kollberg schrieb:Glaubst du ernsthaft, du bist der einzige hier, der das Wesen eines Indizienprozesses verstanden hat?
Ich hoffe nicht, fühle mich aber manchmal so. Weil immer wieder die gleichen Behauptungen und Argumente kommen. Und ich verstehe sie wirklich nicht, weil mein Denken maximal als sehr junger Mensch mal so war. Konkret sehe ich jetzt auch nicht, dass ich mit meiner etwas ungnädigen Formulierung etwas aus dem Zusammenhang gerissen hätte. Und wenn, mir geht es mit meinen Beiträgen ja auch so, dass die filetiert werden.
Fluch der Zitat-Funktion. Ich fand Deine Beiträge übrigens gut.
Sherlock_H schrieb:Für das Gegenargument darf ich dich selbst zitieren:
Ich stehe weiter auf dem Schlauch. Ich sehe da kein Gegenargument. Meinst Du, ich hätte gemeint, "Teilnehmer aktiv" bedeute eine Verbindung zwischen Gerät und Funkzelle?
Und dann "aktiv" mit einer "aktiven Bedienung durch einen Menschen" betrachtet?
Die letzte "aktive" Aktion war jedenfalls der Anruf um 02:32:09 Uhr. Danach ist das Handy im Wasser und Hanna tot oder nicht mehr handlungsfähig. Laut Vodafone gab es um 02:36 und 02:37 Uhr Anrufe, aber das Handy war nicht im Netz. Um 02:40 war es das wieder. Für die SMS. Was die Internetverbindungen betrifft, kann man nun rätseln, wie die Formulierung zu interpretieren ist: Jeweils 1 Stunde (exakt), zuletzt aber nur 56 min.
Für Hintergrundaktivität im Handy bedarf es keines Netzempfangs. Aber die von mir zitierte Stelle im Urteil legt die Daten des Netzbetreibers Vodafone dar. Wenn Vodafone Internetaktivität registriert, dann muss es eine Verbindung zwischen dem iPhone und dem Netzbetreiber gegeben habe. Via SIM-Karte. Wie sich das mit dem Wasser vereinbaren lässt, kann ich nicht beurteilen.
Anders ist der Blickwinkel, wenn über den Speicher des Endgeräts, des iPhone, berichtet wird. Das ist dann gerätebezogen, weshalb die Begrifflichkeiten andere sein können. Aber so genau habe ich das nicht analysiert.
Knackpunkt für mich immer: iPhone hatte beim Notruf Netz.
XluX schrieb:Dieser Argumentation zufolge bräuchte man eigentlich gar keine Indizien mehr.
Nein. Die Möglichkeiten müssen auf Grundlage der Indizien bestehen und müssen mit diesen vereinbar sein. Und das Gericht muss begründen, warum es gerade von dieser Möglichkeit überzeugt ist. Aber sie muss nicht zwingend sein. Beim Wolf oder Auto (im Prinzip möglich) hätte das Gericht das Problem, weil überhaupt keine Indizien dafür gibt.
Das war eben im Fall Genditzki so fatal: Es gab keine Indizien für die Annahmen des Gerichts. Alles fußte allein auf der Annahme, sie habe keine Wäsche waschen wollen, was auch nicht durch Indizien belegbar war. Aber damit wurde ein Unfall ausgeschlossen und alles andere war wirklich ohne Anhaltspunkt.
Dagegen ist der Fall hier von der Indizienlage her noch gutes Mittelfeld. Das Gericht hat sich bei seinen Annahmen auf Indizien gestützt. Die es vorher bewertet hat. Hier sind die meisten mit der Bewertung nicht einverstanden. Da gehe ich mit, finde auch nicht alles überzeugend. Aber die Indizien entfallen nicht als Grundlage für die Annahmen des Gerichts.
XluX schrieb:Das Gericht kann tun und lassen, was es will - weil MÖGLICH ist ja alles. Möglich ist auch, dass ein Wolf sie ins Wasser gerissen hat oder sie einem Auto ausgewichen ist. Beides ist aber nicht weniger spekulativ als ein Jogger mit fiktiver Extrarunde.
Tja. Ich will ich da nicht vom rechten Glauben abbringen.