Hanna W. tot aus der Prien geborgen
12.10.2025 um 17:06
09.10.2025 Teil 1
Nach der Begrüßung beginnt Georg mit einer Erklärung nach § 257 StPO zur gestrigen Aussage von AM, da AM der tragende Zeuge im ersten Prozess gewesen sei.
AM sei mehrfach vorberstraft und leide sowohl an einer Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ, als auch einer Dissozialen Persönlichkeitsstörung. Seine Aussage halte der aussagepsychologischer Beurteilung nicht stand und sei ohnehin dünn, „inhaltlich blass und blutleer“ gewesen. Außerdem habe AM darum gebeten, seine Aussage ohne Unterberechungen vortragen zu dürfen, weil bei einer erfundenen Aussage eben keine Zeitsprünge möglich wären. Nachfragen hätten ihn aus dem Konzept gebracht, seine Erzählung war „zwanghaft linear, skriptartig“ und wirkte „auswendig gelernt“. Eine echte Erinnerung hingegen, sei spontan abrufbar und lebendig.
Jetzt kommt Georg zu den Widersprüchen:
Ursprünglich habe AM angegeben, dass ST sich 1-2 Tage nachdem AM selbst von seinem Delikt berichtete, geöffnet habe. Das sei dann auf 2-3 Tage nach dem Gespräch geändert worden und gestern habe er schließlich gemeint, beides sei im selben Gespräch gewesen.
Im Gegensatz zu früheren Aussagen, habe AM gestern behauptet, ST habe während des Treffens einen Gips getragen. Auf den Widerspruch angesprochen, beharrte er auf der neuen Version, er habe es damals nur vergessen anzugeben, weil er von den Beamten überrumpelt worden sei. Den Gips hatte ST aber nachweislich nicht um Weihnachten oder Sylvester rum.
Nach seiner Reaktion auf das Geständnis gefragt, gab AM gestern erst keine Reaktion an und dann will er ST hinterher nach den fehlenden Beweisen gefragt haben und warum er denn dann in U-Haft sei. In der polizeil. Aussage hingegen meinte AM, nach dem Geständnis habe er schlucken müssen und habe ST sofort rausgeschickt, diese Version veränderte er noch in der polizeil. Aussage zu: ST habe nach dem Geständnis gemeint, dass er es doof fände, dass ihm seine Mutter nicht glaube. AM habe darauf er wiedert „naja, er sei ja auch schuldig“. ST habe, AM zufolge, dann noch erwähnt, dass seine Mutter stinksauer sei und an die Presse gegangen sei. Die nochmalige Nachfrage während der polzeil. Vernehmung, wie AM den Angeklagten genau aus der Zelle geschickt habe, gab er an, er habe nichts sagen müssen, es sei klar gewesen. Aber auch diese Aussagea habe er selbst geändert, in dem er kurz darauf behauptet habe, er habe ST erklärt, dass er das jetzt verarbeiten müsse und ST raus gehen solle.
AM gab auch verschiedene Versionen zur Ursache von ST´s Inhaftierung an.
Die Freundin habe ST auf den Mord angesprochen, daraufhin habe ST erwähnt, er sei Joggen gewesen, das sei der Freundin verdächtig vorgekommen und sie habe ihn angezeigt.
ST habe der Freundin erzählt, dass er Joggen war und ein Mord passiert sei und die Freundin das komisch fand und ST anzeigte.
Die Freundin habe ST aus Rache angezeigt.
Es sei irgendwas zwischen ST und der Freundin gewesen, was genau wisse er nicht, dann sei etwas passiert und die Freundin habe ST aus Rache bei der Polizei angezeigt.
Diese Versionen gab AM dafür an, dass er 10 Monate wartete, bis er sich an seinen Anwalt wandte.
Er habe schon öfter drüber nachgedacht, in Traunstein hätte er es aber nicht machen können.
Er habe nicht mehr dran gedacht, verdrängt und erst durch eine Fernsehsendung sei er wieder drauf gestoßen worden.
Georg führte weiter aus. AM habe gestern als Motivation für die Aussage erneut angegeben, dass er auf einen Deal gehofft habe. Man müsse nun die aktuelle Motivation berücksichtigen, AM habe von Morddrohungen berichtet, außerdem hofft er auf Haftentlassung in Bälde. Das sei der Grund, weshalb sich AM nicht auf den 55er berufen konnte. Die Haftentlassung würde in weite Ferne rücken, wenn er zugegeben hätte eine falsche Aussage gemacht zu haben, genauso wie die Morddrohungen an Gefahrenpotential zunehmen würden.
Zeuge: Polizist Betäubungsmittelverf.
Der Zeuge sollte ermitteln wem die herrenlose, geringe Menge Haschisch, die in der JVA Bernau am 16.07.23 gefunden wurde, zuordenbar sei. AM habe sich als Zeuge gemeldet und am 24.07.2023 augesagt, Insasse M hätte ihm gesagt, dass er sein Haschisch verloren habe und AM ihm Bescheid geben solle, falls er es finde. Es sei eine Spurensicherung veranlasst worden, diese habe eine DNA-Mischspur von mehreren Personen mit der Hauptkoponente des Insassen M ergeben. An der Folie sei die DNA des Beamten, der es gefunden hat, und des Insassen M festgestellt worden. Am 03.10. sei Insasse M nach Ungarn abgeschoben worden, deshalb sei er nicht merh belangt worden.
Will fragt nach, ob der Polizist sagen würde, dass die Angaben von AM gestimmt hätten. Der Beamte meint „in diesem einen Fall“ sei die Aussage nachvollziehbar gewesen. Auf Nachfrage von Will gibt der Polizist an, zu der Zeit AM nicht persönlich begegnet zu sein, später habe er AM bei einer Überstellung kennen gelernt. Der Polizist berichtet dann weiter, dass es noch eine Ermittlung gegeben habe, weil AM angegeben habe, dass Insasse M ihn genötigt habe, ihm die Füße zu massieren und sexuell zu befriedigen. Mit dieser Ermittlung sei er aber nicht betraut gewesen.
Georg fragt nach, ob dem Zeugen „Sekundärantragungen“ bekannt seien und führt aus, dass DNA-Spuren auch von Personen stammen können, die das Beweisstück nie angefasst haben, aber dem Täter vorher die Hand gegeben haben. Der Polizist gibt zu bedenken, dass das spekulativ wäre und fährt mit seiner Aussage vor. Weil die Beweiskraft der Aussage von AM gering gewesen sei, habe er das DNA-Gutachten beauftragt, das sei Standardprogramm bei Aussage gegen Aussage Situationen.
Nachdem der Zeuge entlassen wurde, gibt Georg eine Erklärung ab. In einer Studie wurde untersucht, welche Spuren nach Händeschütteln zweier Personen übertragen werden. Bei 85% der Fälle wurden beide Spuren gefunden, bei 20% der Fälle war die Hauptspur von dem, der das Untersuchunsobjekt nie berührt hatte.
Zeugin: psychologischer Dienst Bernau
AM habe nur einmal in einer Sprechstunde vom Eiskeller-Prozess gesprochen. Am Ende dieser Sprechstunde, beim Rausgehen habe AM erwähnt, dass der Traunstein Prozess gestartet habe und dass AM Informationen dazu habe, weil er mit ST Kontakt gehabt habe. Die Psychologin habe gleich nachgefragt, ob sie das an die zuständige Stelle weitergeben dürfe, was er bejaht hatte. Weil er dann aber erwähnt hatte, dass er schon mit seinem Anwalt telefoniert hatte, habe sie darauf verzichtet.
Auf Nachfrage von R. Will, wer die Themen in den Sprechstunden vorgebe, führt die Psychologin aus, während der U-haft müsse ein Antrag für den psychologischen Dienst gestellt werden und es ginge in den Sprechstunden nicht um „Delikt-Verarbeitung“ sondern diese sei allgemein unterstützend gestaltet, um den Haftalltag zu bewältigen.
Die Psychologin gibt auf Nachfrage an, dass es regelmäßig Gespräche mit AM gab, aber AM den Eiskeller-Fall nur das eine Mal erwähnt habe.
Einige Nachfragen von R.Will, ob AM mehr dazu gesagt habe, oder etwas spezifiziert hatte, verneint sie. Sie wisse auch nicht mehr ob genau das Wort „Information“ verwendet worden sei, aber sinngemäß habe er so gesagt. Das Thema sei auch bei den weitern Sprechstunden nicht mehr aufgekommen, sie hat auch nicht nachgefragt, da es in ihrer Sprechstunde um den Klienten gehen soll. Es sei schon über Vernehmungen gesprochen worden und sie wisse nicht, ob sich eine davon um den Eiskeller-Fall gedreht habe.
Auf Vorhalt berichtigt sie sich, das Telefonat mit dem Anwalt sei nur ausgemacht gewesen, aber AM habe das Telefonat noch nicht geführt gehabt. Ihr wird auch die Verwendung des Wortes „Geständnis“ vorgehalten, aber sie ist sich sicher, dass AM nur von Informationen gesprochen habe. Aus einer früheren Aussage wird ihr vorgehalten, dass AM einen Fernsehbericht zum Eiskeller-Fall und den Erhalt seiner eigenen Anklageschrift erwähnt habe. Sie bestätigt auf Vorhalt, dass AM offen, mitteilsam und redefreudig war, und beschreibt ihn heute ergänzend als höflich und freundlich.
Sie wird gefragt, ob sie von AM belogen worden sei, belegt oder gefühlsmäßig. Belegt nicht, sie lege auch ihren Fokus nicht darauf, sie würde das in ihrer Position anmaßend empfinden. Nach dem Standing von AM gefragt, gibt sie an AM sei ein zu schützender Inhaftierter, der mäßigen, aber nicht auffälligen Kontakt zu den Mitgefangenen habe. Ihr sei auch nicht bekannt, dass er übermäßig in Streit gerate. Er spreche offen über seine Gefühlwelt und habe weder zu dieser Zeit, noch an diesem Tag besonders belastet gewirkt. Das habe sie in der früheren Vernehmung auch so angegeben. AM habe die Erwähnung des Eiskeller-Prozesses am Ende eines unauffälligen Gespräches getätigt.
Steller fragt nach, ob AM seine Gefühle gut artikulieren konnte, die Psychologin meint, es sei nicht immer adäquat gewesen, aber er kannte sich mit der Verwendung psychologischer Termini aus.
Nach Entlassung der Zeugin, erklärt sich Georg nach §257 , diese Angaben widersprächen der Aussage von AM. Die Richterin meint, das wissen wir auch.
Zeuge: Pressesprecher der Polizei
Der Pressesprecher der Polizei ist geladen um eine Auswertung der Medien vorzutragen. Den Auftrag habe er im August von der Staatsanwaltschaft erhalten, er sollte auswerten "was wann wo" berichtet wurde, im Zeitraum vom 03.10.22 – 24.10.22 (Aussage bei Gericht) und in Hinblick auf die getätigten Aussagen von AM: „aus sexuellem Interesse“, „bewusstlos geschlagen“ „damit sie sich nicht wehrt“, „in Fluss entsorgt“, „vom Sehen her kannte“, „von Frauen abgelehnt“ „Körbe“, „keine sexueller Erfahrung“
Der Zeuge habe sich in den Auftrag erst einarbeiten müssen, da er in der Zeit des ersten Prozesses noch seine Ausbildung absolvierte und nicht viel mitbekommen habe. Es gäbe zwar eine Suchsoftware von der Polizei, die decke aber nicht den ganzen Suchzeitraum ab, daher habe er auf genios zurückgegriffen. Er wirft eine Präsentation auf die Bildschirme. Ausgewertet wurden insgesamt 549 Medieninhalte, davon 327 Print/Online Artikel, 144 OVB Artikel (waren bei genios nicht inkludiert), 37 Artikel wurden per google-Suche gesucht, 41 Fernsehbeiträge.
Will fragt nach, weshalb nicht einfach im Gefängnis gefragt worden sei, welche Medien dort konsumiert werden konnten. Der Pressesprechen gibt zu bedenken, dass AM erst im November festgenommen worden sei und dass er Infos auch von Besuchern, oder Justizbeamte haben könnte.
Folgendes präsentiert er als Ergebnis der Auswertung:
Sowohl in der Aussage, als auch in den Medien: „“sex. Interesse“, „bewusstlos geschlagen“, „Fluss“, „Burbach“, „Tatort Aschau“, „keine DNA“ (selten). „
Nur in den Medien aber nicht in AM`s Aussage: „von hinten angegriffen“, „zu Boden gerissen“, „stranguliert“, „gewürgt“, „mit Gegenstand gegen Kopf“, „an Hanna vergangen“, „knien“
Nur in der Aussage von AM und nicht in den Medien: „damit sie sich nicht wehren kann“, „von Freundin angezeigt“, „vom Sehen her gekannt“, der Themenbereich der sex. Vorerfahrung, Körbe, keine Chance bei Frauen, erniedrigt gefühlt.
Auf Nachfrage gibt er an, als Suchbegriffe habe er verwendet Hanna Aschau + beispielsweise „wehren“ (und Synonyme); er habe auch Hanna Eiskeller + … probiert, das sei aber nicht so gut gewesen.
Er habe nicht alle Artikel gelesen, nur die Treffer überprüft.
Auf Nachfrage der StA werden einige Fernsehberichte näher betrachtet: bei Aktenzeichen XY kam vor : „Aschau Tatort“, „Fluss“.
Bei Punkt 12 kam vor: „sex. Interesse“, „bewusstlos“, „Fluss“, und „von hinten angegriffen“ (nicht von AM erwähnt).
Bei RTL aktuell um 18:45 kam vor: „bewusstlos geschlagen“ und „Fluss“.
Dann beginnt Rick mit der genaueren Nachfrage wie der Auftrag zu Stande kam. Wann genau und von wem? Der Pressesprecher berichtet, zu ihm sei der Auftrag über die Kripo Rosenheim gekommen, für das genaue Datum müsse er im Auftrag nachschauen, dafür müsse er sich schnell in den Laptop einloggen. Das dauert etwas, währenddessen fragt Rick weiter, woher er genau wusste was er machen musste und welcher Zeitraum relevant sei, wann der Auftrag fertig sein soll, warum der Auftrag nicht dem Bericht beiliegt usw.
Der Pressesprecher meint er habe StA Merkel für die Infos kontaktiert, Frau Rick möchte das genauer wissen.
Der NV bringt seinen Unmut zum Ausdruck und Rick solle den Zeugen ausreden lassen, daraufhin entfacht eine hitzige Diskussion und Rick besteht darauf, dass die Fragen zulässig seien, wenn der NV was einzuwenden habe, soll er das offiziell machen. Die Richterin schickt den Zeugen hinaus und verlangt von Frau Rick eine Erklärung, weil sie nicht verstehen würde, worauf Rick hinaus will, da das Ergebnis eh „ihrem Klienten in die Karten spielen würde“. Rick und Georg beharren auf den Fragen und wollen herausfinden wie der Auftrag zustande kam, da die Fragen zulässig sind, wird der Zeuge wieder hereingeholt.
Der Pressesprecher hat den Auftrag mittlerweile geöffnet und erklärt sofort, dass der Auftrag doch von Fiedler kam und ihm jetzt wieder eingefallen sei, dass er erst mit Fiedler telefoniert habe. Dieser habe aber nur an Merkel verwiesen, da er ja nicht mehr zuständig sei.
Der Auftrag lautete: "Zusammenstellung der Pressestelle, wann wurde was veröffentlicht. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den wichtigen Zeugen AM zu sehen. "
Frau Rick lässt nicht locker, sie möchte genau wissen, woher der Pressesprecher wusste, was er zu tun habe, der Auftrag sei nicht sehr eindeutig formuliert. Der Pressesprecher erzählt, er habe sich die Aussagen von AM von der Kripo holen wollen, er habe nur eine Beamtin erreicht, nicht den Sachbearbeiter, die Beamtin gab dem Sachbearbeiter das Anliegen weiter. Die Protokolle seien ihm dann vom Sachbearbeiter gesendet worden. Dann ging es wieder um die Telefonate mit der Staatsanwaltschaft, dem Pressesprecher fällt nun ein, dass Fiedler doch noch einen Aktenvermerk gesendet habe.
Spannung liegt in der Luft. Der Pressesprecher öffnet den Aktenvermerk, dieser beinhaltet eine Auftragsbeschreibung, aber vor allem die Formulierungen auf die es Fiedler zu folge ankommen würde. (Leider konnte ich den Aktenvermerk nicht komplett lesen, da Rick die Befragung weiterführte und zu viel los war um alles gleichzeitig mitzubekommen. Erkennbar war eine Auflistung der Formulierungen die auch in der Auswertung vorkamen und die man aus dem Urteil kennt). Der Aktenvermerk soll in die Akte und wird aber auch gleich an Rick, Georg, Steller und die Kammer gesendet. Der StA sagt, er bräuchte den Aktenvermerk nicht, Rick witzelt, sie werden ihn ja haben, aber der StA sagt sinngemäß er sehe keinen Grund den Aktenvermerk zu hinterfragen. Georg meint noch „Aktenvermerk“ würde nicht so heißen, weil dieser ausgerechnet nicht in die Akte gehört, man sei sich aber einig, dass das nicht die Aufgabe des Pressesprechers gewesen wäre, sondern die Staatsanwaltschaft dafür hätte sorgen müssen.
Rick setzt die Befragung fort und möchte wissen, wieso der Pressesprecher erwähnt habe, dass „keine DNA-Spuren“ nur selten vorkam, Vorsitzende Will wirft ein 14 von 549 sei ja schon selten, aber der Pressesprecher meint, eigentlich seien es doch 15 Artikel, gestern habe er im Rahmen der Vorbereitung noch einen Bild-Artikel vom 18.04.2023 gefunden, der auch "fehlende Spuren" enthielt. Rick fragt nach ob der Artikel vom 15.10.23 (kurz vor AM´s Aussage) „Der Jogger verriet sich selbst, wie die Rosenheim Cops ermitteln“ in der Auswertung enthalten ist, der Pressesprecher sieht nach, aber muss das verneinen.
Georg bringt eine Zitat aus dem Bild-Artikel vom 23.11.22 ins Spiel,“ er war nach seiner Aussage wochenlang im Visier der Ermittler“ ein und den Bild-Artikel vom 15.10.23, der wörtliche Zitat aus der Zeugenbefragung von ST enthielt und fragt den Pressesprecher, ob er sich vorstellen könne, wie die Journalisten zu den Informationen direkt aus den Ermittlungen gekommen seien. Der Pressesprecher meint, es sei nicht die Aufgabe der Pressestelle Ermittlungsarbeit nach außen zu geben, dennoch sei bekannt, dass immer wieder etwas nach außen gedrungen sei. Es habe aber interne Veränderungen gegeben und das würde jetzt nicht mehr passieren. Er selbst sei zu der Zeit noch nicht in der Pressestelle gewesen.
Zeuge: JVA Beamter Bernau
Der JVA Beamte gibt an, am 25.10.23 von der Kripo befragt worden zu sein. AM sei in der Abteilung der schwierigen Gefangen untergebracht gewesen. Es habe öfter Gespräche über Gott und die Welt gegeben. AM habe die Nähe zu den Justizbeamten gesucht und sei redselig. Während eines Fernsehberichts habe AM gemeint, er kenne den Angeklagten aus Traunstein, er habe mit ihm Karten gespielt. AM habe dann den Beamten gefragt „wenn er was wissen würde, was er dann tun solle“. Der JVA-Beamte habe daraufhin gemeint, er sollte sich an den Anwalt wenden. Daraufhin habe er einen Anruf mit AM`s Anwalt ausgemacht. Er habe keinen Grund für den Anruf gesagt bekommen.
Ihm wird vorgehalten, dass er bei der Polizei genau das in Abrede gestellt habe und damals meinte, AM hätte nichts davon gesagt, dass er was wisse. Der JVA-Beamte kann sich das nicht erklären.
Will fragt nach, ob der Beamte denn näher nachgefragt habe was AM denn wissen könnte. Der Beamte verneint, AM rede halt viel.
Dann wird ihm nochmal vorgehalten, dass er bei der Polizei angegeben habe, dass der Anruf beim Anwalt wegen der Anklageschrift gewesen sei und er soll gesagt haben: „Ihm wäre es jedenfalls aufgefallen, wenn AM was zum Aussagen gehabt hätte, dann hätte er dementsprechende Schritte eingeleitet". Der Beamte kann es sich nicht erklären und meint, er rede ja gar nicht so, das seien nicht seine Worte. Die Kammer ist verwundert und fragt nach, ob er sich erinnern könne, wie die Aussage aufgenommen wurde. Ob bei der Vernehmung ein Diktiergerät mitgelaufen sei, oder ob der Polizist seine Aussagen in eine Diktiergerät diktierte. Der Zeuge kann sich nicht erinnern.
Er wird gefragt, ob man sich in der JVA über Medieninhalte unterhalten würden, er meint, am PC sei häufig Chiemgau 24 geöffnet, er habe teilweise die Überschriften vorgelesen und es wurde darüber diskutiert auch mit AM.
Auf Nachfrage berichtigt er, dass das Telefonat von AM mit dem Anwalt zwar nach dem Gespräch, am selben Tag stattgefunden habe, vereinbart sei das Telefonat aber schon früher gewesen.
Er beschreibt AM als einen der gerne verpetzt, das wäre allgemein bekannt und dass AM viel Redebedarf habe. Dann wird gerätselt ob es die Telefonaufzeichnungen aus der JVA wohl noch gibt, dem wird nachgegangen werden.
Merkel möchte wissen wie lange es von einem Telefonat-Antrag bis zum Telefonat in der der Regel dauern würde. Im Normalfall dauere es 1-7 Tage vom Antrag bis zum tatsächlichen Telefonat, in dringenden Fällen wäre ein Anruf aber auch innerhalb von einer Stunde möglich.
Weiter interessiert Merkel, ob der Zeuge AM in der Regel ernst genommen habe, dieser meint, er habe ihn schon ernst genommen, aber er rede halt sehr viel.
Rick fragt ob der Zeuge wusste worüber er heute aussagen soll, ob das z.B auf seiner Ladung steht, der Zeuge reagiert etwas irritiert, auf der Ladung steht nichts, aber er habe schon gewusst dass es um AM gehen würde. Rick fragt helfend, vielleicht weil er zu AM ja von der Polizei befragt wurde? Der Zeuge reagiert erleichtert und bestätigt das. Er meint, er sei ja damals von der Polizei befragt worden und vor 2 Wochen via Telefon von der Kripo Rosenheim.
Ein Raunen geht durch den Raum und der Zeuge wird gebeten, alles zu diesem Vernehmungs-Telefonat anzugeben, was er erinnere. Das Telefonat habe nachdem er seine Ladung erhalten habe, stattgefunden. Eine Beamtin habe in der JVA angerufen und sei von der Zentrale zu ihm verbunden worden, diese habe sich als Beamtin der Kripo Rosenheim vorgestellt, den Namen wisse er aber nicht mehr. Die Beamtin habe am Telefon erklärt, dass wegen der Wiederholung des Prozesses, alle nochmal vernommen werden müssen. Sie habe die selben Fragen gestellt, wie hier und er habe die gleichen Antworten gegeben. Dann habe sie gebeten, dass sie an einen Kollegen M weitergeleitet werden soll. Er buchstabiert den Namen der Kollegen, dieser ist scheinbar weder der Kammer noch der Verteidigung bekannt. Er wird gefragt, ob es sein kann, dass der Kollege bei dem Gespräch mit AM zugegen war, der Zeuge meint, dass das sein könne.
Die Kammer und die Staatsanwaltschaft wussten nichts von derartigen Vernehmungen, es wird überlegt, dass es zwar von der Pressestelle eine Kontaktaufnahme gegeben habe, um den Medienzugang zu eruieren, diese sei aber sehr viel früher gewesen. Der StA gibt zu bedenken, dass es womöglich gar keine Polizistin gewesen sei, das soll aber aufgeklärt werden.
Daraufhin meint Georg, er erkenne an, dass die Kammer sehr an einer Sachaufklärung interessiert sei, aber „man hier über alle Maßen mit den Rosenheimcops bestraft“ sei.
Mittagspause