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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

16.778 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.10.2025 um 13:10
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wenn du ein konkretes Urteil „verteidigst“, kannst du doch nicht irgendwelche Szenarien annehmen, unabhängig davon, ob dich die Schuld oder das Schicksal der Beteiligten interessiert.
Wenn Du ein konkretes Urteil "angreifst", dann verweise bitte auf die entsprechenden Stellen, in denen Deiner Ansicht nach etwas unter Verletzung von § 261 StPO dargelegt oder nicht dargelegt wurde.

Wenn es Dir nur auf das konkrete Urteil ankommt, dann solltest Du die allgemeinen Regeln zur Kenntnis nehmen, die ich hier zu erläutern versuche. Wenn die Dich nicht interessieren, kannst Du nicht substantiiert Stellung nehmen, sondern bist in Deiner "Parallelwertung in der Laiensphäre" gefangen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.10.2025 um 13:16
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn Du ein konkretes Urteil "angreifst", dann verweise bitte auf die entsprechenden Stellen, in denen Deiner Ansicht nach etwas unter Verletzung von § 261 StPO dargelegt oder nicht dargelegt wurde.
Ich habe vorhin überhaupt kein konkretes Urteil angegriffen. Ich habe gesagt, dass es nicht schwer gewesen wäre, zu begründen, warum man den Angeklagten freispricht.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn die Dich nicht interessieren, kannst Du nicht substantiiert Stellung nehmen, sondern bist in Deiner "Parallelwertung in der Laiensphäre" gefangen.
Immerhin in der Halblaien-Sphäre, ich studiere es wenigstens.
Was deine genaue Profession ist, lässt du ständig bewusst offen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.10.2025 um 13:18
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Was bleibt ist die zeitliche und örtliche Korrelation aus dem Inhalt der Zeugenaussage (subjektiv im Inhalt, objektiv in ihrer Entäußerung im Gerichtssaal), den Handydaten (objektiv) und dem Tod der jungen Frau (auch objektiv).
Eine Korrelation, oder ein Zusammenhang existiert hier einfach nicht, das ist einfach falsch, auch im juristischen Sinn. Ich verstehe schon, dass ein Gericht sagen kann „nach meiner Überzeugung fiel der Schrei, als das Handy ins Wasser kam, deshalb geh ich davon aus, dass sich die Zeugin geirrt hat und der Schrei später war, wie zuvor ausgesagt (Aussage 02:20 -02:28Uhr)“ oder , „deshalb geh ich davon aus, dass Handy und H gleichzeitig ins Wasser kamen (Aussage 02:30-02:35 Uhr)“ oder was auch immer. Derartiges hab ich auch nie angezweifelt. Was man aber nicht sagen ist, dass irgendwelche Handydaten den Zeitpunkt eines Schreis verobjektivieren könnten, oder das es Korrelationen zwischen einem Schrei und Handydaten gäbe, das hat das Gericht auch nicht getan, sondern nur du, und das habe ich kritisiert. Das widerspricht ganz klar den Gesetzen der Logik und Erfahrungssätze und ist nur ein Versuch den schwachen Indizien mehr Bedeutung zu verleihen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Eine solche Abweichung macht ein Urteil aber noch nicht falsch. Weshalb beispielsweise bei einer Wiederaufnahme ein neues Beweismittel Relevanz für den Schuldspruch haben müsste, um beachtlich zu sein.
Wenn ich eine Aussage von dir hinterfrage, sage ich damit im Übrigen nicht, dass das Urteil falsch ist. Auch wenn du dich selbst als Verteidiger des Justizsystems wahrnimmst, kannst du Kritik an deinen Argumenten nicht als Kritik an der Justiz, der ersten Kammer oder des Urteils uminterpretieren.

Ich wüsste aber auch gar nicht, wann ich behauptet hätte, dass die mögliche Abweichung der „prozessualen Wahrheit“ von der „naturwissenschaftlichen Wahrheit“ das Urteil per se falsch machen würde. Wenn man aber versucht, die „prozessuale Wahrheit“, sprich die eigene Überzeugung des Gerichts, so darzustellen, als wäre sie die „naturwissenschaftliche Wahrheit“, damit es überzeugender wirkt, oder damit man sich Gutachten spart, ist das falsch. Etwas derartiges muss natürlich nicht immer zur Aufhebung führen, wenn der BGH, aber befürchtet, dass es ohne diesen Fehler zu einer anderen Beurteilung gekommen wäre, kann das Urteil schon aufgehoben werden.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nach Deiner Logik könnten Gerichte nie in Indizienprozessen verurteilen.

Und Deine Logik ist unlogisch: Eine Theorie muss nicht bewiesen sein, um sie aufstellen zu können. Hier ist die Theorie die richterliche Überzeugung vom tatrelevanten Sachverhalt auf Grundlage der Beweisaufnahme im Prozess (Rn. 20 ff. im Urteil). Und diese richterliche Überzeugung muss sodann im Urteil erschöpfend begründet werden. Durch die Beweiswürdigung. Damit wird in der Urteilsbegründung schriftlich etwas nachvollzogen, was gedanklich in den Köpfen des Gerichts schon davor existierte.
Auch das ist mitnichten meine Logik, sondern genau das Gegenteil, ich kritisiere eben, dass im Urteil oder von dir etwas „bewiesen“ wird, mit einem Umstand, der einfach kein Beweis ist.

Ich kann mir eben nicht erklären, weshalb das Gericht es nicht dabei belassen hat, eine Theorie aufzustellen und diese dann in ihre Überzeugung aufzunemhen, zum Beispiel den Tatort anhand der Indizien (inklusive mögl. Aufeinandertreffen von ST und H) auf einen bestimmten Ort zu legen und gut ist. Weshalb musste das Gericht denn dann auch noch behaupten, dieser so ermittelte Tatort würde die Täterschaft beweisen? Na no na ned, wenn ich den Tatort dort hin lege, wo er am besten zum Täter passt (was ich ja nicht kritisiere)!
Oder die Aussage von L: Das Gericht kann sagen, es glaubt, dass L die Wahrheit gesagt habe, weil sie so glaubwürdig erschien, nur wie sie hin und weggefahren seien und wer alles teilgenommen habe, habe sie vergessen, weil man sowas leicht vergesse. Alle anderen Aussagen hält das Gericht halt nicht für glaubwürdig, wegen „Entlastungseifer“. Auf dem Handy von L habe es keine Geodaten gegeben. Deshalb habe ST nach Überzeugung des Gerichts Täterwissen geäussert. → Damit wäre alles gewürdigt worden, es hätte sich halt seine Überzeugung so gebildet und solange nicht rauskommt, dass L psychische Probleme hat, wäre das zwar dünn, vielleicht auch nicht gut nachvollziehbar, aber eigentlich rechtsfehlerfrei (nehme ich an).
Das Gericht hat es aber vorgezogen, die Widersprüche weder zu thematisieren und zu begründen weshalb es nur der Version von L folgt, noch die Widersprüche zu überprüfen, stattdessen hat es die Geodaten von V als „objektive“ Bestätigung für die Aussage von L zu verwendet. Obwohl die Aussage und die Geodaten nicht übereinstimmen, das ist weder erschöpfend gewürdigt, noch entspricht es den Gesetzen der Logik und der Erfahrungssätze.
Da geht es nicht darum Indizien anders zu würdigen, oder eine andere Meinung zu haben.
Zitat von OriginesOrigines schrieb: Nochmal: Die von der Verteidigung plakativ behaupteten "Logikfehler" entstehen, weil die Verteidigung Beweise anders würdigt als das Gericht. Und so zu einem anderen Sachverhalt kommt. Der passt dann nicht zu den Schlussfolgerungen des Gerichts und soll dann "unlogisch" sein. Das ist Propaganda.
Propaganda sehe ich nur darin, zu versuchen offensichtliche Logikfehler zwanghaft leugnen zu wollen und Kritikern mit dem ansosnten drohendem Renommee-Verlust der Justiz zu versuchen den Mund zu verbieten.
Zitat von OriginesOrigines schrieb: Und natürlich können die Zeugenaussage zum Schrei und die Daten des iPhone (sowie die tote Hanna) etwas miteinander zu tun haben. Das kannst Du nicht widerlegen. Es wäre sogar ziemlich abwegig, da keinen Zusammenhang zu sehen.
Absolut könnte das sein, es sprich auch nichts dagegen, wenn das Gericht davon überzeugt ist. Genauso gut könnte es sein, dass es anders war und das Gericht könnte auch davon überzeugt sein. Wovon es nicht überzeugt sein kann, ist dass es einen objektiven Zusammenhang zwischen den Indizien gibt. Da ist es auch egal, wie abwegig du andere Szenarien findest, das ist ja schließlich nur deine persönliche Überzeugung.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das Vertrauen in die Justiz unterminieren derzeit die, die entweder ohne Sachverstand eine Befindlichkeit haben, nämlich dass irgendwie alles sauungerecht ist, der Rechtsstaat eine hohle Hülle, ein leeres Postulat oder gar "Systemjustiz". Oder die, die bewusst Zweifel sähen, indem sie absoluten Verurteilungswillen, Fehlurteile, Zirkelschlüsse oder Unlogik behaupten, ohne dass ihre Thesen einer ernsten Überprüfung Stand halten.
Welchen Sachverstand benötigt man denn deiner Meinung nach, um über Gerechtigkeit urteilen zu können?
Meiner Meinung nach wird das Misstrauen in die Justiz nicht durch die Kritiker gesät, sondern dadurch, dass das System auch die „faulen Tomaten“ um jeden Preis schützt und sich nicht kritisch mit den eigenen Mängeln auseindandersetzt, wohl oft unter dem Deckmantel des Ansehens der Justiz.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.10.2025 um 13:21
@Origines Deine vom BGH zitierten Rechtssätze unterscheiden so gut wie gar nicht, welche @rabunsel zitiert hatte.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und die Beweiswürdigung ist dort erschöpfend vorgenommen und dargestellt.
Und weiter geht es mit dem Geschwätz, reine Behauptungen ohne Begründung. Das kann man auch jemand so behaupten, der das Urteil gar nicht kennt..
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wer diese Darlegung für unvollständig hält, der nenne mir das entsprechende Beweismittel und belege die Unvollständigkeit der Darstellung durch das erste Gericht.
Nein, die Arbeit, die Du selbst anstellen müsstest, um es das überhaupt beurteilen zu können, werde ich Dir nicht abnehmen.

Du behauptest, dass die Beweiswürdigung erschöpfend sei.

Dann zeige mir das doch einfach anhand des Urteils ab Randnummer 1297, warum Du die Beweiswürdigung erschöpfend ansiehst. Es ging hier um die Frage, ob der Angeklagte auf inneren oder äußeren Druck sich zu dieser Bemerkung hinreißen lies.
Wo berücksichtigt dass Gericht die Ereignisse des 17.11.22? Zur Erinnerung, es war der Tag an dem Verena befragt wurde und in Folge verzweifelte WhatsApps an ihre Mutter und den Angeklagten schrieb.

Erst dann kann man hier erkennen, ob Deine Argumentation aus reinen Phrasen besteht (Geschwätz) oder doch Hand und Fuß haben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.10.2025 um 13:27
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Überhaupt, vermisse ich eine saubere Auseinandersetzung mit dem Ausschluss von möglichen Alternativtätern im alten Urteil.
Es gibt offensichtlich keine möglichen Alternativtäter, sonst hätte uns Frau Rick diese bestimmt längst persönlich vorgestellt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.10.2025 um 13:35
Zitat von ManateeManatee schrieb:Es gibt offensichtlich keine möglichen Alternativtäter, sonst hätte uns Frau Rick diese bestimmt längst persönlich vorgestellt
1. Verfolgt die Verteidigung die Unfalltheorie

2. Es ist Fakt, dass es über 20 priorisierte Personen gab.

3. Unter diesen Personen befindet sich laut Rick mindestens eine, die kein Alibi hat. Wobei Rick von mehreren Verdächtigen sprach, die kein Alibi haben. Der Staatsanwalt hat zugesagt, über die Person eine Zusammenstellung an Informationen zu geben.

4. Wieder eine andere Person, war bis 18.11 2022 Beschuldigter. Der Hauptsachbearbeiter sagte über diesen am Freitag „Der Verdacht hat sich nicht erhärten lassen.“ Auf Nachfrage der Verteidigung, warum dieser aus dem Beschuldigtenstatus ausgeschieden ist, wiederholte sich der Ermittler lediglich. Das hört sich für mich nicht so an, als könnten, die gar nicht als Täter in Betracht kommen.


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30.10.2025 um 13:43
Zitat von ManateeManatee schrieb:Es gibt offensichtlich keine möglichen Alternativtäter, sonst hätte uns Frau Rick diese bestimmt längst persönlich vorgestellt.
5. was auch grundsätzlich nicht die Aufgabe von Fr. Rick bzw. der Verteidigung sondern der EB wäre


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30.10.2025 um 13:46
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dementsprechend habe ich T. außen vor gelassen. Die Zeugin erhärtet jedoch zusammen mit dem Notrufversuch den Verdacht, dass hier kein Unfallgeschehen gegeben ist.
Inwiefern? Aber um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden, kannst du bitte deutlilch machen, wann du deine Meinung äußerst und wann du die Überzeugung der 2. Jugendkammer verteidigst. Wie die den Schrei gewertet hat, kann eh jeder selbst nachlesen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Sie dürfte das Gericht (s.o. BGH zur Darlegung der Beweiswürdigung) nicht einfach ignorieren, sondern müsste sich damit beschäftigen. Z.B. unter Darlegung, warum ein hinreichender Tatverdacht nicht gegeben war. Ggf. hätte die Verteidigung entsprechende Beweisanträge einzubringen. Denn das Gericht darf nicht darauf Bezug nehmen, wenn es diese Fragen nicht im Prozess behandelt hätte (Mündlichkeitsprinzip). War T. der einzige Verdächtige, dann kann man dem Gericht nicht vorwerfen, es habe keine Alternativtäter in Betracht gezogen.
Wieso denn die Verteidigung? Wäre das nicht, wenn es das Gericht nicht macht, die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die be- und entslastende Umstände ermitteln muss und den Einblick in alle Ermittlungsakten hat. Der Verteidigung wurde ja der Zugang zu einigen der Akten verwehrt.


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30.10.2025 um 13:46
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Geschwätz
Mit dieser - wiederholt verwendeten - Wortwahl ist keine Diskussion möglich.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Welchen Sachverstand benötigt man denn deiner Meinung nach, um über Gerechtigkeit urteilen zu können?
Um ein schriftliches Urteil zu verstehen reicht eigentlich Abitur. Jedenfalls ein bayerisches Abitur.
Um ein mündliches Urteil zu verstehen braucht es nicht einmal das.
Und Gerechtigkeit ist ein Gefühl, das bedarf keines Sachverstandes. Sondern Mitgefühl und Vernunft.

Im Übrigen verstehe ich - ehrlich gesagt - den Großteil Deiner Einwände nicht. Trotz Abitur. Ich kann darauf nicht antworten.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich habe gesagt, dass es nicht schwer gewesen wäre, zu begründen, warum man den Angeklagten freispricht.
Nun, man muss das halt machen, d.h. in gleicher Weise die Beweise würdigen. In allen Details.

Da stecke ich nicht tief genug drin, ob ein Freispruch "leicht" wäre. Der Begründungsaufwand dürfte sich grob nach den Prozesstagen richten.

Angesichts der Indizien stelle ich es mir nicht leicht vor, das alte Urteil hat 300 Seiten. Es ist ein Indizienprozess und es gibt eben auch nicht "den" Beweis für die Unschuld des T.
Das Revisionsgericht muss es zwar grundsätzlich hinnehmen, wenn das Tatgericht einen Angeklagten freispricht, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht zu überwinden vermag. Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts; die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob ihm Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16). Insbesondere ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat
Quelle: BGH (5. Strafsenat), Urteil vom 03.06.2015 - 5 StR 55/15


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30.10.2025 um 13:52
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und Gerechtigkeit ist ein Gefühl, das bedarf keines Sachverstandes. Sondern Mitgefühl und Vernunft.
Na immerhin dürfen wohl auch Menschen ohne Sachverstand eine Befindlichkeit haben.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Im Übrigen verstehe ich - ehrlich gesagt - den Großteil Deiner Einwände nicht. Trotz Abitur. Ich kann darauf nicht antworten.
Macht ja nichts. Glaub mir einfach, ich habe Recht!😉


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30.10.2025 um 13:53
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:3. Unter diesen Personen befindet sich laut Rick mindestens eine, die kein Alibi hat. Wobei Rick von mehreren Verdächtigen sprach, die kein Alibi haben. Der Staatsanwalt hat zugesagt, über die Person eine Zusammenstellung an Informationen zu geben.

4. Wieder eine andere Person, war bis 18.11 2022 Beschuldigter. Der Hauptsachbearbeiter sagte über diesen am Freitag „Der Verdacht hat sich nicht erhärten lassen.“ Auf Nachfrage der Verteidigung, warum dieser aus dem Beschuldigtenstatus ausgeschieden ist, wiederholte sich der Ermittler lediglich. Das hört sich für mich nicht so an, als könnten, die gar nicht als Täter in Betracht kommen.
Danke, die Info war mir nicht mehr präsent. Wenn sich der Verdacht gegen diese Personen nicht hat erhärten lassen, dann scheiden sie eben aus. Auf jeden Fall wäre es aber interessant, mehr darüber zu erfahren, um sich selbst ein Urteil zu bilden.


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30.10.2025 um 13:56
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Mit dieser - wiederholt verwendeten - Wortwahl ist keine Diskussion möglich.
Nun, Du hättest Darlegen können, ob Deine Sichtweise Hand und Fuß hat. das willst Du oder kannst Du offenbar nicht. damit werde ich Deine Beiträge in Zukunft auch ignorieren, weil es sich aus meiner Sicht um Geschwätz handelt. Gegenteiliges hast Du nie zeigen können.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.10.2025 um 13:57
Und das hat mit unserer Diskussion jetzt gar nichts zu tun:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:1. Verfolgt die Verteidigung die Unfalltheorie

2. Es ist Fakt, dass es über 20 priorisierte Personen gab.

3. Unter diesen Personen befindet sich laut Rick mindestens eine, die kein Alibi hat. Wobei Rick von mehreren Verdächtigen sprach, die kein Alibi haben. Der Staatsanwalt hat zugesagt, über die Person eine Zusammenstellung an Informationen zu geben.

4. Wieder eine andere Person, war bis 18.11 2022 Beschuldigter. Der Hauptsachbearbeiter sagte über diesen am Freitag „Der Verdacht hat sich nicht erhärten lassen.“ Auf Nachfrage der Verteidigung, warum dieser aus dem Beschuldigtenstatus ausgeschieden ist, wiederholte sich der Ermittler lediglich. Das hört sich für mich nicht so an, als könnten, die gar nicht als Täter in Betracht kommen.
Die 20 Personen, wurden die vor Gericht geladen?

Ist man schon verdächtig, wenn man kein Alibi hat? Hätte das erste Gericht Nachermittlungen verlangen müssen?

Wenn sich ein Verdacht nicht erhärtet hat, dann gab es schlicht keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte. Das Fehlen von Anhaltspunkten kann man nicht begründen. Es gibt sie schlicht nicht.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Aber um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden, kannst du bitte deutlilch machen, wann du deine Meinung äußerst und wann du die Überzeugung der 2. Jugendkammer verteidigst.
Meine Meinung ist meine Meinung. Ob ich die genannte Kammer verteidige oder nicht ist Deine Bewertung.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wieso denn die Verteidigung? Wäre das nicht, wenn es das Gericht nicht macht, die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die be- und entslastende Umstände ermitteln muss und den Einblick in alle Ermittlungsakten hat. Der Verteidigung wurde ja der Zugang zu einigen der Akten verwehrt.
Nun, das Gericht erhebt von Amts wegen die erforderlichen Beweise. Da mag es dann Meinungsverschiedenheiten zwischen Gericht und Verteidigung geben, was "erforderlich" ist. Wenn das Gericht eine Beweiserhebung nicht für erforderlich hält, muss die Verteidigung einen entsprechenden Beweisantrag stellen. Wird der zu Unrecht abgelehnt, ist die Revision erfolgreich.

Gleiches gilt für die Akteneinsicht. Grundsätzlich hat die Verteidigung Einsicht in alle Ermittlungs- und Gerichtsakten, sonst hätte sie nicht die E-Mail des Staatsanwalts an die Vorsitzende entdeckt. In eng umgrenzten Fällen kann eine Akteneinsicht versagt werden. Auch darüber gibt es oft Meinungsverschiedenheiten zwischen Gericht und Verteidigung.

Aber ich bin es echt leid, hier Grundsätze des Strafprozessrechts zu referieren. Entweder bildet man sich seine Meinung aus mehreren Quellen - oder man bleibt in seiner Blase.


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30.10.2025 um 14:14
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Meine Meinung ist meine Meinung. Ob ich die genannte Kammer verteidige oder nicht ist Deine Bewertung.
In der Vergangenheit, war das nicht so eindeutig, wenn man gegen deine Meinung argumentiert hat, hast du den Vorwurf erhoben, man würde das Urteil angreifen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber ich bin es echt leid, hier Grundsätze des Strafprozessrechts zu referieren. Entweder bildet man sich seine Meinung aus mehreren Quellen - oder man bleibt in seiner Blase.
Vielleicht ist genau das das Problem, das hier ist ein fallbezogener Thread. Auch wenn kurze Ausflüge zu den Grundsätzen des Strafprozessrechts nett sein mögen, es wäre interessanter, wenn du dein Wissen auf den Fall bezogen teilen würdest.
In diesem speziellen Fall, sind der Verteidigung Akten verwehrt worden, als es unter anderem um den Ausschluss von Alternativtäter ging. Und man darf wohl auch verwundert sein, wenn im zweiten Prozess dann rauskommt, dass die Alternativtäter nicht ausgeschlossen wurden, so wie es im Urteil behauptet worden ist. Spoiler
88
Die Ermittlungen zu priorisierten Personen hätten zusammengefasst Folgendes ergeben: Es seien drei
Gruppen „gebildet“ worden. Dies seien zum einen Personen gewesen, die zum Opfer H. W. in einem
engeren als nur freundschaftlichen Kontakt gestanden hätten (intime Kontakte). Eine weitere Gruppe seien
diejenigen gewesen, bezüglich derer die Videoaufzeichnungen vom „E.“ ergeben hätten, dass sie
unmittelbar vor bzw. unmittelbar nach der Geschädigten H. W. den Club verlassen hätten. Die priorisierten
Personen hätten aufgrund der Videoaufzeichnungen bzw. aufgrund von Alibiüberprüfungen als Täter
ausgeschlossen werden können. Dies habe auch für die übrigen „E.“-Besucher gegolten und betr. auf dem
Kampenwand- bzw. dem Festhallenparkplatz tatzeitnah festgestellte Fahrzeuge sowie deren
Fahrer/Besitzer/Halter. Und schließlich sei die sog. „Holzkernuhr-Spur“ (Uhr war im Bereich des
Kampenwandparkplatzes aufgefunden worden) verfolgt worden, bezüglich derer es auch zu einem
Presseaufruf sowie einer Darstellung in der XY-Sendung am 09.11.2022 gekommen sei. Im Februar 2023
habe die Holzkernuhr einer Person zugeordnet werden können, bezüglich derer aber keinerlei Hinweise im
Sinne eines Tatbezuges hätten objektiviert werden können.
Quelle: aufgehobenes Urteil



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30.10.2025 um 14:14
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber ich bin es echt leid, hier Grundsätze des Strafprozessrechts zu referieren.
Du musst hier nicht über Grundsätzliches dozieren. Konkrete Meinungen zum konkreten Fall sind gefragt. Dafür muss man sich aber auch konkret damit befassen. Wo das aufgehobene Urteil zu finden ist weißt du ja und die Berichte zum aktuellen Gerichtsgang findest du mit der Suchfunktion.


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30.10.2025 um 14:38
Zitat von ManateeManatee schrieb:Auf jeden Fall wäre es aber interessant, mehr darüber zu erfahren, um sich selbst ein Urteil
Kommt.
Zitat von ManateeManatee schrieb:Danke, die Info war mir nicht mehr präsent. Wenn sich der Verdacht gegen diese Personen nicht hat erhärten lassen, dann scheiden sie eben aus
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn sich ein Verdacht nicht erhärtet hat, dann gab es schlicht keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte. Das Fehlen von Anhaltspunkten kann man nicht begründen. Es gibt sie schlicht nicht.
Ich habe auch nicht gesagt, dass man sie hätte anklagen oder in Haft nehmen sollen.

Ich persönlich glaube auch nicht, dass die damit was zu tun haben, weil ich eher von einem Unfallgeschehen ausgehe.

Aber es ist doch ganz einfach:

Wir reden hier von einem „Beschuldigten“. Das heißt, auch gegen ihn wird es Indizien gegeben haben, die über ein nicht vorhandenes Alibi hinausgehen.

Und wäre etwas aufgetaucht, was ihn absolut entlastet hätte, dann hätte der Zeuge das ja auch sagen können.

Wenn man sich nun den Zeitablauf anschaut, finde ich das Gedankenspiel nicht abwegig, dass er wahrscheinlich mit den Aussagen von Verena und dem dringenden Tatverdacht gegen ST ausgeschieden ist.

Ist ja auch grundsätzlich nichts verwerfliches, wenn man einen gegen den nichts weiter belastbares auftaucht, nicht mehr als Beschuldigten führt und jemand von den man meint, er
hat Täterwissen, zum Beschuldigten macht.

Aber wir wissen mittlerweile, was die Aussage von Verena wert ist. Ohne die, würde man vllt heute über ST das Gleiche sagen.

Insofern, sind die eine Auseinandersetzung mMn wert und natürlich kann man das als Gericht, auch bei Verdächtigen, bei denen sich der Verdacht nicht weiter erhärten hat lassen, sieht man ja auch in anderen Urteilsbegründungen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die 20 Personen, wurden die vor Gericht geladen
Manche waren als Zeuge vor Gericht, aber nicht deswegen.

Und die Namen von denen, die jetzt im neuen Verfahren genannt wurden, waren keine Zeugen.


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30.10.2025 um 14:55
Zitat von ProGerProGer schrieb:Du musst hier nicht über Grundsätzliches dozieren. Konkrete Meinungen zum konkreten Fall sind gefragt.
Wenn die konkreten Meinungen zum konkreten Fall auf Empfindungen oder falschen Annahmen beruhen (insbesondere an einem übersteigerten Verständnis von Gewissheit), weil es am grundsätzlichen Verständnis fehlt, dann ist halt ein sachlicher Hinweis notwendig.

Es liegt mir aber fern, hier die konkrete Diskussion, die Du Dir wünscht, aufzuhalten. Es lag mir auch fern, es zu provozieren, dass eine aggressiv-empörte Meute nach jedem Post über mich herfällt. Wobei der Umstand als solcher bemerkenswert ist.


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30.10.2025 um 15:16
Zitat von ManateeManatee schrieb:Wenn sich der Verdacht gegen diese Personen nicht hat erhärten lassen, dann scheiden sie eben aus. Auf jeden Fall wäre es aber interessant, mehr darüber zu erfahren, um sich selbst ein Urteil zu bilden.
Zu einer umfassenden Würdigung hätte meines Erachtens zumindest gehört, im Urteil zumindest knapp darzustellen warum die Personen ausschieden/sich der Verdacht nicht erhärten lies /sehr sehr viel mehr für ST als Täter spreche und man daher sicher ist (und in einer Weise die über : "hat der Kripobeamte so gesagt" hinaus geht).


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30.10.2025 um 19:26
Jetzt diskutiert bitte wieder sachlich zum Thema. Es sind nicht nur konkrete Meinungen gefragt, sondern auch sachliche Beiträge


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31.10.2025 um 17:19
Bericht für das Nachmittagsprogramm vom 7. Verhandlungstag

Erneut trat die Kriminalhauptkommissarin Sch. in den Zeugenstand. Sie hat auch Verena R. am 17.11.2022 vernommen.

Die Vorsitzende erkundigt sich, was die Veranlassung war, Verena zu vernehmen.

Die Ermittlerin erklärt, dass Sebastian in seiner Zeugenvernehmung vom 10.11.2022 angegeben hat, mit ihr gemeinsam den Tag am 3.10. verbracht zu haben. Sie sei eine Spur wie jede andere gewesen, und sie fuhr mit einem Kollegen nach Traunstein aufs Kommissariat, wo Verena allein erschienen ist.

In der Zeugenvernehmung schilderte Verena eigeninitiativ, dass Sebastian ihr am 3. gegenüber geäußert habe, dass in Aschau ein Mädchen umgebracht wurde. Die junge Frau gab an, dass sie dachte, ihr Kumpel wolle sie „verarschen“. Auch war sie „angepisst“, dass Sebastian mit ihr eine lange Runde gehen wollte, da sie lange Wanderungen hasse.

Verena sagte, dass sie sich allein mit ST am Festhallenparkplatz getroffen habe, da ihre Schwester und Fabian keine Zeit hatten. Von dort habe man ab 19:15 Uhr
einen dreistündigen Marsch angetreten.

Richterin Heike Will erkundigt sich bei der Ermittlerin, ob sie die Zeugin gefragt habe, wie die beiden sich im Dunkeln zurechtgefunden haben. – Das verneint die Polizistin.

Die Vorsitzende will wissen, ob die Ermittler sich genauer erkundigt haben, was Sebastian über die tote Frau gesagt haben soll. – Die Ermittlerin bittet die Vorsitzende, in die Zeugenvernehmung zu schauen. Die Richterin meint, dass dort viel stehe – von „Mädchen umgebracht“ über „Hanna umgebracht“ bis „missbraucht“.

Gegenüber Verena hat Sebastian angegeben, es auf „Chiemgau24“ gelesen zu haben. Verena hat wiederum am 5.10. Sebastian ein TikTok der „Tagesschau“ über den Fall geschickt.

Die Vorsitzende fragt, ob Sch. den Eindruck hatte, dass Verena unterscheiden konnte, was sie am 3.10. gehört hat und was später. – Die Kriminalhauptkommissarin verweist auf die zweite Vernehmung der Verena; da konnte sie den 3.10. wiederholt festmachen.

Will erkundigt sich, ob Verena äußerte, dass sie sich am 3.10. von ST bedroht fühlte. Das verneint die Zeugin; Verena beschrieb den Angeklagten als „lustig drauf“.

Eine Beisitzerin fragt, inwiefern das nun genau Täterwissen qualifiziere. – Die Ermittlerin verweist darauf, dass ST die Infos zu der Uhrzeit noch nicht von jemandem haben konnte.

Dr. Georg sagt ungläubig, dass die Zeugin meint, sie hätten keinen dringenden Tatverdacht gehabt, obwohl sein Mandant angeblich Täterwissen geäußert habe. – Erst nach der Vernehmung am 18.11. wäre der Verdacht aufgekommen, sagt die Zeugin.

Der Anwalt fragt, wer die zweite Vernehmung in Auftrag gegeben habe und ob den Vernehmenden psychische Auffälligkeiten bei Verena aufgefallen seien. – Die Zeugin meint, dass das Staatsanwalt Fiedler in Auftrag gegeben habe; psychische Auffälligkeiten bei der Zeugin seien ihnen nicht aufgefallen.

Die Vorsitzende sagt auch, dass die GPS-Daten für den 4. viele Bewegungsdaten anzeigen. Sie zweifelt daran, dass man an zwei Tagen hintereinander solche Gewaltmärsche absolviert. „Der Herr T. vielleicht“, sagt die Richterin.

Weiter hakt die Verteidigung nach, woher ein Täter frühzeitig wissen solle, dass das Opfer in Prien gefunden wurde. Auch die Vorsitzende sagt: „Es wäre auch nicht abwegig, wenn ein 1,86 großer Körper im Bärbach verbleibt.“ – Da stimmt die Ermittlerin zu.

Es folgt die zweite Hauptsachbearbeiterin

Die österreichische Staatsbürgerin hat Verena zweimal vernommen.

Sie erklärt, dass die „Soko Club“ verschiedene Ermittlungsansätze verfolgt habe. Bei der Aussage von Verena habe man ein gewisses Potenzial entdeckt.

Jedoch sei den Ermittlern klar gewesen, dass es sich um einen Personenbeweis handle und somit keinen harten Fakt.
Die Vorsitzende fragt, ob Verena nervös war. – Das verneint die Zeugin. Verena war „gut drauf“, „offen“ und „zugewandt“.

Verena bezeichnete Sebastian als „sehr guten Spezl“, den sie auf der Franz-von-Sales-Schule kennengelernt habe.

Es wird moniert, dass die Ermittlerin von ihren Notizen abliest. Sie holt daraufhin aus, dass es ihr wichtig sei, dass alles Hand und Fuß habe, was sie hier erzähle. Regina Rick sagt daraufhin leicht genervt: „Jetzt klappen Sie es halt zu.“ Man wolle fertig werden.

Wieder geht es um den Auffindeort in der Prien. Die Vorsitzende wundert sich erneut: „Wie hätte er das wissen sollen, selbst als Täter?“

Auch geht es erneut um das Messer und die Belästigungen, die Verena erlebt haben soll.

Die Zeugin führt aus, dass Verena davon gesprochen habe, sie sei „oglangt wordn“ und wisse nicht, ob das schon sexuelle Belästigung sei. Von einem Messer habe sie am 18.11. noch nichts erzählt.

Die Frage der Beisitzerin, ob man Verena gefragt habe, warum sie mit Sebastian am nächsten Tag gleich wieder spazieren geht, verneint die Kriminaloberkommissarin. „Die Angst war für mich nicht authentisch.“

Weiter sagt die Zeugin, dass die Ermittler bei Verena einen Hang zum Drama erkannt hätten und „Pseudo-Erinnerungen“ nicht ausschließen wollten.

Auf die Sprachnachrichten angesprochen, sagt die Ermittlerin, dass Verena in den Nachrichten eine komplett andere Person gewesen sei als auf dem Revier. Man habe das jedoch nicht überbewertet, da eine mehrfache Vernehmung mit Belehrung für die Ermittler mehr Aussagekraft gehabt habe als diese Nachrichten.

Die Kommissarin meint auch: „Da hätten wir mehr nachfragen sollen.“ Sie sprach auch von „Fehlern“.

Bezüglich anderer Spuren sprach sie von Schubladen, die zugingen, während die Schublade ST immer weiter aufging. Das nahm die Verteidigung amüsiert zur Kenntnis.

Dr. Georg fragt, ob der Ermittlerin im Verlauf nicht in den Sinn gekommen sei, eine Empfehlung zur Aufhebung des Haftbefehls zu geben. Sie entgegnet, dass das nicht in ihrer Kompetenz liege. Der Verteidiger meint, sie würde doch sicher auch Empfehlungen für Hausdurchsuchungen geben – ob sie nicht auch schon mal eine Empfehlung für Haftbefehle gegeben habe. Die Zeugin sagt, dass sie das nicht mehr sagen könne.

Anwältin Rick fragt, ob sie neben den Ermittlungsaufträgen der Kammer auch noch welchen der Staatsanwaltschaft nachgehe, um etwas zu finden, damit man ST am Ende doch noch verurteilen könne. Sie zieht die Frage aber gleich darauf wieder zurück. Mit fester Stimme und Sprechpausen entgegnet die Zeugin, dass ihre Maxime sei, den Tod der Hanna W. aufzuklären – unter Berücksichtigung sowohl belastender als auch entlastender Punkte für Sebastian. „Das sind allein Ihre Gedanken, Frau Rick.“

Damit endet der Verhandlungstag.


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