XluX schrieb:Weil die OFA gar nicht untersucht (klassifiziert), ob ein Unfall oder ein Verbrechen wahrscheinlicher ist.
Doch, natürlich. Wie gesagt, das wird auch geprüft. Einfach der ganze Fall von Anfang bis Ende.
Eine OFA kann auch ergeben: "Liebe Kollegen, wir denken, hier liegt gar keine Straftat vor, weil wir die Spuren so oder so interpretieren würden." Oder: "Die Lage ist unklar, wir würden Euch raten, noch ein XY-Gutachten einzuholen."
Da die OFA kein rechtsmedizinisches oder sonstiges forensisches Gutachten erstellt, dort auch keine Sachverständigen weitere Gutachten erstellen, bleibt es bei einer Plausibilitätsprüfung. Deshalb war auch der Rechtsmediziner bei der Besprechung mit dabei. Da werden dann Fragen gestellt und wenn die Rechtsmedizin schlüssig erklären kann, warum sie hier ein Verbrechen für wahrscheinlich halten, das reicht das aus.
Mal davon abgesehen, dass die OFA kein Beweismittel ist (Herr Horn aber durchaus als Zeuge aufgerufen werden kann), muss das Verbrechen bei isolierter Betrachtungsweise so oder so nicht wahrscheinlicher als ein Unfall sein. Es reicht ein Verdacht, um ermitteln zu können. So ist es auch möglich, dass nicht 100%ig feststeht, ob es ein Verbrechen war, wenn ich später einen Täter auftue, dessen Vor- und Nachtatverhalten einen so engen Bezug zur Tötung haben, dass man darauf einen Schuldspruch stützen kann.
Wenn der Hydrodynamiker sich also nicht sicher ist, ist damit die Verurteilung nicht ausgeschlossen, wenn es ausreichend andere Indizien gibt.
Nur deshalb können z.B. Täter verurteilt werden, obwohl es keine Leiche gibt und sie leugnen. Da tragen dann eben andere Indizien die Überzeugung des Gerichts von der Schuld. Zum Beispiel reichte in einem Fall in Brandenburg das Geständnis eines zum Zeitpunkt des Prozesses bereits verstorbenen Mittäters. Die Leiche wurde nie gefunden, das Motiv war dünne, aber das Gericht maß diesem Geständnis den entscheidenden Beweiswert zu.