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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.432 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 07:44
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wenn Du meinst, ich hätte ein Unfallszenario ausgeschlossen, dann musst Du Dich verlesen haben. Ich halte es theoretisch für möglich. Allerdings fehlt es bislang - außerhalb der Behauptung, es könne auch ein Unfall gewesen sein - an einem Szenario, dass das auch schlüssig darlegt. Und dann ist der Wert erst einmal gering. Deshalb "Gewaber", weil kein "stimmiger Gesamtablauf" dargelegt ist. Erst dann hätte ich eine ernstzunehmende Alternative.
Die Frage ist, was erwartest Du?

In Wirklichkeit entsteht ein Unfall meist einfach durch eine kurzzeitige Unaufmerksamkeit oder auch Leichtsinnigkeit. Im Badewannenunfall war es wahrscheinlich das Einweichen der Wäsche, obgleich das Opfer eigentlich vom Krankenhausaufenthalt zu sehr geschwächt war und es besser noch etwas gewartet hätte. Die Möglichkeiten für Unfälle ist in Wirklichkeit unbegrenzt.

Eine Straftat muss in Wirklichkeit stimmig sein und ein schlüssiges Bild ergeben, aber das tut es einfach nicht. Man muss sehr viele unbewiesene Annahmen aufstellen, um in dem Fall noch eine Straftat zu sehen. Je mehr unbewiesene Behauptungen notwendig sind, umso unwahrscheinlicher ist ein solcher Ablauf.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ja. Und das war natürlich durch die medizinischen und mechanischen Sachverständigen geprägt, die ausschlossen, dass die symetrisch gebrochenen Schulterdachknochen nicht durchs Treiben im Wasser verursacht worden seien. Also war es eine Gewalttat. Das muss man jetzt nicht für naturwissenschaftlich erwiesen betrachten und meinetwegen die Gutachter für befangen halten, aber bislang fehlt es an einer mit Expertise unterstützten Alternative.
Das Problem ist bei den Schulterbrüchen die Tatsache, dass diese symmetrischen Brüche höchst selten vorkommen und es daher diese Theorie nur von einem einzigen Gutachter aufgestellt wurde. Ausgerechnet von einem Gutachter, den Du selbst eigentlich sehr kritisch sehen müsstest, schließlich hat er sich auch im Badewannenfall geirrt. Aus der Literatur besitzt seine Theorie jedenfalls keinerlei Grundlagen. Da solche Fälle eigentlich von der Statistik her unbekannt sein sollen, ist es schon wenig wahrscheinlich, dass er recht hat. Körperliche Auseinandersetzungen gibt es leider zuhauf. Wenn die von Adamec behauptete Ursache richtig sein sollte, wäre sei auch in der Statistik zu finden. Wahrscheinlich haben die Brüche zwar einen ähnliche Ursache, aber werden nicht gleichzeitig entstanden sein.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 08:06
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Nach dem, Hinweis von @rabunsel glaube ich gerade nicht, dass das Handy sich mit dem Internet verbunden hat, sondern dass es nur erfolglose Versuche gab, sich mit dem Internet zu verbinden. Denn sonst hätte es ja in einer Funkzelle eingeloggt gewesen sein müssen.

Deiner Erklärung zur Begrifflichkeit stimme ich aber zu.
Also für mich muss das iPhone in einer Funkzelle eingeloggt gewesen sein, weil es ja sonst keinen Internetverkehr hätte herstellen können. Das sei automatisch im Hintergrund erfolgt, so das Urteil (das halt noch immer die wichtigste Quelle für die Ermittlungsergebnisse darstellt). Der Teilnehmer sei nur nicht "aktiv im Netz bzw. in der angegebenen Funkzelle eingebucht" gewesen.

Es wird also differenziert zwischen "automatisch" und "aktiv". Damit ist also gemeint, es sei keine gezielte ("aktive") Aktion durch eine Bedienung erfolgt (Hervorh. durch mich):
Der Annahme, dass das Handy im Wasser gewesen sei, die GPS-Daten als Folge dessen um 02:33:35 Uhr bereits ungenau gewesen seien, stehe nicht entgegen, dass um 02:40 Uhr die SMS noch zugestellt worden sei. Grund dafür könne beispielsweise sein, dass das Handy im Wasser noch mal Richtung Wasseroberfläche „hochgeschwemmt“ worden sei, dadurch wieder kurzzeitig Netzempfang gehabt habe, wodurch die SMS-Zustellung möglich geworden sei. Tatsächlich sei das Handy ja auch – so KOK … einige hundert Meter im Bärbach und im Fluss Prien getrieben (vgl. Anhang Karte 2 zum späteren Fundort). Zuletzt – so der Zeuge … – sei festgestellt worden, dass vom Handy der H. … am 03.10.2022 zu den Uhrzeiten 00:40:36 Uhr, 01:40:36 Uhr, 02:40:36 Uhr und 03:40:46 Uhr, welches sich nach wie vor in der nördlichen Vodafone Zelle befunden habe, in periodischer Form Internetverkehr von exakt 1 Stunde Dauer aufgebaut habe, lediglich der Datensatz mit der Beginnzeit 03:40:46 Uhr habe bereits nach 57 min 28 sec geendet. Es habe sich um automatische Hintergrund-Updates gehandelt. Die dabei eruierten periodischen Internetdaten würden aber nicht bedeuten, dass der Teilnehmer aktiv im Netz bzw. in der angegebenen Funkzelle eingebucht sei.
(...)
Am 03.10.2022 um 04:38 Uhr sei das Ende der Datenverbindungen und somit die letzte Aktivität des Mobiltelefons festgestellt worden.
(...)
Auf der Grundlage dieser gesicherten Daten stehe fest, dass im Zeitraum vom 03.10.2022, 02:32 Uhr bis 03.10.2022, 02:40 Uhr ein Ortswechsel des Mobiltelefons der H. W. von der südlichen Zelle in die nördliche Zelle erfolgt sei.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699

Wir wissen ja alle, dass unsere Smartphones bei Standardeinstellung auch immer wieder mit dem Internet verbunden sind, wenn sie in unserer Hosentasche sind. Sonst gäbe es keine SMS oder Pushnachrichten. Und auch Geodaten werden unabhängig von einer aktiven Nutzung generiert.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 08:33
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Schon bei den Zeiten, vor 02:40 Uhr konnte das Handy höchsten auf Wlan zurückgreifen, denn das Guthaben war ja aufgebraucht, das würde natürlich auch Hintergrund Aktivitäten, die Internet benötigen würden, betreffen.
Bei Prepaid hat man in der Regel zwei 'Guthaben', das eine sind Gesprächseinheiten, das andere ist das Datenvolumen. Hanna hatte keine Gesprächseinheiten mehr aber vermutlich noch Datenvolumen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 08:49
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Die Frage ist, was erwartest Du?
Ich würde mehr als ein lapidares "Es könnte auch anders gewesen sein." erwarten. Und da ist nichts in der Waagschale:

Weil Verletzungen "atypisch" sind und es darüber keine Berichte in der Literatur oder Statistik gibt, heißt es nicht, dass sie nicht vorkommen können. Das ist doch naiv.

Die Brüche sind nun mal da. Und es gibt natürlich Fachliteratur über Treibeverletzungen bei Leichen im Wasser, auch in steinigen Gewässern, wie sie in Mittelgebirgen und dem Alpenraum nicht untypisch sind. Es gibt auch Opfer einer Gewalttat in steinigen Gewässern, die Differenzierung, was durch menschliche Gewalt und was durch das Treiben im Wasser verursacht wird, dürfte sich auch in Literatur und Fallberichten wiederspiegeln. Da ist offenbar der symmetrische Bruch der Schulterdachknochen so oder so auch kein häufiges Phänomen. Wie auch bei Gewalttaten auf dem Trockenen. Und nun? Der Bruch existiert. Man kann also nichts daraus ableiten, dass es darüber nichts gibt. Ein Nullargument.

Hier gibt es diese Verletzungen und die wurden von Sachverständigen begutachtet, die mehr Expertise als Du, ich oder das Gericht haben. Und wenn ein Gutachter in einem anderen Fall (Genditzki) eine wohl erwiesenermaßen falsche Einschätzung abgegeben hat, so gibt es keinen Erfahrungssatz, dass er immer falsche Einschätzungen abgibt. Das Gericht kann ja nicht sagen: "Wir glauben Dir nichts mehr!" Außer er heißt Gert Postel.

Zumal der entscheidende Punkt für die Wiederaufnahme bei G. neue biomechanische Simulationstechniken waren, die es vor 15 Jahren noch nicht gab. Und der Badewannen-"Mord" lässt sich mit unserem Fall schon deshalb nicht vergleichen, weil das Opfer dort nie obduziert worden ist und das Gericht einen Mord erfunden hat, indem es (das Gericht!) Schritt für Schritt von einer gewissen Wahrscheinlichkeit ausgehend alle anderen Möglichkeiten ausgeschlossen hat, indem es zwingende Annahmen konstruierte. Leere Annahmen wie ein Kartenhaus übereinander geschichtet. Rechtstechnisch überhaupt nicht vergleichbar mit dem Fall hier.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 09:06
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich würde mehr als ein lapidares "Es könnte auch anders gewesen sein." erwarten. Und da ist nichts in der Waagschale:
Hier behauptet niemand, dass es anders gewesen sein könnte. Man hat schon recht klare Vorstellungen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Weil Verletzungen "atypisch" sind und es darüber keine Berichte in der Literatur oder Statistik gibt, heißt es nicht, dass sie nicht vorkommen können. Das ist doch naiv.
Könne ja, aber hier geht es um Wahrscheinlichkeiten. Wenn man die so gut wie nie bei körperlichen Angriffen beobachtet hat, wie so sollen sie jetzt plötzlich vorliegen. Das ist nichts anderes wie eine unbewiesene Behauptung, die sich in die vielen unbewiesenen Behauptungen einreiht, welche notwendig sind, ein Tötungsdelikt zu begründen.

Für einen Unfall gibt es nur ganz wenig unbewiesenen Tatsachen, die eingetreten sein müssen.

Wahrscheinlich ist sie am Brückl ausgerutscht. Man sollte sich auch wieder mal das Bild der Brückl in Erinnerung rufen, da gibt es eine Stolperfalle. Nicht umsonst ist inzwischen diese Brücke auch von der Straßenseite her gesperrt.

Der Ablauf ist daher sehr simpel, sie wird dort in das Wasser gefallen sein. Vielleicht hatte sie sich am Kampenwandparkplatz sogar noch kurzzeitig festhalten können, dann jedoch abrutschte und durch de Fluten weiter trieb, so dass sie dort den Ring verloren hatte. Der Rest tat der Bärbach und die Prien.

Der "Anrufversuch" ist mittlerweile auch durch das Wassere erklärbar, passte aber nie so wirklich in ein Tötungsdelikt, weil er wirkungslos gewesen wäre, Schreien viel effektiver.

Was ist an einem Tötungsdelikt überhaupt noch schlüssig? Vielleicht erläuterst Du es hier mal.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 09:17
PS
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Zumal der entscheidende Punkt für die Wiederaufnahme bei G. neue biomechanische Simulationstechniken waren, die es vor 15 Jahren noch nicht gab. Und der Badewannen-"Mord" lässt sich mit unserem Fall schon deshalb nicht vergleichen, weil das Opfer dort nie obduziert worden ist und das Gericht einen Mord erfunden hat, indem es (das Gericht!) Schritt für Schritt von einer gewissen Wahrscheinlichkeit ausgehend alle anderen Möglichkeiten ausgeschlossen hat, indem es zwingende Annahmen konstruierte. Leere Annahmen wie ein Kartenhaus übereinander geschichtet. Rechtstechnisch überhaupt nicht vergleichbar mit dem Fall hier.
Leider ist es auch genauso in dem Fall, ein von einem wahrscheinlich voreingenommen Gericht aufgehäufte Belanglosigkeiten und Zeugen, die sich nicht trauten, fehlerhafte Aussagen zu korrigieren. Das wissen wir heute.

Dieses Kartenhaus ist mittlerweile zusammen gebrochen, auch wenn Du es momentan noch nicht wahrhaben willst. Ob noch die Frage geklärt wird, ob Unfall/Kapitaldelikt, diese Frage wird offenbar aktuelle den Parteien momentan überlassen. Ob das Gericht das überhaupt noch will, werden wir sehen.

Die biomechanische Simulationstechnik war zwar der Wiederaufnahmegrund, aber Du vergisst, dass damals schon ein anderer Gutachter den Stunt vorgeschlagen hatte, der schon genau diesen Ablauf zeigte, den später durch die Simulation nur noch besser verifiziert werden konnte. Das Gericht hat nur dem Gutachter geglaubt, der in diesem Fall ein nicht ausreichendes Vorstellungsvermögen zeigte. Das war die eigentliche Ursache für das damalige Fehlurteil.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 09:33
Der Prozessbeginn wurde bereits am 29.6.23 verkündet, zu diesem Zeitpunkt war der Forensiker vom LKA wahrscheinlich noch mit der Auswertung des iPhone befasst. Eine Änderung der Anklageschrift bzgl. Tatort und Tatzeit hätte den Prozessbeginn in jedem Fall deutlich verzögert. Die Ermittler hätten erstmal Input für eine veränderte Anklageschrift liefern müssen, der Staatsanwalt diese verfassen und bei Gericht einbringen. Der Verteidigung hätte ebenfalls ausreichend Zeit zum Studium der veränderten Anklageschrift gegeben werden müssen. Und dies alles bei einem nicht zu unterschätzenden medialen Druck.
Da liegt es doch mehr als nahe die neu gewonnen Informationen geeignet zu selektieren und zu interpretieren. Im Prinzip geht es ja lediglich um 100m bzw. ein paar lächerliche Minuten, der Tatvorwurf bleibt ja der gleiche.
Also wieso sollte hier ein Riesenfass aufgemacht werden?


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