Hanna W. tot aus der Prien geborgen
25.11.2025 um 15:49Ich glaube da verwechselst du ihn mit jemandem.christian01 schrieb:Und diese Worte von einem Anwalt.. ohje eigentlich Beruf verfehlt
Ich glaube da verwechselst du ihn mit jemandem.christian01 schrieb:Und diese Worte von einem Anwalt.. ohje eigentlich Beruf verfehlt
richtig, gedanklich war ich bei "Rick Blaine"... ich entschuldige michkarajana schrieb:Ich glaube da verwechselst du ihn mit jemandem.
Sprach der Aussageexperte....GrafOskar schrieb:Weil ein Unschuldiger unter einem so schweren Verdacht keine Märchen erzählt.
@LanzaLanza schrieb:Die Richterin hat vorhin wohl dies dazu angemerkt:
Im Laufe der Ermittlungen hätten Verena R. und ihre Schwester Lea einen Belastungseifer gegenüber Sebastian T. entwickelt. Dass Verena R. von ihm angeblich mit einem Messer bedroht wurde, sei „wenig nachvollziehbar“.Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/urteil-im-hanna-prozess-angeklagter-freigesprochen-94052501.html
Erhöhter Alkoholkonsum.XluX schrieb:Worin genau siehst Du jetzt die unbestrittene Verhaltensänderung im Zeitraum nach der Tat?
Wie siehst du das @Sherlock_H?XluX schrieb:und der Alkoholkonsum war erst später erhöht:
450Quelle: aufgehobenes Urteil.
Nach der Verhaftung des S. T. habe sie von …gehört, dass S. T. sich angeblich Ende Oktober 2022 bis zu seiner Festnahme am 18.11.2022 mit Alkohol „zugeschossen“ habe, davor habe S. eigentlich normal getrunken, so 1-2-3 Bier wie alle.
Aber was schließt man daraus? Das habe ich schon bei der Sachbearbeiterin nicht verstanden.Sherlock_H schrieb:Erhöhter Alkoholkonsum.
Zusätzlich hat ST sich wohl die Tage nach der Tat krankschreiben lassen. Das hat ihn aber anscheinend nicht gehindert, mit nach Übersee zu fahren und dort TT zu spielen.
Schnell habe sich herauskristallisiert, dass zwei Fragen im Mittelpunkt stehen. Erstens: Unfall oder Fremdverschulden? Und zweitens: Trägt der Angeklagte eine Verantwortung für den Tod von Hanna Wörndl?Die Bewertung der Indizien - allen voran der Aussagen von V. und dem JVA-Zeugen.
Es habe sich abgezeichnet, dass die Beweisaufnahme für Frage eins viel aufwändiger sei als für Frage zwei. Dieser Erkenntnis folgend habe sie den Gang der Hauptverhandlung gestaltet und die Reihenfolge der Beweisaufnahme getaktet. Man habe festgestellt, dass Sebastian T. keine Verantwortung treffe. „Danach war die Frage, ob es ein Unfallgeschehen oder Fremdverschulden gab, letztlich nicht mehr relevant.“
Heike Will führte nochmals auf, was die Aussagen so unglaubhaft machte, von der Widersprüchlichkeit Verena R.s bis hin zur „Lügen- und Manipulationskompetenz“ des JVA-Zeugen. Abgesehen davon, dass M. borderline-gestört sei, schon mal Mithäftlinge hingehängt habe und keinerlei exklusiven Details mitgeteilt habe, die er nicht aus Medien habe erfahren können, sei davon auszugehen, dass M. sich durch seine Mitteilung Vorteile für seine eigene Verhandlung erhofft habe. Am Ende fasste Will zusammen: Es gebe „keinen einzigen überzeugenden Indizienbeweis“.Entschuldigung an den Angeklagten und Kritik an den Ermittlungen:
Weil Heike Will die Verhandlung mit brüchiger Stimme und bemerkenswerten Worten schloss. „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es im Laufe der Ermittlungen zu etlichen fatalen Fehlern gekommen ist“, sagte sie. Darüber zu befinden, sei nicht Sache ihrer Kammer, das „wird von anderer Stelle zu erfolgen haben“. Was dann folgte, wird nachhallen. „Das Rechtssystem hat Ihnen Unrecht zugefügt“, sagte Richterin Will zu Sebastian T. „Und als Teil dieses Rechtssystems möchte ich mich entschuldigen.“Ende des Hanna-Prozesses: Freispruch für Sebastian T. – warum eine zentrale Frage offen bleibt (Ippen.Media)
Was Heike Will in den Augen Regina Ricks ehrt, aber nicht das letzte Wort sein dürfte. Man werde Schritte einleiten, sagten beide Anwälte, auch was die Ermittlungsarbeit der Polizei betreffe.
Man werde Schritte einleiten, sagten beide Anwälte, auch was die Ermittlungsarbeit der Polizei betreffe.Quelle: obiges Linkzitat von @LackyLuke77
Auch der Richterin aus dem ersten Verfahren machen die Verteidiger schwere Vorwürfe. „Wer solche Urteile im Namen des Volkes spricht, muss zur Verantwortung gezogen werden“, sagt Yves Georg. Die Richterin hatte es beispielsweise explizit abgelehnt, die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen Adrian M. zu überprüfen.Quelle:
Sie forderten außerdem das Justizministerium und das für die Polizei zuständige Innenministerium auf, Konsequenzen zu ziehen. Das Innenministerium äußert sich am Dienstag auf Anfrage unserer Zeitung nicht.Quelle: Wie vorher
Man werde Schritte einleiten, sagten beide Anwälte, auch was die Ermittlungsarbeit der Polizei betreffe.https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/hanna-prozess-freispruch-und-entschuldigung-eine-zentrale-frage-bleibt-unbeantwortet-94054592.html
Mal wieder markige Worte von meinem besonderen Freund aus Hamburg, Herrn RA Georg. Frau Aßbichler solle zur Verantwortung gezogen werden. So, so.Lanza schrieb:Die Schritte sollen auch wohl gegen Aßbichler gehen:
Ich dachte, er hat am 3.10. (Feiertag) Tischtennis gespielt? Langsam solltest Du Dich mal entscheiden!Sherlock_H schrieb:Zusätzlich hat ST sich wohl die Tage nach der Tat krankschreiben lassen. Das hat ihn aber anscheinend nicht gehindert, mit nach Übersee zu fahren und dort TT zu spielen.
Findest Du, dass das Sinn macht? Ich will Dir da gar nicht unbedingt widersprechen (weil ich dazu keine eindeutige Meinung habe), aber grundsätzlich müssen Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare etc. ja auch für ihre Fehler haften. Warum dann keine Richter?Origines schrieb:Das macht auch Sinn, denn a) wer viele schwerwiegende Entscheidungen treffen muss, der kann auch bei aller Redlichkeit schwerewiegende Fehler machen.
Natürlich hat er am 03.10.25 in Übersee TT gespielt. Hab ich was anderes behauptet?XluX schrieb:Ich dachte, er hat am 3.10. (Feiertag) Tischtennis gespielt? Langsam solltest Du Dich mal entscheiden!
Du hast gesagt, er war während seiner Krankschreibung in Übersee beim TT-Spielen. War er dann am Feiertag krankgeschrieben? Oder war das TT-Spiel doch erst nach dem 3.10.?Sherlock_H schrieb:Natürlich hat er am 03.10.25 in Übersee TT gespielt. Hab ich was anderes behauptet?
Ja schon klar, dass dann der Freistaat blechen müsste und nicht A direkt. Aber trotzdem wäre eine erfolgreiche Amtshaftungsklage ja ein weiterer gehöriger Nasenstüber für A.Origines schrieb:Wer haftet, ist der Freistaat Bayern. Er hat die "deep pocket" für die Haftentschädigung (die das Gericht zu Recht dem Angeklagten zugebilligt hat)
fassbinder1925 schrieb:Aber was schließt man daraus? Das habe ich schon bei der Sachbearbeiterin nicht verstanden.Das schaut für mich schon so aus, als ob er in der Tatnacht nicht mehr krank war, weil er ja joggen war. Anschließend fühlte er sich aber nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Auch dass er - wie du schreibst - möglicherweise Verletzungen verbergen wollte, wäre möglich.
Natürlich kann eine Krankschreibung ein (schwaches) Indiz darstellen, im Sinne, dass man psychisch durch eine Tat fertig ist oder Verletzungen verbergen will. Aber dann geht man auch nicht Tischtennis spielen.
Noch weniger, wenn man vor dem WE schon krank war.
Sehe ich anders!XluX schrieb:Das mit dem Alkoholkonsum ist ja längst widerlegt.
Wieso Fragen über Fragen? Er war krankgeschrieben und war trotzdem in Übersee beim TT-Spielen, und zwar am 03.10.. Zum Beispiel, wenn die Krankschreibung am 04. oder am 05.10. endete.XluX schrieb:Du hast gesagt, er war während seiner Krankschreibung in Übersee beim TT-Spielen. War er dann am Feiertag krankgeschrieben? Oder war das TT-Spiel doch erst nach dem 3.10.?
Fragen über Fragen...
Ja, dann wäre es so. War es aber nicht. Er war am 4. und 5.10. krank gemeldet. Warum bringst Du irgendwas anderes ins Spiel?Sherlock_H schrieb:Wieso Fragen über Fragen? Er war krankgeschrieben und war trotzdem in Übersee beim TT-Spielen, und zwar am 03.10.. Zum Beispiel, wenn die Krankschreibung am 04. oder am 05.10. endete.
Er hat sich am 4. und 5.10. krankschreiben lassen (wobei die krankschreibende Ärztin sich daran gar nicht erinnern konnte).Sherlock_H schrieb:Ich war der Meinung, er hätte sich nach der Tatnacht krankschreiben lassen. Das habe ich wahrscheinlich falsch in Erinnerung. Vielleicht hat er nur ein Verlängerung der Krankschreibung erhalten.
Na ja irgendwas hat er auf jeden Fall am 3.10. mit L und V gemacht. Federball glaube ich eher nicht, das wollten sie ja zu zweit machen und macht man ja nicht unbedingt zu zweit. Insofern spricht Ls Anwesenheit, die jetzt ja durch die Fotos belegt ist, vielleicht auch ein bisschen für TT am 3. Nur halt nicht mit Täterwissen.XluX schrieb:Deiner Theorie zufolge war er aber ja schon am 3.10. TT-Spielen.
War er denn erwiesenermaßen am 30.9. schon krankgeschrieben?Sherlock_H schrieb:Wieso Fragen über Fragen? Er war krankgeschrieben und war trotzdem in Übersee beim TT-Spielen, und zwar am 03.10.. Zum Beispiel, wenn die Krankschreibung am 04. oder am 05.10. endete.