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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

17.837 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.11.2025 um 15:49
Zitat von christian01christian01 schrieb:Und diese Worte von einem Anwalt.. ohje eigentlich Beruf verfehlt
Ich glaube da verwechselst du ihn mit jemandem.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.11.2025 um 16:01
Zitat von karajanakarajana schrieb:Ich glaube da verwechselst du ihn mit jemandem.
richtig, gedanklich war ich bei "Rick Blaine"... ich entschuldige mich


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.11.2025 um 16:42
Zitat von GrafOskarGrafOskar schrieb:Weil ein Unschuldiger unter einem so schweren Verdacht keine Märchen erzählt.
Sprach der Aussageexperte....

Mal ganz abgesehen davon, dass deine aufgeführten Punkte nicht mal unbedingt Lügen sind, erzählen auch Unschuldige einfach sehr viel. Genau deshalb ist der erste Rat des Anwaltes an einen Beschuldigten einfach zu schweigen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.11.2025 um 17:01
Zitat von LanzaLanza schrieb:Die Richterin hat vorhin wohl dies dazu angemerkt:
Im Laufe der Ermittlungen hätten Verena R. und ihre Schwester Lea einen Belastungseifer gegenüber Sebastian T. entwickelt. Dass Verena R. von ihm angeblich mit einem Messer bedroht wurde, sei „wenig nachvollziehbar“.
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/urteil-im-hanna-prozess-angeklagter-freigesprochen-94052501.html
@Lanza
Danke! ich hatte den Artikel noch nicht gelesen.
Zitat von XluXXluX schrieb:Worin genau siehst Du jetzt die unbestrittene Verhaltensänderung im Zeitraum nach der Tat?
Erhöhter Alkoholkonsum.
Zusätzlich hat ST sich wohl die Tage nach der Tat krankschreiben lassen. Das hat ihn aber anscheinend nicht gehindert, mit nach Übersee zu fahren und dort TT zu spielen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.11.2025 um 17:16
Zitat von XluXXluX schrieb:und der Alkoholkonsum war erst später erhöht:
450
Nach der Verhaftung des S. T. habe sie von …gehört, dass S. T. sich angeblich Ende Oktober 2022 bis zu seiner Festnahme am 18.11.2022 mit Alkohol „zugeschossen“ habe, davor habe S. eigentlich normal getrunken, so 1-2-3 Bier wie alle.
Quelle: aufgehobenes Urteil.
Wie siehst du das @Sherlock_H?
Zumal ich es inzwischen auch Frage, ob auchd AS ein bisschen zur Legendenbildung nach der anfänglichen reißerischen Berichterstattung gehört.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.11.2025 um 17:25
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Erhöhter Alkoholkonsum.
Zusätzlich hat ST sich wohl die Tage nach der Tat krankschreiben lassen. Das hat ihn aber anscheinend nicht gehindert, mit nach Übersee zu fahren und dort TT zu spielen.
Aber was schließt man daraus? Das habe ich schon bei der Sachbearbeiterin nicht verstanden.

Natürlich kann eine Krankschreibung ein (schwaches) Indiz darstellen, im Sinne, dass man psychisch durch eine Tat fertig ist oder Verletzungen verbergen will. Aber dann geht man auch nicht Tischtennis spielen.

Noch weniger, wenn man vor dem WE schon krank war.

Da wollte ja die Ermittlerin damit argumentieren, dass das Joggen zeigt, dass er nicht wirklich krank war.

Aber was heißt das? Da war ja noch gar keine Tat begangen. Das ergibt für mich logisch keinen Sinn.

Da du ja ähnlich argumentierst, kannst du es mir vllt erklären.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.11.2025 um 17:55
Noch ein Nachtrag zum Ende des Prozesses:

Die Vorsitzende erklärte, warum der Frage, wie H. gestorben ist, im Prozess nicht final nachgegangen worden ist.
Schnell habe sich herauskristallisiert, dass zwei Fragen im Mittelpunkt stehen. Erstens: Unfall oder Fremdverschulden? Und zweitens: Trägt der Angeklagte eine Verantwortung für den Tod von Hanna Wörndl?

Es habe sich abgezeichnet, dass die Beweisaufnahme für Frage eins viel aufwändiger sei als für Frage zwei. Dieser Erkenntnis folgend habe sie den Gang der Hauptverhandlung gestaltet und die Reihenfolge der Beweisaufnahme getaktet. Man habe festgestellt, dass Sebastian T. keine Verantwortung treffe. „Danach war die Frage, ob es ein Unfallgeschehen oder Fremdverschulden gab, letztlich nicht mehr relevant.“
Die Bewertung der Indizien - allen voran der Aussagen von V. und dem JVA-Zeugen.

Heike Will führte nochmals auf, was die Aussagen so unglaubhaft machte, von der Widersprüchlichkeit Verena R.s bis hin zur „Lügen- und Manipulationskompetenz“ des JVA-Zeugen. Abgesehen davon, dass M. borderline-gestört sei, schon mal Mithäftlinge hingehängt habe und keinerlei exklusiven Details mitgeteilt habe, die er nicht aus Medien habe erfahren können, sei davon auszugehen, dass M. sich durch seine Mitteilung Vorteile für seine eigene Verhandlung erhofft habe. Am Ende fasste Will zusammen: Es gebe „keinen einzigen überzeugenden Indizienbeweis“.
Entschuldigung an den Angeklagten und Kritik an den Ermittlungen:
Weil Heike Will die Verhandlung mit brüchiger Stimme und bemerkenswerten Worten schloss. „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es im Laufe der Ermittlungen zu etlichen fatalen Fehlern gekommen ist“, sagte sie. Darüber zu befinden, sei nicht Sache ihrer Kammer, das „wird von anderer Stelle zu erfolgen haben“. Was dann folgte, wird nachhallen. „Das Rechtssystem hat Ihnen Unrecht zugefügt“, sagte Richterin Will zu Sebastian T. „Und als Teil dieses Rechtssystems möchte ich mich entschuldigen.“

Was Heike Will in den Augen Regina Ricks ehrt, aber nicht das letzte Wort sein dürfte. Man werde Schritte einleiten, sagten beide Anwälte, auch was die Ermittlungsarbeit der Polizei betreffe.
Ende des Hanna-Prozesses: Freispruch für Sebastian T. – warum eine zentrale Frage offen bleibt (Ippen.Media)


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25.11.2025 um 18:01
Man werde Schritte einleiten, sagten beide Anwälte, auch was die Ermittlungsarbeit der Polizei betreffe.
Quelle: obiges Linkzitat von @LackyLuke77

Die Schritte sollen auch wohl gegen Aßbichler gehen:
Auch der Richterin aus dem ersten Verfahren machen die Verteidiger schwere Vorwürfe. „Wer solche Urteile im Namen des Volkes spricht, muss zur Verantwortung gezogen werden“, sagt Yves Georg. Die Richterin hatte es beispielsweise explizit abgelehnt, die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen Adrian M. zu überprüfen.
Quelle:
https://www.merkur.de/bayern/hanna-prozess-sebastian-wird-freigesprochen-richterin-kaempft-mit-den-traenen-94055092.html

Auf Anfrage von heute hat das Innenministerium geschwiegen:
Sie forderten außerdem das Justizministerium und das für die Polizei zuständige Innenministerium auf, Konsequenzen zu ziehen. Das Innenministerium äußert sich am Dienstag auf Anfrage unserer Zeitung nicht.
Quelle: Wie vorher


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.11.2025 um 18:09
Man werde Schritte einleiten, sagten beide Anwälte, auch was die Ermittlungsarbeit der Polizei betreffe.
https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/hanna-prozess-freispruch-und-entschuldigung-eine-zentrale-frage-bleibt-unbeantwortet-94054592.html

Das ist in der Tat sehr zu begrüßen. In der Schule hätte man gesagt: Setzen sechs!


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25.11.2025 um 18:56
Zitat von LanzaLanza schrieb:Die Schritte sollen auch wohl gegen Aßbichler gehen:
Mal wieder markige Worte von meinem besonderen Freund aus Hamburg, Herrn RA Georg. Frau Aßbichler solle zur Verantwortung gezogen werden. So, so.

Nun, da wird er sich schwer tun. Es gilt das "Spruchrichterprivileg". Das macht auch Sinn, denn a) wer viele schwerwiegende Entscheidungen treffen muss, der kann auch bei aller Redlichkeit schwerewiegende Fehler machen. Und b) würden viele Entscheidungen nicht so getroffen werden, wenn die Entscheidungsträger Angst vor Haftung haben müssten.

Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Vorsitzende der ersten Kammer Rechtsbeugung begangen hätte. Die Ablehnung des Antrags auf Befangenheit erfolgte ohne ihr Beisein.

Wer haftet, ist der Freistaat Bayern. Er hat die "deep pocket" für die Haftentschädigung (die das Gericht zu Recht dem Angeklagten zugebilligt hat) und für den Ersatz von erlittenen Vermögensschäden. Das Gericht hat mit seiner heutigen Begründung auch dafür den Weg geebnet, indem es v.a. Fehler der Ermittlungsbehörden benannt hat.


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25.11.2025 um 19:09
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Zusätzlich hat ST sich wohl die Tage nach der Tat krankschreiben lassen. Das hat ihn aber anscheinend nicht gehindert, mit nach Übersee zu fahren und dort TT zu spielen.
Ich dachte, er hat am 3.10. (Feiertag) Tischtennis gespielt? Langsam solltest Du Dich mal entscheiden!
Danach war es halt kein Täterwissen mehr. Aber man kann nicht beides haben...

Das mit dem Alkoholkonsum ist ja längst widerlegt.


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25.11.2025 um 19:14
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das macht auch Sinn, denn a) wer viele schwerwiegende Entscheidungen treffen muss, der kann auch bei aller Redlichkeit schwerewiegende Fehler machen.
Findest Du, dass das Sinn macht? Ich will Dir da gar nicht unbedingt widersprechen (weil ich dazu keine eindeutige Meinung habe), aber grundsätzlich müssen Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare etc. ja auch für ihre Fehler haften. Warum dann keine Richter?


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25.11.2025 um 19:15
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich dachte, er hat am 3.10. (Feiertag) Tischtennis gespielt? Langsam solltest Du Dich mal entscheiden!
Natürlich hat er am 03.10.25 in Übersee TT gespielt. Hab ich was anderes behauptet?


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25.11.2025 um 19:18
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Natürlich hat er am 03.10.25 in Übersee TT gespielt. Hab ich was anderes behauptet?
Du hast gesagt, er war während seiner Krankschreibung in Übersee beim TT-Spielen. War er dann am Feiertag krankgeschrieben? Oder war das TT-Spiel doch erst nach dem 3.10.?
Fragen über Fragen...


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25.11.2025 um 19:21
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wer haftet, ist der Freistaat Bayern. Er hat die "deep pocket" für die Haftentschädigung (die das Gericht zu Recht dem Angeklagten zugebilligt hat)
Ja schon klar, dass dann der Freistaat blechen müsste und nicht A direkt. Aber trotzdem wäre eine erfolgreiche Amtshaftungsklage ja ein weiterer gehöriger Nasenstüber für A.

Aber insgesamt hat dein spezieller Freund doch gute Arbeit gemacht und hat auch Fleißpunkte gesammelt und nicht nur markige Sprüche rausgehauen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.11.2025 um 19:30
fassbinder1925 schrieb:Aber was schließt man daraus? Das habe ich schon bei der Sachbearbeiterin nicht verstanden.

Natürlich kann eine Krankschreibung ein (schwaches) Indiz darstellen, im Sinne, dass man psychisch durch eine Tat fertig ist oder Verletzungen verbergen will. Aber dann geht man auch nicht Tischtennis spielen.

Noch weniger, wenn man vor dem WE schon krank war.
Das schaut für mich schon so aus, als ob er in der Tatnacht nicht mehr krank war, weil er ja joggen war. Anschließend fühlte er sich aber nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Auch dass er - wie du schreibst - möglicherweise Verletzungen verbergen wollte, wäre möglich.

Ich war der Meinung, er hätte sich nach der Tatnacht krankschreiben lassen. Das habe ich wahrscheinlich falsch in Erinnerung. Vielleicht hat er nur ein Verlängerung der Krankschreibung erhalten.
Zitat von XluXXluX schrieb:Das mit dem Alkoholkonsum ist ja längst widerlegt.
Sehe ich anders!


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25.11.2025 um 19:35
Zitat von XluXXluX schrieb:Du hast gesagt, er war während seiner Krankschreibung in Übersee beim TT-Spielen. War er dann am Feiertag krankgeschrieben? Oder war das TT-Spiel doch erst nach dem 3.10.?
Fragen über Fragen...
Wieso Fragen über Fragen? Er war krankgeschrieben und war trotzdem in Übersee beim TT-Spielen, und zwar am 03.10.. Zum Beispiel, wenn die Krankschreibung am 04. oder am 05.10. endete.

Wie man hier einen Widerspruch sehen kann, ist mir nicht erklärlich.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.11.2025 um 19:39
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Wieso Fragen über Fragen? Er war krankgeschrieben und war trotzdem in Übersee beim TT-Spielen, und zwar am 03.10.. Zum Beispiel, wenn die Krankschreibung am 04. oder am 05.10. endete.
Ja, dann wäre es so. War es aber nicht. Er war am 4. und 5.10. krank gemeldet. Warum bringst Du irgendwas anderes ins Spiel?

Insgesamt gab es schlicht kein auffälliges "Nach-Tat-Verhalten" - Es gab durchaus ein auffälliges "Nach-Verhör-Verhalten". Und das wirft eher ein bestimmtes Licht auf die Herangehensweise der Ermittler als auf S.T..


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25.11.2025 um 19:40
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Ich war der Meinung, er hätte sich nach der Tatnacht krankschreiben lassen. Das habe ich wahrscheinlich falsch in Erinnerung. Vielleicht hat er nur ein Verlängerung der Krankschreibung erhalten.
Er hat sich am 4. und 5.10. krankschreiben lassen (wobei die krankschreibende Ärztin sich daran gar nicht erinnern konnte).

Deiner Theorie zufolge war er aber ja schon am 3.10. TT-Spielen.


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25.11.2025 um 19:54
Zitat von XluXXluX schrieb:Deiner Theorie zufolge war er aber ja schon am 3.10. TT-Spielen.
Na ja irgendwas hat er auf jeden Fall am 3.10. mit L und V gemacht. Federball glaube ich eher nicht, das wollten sie ja zu zweit machen und macht man ja nicht unbedingt zu zweit. Insofern spricht Ls Anwesenheit, die jetzt ja durch die Fotos belegt ist, vielleicht auch ein bisschen für TT am 3. Nur halt nicht mit Täterwissen.
Aber letztendlich muss man ja sagen: nach keiner Theorie war er definitiv am 4. oder 5.10. Tischtennisspielen oder irgendwas vergelichbares.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Wieso Fragen über Fragen? Er war krankgeschrieben und war trotzdem in Übersee beim TT-Spielen, und zwar am 03.10.. Zum Beispiel, wenn die Krankschreibung am 04. oder am 05.10. endete.
War er denn erwiesenermaßen am 30.9. schon krankgeschrieben?


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