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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.523 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.11.2025 um 08:17
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass man sich auf einen Kompromiss mit weniger Gutachten verständigt hat und das mit der Mandantschaft und Behördenleitung besprochen werden muss und falls keine Einigung zustande kommen sollte, würde es zu einem Freispruch im Zweifel kommen. Falls das so juristisch möglich ist
Welche und wieviele Beweismittel noch eingeholt werden unterliegt im Strafprozess nicht der Parteidisposition. Man kann sich darüber nicht "einigen". Aber natürlich kann und sollte das Gericht sein weiteres Vorgehen erläutern und Gelegenheit zur Stellungnahme geben . Wenn das Gericht ohne weitere Beweisaufnahme freisprechen kann, wird/sollte es das my. E. tun. Einen Unterschied zwischen Freispruch erster und zweiter Klasse gibt es juristisch so nicht, § 267 Abs. 5 StPO spricht insofern einheitlich nur von "nicht überführt".
Wenn also das Gericht zur Auffassung gelangt sein sollte, auch wenn wir einen Angriff annehmen, können wir aufgrund der Gesamtschau der Indizien ihn nicht als Täter überführen, dann erschiene mir eine weitere langwierige und sehr kostenintensive Beweisaufnahme eigentlich aus meiner Sicht schwer begründbar. Andererseits obliegt die Verfahrensführung dem unabhängigen Gericht und wenn sie, zB damit das Urteil in der Begründung mit weniger offenen Fragen und Hypothesen auskommt, die Beweise dennoch erheben wollen, ist das nach meinem Verständnis in keiner Weise angreifbar.

Für die Verteidigung erschiene mir ein Pochen auf die weitere Beweisaufnahme einerseits ein gewisses Risiko, denn wenn sich bei der Begutachtung (erneut) herausstellen sollte, dass ein Unfall jedenfalls nicht sonderlich wahrscheinlich ist, könnten ggf manche der Richter bewusst oder unterbewusst geneigt sein, den davon eigentlich völlig unabhängigen Indizien für eine Täterschaft des ST doch deutlich mehr Gewicht einzuräumen (unter dem Gesichtspunkt : Wer, wenn nicht dieser Typ? ).

Andererseits wird es ohne Beweisaufnahme zur Unfall/Angrifffrage schwerer werden, ein Erstattung der Privatgutachterkosten zu erreichen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Zudem bedürfte es einer vollständigen Beweisaufnahme hinsichtlich des Unfallgeschehens, um festzustellen, dass ein Täter nicht festgestellt werden kann. Ohne Tat kein Täter, ohne Unfall keine erwiesene Unschuld.
Diesem Satz stimme ich zwar allgemein zu, ist aber für das gerichtliche Verfahren nur gegen ST nicht so ausschlaggebend. Denn festzustellen "dass ein Täter nicht festgestellt werden kann." ist nicht Aufgabe des Gerichts. Das Gericht entscheidet nur: Der Angeklagte ist schuldig einer bestimmten Tat oder freizusprechen. Es ist dann an der StA, weiter zu ermitteln (gegen unbekannt). Dass heißt sie können (müssten wahrscheinlich) anschließend gutachterlich ermitteln, ob es eine Tat gibt (falls nein: Einstellung der Ermittlungen, falls doch, Suche nach dem Täter, findet man keinen: Einstellung der Ermittlungen aus dem Grund, dass der Täter nicht ermittelt werden kann).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.11.2025 um 10:04
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Gekenterte Kayakfahrer werden meistens nicht obduziert, so lange keine Straftat im Raum steht (fahrlässige Tötung). Und Kayaksportärzte obduzieren nicht. Die menschliche Erkenntnis ist halt begrenzt.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kayakfahrer durch ein Kapitaldelikt im Wasser stirbt, ist rel. gering im Vergleich zur Wahrscheinlichkeit, dass er ohne Fremdeinwirkung verunfallt. Da sind wir uns hoffentlich einig.
Und solange keine Gewalttat im Raum steht, ist auch kein Rechtsmediziner zuständig - sondern eben der Sportarzt, Orthopäde, Intensivmediziner etc., der sich im Falle des Überlebens der Verletzungen annimmt.
Und natürlich könnte es trotzdem eine Studie über (zuvor) Kayak-fahrende Unfalltote vs. Mordopfer und beidseitige vs. einseitige Acromia-Brüche geben - aber auch dafür ist die Wahrscheinlichkeit eher gering.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es gibt Morde, da trieft der Tatort vor Spuren, mit denen ich ohne Weiteres einen Verdächtigen festnageln kann. Das ist aber nicht typisch. Typisch ist, dass bei Wasser- oder Brandleichen oder bei starker Verwesung die Spurenlage per se schlecht ist.
Du vergisst, dass der Angriff, die Schläge und die starken Verletzungen nicht im Wasser passiert sind. Aber das hatten wir ja schon x-mal. Wohin das viele (bei Kopfschwartenverletzungen übliche) Blut hingekommen ist, konnte mir leider bis heute niemand nachvollziehbar beantworten.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es gab eine Kontaktaufnahme. Und die ist dann so abgelaufen, dass es zu einer Zurückweisung, Beleidigung, Abwertung gekommen ist. Das hat dann Aggressionen freigesetzt und am Ende hat der Täter getötet (oder den Tod billigend in Kauf genommen), um die Tat zu verdecken.
Dir ist aber schon bewusst, dass Dein Fabulieren überhaupt nichts mit dem derzeitigen Stand zu tun hat, oder?
Natürlich bleibt es Dir unbenommen, weiterhin ohne Rücksicht auf die neuen Entwicklungen die alte Theorie weiter zu spinnen und mit eigenen Fantasien zu ergänzen. Ich frage mich nur, was Dir das bringt.
Und da muss ich @Sherlock_H Recht geben, ein bisschen Abwechslung täte dem Thread gut.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.11.2025 um 10:08
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Wir könnten mal zur Abwechslung das Ergebnis von H.s Obduktion diskutieren: Ich meine damit vor allem, dass sich in ihrem Magen sehr wenig Wasser befunden hat. Und die Schlußfolgerung, dass sie ohnmächtig oder nahezu ohnmächtig in den Bärbach gekommen sein muss.
Nicht ganz. Das bedeutet nur, dass H. bereits bewusstlos war, als sie ertrunken ist, nicht unbedingt als sie ins Wasser geraten ist. Wann und wie H. bewusstlos geworden ist, ist nicht bekannt, aber den Kopf kann sie sich auch im Bach gestoßen haben, von Phänomenen wie Kälteschock (nichtmal ganz unrealistisch bei ihrem Alkoholgehalt im Blut) noch abgesehen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:
Zitat von TinchoTincho schrieb:Es gibt schlicht keine konkreten Hinweise darauf. Keine typischen rechtsmedizinischen "Signs of Struggle" wie Halte- oder Abwehrverletzungen. Keine Kampf-, Blut- oder DNA-Spuren an einem vermuteten Tatort.
Gekenterte Kayakfahrer werden meistens nicht obduziert, so lange keine Straftat im Raum steht (fahrlässige Tötung). Und Kayaksportärzte obduzieren nicht. Die menschliche Erkenntnis ist halt begrenzt.
Non-Sequitur? Oder nur falsch zitiert?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es gibt einen Angeklagten. Es gibt das Motiv "sexuelle Handlung".
Es gibt einen Angeklagten, den nichts mit der Tat in Verbindung bringt, und dem das Motiv "sexuelles Interesse" untergeschoben wurde weil man sonst nichts finden konnte.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Empörung, mit der hier der Pornokonsum des Angeklagten verteidigt wurde, ging immer an der Sache vorbei, weil die Kausalität nicht nachgewiesen sein muss.
Hätte man den Pornokonsum von Jedem, der an dem Abend in Hohenaschau war, ausgewertet, hätte man ganz schön viele Tatverdächtige. Himmel, ich glaub mein eigener Browserverlauf ist verdächtiger als der von S.T..
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Maximal Indizien für Kratzer. Es könnten Abwehrverletzungen sein, aber das ist dann schon ein sehr dünnes Indiz'chen.
Das sind keine Abwehrverletzungen. Abwehrverletzungen hat das Opfer, normalerweise an der oberen Extremität, mit der es versucht sich zu verteidigen. H. hatte keine.
Zitat von karajanakarajana schrieb:Wieso buddelt man hier dauernd zusammenhangslos irgendwelche alten Kamellen aus und liest sie dann nichtmal zu Ende?
Das ist eine bestürzend relevante Frage.


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20.11.2025 um 10:19
Zitat von XluXXluX schrieb:Du vergisst, dass der Angriff, die Schläge und die starken Verletzungen nicht im Wasser passiert sind. Aber das hatten wir ja schon x-mal. Wohin das viele (bei Kopfschwartenverletzungen übliche) Blut hingekommen ist, konnte mir leider bis heute niemand nachvollziehbar beantworten.
Oder die unvermeidlichen DNA-Anhaftungen an der Kleidung des Opfers. Es wurde nicht nur keine DNA von S.T., es wurde überhaupt keine Fremd-DNA an ihr, an ihrer Kleidung, an ihrer Hose oder an ihrem Gürtel gefunden. DNA, die übrigens auch nach Wochen im strömenden kalten Wasser nachweisbar ist:
The longest exposure time still resulting in a complete profile was 2 weeks for a sample with skin cells in the pond during winter. In summer, the time period for erasing the bulk of DNA was 4 hours regarding epithelial samples and more than 1 day for blood samples in pond and river environments. All in all, the results demonstrate that DNA could still be recovered from clothes exposed to water for more than 1 week.
Quelle: Helmus J, Zorell S, Bajanowski T, Poetsch M. Persistence of DNA on clothes after exposure to water for different time periods-a study on bathtub, pond, and river. Int J Legal Med. 2018 Jan;132(1):99-106. doi: 10.1007/s00414-017-1695-2. Epub 2017 Sep 30. PMID: 28963636.

Sogar an der Haut bleibt genug Material zurück:
We used pig skin, either smeared with human blood or held firmly for 30 s by two test-persons, before immersing it in either cold, room-temperature or warm water as well as in a stream and a pond for up to seven days prior to DNA testing. [...] Cold water samples yielded the most promising results, as shown by the recovery of the full set of 16 reproducible STR loci from the touch DNA sample of one test-person after 7 days. [...] Our findings show the potential of using immersed samples, particularly those immersed in cold water, as we could detect a complete DNA profile from blood stains and from touch DNA after several days.
Quelle: Meixner E, Kallupurackal V, Kratzer A, Voegeli P, Thali MJ, Bolliger SA. Persistence and detection of touch DNA and blood stain DNA on pig skin exposed to water. Forensic Sci Med Pathol. 2020 Jun;16(2):243-251. doi: 10.1007/s12024-020-00234-3. Epub 2020 Mar 13. PMID: 32170495.

Wie schon gesagt: Es deutet einfach nichts auf ein tatsächliches Gewaltverbrechen hin, außer einer umstrittenen und unstimmigen Interpretation eines bestimmten, sehr seltenen Verletzungsmusters.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.11.2025 um 10:21
II. Zwischenverfahren

Hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, geht die „Herrschaft“ des Verfahrens auf das Gericht über. Diese Phase bezeichnet man als sog. Zwischenverfahren.

Hier prüft das Gericht anhand der Aktenlage eigenständig, ob ein hinreichender Tatverdacht gegen den Angeschuldigten besteht. Weiter leitet das Gericht die Anklageschrift dem Betroffenen zu mit einer Frist von regelmäßig 7 Tagen, in denen sich der Angeschuldigte zum Tatvorwurf erklären kann (§ 201 StPO).
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schritt-fuer-schritt-durch-das-gesamte-strafverfahren-kennen-sie-ihre-verteidigungsmoeglichkeiten-230409.html


Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft am 28.4.23 Anklage erhoben, damit war ab diesem Zeitpunkt das Gericht Herrin des Verfahrens.
Die Ermittlungen liefen aber weiter und einen Monat später wurde das iPhone des Opfers gefunden. Wie geht das Gericht mit einer solchen Situation üblicherweise um?
Hängt es von den Ergebnissen der neuen Ermittlungen ab und kann das Verfahren im Bedarfsfall an die Staatsanwaltschaft zurück gegeben werden?


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20.11.2025 um 11:35
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es gab eine Kontaktaufnahme. Und die ist dann so abgelaufen, dass es zu einer Zurückweisung, Beleidigung, Abwertung gekommen ist. Das hat dann Aggressionen freigesetzt und am Ende hat der Täter getötet (oder den Tod billigend in Kauf genommen), um die Tat zu verdecken. Wobei die Verdeckungsabsicht für mich nicht zwingend ist. Überhaupt werden mir Mordmerkmale zu einfach angenommen. Aber das ist ein anderes Thema.
Zitat von XluXXluX schrieb:Dir ist aber schon bewusst, dass Dein Fabulieren überhaupt nichts mit dem derzeitigen Stand zu tun hat, oder?
Natürlich bleibt es Dir unbenommen, weiterhin ohne Rücksicht auf die neuen Entwicklungen die alte Theorie weiter zu spinnen und mit eigenen Fantasien zu ergänzen. Ich frage mich nur, was Dir das bringt.
Und da muss ich @Sherlock_H Recht geben, ein bisschen Abwechslung täte dem Thread gut.
Es ist nicht nur nicht der derzeitige Stand, es war auch nicht der damalige Stand bzw. die Theorie des ersten Gerichts. Da wurde nicht angenommen, dass ST das Opfer angesprochen hat und zurückgewiesen wurde. Insofern gab es in diesem Punkt auch keinen Bezug zum psychologischen Gutachten.

Möglicherweise war es schon immer die Theorie von @Origines, das habe ich nicht verfolgt.


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20.11.2025 um 12:03
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Hanna war ja nicht nur alleine unterwegs, sondern hatte sich auch körperbetont angezogen, wobei die Hose kaputt war und Teile der Unterbekleidung und des Gesäßes frei lagen, wenn sie sie nicht mit der Hand festhielt (so wie im Eiskeller). Das hat sie wohl auch auf dem Nachhauseweg, weil es sie sonst behindert hätte. Bei einer Ansprache, evtl. Verfolgung, einer Konfrontation, evtl. dem Versuch das Handy zu bedienen, rutschte die Hose nach unten. Und das könnte dann der Auslöser für unkontrollierte Handlungen des Tatverdächtigen gewesen sein. Das mag sich jeder selbst ausmalen.
Kann es nicht möglich sein, dass Hanna das Handy aus der Jackentasche geholt hat, dabei die Hose nicht mehr festhalten konnte und einfach über die am Bein weite Hose gestolpert ist?


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20.11.2025 um 12:40
@GrafOskar
Es ist normal, dass die Ermittlungen weiter laufen. Eine Anklage bedeutet nicht, dass schon alles vorliegt. Die Polizei schickt dann alles an die StA, diese ans Gericht und der Verteidiger bekommt auch so oft wie er möchte erneut Akteneinsicht. Oftmals - gerade bei laufenden Haftsachen - schickt das Gericht Sachen auch ohne Nachfrage zur Verteidigung.
Für das Gericht ändert sich nichts. Wenn der Tatverdacht entfallen sollte, wird es den Haftbefehl aufheben. Ansonsten (wenn das Verfahren bereits eröffnet wurde -as geschieht meistens zeitnah nach Zustellung der Anklage) ändern die Nachermittlungen nichts. Das Gericht führt die Hauptverhandlung normal durch und lädt ggf falls die Nachermittlungen es erfordern neue / andere Zeugen / Sachverständige. Nach der Verfahrenseröffnung kann die StA nichts mehr machen, die Sache bleibt bei Gericht.
Nur wenn das Verfahren noch nicht eröffnet wurde kann die StA die Anklage zurücknehmen, dann wird auch der Haftbefehl mit aufgehoben. Nach diesem Zeitpunkt (Eröffnungsbeschluss) bleibt das Verfahren bei Gericht und endet mit dem Urteil (es sei denn es mit eingestellt, z.B. wegen geringer Schuld, was natürlich hier nicht möglich wäre).


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20.11.2025 um 12:52
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Nach der Verfahrenseröffnung kann die StA nichts mehr machen, die Sache bleibt bei Gericht.
Das Verfahren wurde am 29.6.23 offiziell eröffnet, ab diesem Zeitpunkt konnte die Staatsanwaltschaft also nichts mehr machen. Die Auswertung des iPhones war aber noch nicht abgeschlossen, d.h. die Erkenntnisse daraus konnten nicht mehr in das Verfahren (sprich Anklageschrift) eingebracht werden. Sie wurden aber im Prozess benannt und detailliert besprochen und finden sich auch im Urteil wieder.
Daraus folgt zwingend, dass diese Erkenntnisse den in der Anklageschrift beschriebenen Vermutungen bzgl. Tatort und Tatzeit nicht widersprechen durften, ansonsten hätte sich die Anklage selbst ins Knie geschossen.


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20.11.2025 um 12:53
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber trotzdem nicht verstanden.
Lässt Du Dir Deinen Kram von KI schreiben oder das Urteil davon lesen?
Hört sich so an.
Wer im Glashaus sitzt...
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und da ist von einer "SMS-Zustellung" die Rede, von einem "eingehenden Anrufversuch", von "Internetverkehr" und "Hintergrundupdate" und "Funkzellenwechsel".
Im Austausch mit @Sherlock_H, in den du dich eingemischt hast, ging es ausschließlich um den Internetverkehr
sei festgestellt worden, dass vom Handy der H. … am 03.10.2022 zu den
Uhrzeiten 00:40:36 Uhr, 01:40:36 Uhr, 02:40:36 Uhr und 03:40:46 Uhr, welches sich nach wie vor in der
nördlichen Vodafone Zelle befunden habe, in periodischer Form Internetverkehr von exakt 1 Stunde Dauer
aufgebaut habe, lediglich der Datensatz mit der Beginnzeit 03:40:46 Uhr habe bereits nach 57 min 28 sec
geendet.
, der jeweils 1 Stunde gedauert habe. Die Bemrkung im Urteil, dass diese Daten nicht bedeuten würde, dass der Teilnehmer aktiv in der Funkzelle eingebucht
Die dabei eruierten periodischen
Internetdaten würden aber nicht bedeuten, dass der Teilnehmer aktiv im Netz bzw. in der angegebenen
Funkzelle eingebucht sei.
gewesen sei, ist meiner Meinung nach, der Hinweis darauf, dass hier nur von den Hintergrundaktionen im Handy gesprochen wurde und eben nicht, dass eine Verbindung erfolgreich aufgebaut worden sei. Das schließe ich nicht nur aus diesem Satz sondern auch daraus, dass es keinen Sinn ergibt von kurzfristigen Netzempfang
Der Annahme, dass das Handy im Wasser gewesen sei, die GPS-Daten als Folge dessen um 02:33:35 Uhr
bereits ungenau gewesen seien, stehe nicht entgegen, dass um 02:40 Uhr die SMS noch zugestellt worden
sei. Grund dafür könne beispielsweise sein, dass das Handy im Wasser noch mal Richtung
Wasseroberfläche „hochgeschwemmt“ worden sei, dadurch wieder kurzzeitig Netzempfang gehabt habe,
wodurch die SMS-Zustellung möglich geworden sei.
zu sprechen, wenn es eine durchgehende Verbindung von 00:40:36 - 03:40:36Uhr und nochmal von 03:40:46-04:38:18 Uhr zum Netzanbieter bestanden haben soll. Die kurzzeitigen Verbindungen, die auch beim Netzanbieter aufschienen, habe ich nie bezweifelt und waren nicht Thema.

Wie gesagt es ist mir einerlei, wie du das auslegen willst und wie du mit den widersprüchlichen Angaben im Urteil umgehen willst, aber wenn du meine Aussagen widerlegen willst, versuch dich bitte mal im differenzierten Lesen meiner Beiträge. Beim Urteil würde es auch nicht schaden.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich kann Dir nicht folgen. Du halluzinierst. Der Anruf wurde nicht "unterdrückt", der kam nicht zustande. Die Netzverbindungen wurden nicht unterdrückt (s.o.).
Die Verwendung des Konjunktivs um die Unwahrscheinlichkeit einer Situation auszudrücken, ist dir nicht geläufig? Oder hast du wieder nicht so genau gelesen?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Unvergleichlich. Es gibt auch keine Literatur zum Horrorhaus in Höxter oder zu saudiarabischen Psychiatern, die auf Weihnachtsmärkten Amok fahren, weil sie den Islam hassen.
Es gibt ausreichend Literatur zu Foltermethoden, Sadismus, Amokfahrten, Radikalisierung, Rechtsextremismus und dazu dass Autos als Waffe verwendet werden. Mir ist nicht bekannt, dass die Opfer in diesen Fällen unerklärliche Wunden aufwiesen und trotz Unwissenheit der Sachverständigen die Richter einfach eine Ursache angenommen haben.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Kontexten auch unkontrolliert aggressiv.
Bitte differenziert lesen, davon steht absolut nichts im "Psychogram" es konnte eben kein Hinweis gefunden werden, der die Verwendung von Gewalt, oder Aggressionen gegen andere nahelegen würden. Du solltest deine Behauptungen schon belegen können, oder entsprechend formulieren, dass das deine persönliche Vorstellung von ST ist.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das hatten wir mehrfach und ich habe es auch schon mehrfach zitiert:

Aus dem Zitat, lässt sich deine Behauptung
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Alle drei Gutachter haben unisono ausgeschlossen, dass die fünf Kopfverletzungen und und der beidseitige Schulterdachknochenbruch durch das Treiben im Wasser verursacht worden sein könnten.
nicht ableiten. Den Unterschied zwischen "zusammenfassend" und "unisono" kennst du? Die Quelle, dass der Ausschluss von Treibverletzungen mit dem Ausschluss eines Unfalls sein soll, schuldest du mir noch.
Entweder du bringst eine Quelle für deine Behauptungen, oder du fängst an richtig zu zitieren.

Ich verstehe schön langsam weshalb du das Urteil so bedingungslos verteidigst. Anstatt es unabhängig zu lesen, hast du es nach deinen Vorstellungen interpretiert. Die Diskussion mit dir fühlt sich mittlerweile so an, als ob man einen Bibelfanatiker von der Evolution überzeugen will.


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20.11.2025 um 13:14
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Welche und wieviele Beweismittel noch eingeholt werden unterliegt im Strafprozess nicht der Parteidisposition
Ja eh, das ist mir bekannt, deshalb hab ich von Anträgen gesprochen. Eigentlich gibt es doch nichts in einem Prozess, wofür sich die Kammer mit den Parteien abstimmen müsste, oder? Dennoch gab es eine kammer-interne Beratung und nichtöffentliche Besprechung und im Anschluss wurde über eine "Verständigung" gesprochen. Ich frage mich, welche Einigungen zulässig sind und welche nicht.
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Einigung über die Gutachten zulässig ist und man sich so Anträge, Annahmen und Ablehnungen sparen könnte und konnte jetzt auch nichts Gegenteiliges finden.
Was ist deine Vermutung worüber in der Besprechung gesprochen wurde?


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20.11.2025 um 13:32
Ich schliesse aus, dass eine Verständigung im Rechtssinne erfolgt ist, diese hätte inhaltlich in der Hauptverhandlung zu Protokoll gebracht werden müssen (das was die Richterin erklärt hat war keine solche Verständigung).
Es macht Sinn und ist absolut üblich, dass man als Gericht anspricht und abfragt, welche Zeugen /Sachverständige die Parteien noch hören wollen. Hier hat das Gericht möglicherweise auch vorsichtig angedeutet, dass es die Zeugenaussagen für problematisch hält und ggf die Beweisaufnahme zeitnah schliessen möchte bzw nur noch Zeugen / SV würde laden wollen. Dies würde den Parteien die Möglichkeit geben sich hierauf einzustellen und konkret mitzuteilen, wen man noch geladen haben möchte, notfalls einen Beweisantrag vorzubereiten.


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20.11.2025 um 17:04
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:und bei ST hat sich alles was ihn zum Angeklagten hat werden lassen in Luft ausgelöst.
Interessante These. Belegbar?


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20.11.2025 um 17:15
Zitat von menonmenon schrieb:Interessante These. Belegbar?
Hast du den neuen Prozess verfolgt? Dann sollte sich deine Frage erübrigen.


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20.11.2025 um 17:27
Zitat von karajanakarajana schrieb:Hast du den neuen Prozess verfolgt? Dann sollte sich deine Frage erübrigen.
Nein habe ich nicht, ich lese hier im Thread lediglich die Berichterstattung.


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20.11.2025 um 18:18
Zitat von TinchoTincho schrieb:Es gibt einen Angeklagten, den nichts mit der Tat in Verbindung bringt, und dem das Motiv "sexuelles Interesse" untergeschoben wurde weil man sonst nichts finden konnte.
Wenn Du schon so festgelegt bist, warum diskutieren wir hier?
Zitat von TinchoTincho schrieb:Hätte man den Pornokonsum von Jedem, der an dem Abend in Hohenaschau war, ausgewertet, hätte man ganz schön viele Tatverdächtige. Himmel, ich glaub mein eigener Browserverlauf ist verdächtiger als der von S.T..
Weil Du es bist: Pornokonsum alleine reicht natürlich nicht für eine Verurteilung. Er kann aber ein Indiz sein. Natürlich. Wenn in Deinem Keller eine halbbekleidete gefesselte Frauenleiche gefunden wird, dann würde Dein Pornokonsum auch unter die Lupe genommen werden. Und wenn Du auf Fessel- und (gefakte) Vergewaltigungspornos (es gibt sogar echte) stehst, dann ist das ein Indiz gegen Dich.
Zitat von TinchoTincho schrieb:Oder die unvermeidlichen DNA-Anhaftungen an der Kleidung des Opfers. Es wurde nicht nur keine DNA von S.T., es wurde überhaupt keine Fremd-DNA an ihr, an ihrer Kleidung, an ihrer Hose oder an ihrem Gürtel gefunden. DNA, die übrigens auch nach Wochen im strömenden kalten Wasser nachweisbar ist:
Das ist das Jens-Söring-Argument: "Es wurde keine DNA von mir am Tatort gefunden, also kann ich nicht der Täter sein". Wenn es in vergleichbaren Fällen DNA-Spuren gegeben haben soll, es sie also geben KANN, belegt das nicht Dein Behauptung, DNA-Spuren seien "unvermeidlich". Hätte es also zwingend DNA des Täters am Opfer geben MÜSSEN? Das hängt halt von vielen Faktoren ab. Es gibt z.B. Menschen, die weniger DNA hinterlassen, als andere. War es Blut, Sperma oder eine Berührung ("Touch")? War die DNA integer? Wir hatten extremes Hochwasser. Die Spurenträger (Haut, Kleidung) waren evtl. nicht gut.

Es gibt kein Gesetz, dass DNA da sein muss und sich aus ihrer Abwesenheit ein Schluss ziehen lässt. Das ist als negative Tatsache kein Indiz (im Gegensatz zur Täter-DNA am Opfer). Es gibt auch nicht wenige Gewalttaten, bei denen am Opfer keine DNA-Spuren des Täters gefunden werden. So wurden bei allen 10 NSU-Morden an den Tatorten keine DNA der beiden Uwes gefunden.

Die Nicht-DNA ist ein Nullum. Be- und entlastet nicht.
Zitat von kollbergkollberg schrieb:Es ist nicht nur nicht der derzeitige Stand, es war auch nicht der damalige Stand bzw. die Theorie des ersten Gerichts. Da wurde nicht angenommen, dass ST das Opfer angesprochen hat und zurückgewiesen wurde. Insofern gab es in diesem Punkt auch keinen Bezug zum psychologischen Gutachten.
Ich wurde gefragt, was ich auf Grundlage der Charakterisierung T.s durch den psychologischen Gutachter für den wahrscheinlichsten Tathergang halte. Die des ersten Gerichts fand ich nicht so wahnsinnig überzeugend. Aber gut möglich. Ich meine eben, die Tat ist eher "passiert" und auch die Mordmerkmale (Heimtücke, Verdeckungsabsicht) sehe ich auf Grundlage der damaligen Indizien als nicht zwingend an. Aber gut möglich. Das Gericht hatte sich für Mord entschieden.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Die Diskussion mit dir fühlt sich mittlerweile so an, als ob man einen Bibelfanatiker von der Evolution überzeugen will.
Darwin konnte sich offenbar verständlich ausdrücken und hat überzeugend argumentiert. Sonst hätte er sich nicht gegen die Kirche durchgesetzt. Das gelingt Dir nicht. Aber das mögen die Leserinnen und Leser dieses Threads entscheiden, für die ich schreibe. Ich kann Dir jedenfalls nicht folgen.


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20.11.2025 um 18:29
Zitat von KüchenpsychKüchenpsych schrieb:Kann es nicht möglich sein, dass Hanna das Handy aus der Jackentasche geholt hat, dabei die Hose nicht mehr festhalten konnte und einfach über die am Bein weite Hose gestolpert ist?
Ja, ist möglich. Aber dann wäre sie gestolpert. Und dann? Hätte sie danach telefonieren wollen? Konnte sie das noch? Und: War noch eine Person in der Nähe - der Täter.

Die These vom Unfall scheitert für mich - neben den Gutachtern - an diesem Anruf. Deshalb wünschen sich ja Einige, das Wasser im Bärbach habe Papas Nummer gewählt.


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20.11.2025 um 19:16
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Im Austausch mit @Sherlock_H, in den du dich eingemischt hast, ging es ausschließlich um den Internetverkehr
@rabunsel, @Origines:
Ich finde es in Ordnung, dass @Origines Stellung nimmt, wenn er anderer Meinung ist. Das begrüße ich sogar ausdrücklich.

@Origines: Ich denke, du interpretierst die Aussage des Gerichts wortgetreu. Damit kommst du zu der Interpretation, dass das Handy von H. in eine Funkzelle eingeloggt war. Dieser Ansicht war ich auch ursprünglich.
Inzwischen bin ich der Meinung, dass die Ausführungen des Gerichts aufgrund mangelhafter technischer Kenntnisse des Gerichts gelegentlich mißverständlich sind. Deshalb stellt sich hier meiner Meinung nach nicht die Frage, was hat das Gericht ausgeführt, sondern, was hat das Gericht gemeint.

Und wenn man den Kontext des fraglichen Satzes betrachtet, dann denke ich inzwischen, dass die vom Handy automatisch abgesetzten Kontaktversuche erfolglos geblieben sind, das Handy also nicht in einer Funkzelle eingeloggt war.

Ich frage mich allerdings, ob ein IPhone automatisch, also ohne menschliches Zutun, eine Verbindung herstellen würde, die zumindest Datenvolumen kostet. Wahrscheinlich ist das Einstellungssache. Ich kann mir aber vorstellen, dass das Handy versucht hat, eine WLAN-Verbindung zu den verfügbaren (privaten) WLAN-Stellen aufzubauen. Hier wäre es dann auch zu einer kurzen Verbindung gekommen, in der die Identität der WLAN-Stelle abgefragt wird.

Noch eine allgemeine Bemerkung: Es täte wahrscheinlich ganz gut, eine gewisse Gereizheit in der Diskussion zu überwinden und zur Freude an der Wahrheitsfindung zurückzukehren.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.11.2025 um 19:51
@Origines
Thema "Pornokonsum":
Diesen kann man hier m.E. kaum als Indiz verwerten.
Wir haben keinerlei objektive Anhaltspunkte dafür, dass H. Opfer eines Sexualdelikts wurde. Dies ist bislang nur eine Behauptung der StA für ein mögliches Motiv.
Genauso könnten wir sagen, dass S. sich von einem Kumpel Geld geliehen hat und das das Indiz für einen Raubmord sei. Dafür müsste die StA nur behaupten es sei ein Raubmord. Beides ist gleichermasse plausibel oder auch nicht.

Selbst wenn es sicher eine Sexualtat wäre sähe ich im Pornokunsum kein Indiz, zumal vor der Tat nur Fitnesskontext konsumiert wurde.

Anders wäre es in Fällen, wo z.B. das Opfer erdrosselt wurde und der Beschuldigte hätte einen entsprechenden Fetisch /Gewaltmaterial angeschaut. Was soll man allgemein aus einem Pornokonsum eines jungen Mannes schliessen? Das er Interesse an Sex hat? Das dürfte nichts besonderes sein und deutet durch nicht auf ein Motiv hin. Das Motiv Sexualmord kannst du dann auch gleich jedem nicht asexuellen Mann unterstellen.


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20.11.2025 um 20:21
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Ich denke, du interpretierst die Aussage des Gerichts wortgetreu. Damit kommst du zu der Interpretation, dass das Handy von H. in eine Funkzelle eingeloggt war. Dieser Ansicht war ich auch ursprünglich.
Inzwischen bin ich der Meinung, dass die Ausführungen des Gerichts aufgrund mangelhafter technischer Kenntnisse des Gerichts gelegentlich mißverständlich sind.

Und wenn man den Kontext des fraglichen Satzes betrachtet, dann denke ich inzwischen, dass die vom Handy automatisch abgesetzten Kontaktversuche erfolglos geblieben sind, das Handy also nicht in einer Funkzelle eingeloggt war.

Ich frage mich allerdings, ob ein IPhone automatisch, also ohne menschliches Zutun, eine Verbindung herstellen würde, die zumindest Datenvolumen kostet. Wahrscheinlich ist das Einstellungssache.
Hier ist die Passage im ersten Urteil:

Spoiler
16.1.4. Auswertung der Funkzellendaten von H. W. Handy
588
Der Zeuge … at nach entsprechenden Anfragen beim Mobilfunkanbieter Vodafone und Auswertung der erlangten Daten betreffend das Handy der H. W.insichtlich Funkzellendaten nachfolgend dargestellte Feststellungen betreffend den 03.10.2022 treffen können.
589
Vorauszuschicken sei, dass Funkzellendaten technische Informationen über Verbindungsauf- und -abbau, Verbindungsdauer, Verbindungszeitpunkt und Verbindungsarten mit einem Sendemast selbst beinhalteten.
590
In A. im C. im fraglichen Bereich („E.“ → Heimatadresse H. W.) seien 2 Funkzellen relevant, die Funkzelle Nord (CID 20528897) – dort liege der Club „E.“ – und die Funkzelle Süd (CID 20528898) – von dieser Funkzelle werde die Wohnanschrift der H. W. versorgt -. Auffällig sei gewesen, dass die Funkzellen eigentlich keine Überschneidung/-lappung aufwiesen. Dies sei mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die natürliche Barriere, die der Schlossberg darstelle, zurückzuführen. Es seien Wegstrecken bzw. Verbindungsreichweiten von Vodafone ermittelt worden und auch, wo örtlich gesehen der Wechsel der Funkzellen stattfinde.
591
Insoweit wurde mit dem Zeugen … und allen Verfahrensbeteiligten eine entsprechend gefertigte Karte in Augenschein genommen, aus welcher sich ergibt, dass der Zellwechsel von der Funkzelle Nord in die Funkzelle Süd im Bereich der K.-Straße 81, Ecke der Straße „A.“ erfolgt.
592
Die Auswertung der Daten in zeitlicher Abfolge betreffend die Morgenstunden des 03.10.2022 habe dann Folgendes ergeben:
03.10.2022, 02:09 Uhr: Die letzte Standortübermittlung habe die Diskothek „E.“ in der S.-Straße 5 in A. im C. ergeben; dieser Bereich werde von der nördlichen Funkzelle abgedeckt.
03.10.2022, 02:32 Uhr: Um diese Uhrzeit sei ein ausgehender Anrufversuch über LTE-Verbindung registriert gewesen, das Mobiltelefon habe sich zu diesem Zeitpunkt in der südlichen Vodafone-Zelle befunden.
593
Ein Gespräch sei nicht geführt worden, der Kommunikationsaufbau sei gescheitert. Insoweit sei mit Vodafone Rücksprache genommen worden. Vodafone habe mitgeteilt, dass der letzte Ladevorgang am 25.09.2022 erfolgt sei und das Kundenkonto kein Prepaid-Guthaben mehr aufgewiesen habe, was ein denkbarer Grund für das Nichtzustandekommen des Gespräches gewesen sei.
594
Es sei aber eine datenbasierte Telefonie versucht worden. Dementsprechend müsse ein Mensch mit dem Handy eine Aktion ausgelöst habe, da es zu einer Display-Aktivierung gekommen sei und kein automatisierter Prozess stattgefunden habe.
03.10.2022, 02:36 Uhr: Zu diesem Zeitpunkt sei ein eingehender Anrufversuch durch … estzustellen gewesen, ebenso, dass das Handy der Geschädigten zu diesem Zeitpunkt nicht im Netz registriert gewesen sei, dementsprechend seien auch keine Standortdaten vorhanden.
03.10.2022, 02:37 Uhr: Zu diesem Zeitpunkt sei ein weiterer eingehender Anrufversuch durch … festzustellen gewesen, ebenso, dass das Handy der Geschädigten zu diesem Zeitpunkt weiterhin nicht im Netz registriert gewesen sei, dementsprechend seien auch keine Standortdaten vorhanden.
03.10.2022, 02:40 Uhr: Eine eingehende SMS – mit dem Vermerk der Handynummer von …- sei festzustellen. Es sei – so der Zeuge …- davon auszugehen, dass es sich hier um eine automatische SMS als Folge der zuvor erfolgten Anrufversuche des … handele. Das Mobiltelefon sei zu diesem Zeitpunkt von der nördlichen Vodafone Zelle abgedeckt worden.
595
Insoweit wurde mit dem Zeugen … und allen Verfahrensbeteiligten eine entsprechend gefertigte Karte in Augenschein genommen, aus welcher sich die von dem Zeugen … erläuterten Zeitpunkte und Aktivitäten sowie der Funkzellenwechsel ergeben. Der erneute Wechsel in die nördliche Funkzelle sei damit erklärbar, dass das Handy sich im Wasser in Richtung Norden „bewegt“ habe, dies könne einen Funkzellenwechsel auslösen.
596
Der Annahme, dass das Handy im Wasser gewesen sei, die GPS-Daten als Folge dessen um 02:33:35 Uhr bereits ungenau gewesen seien, stehe nicht entgegen, dass um 02:40 Uhr die SMS noch zugestellt worden sei. Grund dafür könne beispielsweise sein, dass das Handy im Wasser noch mal Richtung Wasseroberfläche „hochgeschwemmt“ worden sei, dadurch wieder kurzzeitig Netzempfang gehabt habe, wodurch die SMS-Zustellung möglich geworden sei. Tatsächlich sei das Handy ja auch – so KOK … einige hundert Meter im Bärbach und im Fluss Prien getrieben (vgl. Anhang Karte 2 zum späteren Fundort). Zuletzt – so der Zeuge … – sei festgestellt worden, dass vom Handy der H. … am 03.10.2022 zu den Uhrzeiten 00:40:36 Uhr, 01:40:36 Uhr, 02:40:36 Uhr und 03:40:46 Uhr, welches sich nach wie vor in der nördlichen Vodafone Zelle befunden habe, in periodischer Form Internetverkehr von exakt 1 Stunde Dauer aufgebaut habe, lediglich der Datensatz mit der Beginnzeit 03:40:46 Uhr habe bereits nach 57 min 28 sec geendet. Es habe sich um automatische Hintergrund-Updates gehandelt. Die dabei eruierten periodischen Internetdaten würden aber nicht bedeuten, dass der Teilnehmer aktiv im Netz bzw. in der angegebenen Funkzelle eingebucht sei.
597
Am 03.10.2022 um 04:38 Uhr sei das Ende der Datenverbindungen und somit die letzte Aktivität des Mobiltelefons festgestellt worden.
598
Auf der Grundlage dieser gesicherten Daten stehe fest, dass im Zeitraum vom 03.10.2022, 02:32 Uhr bis 03.10.2022, 02:40 Uhr ein Ortswechsel des Mobiltelefons der H. W. ovon der südlichen Zelle in die nördliche Zelle erfolgt sei.
599
Die Heimatadresse der Geschädigten H. W. werde von der südlichen Vodafone Zelle abgedeckt, sodass der Zellwechsel mit ihrem regulären Heimweg nicht in Einklang zu bringen sei.
600
Der Zeuge verwies auch darauf, dass im Bereich des Heimwegs der Geschädigten entlang der K.-Straße in A. im C. ein durchgehender Netzempfang gegeben sei, eine gute Mobilfunkversorgung.
601
Die fehlgeschlagenen Anrufversuche des … um 02:36 Uhr und um 02:37 Uhr am 03.10.2022 deuteten auf ein Abschirmen des Mobiltelefons oder ein Eindringen ins Wasser hin. Dazu, dass der Empfang einer SMS um 02:40 Uhr plausibel ist, verwies … (ebenso wie … s.o.) nochmals auf ein kurzzeitiges „Hochspülen“ des Handys an die Wasseroberfläche.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699


Ich kann dem Deine These beim besten Willen nicht entnehmen.

1. Beim Anrufversuch um 02:32:09 Uhr befand sich das iPhone in der südlichen Funkzelle.
2. Es wurde ein Anrufversuch über eine LTE-Verbindung versucht. Dieser scheiterte. Warum kein Gespräch zustande kam, kann offenbar nicht bestimmt werden.
Ein Gespräch sei nicht geführt worden, der Kommunikationsaufbau sei gescheitert. Insoweit sei mit Vodafone Rücksprache genommen worden. Vodafone habe mitgeteilt, dass der letzte Ladevorgang am 25.09.2022 erfolgt sei und das Kundenkonto kein Prepaid-Guthaben mehr aufgewiesen habe, was ein denkbarer Grund für das Nichtzustandekommen des Gespräches gewesen sei.
3. Erst für 02:36 Uhr wird festgestellt, dass das iPhone nicht im Netz registriert gewesen sei. Also muss es vorher im Netz gewesen sein. Es ist nun im Wasser. Ein eingehender Anrufversuch um 02:36 Uhr sowie ein weiterer um 02:37 Uhr können deshalb eh nicht zugestellt werden.
03.10.2022, 02:36 Uhr: Zu diesem Zeitpunkt sei ein eingehender Anrufversuch durch … estzustellen gewesen, ebenso, dass das Handy der Geschädigten zu diesem Zeitpunkt nicht im Netz registriert gewesen sei, dementsprechend seien auch keine Standortdaten vorhanden.
4. Um 02:40 Uhr wird dem iPhone eine SMS zugestellt. Es ist also wieder im Netz, die nördliche Vodafone-Funkzelle.

5. Um 00:40:36 Uhr, 01:40:36 Uhr, 02:40:36 Uhr und 03:40:46 Uhr war das iPhone in der nördlichen Funkzelle registriert. Dabei ist Internetverkehr von exakt 1 Stunde Dauer aufgebaut worden (um 03:40:46 Uhr nur für rund 57 min). Es soll sich um automatische Hintergrund-Updates gehandelt haben.

6. Die Formulierung "Die dabei eruierten periodischen Internetdaten würden aber nicht bedeuten, dass der Teilnehmer aktiv im Netz bzw. in der angegebenen Funkzelle eingebucht sei" kann ich im Lichte immer wieder erfolgter erfolgreicher Verbindungen nur so interpretieren, dass sie nicht von einem Nutzer aktiv angestoßen wurden.

So: Ein iPhone stellt selbstverständlich (wie alle anderen Smartphones auch) immer wieder im Hintergrund Internetverbindungen her, über die je nach Einstellung Updates gecheckt und ggf. heruntergeladen werden. Beispielsweise alle möglichen Pushnachrichten (DB-Navigator, Warndienste, E-Mail-Abruf und Whats-App-Aktualisierungen). Sonst gäbe es keine Benachrichtigungen, dass neue Nachrichten eingegangen sind. Zudem sucht das iPhone nach Funkzellen, wenn kein Empfang ist.

Diese Einstellungen könnte man (mit erheblichem Aufwand) ausschalten. Das Gerät würde aber einen Großteil seiner Funktionalität verlieren, weil der Nutzer dann jede Verbindung manuell herstellen müsste. Ein Smartphone ist nicht beständig online, weil das den Akkuverbrauch verringert.

Hätte sich Hannas iPhone in ein WLAN eingeloggt, wüssten wir es. Aber die Smartphones sind zumeist so eingestellt, dass sie bekannte WLANs suchen und WLANs in der Nähe anzeigen. Je nach Einstellung zeigt es dann auch an, wenn ein WLAN verfügbar ist und z.B. noch ein Passwort eingegeben werden muss.

@Sherlock_H Sorry, Disens. Ich weiß nicht, auf welchem Schlauch ich stehen sollte.


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