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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

16.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.10.2025 um 00:35
@Tiergarten

Bzgl. der Geodaten muss ich Dir recht geben. Ich habe das "Gefühl", dass da doch mehr Ungenauigkeiten im Spiel sind, vielleicht irgendwelche Verschattungen etc., so dass die GPS-Ortung springt. Das kann ich jedoch nicht beurteilen.

Trotzdem wirft das schon die berechtigte Frage auf, wie haben die Ermittler den vermeintlichen Tatort festgelegt. Es gibt im Urteil Angaben von der Genauigkeit von einem Radius von 120m. Mit diesen Daten kann man dann jedoch nicht den vermeintlichen Tatort, den die Ermittler annehmen sicherstellen.

Bzgl. des Totwassers, das ist dann wieder eine Frage der Spezialisten und den vorliegenden Örtlichkeiten, das können wir hier nicht beurteilen.

Die übrigen Probleme der Annahme des Kaptaldelikts bleiben bestehen, @Mevsim hat es schon auf den Punkt gebracht. Warum hat sie sich nicht gewehrt und geschrien und hat stattdessen das Handy gegriffen (so die Theorie der Ermittler), dass sehe ich als vollkommen unrealistisch an.

Wenn man die Kopfverletzungen mit einem Unfall erklären kann, wird man daher kaum noch von einem Kapitaldelikt ausgehen können, bzw. deren Wahrscheinlichkeit wäre gering.

Das Gericht stellt sich aktuell diesen Fragen noch nicht, momentan geht es noch von einem Tötungsdelikt aus und klopft bei diese Annahme ab, ob nicht Zweifel vorliegen. Irgendwann wird es sich mit der Unfallfrage auseinander setzen müssen und die neuen Theorien der Verteidigung bewerten müssen, um sich wirklich ein komplettes Bild zu verschaffen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.10.2025 um 00:47
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Und was bewirken derartige Totwasserbereiche? Still ruht der See? Keine Strömung? Ergo auch keine Möglichkeit, dass etwas mitgerissen wird von den Fluten?
Keine Ahnung, ich habe ja nur auf deine Spekulationen, wie der Totwasseebereich entstehen kann, geantwortet.
Ich persönlich glaube nicht, dass der Totwasseebereich dafür gesorgt hätte, dass eine Person nicht in die Strömung geraten wäre, aber womöglich hätte man dort den ein oder anderen Gegenstand finden müssen? Das wird sicher noch aufgeklärt werden. Falls du allerdings ein verdeckter Experte bist, was wenigstens deine süffisanten, rethorischen Fragen rechtfertigen würde, erklär uns doch bitte was ein Totwasserbereich an dieser Stelle bedeutet.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.10.2025 um 00:56
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Und was bewirken derartige Totwasserbereiche? Still ruht der See? Keine Strömung? Ergo auch keine Möglichkeit, dass etwas mitgerissen wird von den Fluten?

Si tacuisses…
Also ich verstehe das so, dass wenn eine Leiche erst mal in den Bereich eingespült wird, sie da dann bleibt, da ist praktisch ein stehendes Gewässer so ähnlich wie eine Stausee. Handys, Jacken oder Gürtel werden natürlich weitergespült.


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12.10.2025 um 01:22
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Konkret wende ich mich hilfesuchend an all jene Experten, die mir schlüssig erklären können, warum ein sogenannter Totwasserbereich im Bärbach verhindert haben soll, dass der Körper von Hanna nicht vom Brückerl abgetrieben und in die Prien befördert werden konnte.
Ganz anders gefragt, lässt sich das überhaupt irgendwie mit dem Fundort des Rings vereinbaren?


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12.10.2025 um 01:36
Zitat von taranehtaraneh schrieb:Irgendwie geht es nicht in meinen Kopf - dass man als Angeklagter da sitzt und absolut NICHTS dazu beiträgt, die WAHRHEIT ans Licht zu bringen - hängt es nicht mit eines jeden Menschen GERECHTIGKEITSSINNES zusammen, dass WENN ICH SELBST UNSCHULDIG BIN - ES DIE GANZE WELT WISSEN SOLL - ich versteh es nicht !
Was könnte er denn beitragen, wenn er es nicht war? Er weiß doch dann auch nicht was passiert ist. Und wenn er einfach nur beteuert es nicht gewesen zu sein, würdest du ihn dann für weniger schuldig halten?
Zitat von Beobachter13Beobachter13 schrieb:Soweit ich weiß, war es doch nur ein Anrufversuch?
Es scheint doch zwei gegeben zu haben, zumindest hat die Richterin erklärt, dass dieses 2. nicht näher bestimmte Kommunikationsereignis ein Voice over IP war und sich ein Sachverständiger das ansehen wird.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Ganz anders gefragt, lässt sich das überhaupt irgendwie mit dem Fundort des Rings vereinbaren?
Der Ring würde zur neuen Route und vermuteter Unfallstelle passen. Beides befindet sich am Uferbereich des Kampenwandbahnparkplatzes.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.10.2025 um 01:41
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Es scheint doch zwei gegeben zu haben, zumindest hat die Richterin erklärt, dass dieses 2. nicht näher bestimmte Kommunikationsereignis ein Voice over IP war und sich ein Sachverständiger das ansehen wird.
Das würde eine bestehende Internetverbindung voraussetzen. Und keinen herkömmlichen Anruf, sondern z.B. einen WhatsApp Sprachanruf.


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12.10.2025 um 01:51
Zitat von taranehtaraneh schrieb:Irgendwie geht es nicht in meinen Kopf - dass man als Angeklagter da sitzt und absolut NICHTS dazu beiträgt, die WAHRHEIT ans Licht zu bringen - hängt es nicht mit eines jeden Menschen GERECHTIGKEITSSINNES zusammen, dass WENN ICH SELBST UNSCHULDIG BIN - ES DIE GANZE WELT WISSEN SOLL - ich versteh es nicht !
Er hat sich doch dahingehend geäußert, bzw. seinen Anwalt äußern lassen, dass er mit dem Tod von Hanna nichts zu tun hat, was genau soll er denn sonst zur Wahrheitsfindung beitragen?


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12.10.2025 um 01:55
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Es scheint doch zwei gegeben zu haben, zumindest hat die Richterin erklärt, dass dieses 2. nicht näher bestimmte Kommunikationsereignis ein Voice over IP war und sich ein Sachverständiger das ansehen wird.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Das würde eine bestehende Internetverbindung voraussetzen. Und keinen herkömmlichen Anruf, sondern z.B. einen WhatsApp Sprachanruf.
Das waren die Logs des Mobilfunkanbieters und es ging um VoLTE, das hat nichts mit WhatsApp o.ä. zu tun. Das waren zwei Einträge für das selbe Ereignis, der Zeitstempel war glaube ich sogar auf die Sekunde gleich


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12.10.2025 um 10:02
Ich wiederhole meine Frage noch einmal:

Beitrag von Ziegenpetra (Seite 818)


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12.10.2025 um 10:24
Zitat von ZiegenpetraZiegenpetra schrieb:Ist Herr Labudde der Herr, der damalig die Simulation im Fall des Mädchens, welches von einer Brücke 50m in die Tiefe gestoßen wurde, erstellt hat?
Eine einfache Google Anfrage hätte dir auch die Antwort geliefert, aber ja, Professor Labudde hat damals mit seinem Team die Simulationen erstellt betreffend dem Sturz von der Teufelstalbrücke und damit den Nachweis erbracht, dass das Mädchen ohne Stoss nicht an der Stelle aufgeschlagen wäre.


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12.10.2025 um 12:00
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Der Weg führt vom Eiskeller zur Kampenwandstraße dort biegt er rechts ab, folgt der Straße auf dem Gehweg, beim Sicado Loft führt der hinter den Büschen, dann überquert der Weg die Straße zu dem Brunnen (Geo-Daten Punkt 8) überquert die Straße nochmal über das Brückerl und über den grünen Bereich vom Kampenwandbahnparkplatz (Geo-Daten punkt 11 ist der Durchgang vom grünen auf den grauen Bereich des Kampenwandbahnparkplatzes). Der Uferbereich des Kampenwandbahnparkplatzes zum Bärbach ist ungesichert und es gäbe viele Möglichkeiten reinzufallen.
Ich verstehe wie @Tiergarten leider auch nicht, wieso Hanna plötzlich Richtung Kampenwandbahnparkplatz hätte gehen sollen. Soweit ich weiß, wäre ihr Weg nach Hause weiter südlich gewesen, d.h. sie hätte einfach nur weiter gehen brauchen.

Außerdem hatte Hanna - wieder aus meinem Gedächtnis heraus - für ihren Fußweg nur ein Zeitfenster von etwa 4-5 Minuten vom Eiskeller aus. Berücksichtigt man dazu die Richtung des Heimweges und den Umstand, dass sie ja offenbar in den Bärbach gelangt ist, dann gibt es meiner Meinung nach nicht mehr viel Spielraum, wo Hanna in den Bärbach gelangt sein könnte.


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12.10.2025 um 12:08
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Er hat sich doch dahingehend geäußert, bzw. seinen Anwalt äußern lassen, dass er mit dem Tod von Hanna nichts zu tun hat, was genau soll er denn sonst zur Wahrheitsfindung beitragen?
Alles gut und schön - wie paßt dieses "nichts mit dem Tod Hanna`s zu tun haben " mit der Aussage am Tage vor seiner Verhaftung im Kreise von V. L. R. getätigt - "na gut, dann war ich`s halt" - Aussage zusammen ??? macht man sowas aus Jux und Tollerei ??? - und wie paßt Verena`s Aussage : " den Basti eh ordentlich in Schutz genommen " zusammen ??

Ich denk da jetzt wirklich auf das Wort : GESAMTSCHAU kommts an ??


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12.10.2025 um 12:20
Zitat von taranehtaraneh schrieb:und wie paßt Verena`s Aussage : " den Basti eh ordentlich in Schutz genommen " zusammen ??
Seit dem Justizirrtum um Monika de Montgazon bin ich vorsichtig mit Zeugenaussagen geworden, insbesondere bei Zeugen mit einem IQ linksseitig der Gaußschen Glockenkurve. (Ist nicht böse gemeint.) Der Partner von de Montgazon hat im abgehörten Telefonat (bei der Diskussion um Versicherungserstattung für das abgebrannte Haus) gesagt: "Und was ist, wenn die dich wegen Mordes drankriegen?"
Das "drankriegen" könnte auch eher zu ihren Ungunsten ausgelegt werden. Sie wurde aber im zweiten Prozess aus erwiesener Unschuld freigesprochen. Es war keine Brandstiftung mit Mord, sondern der Vater hatte im Bett geraucht und ist eingeschlafen.

In diesem Fall: "in Schutz genommen" kann auch bedeuten, jemanden zu helfen, nicht noch mehr in den Kreis der Verdächtigen gezogen zu werden. Ich habe außerdem ihre Whatsapp Nachricht so verstanden, dass sie positiv über ST berichtet hat, also dass er gut Autofahren würde usw (was wohl nicht stimmt).
Aber ich habe den T. fett beschützt, weil die haben mich so gefragt, wie er so Auto fährt, weil ich dann über das Auto geredet habe. Und ich habe gesagt, ja, der fährt voll gut Auto. Ich habe den fett in Schutz genommen, den T. dafür muss er mir dankbar sein, jetzt. Und, ich habe so viel Gutes gesagt und … bei der Hälfte habe ich es nicht mehr gewusst, ich habe einfach irgendwas erzählt.
Quelle: aufgehobenes Urteil, Rn 698

Das liest sich nicht so, dass Verena ihn nennenswert in Schutz genommen hat. Ob jemand gut Auto fährt oder nicht, ist für den Sachverhalt völlig egal.

Es spricht auch Manches dagegen, dass Verena davon ausging, dass ST die Hanna wirklich umgebracht hätte:
Also ich bin jetzt fertig … und die haben jetzt ausgefragt … wegen allem … und dann … T[cenzura] … der T. ist einfach Tatverdächtiger … die meinen halt echt … die meinen halt wirklich der T. hätte das Mädl umgebracht.
Quelle: aufgehobenes Urteil, Rn 698

"die meinen halt echt..." -> ich finde, die Formulierung spricht nicht dafür, dass sie selbst glaubt, T. hätte was damit zutun gehabt.


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12.10.2025 um 12:23
Zitat von Beobachter13Beobachter13 schrieb:Das waren die Logs des Mobilfunkanbieters und es ging um VoLTE, das hat nichts mit WhatsApp o.ä. zu tun. Das waren zwei Einträge für das selbe Ereignis, der Zeitstempel war glaube ich sogar auf die Sekunde gleich
Ja ich hab das auch so in Erinnerung, aber am Mittwoch hat die Richterin explizit von "vor dem Notruf" gesprochen und dass der Sachbearbeiter da auch nicht mehr dazu sagen konnte. Mehr hat sie nicht gesagt, ich denke man muss auf die Erklärung des Sachverständigen warten, ob es sich um ein weiteres "Kommunikationsereignis" handelt, oder ob seitens der Kammer ein Missverständnis vorliegt, oder was auch immer dahinter steckt.
Zitat von taranehtaraneh schrieb:Alles gut und schön - wie paßt dieses "nichts mit dem Tod Hanna`s zu tun haben " mit der Aussage am Tage vor seiner Verhaftung im Kreise von V. L. R. getätigt - "na gut, dann war ich`s halt" - Aussage zusammen ??? macht man sowas aus Jux und Tollerei ??? - und wie paßt Verena`s Aussage : " den Basti eh ordentlich in Schutz genommen " zusammen ??
Es ist doch jetzt erst mal die Aufgabe des Gerichtes herauszufinden, was er wirklich gesagt hat und wie er das gemeint haben wird, die GESAMTSCHAU ist erst im Anschluss möglich.

Wobei ich nicht ganz verstehe, wieso die Aussage " den Basti eh ordentlich in Schutz genommen " für dich fragwürdig ist, sie sagt in ihren Nachrichten doch sogar selbst, wobei sie ST fett in Schutz genommen hat. (Randnummer 698)
Und ich habe gesagt, ja, der fährt voll gut Auto. Ich habe den fett in Schutz
genommen, den T. dafür muss er mir dankbar sein, jetzt.
Quelle: Aufgehobenes Urteil


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12.10.2025 um 13:17
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Quelle: aufgehobenes Urteil, Rn 698
Ja - danke - verständlich - gestehe dass ich das nur aus dem Gedächtnis heraus schreibe - das Urteil nachlesen - ist dies noch irgendwo möglich ?? Danke wenn mir wer da auf die Sprünge helfen kann - auch per PN !


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12.10.2025 um 13:30
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Bzgl. des Totwassers, das ist dann wieder eine Frage der Spezialisten und den vorliegenden Örtlichkeiten, das können wir hier nicht beurteilen.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Keine Ahnung, ich habe ja nur auf deine Spekulationen, wie der Totwasseebereich entstehen kann, geantwortet.
Ich persönlich glaube nicht, dass der Totwasseebereich dafür gesorgt hätte, dass eine Person nicht in die Strömung geraten wäre, aber womöglich hätte man dort den ein oder anderen Gegenstand finden müssen? Das wird sicher noch aufgeklärt werden.
Ich entnehme diesen Beiträgen, dass niemand hier so richtig weiß, was es mit dem Totwasserbereich auf sich hat und was er im vorliegenden Fall bewirkt haben könnte.

Wenn dem so ist, sollte man aber entsprechende Spekulationen der Verteidigung nicht nachplappern bzw. sie vor Verbreitung kritisch hinterfragen.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Falls du allerdings ein verdeckter Experte bist, was wenigstens deine süffisanten, rethorischen Fragen rechtfertigen würde, erklär uns doch bitte was ein Totwasserbereich an dieser Stelle bedeutet.
Also, das hat mir noch niemand unterstellt, dass ich ein verkappter Experte für solche Fragen wäre…:). Meine früheren Lehrer im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich würden sich schief lachen.

Im Gegenteil: Ich habe keine Ahnung. Und ich bin auch nicht durch Googeln schlauer geworden, welche der verschiedenen Definitionen von Totwasser für den Fall Aschau Relevanz haben könnte.

Ich erspare mir auch vertiefende Spekulationen, um nicht ins Makabre abzugleiten. Nur soviel: Vielleicht gibt es ja einen Unterschied zwischen Normalzustand (dann ist der Bärbach wohl eher ein Rinnsal) und tosendem Hochwasser
(wie in der Nacht des Todes von Hanna).

Im Übrigen: In der ersten Beweisaufnahme hat dieser Begriff im Zusammenhang mit dem Bärbach überhaupt keine Rolle gespielt (wohl aber am Rande in Bezug auf den Bereich vor einem Wehr in der Prien).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.10.2025 um 14:07
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich entnehme diesen Beiträgen, dass niemand hier so richtig weiß, was es mit dem Totwasserbereich auf sich hat und was er im vorliegenden Fall bewirkt haben könnte.

Wenn dem so ist, sollte man aber entsprechende Spekulationen der Verteidigung nicht nachplappern bzw. sie vor Verbreitung kritisch hinterfragen.
Mir ist klar, dass dir das selbst nicht auffällt, aber du bist der/die einzige der/die wilde Spekulationen geteilt hat.
Natürlich "plappere" ich nach was die Verteidigung im Gerichtssaal sagt, wenn ich aus dem Gerichtssaal berichte. Was ist das denn für eine absurde Forderung, soll ich mich jetzt daran orientieren, was du vielleicht für wilde Spekulation halten könntest und danach wähle ich aus, was das Forum zu erfahren hat. Möchtest du mir jetzt fehlende Zensur vorwerfen?
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Also, das hat mir noch niemand unterstellt, dass ich ein verkappter Experte für solche Fragen wäre…:). Meine früheren Lehrer im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich würden sich schief lachen.
Davon gehe ich auch aus, deshalb auch der Hinweis auf die unangebrachten "süffisanten, rethorischen Fragen" a la "ne supra crepidam"


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12.10.2025 um 15:40
Beitrag 08.10.2025-Teil 2

Nachdem die Zuhörer eingelassen wurden, stand Adrian M. mit seinem Anwalt Michael Vogel schon im Saal.

Er trägt Anstaltskleidung und im Vergleich zu damals, trägt er seine Haare länger. Seine Arme zieren bunte Tattoos und sind von einer Vielzahl verblasster Narben gezeichnet.

Die Presse zückte ihre Handys und Digitalkameras, denen sich Adrian versuchte zu entziehen, indem er mit seinem Anwalt redete und ihnen den Rücken zuwandte.

Die Vorsitzende kam raus und erklärte, dass es nicht erlaubt ist Fotos zu machen.

So hatte es schon eine gewisse Situationskomik, als ein Fotograf, der erst später dazu kam, mit einem ordinär großes Objektiv,den Zeugen fast an der Nasespitze berührte.


Die Vorsitzende, stellte die Personalien fest und belehrte Adrian M. ausführlich. Auch erklärte sie ihm, den Paragraph 55. „Bitte bei der Wahrheit bleiben.“, sagt die Richterin.

„Kennen Sie den Herrn T.?“, fragt sie den Zeugen. Adrian bejaht, er kennt ihn aus der JVA Traunstein. Er selbst sei dort vom 03.11.2022 bis März 2023 gesessen.

Vor Weihnachten, ist dann auch Sebastian T. in die Haftanstalt gekommen und erzählte Adrian, dass er wegen Mordes im Eiskeller-Fall beschuldigt ist.

Sie liefen gemeinsam im Hof und trafen sich zum Watten. Sebastian hatte seine Zelle im Erdgeschoss, Adrian darüber.

„Wie oft kam es dazu?“, will die Vorsitzende wissen. -Kann ich nicht genau sagen, in unregelmäßigen Abständen.“, erwidert der Zeuge.

Die Vorsitzende will wissen, mit wie viel Leuten man Watten spielen kann. -„Zu zweit oder zu viert.“

Sebastian hat Adrian gesagt, dass ihn eine Freundin beschuldigt hat. Den Namen dieser Freundin hat Sebastian aber nicht geäußert . Die Vorsitzende will wissen, ob man da nicht nachhakt, dass das ja tolle Freunde sind. Adrian entgegnet, dass er sich das schon gedacht hat, aber ST hat keine Reaktion darüber gezeigt.

Richterin Will sagt nun, dass der Angeklagte dem Zeugen dann doch was in einem Gespräch erzählt haben soll.

Adrian sagt, dass er lieber von vorne anfangen will und ausholen muss. Die Richterin lässt ihn gewähren.

Der Zeuge erzählt, dass er Sebastian beim Hofgang getroffen hat und dieser gegenüber ihm zugegeben hat, dass er des Mordes verdächtig ist. Er hat aber anfangs den Tatvorwurf bestritten.

Als man im Verlauf manchmal miteinander die Zeit verbracht hat, offenbarte Adrian dem Angeklagten seine Delikte.

Daraufhin, hat ihm Sebastian offenbart, dass er doch was mit der Tat zu tun hat.

So sagte er zu Adrian, dass er aus „sexuellem Interesse“ und aus „sexuellen Hintergründen“, Hanna bewusstlos geschlagen und in den Fluss geworfen hat.

Sebastian hat dann gesagt, dass es ihn selbst gewundert hat, dass er keine DNA-Spuren hinterlassen hat, das muss aber daran gelegen haben, dass sie solange im Wasser war.

„Warum haben Sie sich bezüglich ihres Delikts offenbart?“, Will die Vorsitzende wissen. Adrian sagt, dass er zu ST ein gewisses Vertrauen geschaffen hat und er ihm nicht immer erzählen müssen will, dass er aufgrund von Betäubungsmitteln inhaftiert ist.

Was er ihm erzählt hat, warum er sitzt? „Ich habe gesagt, wegen sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt.“ Ob er das genauso gesagt hat? Der Zeuge bejaht.

Wie der Angeklagte darauf reagiert hat? Dieser hat keine besondere Reaktion gezeigt und nichts gesagt.

Das Gericht will wissen, wie genau Sebastian sich offenbart hat z.B „Übrigens ich muss dir noch was sagen?“. Der Zeuge sagt, er hat daraufhin nochmal nachgefragt.

Warum? Adrian sagt, es hätte ihn interessiert und er konnte sich nach wie vor nicht vorstellen, dass es keine Beweise gibt.

„Wie kamen sie jetzt auf DNA-Spuren?“, fragt die Richterin. Der Zeuge sagt, er kenne das aus dem Fernsehen, es wird als erstes nach DNA-Spuren gefragt.

Wie der Adrian auf das Geständnis von Sebastian reagiert hat? -„Nicht besonders, es war ja dann der Aufschluss vorbei.“

Er wird gefragt, ob es am Abend oder Morgen war. Adrian meint beim Morgenaufschluss.

Die Vorsitzende fragt, ob es was zum Essen gab, oder irgendwas was er damit in Verbindung bringt.

„In der Zelle war es glaube ich recht warm, draußen recht kalt.“, sagt Adrian.

Wo sich wer befunden hat in der Zelle? Adrian fragt, ob es ein Zettel und Stift gibt. Er geht vorne ans Richterpult und zeichnet. Man hört, wie er erklärt, wo das Bett und der Stuhl stand und dass es eine Tischdecke gab.

Er wird gefragt, ob Sebastian einen Gips hatte. Adrian meint, er hat einen Gips getragen. -„Wie hat er denn damit Karten gespielt?“, will die Richterin wissen. So wie ich es verstanden habe, meinte Adrian, dass der Angeklagte sie im Gips aufbewahrt hat und dann rausgezogen hat.

Die Vorsitzende will wissen, wie Adrians Gefühle dazu waren. Er sagt, dass es gut ist, dass er heute gefragt wird. Er hatte Therapie, damals hätte er die Gefühle nicht erklären können. Er hatte einen „Kloß im Hals“ und war „bedrückt“ und überrascht.“ Sebastian hat davor ja immer die Tat bestritten.

„Aber sie haben es ja nicht geglaubt.“, sagt die Vorsitzende. Adrian sagt, dass er überrascht war, dass er es ihm gesagt hat.

Ob er ihn im Nachhinein befragt hat? Der Zeuge meint, dass es erstmal keine weiteren Treffen gab.

„Gab es Gründe, dass die Treffen nicht mehr weiter geführt wurden?“. Adrian mutmaßt, dass ST vllt aufgrund seiner Straftaten auf Abstand gegangen ist. Auch er wiederum hatte das Gefühl auf Abstand zu Sebastian gehen zu müssen.

Er verdrängte das Geständnis dann, weil er nicht als 31-er gelten wollte und genug mit seinem eigenen Verfahren zu tun hatte, auch ist er nach Bernau gekommen, wo unschöne Dinge passiert sind.

Über die Berichterstattung im Fernsehen hat sich Adrian wieder mit dem Vorfall beschäftigt und mit seinem Anwalt darüber gesprochen. Dieser meinte, man könnte mit einer Meldung „Profit schlagen“.

Adrian erzählt, dass ihm aber schnell klar gemacht wurde, dass es keinen „Deal“ gibt. „Sie meinten, wenn ich dann nicht aussagen will ist es auch ok.“

Die Richterin will wissen, ob er vor seinem Anwalt mit jemanden darüber gesprochen hat. „Mit einem JVA Beamten.“
Auf Vorhalt, könnte es der bereits Erwähnte gewesen sein.

Ob er dem Beamten gesagt hat, dass es der Angeklagte gemacht hat? -„Ich glaube nicht mit Namen, aber schon dass er es gemacht hat.“

Adrian erzählt, dass zwei Stunden später die Kripo da war.

Die Richterin meint, dass sie es nicht nachvollziehen kann, warum man sich nach 10 Monaten meldet. Adrian entgegnet, dass er vermeiden wollte, dass Sebastian einfach frei geht.

Ob er wusste, dass er die selbe Richterin bekommt, als er sich entschieden hat? Adrian macht eine lange Pause. „Ich weiß es nicht mehr.“

Wie das Geständnis im Wortlaut ablief? Hat er zum Beispiel gesagt „Alter, ich wollte die Ficken!“, will die Richterin wissen. -„Aus sexuellem Hintergrund.“ Ob das wirklich sein Wortlaut war? Adrian bejaht.

Die Vorsitzende will wissen, ob Sebastian Hanna kannte. -„Darüber haben wir nicht gesprochen.“

Wo das Ganze passiert ist? -„In der Nähe vom Eiskeller.

Hat man über Privates gesprochen? Zum Beispiel das Top-Thema im Knast, Frauen. Adrian kann nichts dazu sagen. Auch nicht ob Sebastian eine feste Freundin hat, oder gerne eine hätte.

Adrian wird aus seiner Vernehmung vorgehalten, dass der Angeklagte dauernd von Frauen abgewiesen wurde. Adrian erinnert sich wieder, meint aber dass es so lange her ist. „Haben Sie sich drüber unterhalten, was man dagegen tun könnte?“, fragt Will. Adrian schweigt 30 Sekunden. „Herr M, sind sie noch bei uns?“, erkundigt sich die Vorsitzende. Adrian bittet um eine kurze Pause.


In der Pause, wirkt Adrian zugewandt. Er hält Smalltalk mit der Mitarbeiterin seines Anwalts und scherzt mit Fremden über die Form seiner gedrehten Zigarette.

Danach im Innerem, hallt es sehr laut durch den Saal. „Das war nur a Formfehler, sonst dat der heit no hocka!“ Ich dachte erst, da will jemand seinen Unmut kundtun. Aber es stellte sich als normales Fachsimpeln in üblicher Tonlage heraus.


Richterin Will, sagt, es stimmen einige Punkte von der Vernehmung mit seiner heutigen Aussage nicht überein. Hatte Sebastian jetzt nun einen Gips in der Zelle oder nicht? Adrian meint, er war damals sehr verunsichert, aber heute ist er sich sicher über den Gips.

„Hat er die Nähe beim Eiskeller konkretisiert?“, fragt die Richterin. Adrian kann sich nicht mehr erinnern.

Welchen Zugang er zu Medien in Bernau hatte? Adrian zählt Fernsehsender auf „RTL“, „Sat1“ und „Welt“. Hat er den Fall nach seiner Aussage mehr verfolgt? Adrian sagt, dass er öfter Fernsehberichte darüber und im Teletext geschaut hat.

Hat Sebastian dem Zeugen gegenüber angeben Hanna gekannt zu haben? Adrian meint, darüber ist nicht gesprochen worden. Es wird um Vorgehalten, dass er früher gesagt hat, der Angeklagte kannte Hanna vom Sehen und fand sie schon hübsch.-„Ja, genau.“ -„Also was jetzt?!“, hakt die Vorsitzende nach. Der Zeuge sagt, dass es lange her ist, er aber sich wieder erinnern kann. -„Aus der Erinnerung oder nur wegen Spekulatius?!“, fragt die Vorsitzende. Aus der Erinnerung, entgegnet M.

Eine der Beisitzer fragt Adrian nach dem Ende des Gesprächs. Sie hält ihm vor, dass er in der Vernehmung gesagt hat „Es wäre besser wenn du jetzt gehst, weil ich mich damit gerade nicht wohlfühle, dass ich es weiß.“ Adrian meint, dass das sein kann, er ist sich beim Wortlaut nicht mehr sicher, die „zeitliche Distanz“ ist zu groß. Die Vorsitzende schaltet sich ein „Die Zeit, ändert doch an der Wahrheit nichts.“

Die Beisitzerin hält ihm vor, dass er früher gesagt hat, er hätte sie ihm Fluß entsorgt und hätte mit anderen darüber gesprochen und auch ihm (Adrian) gegenüber zugegeben. -„Ich weiß es nicht, ich will jetzt nichts falsches sagen.“ -„Dann überlegen Sie sich bitte, ob sie hier was falsches sagen oder nicht!“, meint die Richterin.

Es kommt dann nochmal die Sprache auf die Beweise. Die Beisitzerin meint, dass es doch mit der Freundin einen Beweis für die U-Haft gab. Der Zeuge entgegnet nicht viel.

Sie fragt weiter, ob Sebastian Kontakte innerhalb der JVA hatte. Adrian meint, dass er immer alleine war. Er wird nach dem Zeugen Ralf G. gefragt. Er sagt, er kennt vllt sein Gesicht, wenn er ihn sehen würden.

Die Beisitzerin sagt, dass es für sie so klingt, als wäre das Gespräch mit einem Satz beendet gewesen. Adrian meint, der Angeklagte hat eben gesagt, dass er sexuelles Interesse hatte, sie bewusstlos geschlagen und dann in den Fluß geworfen hat.
Nach längerem Nachfragen und Vorhalten, fällt Adrian wieder ein, dass er sie bewusstlos geschlagen hat, weil er sie vergewaltigten wollte.

Nun wird gesagt, dass die Hanna ja im Endergebnis leider tot ist, ob das Wunsch des Angeklagten war. „Dazu hat er nichts gesagt.“ Adrian meint aber, dass er an seinem Gesicht festgemacht hat, dass er das nicht wollte.

Ob er Medien zu dem Fall vor seiner eigenen Verhaftung zu dem Fall konsumiert hat. Adrian sagt, dass es nur auf seinem Handy erschienen ist. „Ich bin in der Zeit mit meinem Computer festgewachsen gewesen und habe gezockt…. -Die andere Beisitzerin lächelt milde und nickt-… und habe damit Straftaten begangen.“

Er wird gefragt, ob er nicht auch eine Fernsehsendung darüber gesehen hat. Es muss auf die Sprünge geholfen werden. -„Aktezeichen Xy!“ Weiter gibt an, dass er diese Sendung sehr gerne schaut. Aber nicht mehr weiß, was genau dort gesagt wurde und er glaubt, man hat sie nicht ganz zu Ende geschaut. Es war in einer Gemeinschaftszelle und man hat durchgezappt.

Nebenklagevertreter Holderle schaltet sich ein „Ich weiß schon nicht mehr, was ich gestern geschaut habe.“

Der Staatsanwalt hält dem Zeugen vor, dass er gesagt hat, er habe es verdrängt, weil es in ihm aufgekommen ist, er hat aber gedacht, er ist aus Traunstein weg und sieht ihn dann nicht mehr. Adrian sagt, er hat Probleme mit dem Thema „Tod“ aber zum Prozessauftakt, ist es wieder in ihm hochgekommen.

Merkel fragt, ob es noch andere Gründe zu feiern gab, außer Weihnachten und Silvester? Der Zeuge stutzt. Ob er weiß, wann Sebastian Geburtstag hat. -„Ich glaube im Dezember“, sagt der Zeuge.

Verteidigerin Rick ruft „Ich kann sie nicht verstehen und im Publikum versteht man sie auch nicht. Ziehen Sie das Mikrofon zu sich und dann setzten sie sich ordentlich hin.“

Die Vorsitzende merkt an, dass in Traunstein, Bernau und München Therapeutische Gespräche wahrgenommen wurde, warum er sich da nicht mehr offenbart hat, das würde mich nahe liegen?-„Sie haben Recht, aber ich bin nicht drauf gekommen.“ Es seien andere Dinge in Bernau passiert, die ihn mehr beschäftigt haben.

Richterin Will fragt, ob er lange mit der Entscheidung schwanger gegangen ist. Adrian sagt, dass alles beim Prozessauftakt wieder hochgekommen ist. „Wenn er die Tat wirklich begangen hat, will ich nicht dass er auf freiem Fuß ist.“

Auf der Richterbank macht sich Kopfschütteln breit „Das hat doch nichts mit dem Prozess zu tun.“, sagt die Vorsitzende.

Adrian stimmt zu und schluchzt. „Ich wollte es eigentlich nicht sagen, aber ich bereue es mittlerweile mich als Zeuge gemeldet zu haben. Hätte ich gewusst was das für einen Rattenschwanz nach sich zieht.“ Adrian führt weiter aus, dass es ihn belastet, wie schlecht die Presse über ihn schreibt und er in Stadelheim Morddrohungen bekommt, weil jemand dort Artikel verteilt und allem erzählt, was er für ein schlimmer Typ sei. -„Aber das hat doch mit der Wahrheit nichts zu tun!“, sagt die Vorsitzende ratlos.

Es wird erstmal unterbrochen.

Die Verteidiger lassen längere Zeit auf sich warten, während die Kammer schon wieder rausgekommen ist. Die Vorsitzende erkundigt sich „Herr T., ich weiß sie reden nicht mit uns, aber wissen sie wo ihre Anwälte sind?“ Der Angeklagte zuckt mit den Schultern.

Beide kommen bald zur Tür herein. Richterin Will wirkt ziemlich angefasst. Sie sagt, sie hat kein Verständnis dafür, dass die Pause einfach eigenmächtig verlängert wird. Die Kammer ist ohnehin sehr großzügig, was die Zeit angeht. Die Anwälte entschuldigen sich daraufhin mehrfach.




Nun ist Dr. Soyka an der Reihe. Er hat Adrian M. bezüglich seines Verfahrens begutachtet. Ob er in der Haft Therapieangebote wahrgenommen hat.

Adrian bejaht. Er war in einer Deliktgruppe, wo man sich gegenseitig von den begangen Taten erzählt und in einer Suchtgruppe. -„Gibt es Perspektiven für die Zukunft?“, will der Psychiater wissen. Adrian meint, wenn alles glatt läuft und seine Prognose positiv ausfällt, kommt er frei. Er will dann in eine Einrichtung ziehen und sich zum Schreiner ausbilden lassen.


Der Aussagepsychologe Professor Steller fragt Adrian, wie man sich ein „durchzappen“ bei fünf Personen vorstellen kann? Adrian meint es ist schwierig, der eine will einen arabischen Sender sehen, der Andere etwas anderes. Falls man sich nicht einig wird, bestimmt derjenige der die Miete für das Gerät zahlt.

„Sie sagten vorhin, Sie könnten gut in Gesichter lesen. Wie machen Sie denn das?“, fragt Steller. -Adrian antwortet, dass unter gut jeder was anderes versteht. Aber er hat früher oft eine Maske aufgesetzt, zum Beispiel gelacht, obwohl es ihm schlecht ging. Bei Sebastian hat er nur ein versteinertes Gesicht wahrgenommen und er hatte immer Kapuze auf.

Eigentlich, wäre nun die Verteidigung dran. Dr. Georg wünscht aber den Zeugen nochmal rauszuschicken. Die Vorsitzende schien erst nicht wirklich Verständnis dafür zu haben. Der Anwalt sagt, dass es prozessökonomisch sinnvoll sein kann. Die Richterin bittet, Adrian nochmal rauszubringen.

Dr. Georg sagt, dass wohl jeder im Saal gemerkt hat, dass man es mit einem psychisch kranken Menschen zu tun hat. Sie hätten sehr viele Nachfragen. Auch was Straftaten Dritter angehen würde. Staatsanwalt Merkel meint, dass er die Verteidigung bittet Paragraph 71b im Blick zu haben, was die Intimssphäre des Zeugen betrifft. Der Verteidiger meint, dass eben um deutlich mehr Beschuldigte Personen und im Raum stehender Übergriffe geht. Möglicherweise kommt Professor Steller ja schon zu einem Schluss.

Der Professor meint, dass ihn der heutige Tag in seinen Zweifeln „noch verstärkt“ hat.

Anwalt Dr. Georg sagt, wenn die Kammer eine vorläufige Einschätzung des Zeugen gibt, könnte die Verteidigung vllt auf die Fragen verzichten.

Die Vorsitzende meint, dass die Kammer schon noch 1-2 Verhandlungstage braucht, bevor die Kammer da zu einer Meinung kommen kann.

Man einigt sich, dass der Zeuge, unter der Möglichkeit bei Bedarf nochmal geholt zu werden, entlassen wird.

Es war noch Rechtsanwalt Vogel als Zeuge vorgesehen, dieser erklärte aber, dass er nicht von seiner Schweigepflicht von Adrian M. entbunden wurde.

Somit endet der Verhandlungstag.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.10.2025 um 16:33
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Staatsanwalt Merkel meint, dass er die Verteidigung bittet Paragraph 71b im Blick zu haben, was die Intimssphäre des Zeugen betrifft
171bsollte das eigentlich heißen. Die 1 ist wohl irgendwie verloren gegangen. Weiter befindet es sich im GVG und nicht in der Strafprozessordnung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.10.2025 um 17:06
09.10.2025 Teil 1

Nach der Begrüßung beginnt Georg mit einer Erklärung nach § 257 StPO zur gestrigen Aussage von AM, da AM der tragende Zeuge im ersten Prozess gewesen sei.
AM sei mehrfach vorberstraft und leide sowohl an einer Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ, als auch einer Dissozialen Persönlichkeitsstörung. Seine Aussage halte der aussagepsychologischer Beurteilung nicht stand und sei ohnehin dünn, „inhaltlich blass und blutleer“ gewesen. Außerdem habe AM darum gebeten, seine Aussage ohne Unterberechungen vortragen zu dürfen, weil bei einer erfundenen Aussage eben keine Zeitsprünge möglich wären. Nachfragen hätten ihn aus dem Konzept gebracht, seine Erzählung war „zwanghaft linear, skriptartig“ und wirkte „auswendig gelernt“. Eine echte Erinnerung hingegen, sei spontan abrufbar und lebendig.

Jetzt kommt Georg zu den Widersprüchen:
Ursprünglich habe AM angegeben, dass ST sich 1-2 Tage nachdem AM selbst von seinem Delikt berichtete, geöffnet habe. Das sei dann auf 2-3 Tage nach dem Gespräch geändert worden und gestern habe er schließlich gemeint, beides sei im selben Gespräch gewesen.

Im Gegensatz zu früheren Aussagen, habe AM gestern behauptet, ST habe während des Treffens einen Gips getragen. Auf den Widerspruch angesprochen, beharrte er auf der neuen Version, er habe es damals nur vergessen anzugeben, weil er von den Beamten überrumpelt worden sei. Den Gips hatte ST aber nachweislich nicht um Weihnachten oder Sylvester rum.

Nach seiner Reaktion auf das Geständnis gefragt, gab AM gestern erst keine Reaktion an und dann will er ST hinterher nach den fehlenden Beweisen gefragt haben und warum er denn dann in U-Haft sei. In der polizeil. Aussage hingegen meinte AM, nach dem Geständnis habe er schlucken müssen und habe ST sofort rausgeschickt, diese Version veränderte er noch in der polizeil. Aussage zu: ST habe nach dem Geständnis gemeint, dass er es doof fände, dass ihm seine Mutter nicht glaube. AM habe darauf er wiedert „naja, er sei ja auch schuldig“. ST habe, AM zufolge, dann noch erwähnt, dass seine Mutter stinksauer sei und an die Presse gegangen sei. Die nochmalige Nachfrage während der polzeil. Vernehmung, wie AM den Angeklagten genau aus der Zelle geschickt habe, gab er an, er habe nichts sagen müssen, es sei klar gewesen. Aber auch diese Aussagea habe er selbst geändert, in dem er kurz darauf behauptet habe, er habe ST erklärt, dass er das jetzt verarbeiten müsse und ST raus gehen solle.

AM gab auch verschiedene Versionen zur Ursache von ST´s Inhaftierung an.
Die Freundin habe ST auf den Mord angesprochen, daraufhin habe ST erwähnt, er sei Joggen gewesen, das sei der Freundin verdächtig vorgekommen und sie habe ihn angezeigt.
ST habe der Freundin erzählt, dass er Joggen war und ein Mord passiert sei und die Freundin das komisch fand und ST anzeigte.
Die Freundin habe ST aus Rache angezeigt.
Es sei irgendwas zwischen ST und der Freundin gewesen, was genau wisse er nicht, dann sei etwas passiert und die Freundin habe ST aus Rache bei der Polizei angezeigt.

Diese Versionen gab AM dafür an, dass er 10 Monate wartete, bis er sich an seinen Anwalt wandte.
Er habe schon öfter drüber nachgedacht, in Traunstein hätte er es aber nicht machen können.
Er habe nicht mehr dran gedacht, verdrängt und erst durch eine Fernsehsendung sei er wieder drauf gestoßen worden.

Georg führte weiter aus. AM habe gestern als Motivation für die Aussage erneut angegeben, dass er auf einen Deal gehofft habe. Man müsse nun die aktuelle Motivation berücksichtigen, AM habe von Morddrohungen berichtet, außerdem hofft er auf Haftentlassung in Bälde. Das sei der Grund, weshalb sich AM nicht auf den 55er berufen konnte. Die Haftentlassung würde in weite Ferne rücken, wenn er zugegeben hätte eine falsche Aussage gemacht zu haben, genauso wie die Morddrohungen an Gefahrenpotential zunehmen würden.

Zeuge: Polizist Betäubungsmittelverf.
Der Zeuge sollte ermitteln wem die herrenlose, geringe Menge Haschisch, die in der JVA Bernau am 16.07.23 gefunden wurde, zuordenbar sei. AM habe sich als Zeuge gemeldet und am 24.07.2023 augesagt, Insasse M hätte ihm gesagt, dass er sein Haschisch verloren habe und AM ihm Bescheid geben solle, falls er es finde. Es sei eine Spurensicherung veranlasst worden, diese habe eine DNA-Mischspur von mehreren Personen mit der Hauptkoponente des Insassen M ergeben. An der Folie sei die DNA des Beamten, der es gefunden hat, und des Insassen M festgestellt worden. Am 03.10. sei Insasse M nach Ungarn abgeschoben worden, deshalb sei er nicht merh belangt worden.
Will fragt nach, ob der Polizist sagen würde, dass die Angaben von AM gestimmt hätten. Der Beamte meint „in diesem einen Fall“ sei die Aussage nachvollziehbar gewesen. Auf Nachfrage von Will gibt der Polizist an, zu der Zeit AM nicht persönlich begegnet zu sein, später habe er AM bei einer Überstellung kennen gelernt. Der Polizist berichtet dann weiter, dass es noch eine Ermittlung gegeben habe, weil AM angegeben habe, dass Insasse M ihn genötigt habe, ihm die Füße zu massieren und sexuell zu befriedigen. Mit dieser Ermittlung sei er aber nicht betraut gewesen.
Georg fragt nach, ob dem Zeugen „Sekundärantragungen“ bekannt seien und führt aus, dass DNA-Spuren auch von Personen stammen können, die das Beweisstück nie angefasst haben, aber dem Täter vorher die Hand gegeben haben. Der Polizist gibt zu bedenken, dass das spekulativ wäre und fährt mit seiner Aussage vor. Weil die Beweiskraft der Aussage von AM gering gewesen sei, habe er das DNA-Gutachten beauftragt, das sei Standardprogramm bei Aussage gegen Aussage Situationen.
Nachdem der Zeuge entlassen wurde, gibt Georg eine Erklärung ab. In einer Studie wurde untersucht, welche Spuren nach Händeschütteln zweier Personen übertragen werden. Bei 85% der Fälle wurden beide Spuren gefunden, bei 20% der Fälle war die Hauptspur von dem, der das Untersuchunsobjekt nie berührt hatte.

Zeugin: psychologischer Dienst Bernau
AM habe nur einmal in einer Sprechstunde vom Eiskeller-Prozess gesprochen. Am Ende dieser Sprechstunde, beim Rausgehen habe AM erwähnt, dass der Traunstein Prozess gestartet habe und dass AM Informationen dazu habe, weil er mit ST Kontakt gehabt habe. Die Psychologin habe gleich nachgefragt, ob sie das an die zuständige Stelle weitergeben dürfe, was er bejaht hatte. Weil er dann aber erwähnt hatte, dass er schon mit seinem Anwalt telefoniert hatte, habe sie darauf verzichtet.
Auf Nachfrage von R. Will, wer die Themen in den Sprechstunden vorgebe, führt die Psychologin aus, während der U-haft müsse ein Antrag für den psychologischen Dienst gestellt werden und es ginge in den Sprechstunden nicht um „Delikt-Verarbeitung“ sondern diese sei allgemein unterstützend gestaltet, um den Haftalltag zu bewältigen.
Die Psychologin gibt auf Nachfrage an, dass es regelmäßig Gespräche mit AM gab, aber AM den Eiskeller-Fall nur das eine Mal erwähnt habe.
Einige Nachfragen von R.Will, ob AM mehr dazu gesagt habe, oder etwas spezifiziert hatte, verneint sie. Sie wisse auch nicht mehr ob genau das Wort „Information“ verwendet worden sei, aber sinngemäß habe er so gesagt. Das Thema sei auch bei den weitern Sprechstunden nicht mehr aufgekommen, sie hat auch nicht nachgefragt, da es in ihrer Sprechstunde um den Klienten gehen soll. Es sei schon über Vernehmungen gesprochen worden und sie wisse nicht, ob sich eine davon um den Eiskeller-Fall gedreht habe.
Auf Vorhalt berichtigt sie sich, das Telefonat mit dem Anwalt sei nur ausgemacht gewesen, aber AM habe das Telefonat noch nicht geführt gehabt. Ihr wird auch die Verwendung des Wortes „Geständnis“ vorgehalten, aber sie ist sich sicher, dass AM nur von Informationen gesprochen habe. Aus einer früheren Aussage wird ihr vorgehalten, dass AM einen Fernsehbericht zum Eiskeller-Fall und den Erhalt seiner eigenen Anklageschrift erwähnt habe. Sie bestätigt auf Vorhalt, dass AM offen, mitteilsam und redefreudig war, und beschreibt ihn heute ergänzend als höflich und freundlich.
Sie wird gefragt, ob sie von AM belogen worden sei, belegt oder gefühlsmäßig. Belegt nicht, sie lege auch ihren Fokus nicht darauf, sie würde das in ihrer Position anmaßend empfinden. Nach dem Standing von AM gefragt, gibt sie an AM sei ein zu schützender Inhaftierter, der mäßigen, aber nicht auffälligen Kontakt zu den Mitgefangenen habe. Ihr sei auch nicht bekannt, dass er übermäßig in Streit gerate. Er spreche offen über seine Gefühlwelt und habe weder zu dieser Zeit, noch an diesem Tag besonders belastet gewirkt. Das habe sie in der früheren Vernehmung auch so angegeben. AM habe die Erwähnung des Eiskeller-Prozesses am Ende eines unauffälligen Gespräches getätigt.
Steller fragt nach, ob AM seine Gefühle gut artikulieren konnte, die Psychologin meint, es sei nicht immer adäquat gewesen, aber er kannte sich mit der Verwendung psychologischer Termini aus.
Nach Entlassung der Zeugin, erklärt sich Georg nach §257 , diese Angaben widersprächen der Aussage von AM. Die Richterin meint, das wissen wir auch.

Zeuge: Pressesprecher der Polizei
Der Pressesprecher der Polizei ist geladen um eine Auswertung der Medien vorzutragen. Den Auftrag habe er im August von der Staatsanwaltschaft erhalten, er sollte auswerten "was wann wo" berichtet wurde, im Zeitraum vom 03.10.22 – 24.10.22 (Aussage bei Gericht) und in Hinblick auf die getätigten Aussagen von AM: „aus sexuellem Interesse“, „bewusstlos geschlagen“ „damit sie sich nicht wehrt“, „in Fluss entsorgt“, „vom Sehen her kannte“, „von Frauen abgelehnt“ „Körbe“, „keine sexueller Erfahrung“
Der Zeuge habe sich in den Auftrag erst einarbeiten müssen, da er in der Zeit des ersten Prozesses noch seine Ausbildung absolvierte und nicht viel mitbekommen habe. Es gäbe zwar eine Suchsoftware von der Polizei, die decke aber nicht den ganzen Suchzeitraum ab, daher habe er auf genios zurückgegriffen. Er wirft eine Präsentation auf die Bildschirme. Ausgewertet wurden insgesamt 549 Medieninhalte, davon 327 Print/Online Artikel, 144 OVB Artikel (waren bei genios nicht inkludiert), 37 Artikel wurden per google-Suche gesucht, 41 Fernsehbeiträge.
Will fragt nach, weshalb nicht einfach im Gefängnis gefragt worden sei, welche Medien dort konsumiert werden konnten. Der Pressesprechen gibt zu bedenken, dass AM erst im November festgenommen worden sei und dass er Infos auch von Besuchern, oder Justizbeamte haben könnte.
Folgendes präsentiert er als Ergebnis der Auswertung:
Sowohl in der Aussage, als auch in den Medien: „“sex. Interesse“, „bewusstlos geschlagen“, „Fluss“, „Burbach“, „Tatort Aschau“, „keine DNA“ (selten). „
Nur in den Medien aber nicht in AM`s Aussage: „von hinten angegriffen“, „zu Boden gerissen“, „stranguliert“, „gewürgt“, „mit Gegenstand gegen Kopf“, „an Hanna vergangen“, „knien“
Nur in der Aussage von AM und nicht in den Medien: „damit sie sich nicht wehren kann“, „von Freundin angezeigt“, „vom Sehen her gekannt“, der Themenbereich der sex. Vorerfahrung, Körbe, keine Chance bei Frauen, erniedrigt gefühlt.
Auf Nachfrage gibt er an, als Suchbegriffe habe er verwendet Hanna Aschau + beispielsweise „wehren“ (und Synonyme); er habe auch Hanna Eiskeller + … probiert, das sei aber nicht so gut gewesen.
Er habe nicht alle Artikel gelesen, nur die Treffer überprüft.
Auf Nachfrage der StA werden einige Fernsehberichte näher betrachtet: bei Aktenzeichen XY kam vor : „Aschau Tatort“, „Fluss“.
Bei Punkt 12 kam vor: „sex. Interesse“, „bewusstlos“, „Fluss“, und „von hinten angegriffen“ (nicht von AM erwähnt).
Bei RTL aktuell um 18:45 kam vor: „bewusstlos geschlagen“ und „Fluss“.
Dann beginnt Rick mit der genaueren Nachfrage wie der Auftrag zu Stande kam. Wann genau und von wem? Der Pressesprecher berichtet, zu ihm sei der Auftrag über die Kripo Rosenheim gekommen, für das genaue Datum müsse er im Auftrag nachschauen, dafür müsse er sich schnell in den Laptop einloggen. Das dauert etwas, währenddessen fragt Rick weiter, woher er genau wusste was er machen musste und welcher Zeitraum relevant sei, wann der Auftrag fertig sein soll, warum der Auftrag nicht dem Bericht beiliegt usw.
Der Pressesprecher meint er habe StA Merkel für die Infos kontaktiert, Frau Rick möchte das genauer wissen.
Der NV bringt seinen Unmut zum Ausdruck und Rick solle den Zeugen ausreden lassen, daraufhin entfacht eine hitzige Diskussion und Rick besteht darauf, dass die Fragen zulässig seien, wenn der NV was einzuwenden habe, soll er das offiziell machen. Die Richterin schickt den Zeugen hinaus und verlangt von Frau Rick eine Erklärung, weil sie nicht verstehen würde, worauf Rick hinaus will, da das Ergebnis eh „ihrem Klienten in die Karten spielen würde“. Rick und Georg beharren auf den Fragen und wollen herausfinden wie der Auftrag zustande kam, da die Fragen zulässig sind, wird der Zeuge wieder hereingeholt.
Der Pressesprecher hat den Auftrag mittlerweile geöffnet und erklärt sofort, dass der Auftrag doch von Fiedler kam und ihm jetzt wieder eingefallen sei, dass er erst mit Fiedler telefoniert habe. Dieser habe aber nur an Merkel verwiesen, da er ja nicht mehr zuständig sei.
Der Auftrag lautete: "Zusammenstellung der Pressestelle, wann wurde was veröffentlicht. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den wichtigen Zeugen AM zu sehen. "
Frau Rick lässt nicht locker, sie möchte genau wissen, woher der Pressesprecher wusste, was er zu tun habe, der Auftrag sei nicht sehr eindeutig formuliert. Der Pressesprecher erzählt, er habe sich die Aussagen von AM von der Kripo holen wollen, er habe nur eine Beamtin erreicht, nicht den Sachbearbeiter, die Beamtin gab dem Sachbearbeiter das Anliegen weiter. Die Protokolle seien ihm dann vom Sachbearbeiter gesendet worden. Dann ging es wieder um die Telefonate mit der Staatsanwaltschaft, dem Pressesprecher fällt nun ein, dass Fiedler doch noch einen Aktenvermerk gesendet habe.
Spannung liegt in der Luft. Der Pressesprecher öffnet den Aktenvermerk, dieser beinhaltet eine Auftragsbeschreibung, aber vor allem die Formulierungen auf die es Fiedler zu folge ankommen würde. (Leider konnte ich den Aktenvermerk nicht komplett lesen, da Rick die Befragung weiterführte und zu viel los war um alles gleichzeitig mitzubekommen. Erkennbar war eine Auflistung der Formulierungen die auch in der Auswertung vorkamen und die man aus dem Urteil kennt). Der Aktenvermerk soll in die Akte und wird aber auch gleich an Rick, Georg, Steller und die Kammer gesendet. Der StA sagt, er bräuchte den Aktenvermerk nicht, Rick witzelt, sie werden ihn ja haben, aber der StA sagt sinngemäß er sehe keinen Grund den Aktenvermerk zu hinterfragen. Georg meint noch „Aktenvermerk“ würde nicht so heißen, weil dieser ausgerechnet nicht in die Akte gehört, man sei sich aber einig, dass das nicht die Aufgabe des Pressesprechers gewesen wäre, sondern die Staatsanwaltschaft dafür hätte sorgen müssen.
Rick setzt die Befragung fort und möchte wissen, wieso der Pressesprecher erwähnt habe, dass „keine DNA-Spuren“ nur selten vorkam, Vorsitzende Will wirft ein 14 von 549 sei ja schon selten, aber der Pressesprecher meint, eigentlich seien es doch 15 Artikel, gestern habe er im Rahmen der Vorbereitung noch einen Bild-Artikel vom 18.04.2023 gefunden, der auch "fehlende Spuren" enthielt. Rick fragt nach ob der Artikel vom 15.10.23 (kurz vor AM´s Aussage) „Der Jogger verriet sich selbst, wie die Rosenheim Cops ermitteln“ in der Auswertung enthalten ist, der Pressesprecher sieht nach, aber muss das verneinen.
Georg bringt eine Zitat aus dem Bild-Artikel vom 23.11.22 ins Spiel,“ er war nach seiner Aussage wochenlang im Visier der Ermittler“ ein und den Bild-Artikel vom 15.10.23, der wörtliche Zitat aus der Zeugenbefragung von ST enthielt und fragt den Pressesprecher, ob er sich vorstellen könne, wie die Journalisten zu den Informationen direkt aus den Ermittlungen gekommen seien. Der Pressesprecher meint, es sei nicht die Aufgabe der Pressestelle Ermittlungsarbeit nach außen zu geben, dennoch sei bekannt, dass immer wieder etwas nach außen gedrungen sei. Es habe aber interne Veränderungen gegeben und das würde jetzt nicht mehr passieren. Er selbst sei zu der Zeit noch nicht in der Pressestelle gewesen.

Zeuge: JVA Beamter Bernau
Der JVA Beamte gibt an, am 25.10.23 von der Kripo befragt worden zu sein. AM sei in der Abteilung der schwierigen Gefangen untergebracht gewesen. Es habe öfter Gespräche über Gott und die Welt gegeben. AM habe die Nähe zu den Justizbeamten gesucht und sei redselig. Während eines Fernsehberichts habe AM gemeint, er kenne den Angeklagten aus Traunstein, er habe mit ihm Karten gespielt. AM habe dann den Beamten gefragt „wenn er was wissen würde, was er dann tun solle“. Der JVA-Beamte habe daraufhin gemeint, er sollte sich an den Anwalt wenden. Daraufhin habe er einen Anruf mit AM`s Anwalt ausgemacht. Er habe keinen Grund für den Anruf gesagt bekommen.
Ihm wird vorgehalten, dass er bei der Polizei genau das in Abrede gestellt habe und damals meinte, AM hätte nichts davon gesagt, dass er was wisse. Der JVA-Beamte kann sich das nicht erklären.
Will fragt nach, ob der Beamte denn näher nachgefragt habe was AM denn wissen könnte. Der Beamte verneint, AM rede halt viel.
Dann wird ihm nochmal vorgehalten, dass er bei der Polizei angegeben habe, dass der Anruf beim Anwalt wegen der Anklageschrift gewesen sei und er soll gesagt haben: „Ihm wäre es jedenfalls aufgefallen, wenn AM was zum Aussagen gehabt hätte, dann hätte er dementsprechende Schritte eingeleitet". Der Beamte kann es sich nicht erklären und meint, er rede ja gar nicht so, das seien nicht seine Worte. Die Kammer ist verwundert und fragt nach, ob er sich erinnern könne, wie die Aussage aufgenommen wurde. Ob bei der Vernehmung ein Diktiergerät mitgelaufen sei, oder ob der Polizist seine Aussagen in eine Diktiergerät diktierte. Der Zeuge kann sich nicht erinnern.
Er wird gefragt, ob man sich in der JVA über Medieninhalte unterhalten würden, er meint, am PC sei häufig Chiemgau 24 geöffnet, er habe teilweise die Überschriften vorgelesen und es wurde darüber diskutiert auch mit AM.
Auf Nachfrage berichtigt er, dass das Telefonat von AM mit dem Anwalt zwar nach dem Gespräch, am selben Tag stattgefunden habe, vereinbart sei das Telefonat aber schon früher gewesen.
Er beschreibt AM als einen der gerne verpetzt, das wäre allgemein bekannt und dass AM viel Redebedarf habe. Dann wird gerätselt ob es die Telefonaufzeichnungen aus der JVA wohl noch gibt, dem wird nachgegangen werden.
Merkel möchte wissen wie lange es von einem Telefonat-Antrag bis zum Telefonat in der der Regel dauern würde. Im Normalfall dauere es 1-7 Tage vom Antrag bis zum tatsächlichen Telefonat, in dringenden Fällen wäre ein Anruf aber auch innerhalb von einer Stunde möglich.
Weiter interessiert Merkel, ob der Zeuge AM in der Regel ernst genommen habe, dieser meint, er habe ihn schon ernst genommen, aber er rede halt sehr viel.
Rick fragt ob der Zeuge wusste worüber er heute aussagen soll, ob das z.B auf seiner Ladung steht, der Zeuge reagiert etwas irritiert, auf der Ladung steht nichts, aber er habe schon gewusst dass es um AM gehen würde. Rick fragt helfend, vielleicht weil er zu AM ja von der Polizei befragt wurde? Der Zeuge reagiert erleichtert und bestätigt das. Er meint, er sei ja damals von der Polizei befragt worden und vor 2 Wochen via Telefon von der Kripo Rosenheim.
Ein Raunen geht durch den Raum und der Zeuge wird gebeten, alles zu diesem Vernehmungs-Telefonat anzugeben, was er erinnere. Das Telefonat habe nachdem er seine Ladung erhalten habe, stattgefunden. Eine Beamtin habe in der JVA angerufen und sei von der Zentrale zu ihm verbunden worden, diese habe sich als Beamtin der Kripo Rosenheim vorgestellt, den Namen wisse er aber nicht mehr. Die Beamtin habe am Telefon erklärt, dass wegen der Wiederholung des Prozesses, alle nochmal vernommen werden müssen. Sie habe die selben Fragen gestellt, wie hier und er habe die gleichen Antworten gegeben. Dann habe sie gebeten, dass sie an einen Kollegen M weitergeleitet werden soll. Er buchstabiert den Namen der Kollegen, dieser ist scheinbar weder der Kammer noch der Verteidigung bekannt. Er wird gefragt, ob es sein kann, dass der Kollege bei dem Gespräch mit AM zugegen war, der Zeuge meint, dass das sein könne.
Die Kammer und die Staatsanwaltschaft wussten nichts von derartigen Vernehmungen, es wird überlegt, dass es zwar von der Pressestelle eine Kontaktaufnahme gegeben habe, um den Medienzugang zu eruieren, diese sei aber sehr viel früher gewesen. Der StA gibt zu bedenken, dass es womöglich gar keine Polizistin gewesen sei, das soll aber aufgeklärt werden.
Daraufhin meint Georg, er erkenne an, dass die Kammer sehr an einer Sachaufklärung interessiert sei, aber „man hier über alle Maßen mit den Rosenheimcops bestraft“ sei.

Mittagspause


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