Piper7 schrieb:Das ist nicht wirklich auffällig. Du musst dir das so vorstellen, dass es nicht die Polizei ist, sondern die StA die die Ermittlungen einstellt. (...) Dass das Verfahren gegen Beschuldigte nicht früher eingestellt wurde hat sicherlich nichts mit der Beweislage zu tun (warscheinlich war schon lange vorher bekannt, dass das Verfahren gegen sie einzustellen ist), sondern einfach damit, dass die Akte nach Abschluss der Ermittlungen erst jetzt der StA zur Bearbeitung vorlag.
Danke für den Hinweis, das macht Sinn.
Am 17.11.2022 kann also der Verdacht gegen den anderen Beschuldigte schon "ausermittelt" gewesen sein, so dass T., der sicher im Kreise etwaiger Verdächtiger verblieben war, der Soko als "ein Geschenk des Himmels" erschien. Dann versucht man als Polizist natürlich den "Sack zuzumachen" und ein Geständnis zu bekommen. Der Rest folgt. Sie waren überzeugt, "ihren Mann" zu haben. Zu überzeugt, offenbar. In der Soko waren 60 Leute, die haben 1.400 Spuren abgearbeitet. Und was ihnen blieb war T.
Aber der schwieg. Und dann mussten sie die Indizien-Krümel zusammen kratzen.
Piper7 schrieb:Es wird nie gegen Tote ermittelt.
Wir verstehen uns schon richtig. Gegen Lubitz wurde ja nicht ermittelt. Das geht schlicht nicht.
Aber es wurde im Gewande eines Todesermittlungsverfahren ermittelt, ob die Insassen von Germanwings 9525 durch eine Straftat ums Leben gekommen sind. Und diese Ermittlungen konzentrierten sich auf den Co-Piloten. Und das war schon ein bisschen ein "Trick", weil man ja über die französischen Behörden wusste, dass gegen den mutmaßlichen Täter im Anschluss kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann. Weil er tot ist.
Man hätte die Untersuchung auch alleine den Flugsicherheitsbehörden überlassen können. Die hätten dann festgestellt, dass es keine technischen Fehler gab und der Co-Pilot gezielt Suizid begangen hat. Dann hätte es keines Todesermittlungsverfahrens bedurft. Ich weiß aber auch nicht, welche Ermittlungsbefugnisse diese Behörden haben und ob sie z.B. die privaten Endgeräte des Co-Piloten hätten beschlagnahmen und auswerten können.
Ansonsten ist die Todesermittlung eine Art Vorverfahren, weil eben noch nicht klar ist, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Und erst recht nicht, wer der Täter sein könnte. Völlig richtig.