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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.142 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:42
Vorab: Ich bin promovierter Volljurist mit zwei ordentlichen bayerischen Examina. Ich bin nicht im Strafrecht spezialisiert, ich habe es aber - bei einem der bekanntesten StGB und StPO-Professoren, der hervorragende Vorlesungen machte - genossen und in der Ausbildung konstant ordentliche Zensuren gehabt. Im StGB war ich - zugegeben - immer etwas stärker als im StPO-Bereich.

Ich will niemanden belehren, jede und jeder soll seine Meinung sagen dürfen. Man braucht keine 2 Staatsexamina, um das Recht zu haben, eine rechtliche Meinung von sich zu geben. Daher würde ich erst einmal alle zu mehr Gelassenheit bitten...
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Du konntest es nie nachvollziehen, weil Du nicht akzeptieren wolltest (!), was Logikfehler oder Zirkelschlüsse sind. Denn das, was Du dafür gehalten hast, entspricht halt nicht dem, was die Rechtsprechung dafür hält. Und Maßstab dafür ist de lege artis alleine der Text des Urteils, nicht Dein Bild von Tat und Täter, das Du vielleicht aus der Berichterstattung über den Prozessverlauf oder den Äußerungen der Verteidigung gewonnen hast.
Der Begriff "de lege artis" (nach den anerkannten Regeln der Kunst) ist zwar kein gesetzlich definierter Begriff. Er gefällt mir in diesem Zusammenhang ganz gut. Meist verwendet ihn die Rechtsprechung ja, wenn sie andere Berufsgruppen daran messen will, ob sie ordentlich gearbeitet hat (vor allem in der Medizin, Architektur, Bauwesen). Aber ich finde es per se ganz gut, wenn man der Juristerei auch mal selbst den Spiegel vorhält, dass sie nach anerkannten Regeln zu arbeiten hat.

Ich zitiere mal, was ein anerkanntes Standardhandbuch zur Strafverteidigung zum Zirkelschluss sagt: (MAH Strafverteidigung/Dahs/Müssig, 3. Aufl. 2022, § 12 Rn. 34k7 f.):
Ein Verstoß gegen die Denkgesetze ist auch der Kreis- oder Zirkelschluss. Hier wird für die Schlussfolgerung ein Umstand verwertet, dessen Vorhandensein aus der Schlussfolgerung selbst entnommen wird.

Beispiel:

Das Tatgericht hat die Glaubhaftigkeit der Aussage des Opfers vor allem mit der lebensnahen Schilderung des Tatgeschehens begründet, die es ausgeschlossen erscheinen lasse, dass die Zeugin die geschilderten sexuellen Vorgänge erfunden oder aus anderen Quellen (Filmen, Druckerzeugnissen) erfahren habe. Daraus den Schluss zu ziehen, dass dann die Aussage der Zeugin auch insoweit richtig war, als sie den Angeklagten als Täter bezeichnet habe, ist ein die Revision begründender Kreisschluss, wenn die Begründung für die Glaubhaftigkeit der Täteridentifizierung wesentlich auf die Glaubhaftigkeit der Aussage der Zeugin über das Tatgeschehen gestützt wurde.

Anders ist es, wenn die als zutreffend gewürdigte Aussage über das Tatgeschehen nur eines von mehreren Elementen für die generelle Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin und eines von mehreren Beweisanzeichen für die Täterschaft des Angeklagten ist.

348Generell liegt ein Kreisschluss nahe, wenn aus einer Aussage selbst auf ihre Glaubhaftigkeit geschlossen wird. Schließlich liegt ein Verstoß gegen Denkgesetze auch vor, wenn in der Beweiswürdigung bloße – vielleicht sogar fernliegende – Verdachtsgründe als unmittelbare Beweisanzeichen für die Tat verwertet werden.

431
Nun muss ich vorab zugeben, dass ich das komplette ursprüngliche erstinstanzliche Urteil nicht gelesen haben. Wer es noch verfügbar hat, mag gern mal kommentieren. Ob das Gericht von der Aussage selbst auf die Glaubhaftigkeit geschlossen hat, vermag jeder selbst zu beurteilen.
Klar ist jedoch eines: Wenn ein Kreisschluss nahe läge, würde er nicht dadurch geheilt, dass Sachverständige ein Tötungsdelikt für wahrscheinlicher hielten als einen Unfall, weil dies nur die Existenz EINES TÄTERS erhärten würde, nicht aber DIE TÄTERSCHAFT VON ST erhärten würde. Denn unstreitig dürfte sein, dass es auch im ersten Strafverfahren NICHT DEN HAUCH EINER SPURENLAGE gab, die ST als Täter plausibel erscheinen ließ. Er war einer von mehreren Personen, die zeitlich und räumlich irgendwo in der Nähe des dann wahrscheinlichen Tatorts waren. Insofern würde dies einen möglichen Zirkelschluss des Gerichts eher noch verstärken.

Spannende Frage wäre noch: Wenn zwei Personen unabhängig voneinander eine Aussage treffen und in jede für sich betrachtet einem Zirkelschluss unterläge, weil die Glaubwürdigkeit aus der Aussage geschlossen wurde, ist die Existenz der zwei unabhängigen (aber jede für sich genommen mitnichten unproblematischen) Aussage, reicht das um den isolierten Zirkelschluss doch wieder überwinden zu können?

Meiner Meinung nach nicht. Ich vermute (Spekulation) der BGH war froh um nicht zu sagen erleichtert, dass Richterin A. sich so unprofessionell mit ihrer Einlassung verhielt, dass der BGH hier einen eindeutigen absoluten Revisionsgrund hatte, dass er sich nicht mehr auf dieses "verminte Terrain" begeben musste. Einer/m Berufskollegen/in Verstoß gegen Logik und Denkgesetze so prominent zu attestieren, macht glaube ich kein/e Richter/in gern, auch wenn man deren Argumentation für - auf gut bayerisch - "bedeppert" hält.

Ich weiß nicht mehr, was einige damals von sich gegeben haben. Es gab Leute, die meinten tatsächlich, die Tatsachenfeststellungen des ersten Urteils seien ja indirekt als korrekt zertifiziert worden, weil es ja "nur" diese Befangenheit war. Da wurde schon viel Unsinn von sich gegeben. Keine Ahnung, was Origines in diesem Kontext sagte, ist ja auch nicht relevant. Wir sollten nach Vorn blicken.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 14:26
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Wir sollten nach Vorn blicken.
Danke @RedRalph - dieses nach Vorne blicken fällt mir persönlich als Laie in so ferne schwer, weil nach meiner Einschätzung jetzt ein Punkt erreicht ist, wo nicht mal von der Justiz Klarheit geschaffen wurde ob ein Unfall oder Tötungsdelikt vorliegt - dies ist für mich nach geschätzten wohl 100 Verhandlungstagen doch unbefriedigend schwach !


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:04
Zitat von taranehtaraneh schrieb:Danke @RedRalph - dieses nach Vorne blicken fällt mir persönlich als Laie in so ferne schwer, weil nach meiner Einschätzung jetzt ein Punkt erreicht ist, wo nicht mal von der Justiz Klarheit geschaffen wurde ob ein Unfall oder Tötungsdelikt vorliegt - dies ist für mich nach geschätzten wohl 100 Verhandlungstagen doch unbefriedigend schwach !
Das kann ich einerseits nachvollziehen, andererseits: In einem Strafverfahren gegen eine Person geht es nur darum, ob man von der Schuld einer Person überzeugt ist oder nicht. Ist das nicht der Fall, kommt es nicht mehr darauf an, ob ein anderer schuldig ist.

Ich denke, es ist wichtig, dass der mediale und öffentliche Druck anhält, diesen Fall wie auch immer aufzuklären, gerade weil die Familie von Hanna verständlicherweise nach alledem nicht mehr die Kraft zu haben scheint. Daran ist aber nicht der damalige Angeklagte ST schuld, sondern eine von Anfang an voreingenommene Justiz, insbesondere eine voreingenommene Vorsitzende Richterin, die ihre Rolle eher als Chefanklägerin verstanden hat.

Ob man bei dieser Sachlage je einen wissenschaftlich zweifelsfreien Beweis führen wird können, wie genau das arme Mädchen zu Tode kam, weiß ich nicht. Es wäre eine gute Gelegenheit, wenn die Behörden ihr vorhandenes Ermessen so weit wie möglich ausschöpfen würde und keine Kosten und Mühen scheute, ggfls. Sachverständige aus dem Ausland einfliegen lässt, wenn es dort Koriphäen geben sollte, um es so weit wie möglich aufzuklären.

Ich habe aber das Gefühl, dass in diesem Fall immerhin schon mehr unternommen worden ist als in anderen Fällen.

https://www.pfaffenhofen-today.de/55773-tot-200420

Wenn eine Pflegekraft aus Rumänien vermisst ist und dann tot gefunden wird, gab es doch recht schnell eine Schlussfolgerung, dass kein Fremdverschulden vorgelegen haben soll.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:34
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:nein, @Origines hat hier doch schon sehr häufig die Ansicht vertreten, dass der BGH das Urteil nicht aufgehoben hätte.
Habe ich das bestritten?
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:es ging ihr nie darum, dass das erste Urteil richtig war, sondern dass es eben formal legitim war. Aus
Ob das Urteil "richtig" war prüft der BGH ja nicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:51
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Wenn eine Pflegekraft aus Rumänien vermisst ist und dann tot gefunden wird, gab es doch recht schnell eine Schlussfolgerung, dass kein Fremdverschulden vorgelegen haben soll.
Die Pflegekraft hatte vermutlich keinen derart auffälligen Umweg gemacht um nach Hause zu kommen und hatte vermutlich auch keinen Anrufversuch gestartet.
UmwegOriginal anzeigen (0,5 MB)

https://graphhopper.com/maps/?point=47.76645%2C12.322737&point=47.760933%2C12.324826&profile=car&layer=OpenStreetMap


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:43
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Die Pflegekraft hatte vermutlich keinen derart auffälligen Umweg gemacht um nach Hause zu kommen und hatte vermutlich auch keinen Anrufversuch gestartet.
Die Logik dieser Aussage erschließt sich mir nicht. Im alkoholisierten Zustand einen Umweg laufen deutet ebenso wenig auf ein Verbrechen hin wie einen Notruf abzusetzen. Den würde man gglfs. vielleicht auch noch absetzen, wenn man schon ins Wasser gefallen wäre und dazu Gelegenheit hätte. Und es nicht ungewöhnlich, dass man im Zustand der Trunkenheit noch ein wenig länger an der frischen Luft bleiben will.

Umgekehrt kann doch jemand heimtückisch aus dem Hinterhalt bewusstlos geschlagen und dann in den Fluss geworfen werden. Die Leiche war - anders als die von Hanna - stark verwest, wer kann das dann noch genau sagen?

Weder war die Rede davon, dass die Pflegekraft stark alkoholisiert war noch, dass die Strömung reißend war. Da erscheint mir ein Unfall deutlich weniger nachvollziehbar.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:58
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Den würde man gglfs. vielleicht auch noch absetzen, wenn man schon ins Wasser gefallen wäre und dazu Gelegenheit hätte.
Nicht wenn beim Anrufversuch weit und breit kein Wasser ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:51
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Nicht wenn beim Anrufversuch weit und breit kein Wasser ist.
Das steht ja nun auch nicht wirklich fest, ist wohl auch möglich, dass der Anruf durch Kontakt mit Wasser ausgelöst worden ist. Auch wenn es hart und pietätlos klingen mag: Bei dieser Blutalkoholkonzentration tuen Menschen so einige unerklärlich Dinge, fummeln an ihren Handys rum.

Im Übrigen: Dass ein Anrufsversuch stattfand, kam doch ohnehin erst 6 Monate später raus. Ermittelt wurde aber schon vorher fleißig. Ich bleibe dabei: Für eine rumänische Pflegekraft, die in Deutschland arbeitet und vermisst wird, wird wahrscheinlich eben nicht so viel Aufwand betrieben wie für eine deutsche Medizinstudentin, auch wenn diese ironischerweise in Rumänien studierte..es wäre wirklich traurig, wenn es so wäre.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:50
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Es gab Leute, die meinten tatsächlich, die Tatsachenfeststellungen des ersten Urteils seien ja indirekt als korrekt zertifiziert worden, weil es ja "nur" diese Befangenheit war. Da wurde schon viel Unsinn von sich gegeben. Keine Ahnung, was Origines in diesem Kontext sagte, ist ja auch nicht relevant.
Nicht nur, was ich sagte, ist irrelevant, sondern auch, was der BGH am Urteil nicht gerügt hat. Ich habe im Urteil keine Fehler in der Beweiswürdigung gefunden, auch nicht im Sinne Deines Zitats aus der Fachliteratur (das ich für schwer verständlich empfinde, weil es den speziellen Fall der Ausage-Ausage-Konstellationen bei Sexualdelikten betrifft).

Sondern mir ist nur das generelle Problem der freien richterlichen Beweiswürdigung begegnet, die nicht selten Lücken in der Beweisführung überwindet: Wird bei einer Reihe von interpretierbaren Beweisanzeichen immer die Bewertung gewählt, die zu Lasten des Angeklagten geht, verdichtet sich zwangsläufig der Verdacht zur Überzeugung. Bis hin zu einem Tatablauf, für den es keine objektiven Beweisanzeichen gibt. Es bedarf gar keiner Zirkelschlüsse.

Das (aufgehobene) Urteil ist trotzdem noch immer online: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Ob das Gericht von der Aussage selbst auf die Glaubhaftigkeit geschlossen hat, vermag jeder selbst zu beurteilen.
Das hat es natürlich. Aber das durfte es auch: Weil die Glaubhaftigkeit notwendigerweise (wesentlich) vom Inhalt der Aussage abhängt. Wenn der Inhalt beispielsweise mit rechtsmedizinischen Erkenntnissen korrespondiert. Es wäre nur unzulässig, allein von der Glaubhaftigkeit der Aussage auf die Täterschaft zu schließen - sofern die Zeugin nicht den Täter identifiziert hat.
Daraus den Schluss zu ziehen, dass dann die Aussage der Zeugin auch insoweit richtig war, als sie den Angeklagten als Täter bezeichnet habe, ist ein die Revision begründender Kreisschluss, wenn die Begründung für die Glaubhaftigkeit der Täteridentifizierung wesentlich auf die Glaubhaftigkeit der Aussage der Zeugin über das Tatgeschehen gestützt wurde.
Quelle: Beitrag von RedRalph (Seite 933)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:44
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Du konntest es nie nachvollziehen, weil Du nicht akzeptieren wolltest (!), was Logikfehler oder Zirkelschlüsse sind. Denn das, was Du dafür gehalten hast, entspricht halt nicht dem, was die Rechtsprechung dafür hält. Und Maßstab dafür ist de lege artis alleine der Text des Urteils, nicht Dein Bild von Tat und Täter, das Du vielleicht aus der Berichterstattung über den Prozessverlauf oder den Äußerungen der Verteidigung gewonnen hast.

Dem hast Du Dich immer gedanklich verweigert, weil Du diese Fehler sehen wolltest (!), obwohl sie nicht da waren.
Dann hat Herr Georg wohl einfach nur bei mir (falsch) abgeschrieben:
Zitat von rabunselrabunsel schrieb am 14.10.2025:„Damit sie sich nicht wehren könne“ sei nicht nur kein Täterwissen sondern auch ein Zirkelschluss, die frühere Kammer habe die Anklage darauf aufgebaut und sie dann mehrfach damit begründet.
Aber das hattest Du ja schon festgestellt:
Zitat von OriginesOrigines schrieb am 14.10.2025:Dr. Georg und seine Zirkelschlüsse. Natürlich führt eine falsche Würdigung eines Beweismittels nicht zu einem Zirkelschluss.
Ich fühle mich trotzdem geehrt, dass ein so herausragender Anwalt dieselben Fehler macht wie ich.
Vielleicht solltest Du ihm erzählen, dass er Schwachsinn redet, inkompetent ist und keine Ahnung vom deutschen Recht hat, weil Origines es ja so viel besser weiß.
Du darfst ihm dann auch gleich erklären, was Täterwissen ist - auch da scheint er sich nicht auszukennen.

Das Paradoxe ist doch dann aber, dass diese beiden inkompetenten Anwälte es geschafft haben, einen Freispruch zu erwirken in einem Verfahren, das auf denselben Fakten und Zeugenaussagen beruht hat wie das alte *Ironieoff*.

Deine Art zu diskutieren ist übrigens schon deshalb so anstrengend, weil Du, wenn Dir die Argumente ausgehen, einfach Deinem Gegenüber "mangelnde Fachkompetenz" vorwirfst.
Apropos Fachkompetenz, da hätte ich auch noch eine Anmerkung zu diesem Satz:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:So fehlte eine differenzierte Kritik der Äußerungen der Verteidigung, deren Behauptungen oder Bewertungen waren quasi Tatsache.
Nein, es war leider andersrum. Ich hatte unendlich viele Déjàvus - nicht weil die Behauptungen der Verteidigung für mich zur Tatsache geworden waren, sondern weil sich so gut wie alles, was ich und andere hier teilweise schon Monate vorher diskutiert oder vorhergesagt hatten, bestätigt hat.

Zuletzt die Acromium-Brüche, Du erinnerst dich? Beitrag von XluX (Seite 904)
Da sagt doch Frau Rick kürzlich in einem Podcast - DEM Podcast - dass die Krafteinwirkung nie ausgereicht haben kann für einen Bruch durch Draufknien, was jeder Unfallchirurge bestätigen kann.
Na sowas! Da scheint meine medizinische Kompetenz ja gar nicht so schlecht zu sein...
Zitat von OriginesOrigines schrieb:und der Rechtsstaat hat sich selbst korrigiert.
Und schon verstehe ich es nicht mehr. Warum musste der Rechtsstaat sich korrigieren, wenn aus Deiner Sicht das alte Urteil doch gar nicht so falsch war?
Sorry, die Beweiswürdigung natürlich, die war nicht so falsch. Weil da kann ja jedes Gericht machen, was es will.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:nicht Dein Bild von Tat und Täter, das Du vielleicht aus der Berichterstattung über den Prozessverlauf oder den Äußerungen der Verteidigung gewonnen hast.
Als ich mir ein Bild von der Tat und dem Täter gemacht habe, gab es noch gar keine Berichterstattung zum Prozess, weil es noch gar keinen Prozess gab. Und natürlich auch noch keine Frau Rick.
Bei mir hat logisches Denken ausgereicht.


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