich so bei einem Kapitaldelikt auch nicht möglich gewesen wäre. Ich denke, da wäre fast schon eine Quelle notwendig, auch wenn es hier nicht zum Fall gehört, sonst wäre es reines Wunschdenken oder persönliche Interpretation. Nötig wird die, weil ich Deine Begründung Deiner Ansichten irgendwie verstehen will.


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