Hanna W. tot aus der Prien geborgen
27.11.2025 um 18:59Zumal es auch eine Hausdurchsuchung gab.ProGer schrieb:Ja, es wäre schön spannend zu erfahren, worauf der Anfangsverdacht beruhte, den es ja braucht um als Beschuldigter zu gelten.
Zumal es auch eine Hausdurchsuchung gab.ProGer schrieb:Ja, es wäre schön spannend zu erfahren, worauf der Anfangsverdacht beruhte, den es ja braucht um als Beschuldigter zu gelten.
Danke für den Hinweis, das macht Sinn.Piper7 schrieb:Das ist nicht wirklich auffällig. Du musst dir das so vorstellen, dass es nicht die Polizei ist, sondern die StA die die Ermittlungen einstellt. (...) Dass das Verfahren gegen Beschuldigte nicht früher eingestellt wurde hat sicherlich nichts mit der Beweislage zu tun (warscheinlich war schon lange vorher bekannt, dass das Verfahren gegen sie einzustellen ist), sondern einfach damit, dass die Akte nach Abschluss der Ermittlungen erst jetzt der StA zur Bearbeitung vorlag.
Wir verstehen uns schon richtig. Gegen Lubitz wurde ja nicht ermittelt. Das geht schlicht nicht.Piper7 schrieb:Es wird nie gegen Tote ermittelt.
Oh interessant, gibt es irgendwelche Berichte darüber in Presse oder öffentlichen Gerichtsakten?XluX schrieb:Zumal es auch eine Hausdurchsuchung gab.
Dafür braucht es einen Beschluss. Und dafür wiederum einen konkreten Tatverdacht. Man kann nicht so leicht zwei Tatverdächtige unabhängig voneinander abhören und verwanzen.Mice10 schrieb:Die Ermittler hätten sich vielleicht gut getan beide Verdächtige, also ST und diese Person einfach über eine gewisse Zeit zu beobachten. Es gibt ja auch eine ganz Reihe von Observationsmaßnahmen welche bei Kapitalverbrechen zum Zuge kommen können wie Telefonüberwachung, Wanzen, verdeckte Ermittler etc.
So einen apodiktischen Begriff wie MÜSSEN halte ich in diesem Zusammenhang erst einmal für problematisch. Ja, natürlich habe ich die Diskussion gelesen. Es ging um die Frage, ob eine Leiche in einem Gewässer wirklich alle DNA-Spuren in dieser Zeit "abwaschen" kann. Weder kam das Forum - wenig überraschend - zu einer einheitlichen Meinung noch haben wir wahrscheinlich allesamt die Kompetenz dafür. Aber der Aspekt der "Hautberührung" mit diesen Aspekten wurde meines Wissens in dieser Form da nicht diskutiert. Aber es gibt ja so schlaue Lehrmeister wie Dich, die das ganz bestimmt sofort parat haben.Origines schrieb:Die Frage, ob Täter-DNA bei Hanna hätte gefunden werden MÜSSEN, haben wir hier vor einigen Tagen sehr ausführlich erörtert. Ich bitte Dich, die Suche zu bemühen.
Ich denke, es ist wichtig, zu betonen, dass DNA-Spuren lange nicht so schnell ausgewaschen werden wie vermutet. Auch nicht in der Waschmaschine aus Kleidung, insbesondere nicht bei normalen Temperaturen. Weil DNA sehr stabil ist und auch länger an den entsprechenden Stellen haftet (und nebenbei bemerkt: Nein, hier gilt nicht die Hausfrauenregel, dass kaltes Wasser die Spuren eher zerstört als heißes, wie hier irgendwann mal behauptet wurde).RedRalph schrieb:Es ging um die Frage, ob eine Leiche in einem Gewässer wirklich alle DNA-Spuren in dieser Zeit "abwaschen" kann.
Das erste Mal, dass ich leicht schmunzeln musste.Origines schrieb:Phantomschmerz
Auch nicht schlecht.Origines schrieb:herbeihalluzinierte DNA
Nein. Der Eine heißt M., der andere W. Und nach einer Stadt heißt M. auch nicht, falls du das meinst. Der Eine war Beschuldigter, der Andere nur priorisiert.Elly_17 schrieb:Handelt es sich bei „M.“ (ich nehme an, es steht für eine Stadt?) und Herrn W. um dieselbe Person?
Aber die Verteidigung hat ja gemeint, dieser hätte kein Alibi. Und wenn er zu einer relevanten zweit raus wäre, hätte man ihn ja eigentlich im ersten Verfahren als Zeugen vernehmen müssen.fassbinder1925 schrieb am 03.11.2025:Auf die Frage, ob ihr an dem Abend was auffällig vorgekommen ist, sagt die Zeugin, dass sie von einem älteren Mann angequatscht wurden. Dies war aber nicht unangenehm, sondern nur ungewöhnlich.
Heißt das, man hätte den Prozess dann auf jeden Fall von vorne anfangen müssen? Ein(e)e Richter*in aus einer anderen Kammer hätte gar nicht einspringen können im laufenden Verfahren?Piper7 schrieb:Falls es keinen Ersatzrichter gab, wovon ich ausgehe, wäre die Hauptverhandlung abgebrochen worden
Ich hatte es so verstanden, dass es nur gegen die Vorsitzende ging, so liest es sich zumindest auch im BGH-Beschluss (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025075.html).fassbinder1925 schrieb:Gegen alle drei Berufsrichter hat er sich gerichtet.
Im laufenden Verfahren sowieso nicht, der/die hätte ja nichts mitbekommen.XluX schrieb:Heißt das, man hätte den Prozess dann auf jeden Fall von vorne anfangen müssen? Ein(e)e Richter*in aus einer anderen Kammer hätte gar nicht einspringen können im laufenden Verfahren
Ich hatte es immer anders im Kopf. Wäre auch bei der Kammer nicht klug gewesen. Gab ja noch eine zweite Aßbichler.XluX schrieb:Ich hatte es so verstanden, dass es nur gegen die Vorsitzende ging, so liest es sich zumindest auch im BGH-Beschluss (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025075.html).
Nur bin ich bisher davon ausgegangen, dass dann halt die Richterin ausgetauscht wird im laufenden Prozess
Ach so, das meinte ich natürlich: Der rechtmäßig dafür vorgesehene andere Richter. Ist der denn grundsätzlich aus derselben Kammer? (kenne mich da leider nicht so aus).fassbinder1925 schrieb:Wobei auch nicht einfach so ein anderer Richter einspringen kann.
Das stimmt natürlich, wenn sie involviert gewesen wären - aber ich hatte im Kopf, dass die anderen beiden Berufsrichter gar nichts von der Email wussten. Und die Schöffen sowieso nicht. Weiß aber nicht, ob ich das noch irgendwo finde.fassbinder1925 schrieb:Ich hatte es immer anders im Kopf. Wäre auch bei der Kammer nicht klug gewesen. Gab ja noch eine zweite Aßbichler.
Nicht zwingend. Der kann auch noch Zivilrecht verhandeln.XluX schrieb:Ist der denn grundsätzlich aus derselben Kammer? (kenne mich da leider nicht so aus).
Aber so gesehen liegt es eigentlich nahe, dass niemand "einfach einspringen" kann (wobei ich glaube, im damaligen Verfahren hätte mich gar nichts mehr gewundert...).
Deswegen kann man sie ja trotzdem ablehnen. Das können sie ja in der Stellungnahme dann erklären.XluX schrieb:Das stimmt natürlich, wenn sie involviert gewesen wären - aber ich hatte im Kopf, dass die anderen beiden Berufsrichter gar nichts von der Email wussten. Und die Schöffen sowieso nicht. Weiß aber nicht, ob ich das noch irgendwo finde.
Verstehe. Dann hätten sie zwingendermaßen den Prozess neu starten müssen mit mindestens einem neuen Vorsitz (und sehr wahrscheinlich zwei neuen Schöffen). Du weißt aber nicht zufällig, wer das gewesen wäre laut Geschäftsverteilungsplan (also Richter, nicht Schöffen :-)fassbinder1925 schrieb:Aber auch der muss von Anfang an dabei gewesen sein. Und es gab keinen Ergänzungsrichter.
Im Beschluss liest sich das eigentlich so, dass alle drei Berufsrichter wegen Besorgnis der Befangenheit von RA Rick abgelehnt worden seien. Und der Befangenheitsantrag "ohne Mitwirkung der abgelehnten Richter" zurückgewiesen worden sei:XluX schrieb:Ich hatte es so verstanden, dass es nur gegen die Vorsitzende ging, so liest es sich zumindest auch im BGH-Beschluss
Im Anschluss an ein mit dem Angeklagten am 19. Februar 2024 geführtes Telefonat lehnte sie [RA Rick] noch an demselben Tag die drei Berufsrichter wegen der Besorgnis der Befangenheit mit der Begründung ab, das Gericht habe sich mit der Staatsanwaltschaft über den zugrunde zu legenden Sachverhalt abgesprochen. Am 27. Februar 2024 wies die Strafkammer ohne Mitwirkung der abgelehnten Richter den Befangenheitsantrag als unbegründet zurück.Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2025&nr=141309&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf
Da sind zwei rechtstaatliche Grundsätze betroffen: Einmal der gesetzliche Richter. Und zum anderen die Unmittelbarkeit und Mündlichkeit der Beweisaufnahme im Strafprozess, auf deren Grundlage das Urteil gefällt wird. Stiege ein Richter erst später ein, kann er das nicht via Aktenstudium oder Protokoll nachholen.fassbinder1925 schrieb:Wobei auch nicht einfach so ein anderer Richter einspringen kann. Es dürfen nur Richter über einen richten, die im Geschäftsverteilungsplan dafür vorgesehen sind. Alles andere wäre ein absoluter Revisionsgrund. Wie wenn ein befangener Richter verhandelt.
Die neue Vorsitzende?XluX schrieb:Verstehe. Dann hätten sie zwingendermaßen den Prozess neu starten müssen mit mindestens einem neuen Vorsitz (und sehr wahrscheinlich zwei neuen Schöffen). Du weißt aber nicht zufällig, wer das gewesen wäre laut Geschäftsverteilungsplan
Die 1. Jugendkammer doch.Origines schrieb:In der Tat dürften kaum die beiden Schöffen das entschieden haben. Stellt sich also die Frage, wer das für die Kammer entschieden hat. In solchen Fällen, Ablehnung aller Berufsrichter wegen Besorgnis der Befangenheit, muss es ja einen Plan geben. So selten dürfte das auch nicht vorkommen.
Ja,da gab es mehrere. Ich glaub eine vom Senat haben sie ja einfach schon ziemlich am Anfang des Prozesses zum BGH geholt.Origines schrieb:Im NSU-Prozess gab es nach meiner Erinnerung mehrere Ersatz- bzw. Ergänzungsrichter, die die gesamte Beweisaufnahme über dabei saßen, damit sie hätten einspringen können, wenn einer der Senatsmitglieder ausgefallen wäre (wozu es auch kam). Das stelle ich mir sehr anstrengend vor, über Monate, gar Jahre da zu sein, sich konzentrieren zu müssen und nicht zu wissen, ob es jemals darauf ankommen wird
Das stimmt. Ich hatte die Pressemitteilung zitiert - sorry, mein Fehler!Origines schrieb:Im Beschluss liest sich das eigentlich so, dass alle drei Berufsrichter wegen Besorgnis der Befangenheit von RA Rick abgelehnt worden seien.
Sie lehnte daher für den Angeklagten die Vorsitzende als befangen ab.
Nun, das war ja nicht Dein Fehler. Sondern wäre der der Pressestelle. Und dort sitzen keine Praktikanten, sondern sicher hochqualifizierte Juristen. Da sollte man sich eigentlich darauf verlassen können.XluX schrieb:Das stimmt. Ich hatte die Pressemitteilung zitiert - sorry, mein Fehler!
Die ja dann anscheinend komplett falsch war, wenn man sich das anschaut:
Diese Beanstandung hat die rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines gegen die Vorsitzende der erkennenden Strafkammer gerichteten Ablehnungsantrags des Angeklagten zum Gegenstand (§ 338 Nr. 3 Alternative 2 [...] StPO).Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2025&nr=141309&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf
Sie lehnte daher für den Angeklagten die Vorsitzende als befangen ab. Die Jugendkammer wies diesen Antrag ohne Mitwirkung der Vorsitzenden zurück, unter deren Vorsitz der Prozess daher zu Ende geführt wurde. Dies hielt der Nachprüfung durch den Senat nicht stand.Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025075.html
Durchaus möglich, aber aktuell nicht wahrscheinlich. „Wir gehen weiterhin davon aus, dass es ein Gewaltverbrechen war“, sagt Dr. Rainer Vietze, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Dafür sprächen weiterhin die Gutachten, die seinerzeit dem Gericht vorgelegen hätten. Aber - es gebe keine neuen Erkenntnisse und keine konkreten Hinweise auf mögliche Ermittlungsansätze. „Wir können Ermittlungen nur durchführen, wenn wir einen Anfangsverdacht gegen Unbekannt oder eine bestimmte Person haben“, sagt Vietze. Eine Richtung, in der man ermitteln kann, liegt derzeit nicht vor.Die Verteidigung wollte beweisen, dass H. verunfallt ist und hatte dazu mehrere Gutachten eingeholt, die die Unfallthese untermauern sollten - im Prozess wurden diese nicht mehr behandelt, Regina Rick möchte diese nach Rücksprache mit den Gutachtern aber veröffentlichen. Des Weiteren gibt es neue Erkenntnisse zum Laufweg - S. hätte vermutlich nicht rechtzeitig am vermuteten Tatort eintreffen können.
Eine Kamera fing den Jogger mutmaßlich ein, ihre Aufnahmen waren Thema bereits beim ersten Prozess.Ein Nachspiel könnte es für die Kripo Rosenheim geben.
Regina Rick will außerdem die Aufnahmen einer zweiten Kamera präsentieren. Daraus und aus den Bildern der bekannten ersten Kamera lasse sich die Laufgeschwindigkeit von Sebastian T. errechnen. Demnach wäre Sebastian T. zu spät in die Nähe des vermeintlichen Tatorts gelangt, um mit dem Tod von Hanna Wörndl zu tun haben zu können.
Vor dem Hintergrund dieser Entschuldigung wirkte eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft alarmierend. „Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, wird die Staatsanwaltschaft diese sorgfältig prüfen und gegebenenfalls die Ermittlungsarbeit entsprechend nachbereiten“, hieß es darin.Nach Freispruch im Hanna-Prozess: Staatsanwaltschaft geht weiter von einem Verbrechen aus (Ippen.Media)
„Nachbereiten“ also: Geht es dabei um die Fehler bei den Ermittlungen, die Richterin Will ebenfalls angesprochen habe? Ermittelt die Staatsanwaltschaft am Ende gegen die Rosenheimer Kripo?
Dr. Rainer Vietze. Sprecher der Staatsanwaltschaft, präzisiert: Eine Aufbereitung der Ermittlungsarbeiten sei, zumal nach einem so großen Prozess, Routine. Was eventuelle Vorwürfe angehe, könne man mangels Anhaltspunkten nichts sagen. Die Behörde müsse dazu ohnehin die schriftliche Begründung des Urteils abwarten.