Tincho schrieb:Die waren offensichtlich seit der ersten Vernehmung von V. extrem paranoid, und haben anscheinend den Ermittlern ihre unterschwelligen Drohungen voll abgekauft. Ich kann ehrlich gesagt nur hoffen, dass das auf Ermittlerseite ein Nachspiel hat, nicht auf Seite der eingeschüchterten Zeugen.
V. bei den polizeilichen Ermittlungen extrem unter Druck zu setzen, indem man sie verdächtigt, mit T. zusammen in der Nacht das Opfer getötet zu haben, das sind verbotene Vernehmungsmethoden (§§ 136a, 163a StPO). Hier die Vortäuschung eines Tatverdachts, der nie ernsthaft bestanden haben dürfte. Dass das Mädel bei ihrer psychischen Konstitution dann frei dreht, und die ganze Familie gleich mit, das sollten erfahrene Beamte wissen. Mag sein, dass so ein "Trick" auch mal funktioniert, aber solche Vernehmungsmethoden dienen - wie man sieht - nicht der Wahrheitsfindung.
In einem mir bekannten Fall (auch Bayern) hatten Beamte auch der Ehefrau des Opfers weis gemacht, ihr ermordeter Ehemann habe eine Geliebte gehabt. Und ihr ein Foto einer jungen blonden Polizistin als "Beweis" vorgelegt. Sie hatten den Verdacht, die Ehefrau kenne den Mörder. Dem war nicht so. Stattdessen hat dieses Gebaren die Tat nicht aufgeklärt und nachhaltig zur Traumatisierung der Familie beigetragen.
karajana schrieb:Der Tochter zu raten, zu sagen sie kann sich nicht erinnern, obwohl das offensichtlich nicht der Wahrheit entspricht, und selbst zuzugeben, dass sie das auch so getan hat, ist doch Anstiftung zu Lüge.
Das würde ich aber auch, wenn mir nicht geglaubt worden ist. Frau A. R. wurde von Verteidigung und von der Vorsitzenden der Falschaussage bezichtigt. Dadurch hat man den Druck auf sie, wie auch auf V. und L. noch erhöht. Ich habe das kritisiert, weil das Einschüchtern von Zeugen zwangsläufig dazu führt (und deshalb auch angewandt wird), dass sie sich nicht mehr erinnern können.
Anhaltspunkte für eine Falschaussage sehe ich nicht, weil die Aussage im Ergebnis keinen Inhalt hatte, der irgendwie durch die Beweisaufnahme widerlegt worden sein könnte. Datum unklar, Ort unklar, Aussage des T. unklar. Nur Überforderung und Angst in der Familie R.