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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.387 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.10.2025 um 00:48
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wenn die Beamten nicht mehr wissen, wer weshalb welche Fragen gestellt hat und deshalb auch nicht begründen können weshalb ST nur als Zeuge angesehen wurde, hat das Gericht doch keine andere Wahl das anhand der gestellten Fragen selbst zu beurteilen. Die gestellten Fragen unterscheiden sich offenbar erheblich zu den Fragen, die anderen Zeugen gestellt wurden, das darf nicht unberücksichtigt bleiben.
Finde ich ein guter Ansatz und vielleicht auch schon eine Antwort auf meine Frage zur Beweislast betreffend eines Verfahrensverstoßes, bzw diese erübrigt sich durch einen derartigen eher objektiven Ansatz.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.10.2025 um 06:27
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Sebastian T. Hat seine Mutter nicht vorgeschickt. Er hat sich zunächst geweigert, zur Polizei zu gehen.
Ich gehe davon aus, das ist auch Deine Meinung, weil da kein Beleg dabei steht? Ich habe selbst gesucht, aber nirgends was dazu gefunden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.10.2025 um 06:44
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Also erstmal an @ziegelrot ich glaube und wüsste nicht, dass er bei Auffindung oder Ermittlungen dabei war. Derjenige, der eine andere Person vermutet hat, war glaube ich ein Ehrenamtlicher und kein Polizist.
Vielleicht könntest Du in diesem Zusammenhang das Ganze aus deinem früheren Bericht noch etwas aufschlüsseln, bin nämlich etwas überfordert angesichts der ganzen Nachbarn:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 17.11.2023:Es folgte ein Mann, der auch am 3.10 im Eiskeller war. Den Angeklagten kennt er aus dem Kindergarten oder der Grundschule, kann sich aber nicht erinnern. Hanna kennt er vom Grüßen aber nicht näher. Er hat dann am Sonntag gearbeitet und ein Arbeitskollege hätte ihm zwischen 16 und 17 Uhr gesagt, dass sein Nachbar gesagt hat, dass eine Leiche in Kaltenbach gefunden wurde. Diese hat ein Tattoo und braune Haare, sei weiblich.

Später ist er dann u.a. mit dem Nachbar von H. zusammengesessen und hat in die Freundesgruppe geschrieben, dass eine weibliche Leiche gefunden wurde, es kann aber auch jemand anders sein. Später haben sie die Bestätigung aus der Eiskeller-Gruppe bekommen.

Jetzt war der Kollege dran. Er habe auf dem Weg zur Arbeit, die in der Nähe vom Auffindeort liegt, Rettungskräfte gesehen. Zur Bergung und ob es mehrere Leute gesehen haben, kann er nichts sagen. Von seinen Eltern hat er erfahren, dass der Nachbar, wie sich herausstellte,ist es der Zeuge der H. aufgefunden hat, eine leicht bekleide Leiche in Kaltenbach gesehen hat. Diese wäre in seinem Alter. Er hat auch von seinem Kollegen gesagt bekommen, dass bei ihnen im Kreis eine abgehen würde, es wurde aber von keinem ein Gewaltverbrechen erwähnt.



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03.10.2025 um 08:22
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Sebastian T. Hat seine Mutter nicht vorgeschickt. Er hat sich zunächst geweigert, zur Polizei zu gehen.
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich gehe davon aus, das ist auch Deine Meinung, weil da kein Beleg dabei steht? Ich habe selbst gesucht, aber nirgends was dazu gefunden.
Dann helfe ich gerne nach.

Während des ersten Prozesses wurde ein Kumpel und Arbeitskollege von Sebastian T. vernommen. Dabei ging es u.a. um die Frage, ob es Streit zwischen ST und dessen Familie gegeben habe. Dazu wurde dann Folgendes berichtet:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 16.11.2023:Einmal hat er sich auch am Telefon mit seiner Mutter gestritten, da sei es um den Fall Hannah gegangen, dass er jetzt sofort von seinem Kumpel weg soll und Aussagen muss.
Sebastian T., der sich gerade bei seinem Kumpel aufhielt, wurde also von seiner Mutter telefonisch aufgefordert, sofort zu kommen und eine Aussage im Fall Hanna zu machen. Dem setzte sich ST zur Wehr; ansonsten hätte es darüber ja nicht zum Streit kommen können.

Diese Auseinandersetzung muss sich zwingend am 19.10. 2022 abgespielt haben, weil an diesem Tag die Polizei den Aufruf veröffentlichte, dass sich der gesuchte Jogger aus der Todesnacht von Hanna als Zeuge melden sollte.

Sebastian T. kam dieser Aufforderung nicht nach. Daraufhin schuf seine Mutter am nächsten Morgen Fakten, indem sie kurz nach 7 Uhr bei der Polizei in Rosenheim anrief und mitteilte, dass es sich bei dem gesuchten Jogger um ihren Sohn Sebastian handele. Für den nächsten Tag wurde dann eine Zeugenvernehmung auf der Dienststelle der Polizei vereinbart.

Die Mutter von ST gab zu verstehen, dass sie es als staatsbürgerliche Pflicht betrachtet habe, in einem solchen Fall der Polizei mit Aussagen zu helfen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.10.2025 um 08:45
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Sebastian T., der sich gerade bei seinem Kumpel aufhielt, wurde also von seiner Mutter telefonisch aufgefordert, sofort zu kommen und eine Aussage im Fall Hanna zu machen. Dem setzte sich ST zur Wehr; ansonsten hätte es darüber ja nicht zum Streit kommen können.
Dann helfe ich Dir da doch gerne mal nach (Rn. 404):
Nach dem Abend am 17.11.2022 habe, wie bereits erwähnt, S. T. bei ihnen übernachtet, ebenso der … (= …). Beide seien am Morgen weggefahren. … habe später mal erwähnt, dass ihm aufgefallen sei, dass der … da in der Früh besonders seltsam gewesen sein soll. Näheres wisse sie aber nicht. (= …) habe ihr auch noch erzählt, dass T. wohl da in der Früh einen Streit mit seinen Eltern gehabt habe und ein Telefonat dahingehend auch nicht gut ausgegangen sein solle, mehr wisse sie aber auch insoweit nicht.
Der Streit war also am 18.11. - an dem Tag, an dem ST festgenommen wurde.
UND: An dem Tag, an dem seine Mutter, wir wir jetzt erfahren haben, in der Früh bei der Polizei angerufen hat wegen der Befürchtung, dass ST in den Fokus der Ermittlungen geraten ist, und weil sie anscheinend deshalb zusammen mit ST nochmal zur Polizei gehen wollte.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Er sagt, dass die Mutter des Angeklagten am 18.11. morgens bei der Kripo angerufen hat, da sie die Vermutung hat, ihr Sohn sei in den Fokus der Ermittler geraten.
Ich denke, damit ist es eindeutig, oder?
ST hat sich also NICHT am 19.10. mit seiner Mutter gestritten und sich da auch nicht geweigert, eine Aussage zu machen.

Finde es auch schon wieder amüsant, dass du als Beleg für die eine Behauptung gleich wieder die nächste Behauptung aufstellst, nämlich, dass es "zwingend am 19.10." gewesen sein muss...


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03.10.2025 um 08:57
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Nach meinem Rechtsverständnis kann die Polizei eben nicht willkürlich festlegen, wann eine Person Verdächtiger/Beschuldigter ist sondern hat ihn, sobald aus Ermittlersicht zureichende tatsächliche Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass durch diese eine verfolgbare Straftat begangen wurde (Anfangsverdacht) und deshalb Ermittlungstätigkeit betreffend der Person stattfindet (sehe ich bereits hier ab den vom Gericht angesprochenen "ungewöhnlichen" Fragen an einen "Zeugen") als Beschuldigter zu belehren. Es mag hier möglicherweise gerade noch eine Grauzone vorliegen, aber eher dunkelgrau.
Nein, das darf sie nicht willkürlich und es ist ein Klassiker, wie aus dem Zeugen ein Beschuldigter wird. Zumindest bei der ersten Befragung des Angeklagten als Zeugen hatte man gegen ihn ja nicht viel in der Hand.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich räume ehrlich ein, dass ich mich schon immer darüber gewundert habe, warum die Ermittler ST lange nur als Zeugen und erst so spät als Verdächtigen gesehen haben. Es musste doch für die Polizei nach einer Phase ohne jedwede Erkenntnisse alarmierend wirken, als plötzlich Hinweise auf einen ominösen Jogger auftauchten, der mitten in der Nacht just zur Tatzeit im Bereich des Verschwindens von Hanna W. herumgekurvt war.

Mir wäre dieser junge Mann, zumal er sich nach dem Zeugenaufruf nicht selbst als Jogger geoutet hatte, auf jeden Fall ausgesprochen suspekt erschienen.
Jemand, der in der Nähe des Tatorts des Nachts joggt, kann vielleicht "verdächtig" wirken, ja das kann die Ermittler "elektrisieren" oder "alarmieren", aber reicht das schon, um ihn formal zu beschuldigen? Nun hat ihn auch seine Mutter bei der Polizei gemeldet, er wollte ja nicht, das ist vielleicht auch "verdächtig". Aber letztlich ist es noch sehr diffus, bedarf der näheren Abklärung. Aus meiner Sicht wäre es durchaus willkürlich, ihn alleine aus diesem Grund als Beschuldigten einzustufen. Da fehlt mir jeder spezifische Bezug zur konkreten Tat.

Beschuldigter wird man ja nicht, nur weil man kein Alibi hat, in der mutmaßlichen Tatzeit in Nähe des mutmaßlichen Tatorts war, oder keine Lust hat, zur Polizei zu gehen. Da muss schon noch was dazu kommen, der Zeuge verwickelt sich z.B. in Widersprüche, wird von Dritten beobachtet oder es gibt kriminaltechnische Spuren, die auf ihn hindeuten.


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03.10.2025 um 09:22
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Natürlich ist das Fakt. ST war zunächst als Zeuge eingestuft, nicht als Beschuldigter. Oder wie ist seine Titulierung im Vernehmungsprotokoll?
Aber ob man ihm den Beschuldigtenstatus zurecht vorenthalten hat, ist deswegen nicht Fakt.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Kriminalistischer Spürsinn scheint Dir völlig abzugehen. Für Dich ist bei einem Tötungsdelikt ein Jogger, der um 2.30 Uhr nachts zur Tatzeit im Bereich eines Tatorts herumläuft, so normal und unverdächtig, dass man keine Überprüfung für nötig hält
Natürlich muss man einen „Jogger“ der zur einer möglichen Tatzeit in der Nähe des möglichen Tatorts war überprüfen.

Aber in meinen Augen nicht mehr als einen Spaziergänger oder Raucher etc.

Wenn mir deswegen der „kriminalistische Spürsinn“ abgeht, bitte. Aber erstens bin ich nicht bei der Polizei und Zweitens vage ich zu bezweifeln, dass es auf Polizeischulen oder sonstigen kriminalistischen Studiengängen gelehrt wird, dass joggen in der Nacht besonders verdächtig ist.
Der zitierte Beitrag von ziegelrot wurde gelöscht. Begründung: Keine belastbare Quelle
Auch hier wieder, das war das Gedankenspiel einer anderen Person. Also ich weiß nichts davon, dass der Nachbar an dem Abend ins Wasser gefallen ist.
Zitat von XluXXluX schrieb:Vielleicht könntest Du in diesem Zusammenhang das Ganze aus deinem früheren Bericht noch etwas aufschlüsseln, bin nämlich etwas überfordert angesichts der ganzen Nachbarn:
Ich allerdings auch ;)

Ich kann mich an den Zeugen schon noch Dunkel erinnern. So wie ich es verstehe, ist es ein Bekannter von dem Nachbarn des Nachbarn P. Und Erster Nachbar ist mit P. zusammengesessen. Aber es ist auch ziemlich verwirrend.

Da wurden so viele Zeugen im ersten Drittel des Prozess gehört, die aus Aschau waren und die sich irgendwie kannten und teilweise optisch geähnelt haben. Also garantieren will ich es nicht, dass ich das perfekt aufgedröselt haben.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Sebastian T. Hat seine Mutter nicht vorgeschickt. Er hat sich zunächst geweigert, zur Polizei zu gehen. Daraufhin hat die Mutter ihn am nächsten Morgen gemeldet - wohl ahnend, dass die Polizei den Jogger auch so ausfindig machen dürfte und dass der Sohnemann dann erst recht verdächtig wirkt
Das kann ich der Aussage des Freundes nicht so sicher entnehmen. Leider, steht in meinem damaligen Bericht kein Datum dabei und ich weiß auch nicht, ob er selbst eins wusste.

Es könnte auch zwischen den Vernehmungen gewesen sein. Außerdem kann ich nicht rauslesen, ob sie sich gestritten haben, weil er generell nicht aussagen wollte oder es ein Typischer Streit war, dass man sich jetzt sofort in Bewegung setzten muss oder was absagen muss dafür etc.


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03.10.2025 um 09:22
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nun hat ihn auch seine Mutter bei der Polizei gemeldet, er wollte ja nicht, das ist vielleicht auch "verdächtig".
Das war nur die Behauptung von @Tiergarten. Hatte ich oben richtiggestellt.

Unabhängig davon verstehe ich eh nicht, was daran verdächtig sein soll, wenn jemand, der schon mit anderen Situationen (Arztbesuch) ein Problem hat, erstmal nicht begeistert wäre, allein zur Polizei zu gehen. Gerade wenn man viel mit Kindern (oder jungen Erwachsenen) zu tun hat, wundert man sich sehr oft, mit wie vielen vermeintlich banalen Situationen die ein Riesen Problem haben.
Und eine Zeugenaussage bei der Polizei in einem Mordfall ist wahrlich nicht banal!


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03.10.2025 um 09:59
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber ob man ihm den Beschuldigtenstatus zurecht vorenthalten hat, ist deswegen nicht Fakt.
Richtig. Dazu müsste die Strafverfolgungsbehörde bewusst oder willkürlich - trotz entsprechenden Anfangsverdachts - kein förmliches Verfahren gegen den Verdächtigen eingeleitet haben, um ihm die Wahrnehmung seiner Rechte (Eröffnung und Belehrung, Aussageverweigerungsrecht, Recht auf Verteidiger usw.) zu vereiteln. Zumal der Beschuldigtenstatus wahrlich kein Ruhekissen für den Verdächtigen darstellt, sondern erst die Ermittlungsbehörden berechtigt, strafprozessuale Maßnahmen gegen ihn zu ergreifen, die da wären:

Festnahme, U-Haft, Abhören von TK-Verbindungen, div. Datenerhebungen, DNA-Abgleiche, Fingerabdrücke, Durchsuchungen und Beschlagnahme usw.

So lange jemand nicht Beschuldigter ist, so lange ist die Polizei in ihren Mitteln gegen einen Verdächtigen ziemlich beschränkt. Sie kann formlos befragen, ggf. Beweismittel sicher stellen, aber das war es dann auch. Redet sich jemand bei einer Befragung und Kopf und Kragen und belastet sich erst dadurch selbst, müsste dann umgeschaltet werden und der Hinweis erfolgen, dass sie weder als Zeuge noch als Beschuldigter zur Aussage verpflichtet ist, soweit man sich selbst belasten würde (§§ 55, 163a StPO).

Soweit ich das überblicke, sehe ich hier keine Anzeichen für ein Vorenthalten. Dass die Verteidiger das bringen, wenn jemand beim "Erstkontakt" noch nicht verdächtig war, ist klar. Ist halt ein Klassiker.


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03.10.2025 um 10:20
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ist halt ein Klassiker.
Das stimmt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Soweit ich das überblicke, sehe ich hier keine Anzeichen für ein Vorenthalten
Ich sehe es auch so, dass es nicht so einen krassen Umschwung gibt.

Aber dass es ein total verzweifelter Versuch für die Galerie von der Verteidigung ist, wie es einige sicher verstehen würden, sehe ich auch nicht.

Die Kammer wird nicht ohne Grund, so nachgebohrt haben.

Wenn man jemanden im Gegensatz zu allen anderen solche Fragen stellt, frage ich mich schon was die mit der Eigenschaft eines Zeugen zu tun haben sollen. Einen, den man auch extra nochmal einbestellt hat. Einen, den man mehrfach fragt, ob er nicht doch zum vermuteten Tatort gelaufen sein könnte. Einen, den man ja auch offensichtlich ein bisschen aus der Reserve locken will. Also ich finde schon, dass das Züge einer verdeckten Beschuldigtenvernehmung hat.

Da muss und wird sich die Kammer schon detailliert befassen müssen.

Ich persönlich kann ohnehin aus dem Inhalt, soweit ich ihn mitbekommen habe, nichts so dramatisch belastendes erkennen. Es hieß teilweise, er hätte sich mit seinen Widersprüchen um Kopf und Kragen geredet und dass allein die zwei Vernehmungen schon reichen, um ihn zu verurteilen. Und das sehe ich bisher nicht.


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03.10.2025 um 10:31
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Soweit ich das überblicke, sehe ich hier keine Anzeichen für ein Vorenthalten. Dass die Verteidiger das bringen, wenn jemand beim "Erstkontakt" noch nicht verdächtig war, ist klar. Ist halt ein Klassiker
Ich sehe für den Erstkontakt auch keinerlei Probleme, jedoch bei der zweiten Befragung wird es schon spannend, ob der Status als Zeuge noch im Rahmen war. Und darauf zielt denke ich auch die Verteidigung ab.


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03.10.2025 um 10:46
Zitat von ProGerProGer schrieb:Ich sehe für den Erstkontakt auch keinerlei Probleme, jedoch bei der zweiten Befragung wird es schon spannend, ob der Status als Zeuge noch im Rahmen war. Und darauf zielt denke ich auch die Verteidigung ab.
Zumal ST erkennungsdienstlich behandelt wurde (Fotos, DNA, Fingerabdrücke).


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03.10.2025 um 10:56
Zitat von XluXXluX schrieb:Zumal ST erkennungsdienstlich behandelt wurde (Fotos, DNA, Fingerabdrücke).
Ist es zulässig einen Zeugen erkennungsdienstlich zu behandeln ohne seinen Status zu ändern? Im Englischen liest man gelegentlich von einer 'person of interest'. Kann er als Zeuge diese Behandlung verweigern?


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03.10.2025 um 11:07
Zitat von ProGerProGer schrieb:Ich sehe für den Erstkontakt auch keinerlei Probleme, jedoch bei der zweiten Befragung wird es schon spannend, ob der Status als Zeuge noch im Rahmen war. Und darauf zielt denke ich auch die Verteidigung ab.
Das sehe ich auch. Hier muss man natürlich berücksichtigen, dass seine Spekulation bzgl. des Steines später sogar im Urteil als Indiz verwendet wurde (Abschnitt 1355). Daher ist es wichtig, zu wissen, ob zu dem Zeitpunkt die Beamten in Wirklichkeit von einem Anfangsverdacht ausgingen.

Wie wir nun wissen, wurden sämtliche Fragen, welche das aufklären könnten, von den Ermittlern nicht beantwortet. Ob hier eine Erinnerungsschwäche vorliegt oder ein taktisches Verhalten ist in Wirklichkeit egal. Gefühlsmäßig war es für mich letzteres.

Das Gericht muss sich nun aus den gestellten Fragen und den weiteren Umständen ein Bild machen und folgende Frae beantworten: Hat für die Beamten, welche die Befragung durchführten, in Wirklichkeit ein Anfangsverdacht (im Kopf) vorgelegen, der "nur" nicht dokumentiert wurde?

Natürlich kann das Gericht darüber auch hinweg gehen. Es kann sagen, dass die Aussagen an diesem Tag nicht negativ zu bewerten sind und daher auf weitere Aufklärung verzichtet. Da der Inhalt dieser Befragung im 1. Verfahren jedoch als belastend herangezogen wurde, wird das für eine ganze Menge ein bitterer Beigeschmack hinterlassen (zumindest diejenigen, welche im Gerichtsaal saßen und das Schauspiel angesehen hatten und ihren Unmut kundgetan hatten und einigen hier).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.10.2025 um 11:14
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Das sehe ich auch. Hier muss man natürlich berücksichtigen, dass seine Spekulation bzgl. des Steines später sogar im Urteil als Indiz verwendet wurde (Abschnitt 1355). Daher ist es wichtig, zu wissen, ob zu dem Zeitpunkt die Beamten in Wirklichkeit von einem Anfangsverdacht ausgingen.
Die Aufforderung zur Sepkulation über den Tatvorwurf Situation auch für mich das schwerwiegendste Problem bei diesen Befragungen.


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03.10.2025 um 11:17
Das ganze ist ja ein böser Zufall, also dass der TV räumlich und zeitlich in der Nähe war.

Was gibt es denn (außer einem Unfall, den ich mir nicht vorstellen kann), denn sonst für Szenarien?

Ein unbekannter Mann, der auch zufällig dort unterwegs war? Der evtl. auch in diesem Eiskeller feierte?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.10.2025 um 11:27
Was ist mit Philipp S. der Freund von Hanna, der sie nachhause bringen wollte, sein Stiefvater der Polizeibeamter der bei der Gerichtsverhandlung mit seinem Handy im Zuschauerraum saß und von Regina Rick erkannt wurde.


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03.10.2025 um 11:28
Zitat von LindströmLindström schrieb:Das ganze ist ja ein böser Zufall, also dass der TV räumlich und zeitlich in der Nähe war
Es waren ja noch mehr Menschen räumlich und zeitlich in der Nähe. Wir wissen nicht, wieso ihr Nachbar z B nicht weiter verdächtigt wurde oder ist da etwas bekannt? Ich kann mich nicht erinnern.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.10.2025 um 11:38
Zitat von ichhierichhier schrieb:Es waren ja noch mehr Menschen räumlich und zeitlich in der Nähe. Wir wissen nicht, wieso ihr Nachbar z B nicht weiter verdächtigt wurde oder ist da etwas bekannt? Ich kann mich nicht erinnern.
Laut schriftlicher Urteilsbegründung (Randnummer 272-283) ist es wohl so, dass er zum Tatzeitpunkt, von dem im Urteil ausgegangen wurde, sich noch am Eiskeller befand.
Der Zeuge …, Nachbar der H. W. schilderte, dass er sich konkret am 02.10.2022 gegen etwa 17:00 Uhr mit H. zusammengeschrieben und ein Vorglühen für den Abend bei der … die auch in A. im C. wohne, ausgemacht habe. Anschließend habe man gemeinsam in den Club „E.“ gehen wollen, ein Tisch sei bereits reserviert gewesen.
273
Da es so stark geregnet habe, habe er dann gegen 20:00 Uhr die H. mit dem Pkw abgeholt, gemeinsam seien sie zu … gefahren.
274
Bei diesem „Vorglühen“ seien er ( …), H. W., … und …er zugegen gewesen.
275
Diese Personen gaben als Zeugen binvernommen glaubhaft und glaubwürdig an, dass Alkohol konsumiert worden sei (Bier, Wein, Pfefferminzschnaps), es seien auch Trinkspiele gemacht worden. Übereinstimmend äußerten alle Zeugen, dass sich die Menge des Alkoholkonsums im Rahmen des Üblichen gehalten habe, alle dann bei Aufbruch des Freundeskreises gegen 23:00 Uhr in Richtung „E.“ angetrunken und lustig gewesen seien, aber nicht betrunken. Ausfallerscheinungen, insbesondere auch von H. W. wurden negiert.
276
Während die anderen mit dem Auto Richtung „Eiskelter“ gefahren seien, sei er/S… mit H. W. zu Fuß dorthin gegangen. Am Festhallenparkplatz habe seine Freundin (…) mit ihrer Schwester … absprachegemäß auf ihn gewartet.
277
Im „E.“ hatte zwar der … mit H. W. ab und an sporadisch Kontakt, sie auch mal auf der Tanzfläche wahrgenommen (ohne, dass ihm Ausfallerscheinungen aufgefallen wären) im Wesentlichen hat sich der Freundeskreis (… er, …) dann dort aber „aus den Augen verloren“, jeder sprach mit zufällig getroffenen Bekannten und Freunden.
278
Um kurz vor 02:30 Uhr habe – so der Zeuge … – er in der Discothek mit H. W. – sie habe heim gewollt, weil sie ani nächsten Tag habe nach Rumänien fliegen wollen – vereinbart, dass man sich gemeinsam zu Fuß auf den Heimweg mache. Zusammen hätten sie dann den Eingangsbereich passiert.
279
Ihm sei aber wegen des Alkoholkonsums schlecht gewesen und er habe sich hinter einer Steinmauer versucht zu übergeben. Anschließend sei er nochmal in den „E.“ gegangen und habe kurz seiner Freundin … gesprochen, sie gefragt, ob sie mitkomme, da ihm schlecht sei und er mit H. heimgehen wolle. Die Freundin habe aber noch nicht heim gewollt, weshalb er ihr (es sei beabsichtigt gewesen, dass sie bei ihm schlafe) den Haustürschlüssel gegeben habe.
280
Als er dann wieder am Eingangsbereich der Discothek gewesen sei, habe er H. W. nicht finden können. Er habe versucht, sie um 02:36 Uhr und 02:37 Uhr auf deren Mobiltelefon zu erreichen, was allerdings nicht gelungen sei; er habe nur die Mailbox erreicht. Er habe sich dann nichts weiter gedacht, weil H. an dem Abend kein Datenvolumen mehr auf ihrem Handy gehabt habe. Deswegen habe er die fehlende Reaktion nicht hinterfragt.
281
Um 02:38 Uhr habe er eine WhatsAppNachricht mit dem Inhalt „H.?“ geschrieben und sei, nachdem er nochmals versucht habe, sich zu übergeben, zu Fuß in Richtung seiner Wohnanschrift gegangen.
282
Auf dem Weg dorthin habe er einen Anruf (ca. gegen 03:00 Uhr) seiner Freundin … erhalten, dass diese jetzt doch zusammen mit ihrer Schwester den „E.“ verlassen würde. Zu diesem Zeitpunkt sei er auf Höhe des Hotels „Berge“, K.-Straße 85, bei dem dortigen Baum gewesen.
283
Der Zeuge zeichnete dies in eine Lageskizze ein und erläuterte diesen Punkt im Rahmen seiner Zeugeneinvernahme allen Verfahrensbeteiligten.
284
Anschließend sei er wegen dieses Anrufes seiner Freundin umgekehrt und zurück zum „E.“ gegangen. Dort habe er dann aber ca. eine halbe Stunde draußen gewartet, Weil es der Schwester seiner Freundin schlecht gegangen und diese gemeinsam mit der Freundin auf dem Klo gewesen sei. Er selbst habe vor dem „E.“ unter einem Regenschirm sitzend gewartet, ihm sei schlecht gewesen, ihm sei nichts aufgefallen, z.B. auch kein Jogger. Letztendlich sei er dann erst gegen etwa 03:30 Uhr/03:45 Uhr gemeinsam mit seiner Freundin zu Hause gewesen (deren Schwester sei mit einem anderen Freund heimgefahren).
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699

Auch zum Todeszeitpunkt, von dem die Verteidigung ausgeht, wäre er noch dort gewesen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.10.2025 um 11:41
@fassbinder1925 vielen Dank, ich hatte es anders in Erinnerung und ihr irgendwie als zeitweise verdächtigt abgespeichert. Gut, dass Du das klargestellt hast


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