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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.523 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.11.2025 um 17:14
@Origines
Nein, das Gericht muss die Unfallthese nicht ausarbeiten, sondern nur feststellen, ob es ein Urteil fällen kann (Freispruch / Verurteilung). Ob die Akte bei der StA offen bleibt und weiter ermittelt wird muss die StA später entscheiden, das ist nicht Sache des Gerichts. Sagen wir z.B. es gibt einen Raubmord mit möglicherweise mehreren Tätern und nur einer sitzt vor Gericht, so muss das Gericht nur entscheiden, ob die Person schuldig ist und die StA muss entscheiden ob es weitere Täter gibt, gegen die noch zu ermitteln wäre.

Das weitere Vorgehen des Gerichts hängt vielleicht auch mit der Entscheidung des Behördenleiters der StA zusammen, wie man dort weiter vorgehen will. Wenn dort ein möglicher Freispruchsantrag signalisiert würde, würde ich von einem Abschluss der Beweisaufnahme ausgehen. Falls nicht würde ich davon ausgehen, dass das Gericht auch alles zur Unfalltheorie einführt. Dann könnte es in den Urteilsgründen (falls ich mit der Einschätzung richtig liege, dass die Zeugenaussagen als nicht valide angesehen werden) ggf. doppelt argumentieren: kein Unfall auszuschliessen und selbst wenn Tat, so keine Täterschaft nachzuweisen.

Ich denke eine Gewissheit wird es in diesem Fall leider nie geben, weder für ihre Eltern noch für S. gegen den immer etwas hängen bleiben wird, auch im Falle eines Freispruchs. Traurig aber wahr.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.11.2025 um 18:53
Wir könnten mal zur Abwechslung das Ergebnis von H.s Obduktion diskutieren: Ich meine damit vor allem, dass sich in ihrem Magen sehr wenig Wasser befunden hat. Und die Schlußfolgerung, dass sie ohnmächtig oder nahezu ohnmächtig in den Bärbach gekommen sein muss.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.11.2025 um 18:59
Zitat von TinchoTincho schrieb:Lies mal den Rest meines Posts. Die Gutachter waren sich da eben nicht einig.
Dass sie sich nicht einig waren, zeigt doch, dass sie eine Meinung hatten. Ich kann das nicht beurteilen, weil ich sie nicht gelesen, gehört, gesehen und befragt habe. Das Gerichte musste es beurteilen, auch im Lichte der anderen Indizien. Und dann war es überzeugt, dass der Angeklagte der Verursacher der Knochenbrüche, bestimmter Hämatome und von fünf Kopfwunden war. Und so, wie es das begründet hat, konnte es zu dieser Überzeugung kommen.

Wir werden hier nichts widerlegen können. Ich bin in der Sache kritischen Argumenten immer aufgeschlossen, aber dann müssen sie halt auch Substanz haben. Auch wenn die alten Gutachten keine rechtliche Bindungswirkung für das zweite Gericht haben, werden natürlich andere Gutachter darauf Bezug nehmen.
Zitat von TinchoTincho schrieb:Es gibt schlicht keine konkreten Hinweise darauf. Keine typischen rechtsmedizinischen "Signs of Struggle" wie Halte- oder Abwehrverletzungen. Keine Kampf-, Blut- oder DNA-Spuren an einem vermuteten Tatort.
Gekenterte Kayakfahrer werden meistens nicht obduziert, so lange keine Straftat im Raum steht (fahrlässige Tötung). Und Kayaksportärzte obduzieren nicht. Die menschliche Erkenntnis ist halt begrenzt.
Zitat von TinchoTincho schrieb:Keine Tatwaffe. Kein Motiv. Und kein Täter.
Nun ja. Es gibt einen Angeklagten. Es gibt das Motiv "sexuelle Handlung". Es ist einem Gericht nicht verwehrt, von der Biographie und der Persönlichkeit des Angeklagten sowie seinem Umgang mit bestimmten Medien auf unbefriedigte Bedürfnisse und eine gewisse Gewaltaffinität und -bereitschaft zu schließen.

Wenn ein Tatverdächtiger nachgewiesenermaßen im Internet sehr viel Geld verspielt und sich noch eine Rolex kauft, obwohl er das Geld nicht hat, und beim Opfer fehlen 10.000 Euro im Safe, dann kann das Gericht selbstverständlich vom Mordmerkmal Habgier überzeugt sein. Obwohl sich selbstverständlich weder Spielsüchtige noch Rolexkäufer strafbar machen. Und auch nicht typischerweise (!) Menschen mit Geld umbringen.

Die Empörung, mit der hier der Pornokonsum des Angeklagten verteidigt wurde, ging immer an der Sache vorbei, weil die Kausalität nicht nachgewiesen sein muss.

Es gibt Morde, da trieft der Tatort vor Spuren, mit denen ich ohne Weiteres einen Verdächtigen festnageln kann. Das ist aber nicht typisch. Typisch ist, dass bei Wasser- oder Brandleichen oder bei starker Verwesung die Spurenlage per se schlecht ist. Und bei Mord ohne Leiche kann auch verurteilt werden. Gar nicht mal so selten. Und notwendigerweise Indizienprozesse, bei denen die Beweislage extrem unterschiedlich sein kann.

Typizität ist zwar kriminalistisch hilfreich (wie auch Täterwissen), aber die Abwesenheit von Spuren führt nicht zwingend dazu, dass kein Gewaltverbrechen passiert ist. Letztlich ist es die Hauptarbeit eines Gerichts: Die manigfaltigen Phänomene des menschlichen Lebens unter ein paar dürre Worte des Gesetzgebers zu subsumieren. Und das von Juristen gerne verwendete Wörtchen "typischerweise" ist weder ein Argument noch zwingende Voraussetzung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.11.2025 um 19:23
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Wir könnten mal zur Abwechslung das Ergebnis von H.s Obduktion diskutieren: Ich meine damit vor allem, dass sich in ihrem Magen sehr wenig Wasser befunden hat. Und die Schlußfolgerung, dass sie ohnmächtig oder nahezu ohnmächtig in den Bärbach gekommen sein muss.
Dafür könnte ein Kälteschock durch das plötzliches Eintauchens ins Wasser ursächlich sein. Erst kommt es zur Hyperventilation und einer Verengung der Blutgefäße. Das wiederum kann zu Herz,- Kreislaufproblemen Ohnmacht führen. In manchen Fällen sogar bis zum Herzstillstand.


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19.11.2025 um 19:48
474 Sie habe Kratzer nur beugeseltig am linken Unterarm (vom Handgelenk bis zum Ellbogen) wahrgenommen. Sie seien rötlich gewesen. Für sie seien das oberflächliche Kratzer gewesen, wie wenn jemand in Sträuchern oder Gestrüpp oder Dornen hängen bleibe. Eine Blutkruste habe sie nicht wahrgenommen. Zum Alter der Kratzer könne sie nichts sagen.
Es gibt also offenbar Indizien für einen Kampf, genau wie in den konsumierten Filmen. Passt also ganz gut ...


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19.11.2025 um 19:51
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Es gibt also offenbar Indizien für einen Kampf, genau wie in den konsumierten Filmen. Passt also ganz gut ...
Wieso buddelt man hier dauernd zusammenhangslos irgendwelche alten Kamellen aus und liest sie dann nichtmal zu Ende?
Es wurde bereits festgestellt, dass die Kratzer sehr wahrscheinlich nicht vom Tag stammten, als Hanna starb.


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19.11.2025 um 19:58
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Nein, das Gericht muss die Unfallthese nicht ausarbeiten, sondern nur feststellen, ob es ein Urteil fällen kann (Freispruch / Verurteilung).
Prozessual nicht "müssen". Ja. Aber das hängt davon ab, ob der Verdacht gegen T. vollständig entfällt, wenn die Todesursache offen bliebe. Das kann ich mir nicht vorstellen. In der Anklage ist ja die Tathandlung, die dem T. vorgeworfen wird, beschrieben. Und bislang schmelzen die belastenden Zeugenaussagen, auch aufgrund einer nicht ganz unvoreingenommenen Haltung des Gerichts. Aber es keinen Beweis, der die Schuld des T. widerlegt. Nur das wäre erwiesene Unschuld.

Und ein Freispruch aus Mangel an Beweisen erfordert eine vollständige Beweisaufnahme, sonst kann ja kein Mangel festgestellt werden. Nach fünf Beweismitteln aufhören, weil die nicht so viel Belastung erbracht haben, die für eine Verurteilung notwendig wäre, das wäre widersinnig.

Wenn sie es doch machen, wäre ich sehr auf die Begründung .
Zitat von RotiRoti schrieb:Aber ich frage mich seit Beginn ich diesen Fall kenne, warum eigentlich keiner davon ausgeht, dass sie von dem Typ belästigt wurde auch angegriffen wurde und er sie dann in den Fluss geschmissen hat und sie sich dann dort die ganzen Verletzungen zugezogen hat. Denn ich glaube auch nicht dass er ihr diese ganzen Verletzungen zugeführt haben kann. Andererseits glaube ich auch nicht, dass es ein Zufall ist dass er gerade da Jogging geht mitten in der Nacht und der Notruf der nicht durchging ist natürlich auch schon ein Hinweis.
Ja, das wäre möglich. Dafür müssten aber die Verletzungen halt auch von einem Sturz und/oder vom Treiben verursacht worden sein. In diese Richtung haben aber die Gutachter nicht gezeigt. Die Tendenz war eindeutig in Richtung (stumpfe) Gewalt durch Fremdeinwirkung vor dem Sturz ins Wasser. Davon losgelöst halte ich so einen Tatablauf für wahrscheinlicher als einen "blitzartigen" Angriff. Oder einen Unfall.

Der Anruf des Notrufkontakts und der Schrei sprechen für eine Notsituation, die angesichts des Hochwassers zur Tatzeit offenbar nicht durch ein "Stolpern am Brückerl" zu erklären ist.

Gemessen am Psychogram des Angeklagten könnte ich mir auch eher ein Verfolgen, ein in die Enge treiben, eine Bedrohung vorstellen, bevor die Sache eskaliert ist. Ein überfallartiges Geschehen passt nicht zur Bedienung des iPhone.


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19.11.2025 um 20:00
Zitat von karajanakarajana schrieb:Es wurde bereits festgestellt, dass die Kratzer sehr wahrscheinlich nicht vom Tag stammten, als Hanna starb.
Betonung liegt auf sehr wahrscheinlich, mir scheint es viel wahrscheinlicher zu sein, dass sie beim Mord an Hanna entstanden sind. Und nun, wer hat recht?


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19.11.2025 um 20:04
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Es gibt also offenbar Indizien für einen Kampf, genau wie in den konsumierten Filmen. Passt also ganz gut ...
Maximal Indizien für Kratzer. Es könnten Abwehrverletzungen sein, aber das ist dann schon ein sehr dünnes Indiz'chen. Aber solche Beobachtungen wurden in anderen Fällen auch schon mal gewertet.

Aber woher weißt Du, dass sie vom 3. Oktober 2022 stammen müssen? Geraten?

Und für einen Kampf (Angriff und anhaltende Gegenwehr) gibt es keine Indizien. Und ob in den von T. angesehenen Filmen gekämpft wurde, weiß ich nicht. Wäre eher untypisch. Da geht es um andere Dinge.


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19.11.2025 um 20:12
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und für einen Kampf (Angriff und anhaltende Gegenwehr) gibt es keine Indizien. Und ob in den von T. angesehenen Filmen gekämpft wurde, weiß ich nicht. Wäre eher untypisch. Da geht es um andere Dinge.
----------------------------------
59 dem durch Abspielen in Augenschein genommenen Video „Cute russian blonde strangled and fucked“
Die russische Blondine wird sich doch wohl gewehrt haben ...


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19.11.2025 um 20:18
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Gemessen am Psychogram des Angeklagten könnte ich mir auch eher ein Verfolgen, ein in die Enge treiben, eine Bedrohung vorstellen, bevor die Sache eskaliert ist. Ein überfallartiges Geschehen passt nicht zur Bedienung des iPhone.
Dann haben wir aber ein anderes psychiatrisches Gutachten und Zeugenaussagen gehört.


Nun sind zwar Sexualstraftäter und Mörder oftmals im privaten schüchtern, freundlich und körperlich unterlegen, aber dass sind dann eben oft auch entsprechend arglistige Angriffe oder mit Vermummung und unter Bewaffnung.

Du solltest den Angeklagten mal erleben, die Vorstellung wie der eine 1,86 große und anscheinend toughe Frau vor sich hertreibt wirkt auf mich gerade zu absurd.

Außerdem weiß ich immer noch nicht, wie man an dem Schrei erkennen kann, ob jemand stolpert oder überfallen wird.


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19.11.2025 um 20:53
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Nun sind zwar Sexualstraftäter und Mörder oftmals im privaten schüchtern, freundlich und körperlich unterlegen, aber dass sind dann eben oft auch entsprechend arglistige Angriffe oder mit Vermummung und unter Bewaffnung.

Du solltest den Angeklagten mal erleben, die Vorstellung wie der eine 1,86 große und anscheinend toughe Frau vor sich hertreibt wirkt auf mich gerade zu absurd.
Der Täter könnte vermummt gewesen sein. Und bewaffnet (stumpfer Gegenstand). Wer weiß? Nach Deiner Beschreibung ist T. ja gar nichts zuzutrauen, aber das geht mir bei den meisten Angeklagten so.

Hanna war betrunken und alleine unterwegs. Ich weiß nicht, wie sie sich gefühlt haben könnte, als sie nach Hause ging: Gut gelaunt, ängstlich oder zugedröhnt und innerlich schon im Bett. Und ich weiß nicht, wie sie sich gefühlt hätte, wenn sie gemerkt hätte, dass sie verfolgt wird. Dass da jemand hinter ihr herschleicht. Spielchen spielt. Und völlig egal, ob 168 oder 186 (das sind gerade mal 17 cm Unterschied), die Angst ist das entscheidende Moment. Die macht zwar nüchtern, aber ob man mit Flucht, Kampf oder Erstarrung reagiert, ist oft Zufall. Und die Angst ist immer Macht für den Täter. Und Macht macht solche Täter stark. Und macht sie geil.

Hanna war in der schwächeren Position. Im übrigen schon einfach, weil sie eine Frau ist. Und weil Frauen von klein auf und permanent davon geprägt sind, sie könnten potentielles Opfer einer Sexual- oder Gewalttat werden. Was auch nicht irrational ist. Die Täter sind fast immer Männer. Daher die Angst.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Außerdem weiß ich immer noch nicht, wie man an dem Schrei erkennen kann, ob jemand stolpert oder überfallen wird.
Ich auch nicht.

Gibt es dazu schlaue Bücher? Empirische Studien mit Hörbeispielen und Probanden? Tabellen?

Und selbst wenn: Wie wir einen Schrei empfinden ist subjektiv. Wir Menschen sind aber evolutionär intuitiv darauf geeicht, menschliche Laute einzuordnen: Lustschreie, Gegröle, lautes Lachen, (aggressives) Anschreien, Hilfeschreie, Schmerzensschreie. Die Dame sagte "Ein schrecklicher Schrei." Ich finde das schon aussagekräftig. Das passiert etwas Schreckliches. Und sie sagt: An den Haaren gezogen. Das tut weh. Also auch Schmerz.

Allein der Schrei löst nicht die Frage. Aber zusammen mit anderen Indizien (Mediziner/Mechaniker, Notruf, Uhrzeit, Joggingrunde des T. usw.) kann ein Gericht zu der Überzeugung kommen: Hanna hat geschrien als sie überfallen wurde.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.11.2025 um 21:03
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der Täter könnte vermummt gewesen sein. Und bewaffnet (stumpfer Gegenstand). Wer weiß? Nach Deiner Beschreibung ist T. ja gar nichts zuzutrauen, aber das geht mir bei den meisten Angeklagten so.

Hanna war betrunken und alleine unterwegs. Ich weiß nicht, wie sie sich gefühlt haben könnte, als sie nach Hause ging: Gut gelaunt, ängstlich oder zugedröhnt und innerlich schon im Bett. Und ich weiß nicht, wie sie sich gefühlt hätte, wenn sie gemerkt hätte, dass sie verfolgt wird. Dass da jemand hinter ihr herschleicht. Spielchen spielt. Und völlig egal, ob 168 oder 186 (das sind gerade mal 17 cm Unterschied), die Angst ist das entscheidende Moment. Die macht zwar nüchtern, aber ob man mit Flucht, Kampf oder Erstarrung reagiert, ist oft Zufall. Und die Angst ist immer Macht für den Täter. Und Macht macht solche Täter stark. Und macht sie geil.

Hanna war in der schwächeren Position. Im übrigen schon einfach, weil sie eine Frau ist. Und weil Frauen von klein auf und permanent davon geprägt sind, sie könnten potentielles Opfer einer Sexual- oder Gewalttat werden. Was auch nicht irrational ist. Die Täter sind fast immer Männer. Daher die Angst.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Außerdem
Darum gehts ja nicht, da stimme ich zum großen Teil zu.

Du hast aber gemeint, du könntest aus STs „Psychogramm“ ableiten, dass ein solches Verfolgungsszenario gut möglich ist. Da würde mich schon interessieren, aus welchen Informationen.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Dame sagte "Ein schrecklicher Schrei." Ich finde das schon aussagekräftig. Das passiert etwas Schreckliches. Und sie sagt: An den Haaren gezogen. Das tut weh. Also auch Schmerz.
Aussagekräftig wäre es für mich, wenn sie es ein bisschen anders untermauert hätte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.11.2025 um 21:07
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Insofern kommt es S. vielleicht für seine Reputation darauf an ein Unfallgeschehen darzulegen. Ich frage mich aber, ob dies für das Urteil überhaupt noch Relevanz hat.
Ja, ich vermute auch, dass die Kammer keinen Beweiswert mehr in der Frage, ob Angriff oder Unfall, bezüglich der Schuldfrage sieht und daher jedenfalls nicht mehr alle Gutachten, die von beiden Seiten gefordert werden, beauftragen kann.
Die Verteidigung würde gerne einen Unfall beweisen, bei der StA bin ich mir gar nicht mehr sicher. Falls die nicht mehr an einer Verurteilung festhalten würden, wäre es wohl für ihre eigene Reputation auch besser man würde mit wissenschaftlichen Methoden, an die man halt im ersten Prozess nicht gedacht hat, beweisen, dass es doch ein Unfall war. Damit nicht nur der im Raum stehende Verdacht, es kam nur aufgrund der Mauscheleien gewisser Beamter zu einer Verurteilung, übrig bleibt.

Von Verteidigerseite würde vermutlich ein gerichtsmediz. Gutachten, ein Geodäsiegutachten ein weiteres Gutachten zur Handytempertatur und das Gutachten des Unfallanalytiker beantragt werden. Ob die StA bestimmte Gutachten beantragen würde, ist unklar aber vielleicht würden die Gutachter des ersten Prozess gewünscht werden. Das wären dann möglicherweise 6 Gutachten. Ich könnte mir vorstellen, dass man sich auf einen Kompromiss mit weniger Gutachten verständigt hat und das mit der Mandantschaft und Behördenleitung besprochen werden muss und falls keine Einigung zustande kommen sollte, würde es zu einem Freispruch im Zweifel kommen. Falls das so juristisch möglich ist.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Alle drei Gutachter haben unisono ausgeschlossen, dass die fünf Kopfverletzungen und und der beidseitige Schulterdachknochenbruch durch das Treiben im Wasser verursacht worden sein könnten.
Beleg doch bitte wo das nachzulesen ist.
Und dann bring gleich noch eine Quelle dafür, dass es in der Prien und im Bärbach ausschließlich zu “Treibverletzungen“ kommen würde.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Gutachten sind Indizien, das Gericht muss sie würdigen.
Ja das erste Gericht hat die Gutachten, die sie selbst inkl. Fragestellung beauftragt haben, dahingehend gewürdigt, dass es einen Unfall ausgeschlossen hat, das haben die Gutachter nicht gemacht. Naheliegend wurde in den Fragestellungen vom Gericht explizit nach Treibverletzungen gefragt, genauso wie vorgegeben wurde, welche Bauten in der Prien von Interesse sind.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber bislang ist öffentlich und in Schriftform zugänglich der Weisheit letzter Schluss das Urteil des ersten Verfahrens.
Seltsame Bezeichnung für ein aufgehobenes Urteil....naja für mich ist es nicht der Weisheit letzter Schluss.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Mit neuen Erkenntnissen wird sich dann sicher auch meine Beurteilung verändern, aber ich bin kein Mechaniker oder Rechtsmediziner.
Das wär nicht sehr überraschend.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Oder verfolgst davon losgelöst eine eigene Theorie, der ich auf Grundlage der Feststellungen zum iPhone nicht folgen kann - oder sie schlicht nicht verstehe. Du behauptest war viel, belegst aber ziemlich wenig davon. Und dann frage ich mich, ob das Deine persönlichen Thesen sind und worauf sie beruhen.
Ich hab nicht nur dein Zitat gelesen, sondern das ganze Kapitel Spoiler
16.1.4. Auswertung der Funkzellendaten von H. W. Handy
588
Der Zeuge … at nach entsprechenden Anfragen beim Mobilfunkanbieter Vodafone und Auswertung der
erlangten Daten betreffend das Handy der H. W.insichtlich Funkzellendaten nachfolgend dargestellte
Feststellungen betreffend den 03.10.2022 treffen können.
589
Vorauszuschicken sei, dass Funkzellendaten technische Informationen über Verbindungsauf- und -abbau,
Verbindungsdauer, Verbindungszeitpunkt und Verbindungsarten mit einem Sendemast selbst beinhalteten.
590
In A. im C. im fraglichen Bereich („E.“ → Heimatadresse H. W.) seien 2 Funkzellen relevant, die Funkzelle
Nord (CID 20528897) – dort liege der Club „E.“ – und die Funkzelle Süd (CID 20528898) – von dieser
Funkzelle werde die Wohnanschrift der H. W. versorgt -. Auffällig sei gewesen, dass die Funkzellen
eigentlich keine Überschneidung/-lappung aufwiesen. Dies sei mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die
natürliche Barriere, die der Schlossberg darstelle, zurückzuführen. Es seien Wegstrecken bzw.
Verbindungsreichweiten von Vodafone ermittelt worden und auch, wo örtlich gesehen der Wechsel der
Funkzellen stattfinde.
591
Insoweit wurde mit dem Zeugen … und allen Verfahrensbeteiligten eine entsprechend gefertigte Karte in
Augenschein genommen, aus welcher sich ergibt, dass der Zellwechsel von der Funkzelle Nord in die
Funkzelle Süd im Bereich der K.-Straße 81, Ecke der Straße „A.“ erfolgt.
592
Die Auswertung der Daten in zeitlicher Abfolge betreffend die Morgenstunden des 03.10.2022 habe dann
Folgendes ergeben:
03.10.2022, 02:09 Uhr: Die letzte Standortübermittlung habe die Diskothek „E.“ in der S.-Straße 5 in A. im
C. ergeben; dieser Bereich werde von der nördlichen Funkzelle abgedeckt.
03.10.2022, 02:32 Uhr: Um diese Uhrzeit sei ein ausgehender Anrufversuch über LTE-Verbindung
registriert gewesen, das Mobiltelefon habe sich zu diesem Zeitpunkt in der südlichen Vodafone-Zelle
befunden.
593
Ein Gespräch sei nicht geführt worden, der Kommunikationsaufbau sei gescheitert. Insoweit sei mit
Vodafone Rücksprache genommen worden. Vodafone habe mitgeteilt, dass der letzte Ladevorgang am
25.09.2022 erfolgt sei und das Kundenkonto kein Prepaid-Guthaben mehr aufgewiesen habe, was ein
denkbarer Grund für das Nichtzustandekommen des Gespräches gewesen sei.
594
Es sei aber eine datenbasierte Telefonie versucht worden. Dementsprechend müsse ein Mensch mit dem
Handy eine Aktion ausgelöst habe, da es zu einer Display-Aktivierung gekommen sei und kein
automatisierter Prozess stattgefunden habe.
03.10.2022, 02:36 Uhr: Zu diesem Zeitpunkt sei ein eingehender Anrufversuch durch … estzustellen
gewesen, ebenso, dass das Handy der Geschädigten zu diesem Zeitpunkt nicht im Netz registriert gewesen
sei, dementsprechend seien auch keine Standortdaten vorhanden.
03.10.2022, 02:37 Uhr: Zu diesem Zeitpunkt sei ein weiterer eingehender Anrufversuch durch …
festzustellen gewesen, ebenso, dass das Handy der Geschädigten zu diesem Zeitpunkt weiterhin nicht im
Netz registriert gewesen sei, dementsprechend seien auch keine Standortdaten vorhanden.
03.10.2022, 02:40 Uhr: Eine eingehende SMS – mit dem Vermerk der Handynummer von …- sei
festzustellen. Es sei – so der Zeuge …- davon auszugehen, dass es sich hier um eine automatische SMS
als Folge der zuvor erfolgten Anrufversuche des … handele. Das Mobiltelefon sei zu diesem Zeitpunkt von
der nördlichen Vodafone Zelle abgedeckt worden.
595
Insoweit wurde mit dem Zeugen … und allen Verfahrensbeteiligten eine entsprechend gefertigte Karte in
Augenschein genommen, aus welcher sich die von dem Zeugen … erläuterten Zeitpunkte und Aktivitäten
sowie der Funkzellenwechsel ergeben. Der erneute Wechsel in die nördliche Funkzelle sei damit erklärbar,
dass das Handy sich im Wasser in Richtung Norden „bewegt“ habe, dies könne einen Funkzellenwechsel
auslösen.
596
Der Annahme, dass das Handy im Wasser gewesen sei, die GPS-Daten als Folge dessen um 02:33:35 Uhr
bereits ungenau gewesen seien, stehe nicht entgegen, dass um 02:40 Uhr die SMS noch zugestellt worden
sei. Grund dafür könne beispielsweise sein, dass das Handy im Wasser noch mal Richtung
Wasseroberfläche „hochgeschwemmt“ worden sei, dadurch wieder kurzzeitig Netzempfang gehabt habe,
wodurch die SMS-Zustellung möglich geworden sei. Tatsächlich sei das Handy ja auch – so KOK … einige
hundert Meter im Bärbach und im Fluss Prien getrieben (vgl. Anhang Karte 2 zum späteren Fundort).
Zuletzt – so der Zeuge … – sei festgestellt worden, dass vom Handy der H. … am 03.10.2022 zu den
Uhrzeiten 00:40:36 Uhr, 01:40:36 Uhr, 02:40:36 Uhr und 03:40:46 Uhr, welches sich nach wie vor in der
nördlichen Vodafone Zelle befunden habe, in periodischer Form Internetverkehr von exakt 1 Stunde Dauer
aufgebaut habe, lediglich der Datensatz mit der Beginnzeit 03:40:46 Uhr habe bereits nach 57 min 28 sec
geendet. Es habe sich um automatische Hintergrund-Updates gehandelt. Die dabei eruierten periodischen
Internetdaten würden aber nicht bedeuten, dass der Teilnehmer aktiv im Netz bzw. in der angegebenen
Funkzelle eingebucht sei.
597
Am 03.10.2022 um 04:38 Uhr sei das Ende der Datenverbindungen und somit die letzte Aktivität des
Mobiltelefons festgestellt worden.
598
Auf der Grundlage dieser gesicherten Daten stehe fest, dass im Zeitraum vom 03.10.2022, 02:32 Uhr bis
03.10.2022, 02:40 Uhr ein Ortswechsel des Mobiltelefons der H. W. ovon der südlichen Zelle in die
nördliche Zelle erfolgt sei.
599
Die Heimatadresse der Geschädigten H. W. werde von der südlichen Vodafone Zelle abgedeckt, sodass
der Zellwechsel mit ihrem regulären Heimweg nicht in Einklang zu bringen sei.
600
Der Zeuge verwies auch darauf, dass im Bereich des Heimwegs der Geschädigten entlang der K.-Straße in
A. im C. ein durchgehender Netzempfang gegeben sei, eine gute Mobilfunkversorgung.
601
Die fehlgeschlagenen Anrufversuche des … um 02:36 Uhr und um 02:37 Uhr am 03.10.2022 deuteten auf
ein Abschirmen des Mobiltelefons oder ein Eindringen ins Wasser hin. Dazu, dass der Empfang einer SMS
um 02:40 Uhr plausibel ist, verwies … (ebenso wie … s.o.) nochmals auf ein kurzzeitiges „Hochspülen“ des
Handys an die Wasseroberfläche.
, würde ich dir auch empfehlen. Dann würdest du erkennen, dass von „Verbindungsdaten“ vom Netzbetreiber, die eine erfolgreiche Verbindung nahelegen, und von „Datenverbindungen“, die vom Handy ausgehen, aber nichts darüber aussagen, ob die Verbindung irgendwo ankam, gesprochen wird. Ich räume ja ein, dass es missverständlich geschrieben ist, aber deine Schlussfolgerung ist nicht zwingend.
Aber ehrlich gesagt, von mir aus kannst du gerne dabei bleiben, deine Auslegung würde ja deine Theorie eines aktiven Anruf seitens H. während einem Angriff nur noch unwahrscheinlicher machen. Sie hätte dann aktiv angerufen, dann den Anruf unterdrückt, die Netzverbindung unterdrückt und dann das Handy während dem Angriff wieder vorsorglich in die Jacke zurückgesteckt, damit es beim Treiben durchgehend an der Oberfläche treibt? Wenn du das glauben willst, möchte ich dir nicht dreinreden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.11.2025 um 21:08
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das ist halt auch wieder so eine Behauptung aus der hohlen Hand.
Welche „Behauptung“ meinst du denn?

Dass es möglicherweise über die Entstehung von Verletzungsbildern deshalb keine Literatur gibt, weil sie eventuell nicht möglich sind?
Ein überspitztes Beispiel: Wie würdest du die fehlende Literatur zu Schusswunden, die durch Hamster verursacht werden bewerten? Wenn man ausschließen kann, dass eine Schusswunde durch eine bestimmte Waffe verursacht wurde, kann man einfach annehmen, dass der Hamster das schon irgendwie hingekriegt hat?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Gibt es Anhaltspunkte, dass diese spezifischen Verletzungen abstrakt-generell nicht bei einem Angriff entstehen können? Das dürfte sich tatsächlich nirgendwo finden lassen. Negative Tatsachen kann man nicht beweisen. Gibt es abstrakte Erwägungen in der Literatur, dass solche Verletzungen gar nicht vorkommen können? Wohl nicht, sonst gäbe es dazu etwas.

Gibt es Anhaltspunkte, dass diese Verletzungen durch Treiben im Wasser, konkret-individuell im Bärbach oder der Prien entstanden sein können? Bislang nicht. Gibt es zur hier vorliegenden Konstellation, zum Bärbach und der Prien mit dem Hochwasser vom frühen Morgen des 3. Oktober 2022 und ihre Auswirkungen auf den ertrunkenen menschlichen Körper Studien, Abhandlungen, Statistiken? Nein.
Und das ergibt für dich Sinn?

Um jemandem eine Tat nachzuweisen, reicht es, dass es keine ausschließende Literatur gibt, während man im Fluss die Entstehung beweisen müsste?
Ich muss sagen, für mich ergibt diese Behauptung weder prozessual noch wissenschaftlich Sinn.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Auch wenn die alten Gutachten keine rechtliche Bindungswirkung für das zweite Gericht haben, werden natürlich andere Gutachter darauf Bezug nehmen.
Doch nur, wenn das Gericht die Gutachter darum bittet, aber die könnten auch Interesse an einem neutralen Gutachten haben.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und bislang schmelzen die belastenden Zeugenaussagen, auch aufgrund einer nicht ganz unvoreingenommenen Haltung des Gerichts. Aber es keinen Beweis, der die Schuld des T. widerlegt. Nur das wäre erwiesene Unschuld.
Wie stellst du dir den Wertung eins unvoreingenommenen Gerichts vor? Trotz des aussagpsychologischen Gutachtens, des fehlenden Inhalts der Aussage, den Widersprüchen in relevanten Punkten, der Verwendung untypischer Sprache, der Hoffnung auf einen Deal und der wiederholten fälschlicher Denuziation von Mitgefangenen, glauben wir dem Zeugen? Oder obwohl sowohl Handydaten, als auch die Aussagen aller anderen der Aussage widersprechen, glauben wir der Zeugin?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Gemessen am Psychogram des Angeklagten könnte ich mir auch eher ein Verfolgen, ein in die Enge treiben, eine Bedrohung vorstellen, bevor die Sache eskaliert ist. Ein überfallartiges Geschehen passt nicht zur Bedienung des iPhone.
Dieses Psychogramm, weches das nahelegt, würde mich auch interessieren. Vielleicht verlinkst du es mal.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.11.2025 um 21:14
@Origines
Es gibt rechtlich keine Kategorien wie "erwiesene Unschuld" bzw "Mangel an Beweisen". Rechtlich muss das Gericht nur feststellen, ob es die Schuld nachweisen kann und dafür bedarf es keine vollständige Beweisaufnahme hinsichtlich eines Unfallgeschehens, wenn man falls es ein Mord wäre den Täter nicht feststellen kann.
Die Begründung wäre (weiterhin unterstellt, dass die Zeugenaussagen als nicht valide eingeschätzt würden) denkbar einfach:
"Die Tat ist dem Angeklagten nicht nachzuweisen. (Fakten zu H. mit ihren Verletzungen...). Es bleibt unklar, ob es sich um ein Unfallgeschehen handelte oder ein Täter H. die Verletzungen beibrachte. Letztlich kann dies dahinstehen, da dem Angeklagten eine solche Tat jedenfalls nicht nachzuweisen ist. (war joggen, keine DNA oder sonstigen Beweise, die ihn direkt in Verbindung bringen). Die Überzeugung zu einem Angriff durch drn Angeklagten konnte azch nicht auf Grundlage der Zeugen... gewonnen wären, da nicht glaubhaft, weil..."


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.11.2025 um 22:42
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ja, das wäre möglich. Dafür müssten aber die Verletzungen halt auch von einem Sturz und/oder vom Treiben verursacht worden sein. In diese Richtung haben aber die Gutachter nicht gezeigt. Die Tendenz war eindeutig in Richtung (stumpfe) Gewalt durch Fremdeinwirkung vor dem Sturz ins Wasser. Davon losgelöst halte ich so einen Tatablauf für wahrscheinlicher als einen "blitzartigen" Angriff. Oder einen Unfall.

Der Anruf des Notrufkontakts und der Schrei sprechen für eine Notsituation, die angesichts des Hochwassers zur Tatzeit offenbar nicht durch ein "Stolpern am Brückerl" zu erklären ist.

Gemessen am Psychogram des Angeklagten könnte ich mir auch eher ein Verfolgen, ein in die Enge treiben, eine Bedrohung vorstellen, bevor die Sache eskaliert ist. Ein überfallartiges Geschehen passt nicht zur Bedienung des iPhone.
Super aufschlussreich deine Antwort, vielen Dank Dir!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.11.2025 um 23:01
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Du solltest den Angeklagten mal erleben, die Vorstellung wie der eine 1,86 große und anscheinend toughe Frau vor sich hertreibt wirkt auf mich gerade zu absurd.
Sie war angetrunken und es war dunkel. Da ist alles möglich, wenn der Täter nur aggressiv genug vorgeht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.11.2025 um 23:52
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Sie war angetrunken und es war dunkel. Da ist alles möglich, wenn der Täter nur aggressiv genug vorgeht.
Angetrunken, natürlich.

Möglich ist alles, aber es ist nicht alles realistisch. Bei einem nicht überraschenden Angriff ist die Gefahr einer Identifizierung noch viel höher. Und es besteht bei der Örtlichkeit die Gefahr, dass jemand zu Hilfe kommt. Auch würde ich mir da erst recht Kampf-und Tatortspuren erwarten. Egal ob es jemand mit der Statur von ST ist oder ein Hüne.

Es wäre deshalb für einen Einheimischen, egal welchen, ein Wahnsinn das Opfer leben zu lassen.

Keines der Szenarien schreibt aber dem Täter zu, dass er von Anfang schon einen möglichen Tod einkalkuliert hat.

Es ist doch komisch, dass sich gegen keinen der jemals Beschuldigten irgendwas brauchbares finden lässt. Bei denen vor ST nicht und bei ST hat sich alles was ihn zum Angeklagten hat werden lassen in Luft ausgelöst.

Die Hauptsachbearbeiterin hat ja selbst gesagt, sie sind bis Mitte November im Dunkeln getappt. Wenn niemand dabei war, kann es halt auch nicht hell werden, außer durch falsche Zeugenaussagen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.11.2025 um 06:52
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich hab nicht nur dein Zitat gelesen, sondern das ganze Kapitel. (...) Dann würdest du erkennen, dass von „Verbindungsdaten“ vom Netzbetreiber, die eine erfolgreiche Verbindung nahelegen, und von „Datenverbindungen“, die vom Handy ausgehen, aber nichts darüber aussagen, ob die Verbindung irgendwo ankam, gesprochen wird. Ich räume ja ein, dass es missverständlich geschrieben ist, aber deine Schlussfolgerung ist nicht zwingend.
Aber trotzdem nicht verstanden.
Lässt Du Dir Deinen Kram von KI schreiben oder das Urteil davon lesen?
Hört sich so an.

Es gibt keine Verbindung, die "nicht ankam", weil der Begriff "Verbindung" eine Gegenseitigkeit voraussetzt, also Senden und Empfangen. Also kam auch was an und ging was raus. Und da ist von einer "SMS-Zustellung" die Rede, von einem "eingehenden Anrufversuch", von "Internetverkehr" und "Hintergrundupdate" und "Funkzellenwechsel".

Das geht alles nur, wenn das Endgerät a) in einer Funkzelle registriert ist, sich also entsprechend dort angemeldet hat (iPhone: "Hallo Funkzelle, bin da!", Funkzelle: "Ok, ich weiß Bescheid!") b) eine Verbindung mit Datenverkehr zustande gekommen ist. Beides erfordert wechselseitigen Datenaustausch.

SpoilerEs sei aber eine datenbasierte Telefonie versucht worden. Dementsprechend müsse ein Mensch mit dem
Handy eine Aktion ausgelöst habe, da es zu einer Display-Aktivierung gekommen sei und kein
automatisierter Prozess stattgefunden habe.
03.10.2022, 02:36 Uhr: Zu diesem Zeitpunkt sei ein eingehender Anrufversuch durch … estzustellen
gewesen, ebenso, dass das Handy der Geschädigten zu diesem Zeitpunkt nicht im Netz registriert gewesen
sei, dementsprechend seien auch keine Standortdaten vorhanden.
03.10.2022, 02:37 Uhr: Zu diesem Zeitpunkt sei ein weiterer eingehender Anrufversuch durch …
festzustellen gewesen, ebenso, dass das Handy der Geschädigten zu diesem Zeitpunkt weiterhin nicht im
Netz registriert gewesen sei, dementsprechend seien auch keine Standortdaten vorhanden.
03.10.2022, 02:40 Uhr: Eine eingehende SMS – mit dem Vermerk der Handynummer von …- sei
festzustellen. Es sei – so der Zeuge …- davon auszugehen, dass es sich hier um eine automatische SMS
als Folge der zuvor erfolgten Anrufversuche des … handele. Das Mobiltelefon sei zu diesem Zeitpunkt von
der nördlichen Vodafone Zelle abgedeckt worden.
595
Insoweit wurde mit dem Zeugen … und allen Verfahrensbeteiligten eine entsprechend gefertigte Karte in
Augenschein genommen, aus welcher sich die von dem Zeugen … erläuterten Zeitpunkte und Aktivitäten
sowie der Funkzellenwechsel ergeben. Der erneute Wechsel in die nördliche Funkzelle sei damit erklärbar,
dass das Handy sich im Wasser in Richtung Norden „bewegt“ habe, dies könne einen Funkzellenwechsel
auslösen.
596
Der Annahme, dass das Handy im Wasser gewesen sei, die GPS-Daten als Folge dessen um 02:33:35 Uhr
bereits ungenau gewesen seien, stehe nicht entgegen, dass um 02:40 Uhr die SMS noch zugestellt worden
sei. Grund dafür könne beispielsweise sein, dass das Handy im Wasser noch mal Richtung
Wasseroberfläche „hochgeschwemmt“ worden sei, dadurch wieder kurzzeitig Netzempfang gehabt habe,
wodurch die SMS-Zustellung möglich geworden sei. Tatsächlich sei das Handy ja auch – so KOK … einige
hundert Meter im Bärbach und im Fluss Prien getrieben (vgl. Anhang Karte 2 zum späteren Fundort).
Zuletzt – so der Zeuge … – sei festgestellt worden, dass vom Handy der H. … am 03.10.2022 zu den
Uhrzeiten 00:40:36 Uhr, 01:40:36 Uhr, 02:40:36 Uhr und 03:40:46 Uhr, welches sich nach wie vor in der
nördlichen Vodafone Zelle befunden habe, in periodischer Form Internetverkehr von exakt 1 Stunde Dauer
aufgebaut habe, lediglich der Datensatz mit der Beginnzeit 03:40:46 Uhr habe bereits nach 57 min 28 sec
geendet. Es habe sich um automatische Hintergrund-Updates gehandelt. Die dabei eruierten periodischen
Internetdaten würden aber nicht bedeuten, dass der Teilnehmer aktiv im Netz bzw. in der angegebenen
Funkzelle eingebucht sei.
597
Am 03.10.2022 um 04:38 Uhr sei das Ende der Datenverbindungen und somit die letzte Aktivität des
Mobiltelefons festgestellt worden.
598
Auf der Grundlage dieser gesicherten Daten stehe fest, dass im Zeitraum vom 03.10.2022, 02:32 Uhr bis
03.10.2022, 02:40 Uhr ein Ortswechsel des Mobiltelefons der H. W. ovon der südlichen Zelle in die
nördliche Zelle erfolgt sei.
599
Die Heimatadresse der Geschädigten H. W. werde von der südlichen Vodafone Zelle abgedeckt, sodass
der Zellwechsel mit ihrem regulären Heimweg nicht in Einklang zu bringen sei.
600
Der Zeuge verwies auch darauf, dass im Bereich des Heimwegs der Geschädigten entlang der K.-Straße in
A. im C. ein durchgehender Netzempfang gegeben sei, eine gute Mobilfunkversorgung.
601
Die fehlgeschlagenen Anrufversuche des … um 02:36 Uhr und um 02:37 Uhr am 03.10.2022 deuteten auf
ein Abschirmen des Mobiltelefons oder ein Eindringen ins Wasser hin. Dazu, dass der Empfang einer SMS
um 02:40 Uhr plausibel ist, verwies … (ebenso wie … s.o.) nochmals auf ein kurzzeitiges „Hochspülen“ des
Handys an die Wasseroberfläche.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Aber ehrlich gesagt, von mir aus kannst du gerne dabei bleiben, deine Auslegung würde ja deine Theorie eines aktiven Anruf seitens H. während einem Angriff nur noch unwahrscheinlicher machen. Sie hätte dann aktiv angerufen, dann den Anruf unterdrückt, die Netzverbindung unterdrückt und dann das Handy während dem Angriff wieder vorsorglich in die Jacke zurückgesteckt, damit es beim Treiben durchgehend an der Oberfläche treibt? Wenn du das glauben willst, möchte ich dir nicht dreinreden.
Ich kann Dir nicht folgen. Du halluzinierst. Der Anruf wurde nicht "unterdrückt", der kam nicht zustande. Die Netzverbindungen wurden nicht unterdrückt (s.o.).
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wie würdest du die fehlende Literatur zu Schusswunden, die durch Hamster verursacht werden bewerten?
Unvergleichlich. Es gibt auch keine Literatur zum Horrorhaus in Höxter oder zu saudiarabischen Psychiatern, die auf Weihnachtsmärkten Amok fahren, weil sie den Islam hassen. Aber sie tun es. Es bedarf zudem keiner Literatur, um festzustellen, das ein Hamster als Mörder ausgeschlossen ist. Das dürfte ein allgemeingültiger Erfahrungssatz aus 2000 Jahren Rechtsgeschichte sein.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Dieses Psychogramm, weches das nahelegt, würde mich auch interessieren. Vielleicht verlinkst du es mal.
Urteil vom 19.03.2024, Rn. 1001 ff.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Du hast aber gemeint, du könntest aus STs „Psychogramm“ ableiten, dass ein solches Verfolgungsszenario gut möglich ist. Da würde mich schon interessieren, aus welchen Informationen.
S.o. Interessant finde ich, dass der Angeklagte demnach erheblich belastet ist, aber keine Erkrankung nach ICD 10 aufweist. Er ist gehemmt, frustriert, teilweise zurückhaltend und schüchtern, aber in bestimmten Kontexten auch unkontrolliert aggressiv. Er ist kein Sadist, kein Soziopath, nicht empathielos. Er mag alle möglichen Phantasien im Kopf gehabt haben, auch gezielt eine Begegnung gesucht haben, aber eher in die Richtung der Erfüllung seiner Bedürfnisse (das hat ja seinen Selbstwert ziemlich belastet, dass er sich entweder nicht getraut hat oder zurückgewiesen wurde). Ich denke, ihm ist die Tat eher "passiert", er hat sie nicht angestrebt, sie hat sich erst situativ entwickelt.

Hanna war ja nicht nur alleine unterwegs, sondern hatte sich auch körperbetont angezogen, wobei die Hose kaputt war und Teile der Unterbekleidung und des Gesäßes frei lagen, wenn sie sie nicht mit der Hand festhielt (so wie im Eiskeller). Das hat sie wohl auch auf dem Nachhauseweg, weil es sie sonst behindert hätte. Bei einer Ansprache, evtl. Verfolgung, einer Konfrontation, evtl. dem Versuch das Handy zu bedienen, rutschte die Hose nach unten. Und das könnte dann der Auslöser für unkontrollierte Handlungen des Tatverdächtigen gewesen sein. Das mag sich jeder selbst ausmalen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Es wäre deshalb für einen Einheimischen, egal welchen, ein Wahnsinn das Opfer leben zu lassen.
Das Idealbild des kühl-rational abwägenden Täters gibt es, aber es ist nicht zwingend. Der hätte sich schon einen anderen Tatort gesucht, Phantasien entwickelt zu Zielen und Ablauf. Hätte Fesseln oder Klebeband dabei gehabt.

Deshalb denke ich (siehe oben das Psychogram), dass die Tat spontan erfolgte. Mag sein, dass der Täter "auf der Jagd" war, aber an eine feste Tötungsabsicht vor der Begegnung mit Hanna denke ich eher nicht. Die Gutachter sprachen von einem "dynamischen Geschehen", was heißt, dass sie und die Kriminalisten der Polizei keinen konkreten Tatablauf rekonstruieren konnten.

Es gab eine Kontaktaufnahme. Und die ist dann so abgelaufen, dass es zu einer Zurückweisung, Beleidigung, Abwertung gekommen ist. Das hat dann Aggressionen freigesetzt und am Ende hat der Täter getötet (oder den Tod billigend in Kauf genommen), um die Tat zu verdecken. Wobei die Verdeckungsabsicht für mich nicht zwingend ist. Überhaupt werden mir Mordmerkmale zu einfach angenommen. Aber das ist ein anderes Thema.
Zitat von Piper7Piper7 schrieb:Es gibt rechtlich keine Kategorien wie "erwiesene Unschuld" bzw "Mangel an Beweisen". Rechtlich muss das Gericht nur feststellen, ob es die Schuld nachweisen kann und dafür bedarf es keine vollständige Beweisaufnahme hinsichtlich eines Unfallgeschehens, wenn man falls es ein Mord wäre den Täter nicht feststellen kann.
Das Thema hatten wir im Thread schon unter dem Stichwort "Freispruchreife" und "Anspruch auf Freispruch 1. Klasse" erörtert. Zudem bedürfte es einer vollständigen Beweisaufnahme hinsichtlich des Unfallgeschehens, um festzustellen, dass ein Täter nicht festgestellt werden kann. Ohne Tat kein Täter, ohne Unfall keine erwiesene Unschuld.
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Sie war angetrunken und es war dunkel. Da ist alles möglich, wenn der Täter nur aggressiv genug vorgeht.
Ja. Zumal es bei einem toten Opfer schwer ist, die Gefühle in den letzten Minuten festzustellen. Es kann ja nicht mehr berichten. Aber es ist Opfer geworden. Hanna hatte 2,0 Promille, das ist ganz schön was, auch wenn sie auf Grundlage der Eiskeller-Videos noch steuerungsfähig gewesen sein soll (aber gelallt hat). Es gibt Leute, die sind in dem Zustand schon in Pfützen ertrunken.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Beleg doch bitte wo das nachzulesen ist.
Das hatten wir mehrfach und ich habe es auch schon mehrfach zitiert:

Spoiler
Aufgrund der auffälligen Gleichförmigkeit der 5 QuetschRissWunden am Kopf, d.h. dem Umstand, dass sie von weitgehend gleicher Gestalt und Größe seien (Ziff. D. II. 18.3.3.2. (b)) und in ihrer Umgebung keine Schürfungen o.ä. aufgewiesen hätten, seien sie nicht als Treibeverletzungen zu interpretieren, plausibel sei vielmehr eine Entstehung zu Lebzeiten und vor Eintreten des Körpers ins Wasser anzunehmen.
975
Grundsätzlich betonten die Sachverständigen zusammenfassend, dass beim Treiben eines menschlichen Körpers in einem Gewässer einzelne QuetschRissWunden – wenn auch mit Schürfungen um die zentrale Wunde – entstehen könnten. Entstehen könnten auch Hämatome, dann aber ebenfalls mit Schürfungen.
976
Allerdings sei es aufgrund des konkreten Gesamtverletzungsbildes, der tatsächlich am 03.10. 2022 herrschenden Hochwassersituation und der fehlenden Schürfungen im direkten Umfeld der jeweiligen Zentralwunde in der Gesamtschau bezüglich des bei H. W. dokumentierten Verletzungsbildes eben gerade nicht plausibel, dass diese Verletzungen während des Treibevorganges entstanden sind.
977
Gleiches gilt für die (mindestens) 2 in Größe und Form ähnlichen Kopfhautrötungen (Hämatome) ohne zentrale Wunde und ohne Schürfungen.
978
Erst recht ist nicht plausibel und durch die Sachverständigen – Prof. … und Prof. … – ausgeschlossen worden, dass hinsichtlich des am Leichnam von H. W. festgestellten Verletzungsbildes – wie von der Verteidigung behauptet – Hinweise auf eine sonstige Gewalteinwirkung fehlen und dieses nur durch den Treibevorgang zu erklären ist.
979
Insoweit betonten sie nochmals, dass aufgrund der am 03.10.2022 herrschenden Hochwassersituation die Verletzungsgefahr bereits deutlich herabgesetzt gewesen sei. Der Körper bewege sich auch nicht unmittelbar an der Sohle (wo er eher mit Steinen u.ä. kollidieren könnte), sondern – wenn auch nicht an der Wasseroberfläche – gleite/schwebe eher durch die mittlere Wasserschicht. Zudem sei eine Entstehung der objektiv am Leichnam von H. V… festgestellten 5 QuetschRissWunden sowie der (mindestens) 2 Kopfhautrötungen (Hämatome) ohne zentrale Wunde und ohne Schürfungen durch den Mechanismus von Normalkräften bedingt (und nicht durch die im Gewässer herrschenden Scherkräfte).
980
Die Entstehung der symmetrischen, beidseitigen Fraktur der Schulterdachknochen, rechts mit Stück Fraktur und Fraktur Richtung Körpermitte (ohne relevante äußere Verletzungen bzw. Scherverletzungen, sei ebenfalls im Rahmen des Treibervorgangs nicht plausibel.


Quelle für die Zitate: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699


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