Origines schrieb:Inwieweit man feststellen kann, ob diese symetrischen Brüche der Schulterdachknochen prae oder post mortem erfolgten, weiß ich nicht, aber offenbar gehen die Gutachter im Ergebnis davon aus, dass sie zu Lebzeiten geschehen sind.
Nein, es wurde gesagt, dass sich nicht sagen lässt ob es post oder prä
GrafOskar schrieb:Um, Zitat "nicht noch mehr Chaos in die Ermittlungen zu bringen", hat man dann kurzerhand alle Datenpunkte ab Punkt 10 mit einer absurden Ungenauigkeit versehen damit der seit langem definierte Tatort und auch die Tatzeit wieder passten.
Obwohl ich ja auch glaube, dass der Tatort und die Tatzeit einfach da hin gelegt wurden, wo sie am besten zu ST passen und alle Umstände, die einen anderen Unfallort oder Unfallzeit nahelegen, einfach abgetan/nicht gewürdigt wurden. Verstehe ich dennoch deine Theorie nicht so ganz. Du gehst doch davon aus, dass ST der Tatverdächtige ist und was hätte das Gericht für einen Grund den wahren Tatablauf zu verschleiern, wenn es eigentlich im selben Ergebnis enden würde? Zumal vor Punkt 12 ja nicht nur der Radius größer als 1km wird, sondern sich der Tempereatursensor nachweislich im Sturzflug befindet. Was hättes du dafür für eine Erklärung, ausser dass das Handy im Wasser gewesen sein muss?
Origines schrieb:Und ob erklärlich oder nicht: Die Verletzungen am Kopf und die Fraktur der Schulterdachknochen sind nun mal da. Es muss eine Ursache geben, ein UFO war es nicht. Ließe sich diese wirklich nicht erklären, so ist doch eine Verursachung durch menschliche Gewalt nicht ausgeschlossen. Also möglich.
Aber genau das hätte doch untersucht werden müssen, in einem Verfahren gegen einen Beschuldigten, sollte doch in erster Linie untersucht werden, ob die Tatbegehung von ihm möglich ist. (Für mich persönlich sollte es nicht nur möglich sondern mindestenst wahrscheinlich sein)
Man kann doch nicht einfach
eine Alternativerklärung ausschließen und dann davon ausgehen, dass es der Beschuldigte sein muss, er wirds schon irgendwie in kürzester Zeit hingekriegt haben, auch wenn dafür normalerweise zwei Überschlagunfälle notwendig sind.
Diese Vorgehensweise würde doch nur wirklich Sinn machen, wenn das Verfahren gegen den Bärbach und die Prien gelaufen wäre.
Origines schrieb: Sagt ein Gutachten "50:50 - Unfall:tätlicher Angriff", dann kann das Gericht zu der Überzeugung kommen: Es war ein Angriff. Oder wenn es keine weiteren belastenden Indizien gibt: Das war ein Unfall.
Im ersten Verfahren wäre es dem Gericht angesichts der dort vorgetragenen Expertise schwer möglich gewesen, eine andere Position als die Gutachter einzunehmen und von einem Unfall auszugehen. Es hätte theoretisch trotzdem freisprechen können. Dazu hätte es die Position vertreten müssen, dass Hanna auf Grundlage der Gutachten wohl durch eine Gewalttat ums Leben gekommen ist, aber T. die Tat nicht nachgewiesen werden könne. Eine schwierige Position.
Kein Gutachter hat eine 50/50 Chance bescheinigt. Die Angriffstheorie wurde überhaupt nicht beleuchtet, im Fluss wurden einige wenige Besonderheiten geprüft und der Ausschluss dieser Besonderheiten und der Ausschluss von Treibverletzungen hat die Kammer dazu bewogen, einen Angriff durch ST einfach als erwiesen anzunehmen. Auch wenn ich, wie oben schon ewähnt, nicht verstehe, weshalb das Gericht kein einziges Gutachten in Auftrag gegeben hat, dass mal überprüft, welche Verletzungen überhaupt von diesem speziellen Tatverdächtigen stammen können. Die Kammer wäre bei einem Freispruch in keinerlei Erklärungsnot geraten. Ohne weiteres kann den Gutachtern gefolgt werden und ST dennoch freigesprochen werden, denn keine einziges Erkenntnis dieser Gutachten weist auf irgendeine Tatbeteiligung von ST hin. Wenn man ehrlich ist, schließen sie es sogar aus, denn wenn die Kopfverletzungen von einem Angriff stammen, müsste Blut gefunden worden sein. Da der Bereich, der für ST in der Zeit erreichbar gewesen wäre, genaustens untersucht wurde und nichts gefunden wurde, kann der Tatort da nicht sein. Außerdem hätte die Kammer den Gutachtern auch darin folgen können, dass diese Schulterdachverletzungen sehr selten sind und eine Entstehung ohne geeignetes Werkzeug nicht möglich sei, da ST beim Joggen so eines nicht mitgeführt hat, ist eine Tatbeteiligung durch ihn unwahrscheinlich.