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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.166 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.11.2025 um 12:40
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Wenn es so wäre, das sie nur deshalb nicht erwähnt worden sind, weil sie außerhalb des Tat- Zeitfenster lag, dann würde es gleichzeitig bedeuten, das das Handy im Wasser noch GPS Daten gesendet hat. Also trat der digitale Tod, viel später ein. Dann wäre auch ein Anruf im Wasser möglich?
Gesendet hat es nichts - aber es hat halt weiter (sehr ungenaue) Geodaten aufgezeichnet. Und ja, anscheinend hat das Telefon sogar um 02:40 noch eine SMS in der nördlichen Zelle empfangen, als es schon lang im Wasser war. Der "digitale Tod", also die Selbstabschaltung des Telefons, war wohl um etwa 04:38 (Altes Urteil, Rn. 597).


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12.11.2025 um 13:06
596 Tatsächlich sei das Handy ja auch – so KOK … einige hundert Meter im Bärbach und im Fluss Prien getrieben (vgl. Anhang Karte 2 zum späteren Fundort). Zuletzt – so der Zeuge … – sei festgestellt worden, dass vom Handy der H. … am 03.10.2022 zu den Uhrzeiten 00:40:36 Uhr, 01:40:36 Uhr, 02:40:36 Uhr und 03:40:46 Uhr, welches sich nach wie vor in der nördlichen Vodafone Zelle befunden habe, in periodischer Form Internetverkehr von exakt 1 Stunde Dauer aufgebaut habe, lediglich der Datensatz mit der Beginnzeit 03:40:46 Uhr habe bereits nach 57 min 28 sec geendet.
Es ist schon erstaunlich, dass ein iPhone offensichtlich auch noch unter Wasser irgendwie zu funktionieren scheint. Die bis 4:38 Uhr aufgezeichneten Koordinaten wurden wohl deshalb nicht mehr in die Grafik aufgenommen weil sie nicht mehr tatrelevant sind. Ich vermute, dass nach ca. zwei Stunden im kalten Wasser der Akku leer war. Das iPhone XR(10) ist wasserresistent, d.h. 30 min oder länger in 1m tiefem Wasser funktionsfähig.


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12.11.2025 um 13:18
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Ich gehe nicht davon aus, das Hanna bewusst einen Anruf an ihre Eltern absetzte. Es macht keinen Sinn, während oder unmittelbar vor einem Angriff, seine Eltern anzurufen.
Sie hat nicht ihre Eltern angerufen, sondern einen Notruf abgesetzt. Ihr Notruf war so eingestellt, dass er an die Nummer der Eltern ging. Das ist nicht dasselbe wie die Eltern anrufen.


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12.11.2025 um 13:22
Zitat von rabunselrabunsel schrieb am 26.10.2025:Auch bei der 2. Vernehmung h
Zitat von ManateeManatee schrieb:Sie hat nicht ihre Eltern angerufen, sondern einen Notruf abgesetzt. Ihr Notruf war so eingestellt, dass er an die Nummer der Eltern ging. Das ist nicht dasselbe wie die Eltern anrufen.
Das stimmt doch gar nicht ... Ihre Eltern wurden als einer von zwei hinterlegten Kontakten im Notfallpass angerufen. Es wurde also bewusst nicht die 110 angerufen, sondern einer der beiden hinterlegten Kontakten gewählt. Es handelt sich auch nicht um irgendeine Notruf-Schnellwahl, das auswählen der Notfallkontakte erfordert genauso viele Klicks, oder sogar mehr, als ein normaler Anruf (der Notfallpass ist eben nicht für den EIGENEN Notruf gedacht, sondern für Rettungskräfte gedacht um die Verwandten im Notfall zu informieren. Kleiner aber entscheidender Unterschied).

Es gibt beim iPhone eine Notfallfunktion, diese wurde aber nicht genutzt.


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12.11.2025 um 13:37
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Täterwissen ist keine Wertungsfrage.
Selbstverständlich ist das Wertungsfrage.

Das kannst Du noch so oft drehen und wenden, noch so oft Deine Kompetenz der Penetranz funkeln lassen, die Wertung von M.s Aussage ist kein Zirkelschluss und kein Logikfehler, sondern erfolgt im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung. Denn es muss erst einmal bestimmt werden, was "Täterwissen" im konkreten Fall bedeutet. Das hängt nicht abstrakt davon ab, was in der Akte steht oder die Medien berichten. Wenn M. die Unwahrheit gesagt haben sollte, oder T. nur Informationen offenbart hat, die nicht als Täterwissen definiert werden (von der Selbstbezichtigung, die ja auch noch darin enthalten war, mal abgesehen), dann mag die Wertung falsch sein.

Aber das hat ja das erste Gericht nicht festgestellt, dass M. die Unwahrheit gesagt hat (=Beweiswürdigung) oder nur bereits bekannte Informationen offenbart hat (=Beweiswürdigung). Und im zweiten Verfahren hat das Gericht bislang noch nicht bewertet.

To whom it may concern.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Was du sagen möchtest ist, dass der erst Zusammenhang Schmarrn ist. Unlogisch wäre er erst, wenn das Gericht meint: "Nur weil ein Angeklagt er rote Haare hat, ist er noch lange nicht der Täter. Der Angeklagte hat rote Haare, also ist er der Täter!"
Da will ich Dir nicht widersprechen. Dein Beispiel zeigt zugleich, dass solch unlogische Widersprüche in der Praxis sehr selten sind.

Häufiger sind in schlechten Urteilen Sätze wie: "Dass die Kirchenglocke zu laut ist, ist bereits dadurch bewiesen, dass sie den Kläger stört." Oder: "Die Klage ist zulässig, weil ein Vorverfahren durchgeführt worden ist" (obwohl gerade kein Widerspruchsverfahren erfolgt war). Das ist "Schmarrn", aber nicht unlogisch..
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Praktisch ist es aber so, dass wenn man an der Aufklärung von Straftaten arbeitet, dass es psychologisch dazu führt unbedingt den Täter finden zu wollen. Es wird immer so sein, dass der ermittelnde Beamte und auch Staatsanwalt so in dem Fall drinnen stecken und alles getan haben um einen Täter zu finden, dass sie nicht so neutral sein können, wie jemand, der sich nach Abschluss der Ermittlungen die Akten neutral anschaut. Das ist nur natürlich. Ich bin fest davon überzeugt, dass der StA ihn für den Täter hält. Nur glaube ich, dass er keinen objektiven Blick mehr hat.
Die Déformation professionnelle kann alle treffen. Es kann also auch sein, dass Verteidiger sich so darin verrennen, einen Angeklagten für unschuldig zu halten, oder ein Urteil für falsch, dass sie nicht mehr der große Ganze sehen. Und nur noch versuchen ihn rauszuhauen, völlig egal, ob sie ihn für schuldig halten oder nicht. Im Gegensatz zum Staatsanwalt dürfen sie das sogar, Rick und Georg haben als unabhängiges Organ der Rechtspflege keine Neutralitätspflicht.

Ob der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft den Angeklagten für schuldig hält oder nicht, ist ohne Belang. Er ist oft nicht der Sachbearbeiter, also der Staatsanwalt, der die Anklage verfasst und sich am intensivsten mit dem Ermittlungsergebnis beschäftigt hat. Das Heft ist eben ans Gericht abgegeben worden. Deshalb gehen Staatsanwälte oft nur mit Anklageschrift, Vorstrafenliste und einem Strafziel in die Verhandlung. Die Akten haben sie nicht gelesen. Sie verlesen die Anklage und schweigen dann bis zum Plädoyer. Dort lautet dann der Standard-Spruch: "Die heutige Beweisaufnahme hat den in der Anklage bezeichneten Sachverhalt weitestgehend bestätigt... Der Angeklagte hat dem Zeugen Kokain verkauft... Ich beantrage deshalb..."

Es entscheidet dann das Gericht, nicht der Staatsanwalt. Deshalb ist der klassische Antagonismus Verteidigung<->Gericht. Weil da aber keine Waffengleichheit herrscht, gehen Verteidiger gerne auf die Staatsanwälte los, die müssen dann halt Prügelknabe spielen. Adressaten sind aber Gericht und Öffentlichkeit.


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12.11.2025 um 14:10
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Spurenakten gibt es eigentlich nur in Mordfällen. Die schaut sich ein StA oder das Gericht warscheinlich gar nicht an, da diese den Angeklagten nicht betreffen.
Nicht nur in Mordfällen. Sondern in allen aufwändigeren Ermittlungsverfahren. Manchmal kann eine Spurenakte (z.B. weil sie zu einem potentiellen Tatverdächtigten führt) auch sehr wichtig werden.
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Da spielt es für die Verteidigung keine Rolle, ob das Gericht Gesprächsinhalte in ein Sonderheft, zur Akte oder gar nicht abheftet.
Ja. Es hätte der Inhalt der E-Mail(-s) thematisiert werden müssen.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Quelle: Beschluss des BGH zur Revision
Ja, die Nichterwähnung führt zur Besorgnis der Befangenheit, der Antrag der Verteidigung hierzu hätte nicht abgelehnt werden dürfen. Wenn die Vorsitzende ernsthaft hätte verheimlichen wollen, hätte sie es nicht in der Akte sondern in der Rundablage (Papierkorb) abgelegt. Unter der Hand: Das hätte ich an ihrer Stelle gemacht, wenn ich es mit Absicht hätte verheimlichen wollen. Dann wäre das Urteil wohl schon rechtskräftig.
Zitat von TinchoTincho schrieb:Wahrscheinlich wurden die im Prozess nicht mehr erwähnt, weil sie außerhalb des mutmaßlichen Tat-Zeitfensters liegen. Es stimmt aber, dass da nicht viel drauf eingegangen wird, außer in der einen, ungut formulierten Rn. 585.
Nach meiner Erinnerung werden die "Lebenszeichen" des Smartphones, die bis gegen 04:30 Uhr andauern, im Urteil relativ ausführlich behandelt. Das ist auch tatrelevant, weil ja das Smartphone weitere Daten enthalten könnte, was mit ihm oder seiner Besitzerin passiert ist.


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12.11.2025 um 14:18
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dein Beispiel zeigt zugleich, dass solch unlogische Widersprüche in der Praxis sehr selten sind.
Zumindest derlei einfache Fälle, ja.
Bei der Wertung, dass die Aussage des Zeugens AM Täterwissen enthielt finde ich es schwieriger. Nun ist ja inzwischen auch klar (falls ich mich nicht irre), dass es sich insofern nicht um Täterwissen handelte als AM das sehr wohl bereits aus der Zeitung gewusst haben kann. Auch scheint es mir schon Hinweise zu geben, dass AM hier ein bisschen in Richtung dieser Aussage gelenkt wurde. Wenn ich auch davon ausgehen würde, dass das kaum bewusst erfolgte. Keine Ahnung inwiefern der BGH diese beiden Punkte berücksichtigt hätte, insofern die Verteidigung geltend gemacht hätte.
Aber abgesehen davon bleibt schon die Frage wie sehr die Annahme der Täter habe H bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehrt, an AMs Aussage hing und wie sehr die Annahme dass AMs Aussage verwertbar ist an dem Täterwissen hing. Das finde ich auch anhand des Urteils schwer nachzuvollziehen. Je nachdem könnte das schon ein Zirkelschluss sein.


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12.11.2025 um 14:55
11. Prozesstag (Sprachnachrichten, Digitalforensiker des LKA)

Nach einer Verschnaufpause von 19 Tagen ist der Hanna-Prozess heute fortgesetzt worden. Zu Beginn des elften Verhandlungstages sagte eine Bekannte von S. aus; diese hatte im November und Dezember '22 Sprachnachrichten, in denen es um H.s Tod ging, mit V. ausgetauscht.
Das Landgericht will es jetzt ganz genau wissen und lässt die Zeugin die Sprachnachrichten im Gerichtssaal abspielen, für alle gut hörbar. Dabei macht Verena R. immer wieder klar, sie sei in der Tatnacht nicht „mit dem T. um 2 Uhr nachts in Aschau unterwegs gewesen“ – was bisher auch niemand bezweifelte. Doch dann stellt sie mehrmals klar: „Aber am nächsten Abend, da war ich mit ihm unterwegs.“

Sebastian T. und seine Freundin Verena R. dürften sich also tatsächlich direkt am Abend nach Hannas Tod getroffen haben. Aber was dabei geredet wurde, und ob Sebastian T. an diesem Abend Täterwissen verriet, machen die Sprachnachrichten nicht deutlich. Denn die beiden trafen sich wohl auch am 4. Oktober 2022. Falls Sebastian T. erst dann von dem Fall erzählte, könnte er es auch aus den Medien erfahren haben.
Anschließend äußerte sich ein Digitalforensiker des LKA zur Auswertung von H.s Handy - dabei stand wohl vor allem der Notruf im Mittelpunkt.
Klar ist, Hanna W. versuchte am 3. Oktober 2022 gegen 2.32 Uhr noch einen Notruf abzusetzen. Einen sogenannten Emergency-Call über ihren Sperrbildschirm. Die Telefonnummer ihrer Eltern war dort als Notfallkontakt hinterlegt. Doch der Anruf kam nicht zustande. Der Digitalforensiker vermutet zum Grund: Hanna hatte ein Prepaid-Handy und hatte kein Guthaben mehr.

„Deswegen dürfte ihr Anruf wohl abgewiesen worden sein. Wahrscheinlich hat es bei ihren Eltern nicht mal geklingelt.“ Staatsanwaltschaft und Verteidiger fragen immer wieder nach der genauen Zeit bis in den Sekundenbereich. So genau kann der Zeuge den fehlgeschlagenen Anruf aber nicht rückverfolgen. Viele weitere Fragen dürften ungeklärt bleiben: Setzte Hanna den Anruf bewusst ab? War sie da noch an Land oder schon in den reißenden Fluten des Aschauer Bärbachs?
LKA-Mann als Zeuge: Warum Hanna mit ihrem letzten Handy-Notruf nicht durchkam (Ippen.Media)

Weiter geht's morgen mit zwei Zeugen aus dem Bekanntenkreis des Angeklagten.


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12.11.2025 um 15:50
Einen sogenannten Emergency-Call über ihren Sperrbildschirm.
Ich bin verwirrt, weil diese Funktion mit dem Anrufen gibt es gar nicht bei Apple, s. https://support.apple.com/de-de/guide/personal-safety/ips4f0cd709b/web
Man kann zwar über Notfall-SOS einen Notruf absetzen, dann wird aber der echte Notruf gewählt und die Notfallkontakte werden nur per Textnachricht informiert.
Oder was soll das dann sonst sein?


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12.11.2025 um 16:10
Und für einen Emergency Call (Notfall-SOS) braucht man kein Guthaben.


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12.11.2025 um 16:12
Zitat von XluXXluX schrieb:Oder was soll das dann sonst sein?
Wenn es nicht irgendwas völlig obskures ist, dann handelt es sich um die Notfallkontakte in der Medical ID. Siehe meinen Post dazu von gestern.


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12.11.2025 um 16:19
Ja, aber es steht ja auch auf Deinem Screenshot, dass im Notfall Textnachrichten an diese Nummern geschickt werden.
Die andere Funktion ist "Notfallkontakte", die zwar auch angerufen werden können, aber das hat nichts mit dem Emergency Call zu tun (davon hat aber der Experte anscheinend explizit gesprochen - und man muss ja davon ausgehen, dass er die Unterschiede kennt).


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12.11.2025 um 16:26
Zitat von XluXXluX schrieb:Die andere Funktion ist "Notfallkontakte", die zwar auch angerufen werden können, aber das hat nichts mit dem Emergency Call zu tun.
Ich glaube das ist der Flüsterposteffekt. Man kommt über den Emergency-Call-Bildschirm überhaupt erst zur Medical ID. Da fehlt glaube ich ein bisschen die Detailkenntnis, wie diese Features miteinander verknüpft sind - hoffentlich nur bei dem Ippen-Reporter und nicht bei Gericht oder Gutachter.


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12.11.2025 um 16:48
Eine evtl. knifflige Frage an die Juristen.

Falls ST in der Tatnacht tatsächlich seine Smartwatch dabei gehabt und den Track aufgezeichnet hätte, was würde passieren wenn er jetzt diese nachweislich nicht manipulierte Smartwatch dem Gericht präsentieren würde? Wenn also anhand der sehr genauen GPS-Daten klar ersichtlich wäre, dass er sich zwar mit Hanna zur gleichen Zeit in Höhe der Kampenwandstrasse 94a befand, er aber ohne anzuhalten weiter in südöstlicher Richtung lief.


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12.11.2025 um 16:51
Wenn ich die Screenshots richtig deute, dann ist es gut möglich, dass das Opfer - alkoholisiert und vielleicht schon in Erregung, Angst oder Panik - den "echten" Notruf (110, 112) wählen wollte, aber bei den Kontakten für Notfälle, den "privaten Notrufen" gelandet und nicht durchgekommen ist.

Es macht ja in einer "echten" Notsituation nachts um halb drei keinen großen Sinn, die Eltern anzurufen. Und sie müsste ja gewusst haben, dass ihr Guthaben leer war. Deshalb erscheint mir das als missglückter "echter" Notruf. Die andere Variante, z.B. sie hätte sich verlaufen und mit dem Auto abgeholt werden gewollt, die ist eher fernliegend.

Also war Hanna in Not (welcher auch immer) und es ist tragisch, dass sie keine Hilfe herbeirufen konnte.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Bei der Wertung, dass die Aussage des Zeugens AM Täterwissen enthielt finde ich es schwieriger. Nun ist ja inzwischen auch klar (falls ich mich nicht irre), dass es sich insofern nicht um Täterwissen handelte als AM das sehr wohl bereits aus der Zeitung gewusst haben kann. Auch scheint es mir schon Hinweise zu geben, dass AM hier ein bisschen in Richtung dieser Aussage gelenkt wurde. Wenn ich auch davon ausgehen würde, dass das kaum bewusst erfolgte. Keine Ahnung inwiefern der BGH diese beiden Punkte berücksichtigt hätte, insofern die Verteidigung geltend gemacht hätte.
Nun, das ist jetzt der Stand. Nicht der von Anfang 2024. Die Aussage M.s im ersten Verfahren kenne ich nur aus dem Urteil. Ob und wie weit ein Gericht einem Zeugen glaubt, ist klassische Beweiswürdigung. Ob M. "gelenkt" wurde oder vorsätzlich falsch ausgesagt hat, geht aus dem Urteil nicht hervor. Also kann es auch nicht Gegenstand der Beweiswürdigung sein. Ich weiß, dass ist unbefriedigend, aber das ist halt so.

Wenn die Verteidigung - spätestens im Plädoyer - geltend gemacht hat, es habe sich nicht um Täterwissen gehandelt oder der Zeuge sei unglaubhaft, dann müsste sich das Gericht damit auseinander setzen und argumentieren, warum es den Umstand anders wertet. Wenn das Gericht Verteidigervorbringen einfach unter den Tisch fallen lässt, dann hat die Verteidigung das Problem, dass es lt. StPO keine Tonaufzeichnung oder kein Wortprotokoll der Verhandlung gibt. Das ist ungerecht und ist eine vielkritisierte Besonderheit des deutschen Strafprozessrechts, gegen das die Verteidiger seit Jahrzehnten anrennen (und die Richter seit Jahrzehnten abblocken).
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Aber abgesehen davon bleibt schon die Frage wie sehr die Annahme der Täter habe H bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehrt, an AMs Aussage hing und wie sehr die Annahme dass AMs Aussage verwertbar ist an dem Täterwissen hing. Das finde ich auch anhand des Urteils schwer nachzuvollziehen. Je nachdem könnte das schon ein Zirkelschluss sein.
Ich verstehe schon, der heißgeliebte Zirkelschluss... Trotzdem: Auch das ist klassische Bewertung, also Beweiswürdigung. Das Gericht muss begründen, warum es der Aussage M.s diese Bedeutung beimaß und warum es sie für glaubhaft hielt. Aber dass es das getan (und begründet) hat, ist kein Zirkelschluss. Warum auch? Wo beißt sich die Katze in den Schwanz?


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12.11.2025 um 16:55
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Falls ST in der Tatnacht tatsächlich seine Smartwatch dabei gehabt und den Track aufgezeichnet hätte, was würde passieren wenn er jetzt diese nachweislich nicht manipulierte Smartwatch dem Gericht präsentieren würde?
Er sollte sie schleunigst präsentieren. Hinsichtlich der Geodaten müsste die Smartwatch GPS aufgezeichnet haben, um den Weg sicher feststellen zu können. Und die Ungenauigkeiten bei Hannas iPhone blieben ja.

Aber es würde für T. wohl reichen, Schrittzähler und Puls auslesen zu lassen. Wenn da kein "Break" drin ist, sondern er immer brav gejoggt ist, dann kann er nicht der Täter gewesen sein.

Umgekehrt wurde in einem anderen Fall die Health-App eines iPhones als Beleg für einen Mord herangezogen, weil die dort aufgezeichneten Daten (vorrangig Sensordaten) relativ gut den Tathergang in seiner Dynamik abgebildet haben.


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12.11.2025 um 17:02
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber es würde für T. wohl reichen, Schrittzähler und Puls auslesen zu lassen. Wenn da kein "Break" drin ist, sondern er immer brav gejoggt ist, dann kann er nicht der Täter gewesen sein.
Wenn er allerdings 100m weiter südöstlich eine zehnmünitige Pause eingelegt hätte, würde das nicht die Kommissare zum Nachdenken anregen? Das Täterwissen (wenn es denn eines ist) müsste doch für eine Verurteilung reichen, auch wenn der reale Tatort nicht mit dem angenommenen übereinstimmt.


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12.11.2025 um 17:09
Die Auswertung des iPhones übernahm Gregory Kochneff, Digitalforensiker beim Bayerischen Landeskriminalamt. Der Sachverständige informierte die Erste Traunsteiner Jugendkammer mit Vorsitzender Richterin Heike Will am elften Tag des „Eiskeller“-Mordprozesses gegen Sebastian T. in Laufen über seine Ergebnisse – die letztlich nicht zu konkreten neuen Erkenntnissen führten.
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-traunstein/digitalforensiker-des-lka-hannas-handy-liefert-kaum-hinweise-zur-tatnacht-19918183


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12.11.2025 um 17:11
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber dass es das getan (und begründet) hat, ist kein Zirkelschluss. Warum auch? Wo beißt sich die Katze in den Schwanz?
Das habe ich hier schon ausführlich ausgeführt und du findest die Antwort auf deine Frage ja schon in dem von dir zitierten. Also warum die Frage?
Wenn das Gericht sich bei der Annahme, dass der Täter auf eine bestimmte Weise vorging, vor allem auf eine Aussage beruft und die Verwertbarkeit der Aussage vor allem damit plausibilisiert wäre das ein Zirkelschluss. Wenn du das nicht verstehen willst kann ich dir auch nicht helfen, wenn du es verstehst, verstehe ich die Frage nicht.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist ungerecht und ist eine vielkritisierte Besonderheit des deutschen Strafprozessrechts, gegen das die Verteidiger seit Jahrzehnten anrennen (und die Richter seit Jahrzehnten abblocken).
Haben Verteidiger im Rahmen des Revisionsantrags also tatsächlich keinerlei Möglichkeit darauf hinzuweisen, wenn das Gericht beispielweise entlastende Indizien ignoriert, im Sinne von nicht im Urteil behandelt, hat?


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12.11.2025 um 17:27
Die Telefonnummer ihrer Eltern war dort als Notfallkontakt hinterlegt.
Ich gehe davon aus, dass sie tatsächlich ihre Eltern anrufen wollte um abgeholt zu werden. Zu diesem Zeitpunkt war ja noch nichts schlimmes passiert wenn man den Ort des Anrufs an die Talstation der Kampenwandbahn legt. Was ich nicht verstehe, warum ist sie nicht zurück zum Eiskeller? In solch brenzligen Situationen sollte man doch immer versuchen so schnell wie möglich 'Öffentlichkeit' herzustellen.


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