@OriginesDanke für deine Antworten.
Mir ging es gar nicht so sehr um deine Haltung zum ersten Urteil. Oder um die Frage ob es das Gericht so urteilen „durfte“ und das Urteil vor der Aufhebung ohne Rechtsfehler war (das beantworte ich mangels besserem Wissen mit einem zähneknirschenden Ja, obwohl ich den Urteilsspruch für falsch halte).
Und natürlich kann ein Teilaspekt eines angenommenen Tatablaufes nicht überzeugend bzw. auch objektiv sehr unwahrscheinlich sein, ohne dass das das Urteil für mich entwertet (dass es faktisch nicht auf meine Überzeugung sondern die des Gerichts ankommt ist eh klar). Die Erklärung des Notfalls im ersten Urteil war für mich wie gesagt nicht der einzige Grund, es für nicht schlüssig zu halten. Sondern nur der letzte ….hm soll ich Wassertropfen sagen?
Aber genau deshalb finde ich eben nicht ganz in Ordnung, zwar an anderer Stelle einen doch sehr unwahrscheinlichen Aspekt zu 'schlucken' dann aber rund um den Notruf die ‚Wasserthese‘ lächerlich zu machen bzw. als Hinweis darauf zu nehmen, dass man nur um jeden Preis einen unschuldigen ST herbeizaubern will. Das ließe sich dann auch umdrehen und nur das habe ich in meinem letzten Post demonstrieren wollen. Unmöglich ist sie offenbar so wenig wie die Möglichkeit, dass HW auch unter widrigsten Bedingungen noch die Funktion auslösen konnte.
Und natürlich sagt die Möglichkeit, dass der Notruf ggf. duch Wasser ausgelöst wurde, allein auch noch nichts aus. Sondern müsste in ein schlüssiges Gesamtszenario eingebaut werden. Z.B. in das was du an anderer Stelle als Unfallgewaber o.Ä. bezeichnet hast. Hier weichen wir vermutlich stark voneinander ab, da ich ein Unfallszenario für grundsätzlich möglich. Und hoffe, dass die Verteidigung noch die Möglichkeit erhält einen solchen Gesamtablauf darzulegen.
Und wie gesagt: keine Option ist es für mich, aus einem vermuteten Tatablauf nur mal eben die Sache mit dem Überraschungsangriff zu streichen und ST an ominösen Punkten hinter Hecken lauern zu lassen, um den Notruf erklärbarer zu machen. Oder zu sagen, dass HW sich halt irgendwie durch irgendwas bedroht fühlte. Was immer man von dem ersten Urteil halten mag: den Notruf werden sie nicht aus Witz und Dollerei so erklärt haben oder weil sie das so naheliegend fanden, sondern für sie weil eben nur der Überraschungsangriff einen stimmigen Gesamtablauf ergab. Da waren wir uns aber – glaube ich - wieder einig.