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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.391 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.11.2025 um 13:03
Zitat von ManateeManatee schrieb:Das ist falsch, es wurde ja kein Notruf durchgeführt, sondern versucht, einen Notfall Kontakt anzurufen. Dies ist bei gesperrten Telefon möglich und gemäss der Fantasie der Verteidigung haben sowieso die Heinzelmännchen in den Wassertropfen den Anruf ausgelöst.
Richtig, und wie macht das der Eigentümer des Telefons ohne Face ID auszulösen? Probiert es aus.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.11.2025 um 13:17
Zitat von ProGerProGer schrieb:Richtig, und wie macht das der Eigentümer des Telefons ohne Face ID auszulösen? Probiert es aus.
Wenn ich mich gerade vor jemand verstecke, werde ich natürlich nicht mein Handy aus der Tasche nehmen und mich durch ein beleuchtetes Display verraten, sondern versuchen, es in der Tasche oder wo auch immer zu belassen und trotzdem einen Kontakt damit herzustellen. Dann entfällt natürlich auch die Authorisierung durch Gesichtserkennung.

Ich sage übrigens nicht, dass es so war, ich biete nur eine Möglichkeit an - im Gegensatz zu anderen bin ich nicht im Besitz der Wahrheit.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.11.2025 um 13:25
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Wenn ich mich gerade vor jemand verstecke, werde ich natürlich nicht mein Handy aus der Tasche nehmen und mich durch ein beleuchtetes Display verraten, sondern versuchen, es in der Tasche oder wo auch immer zu belassen und trotzdem einen Kontakt damit herzustellen. Dann entfällt natürlich auch die Authorisierung durch Gesichtserkennung.
Ja, das wäre eine Möglichkeit, aber eine sehr unwahrscheinliche. Weil es solche konstruierte "Rest Möglichkeiten" gibt, habe ich gesagt, dass es Hanna höchstwahrscheinlich nicht war.


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15.11.2025 um 13:26
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Wenn ich mich gerade vor jemand verstecke, werde ich natürlich nicht mein Handy aus der Tasche nehmen und mich durch ein beleuchtetes Display verraten, sondern versuchen, es in der Tasche oder wo auch immer zu belassen und trotzdem einen Kontakt damit herzustellen. Dann entfällt natürlich auch die Authorisierung durch Gesichtserkennung.

Ich sage übrigens nicht, dass es so war, ich biete nur eine Möglichkeit an - im Gegensatz zu anderen bin ich nicht im Besitz der Wahrheit.
Genau das war vermutlich ihre Absicht. Sie wusste, dass sie kein Guthaben mehr hatte und dachte möglicherweise, dass es über den 'Trick' mit dem Notruf klappen könnte. Es heisst ja immer, dass man für Notrufe kein Guthaben benötigt. Für den Provider stellt sich die Sache aber anders dar. Er sieht, dass der Teilnehmer H ohne Guthaben den Teilnehmer X anrufen möchte, Teilnehmer X ist aber weder 110 noch 112, folglich wird die Verbindung mangels Guthaben erst gar nicht aufgebaut.


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15.11.2025 um 13:43
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Es heisst ja immer, dass man für Notrufe kein Guthaben benötigt.
Und dann klickt man auf den kleinen Button "Notfallpass", anstatt auf der selben Seite, wo "Notruf" steht, nicht einfach die 110 zu wählen?

Ich denke es ist schon etwas weit hergeholt dass sie dachte der Anruf wäre kostenlos und würde funktionieren.

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15.11.2025 um 13:44
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Genau das war vermutlich ihre Absicht. Sie wusste, dass sie kein Guthaben mehr hatte und dachte möglicherweise, dass es über den 'Trick' mit dem Notruf klappen könnte. Es heisst ja immer, dass man für Notrufe kein Guthaben benötigt. Für den Provider stellt sich die Sache aber anders dar. Er sieht, dass der Teilnehmer H ohne Guthaben den Teilnehmer X anrufen möchte, Teilnehmer X ist aber weder 110 noch 112, folglich wird die Verbindung mangels Guthaben erst gar nicht aufgebaut.
Die Klärung dieser Frage wäre ein wichtiger Punkt gewesen.

Ich frage mich, ob das Telefon eine Verbindung hätte aufbauen müssen um den Guthabenstand abzufragen, oder wie ein entsprechender Protokolleintrag ausgesehen hätte, wenn das Guthaben im Handy (keine Ahnunh ob das möglich ist) abgefragt worden wäre. Zumindest früher hat man ja bei fehlendem Guthaben so eine Ansage gehört, dass das Guthaben aufgebraucht ist und dass man es aufladen muss, so etwas hätte ja Spuren hinterlassen. Außerdem denke ich, dass der Anruf dann nicht erst nach einem 45sek Timeout abgebrochen worden wäre, sondern schneller.

Deshalb bezweifle ich, dass der Anruf wegen dem fehlendem Guthaben nicht zurstande kam. Ich vermute, die Verbindung des Handys wurde gleich unterbrochen und es kam weder zur Abfrage des Guthabens noch zu einem anderen Verbindungsaufbau. Daher glaube ich, dass es da schon im Wasser war.


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15.11.2025 um 14:09
Also an der Technik sollte die Erfassung von Chats heutzutage auch bei der Kripo Rosenheim eigentlich nicht scheiteen.

Vorstellen könnte ich mir wie @Origines schon , dass man sich angesichts geringer Kapazitäten auf noch mehr mühsames Social Media Zeugs nicht recht einlassen wollte.

Ggf auch dass jemand das bei der Einschätzung von Prioritäten vorschnell als 'Zickenkrieg' abtat

Was aber eben - wie @kegelschnitt schon schrieb -auch ein arger Schnitzer wäre, wenn es um die Hauptbelastungszeugin geht. Bzw. man auch wissen müsste, welch große Rolle die sozialen Medien inzwischen (nicht nur bei Teenies) spielen. Und wie wichtig sie bei der Einschätzung von Aussagen und den dahinter stehenden Dynamiken sein können.

Nebenbei bemerkt kaufe ich - bei aller jugendlichen Verpeiltheit - keinem aus dem Freundeskreis ab, dass sie (anders als Anna D.) erst jetzt im 2. Prozess die Bedeutung von Äußerungen zum 3. Oktober kapiert haben.

Das wird zT nicht viel anders gelaufen sein als bei V selbst: quatschen, angeben und Stille Post - widersprüchliche Ausagen - spätestens nach der Verhaftung Erschrecken bzw Angst 'reingezogen' zu werden , ggf auch schlechtes Gewissen - wahlweise Wut auf ST und Hochschaukeln zu weiteren belastenden Aussagen oder Gedächtnisverlust


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15.11.2025 um 14:29
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Nebenbei bemerkt kaufe ich - bei aller jugendlichen Verpeiltheit - keinem aus dem Freundeskreis ab, dass sie (anders als Anna D.) erst jetzt im 2. Prozess die Bedeutung von Äußerungen zum 3. Oktober kapiert haben.
Da wäre ich mir nicht sicher. Ich kann mir schon vorstellen, dass die Wichtigkeit der Aussage schlicht unterschätzt wurde, da man davon ausgegangen ist, dass die Polizei/Staatsanwaltschaft schon noch mehr in der Hinterhand haben dürfte. Durchaus befeuert durch die damalige Berichterstattung
Genau darauf deutet doch auch eine Aussage hin, wie man im folgenden Beitrag lesen kann:
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Der Freundeskreis von S. hatte die Entwicklungen des Falls in den Medien verfolgt und wurde von der Berichterstattung anscheinend stark beeinflusst.



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15.11.2025 um 15:00
@simie Das ist natürlich richtig. Auch hier im Thread wurde schließlich oft genug über weiteres belastendes Material spekuliert. Das doch einfach vorliegen müsse!

Und ich sehe auch gerade, dass das wohl Zeuge Maxi war, dem das angeblich erst jetzt klar wurde. OK, der kannte ST am 3. Oktober noch gar nicht und wurde ja v.a. zu anderem befragt. Ich hatte den mit Zeuge Raffi verwechselt. Bei dem wäre es mir wirklich seltsam vorgekommen, wenn er jetzt erst kapiert hätte, warum er ständig nach Tischtennis gefragt wird.


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15.11.2025 um 15:19
Zitat von lennartolennarto schrieb:Und dann klickt man auf den kleinen Button "Notfallpass", anstatt auf der selben Seite, wo "Notruf" steht, nicht einfach die 110 zu wählen?
Die 110 hätte sie viel einfacher haben können, die wollte sie aber nicht. Was hätte sie den Polizisten denn auch sagen sollen? Hier treibt sich ein komischer Jogger rum der mir Angst macht, bringt mich bitte nach Hause?


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15.11.2025 um 15:24
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich frage mich, ob das Telefon eine Verbindung hätte aufbauen müssen um den Guthabenstand abzufragen, oder wie ein entsprechender Protokolleintrag ausgesehen hätte, wenn das Guthaben im Handy (keine Ahnunh ob das möglich ist) abgefragt worden wäre. Zumindest früher hat man ja bei fehlendem Guthaben so eine Ansage gehört, dass das Guthaben aufgebraucht ist und dass man es aufladen muss, so etwas hätte ja Spuren hinterlassen. Außerdem denke ich, dass der Anruf dann nicht erst nach einem 45sek Timeout abgebrochen worden wäre, sondern schneller.

Deshalb bezweifle ich, dass der Anruf wegen dem fehlendem Guthaben nicht zurstande kam. Ich vermute, die Verbindung des Handys wurde gleich unterbrochen und es kam weder zur Abfrage des Guthabens noch zu einem anderen Verbindungsaufbau. Daher glaube ich, dass es da schon im Wasser war.
Das Guthaben ist natürlich beim Provider unter der jeweiligen Rufnummer hinterlegt. In dem Moment wo das iPhone mit der entsprechenden SIM Karte die Verbindung ins Funknetz aufbaut weiss der Provider, dass mit dieser Nummer nur echte Notrufe möglich sind. Der Verbindungsaufbau zu jedem anderen Teilnehmer wird einfach abgeblockt.


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15.11.2025 um 15:38
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Das Guthaben ist natürlich beim Provider unter der jeweiligen Rufnummer hinterlegt. In dem Moment wo das iPhone mit der entsprechenden SIM Karte die Verbindung ins Funknetz aufbaut weiss der Provider, dass mit dieser Nummer nur echte Notrufe möglich sind. Der Verbindungsaufbau zu jedem anderen Teilnehmer wird einfach abgeblockt.
Ja, es gibt aber eben keinen Hinweis darauf, dass eine Verbindung zum Funknetz erfolgreich aufgebaut worden ist und sofort abgebrochen worden ist es ja auch nicht, sondern nach einem timeout 45 Sekunden später.
Wie gesagt, ich vermute wenn die Verbindung zum Provider erfolgreich gewesen wäre, hätte man das auch bei den Verbindungsdaten gesehen, genau so wie die Weiterleitung auf die Mailbox auch gesehen wird.


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15.11.2025 um 15:46
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ja, es gibt aber eben keinen Hinweis darauf, dass eine Verbindung zum Funknetz erfolgreich aufgebaut worden ist und sofort abgebrochen worden ist es ja auch nicht, sondern nach einem timeout 45 Sekunden später.
Wie gesagt, ich vermute wenn die Verbindung zum Provider erfolgreich gewesen wäre, hätte man das auch bei den Verbindungsdaten gesehen, genau so wie die Weiterleitung auf die Mailbox auch gesehen wird.
Beim Provider ist doch der Zeitpunkt des Anrufversuchs hinterlegt, d.h. die Funkverbindung zur Antenne stand. Von einem Timeout ist mir nichts bekannt, das ist aber auch nicht relevant. Entscheidend ist, dass die Verbindung zu den Eltern nicht zustande kam.


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15.11.2025 um 15:50
Zitat von lennartolennarto schrieb:Ich denke es ist schon etwas weit hergeholt dass sie dachte der Anruf wäre kostenlos und würde funktionieren.
Denke ich auch. Ich denke, sie hat das Handy als Taschenlampe benutzt und so gehalten, dass die Handinnenflaeche unten auf dem Display war und die Fingerspitzen auf der Rueckseite. Ich mache das auch gerne so. Mit der Handinnenflaeche hat sie dann zufaellig Funktionen ausgeloest, die sich im unteren Displaybereich befinden. Ist mir auch schon passiert.


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15.11.2025 um 15:52
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Ich sage übrigens nicht, dass es so war, ich biete nur eine Möglichkeit an - im Gegensatz zu anderen bin ich nicht im Besitz der Wahrheit.
Hier weiß niemand, was wirklich passiert ist, wie kommst Du darauf?
Aber vielleicht ist Dir aufgefallen, es ging die letzten 888 Seiten noch nie explizit (ausführlicher) um die Unfallthese und mögliche Variationen. Nicht mal, als die ersten Zeitungsartikel dazu aufgetaucht sind aufgrund des Gutachtens vom Frau Rick.
Außer ab und zu mal ein einzelner Beitrag war das nie ausführlicher Thema. Man darf das hier nicht mal ansprechen, schon regen sich irgendwelche Leute auf, dass ein Unfall völlig abwegig ist.


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15.11.2025 um 16:13
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Beim Provider ist doch der Zeitpunkt des Anrufversuchs hinterlegt, d.h. die Funkverbindung zur Antenne stand. Von einem Timeout ist mir nichts bekannt, das ist aber auch nicht relevant. Entscheidend ist, dass die Verbindung zu den Eltern nicht zustande kam.
Unabhängig davon weshalb der Anruf nicht zustande kam, kann das Handy ja im Wasser gewesen sein. Man kann halt nicht einfach davon ausgehen, dass es am Guthaben lag, wenn offensichtlich den Technikern nicht mitgeteilt wurde, dass ein Prepaid-Vertrag vorlag und die das dementsprechend prüfen konnten.

Wofür entscheidend?


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15.11.2025 um 16:16
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Unabhängig davon weshalb der Anruf nicht zustande kam, kann das Handy ja im Wasser gewesen sein.
Nein, kann es nicht weil es sich zum Zeitpunkt des Anrufs an der Talstation der Kampenwandbahn befand, also weitab von jeglichem Gewässer.


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15.11.2025 um 16:27
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Für mich ist das also eher ein Phänomen, wie schwer es ist, mit den Mengen aktueller digitaler Kommunikation umzugehen. Fehler, Versäumnisse, untaugliche Mittel und Methoden sind vorprogrammiert.
Ja, die Menge an digitalter Kommunikation ist enorm, aber Fehler können genauso bei Telefonprotokollen entstehen oder Briefen und Daten können auch wiederhergestellt/angefordert werden, was bei einem verbrannten Brief z.B. nicht mehr möglich ist.


Aber was ich absolut nicht nachvollziehen kann, warum V, L und die Jungs nicht einfach selber mal ihre Chats zu den betreffenden Tagen durchgelesen haben, bevor sie da bei der polizeilichen Befragung mit den genauen Daten rumeiern und sogar noch vor Gericht sich nicht mal besser vorbereitet haben.

Findet man da nix aussagekräftiges dann guckt man halt bei anderen Chats mit Freunden nach, ob man da vielleicht nicht jemandem geschrieben hat, wie zum Beispiel: "heute kann ich nicht, weil ich treff mich dann um 19.00 Uhr mit Sebastian und meiner Schwester zum Tischtennis".

Oder haben die alle ihren Gesprächsverlauf gelöscht oder auf automatisches Löschen eingestellt?
Ich habe sehr viel beruflich über Whats App mit Privatpersonen jeglichen Alters zu tun und von ca. 1000 Leuten hatten grad mal 5 ein automatisches Löschen eingestellt.


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15.11.2025 um 16:43
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ja, erst muss ein Zeuge eine Aussage machen und dann wird es mit objektiven Erkenntnissen abgeglichen, unter anderem den rechtsmedizinischen. Natürlich kann es nur Täterwissen sein, wenn es damit übereinstimmt. Die Prüfung die das Gericht anstellen muss, ob es sich um Täterwissen handelt ist damit aber nicht abgeschlossen. Zum Beispiel muss in unserem Fall überlegt werden, ob ein Täter überhaupt wissen konnte, dass das Opfer bewusstlos war und nicht schon tot. Das zu bestimmen fällt unter die Beweiswürdigung des Gerichtes, aber ohne das zu bedenken kann man nicht einfach aus Rechtsmedizinerwissen Täterwissen machen. Außerdem darf es sich nicht um eine zu naheliegende Schlussfolgerung handeln.
Und das meint wer? Du? Das sind Anforderungen, die der BGH nicht kennt und auch nicht verlangt.

Denn Du stellst übertriebene Anforderungen an die Gewissheit und an das, was Täterwissen ist. Es muss nicht so gewesen sein, es reicht, dass es so gewesen sein kann, wie es T. dem M. gesagt und M. vor Gericht bezeugt hat. Ob der Täter "wissen konnte", ob das Opfer nur bewusstlos und nicht schon tot war, ist überhaupt nicht entscheidend. Entscheidend ist, ob der Täter der Auffassung gewesen sein kann, dass das Opfer bewusstlos war. Und das ist möglich.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Und in unserem Fall kommt noch dazu, dass einiges in den Medien publiziert war, wo es M selbst nachlesen konnte und ST auch Medien- und Aktenwissen hatte und das hätte teilen können. Das muss bei der Beurteilung, ob etwas als Täterwissen gewertert werden kann, auch alles berücksichtigt werden.
Und täglich grüßt das starre Verständnis vom "Täterwissen". Ich kann mir das nur erklären, weil Du vom Ergebnis her denkst, den T. verteidigst. Deswegen magst Du auch keine fiktiven Fälle.

Täterwissen ist im Prinzip nicht mehr gegeben, wenn jedermann diese Informationen aus den Medien haben konnte.

Das muss aber nicht sein: Das kann anders gesehen werden, wenn der Täter (oder ein Zeuge) nur sehr beschränkt Medienzugang haben konnte und es eher unwahrscheinlich ist, Informationen aus anderen Quellen erfahren zu haben. Auch das Motiv der Aussage des Tatverdächtigen oder Zeugen ist hier relevant. Wer bezichtigt sich warum selbst mit Details, die nicht allgemein bekannt sind?

Vorab: M. hatte keine Akteneinsicht. Täterwissen kann auch dann noch gegeben sein, wenn etwas aktenkundig ist, aber es unwahrscheinlich ist, dass der Tatverdächtige davon erfahren hat. Inwieweit T. Aktenkenntnis über seinen Verteidiger hatte, hängt von § 147 StPO ab. Und wenn T. über diesen Weg Ende 2022 Kenntnis von den Ergebnissen der Obduktion erlangt haben sollte, bleibt die Frage: Warum sollte er mit diesen Informationen sich selbst gegenüber einem Zeugen belasten? M. kann das nur über T. erlangt haben. So oder so.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wie dein Beispiel zeigt, kann auch ein nicht glaubhafter Zeuge Täterwissen offenbaren und jemandem belasten.
Nein, Du hast das nicht verstanden.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Aber wenn ein Zeuge, auf dessen Aussage ein Urteil gestützt werden soll, nur „normal glaubhaft“ ist, reicht das nicht aus. Es bedarf einer strengeren Prüfung. Diese strengere Prüfung kann entfallen, wenn die Aussage des einigermaßen glaubhaften Zeugen Täterwissen enthält. Dieses Täterwissen muss aber einer eigenen Prüfung standhalten können. Wenn diese Prüfung positiv ausfällt, also wenn der Zeuge es nur von dem Täter haben kann und der Täter nur aufgrund der Tatbegehung haben kann und es sich nicht allzu leicht erschließen lässt etc., darf die strengere Prüfung der Glaubhaftigkeit entfallen, sonst wird es bei einer Revision halt nicht durchgehen.
Das ist die "rabunsel-Theorie" des BGH, bei Täterwissen ist zwischen "normaler" und "strenger" Glaubhaftigkeit zu unterscheiden?

Ist kreativ, aber nicht Maßstab der richterlichen Beweiswürdigung.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wenn einem Beschuldigtem im Gefängnis, diese Aussage aus der Akte bekannt ist und er das einem Knastkumpel erzählt und dieser dann eine Aussage macht, wäre es halt kein Täterwissen mehr, weil das Wissen nur beweist, dass der Beschuldigte den Akteninhalt kennt.
Auch da hast Du wieder ein viel zu naturwissenschaftliches Verständnis von Beweis. Es kann trotzdem, nach verständiger Würdigung durch das Gericht, Wissen sein, dass nur der Täter haben kann (auch hier wieder das Motiv: Warum sollte er dem Knastkumpel ein falsches Geständnis erzählen?). Es kann, es muss nicht. Bei jedem Geständnis wird gegengecheckt, ob es falsch sein kann. Und warum.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Hier ging es immer nur um die Würdigung von Täterwissen, Wissen das ein Täter haben kann, weil er die Tat begangen hat, das aber nicht nachprüfbar ist, kann halt nicht als Täterwissen gewürdigt werden, weil es halt nicht nachprüfbar ist. Klar kann es dennoch Täterwissen sein und es heißt auch nicht, dass es gar nicht gewürdigt werden kann.
Äh? Das ist jetzt unlogisch.

Versuche Dich doch mal vom konkreten Fall zu lösen. Du wirst sonst immer einen Tunnelblick haben. Auch Täterwissen unterliegt der gerichtlichen Bewertung. Und dann nochmals einer Gesamtwürdigung in einer Gesamtschau.

Hier - auf die Schnelle - ein ganz guter Einstieg:

https://www.ferner-alsdorf.de/strafurteil-beweiswuerdigung-in-den-urteilsgruenden-notwendige-ausfuehrungen/
https://www.ferner-alsdorf.de/aussage-gegen-aussage/


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