Grillage schrieb:Und was wollte sie dann von der Polizei? Denen mitteilen, dass der Sohn unschuldig ist? Oder mal nachhören, ob das stimmt?
Das weiß ich nicht.
ProGer schrieb:Danke @fassbinder1925
Gerne.
Origines schrieb:Das dürfen sie, das ist freie richterliche Beweiswürdigung.
Also so wie ich das Urteil gelesen habe, haben sie das ihm nicht im eigentlichen Sinne gegen ihn gewertet, wenn auch klar war, warum sie es reingeschrieben haben.
Und es stimmt, dass die richterliche Beweiswürdigung gilt, diese kann man aber auch überspannen. Ein Nicht-Reagieren bei Festnahme gegen den Angeklagten zu werten, da wäre ich mir nicht sicher, ob das durchgeht.
Origines schrieb:Beweis. Und ob ein Indiz belastend ist, das ist Wertung des Gerichts
Wenn es ein Gericht gibt.
Die 2. Jugendkammer gehörte ab einem gewissen Punkt zum erlesenen Kreis:
Origines schrieb:Hinz oder Kunz
Wie alle anderen auch.
Und es kann gut sein, dass die Kammer, gerade auch bei solchen Dingen, gegenteiliger Meinung ist, als die vorherige. So etwas soll es manchmal geben.
Deswegen war ich auch ein bisschen überrascht, dass du so grübelst, was alles hinter der Aufhebung des Haftbefehls stecken könnte.
In der Regel, ist es meistens das Naheliegendste. Die jetzige Kammer, sieht derzeit wahrscheinlich einfach keine hohe Verurteilungschancen.