Bericht 13.11.2025, Teil 1
Max K, Exfreund von L
Die Vorsitzende erwähnt in ihrer Belehrung explizit, dass es nicht erlaubt ist Nichtwissen zu behaupten, wenn es nicht stimmt. Das wäre auch eine Falschaussage, wenn ihm das von irgendjemandem geraten worden sein sollte, könne er davon ausgehen, dass das kein Jurist gewesen sei.
M führt aus, er habe ST durch V kennengelernt. Das erste Mal habe er ST getroffen, als sie gemeinsam in Tegernsee bei einem lostplace gewesen seien. Dabei gewesen seien ST, V, eine Laura, WS und er. Er sei sich aber nicht ganz sicher ob das alle waren. Sie seien mindestens mit drei Autos unterwegs gewesen und hätten sich „am Tegernsee umgeschaut“. Seiner Meinung nach, sei „der Mord vor der Tour“ gewesen. Später sei er mit Lea zusammengekommen, da noch nicht.
Er beschreibt ST als sympathisch, nett und ST sei „ aufbrausend im positiven Sinn“ eher „lebensfroh und lustig“ aber nicht temperamentvoll. Er ist sich sicher, dass ST nicht mit V zusammen gewesen sei.
Nach dem Ausflug zum Tegernsee habe er ST immer wider getroffen, meist mit L und V gemeinsam. Zum Beispiel seien sie in Salzburg auf einem Markt gewesen, auf einer Sommerrodelbahn oder auch in Traunstein shoppen gewesen. Er sei auch mit ST allein unterwegs gewesen, z.B. seien sie „mal abends unterwegs“ gewesen, zu einer Freundin gefahren und hätten dort eine geraucht. Er habe sich gut mit ST verstanden.
Der „Mord“ sei „immer Mal wieder“ Gesprächsthema gewesen, es habe sie interessiert, wer zu so etwas fähig wäre. Dass ST an diesem Abend gejoggt sei, habe er erst nach der Verhaftung erfahren. Er habe schon von seinen Vernehmungen als Zeuge gehört gehabt, kann sich aber nicht mehr erinnern, wann und ob er das von V oder ST selbst erfahren habe.
Er hatte auch mitbekommen, dass L, V, und AR als Zeugen geladen waren, allerdings habe er nicht genau gewusst, weshalb sie als Zeugen geladen waren. Seine Vermutung sei gewesen, dass sie über die Persönlichkeit und das Wesen von ST Auskunft geben sollten.
Wann die Vernehmungen stattgefunden haben und was darüber gesprochen wurde, wusste er nicht mehr genau. Er erzählt, dass man mal im Wohnzimmer der Familie R gesessen sei und sich unterhalten habe, beim Frühstück.
Er wird gebeten die Hauspartys der Familie R allgemein zu beschreiben und gibt an, dass man sich bei jemandem zu Hause treffe und dort Alkohol trinke. Er vermutet, in der Zeit zwischen Tegernsee und Verhaftung habe es ca. 2 Hauspartys gegeben, die letzte an der ST dabei gewesen sei, sei glaublich ca. 2 Wochen vor der Verhaftung gewesen. Ob auf der Hausparty über den Mord gesprochen worden sei, beantwortet der Zeuge mit „Nee!“. Er wisse nicht mehr viel von der Party, kann sich aber nicht vorstellen, dass es auf der Party Thema gewesen sei, aber am nächsten Morgen habe es beim Frühstück ein Gespräch gegeben.
(
M lässt sich zu diesem Thema alles aus der Nase ziehen, anders als bei den vorherigen Themen)
Die Vorsitzende erinnert ihn daran, dass er am 24.11.2022 bei der Polizei ausgesagt habe und 7 Tage vorher am 17.11.2022 eine Hausparty stattgefunden habe, direkt nach der Vernehmung von V. Das hilft ihm nicht auf die Sprünge und M wiederholt, sich nicht erinnern zu könne, ob auf dieser Party über den Mord gesprochen wurde. Die Vorsitzende erinnert den Zeugen, dass man eine fehlende Erinnerung nicht vortäuschen dürfe, der Zeuge meint er täusche nicht vor. (
Es wirkt aber vergleichsweise ehrlich darüber, dass er die Erinnerung nicht abrufen kann)
Dem Zeugen wird seine Aussage bei der Polizei vorgehalten.
Am 24.11.2022 habe er bei der Polizei angegeben, es sei über die Polizei geredet worden und „ich hab dann aus Spaß gesagt, pass auf jetzt sitzt du gleich in U-Haft und dann sitzt der wirklich am nächsten Tag in U-Haft“, ST habe darauf gelacht und gemeint „ich sag dann halt auch bald, dass ich es einfach war, ich hab halt bald keine Lust mehr auf den ganzen Scheiß“ Er sei davon ausgegangen, dass damit der Druck von der Polizei gemeint gewesen sei.
M erinnert sich und meint zu einer anderen Gelegenheit habe ST auch gemeint „Ich bin der Mörder von Aschau“, der Zeuge hat aber keine Erinnerung wann das gewesen sein könnte, oder in welchem Zusammenhang das gefallen sei.
Angi habe von seinem „Gefühl her“ so „besorgtmäßig“ reagiert, in Richtung „man solle keine Scherze über so etwas machen“. Ihm wird vorgehalten, dass er bei der Polizei angegeben habe, dass AR einen Anwalt empfohlen habe, das bestätigt er. Nach seiner Reaktion gefragt, meint er, er habe nichts daran schlimm gefunden, weil er „ja noch“ an seine Unschuld geglaubt habe.
Ihm wird auch die Aussage vom 25.11.2022 vorgehalten, da habe er ausgesagt, dass ST gemeint habe „langsam würde es ihm zu blöd werden“. Der Zeuge erklärt, er sei sich sicher, dass er damals noch geglaubt habe, dass ST den Druck durch die Polizei gemeint habe. Etwas verunsichert fragt er die Richterinnen: „Es hätte doch sein können, dass er psychisch so instabil ist, das ihn das fertig macht?“ (
Man hat den Eindruck, er rechtfertigt sich dafür, dass er ST nicht schon eher verdächtigt hat.)
Zu einer anderen Gelegenheit habe ST auch im Scherz gemeint „Ich bin der Mörder von Aschau“, der Zeuge habe aber keine Erinnerung wann das gewesen sein kann, oder auch in welchem Zusammenhang das gefallen sei.
V sei „schon gut belastet“ gewesen durch die Vernehmungen, es habe sie kräftig „in die Psyche reingeritten“. Die Vorsitzende möchte wissen, woraus er das geschlossen habe und er führt aus, dass V es gesagt habe und man es ihr auch angesehen habe.
Er wird nach seiner eigenen Beziehung zu V gefragt und meint, sie sei halt die Schwester seiner Freundin gewesen. Die Kammer meint, das würde ja nun nichts über seine Beziehung zu ihr aussagen, denn mit der Schwester der Freundin könne man sich gut oder schlecht verstehen, viel oder wenig Kontakt haben. Daraufhin meint er, er sei mit V auch befreundet gewesen. Er könne sich daran erinnern, dass V ihm nach ihrer Vernehmung eine Nachricht geschrieben habe, aber nicht mehr an den Inhalt. Die
Nachricht* 17.11.2022, 13:59 Uhr, WhatsApp Sprachnachricht von … an …
„Aber ich habe den T. fett beschützt, weil die haben mich so gefragt, wie er so Auto fährt, weil ich dann über
das Auto geredet habe. Und ich habe gesagt, ja, der fährt voll gut Auto. Ich habe den fett in Schutz
genommen, den T. dafür muss er mir dankbar sein, jetzt. Und, ich habe so viel Gutes gesagt und … bei der
Hälfte habe ich es nicht mehr gewusst, ich habe einfach irgendwas erzählt. Ich merke mir doch nicht, was
der am 3. oder 5. Oktober war. Weil das war nämlich jetzt nicht am 3., wir haben uns am 3. auch getroffen
und er hat mir darüber erzählt, aber … eigentlich war das auch am 5. und ich hab jetzt gesagt … ich hab
jetzt nicht geahnt, dass ich darüber abgefragt werde. Ich habe ein … ich weiß … ich habe das nicht mehr
gewusst, ich habe das nicht mehr so im Gedächtnis drinnen, wann ich wie mit wem was gemacht habe …
Jetzt habe ich übrigens dich und den … auch angeben müssen, weil die so gefragt haben, mit wem ich so
abhänge … Aber, ich nicht mal was damit zu tun, wer, ich war nicht mal mit ihm um 2 in der Nacht laufen.
Dann fragen die mich, wann der unterwegs war. Ich, ich habe dann gesagt, es tut mir leid, ich weiß es nicht.
Ich bin fast zuwider geworden da drinnen. Oh na, ich bin so, ich habe so Angst, ich bin im Arsch.“
wird ihm vorgelesen und er gibt an, sich wieder zu erinnern. Er wird gefragt, wie er darauf reagiert habe und er meint, er habe sie getröstet, dass man sich ja mal irren könne und keiner verlangen könne, dass man sich an alles erinnert, außerdem habe er sie beruhigt, dass sie sicher nicht in U-Haft komme. Die Vorsitzende fragt nach, ob er sich nicht gedacht habe, dass man den Irrtum vielleicht bei der Polizei hätte aufklären sollen. Das sei ihm „nicht in den Kopf gekommen".
Weiter wird er gefragt, wann er von der Festnahme erfahren habe, das sei einen Tag nach der Festnahme gewesen. Sie hätten einen Artikel von Chiemgau 24 gelesen und sich darüber ausgetauscht und dann habe V gemeint, dass ST nicht auf Kontaktversuche reagiert habe. Sie hätten das dann kombiniert und vermutet, dass ST verhaftet worden sein muss. Er sei schockiert gewesen, habe es erst nicht so richtig glauben können und auch nicht verstehen können. Er habe es ST nicht zugetraut.
Hinterher sei „natürlich viel spekuliert“ worden und irgendwann habe alles zusammengepasst und er hätte auch geglaubt, dass ST der Täter sei. Er wird gebeten das näher auszuführen, und er erwähnt die Medienberichte, kann sich aber nicht an Inhaltliches erinnern, dann meint er, dass er es komisch gefunden habe, dass „nie was dagegen gesagt wurde“. Er hätte in seiner Situation gesagt: „Hey Leute, ich war das nicht!“
Er wird gefragt, ob er von einer Messerbedrohung wisse, und er stammelt „ja irgendwas hab ich gehört“, auf die Bitte das genauer auszuführen, meint er „er hat irgendwas aus Spaß gesagt, und ihr dann das Messer irgendwo hin gehalten“. V habe ihm das nach der Festnahme erzählt.
Über eine sexuelle Belästigung sei ihm auch berichtet worden, ob ihm das V oder L erzählt habe wisse er nicht. ST soll V „angegraben“ haben und L sei dazwischen gegangen.
Es habe den Eindruck gehabt, dass ST auf V gestanden habe. Darüber gesprochen hätten sie aber nie. Aber ST habe von einem anderen Mädchen erzählt, ST habe sie auf einer Hüttenparty kennengelernt und sie hätten Nummern ausgetauscht, zu einem weiteren Treffen sei es aber nicht gekommen und ST sei enttäuscht gewesen.
Ob sich die Freundesgruppe als sie ST noch für unschuldig hielten, nicht gefragt hätten, wie man ST hätte helfen können?→ M meint, man habe ihn schon „rausholen“ wollen, aber nicht gewusst wie.
Oma von L habe ST gehasst, das sei auch ein Grund gewesen, warum sich alle von ST abgewendet hätten. Die Richterin meint „sie haben ihn dann einfach fallen lassen?“ und der Zeuge bejaht das.
Es sei aber weiterhin immer wieder Thema in der Gruppe gewesen. V hätte Angst geäußert, dass ST ihr, nach seiner Entlassung, einen „Besuch abstatten“ würde, weil sie ihn fallen gelassen habe.
Ob er auch mitbekommen habe, als V das dritte Mal vernommen wurde, das verneint M.
Die Kammer fragt nochmal nach, ob der Datumsirrtum, den sie am 17.11.2022 gegenüber ihm erwähnt hatte, später nie Thema war?→ Der Zeuge meint, dass V schon davon gesprochen habe, weil sie Angst gehabt habe deshalb in U-Haft zu kommen.
Ob er ihr nicht geraten habe, das richtig zu stellen oder daran gedacht hat, das selbst zu machen?→ Der Zeuge meint, er hätte das nicht begriffen, er habe andere Sachen im Kopf gehabt. Die Vorsitzende erklärt ihm, dass ST wegen dem Irrtum in Haft gesessen habe.
Den Richterinnen fiel auf, dass er schmunzeln musste als er die Angst vor der U-Haft erwähnte und sie fragen nach dem Grund. Der Zeuge führt aus, dass V eine Person sei, die sich sehr rein steigere, Panik schieben und überdramatisieren würde.
Wie er die Schilderung der Messergeschichte empfunden habe? Und ob er die geglaubt habe? → Er meint, das sei schwierig, damals habe er es schon geglaubt.
Seit mit September habe er keinen Kontakt mehr mit der Familie R, da habe er und L sich getrennt.
Eine Beisitzerin fragt nochmal nach dem Satz „Ich bin der Mörder von Aschau“ und hält ihm vor, dass er diesen Satz bei der Polizei nicht erwähnt hatte. Dass aber genau derselbe Satz von den Rs geäußert worden sei. Ob er sich sicher sei, dass er den Satz von ST selbst gehört habe ob er eine Situation abrufen könne, oder ob er den vielleicht von der Familie R habe. Der Zeuge meint, er könnte es auch von der Familie R haben.
Am 24.11.2022 sei er bis 19:10 Uhr von der Polizei vernommen worden. Am selben Abend um 22:05 Uhr habe er sich mit V geschrieben, den Nachrichten zufolge haben sie da ST schon für schuldig gehalten. Das bestätigt er.
V:
„Fakt is, ST ist der Mörder, soll er halt gestehen“ aber sie sei sich nicht sicher, es sei komisch…
M:
„Ich geb dem gleich Haftschock in seinen Arsch, ich geh in seine Zelle, nehm ein Messer oder eine Pistole und schieß ihm ins Knie“ das geht so weiter und er beschreibt, wie er dafür sorgen würde, dass ST gestehen werde.
Nochmal zur Hausparty befragt, gibt er an, dass ST schon mehr als sonst getrunken habe, er selbst habe aber auch mitgemacht. Der Zeuge habe bei L im Zimmer geschlafen. Er wird gebeten Franzi, die Hüttenparty-Bekanntschaft, zeitlich einzuordnen. Der Zeuge meint, vielleicht 2-3 Wochen vor der Hausparty. Ihm wird vorgehalten, dass er bei der Polizei ausgesagt habe, dass die Abfuhr von Franzi der Grund für seine bedrückte Stimmung auf der Hausparty gewesen sei und dass das Treffen mit ihr, das nicht zustande kam, für den Samstag vor der Hausparty geplant gewesen sei.
Was er glaube, warum der Datums-Irrtum 03. oder 04.10.2022 so wichtig gewesen sei?→ Er meint, es sei darum gegangen, wann sie beim Tegernsee gewesen seien und wann er ST kennengelernt habe. Er dachte es gehe um das Alibi von ST. Er habe auch mal mitbekommen, dass ST schon davon erzählt hätte, als noch niemand davon gewusst haben konnte. Auf Nachfrage meint er, dass L nie von einem Tischtennisspiel gesprochen habe. (
Es wirkt so, als ob ihm Tischtennis in diesem Zusammenhang gänzlich unbekannt sei.)
Nachfragen StAEr sei an zwei aufeinanderfolgenden Tagen verhört worden, weil ST tatverdächtig gewesen sei, ob er nicht gedacht habe, dass der Satz „Ich bin der Mörder von Aschau“ wichtig gewesen wäre?→ Er denke schon, dass der Satz wichtig gewesen wäre, aber er weiß nicht mehr wieso er ihn nicht genannt hatte.
Ihm wird vorgehalten, dass er bei der Polizei ausgesagt habe, dass er von V gehört habe, dass diese am 03.10.2022 mit dem Messer bedroht worden sei. Während er beim Hausarzt angegeben habe, dass er unter Ruhelosigkeit und Schlafstörungen leide, weil er ein enger Bekannter, der Tatverdächtigen im Eiskellerfall sei, eine Freundin des Zeugen am Abend vor der Verhaftung allein im Wald mit einem Messer bedroht haben soll. Das Messer falle von der Klingenlänge auch unter das Waffengesetz. Der Zeuge klärt nicht auf, welche Version stimmt. Ob er mal ein Messer bei ST gesehen habe?→ Der Zeuge meint, dass ST immer ein Messer dabei gehabt habe, er glaubt sich auch zu erinnern selbst ein Messer bei ST gesehen zu haben. Sie hätten sich auch mal über Messer unterhalten.
Warum er schließlich an die Täterschaft von ST geglaubt habe?→ Er meint, das sei wegen der Vernehmung gewesen.
Die Kammer möchte nochmal wissen ob L bei der Messergeschichte dabei gewesen sei, das glaubt der Zeuge eher nicht. Seiner Erinnerung nach, habe sich V damals nicht bedroht gefühlt, erst später beim Anwalt, sei ihr klar geworden, dass sie „die nächste“ hätte werden können.
Nachfragen der VerteidigungGeorg fragt nach, was er mit der Antwort „es sei schwierig“ auf die Frage ob er die Messergeschichte geglaubt habe, gemeint habe. → Der Zeuge meint, mittlerweile habe er V besser kennengelernt und da sie zum Überdramatisieren neigen würde, sei er sich nicht sicher, ob das alles stimmen würde.
Die Kammer hält ihm zwischendrin vor, dass er bei der Polizei angegeben habe, dass er nie ein Messer bei ST gesehen habe. Der Zeuge könne sich zwar nicht an eine konkrete Situation beschreiben, aber er glaubt sich dennoch zu erinnern.
Georg bittet um eine Beschreibung des Messers. Der Zeuge erklärt, er habe einmal aus STs Hosentasche einen Bügel rausragen sehen und beschreibt ihn, bestehend aus Metall mit „so einem Loch, Lücke in der Mitte und so einem kleinen Haken“. ST habe es aber nie herausgenommen. Georg fragt nach, ob der Zeuge derartige Bügel auch von Handytaschen oder anderem Werkzeug kenne, das verneint der Zeuge. Woher er wisse, dass ST immer ein Messer dabei gehabt habe?→ Das konnte der Zeuge nicht beantworten.
Er wird gefragt, seit wann ihm bewusst sei, dass der Datumsirrtum wichtig war?→ Der Zeuge meint, seit heute im Prozess. Welche Vermutunge er hatte, weshalb ST verhaften worden sei, er habe keine Ahnung gehabt, das sei auch nicht so Thema gewesen, sondern „wie man sowas machen kann und damit leben kann…“.
Georg versteht nicht ganz, weshalb die Vernehmung ihn letztendlich von der Täterschaft überzeugt hat?→ Der Zeuge führt aus, er habe in der Vernehmung den Eindruck gewonnen selbst überprüft zu werden und ein Alibi zu brauchen und unter Verdacht zu stehen, er habe auch „DNA und so“ abgeben müssen und „deshalb muss es ST gewesen sein“. Georg hat sichtlich Probleme das nachzuvollziehen, der Zeuge kann es nicht näher erklären, bleibt aber dabei.
Georg fragt nach der Oma von L und der Zeuge erklärt, die würde nebenan wohnen und er habe sich auch öfter mit ihr unterhalten, die Oma habe ST noch nie leiden können weil er „so giftig geschaut“ habe.
Was V damit gemeint habe „Besuch abstatten“ und wie er darauf reagiert hätte?→V hätte das bedrohend gemeint, er hätte sie dann beruhigt und ihr auch versichert, dass er sie beschützen würde.
Nachfragen HuppertDr. Huppert fragt nach, wie V ihm ST beschrieben habe bevor er ihn getroffen habe, der Zeuge meint, sie habe gemeint, ST sei ein Spezl aus der Schule. ST sei nicht so im Mittelpunkt gestanden und habe auch nur ein paar Freunde gehabt, sei aber lustig und bei allen Unternehmungen super gewesen.