rabunsel schrieb:Täterwissen ist keine Wertungsfrage.
Selbstverständlich ist das Wertungsfrage.
Das kannst Du noch so oft drehen und wenden, noch so oft Deine Kompetenz der Penetranz funkeln lassen, die Wertung von M.s Aussage ist kein Zirkelschluss und kein Logikfehler, sondern erfolgt im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung. Denn es muss erst einmal bestimmt werden, was "Täterwissen" im konkreten Fall bedeutet. Das hängt nicht abstrakt davon ab, was in der Akte steht oder die Medien berichten. Wenn M. die Unwahrheit gesagt haben sollte, oder T. nur Informationen offenbart hat, die nicht als Täterwissen definiert werden (von der Selbstbezichtigung, die ja auch noch darin enthalten war, mal abgesehen), dann mag die Wertung falsch sein.
Aber das hat ja das erste Gericht nicht festgestellt, dass M. die Unwahrheit gesagt hat (=Beweiswürdigung) oder nur bereits bekannte Informationen offenbart hat (=Beweiswürdigung). Und im zweiten Verfahren hat das Gericht bislang noch nicht bewertet.
To whom it may concern.
AusLeipzig schrieb:Was du sagen möchtest ist, dass der erst Zusammenhang Schmarrn ist. Unlogisch wäre er erst, wenn das Gericht meint: "Nur weil ein Angeklagt er rote Haare hat, ist er noch lange nicht der Täter. Der Angeklagte hat rote Haare, also ist er der Täter!"
Da will ich Dir nicht widersprechen. Dein Beispiel zeigt zugleich, dass solch unlogische Widersprüche in der Praxis sehr selten sind.
Häufiger sind in schlechten Urteilen Sätze wie: "Dass die Kirchenglocke zu laut ist, ist bereits dadurch bewiesen, dass sie den Kläger stört." Oder: "Die Klage ist zulässig, weil ein Vorverfahren durchgeführt worden ist" (obwohl gerade kein Widerspruchsverfahren erfolgt war). Das ist "Schmarrn", aber nicht unlogisch..
Piper7 schrieb:Praktisch ist es aber so, dass wenn man an der Aufklärung von Straftaten arbeitet, dass es psychologisch dazu führt unbedingt den Täter finden zu wollen. Es wird immer so sein, dass der ermittelnde Beamte und auch Staatsanwalt so in dem Fall drinnen stecken und alles getan haben um einen Täter zu finden, dass sie nicht so neutral sein können, wie jemand, der sich nach Abschluss der Ermittlungen die Akten neutral anschaut. Das ist nur natürlich. Ich bin fest davon überzeugt, dass der StA ihn für den Täter hält. Nur glaube ich, dass er keinen objektiven Blick mehr hat.
Die
Déformation professionnelle kann alle treffen. Es kann also auch sein, dass Verteidiger sich so darin verrennen, einen Angeklagten für unschuldig zu halten, oder ein Urteil für falsch, dass sie nicht mehr der große Ganze sehen. Und nur noch versuchen ihn rauszuhauen, völlig egal, ob sie ihn für schuldig halten oder nicht. Im Gegensatz zum Staatsanwalt dürfen sie das sogar, Rick und Georg haben als unabhängiges Organ der Rechtspflege keine Neutralitätspflicht.
Ob der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft den Angeklagten für schuldig hält oder nicht, ist ohne Belang. Er ist oft nicht der Sachbearbeiter, also der Staatsanwalt, der die Anklage verfasst und sich am intensivsten mit dem Ermittlungsergebnis beschäftigt hat. Das Heft ist eben ans Gericht abgegeben worden. Deshalb gehen Staatsanwälte oft nur mit Anklageschrift, Vorstrafenliste und einem Strafziel in die Verhandlung. Die Akten haben sie nicht gelesen. Sie verlesen die Anklage und schweigen dann bis zum Plädoyer. Dort lautet dann der Standard-Spruch: "Die heutige Beweisaufnahme hat den in der Anklage bezeichneten Sachverhalt weitestgehend bestätigt... Der Angeklagte hat dem Zeugen Kokain verkauft... Ich beantrage deshalb..."
Es entscheidet dann das Gericht, nicht der Staatsanwalt. Deshalb ist der klassische Antagonismus Verteidigung<->Gericht. Weil da aber keine Waffengleichheit herrscht, gehen Verteidiger gerne auf die Staatsanwälte los, die müssen dann halt Prügelknabe spielen. Adressaten sind aber Gericht und Öffentlichkeit.