Hanna W. tot aus der Prien geborgen
26.10.2025 um 13:57Findest du die neue Kammer hätte die Verpflichtung die alte Kammer in Schutz zu nehmen, weil sie auch Richter sind oder weshalb? In den Befangenheitsanträgen geht es nun mal darum, dass es weitere Hinweise auf Fehlverhalten der vorherigen Kammer und der Sachverständigen gibt. Es kann doch nun wirklich nicht angehen, dass die aktuelle Kammer die Untersuchung aus irgendeinem falsch verstandenen Loyalitätsgefühl unterbinden soll.Origines schrieb:Über dieses ehrenrührige Statement des RA Georg habe ich mich schon geäußert. Und mich gewundert, dass das Gericht im Saal solche Worte zugelassen hat.
Ich frage mich ob dir klar ist, was Befangenheit ist? Du kannst dir also nicht vorstellen, dass sich eine Partei Sorgen um die Neutralität ihr gegenüber machen könnte, wenn sie erfährt, dass evtl. Mitwirkende, möglicherweise sogar noch während dem Prozess, Vorträge über den Fall halten und eine bestimmte Seite unterstützen? So etwas soll deiner Meinung nach nicht untersucht werden, bevor man Gutachter die damit eventuell in Zusammenhang stehen berücksichtigt?Origines schrieb:Dem Leserbrief an die "Zeit"? Sehe da überhaupt keinen Zusammenhang mit Befangenheit.
Mir ist es ein Rätsel, wie man selbst noch glauben kann, dass man für Wahrheit ist, wenn man sich gegen jede weiterführende Untersuchung sträubt.
Die Argumentation hast du wohl von einer gewissen Vorsitzenden abgekupfert (a la "wer das glaubt, dem kann man alles erzählen")Origines schrieb:Gut, wer der Staatsanwaltschaft "Lügenmärchen" unterstellt, weil sie eine andere Meinung zur Aufhebung des ersten Urteils durch den BGH vertritt, und fortwährend dem ersten Gericht banalste Grundkenntnisse im Strafprozessrecht abspricht, der sieht natürlich überall Versagen, Ranküne, und Mauschelei.
Die fehlenden Kenntnisse im Strafprozessrecht hat die Vorsitzende der Rick lauthals unterstellt, derzeit sieht es zumindest nicht danach aus, dass der Rick diese Kenntnisse fehlen. Ich denke man kann schon erwarten, dass Organe der Rechtspflege auch einstecken können, wenn sie gut im Austeilen sind.
Aber wie auch immer, die Grundkenntnisse im Strafprozessrecht, haben dennoch nichts mit "Ranküne und Mauschelei" zu tun, für diese Vorwürfe gibt es gesonderte Hinweise.

