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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.398 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.09.2025 um 19:38
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wieso schlampige Recherche?

Das untere von @Grillage eingestellte Bild zeigt doch genau den Bereich, den ich als zentralen Tatort betrachte. Rechts verläuft der Bärbach. Hinter der kleinen Brücke liegt (in der Baumgruppe) das Brückerl. Der Bewuchs dort ist um die Jahreszeit noch nicht so kahl wie auf diesem Foto.

Nur ein paar Meter weiter, hinter der Hauseinfahrt, steht die Laterne. Was fehlt Dir denn noch?
@Grillage hatte gefragt, ob @XluX schlampige Recherche betrieben oder die Straßenlaternen absichtlich übersehen hatte.

Daraufhin hat @XluX sich selbst schlampige Recherchen zugeschrieben. Keineswegs war das ein Vorwurf an @grillage.

Dieser Threads würde wahrhaft davon profitieren, wenn sich beide nicht alles so negativ auslegen würden wie es jeweils möglich ist


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.09.2025 um 19:39
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wie man in einen einzelnen Satz so derartig viel hineininterpretieren kann?
Wenn er denn so interpretationsfähig ist?!

Wir haben hier nun seit etlicher Zeit wiederholt darüber diskutiert, wer wann von der Kamera des Eiskellers erfasst worden sein könnte, die auch Hanna auf ihrem Heimweg gefilmt hat.

Dass Du nun plötzlich auf den Innenbereich der Disco abhebst, ohne das expressis verbis zu benennen, konnte man schwerlich ahnen.

Wohl durfte man annehmen, dass Du natürlich nach jedem Strohhalm greifst, um auch nur dem Anschein eines Verdachtes gegen ST entgegen zu treten.

Aber vielleicht hast Du ja Informationen aus Insiderkreisen, dass die neue Kammer tatsächlich die Angaben derjenigen Zeugen für Schrott hält, die ST beim Joggen beobachtet haben. Grund: Die Sichtungen hätten sekundenscharf dokumentiert werden müssen…


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.09.2025 um 19:45
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich meinte mich selbst, ich hab schlampig recherchiert. Hab die Laterne über dem Schild erst auf Streetview gesehen, als ich den roten Kringel auf euren Bildern gesehen habe. Und mittlerweile seh ich sogar auf Streetview noch mehr Laternen (sogar mehr als auf dem unteren Bild - ist fast wie bei diesen Suchbildern...)
Oje, da habe ich etwas heftig in den falschen Hals gekriegt!

Pardon und Respekt für Dein offenes Eingeständnis!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.09.2025 um 19:51
Zitat von GrillageGrillage schrieb:wie man am Bild vom "Blick nach Norden über Aschau" ablesen soll, wie dunkel oder hell es in jener Nacht an der Kreuzung Burgweg/Kampenwandstraße und am Brückerl war,
Weiss ich nicht, weil ich als Ortsfremder keine richtige Orientierung habe. (Und jetzt leider keine Zeit.)
Damals ging es mehr um den Eiskellerbereich.
Vllt kann ein Ortskundiger nochmal alte Nachtaufnahmen durchsehen, ob der Tatortbereich bzgl Strassenbeleuchtung erkennbar ist. Dafür der Link.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.09.2025 um 19:54
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Das untere von @Grillage eingestellte Bild zeigt doch genau den Bereich, den ich als zentralen Tatort betrachte. Rechts verläuft der Bärbach. Hinter der kleinen Brücke liegt (in der Baumgruppe) das Brückerl. Der Bewuchs dort ist um die Jahreszeit noch nicht so kahl wie auf diesem Foto.
Ich habe mir halt das auf Google-Street-View angeseheneund da sind sie schwer zu erkennen, weil sie schwarz sind. Sie heben sich daher kaum von dem Hintergrund ab.

Was man sieht, Lampen gibt es meist nur an Einmündungen.

Trotzdem, interessant wäre schon Aufnahmen bei Nacht, wie weit gehen die Lichtkegel etc..

Trotzdem bleiben die Beschreibungen im Urteil zu ungenau, wenn hier überhaupt ein Kapitaldelikt vorliegt, dann wird die Attacke mit hoher Sicherheit nicht an der Einmündung von Kampenwandstraße/Burgweg gewesen sein, das wäre voll einsehbar gewesen und eine Verbringung in den Bärbach wäre erst deutlich weiter südlich möglich. Die vom Gericht angenommen Szene (von hinten Draufspringen) wäre so kaum mehr möglich. Unerklärbar ist bei diesen ganzen Szenarien, warum hat das Opfer nicht um Hilfe gerufen. Dadurch erscheinen diese Szenarien einfach unrealistisch.

Wahrscheinlich wird man daher bei einem Nachweis, dass die Kopfwunden doch vom Schütz stammen, an einem Unfall nicht mehr vorbei kommen können bzw. man wird ihn mindestens für wahrscheinlich halten.

Ich hoffe man wird diese Frage möglichst früh in der Verhandlung klären, das wäre sicher prozessökonomisch sinnvoll.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.09.2025 um 21:05
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn er denn so interpretationsfähig ist?!
Stell doch dein Licht nicht unter den Scheffel, du hast schon ein besonderes Interpretationstalent.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aber vielleicht hast Du ja Informationen aus Insiderkreisen, dass die neue Kammer tatsächlich die Angaben derjenigen Zeugen für Schrott hält, die ST beim Joggen beobachtet haben. Grund: Die Sichtungen hätten sekundenscharf dokumentiert werden müssen…
Nein ich stell nicht die Angaben der Zeugen in Frage!

Wenn sie bis 02:25 Uhr gefeiert hat, wann ist sie denn aus dem Eiskeller gekommen, zum Parkplatz gegangen und hat ST gesehen? Der nächste Zeuge gibt auch einen Sichtungszeitraum bis 02:30 Uhr an.

Mit einer letzten Sichtung um 02:30 Uhr geht sich eine 5minütige Extrarunde nicht mehr aus, da würden minutengenaue Zeitangaben völlig ausreichen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.09.2025 um 21:57
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Stell doch dein Licht nicht unter den Scheffel, du hast schon ein besonderes Interpretationstalent.
Puh, ist das jetzt Lob oder Tadel?
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wenn sie bis 02:25 Uhr gefeiert hat, wann ist sie denn aus dem Eiskeller gekommen, zum Parkplatz gegangen und hat ST gesehen? Der nächste Zeuge gibt auch einen Sichtungszeitraum bis 02:30 Uhr an.

Mit einer letzten Sichtung um 02:30 Uhr geht sich eine 5minütige Extrarunde nicht mehr aus, da würden minutengenaue Zeitangaben völlig ausreichen.
Es mag ja sein, dass ich nicht alles mitbekommen habe, aber diese Argumentation höre ich zum ersten Mal.

Wenn sie so schlüssig wäre, warum hat dann Frau Rick nicht schon längst die Version ausgehebelt, dass ST gehen 2.25 Uhr vom Festhallenparkplatz losgelaufen und nach 990 Metern zwischen 2.30 Uhr und 2.32 Uhr an der Ecke Burgweg/Kampenwandstrasse auf Hanna getroffen ist?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.09.2025 um 00:42
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn sie so schlüssig wäre, warum hat dann Frau Rick nicht schon längst die Version ausgehebelt, dass ST gehen 2.25 Uhr vom Festhallenparkplatz losgelaufen und nach 990 Metern zwischen 2.30 Uhr und 2.32 Uhr an der Ecke Burgweg/Kampenwandstrasse auf Hanna getroffen ist?
Vor dem Hintergrund, dass das SmartPhone des Tischtenniszeugen nicht ausgewertet wurde, verstehe ich @rabunsel durchaus. Prinzipiell glaube ich auch, dass da nicht wirklich Neues geben wird, man kann es jedoch nicht wissen. Aber allein der fehlende Versuch deckt sich einfach z.B. mit dieser damals nicht erfolgten Untersuchung bzgl. des Smartphones des Tischtenniszeugen. Es hätte etwas anders rauskommen können, hier sogar ein Alibi für den Angeklagten, dort dass Lea noch unglaubwürdiger erscheinen könnte. Als teilweise entlastende Indizien auftauchten, wie das CoC-Spiel, war man ganz schnell zu einem schweren rechtlichen Eingriff bei den Eltern bereit, der Hausdurchsuchung. Das alte Gericht war an sehr vielen Stellen auffällig, auch dass es dem JVA-Zeugen so ohne weiteres gefolgt war, ohne die Aussage wirklich kritisch zu hinterfragen.
Für mich sind das alles starke Indizien, dass das alte Gericht voreingenommen war und viel zu früh sich ein Urteil gebildet hat. Das wurde zusätzlich durch die EMail mit der StA und der Stellungnahme bekräftigt, die Aßbichlers dem BGH gegenüber abgab.

Man sollte jetzt mal nach vorne schauen, am Montag beginnt das neue Verfahren. Die bisherigen Aktionen des neuen Gerichts zeigen eher, dass es offenbar versucht, den Fall nicht einseitig anzugehen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.09.2025 um 14:01
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Prinzipiell glaube ich auch, dass da nicht wirklich Neues geben wird, man kann es jedoch nicht wissen. Aber allein der fehlende Versuch deckt sich einfach z.B. mit dieser damals nicht erfolgten Untersuchung bzgl. des Smartphones des Tischtenniszeugen.
Ich muss sagen, ich hoffe einfach auf eine Möglichkeit, dass die Unschuld bewiesen werden kann und am besten würde das mit einem Alibi gelingen.
Dafür sehe ich eben die Möglichkeit, dass er vielleicht doch später am Eiskellerparkplatz gesehen wurde, oder dass er früher zu Hause war (womöglich sogar beides). Ich kann mir schon vorstellen, dass man auch noch nachweisen kann, dass er früher zu Hause war, mit der CoC Aktualisierung zwischen 02:30 und 02:42 Uhr. Zumindest mein Handy aktualisiert einige Dienste nur dann, wenn man irgendwie mit dem Handy interagiert, z.B. auf den Bildschirm tippt, oder den Bildschirm entsperrt, ich vermute das hat mit der Optimierung der Akkulaufzeit zu tun. Ob das bei STs Gerät auch so ist, weiß ich natürlich nicht.

Was man von der StA in diesem Fall bisher mitbekommen hat (ua. auch die Hausdurchsuchung der Eltern), könnte der Nachweis, dass die Verletzungen aus dem Wasser stammen, eventuell nicht genug sein, da man den "Angriff" ja immer anpassen kann. Dennoch ist es mM notwendig, zu beweisen, dass der Unfall mindestens möglich ist, aber für einen Freispruch aus erwiesener Unschuld braucht man mM nach noch ein Alibi, oder sowas.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.09.2025 um 16:11
https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/landgerichte/traunstein/terminliste_presse.pdf
Seite 4

Die Termine habe ich im Wiki oben eingefügt.

Wenn ich mich nicht verzählt habe sind bis Dezember 25 Verhandlungen terminiert


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.09.2025 um 22:57
Nach einem gescheiterten Anlauf unternehme ich noch einmal den Versuch, in korrekter Form auf den Beitrag von @rabunsel zu reagieren.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich muss sagen, ich hoffe einfach auf eine Möglichkeit, dass die Unschuld bewiesen werden kann und am besten würde das mit einem Alibi gelingen.
Natürlich darf jeder darauf hoffen, dass die Unschuld von ST bewiesen werden kann. Dass dies am besten mit einem Alibi gelingen würde, also einem Nachweis, dass Sebastian T. zeitlich und räumlich gar nicht für eine Tötung von Hanna W. in Frage kommen kann, ist schwerlich von der Hand zu weisen.

Wenn ich mir den Hinweis erlauben darf: Bislang fehlt ein solcher Nachweis, sprich: ein Alibi. Sonst hätte ja wohl auch @rabunsel nicht so sehr die Bedeutung eines Alibis unterstrichen. Wenn es schon vorhanden wäre, hätte man doch nur darauf verweisen müssen.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Dafür sehe ich eben die Möglichkeit, dass er vielleicht doch später am Eiskellerparkplatz gesehen wurde, oder dass er früher zu Hause war (womöglich sogar beides).
Verstehe ich es richtig, dass ein solches Alibi in dem Nachweis bestehen könnte, dass ST tatsächlich später am „Eiskellerparkplatz“ gesehen wurde, als dies drei sogenannte Sichtungszeugen bekundet haben? Konkret gesagt: so spät, dass ST nicht rechtzeitig den vermuteten Tatort am Bärbach erreichen konnte, um Hanna Gewalt anzutun?

Wenn ja, wie soll ein solcher Nachweis bewerkstelligt werden?

Als weitere Möglichkeit für ein Alibi wird der Nachweis genannt, dass ST schon früher als im Urteil dargestellt (2.40 Uhr) daheim gewesen sein könnte - ein Umstand, der schwerlich mit dem zeitlichen Tatablauf (laut Gericht zwischen 2.30 Uhr und 2.38 Uhr) kompatibel wäre und ST ebenfalls als Täter in Frage stellen würde.

Auch hier die Frage: Wie soll ein solcher Nachweis bewerkstelligt werden? Und warum wurde er nicht schon im ersten Verfahren erbracht?
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:für einen Freispruch aus erwiesener Unschuld braucht man mM nach noch ein Alibi, oder sowas.
Was ist denn „sowas“? Und wie kriegt man das hin - „ein Alibi, oder sowas“?


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27.09.2025 um 00:08
Zitat von emzemz schrieb:https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/landgerichte/traunstein/terminliste_presse.pdf
Seite 4
Hat sich da schon was geändert oder bin ich blind? Auf S. 4 finde ich unter dem Link leider nix mehr dazu.


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27.09.2025 um 00:31
@Aloha-zug

Bei mir funktioniert's
Du rufst den Link auf,
dann scrollst du weiter bis zur Seite 4


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

27.09.2025 um 10:00
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Verstehe ich es richtig, dass ein solches Alibi in dem Nachweis bestehen könnte, dass ST tatsächlich später am „Eiskellerparkplatz“ gesehen wurde, als dies drei sogenannte Sichtungszeugen bekundet haben? Konkret gesagt: so spät, dass ST nicht rechtzeitig den vermuteten Tatort am Bärbach erreichen konnte, um Hanna Gewalt anzutun?
Direkt auf dem Eiskeller-Parkplatz gab es nur zwei Sichtungszeugen, nicht drei (zumindest zwei, deren Aussage es ins Urteil geschafft hat). Beide konnten nicht exakt angeben, wann sie ST haben vorbeijoggen sehen (beide haben ein 5-minütiges Zeitfenster angegeben).

Es könnte also sein, dass ST dort auch erst z.B. um 2:28 Uhr vorbeigejoggt ist (weil er auf der Abkürzung kurz stehengeblieben ist, langsam gegangen ist, was weiß ich). Und da dieses Zeitfenster viel darüber aussagt, ob ST wirklich zum angenommenen Zeitpunkt auf H getroffen sein und die Tat verübt haben kann, ist es absolut nicht nachvollziehbar, warum zu der Sichtungszeugin keine Kameraauswertung erfolgt ist, während es von anderen Zeugen sehr wohl Auswertungen gibt.
Allein für die reine Wegstrecke zum vermeintlichen Tatort hätte ST schon 5 min gebraucht. Da wäre nicht mehr viel Zeit übriggeblieben, wenn ST sich spätestens um 2:38 vom vermeintlichen Tatort hätte entfernen müssen, um um 2:42 überhaupt schon CoC spielen zu können.
(Nebenbei bemerkt ist 2:38 aber eh unrealistisch, weil ab da die Zeugin mit dem Video um die Ecke kam. Und ein weiterer Zeuge im selben Zeitraum Richtung Am Hofbichl gegangen ist, um zu seinem Auto zu gelangen*).

Ich gebe Dir aber insofern Recht, als dass ein oder zwei Minuten mehr wahrscheinlich für die Ermittler nichts geändert hätten - deshalb hat Frau Rick hier damals vielleicht auch gar nicht erst angesetzt (wer weiß, wie es im neuen Verfahren ist).

Für die Ermittler stand damals fest, dass ST der Täter sein muss. Im schlimmsten Fall hätte er halt schneller laufen müssen, um trotzdem noch rechtzeitig am vermeintlichen Tatort anzukommen.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Was ist denn „sowas“? Und wie kriegt man das hin - „ein Alibi, oder sowas“?
"Sowas" könnte sein, dass sich herausstellt, dass H doch über den Kampenwandparkplatz gegangen ist. Oder dass der zweite Ring dort gefunden wird (unwahrscheinlich). Oder dass der Notruf erst nach Wasserkontakt erfolgt ist.
Oder dass die Ermittler einfach mal drüber nachdenken, wie unrealistisch ihr Tatablauf ist.
Allein das Zeitfenster! ST soll H auf offener Straße aus sexuellen Motiven angegriffen haben. Im Gehsteigbereich. Und dann hat er nichts Besseres zu tun, als ihr komplett die Lederjacke und die Hose auszuziehen??? (was sehr mühsam ist, wenn das Opfer noch draufliegt).

@Tiergarten, ernstgemeinte Frage: Glaubst Du wirklich, dass ein Täter auf offener Straße so agieren würde?
Und als nächstes dann noch alles, was er ausgezogen oder sie beim Ausziehen verloren hat, zusammensammelt und hinterherwirft. Und das, während er das Auto der vier Zeugen eigentlich gehört haben muss, die gegen 2:34 Uhr Am Hofbichl umgekehrt sind?

* Ob das auch der Zeuge ist, der um 2:36 von der Notausgang-Kamera erfasst wurde gem. Rn. 734 bleibt unklar. Der Nachbar P war wahrscheinlich bei seinen Anrufversuchen um 2:36 und 2:37 noch am Eiskeller.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

27.09.2025 um 10:24
Damit es übersichtlicher wird, hier nochmal die Zeitleiste:

2:25 ST joggt über den Festhallenparkplatz (keine objektive Zeitangabe, aber er wird kurz zuvor von zwei Zeugen am Gasthof Baumbach gesehen).
2:28: H biegt in die Kampenwandstr. ein (Kamera).
2:30 ST trifft (angeblich) irgendwo auf H.
2:34 Zeugen im Auto kehren Am Hofbichl um.
2:36 Zeuge biegt in die K-Str. ein (Kamera - vermutlich der, der zum Am Hofbichl geht).
2:38 Zeugin mit Video biegt in die K-Straße ein (Kamera).

Die drei letztgenannten Zeugen sind also im Abstand von 2 min auf der Kampenwandstr. unterwegs, keiner hat jedoch einen Jogger gesehen.

Wann die beiden Sichtungszeugen den Parkplatz verlassen haben und wohin sie gefahren sind, ist unklar (warum wurde das nicht ebenfalls eruiert??).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

27.09.2025 um 13:19
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Verstehe ich es richtig, dass ein solches Alibi in dem Nachweis bestehen könnte, dass ST tatsächlich später am „Eiskellerparkplatz“ gesehen wurde, als dies drei sogenannte Sichtungszeugen bekundet haben? Konkret gesagt: so spät, dass ST nicht rechtzeitig den vermuteten Tatort am Bärbach erreichen konnte, um Hanna Gewalt anzutun?

Wenn ja, wie soll ein solcher Nachweis bewerkstelligt werden?
Schön dass du fragst, nein die Aussagen der Sichtungszeugen stelle ich nicht in Frage, wie @XluX auch schon erwähnt hat, legen sich die Zeugen eben nicht auf eine Sichtung um 02:25 Uhr fest. Die Zeugin beschreibt bis 02:20/02:25 Uhr im Eiskeller gefeiert zu haben. Diese Angabe lässt offen, ob sie dann erst beschlossen hat den Heimweg anzutreten, oder ob sie den Eiskeller schon verlassen hat. Was sich eben durch die Auswertung der Kameras leicht herausfinden lassen würde. Der 2. Zeuge hingegen, gibt eine Uhrzeit für die Sichtung an, 02:25 bis 02:30 Uhr.

Zur Erinnerung nochmal die Stellen aus dem Urteil:
247
Die Zeugin …, die bis 02:20 Uhr/02:25 Uhr ebenfalls im „E.“ gefeiert hatte, begab sich danach zu ihrem auf
dem Festhallenparkplatz geparkten Fahrzeug. Auf dem Weg dorthin sei ihr ein Jogger entgegengekommen
und an ihr vorbeigelaufen.

248
Der Zeuge …, welcher selbst in der Nacht vom 02. auf den 03.10.2022 nicht im „E.“ war, hat – wie von
dieser glaubhaft und glaubwürdig bestätigt – absprachegemäß seine Freundin, die Zeugin …, am „E.“
abgeholt. … (in 2. Reihe hinter geparkten PKW’s im Bereich des Durchbruchs vom Parkplatz zur S.-Straße
stehend), habe er zwischen 02:25 Uhr und 02:30 Uhr dort einen „Jogger“ beobachten können, der aus
Richtung K.-Straße kommend über den Parkplatz in Richtung Festhalle gelaufen sei, was er als komisch
empfunden habe.
Da es in diesem Fall bekanntermaßen von Anfang an sehr wenige Indizien gab, wundert es mich umso mehr, dass ausgerechnet bei einer so wichtigen Zeugenaussage auf die Präzisierung durch die Kameraaufnahmen verzichtet wurde.
Die Aufnahmen könnten eben auch die derzeitige Theorie der StA stützen, oder man müsste sie nur geringfügig anpassen, indem ST schneller od. langsamer gelaufen ist (wie von @XluX vorgeschlagen). Es wäre aber eben auch möglich, dass sich die Theorie oder Teile davon, eben nicht mehr ausgehen.
Zum Beispiel würde sich auch schon einiges verändern, wenn sich eine Ankunft von ST erst um 02:33 Uhr ausgehen würde, da wäre der Notruf schon vorbei und das Handy von Hanna schon im Wasser und somit hätten sich weitere Indizien der StA aufgelöst.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Als weitere Möglichkeit für ein Alibi wird der Nachweis genannt, dass ST schon früher als im Urteil dargestellt (2.40 Uhr) daheim gewesen sein könnte - ein Umstand, der schwerlich mit dem zeitlichen Tatablauf (laut Gericht zwischen 2.30 Uhr und 2.38 Uhr) kompatibel wäre und ST ebenfalls als Täter in Frage stellen würde.

Auch hier die Frage: Wie soll ein solcher Nachweis bewerkstelligt werden?
Ich stell mir da eine ähnliche Auswertung wie bei H´s Handy vor, da wurden auch alle Interaktionen mit dem Handy ausgewertet. Damit liese sich recht unkompliziert feststellen, ob z.B. die Aktualisierung des CoC durch eine Interaktion mit dem Handy ausgelöst wurde, oder ob wirklich seine erste Interaktion um 02:42 Uhr war.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Und warum wurde er nicht schon im ersten Verfahren erbracht?
Genau das kann ich eben nicht verstehen, wie auch oben, es gibt sowieso so wenige Indizien, dass es nicht begreifbar ist, dass man seitens der Ermittlungsbehörden Daten, die der Aufklärung dienen würden, nicht erhoben hat. Die Verteidigung wird vermutlich keine gute Aussichten für einen entsprechenden Beweisantrag gesehen haben, vermute ich.

Im Interesse der Aufklärung fällt mir jedenfalls kein Vorteil dafür ein, auf die Auswertung der Kameras und der Handys von ST zu verzichten. Dir etwa?


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27.09.2025 um 13:27
Zitat von XluXXluX schrieb:Damit es übersichtlicher wird, hier nochmal die Zeitleiste:

2:25 ST joggt über den Festhallenparkplatz (keine objektive Zeitangabe, aber er wird kurz zuvor von zwei Zeugen am Gasthof Baumbach gesehen).
2:28: H biegt in die Kampenwandstr. ein (Kamera).
2:30 ST trifft (angeblich) irgendwo auf H.
2:34 Zeugen im Auto kehren Am Hofbichl um.
2:36 Zeuge biegt in die K-Str. ein (Kamera - vermutlich der, der zum Am Hofbichl geht).
2:38 Zeugin mit Video biegt in die K-Straße ein (Kamera).
Eine Zeitleiste finde ich zur Erinnerung eine gute Idee.
Meine Ergänzugen sind kursiv.

2:25 - 02:30 ST joggt über den Festhallenparkplatz (keine objektive Zeitangabe, aber er wird kurz zuvor von zwei Zeugen am Gasthof Baumbach gesehen).
2:28 H biegt in die Kampenwandstr. ein (Kamera).
2:30 ST trifft (angeblich) irgendwo auf H.
2:30 Schrei
2:32 Notruf
2:34 Zeugen im Auto kehren Am Hofbichl um.
2:36 Zeuge biegt in die K-Str. ein (Kamera - vermutlich der, der zum Am Hofbichl geht).
2:38 Zeugin mit Video biegt in die K-Straße ein (Kamera).
2:42 CoC Spiel


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27.09.2025 um 21:29
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich stell mir da eine ähnliche Auswertung wie bei H´s Handy vor, da wurden auch alle Interaktionen mit dem Handy ausgewertet. Damit liese sich recht unkompliziert feststellen, ob z.B. die Aktualisierung des CoC durch eine Interaktion mit dem Handy ausgelöst wurde, oder ob wirklich seine erste Interaktion um 02:42 Uhr war
Ich denke sein Handy wurde auch auf Druck der Verteidigung schon sehr genau ausgewertet, die ganze CoC - Sache rührt daher. Wenn noch genaueres aus dem Handy für ein Paar Minuten davor feststellbar gewesen wäre, hätte es die Verteidigung betont.

Auch auf dem Kameras war insofern ggf nichts weiter aufschlussreiches erkennbar? Welche meinst du genau? Man hat ja ein paar Erkenntnisse von Kameras vom Parkplatz.


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27.09.2025 um 22:48
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Ich denke sein Handy wurde auch auf Druck der Verteidigung schon sehr genau ausgewertet, die ganze CoC - Sache rührt daher. Wenn noch genaueres aus dem Handy für ein Paar Minuten davor feststellbar gewesen wäre, hätte es die Verteidigung betont.
Laut Urteil wurde erst eine grobe Auswertung der Handys vorgenommen, das CoC-Spiel war davon nicht abgedeckt, die Verteidigung hat dann das CoC-Spiel über einen Beweisantrag eingebracht. Die Verteidigung wusste von dem Spiel von ST selbst. Daraufhin wurde das Handy erneut untersucht, zumindest die Protokolleinträge der Apps, die das Wlan benutzten und so sind sie dann auf die beiden CoC-Aktivitäten gestoßen.
Die Entwicklerfirma von Coc hat dann mitgeteilt, dass es sich bei der ersten Zeit: 03:31 Uhr um eine Update handelte und bei der zweiten Zeit: 02:42 Uhr um ein aktives Spiel.
646
Der Zeuge KOK …, der die erste grobe Auswertung des Handys Oukitel WP7 vornahm, legte bezüglich des
Handys Oukitel WP7, einem Outdoor Handy, welches zwar GPS habe, dieses sei jedoch ausgeschaltet
géwesen, dar, dass sich ergeben habe, dass zwischen dem 04.10.2022-13.10.2022 Presseberichte zum
Thema „H.“ aufgerufen worden seien, erstmals am 04.10. 2022 um 19:56:18 Uhr über Rosenheim24.
647
Bezüglich E-Mails, Chats, Videodateien habe keinerlei tatrelevantes Material eruiert werden können. Die
Bilddateien (Selfies und Familienbilder) seien ohne Zeitstempel hinterlegt gewesen, in den Dokumenten sei
es um die Pfadfinder, Ausbildung und Stundenpläne gegangen, eben nichts von Tatrelevanz.
648
Der Sachverständige für Digitale Forensik, …, hat betreffend das Handy Oukitel WP7 des Weiteren geprüft,
ob die im „Beweisantrag Nr. 3“ vorgebrachte Behauptung (die laut Verteidigung ausdrücklich aber keine
(Teil-) Einlassung des Angeklagten sei), Herr T. habe am 03.10.2022 ab 02:30 Uhr das Multiplayerspiel
„Clash of Clans“, ein Strategiespiel des Spieleherstellers Supercell Oy aktiv gespielt, bei Auswertung des
Handys zu verifizieren gewesen sei.
649
Bei der Auswertung – so … habe er zunächst festgestellt, dass im angewandten Zeitfilter (03.10.2022,
02:00 Uhr bis 04:00 Uhr) lediglich Ereignisse in Bezug auf kabellose Netzwerke (WLAN) erkennbar
gewesen seien. Diese seien zudem nicht mit genauen Zeitpunkten aufgelistet, sondern jeweils zur vollen
Stunde (02:00 Uhr, 04:00 Uhr usw.). Ihre Aussagekraft habe nur einen zusammenfassenden Charakter,
d.h., die Einträge gäben lediglich eine Auskunft darüber, welche Applikation in welchem Zeitfenster die
WLAN-Verbindung nutze, auch die Dauer der Aktivität sei nicht ablesbar.
650
Im fraglichen Zeitfenster (03.10.2022, 02:00 Uhr bis 04:00 Uhr) seien 2 Einträge mit der
Applikationsbezeichnung „Clash of Clans“ enthalten – allerdings eben ohne konkreten Zeitpunkt.
...
Meiner Erfahrung nach starten updates bei mordernen Handys nicht wahllos, sondern eben nach einer Interaktion mit dem Handy, deshalb denke ich es wäre sinnvoll STs Handy auch dahingehend zu untersuchen (so wie Hannas Handy auch), im Urteil hab ich nichts zu derartigen Auswertungen gefunden. Ich weiß natürlich nicht, ob es daran liegt, dass das bei dieser Art von Handy nicht möglich ist, ich bin keine Handyexpertin.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Auch auf dem Kameras war insofern ggf nichts weiter aufschlussreiches erkennbar? Welche meinst du genau? Man hat ja ein paar Erkenntnisse von Kameras vom Parkplatz.
Mit den Kameras meinte ich die Eiskellerkameras, die den Gaderobenbereich und den Eingangsbereich abgedeckt haben. Die Zeugin die ST auf dem Festhallenparkplatz gesehen hat, war vorher im Eiskeller. Mich wundert, wieso die Aussage dieser Zeugin nicht anhand dieser Kameras verifiziert und zeitlich begrenzt wurde, bei den anderen Zeugen wurde das ja schon gemacht.
Die Festhallenkamera war von 01:30- 02:40 Uhr ausgefallen, die Kampenwandparkplatzkamera war von einer Spinne verdeckt, welche Erkenntnisse meinst du?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 09:30
Ippen.Media hat vor wenigen Tagen zum Neustart des Eiskeller-Prozesses eine Vorschau veröffentlicht.

Wichtige Information zur Zuschauerkapazität: Je nach Anzahl der Pressevertreter bleiben für Privatpersonen unter Umständen nur 26 Plätze.
"Wir haben Raumprobleme, bräuchten eigentlich doppelt so viele Sitzungssäle“, sagt Beckstein. Ein größerer Saal findet sich am Amtsgericht Laufen, daher weicht die Erste Jugendkammer dorthin aus. Das Problem dort: Es gibt womöglich nur 26 Zuschauerplätze, je nachdem, wie viele Berichterstatter zu dem Prozess anreisen.
Das ist nicht viel und ich hoffe mal, dass niemand aus dem Forum anreist und dann die Tür vor der Nase zugeschlagen bekommt.

Zum Prozess:

Das Ziel der Verteidigung ist klar: am Ende der Verhandlung soll der Freispruch aus erwiesener Unschuld stehen, indem nachgewiesen wird, dass H. verunfallt ist.
Gutachter sollen erklären, dass die Kopfwunden entstanden sind, als Hanna von der Hochwasser führenden Prien mehrfach gegen ein Wehrschutz gedrückt wurde. Die Schulterdächer soll sie sich durch einen Sturz über eine Stufe in der Prien gebrochen haben.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein indes will das aussagepsychologische Gutachten von Professor Steller, das den JVA-Zeugen als unglaubwürdig und dessen Aussage als unglaubhaft eingestuft hat, demontieren.

Bei diesem Vorhaben dürfte es sich um ein Himmelfahrtskommando handeln - eine Strategie ist nicht erkennbar, es wird auf das Prinzip Hoffnung gesetzt:
Diese Stellungnahme wollen die Ankläger erschüttern. „Es geht um Täterwissen“, sagt Wolfgang Beckstein, um Details also, die der Zeuge nur vom Angeklagten Sebastian T. erhalten haben kann. Laut Bundesgerichtshof sind Gutachten in solchen Fällen nicht einzuholen. Täterwissen allein würde genügen, die Aussage des Zeugen wäre erwiesenermaßen glaubhaft, und sei der Zeuge ansonsten auch ein notorischer Lügner. Was wusste Adrian M., was er nicht aus Medien erfahren konnte? Darum geht es in der bevorstehenden Verhandlung.
Überraschung: Der JVA-Zeuge wird wohl tatsächlich erneut aussagen und Anfang Oktober die heiligen Hallen des Amtsgericht Laufen betreten.
Wird der JVA Zeuge nochmals auftreten? Ja. Dran führt kein Weg vorbei. Auch wenn ein Gutachter die Glaubhaftigkeit seiner Aussage massiv erschüttert hat. Adrian M. wird – wohl Anfang Oktober – nochmals angeben müssen, was ihm Sebastian T. gesagt haben soll. Und auch, was ihn motiviert hat, der Staatsanwaltschaft ein Jahr nach dem angeblichen Gespräch von dem behaupteten Eingeständnis Sebastian T.s zu berichten. Seine Aussage ist der Dreh- und Angelpunkt auch in Laufen.
Eiskeller-Prozess um den Tod von Hanna W. vor Neustart – Alle Infos und Hintergründe zum Verfahren (Ippen.Media)


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